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Udo Voigt

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Udo Voigt, 2018
Udo Voigt und David Duke, ehemaliger Grand Wizard des Ku-Klux-Klans
Udo Voigt als Redner vor dem Konterfei des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, bei einem Gedenkmarsch zu dessen Ehren

Udo Voigt (* 14. April 1952 in Viersen) ist ein deutscher rechtsextremer Politiker der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Von 1996 bis 2011 war er NPD-Parteivorsitzender, seit 2014 ist er Mitglied des Europäischen Parlaments. Aufgrund von Verherrlichung des Nationalsozialismus wurden gegen ihn mehrfach Strafverfahren geführt und er ist wegen Volksverhetzung vorbestraft.

Herkunft und Familie

Voigt wuchs als Einzelkind auf. Seit seiner Kindheit hatte sein im Jahr 2000 verstorbener Vater für ihn eine Vorbildfunktion. Dieser, ein vom Nationalsozialismus überzeugter Soldat, wurde in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied der SA und später Stabsgefreiter der Wehrmacht. Nachdem er 1949 aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft entlassen worden war, arbeitete Voigts Vater als Fahrer für die britische Rheinarmee.

Der heute in Berlin-Köpenick lebende Voigt ist verheiratet und kinderlos.

Ausbildung und Beruf

Nach der Fachoberschulreife, der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg und einer dreijährigen Lehre von 1968 bis 1971 als Metallflugzeugbauer studierte Voigt zwei Semester Luft- und Raumfahrttechnik an der Fachhochschule Aachen.

Das Studium brach er jedoch 1972 wegen seiner Einberufung zur Bundeswehr ab, in der er bis 1984 als Zeitsoldat diente. Als Offizieranwärter der Luftwaffe wurde er an der Offizierschule der Luftwaffe in Neubiberg und der Raketenschule der Luftwaffe USA in El Paso, Texas, ausgebildet. Er war dann als Truppenoffizier in der Verwendung eines Sicherheitsoffiziers auf einem NATO-Schießplatz in Griechenland, als Feuerleitoffizier einer Flugabwehrraketenbatterie und Kampfführungsdienstoffizier bei einer Flugabwehrraketeneinheit in Freising eingesetzt. Zuletzt im Rang eines Hauptmanns, musste er auf Grundlage von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) die Bundeswehr verlassen, die ihn wegen seiner Weigerung, die aktive NPD-Mitgliedschaft zu beenden, nicht als Berufssoldat übernahm. Voigt klagte dagegen; die Klage wurde aber 1984 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Voigt, der kein wehrübender Reservist ist, war seit seiner aktiven Bundeswehrzeit Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV), der Interessenvereinigung von Soldaten. Nachdem der amtierende Vorstand 2009 Kenntnis über seine Mitgliedschaft erlangt hatte, beschloss er wiederholt – mit Verweis auf die Unvereinbarkeit mit der Satzung – Voigts Vereinsausschluss, der allerdings von ihm, zuletzt Ende 2010, durch Anrufung des vereinsinternen Schiedsgerichts aus formalen Gründen erfolgreich angefochten wurde.[1]

Im Anschluss an seine Militärzeit studierte er von 1982 bis 1987 zehn Semester Politikwissenschaft an der Hochschule für Politik München (HfP). Er schloss das Studium als Diplom-Politologe (Dipl. sc. pol. Univ.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ab, die eine Kooperation mit der HfP hat.

Voigt übte auch verschiedene Tätigkeiten als Kleinunternehmer aus, so als Inhaber einer Textilreinigung und einer Wohnmobilvermietung.

Partei

Voigt trat 1968 der NPD bei und war zunächst von 1970 bis 1972 im Kreisvorstand Viersen (NRW) und von 1978 bis 1992 Kreisvorsitzender in Freising. Seit 1982 Mitglied des bayerischen Landesverbandes der NPD, wurde er dort 1984 Mitglied des Präsidiums der Landespartei. Von 1986 bis 1993 leitete er das „Nationaldemokratische Bildungszentrum“ in Iseo in Oberitalien. Ebenfalls 1986 wurde er in den Bundesparteivorstand der NPD und 1992 zum Landesvorsitzenden der NPD in Bayern gewählt. Vier Jahre später kandidierte Voigt erfolgreich für den Posten des Bundesvorsitzenden seiner Partei. Beim NPD-Bundesparteitag, der im März 1996 in Bad Dürkheim stattfand, konnte er sich knapp mit 88 zu 83 Stimmen als Nachfolger des bisherigen NPD-Bundesvorsitzenden Günter Deckert durchsetzen.[2] Letzterer war bereits im Herbst 1995 abgesetzt worden und verbüßte zum Zeitpunkt der Wahl eine Gefängnisstrafe wegen Volksverhetzung. Nachdem Deckert im Oktober 2000 seine Haftstrafe verbüßt hatte, versuchte er den an Voigt verlorenen Parteivorsitz wieder zurückzuerlangen. Bei einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Parteitag der NPD im März 2002 in Königslutter musste sich Deckert jedoch Voigt mit 42 zu 155 Stimmen geschlagen geben. Im Oktober 2004 wurde Voigt beim Bundesparteitag der NPD im thüringischen Leinefelde mit über 87,8 Prozent der Stimmen (158 von 180) im Amt bestätigt.

Udo Voigt (oben links) als Teilnehmer einer Podiumsdiskussion auf dem „Pressefest der Deutschen Stimme“ am 5. August 2006 in Dresden-Pappritz

Als Vorsitzendem seiner Partei gelang es Voigt, die NPD aus der relativen Bedeutungslosigkeit der 1970er und 1980er Jahre herauszuführen. Insbesondere in Ostdeutschland knüpfte die NPD neue Netzwerke. Sie arbeitete dabei verstärkt mit parteiungebundenen Personen der rechtsextremen Jugendkultur und mit freien Kameradschaften zusammen. Darüber hinaus gelang es Voigt, die Beziehungen zu rechtsextremistischen Parteien und Gruppen im Ausland zu verbessern und zu vertiefen. So besuchte Voigt am 17. November 2004 Alessandra Mussolini im Europaparlament in Straßburg.

Vor dem Hintergrund des Bedeutungszuwachses der NPD und ihrer aggressiveren politischen Ausrichtung unter dem Parteivorsitzenden Voigt leiteten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im Jahr 2001 ein Verbotsverfahren gegen die Partei ein, das jedoch am 18. März 2003 aus formalen Gründen durch das Bundesverfassungsgericht eingestellt wurde. Voigt wertete dieses als Erfolg für sich und seine Partei. Er „bedankte“ sich daher beim damaligen Bundesinnenminister Otto Schily für die „Wahlkampfhilfe“.

Voigt beteiligte sich 2002 an einer Diskussionsrunde auf einer Veranstaltung der später vom Bundesministerium des Innern verbotenen Organisation Hizb ut-Tahrir. Voigt wollte damit das Bündnis zwischen Rechtsextremen und Islamisten voranbringen.

2004 gelang es der NPD in Sachsen, bei den Kommunalwahlen am 13. Juni und bei der Landtagswahl am 19. September hohe Wahlerfolge zu erringen. Mit 9,2 Prozent der Stimmen (einem Zuwachs von 7,8 Prozentpunkten) konnte die NPD mit zwölf Mandaten erstmals seit den späten 1960er Jahren wieder in ein deutsches Landesparlament einziehen. Voigt verkündete vor diesem Hintergrund auf dem einen Monat später veranstalteten NPD-Bundesparteitag in Leinefelde die Bildung einer „Volksfront von Rechts“. Zusammen mit der Deutschen Volksunion (DVU) wurde hierzu für die Bundestagswahl 2005 eine „gemeinsame Liste“ aufgestellt.

Tatsächlich kandidierten einige DVU-, DP-, REP-Mitglieder und parteifreie Bürger auf der Liste der NPD. Bei der Bundestagswahl 2005 errang die NPD 1,6 % (2002 0,4 %) der Zweitstimmen und 1,8 % der Erststimmen. Die NPD sieht dieses Ergebnis als Erfolg an.

Für die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 17. September 2006 trat Udo Voigt als Spitzenkandidat der NPD an, scheiterte jedoch mit seiner Partei an der Fünf-Prozent-Hürde. Bei der Wahl zur 55 Mitglieder zählenden Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Treptow-Köpenick am gleichen Tag gewann er eines von drei NPD-Mandaten und bekleidete dort bis 2011 das Amt des NPD-Fraktionsvorsitzenden.

Beim Bundesparteitag in Neuruppin wurde Voigt am 13. November 2011 von Holger Apfel als Parteivorsitzender abgelöst. Apfel erhielt bei der Wahl 126 Delegiertenstimmen gegenüber 85 für Voigt.[3]

Anfang 2012 engagierte die NPD Voigt als Berater gegen ein drohendes erneutes Parteiverbotsverfahren,[4] das aber im Januar 2017 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde.

Der NPD-Bundesparteitag am 18. Januar 2014 in Kirchheim bestimmte Voigt zum Spitzenkandidaten für die Europawahl 2014. Dabei setzte er sich mit 93 Stimmen gegen den amtierenden Parteivorsitzenden Udo Pastörs durch, der 71 Stimmen erhielt.[5] Bei der Europawahl in Deutschland 2014 gelang es Voigt erstmals in der Geschichte der NPD, einen Sitz bei einer bundesweiten Wahl zu gewinnen.[6] Im Europäischen Parlament wurde Voigt Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.[7]

Strafverfahren

Das Landgericht Stralsund rollte im März 2003 ein älteres Gerichtsverfahren gegen Voigt neu auf. Ihm wurde vorgeworfen, bei einem Auftritt im Wahlkampf im August 1998 im vorpommerschen Greifswald Jugendliche zum bewaffneten Kampf gegen das politische System in Deutschland aufgerufen zu haben. Am 25. August 2005 wurde er wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In der Revision wurde der Prozess jedoch wegen „überlanger Verfahrensdauer“ eingestellt.

Nach den Landtagswahlen 2004 in Sachsen und Brandenburg veröffentlichte die als rechtskonservativ geltende Zeitung Junge Freiheit unter der Schlagzeile Ziel ist, die BRD abzuwickeln ein Interview mit Voigt, in welchem dieser Hitler einen „großen deutschen Staatsmann und die BRD ein „illegitimes System“ nannte. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ein.

Bei einer NPD-Demonstration im thüringischen Jena, am 18. August 2007, trat Voigt als Redner auf. Die Veranstaltung (Motto: „Weg mit den Volksverhetzungsgesetzen – Für Meinungsfreiheit“) wurde von der Stadt Jena wegen des Verdachts eines getarnten Rudolf-Heß-Gedenkmarsches verboten, nachdem zuvor eine eigentlich geplante Veranstaltung in Wunsiedel nicht erlaubt worden war. Das zuständige Verwaltungsgericht in Gera hob das Verbot jedoch mit der Begründung auf, dass der Verdacht der Stadt Jena unbegründet sei. Videoaufnahmen der Polizei bestätigten inzwischen, dass Voigt während der Demonstration Rudolf Heß für den Friedensnobelpreis vorschlagen wollte, worauf die Polizei Anzeige gegen Voigt erstattete. Der Vorwurf lautete: Verherrlichung des Nationalsozialismus.[8]

Im März 2008 wurde gegen Voigt wegen Volksverhetzung in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung Anklage erhoben. Voigt wurde die Herausgabe eines Planers zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vorgeworfen, in dem nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin der dunkelhäutige deutsche Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch diskriminiert wurde. In dem Planer war ein Trikot mit der damals Owomoyela zugeordneten Nummer 25 abgebildet worden sowie dazu ein Schriftzug „Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe“. Laut Anklage wurde in dem Planer zum Ausdruck gebracht, dieser und andere Spieler nicht-weißer Hautfarbe seien unwürdig, Deutschland als Nationalspieler zu repräsentieren. Nach der Beschlagnahmung dieses Planers hatte die NPD unter Leitung Voigts einen neuen erstellt. Darin war, illustriert durch das Piktogramm eines weißen und zehn farbiger Nationalspieler vor der Fragestellung „Nationalelf 2010?“, erneut eine „Überfremdung“ der Nationalmannschaft angeprangert worden. Gegen den NPD-Planer waren damals sowohl Owomoyela als auch der Deutsche Fußball-Bund juristisch vorgegangen. Im April 2009 wurde Voigt neben den NPD-Funktionären Klaus Beier und Frank Schwerdt zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.[9] Der hiergegen gerichteten Berufung der Angeklagten gab das Landgericht Berlin am 9. März 2011 statt und sprach die Angeklagten frei. Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt an, da es zum einen am Appell-Charakter fehle und zum anderen der Titel des WM-Planers mehrdeutig sei und ebenfalls als Kritik an Manipulation und Korruption im Fußball verstanden werden könne. Darüber hinaus unterfalle der WM-Planer inhaltlich nach Einschätzung des Gerichts dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. Auch eine Beleidigung verneinte das Gericht mangels Diffamierung des betroffenen Spielers.[10] Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein.[11] Das Kammergericht erkannte während der Revision "Fehler in der Beweisführung" und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht, wo der Prozess im Februar 2014 neu aufgerollt wurde.[12] Im Mai desselben Jahres wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die beiden Mitangeklagten, Klaus Beier und Frank Schwerdt jeweils zu sieben Monaten. Voigt und Schwerdt wurden zusätzlich zu 2500 Euro Zahlung an die deutsche Sporthilfe verurteilt, Beier zu 2000. Sowohl die Beklagten als auch die Staatsanwaltschaft prüften die Möglichkeit der Revision.[13] [14] Weiteres ist bisher nicht bekannt.

Am 11. Oktober 2012 verurteilte das Landgericht Berlin Voigt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro. Der Anklagevorwurf lautete nach einem Bericht von Spiegel Online auf Verherrlichung der Taten der Waffen-SS und Volksverhetzung in einer Ansprache im März 2010 sowie in einem Wahlwerbespot zur Abgeordnetenhauswahl 2011. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen Voigts und des Mitangeklagten Uwe Meenen gegen dieses Urteil inzwischen als unbegründet verworfen. Es handelt sich um die erste rechtskräftige Verurteilung Voigts wegen Volksverhetzung.

Medienauftritte

Am 15. März 2007 zeigte das ARD-Fernsehmagazin Panorama geheime Aufnahmen von einem Treffen zur Ehrung gefallener SS-Angehöriger in Budapest, an dem Udo Voigt teilgenommen hatte. Bei der dazugehörenden Musikveranstaltung war es zu antisemitischen und rassistischen Ausfällen gekommen.[15] So waren die NPD-Kadermitglieder Norman Bordin und Matthias Fischer in der Sendung mit „Heil-Hitler“-Rufen zu sehen. In einem Interview bezeichnete Udo Voigt daraufhin den Hitlergruß als „Friedensgruß“, der 60 Jahre nach Kriegsende erlaubt sein sollte.

Am 10. Dezember 2007 strahlte das Fernsehmagazin Report Mainz ein Interview aus, das Voigt iranischen Journalisten gegeben hatte. Darin hatte er mit Bezug auf den Holocaust unter anderem behauptet: „Sechs Millionen kann nicht stimmen. Es können maximal 340.000 in Auschwitz umgekommen sein. Dann sagen zwar die Juden immer: Auch wenn nur ein Jude umgekommen ist, weil er Jude ist, ist das ein Verbrechen. Aber es ist natürlich ein Unterschied, ob wir für sechs Millionen zahlen oder für 340.000. Und dann ist auch irgendwann die Einmaligkeit dieses großen Verbrechens – oder angeblich großen Verbrechens – weg.“ Der damalige Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Sebastian Edathy, kündigte daraufhin an, Strafanzeige gegen Voigt zu erstatten.[16]

Stark diskutiert worden ist in der Öffentlichkeit auch das sogenannte Hotel-Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied im März 2012, dass Hotels rechtsextremen Gästen wie Voigt Hausverbot erteilen dürfen. Bedingung dafür ist allerdings: Die Buchung darf noch nicht bestätigt sein.[17]

Während des Ukrainekrieges trat Voigt mit Nick Griffin, Roberto Fiore und anderen Vertretern der extremen Rechten im März 2015 in Sankt Petersburg auf und kritisierte die EU-Sanktionen gegen Russland.[18]

Literatur

Weblinks

 Commons: Udo Voigt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Udo Voigt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.