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Umweltbundesamt (Deutschland)
Umweltbundesamt — UBA — | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
Gründung | 1974 |
Hauptsitz | Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt |
Behördenleitung | Maria Krautzberger |
Bedienstete | 1500 |
Website | umweltbundesamt.de |
Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und dem Bundesamt für Strahlenschutz zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Aufgaben des Amtes sind vor allem „die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung (u. a. Bundesministerien für Umwelt, Gesundheit, Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur), der Vollzug von Umweltgesetzen (z. B. Emissionsrechtehandel, Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln) und die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz.“[1] Mit rund 1500 Mitarbeitern ist das deutsche Umweltbundesamt die größte Umweltbehörde Europas.[2][3]
Geschichte
Im Herbst 1969 wurde Willy Brandt erster SPD-Bundeskanzler der Bundesrepublik; er bildete eine sozialliberale Koalition (Kabinett Brandt I bzw. 1972 Kabinett Brandt II). Brandt hatte schon bei seiner ersten Kanzlerkandidatur (zur Bundestagswahl 1961) einen „blauen Himmel über dem Ruhrgebiet“ gefordert.
Bereits Anfang der 1970er Jahre forderte der FDP-Politiker und damalige Innenminister Hans-Dietrich Genscher die Schaffung einer Umweltbehörde, analog zu bereits bestehenden Behörden in den USA und Schweden. Gegen den Widerstand vor allem von Gesundheits- und Wissenschaftsministerium, die einen Kompetenzverlust auf dem Bereich des Umweltschutzes befürchteten, wurde 1973 die Bundesstelle für Umweltangelegenheiten geschaffen und am 22. Juli 1974 in das Umweltbundesamt per „Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes“ im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern umgewandelt, als selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Berlin.[4][5] Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Juni 1974, der West-Berlin als Sitz des Amtes festgelegt hatte, führte am darauffolgenden Tag zu offiziellen Protesten durch das DDR-Außenministerium.[6]
Nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes (1994) wurde das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu) in das Umweltbundesamt integriert.
Verlegung des Dienstsitzes
Am 2. Mai 2005 wurde der Dienstsitz des Umweltbundesamts nach Dessau-Roßlau (damals noch Dessau) verlegt; im ursprünglichen Gebäude am Bismarckplatz in Berlin verblieb eine Zweitniederlassung.
Präsidenten
Präsidenten des Umweltbundesamtes waren der Jurist Heinrich von Lersner von der Gründung 1974 bis 1995, der Volkswirt Andreas Troge von 1995 bis 2009 sowie der Volkswirt und langjährige Präsident des Naturschutzbund Deutschland (NABU) Jochen Flasbarth von 2009 bis Dezember 2013. Im Mai 2014 wurde mit Maria Krautzberger erstmals eine Frau zur Präsidentin des Umweltbundesamtes berufen.
Organisation
Die Behörde hat rund 1500 Beschäftigte und Einrichtungen in Dessau-Roßlau, Berlin, Bad Elster und Langen. Außerdem betreibt das UBA sieben deutschlandweit verteilte eigene Messstationen zur Messung der Hintergrundkonzentrationen von Luftinhaltsstoffen: (Westerland, Zingst, Waldhof (Lüneburger Heide), Neuglobsow, Schmücke, Schauinsland, Zugspitze).
Das UBA gliedert sich in die folgenden Einheiten:[7]
- Zentralbereich (Administrative Steuerung und Service)
- Fachbereich I (Umweltplanung und Nachhaltigkeitsstrategien)
- Fachbereich II (Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme)
- Fachbereich III (Nachhaltige Produktion und Produkte, Kreislaufwirtschaft)
- Fachbereich IV (Chemikaliensicherheit)
- Fachbereich V (Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)).
Das UBA verfügt an seinem Hauptsitz in Dessau sowie an seinen Außenstellen in Berlin (Grunewald und Marienfelde), Langen und Bad Elster über ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach den Vorgaben des Eco Management and Audit Scheme.
Zuständigkeit
Gemäß Grundgesetz sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verteilt. Auf einigen Gebieten ist Umweltschutz Bundessache und auf anderen Gebieten hat er nur die Befugnis der Rahmengesetzgebung für die Länder. Daher werden einige Aufgaben des Umweltschutzes durch die für die Umwelt zuständigen Landesämter in den Bundesländern, andere Aufgaben vom Umweltbundesamt wahrgenommen.
Die Föderalismusreform I hat im Umweltbereich teilweise zu einer neuen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern geführt. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Wegfall der Erforderlichkeitsklausel in den Bereichen Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung und somit erleichterte Gesetzgebung des Bundes
- Atomrecht: nunmehr ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- Jagdwesen, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumordnung, Wasserhaushalt: Abschaffung der Rahmenkompetenz des Bundes, nunmehr konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, aber bestimmte Abweichungsrechte der Länder
- umweltrelevantes Verfahrensrecht: Zuständigkeit des Bundes mit Zustimmung des Bundesrates; fehlt die Zustimmung, können die Länder abweichen.
Nunmehr hat der Bund die Kompetenz, in vielen Bereichen des Umweltrechts unmittelbar wirksame Regelungen zu erlassen und damit zum Beispiel Europarecht zeitnah und einheitlich umzusetzen; die Länder haben in bestimmten Bereichen Abweichungsrechte und teilweise auch Gestaltungsspielräume. Für den Vollzug der Regelungen ist das Umweltbundesamt zuständig. Dazu gehören die Zusammenfassung der durch EU-Richtlinien vorgeschriebenen Meldungen aus den Bundesländern und die Weiterleitung an die zuständigen europäischen Behörden, wie etwa die Europäische Umweltagentur.
Weitere Aufgaben
Neben interner Forschung, unter anderem in eigenen Laboren, vergibt das Umweltbundesamt auch Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute.
Zur Unterstützung seiner Arbeit bedient sich das Umweltbundesamt verschiedener wissenschaftlicher Kommissionen, in denen externe Experten vertreten sind und das Umweltbundesamt fachlich beraten. Die Kommissionen sind unter anderem:
- Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBWS)
- Kommission Bodenschutz
- Kommission Human-Biomonitoring
- Kommission Innenraumlufthygiene (IRK)
- Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU)
- Schwimm- und Badebeckenwasserkommission
- Trinkwasserkommission
Weiterhin existiert noch der
- Fachbeirat Bodenuntersuchungen
Weblinks
- Website des Umweltbundesamtes
- Literaturrecherche in der UBA-Bibliothek (inkl. Zeitschriftenartikel)
- Literatur von und über das Umweltbundesamt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Umweltbundesamt (Hrsg.): 40 Jahre Umweltbundesamt. 1974–2014, Dessau-Roßlau 2014
Einzelnachweise
- ↑ Das UBA – wer wir sind.
- ↑ Markus Balser, Klaus Ott: Geheime Daten – Schon lange wurden Abgas-Manipulationen vermutet. In: Süddeutsche Zeitung, 21. April 2016, S. 19: „Das Umweltbundesamt mit 1500 Mitarbeitern gilt als die größte und mächtigste Umweltbehörde Europas.“
- ↑ Petra Pinzler, Martin Spiewak: Maria Krautzberger: "Die anderen haben aufgeholt". In: Die Zeit. Hamburg 2017-11-01, ISSN 0044-2070 (https://www.zeit.de/2017/44/maria-krautzberger-umweltbundesamt-energiewende-dieselskandal).
- ↑ Hören Sie mal. In: Der Spiegel. Nr. 14, 1972, S. 29 (online).
- ↑ Link zum Gesetz
- ↑ Chronik 1974. Deutsches Historisches Museum; abgerufen am 19. Juni 2009.
- ↑ [1] des UBA; abgerufen am 3. Juni 2019.
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