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Weltorganisation für geistiges Eigentum
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (englisch World Intellectual Property Organization, WIPO; französisch Organisation mondiale de la propriété intellectuelle, OMPI) wurde am 14. Juli 1967 durch das Stockholmer Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum [1] als Nachfolgerin des seit 1883 bestehenden Büros zum Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI; Bureaux Internationaux Réunis pour la Protection de la Propriété Intellectuelle) mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern. 1974 wurde die WIPO Teilorganisation der Vereinten Nationen. Die WIPO ist Ausgangspunkt des Zusammenarbeitsvertrags (PCT) von 1970, des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996 und des Patentrechtsvertrags (englisch Patent Law Treaty) von 2000. Die Organisation hat ihren Sitz in Genf, 34, chemin des Colombettes (Sitz der BIRPI war Bern).
Arbeit
Die WIPO ist zum einen eine diplomatische Konferenz der Mitglieder, zum anderen eine Organisation mit Exekutivfunktion, die u. a. die PCT-Anmeldungen verwaltet. Streitfälle werden durch Mediation und Schiedsgericht geschlichtet. Ferner berät die WIPO auf Anforderung von offiziellen Interessenvertretern bei der Gesetzgebung im Feld des geistigen Eigentums. Vor allem die Flexibilisierung des TRIPs-Abkommens ist ein Thema dabei. Das TRIPs-Abkommen wurde außerhalb der WIPO durch das Freihandelssystem GATT ausgehandelt. Damit wurde die WIPO institutionell brüskiert und versucht ihren Einfluss zurückzugewinnen. 2005 wurde auf Drängen zahlreicher Mitglieder aus der Dritten Welt eine entwicklungspolitische Agenda unter heftigem diplomatischen Widerstand der Vereinigten Staaten besprochen. Auch der Schutz traditionellen Wissens rückt in den Fokus der Weltorganisation, wo seit 2000 das WIPO Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore über einen Schutz außerhalb des bisherigen Immaterialgüterrechts diskutiert.[2] Gegen jeglichen Schutz traditioneller Kulturen in Form eines Immaterialgüterrechts sprechen sich praktisch alle westlichen Staaten aus, maßgeblich ist der Widerstand der USA.[3] Sie gehen davon aus, dass traditionelle Volkskultur gemeinfrei sei und sein müsse. Die Verhandlungen zu diesem Teil erbrachten bislang keine Ergebnisse (Stand: Mitte 2017). In der rechtswissenschaftlichen Literatur werden Vergleiche zwischen einem Schutz traditioneller Kultur und den Urheberpersönlichkeitsrechten hergestellt, eine Lösung wird aber nicht innerhalb des bestehenden Immaterialgüterrechts gesehen, sondern wenn überhaupt dann nur durch ein neuartiges sui generis-Recht.[4]
2007 verabschiedete die WIPO die Development-Agenda. Neben den Empfehlungen der Doha-Runde ist dies das zweite Abkommen, das keine stetige Ausweitung intellektueller Eigentumsrechte fordert. Das Programm beinhaltet 45 nicht-bindende Empfehlungen. Zum einen sehen sie eine Reform der WIPO selber vor, die Entwicklungspolitik zu einem zentralen Pfeiler ihrer Politik machen soll. Zum anderen sollen die Empfehlungen dahin wirken, dass die Balance in den internationalen Verhandlungen zum geistigen Eigentum zwischen hochindustrialisierten Ländern und Entwicklungsländern wieder ausgeglichener verläuft.
Kritik
Die WIPO wird von einigen Kritikern als eine der Triebkräfte für eine Bevormundung von Inhabern immaterieller Monopolrechte angesehen, weil sie die Balance zwischen den Rechteinhabern und dem öffentlichen Interesse verloren habe.[5] Die Kritik kommt häufig aus dem globalisierungskritischen Umfeld.
Die Industrieländer andererseits kritisieren, dass die WIPO Entwicklungsländern gleiche Stimmrechte gibt. Deshalb wurde ein Forenwechsel mit dem TRIPS-Vertrag zum GATT bzw. zur WTO vollzogen. Dort ist die Thematik aber heftig umstritten. Der Ökonom Jagdish Bhagwati sieht in der Öffnung des GATT für andere Themen einen historischen Fehler.
Eine im Jahr 2003 angesetzte Konferenz zu freier Software wurde durch Intervention der US-amerikanischen WIPO-Vertreter abgesetzt, wobei ein Einfluss der amerikanischen Softwareindustrie angenommen werden darf.[6] Der Einfluss von Befürwortern geistiger Eigentumsrechte auf eine ursprünglich als neutral gegründete Organisation wurde damit öffentlich.
Mitglieder
Der Organisation gehören 191 Staaten an (Stand: Nov. 2017).[7]
Bisherige Direktoren
Nr. | Name | Land | Amtszeit |
---|---|---|---|
1 | Georg Bodenhausen | Niederlande | 1970–1973 |
2 | Árpád Bogsch | Ungarn/ Vereinigte Staaten |
1973–1997 |
3 | Kamil Idris | Sudan | 1997–2008 |
4 | Francis Gurry | Australien | 2008– |
Von der WIPO verwaltete Verträge
Die WIPO verwaltete im Jahr 2008 insgesamt 24 Verträge. Im Gegensatz zu anderen UN-Organisationen sind Mitglieder nicht verpflichtet, alle Verträge anzunehmen.
- Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ), 1883
- Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ), 1886
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA)
- Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA)
- Markenrechtsvertrag (Trademark Law Treaty TLT)
- Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)
- WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)
- Locarno-Klassifikation
- Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (HMA)
- Internationale Konvention zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Union internationale pour la protection des obtentions végétales, UPOV)
Siehe auch
- Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) (wird von der WTO verwaltet)
- geistiges Eigentum
- Markenrecht
- Patentrecht
- Urheberrecht
- Patentamt
- Traditionelles Wissen
- Welttag des geistigen Eigentums
Literatur
- Ingo E. Niemann: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen. Das Verhältnis zwischen WIPO und WTO/TRIPS. Springer, Berlin 2007, ISBN 3-540-75348-6.
Weblinks
- Website der WIPO
- WIPO: Gründung, Ziele, Strukturen, Aktivitäten (GlobalDefence.net)
- Die „Foundation for a Free Information Infrastructure“ (FFII) zu Softwarepatenten
Einzelnachweise
- ↑ BGBl. 1970 II 293
- ↑ wipo.int: WIPO Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore
- ↑ Franke l2014, S. 205
- ↑ Silke von Lewinski: Comments on Susy Frankel: ‚„Ka Mate Ka Mate“ and the protection of traditional knowledge‘ – an international perspective. In: Rochelle Cooper Dreyfuss, Jane C. Ginsburg (Hrsg.): Intellectual Property at the Edge. Cambridge University Press 2014, ISBN 978-1-107-03400-6, S. 215–224, 224
- ↑ James Boyle: A MANIFESTO ON WIPO AND THE FUTURE OF INTELLECTUAL PROPERTY. In: Duke L. & Tech. Rev. August 2004 (online, abgerufen am 2. Februar 2010).
- ↑ Heise-Meldung zu Softwarekonferenz
- ↑ http://www.wipo.int/members/en/
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Weltorganisation für geistiges Eigentum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |