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Werner Teske

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Grabplatte für Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig
Unterschrift

Werner Siegfried Teske (* 24. April 1942 in Berlin; † 26. Juni 1981 in Leipzig) war ein Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der 1981 rechtswidrig wegen angeblich vollendeter Spionage und versuchter Fahnenflucht zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Dies war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR bzw. in Deutschland.[1][2]

Studium und Beruf

Werner Teske studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Finanzökonomie[3], war dort anschließend als wissenschaftlicher Assistent und Oberassistent tätig und wurde 1969 promoviert. 1967 wurde er vom MfS angeworben und arbeitete dann ab 1969 hauptamtlich für dessen Hauptverwaltung Aufklärung in der Wissenschaftsspionage im westlichen Ausland.

Strafverfahren und Hinrichtung

Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte Teske erhebliche Zweifel am politischen System der DDR und seiner Aufgabe darin. Er spielte mit dem Gedanken, sich in die Bundesrepublik abzusetzen, und brachte als mögliche Mitgift für den Frontwechsel über Jahre geheime Unterlagen nach Hause. Aufgrund des Überlaufens des MfS-Offiziers Werner Stiller in die Bundesrepublik 1979 wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Auch Teske wurde überprüft. Neben einem völlig chaotischen Inhalt seines Panzerschrankes, der eine Inventur der als geheim eingestuften Dokumente praktisch unmöglich machte, kamen auch Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von MfS-Geldern an Informanten zu Tage. Erst später stellte sich die nicht unerhebliche Summe der veruntreuten Operativgelder (20.244,50 DM und 21.478,- DDR-Mark) heraus.[4] Unter einem Vorwand wurde Teske am Abend des 4. September 1980 in ein konspiratives Objekt des MfS verbracht. Man führte dort jedoch zunächst nur eine interne Ermittlung bis zum 11. September durch. Als Teskes Wohnung durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten in den von ihm preisgegebenen Verstecken in einem unerwarteten Umfang. Er gestand am 11. September gegen 2:00 Uhr morgens, im Jahre 1978 über eine Flucht in die Bundesrepublik nachgedacht zu haben.

In einem auch innerhalb des MfS geheimgehaltenen Prozess vor dem 1. Militärstrafsenat des Obersten Gerichtes der DDR wurde Teske – selbst nach DDR-Recht rechtswidrig – wegen vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnenflucht und „ungesetzlichem Grenzübertritt“ angeklagt und, obwohl die ihm zur Last gelegten Taten eindeutig nicht vollendet waren und das DDR-Strafrecht die Todesstrafe nur für vollendete Delikte vorsah, am 12. Juni 1981 zur Höchststrafe verurteilt. Grund für die Härte dieses Urteils war nicht zuletzt die erfolgreiche Flucht Stillers. Nach Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde Teske in die Vollzugsanstalt Leipzig (Alfred-Kästner-Straße) überführt. In deren zur Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR umgebauten Hausmeisterwohnung wurde das Urteil vom letzten Henker der DDR und Abteilungsleiter der Strafvollzugseinrichtung Leipzig, Hermann Lorenz, mittels einer Pistole mit aufgesetztem Schalldämpfer durch Kopfschuss vollstreckt. Der Todesschuss erfolgte, wie in der DDR nach Abschaffung der Guillotine 1968 üblich, von hinten und ohne Vorwarnung unmittelbar nach Betreten des Vollstreckungsraumes („unerwarteter Nahschuss“). Dort habe der Staatsanwalt Teske zuvor lediglich mitgeteilt: „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“.[5][6] Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert.

Die Hinrichtung Teskes wurde auch innerhalb des MfS streng geheim gehalten. Auch gegenüber den engsten Familienangehörigen gab man keinerlei Informationen preis. Einem Verwandten, der nach Teske suchte, erklärte das MfS, er sei bei einem Unfall ums Leben gekommen, und verbot weitere Nachforschungen. Teskes Witwe Sabine und ihre Tochter mussten aus Berlin wegziehen; beide erhielten eine neue Identität und wurden verpflichtet, über die Umstände des Todes von Werner Teske sowie über ihre Vergangenheit zu schweigen.[7]

Rehabilitierung

Das Urteil gegen Teske wurde 1993 annulliert, da es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar war. In diesem Zusammenhang verurteilte 1998 das Berliner Landgericht einen DDR-Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe zu vier Jahren Haft.[8] Begründet wurde dies jeweils damit, dass die ursprüngliche Entscheidung selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen sei, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium hinausgekommen waren. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger vergebens versucht, das Todesurteil zu verhindern.

Film

Das Filmdrama Nahschuss aus dem Jahr 2021 ist von der Lebensgeschichte Werner Teskes inspiriert.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Werner Teske – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

Einzelnachweise

  1. Peter Maxwill: Todesstrafe in der DDR: Erich Mielkes ganz kurze Prozesse. In: Der Spiegel. 17. Juli 2012, abgerufen am 17. Juli 2012.
  2. Hans Michael Kloth: Todesstrafe in der DDR: Der Henker kam von hinten. In: Der Spiegel. 13. Juli 2007, abgerufen am 3. Januar 2012.
  3. Die Hinrichtung des Stasi-Offiziers Werner Teske (Memento vom 18. Juni 2018 im Internet Archive) auf www.mdr.de
  4. Steffen Könau: Kurzer Prozess. In: Mitteldeutsche Zeitung. 25. Juni 2011, abgerufen am 26. Juni 2021.
  5. Als Deutschland nicht mehr töten wollte. Deutsche Welle, 18. Februar 2009, abgerufen am 30. Dezember 2013.
  6. Francisca Zecher: Die Todesstrafe im sozialistischen Einheitsstaat. In: Die Gazette, 16. Januar 2004.
  7. Die Hinrichtung des Stasi-Offiziers Werner Teske. MDR, 6. März 2012, archiviert vom Original am 17. Juni 2012; abgerufen am 30. Dezember 2013.
  8. Ansgar Haase: Der Scharfrichter kam von hinten. In: Stern.de. 15. Juli 2007, abgerufen am 30. Dezember 2013.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Werner Teske aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.