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Zahnmedizin
Die Zahnmedizin (offiziell Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder kurz Zahnheilkunde) umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
Das Studium der Zahnmedizin überschneidet sich teilweise mit dem Studium der Medizin. „Die Zahnheilkunde (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Stomatologie) ist ein breitgefächertes Spezialgebiet der Humanmedizin. Ein Zahnarzt ist ebenso Humanmediziner mit einer schon während des fachspezifischen Studiums einsetzenden Spezialisierung.“[1] Er erwirbt jedoch mit seiner Approbation − im Gegensatz zum Arzt − nicht das Recht zur Ausübung der gesamten Heilkunde, sondern ist auf seinen Fachbereich beschränkt. Nach dem Examen wird bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen die Approbation als Zahnarzt erteilt. Durch eine mindestens vierjährige, ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung mit abschließender Prüfung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Zahnarzt, Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen[2], sowie im Kammerbezirk Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie[3] erworben werden.
Einerseits ist der Kauapparat eingebettet in die Funktionssysteme des Kopf-Hals-Schulter-Bereichs, somit können sich Erkrankungen und Störungen in diesen Bereichen auf die Funktion des Kauapparates auswirken. Andererseits wirken sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper aus. Darum beschäftigt sich der Zahnmediziner nicht ausschließlich mit Zähnen und Zahnfleisch, sondern berücksichtigt darüber hinaus angrenzende funktionelle Bereiche. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs oder Infektionen) Symptome in der Mundhöhle.
Der Zahnarzt kann seinen Beruf als Vertragszahnarzt, Privatzahnarzt oder als angestellter Zahnarzt in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis ausüben.
Für den Erwerb des Facharzttitels Mund-Kiefer-Gesichtschirurg sind abgeschlossene Studien in Human- und Zahnmedizin erforderlich. Daran schließt sich eine fünfjährige Facharztausbildung an.
Historisches
Zahnheilkunde
Bereits ab dem 28. Jahrhundert v. Chr. wurden im Gebiet der Indus-Kultur Zähne behandelt.
Im sechzehnten Jahrhundert vor Christus gab der Papyrus Ebers aus Ägypten unter anderem Anweisungen zu Zahnbehandlungen.
Nicht erst seit dem Mittelalter hatten die Menschen die Vorstellung, ein Wurm, der sich durch den Zahn frisst, verursache die Zahnerkrankungen.[4] Quälende Zahnschmerzen kurierte man bis 1829 mit dem Brenneisen zum Kautern der Karies und der Nerven. Die meisten Patienten verloren bei dieser Behandlung das Bewusstsein. Um die offenliegende Pulpa (im laienhaften Sprachgebrauch: Nerv) abzutöten, verwandte man Arsenpaste. Dem Patienten konnte man so die Schmerzen nehmen. Auch Äther, Chloroform und Lachgas waren bekannt. Kokain ergänzte später die Mittel zur Schmerzbehandlung. 1905 brachte die spätere Hoechst AG das von Alfred Einhorn entwickelte Novocain auf den Markt, das für lange Zeit eine beherrschende Stellung in der Lokalanästhesie (Zahnmedizin) hatte.[5]
Im 18. Jahrhundert fanden Zähne von Hunden, Pavianen und Schafen Verwendung als Implantate.
Künstliche Zähne gibt es seit Beginn des 19. Jahrhunderts.
Schutzheilige der Zahnmediziner ist die Hl. Apollonia.
1869 | Der Norddeutsche Bund legt die erste Prüfungsordnung fest; Pflicht: 2 Jahre Studium und praktische Erfahrungen beim Zahnarzt |
1889 | Einheitliche Prüfungsordnung |
1910 | Errichtung dentistischer Lehrinstitute. Dentisten werden 2 Jahre geschult, es folgen 4 Jahre Praktikum |
1919 | Möglichkeit der Promotion für Zahnmediziner, Titel: "Dr. med. dent." |
1920 | Dentistenausbildung wird anerkannt, die Berufsbezeichnung „Zahnhandwerker“/„Zahnkünstler" abgeschafft |
1952 | Das Zahnheilkundegesetz schafft den Dualismus Dentist/Zahnarzt ab. Dentisten erhalten übergangsweise nach einer Zusatzausbildung ebenfalls die Berufsbezeichnung „Zahnarzt" |
ab 1965 | Erste Zulassungsbeschränkung für den Studiengang Zahnmedizin |
Dentalhygiene
Jahrhundertelang benutzte man am Ende aufgefaserte Holzstäbchen, bestreut mit alkalischer Asche, Ingwer, Bengalpfeffer oder getränkt in Alaun zur Reinigung der Zähne. Die ersten Zahnbürsten stammen wahrscheinlich aus dem frühen 16. Jahrhundert, oft in Form von knöchernen Stäben, an deren vorderem Ende steife Schweineborsten befestigt waren.
Zahnmediziner
Im Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten wurden Zähne nicht von akademisch ausgebildeten Ärzten gezogen, sondern von Handwerkern, meist von Badern. Man nannte sie „Zahnbrecher“ oder „Zahnreißer“. Spezialisten übten ihren Beruf mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten aus, es gab aber auch Marktschreier und Scharlatane, deren Interesse in der Hauptsache im Geldgewinn lag und deren Ruf zweifelhaft war.
Bevor die Möglichkeit der Narkose (Betäubung) des Patienten zur Verfügung stand oder eine Lokalanästhesie seiner Zähne möglich war, musste der Behandler sehr schnell arbeiten.
100–200 | Archigenes (Αρχιγένης), griechischer Arzt aus Apameia, Syrien. Sein Vater hieß Phillipos (Φίλιππος) und war Schüler von Agathinos (Αγαθινός). Archigenes gilt als der Begründer der Zahnheilkunde. |
1725 | erstmalige Verwendung des Begriffs "Zahnarzt" |
1756 | veröffentlicht Philipp Pfaff das erste Lehrbuch der Zahnheilkunde in deutscher Sprache: "Abhandlungen von den Zähnen und deren Krankheiten"; er gilt als Begründer der deutschen Zahnheilkunde |
Zahnmedizinische Behandlungen
Befunderhebung und Diagnose
Zunächst füllt der Patient beim Erstbesuch einen Fragebogen im Sinne einer schriftlichen Selbstauskunft aus. Es folgt die Anamnese, also die Erhebung der Krankengeschichte in Form eines persönlichen Gesprächs zwischen Zahnarzt und Patient. Allgemeinerkrankungen können Auswirkungen auf die Zahngesundheit haben und spezielle Behandlungsrisiken beinhalten. Zur Bestimmung des individuellen Kariesrisikos kann ergänzend ein Ernährungsfragebogen ausgefüllt werden.
Es folgt die intraorale Befunderhebung, also die Feststellung des Ist-Zustandes der Zähne, des Parodontiums (Zahnfleisch) und der übrigen Mundschleimhaut. In Einzelfällen wird die Speichelfließrate bestimmt, die in einer Dokumentation, dem Zahnstatus, festgehalten wird.
Zahnstatus
Als Zahnstatus wird die Erfassung des Gebisszustandes bezeichnet. Hierbei werden fehlende Zähne, ersetzte Zähne, Kariesbefall, Füllungen, Zahnersatz einschließlich Inlays, Onlays, Implantaten, Zahnfleischerkrankungen sowie Fehlstellungen oder sonstige Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich in schriftlicher Form festgehalten. Ergänzend kann eine Photodokumentation mittels intra- und extraoralen Aufnahmen durchgeführt werden. Zu den ergänzenden speziellen Diagnosemaßnahmen zählen die Röntgendiagnose und spezielle Untersuchungen, etwa die Erhebung des Parodontalstatus, ebenso die Funktionsdiagnostik. Letztere ermöglicht die Diagnostik von Kiefergelenkserkrankungen und Okklusionsstörungen (Störungen des Zusammenbisses).
Forensik
In manchen Fällen können durch den Vergleich der dokumentierten Befunde mit forensischen Feststellungen unbekannte Leichen identifiziert werden.
Prophylaxe (vorbeugende Zahnheilkunde)
Neben allgemeinen Empfehlungen zur Kariesprophylaxe leitet der Zahnarzt (oder eine speziell in der Prophylaxe oder Dentalhygiene ausgebildete Fachkraft) zur richtigen Zahnputztechnik an und nimmt professionelle Zahnreinigungen vor. Eine allgemein gute Mundhygiene verringert das Kariesrisiko und das Risiko der Folgeerkrankungen von Zähnen und Zahnhalteapparat.
Zahnarztbesuche in regelmäßigen Abständen sind sinnvoll, um bereits entstandene Karies frühzeitig erkennen und behandeln zu können und so die Folgeschäden zu minimieren.
Kinderzahnheilkunde
Die Kinderzahnheilkunde ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin zur speziellen Behandlung aller Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich während der Kindheit, also von der Geburt bis zur Pubertät.
Konservierende Zahnheilkunde
Die konservierende Zahnheilkunde beschäftigt sich mit der Zahnerhaltung, sie lässt sich untergliedern in:
Kariologie und Füllungstherapie
Die Kariologie ist die Lehre von den Ursachen, der Entstehung und den Folgen der Karies. Dabei werden alle Faktoren, die Demineralisationsvorgänge auslösen, berücksichtigt, zum Beispiel der Einfluss von Nahrungsmitteln auf die Demineralisation der Zähne. Bei der Behandlung der Karies durch eine Füllungstherapie gilt es meist, die durch Kariesbakterien infizierte und zerstörte Zahnhartsubstanz zu entfernen und den Zahn mit einem Füllungsmaterial zu rekonstruieren.
Endodontie
Endodontologie ist die Lehre vom Zahnmark (Pulpa), dessen Erkrankungen, deren Diagnostik und Therapien; Endodontie ist die praktische Anwendung dieser Lehre. Sie wird als Wurzelbehandlung (korrekter: Wurzelkanalbehandlung) bezeichnet.
Parodontologie
Die Parodontologie ist die Lehre vom Zahnhalteapparat, des Parodontiums, seiner Erkrankungen und deren Behandlung (Parodontalbehandlung).
Zahnärztliche Chirurgie
Zur Zahnärztlichen Chirurgie (Oralchirurgie) gehören chirurgische Eingriffe: z. B. (operative) Zahnentfernungen, Parodontalchirurgie, chirurgische Endodontie (Wurzelspitzenresektionen), der Implantologie etc.
Kleinere Eingriffe dieser Art führt der Zahnarzt - in der Regel unter Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung) - selbst durch, größere überweist er in vielen Fällen an einen Oralchirurgen, einen Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (siehe unten) oder einen anderen Spezialisten des jeweiligen Fachgebietes.
Prothetik
Durch Karies, Parodontitis oder Verletzungen kann es zum Zahnverlust kommen. Diese fehlenden Zähne durch Brücken, Voll- oder Teilprothesen zu ersetzen ist das Behandlungsgebiet der Prothetik. Die genetische Nichtanlage von Zähnen (Hypodontie) kann Zahnersatz erforderlich machen.
Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahn-, bzw. Kieferregulierung) − im Volksmund durch Zahnspangen.
Mit der Zahnheilkunde verwandte Disziplinen
Traumatologie
Die Traumatologie ist die Lehre von den Verletzungen und Wunden sowie deren Behandlung. Hierzu gehört die Versorgung betroffener Zähne, der Kiefer und der umgebenden Gewebe.
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG, auch Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie) ist ein medizinisches Fachgebiet, das die Diagnostik, Therapie, Prävention, die funktionelle (Kauen, Schlucken, Sprechen) und die ästhetische Rehabilitation bei Erkrankungen, Verletzungen, Knochenbrüchen, Fehlbildungen und Formveränderungen der Zähne, der Mundhöhle, des Kiefers und des Gesichtes umfasst.
Dabei beinhaltet sie die allgemein-zahnärztlichen Chirurgie, die Behandlung von Tumorerkrankungen, Erkrankungen der Kiefer- und Gesichtsnerven und Fehlbildungen. Sie umfasst Diagnostik und Therapie von Entzündungskrankheiten, Funktionsstörungen und Schmerzsyndromen im Kiefer-Gesichtsbereich und die dentale Implantologie. Plastisch-ästhetische Operationen etwa zur Wiederherstellung nach Unfällen oder Tumoroperationen gehören ebenso wie rein kosmetische Operationen zu diesem Fachgebiet.
Psychosomatik
Die Psychosomatik beschreibt die Zusammenhänge zwischen der Psyche und körperlichen Erkrankungen des Menschen. Innerhalb des zahnärztlichen Bereichs kann beispielsweise eine psychische Anspannung in nächtlichem Zähneknirschen (Bruxismus) äußern. Das kann Auswirkungen auf die Funktionalität des Kauapparates, vor allem der Zähne und des Kiefergelenks haben. Ebenso können Schmerzen in psychischen Belastungssituationen verstärkt empfunden werden.
Zahnbehandlungsphobie
Zahnbehandlungsphobie ist die Phobie vor der Zahnbehandlung, die eine geringe Anzahl der Bevölkerung entwickelt hat (sogenannte Angstpatienten). Wer unter dieser Phobie leidet, hat in oder vor der auslösenden Situation so starke Angstzustände, dass diese sich in Schweißausbrüchen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Appetitlosigkeit und/oder Schlafstörungen niederschlagen können.
Die häufigsten Ursachen dieser speziellen Phobie sind traumatische Erlebnisse während einer Behandlung und (selten) Erzählungen über solche Erlebnisse. Zu den Folgen gehört ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten der Patienten, das soweit reichen kann, dass sie jahrzehntelang der gefürchteten Situation aus dem Weg gehen und keine Zahnarztpraxis aufsuchen. Darunter leidet der Zustand der Zähne, oft auch der des Zahnfleisches, der der übrigen Mundschleimhaut und des Zahnhalteapparates. Viele Betroffene entwickeln zusätzlich zu ihrer Phobie ausgeprägte Schamgefühle und leiden im Alltag darunter durch eine enorme Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Die Ansätze zur Therapie der Phobie und damit der Zähne sind vielfältig. Sie reichen von Verhaltenstherapie über die medikamentöse Sedierung oder einer Kombination von beiden bis zur Behandlung unter Narkose. Ansprechpartner sind Zahnärzte, Psychologen oder Psychiater.
Kosten zahnärztlicher Behandlung
Deutschland
Die Honorare für zahnärztliche Behandlungen bei Kassenpatienten sind im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) bestimmt, die das Honorarverhältnis der einzelnen Leistungen untereinander festlegt. Die Abrechnung darüber hinausgehender Leistungen sind in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. In den Gebührenwerken sind die einzelnen Leistungen mit Punkten bewertet. Die Multiplikation der Punkte mit einem Punktwert ergibt das jeweilige Honorar.
Soweit zähnärztliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten durch Vertragszahnärzte als Sachleistungen erbracht werden, entrichten die Krankenkassen wie bei der ärztlichen Behandlung „nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragszahnärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.“ (§ 85 Abs. 1 SGB V i. Verb. m. § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
Diese Gesamtvergütung wurde zwischen 2004 und 2011 gemäß den Honorarverteilungsverträgen (HVV), die mit den Krankenkassen einvernehmlich abgeschlossen werden mussten, unter den an der kassenzahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzten aufgeteilt (§ 85 Abs 1 SGB V).
Seit 2012 wird der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) im Rahmen der Satzungsautonomie der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch deren Vertreterversammlungen - im Benehmen mit den Krankenkassen - festgesetzt. Droht eine Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze, greift der Honorarverteilungsmaßstab, der je nach KZV-Bereich unterschiedlich gestaltet ist. Er erzwingt entweder eine Honorarabsenkung der einzelnen Leistungen (die gegebenenfalls zu Rückforderungen führt) oder eine Abnahme der durch die Zahnärzte erbrachten Leistungsmenge.
Schweiz
Grundsätzlich ist der Patient Honorarschuldner. Die Rechnungsstellung erfolgt nur an jene Kostenträger direkt, mit welchen die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft Verträge abgeschlossen hat: z.B. gesetzliche Unfallversicherer UVG, IV, Militärversicherung oder die Krankenversicherer KVG. Wenn soziale Umstände es rechtfertigen, kann bei staatlichen oder privaten Organisationen ein Antrag auf Übernahme eines Teils der Kosten gestellt werden.[6]
Österreich
In Österreich gilt das Recht der freien Arzt- und Zahnarztwahl. Wenn man krankenversichert sind und sich von einem Arzt mit Kassenvertrag behandeln lässt, sind bestimmte Vertragsleistungen kostenlos. Ausnahmen bestehen, wenn man bei einer Kasse versichert, die einen Selbstbehalt verlangt. Für einige Leistungen, die über den Katalog der Kassenleistungen hinausgehen, kann die Krankenkassa einen Zuschuss bewilligen.[7]
Siehe auch
- Informations- und Kommunikationstechnologien in der Zahnmedizin - Dental Informatics
- Internationale Dental-Schau
- Rechtliche Aspekte in der Patient-Arzt-Beziehung siehe Ärztliche Aufklärung, Heilbehandlung, Informierte Einwilligung, Compliance (Medizin), Körperverletzung und Behandlungsfehler
Literatur
- Klaus Rötzscher: Forensische Zahnmedizin. BoD 2005, ISBN 3-8334-0372-1
- The World Oral Health Report 2003. WHO, Geneva 2003
- Jutta Schönfeld: Die Zahnheilkunde im "Kitâb Zâd al-musâfir" des al-'Gazzâr [10. Jahrhundert], Sudhoffs Archiv 58 (1974), S. 380–403
- Prof. Dr. Gerhard Baader und Prof. Dr. Dr. Walter Hoffmann-Axthelm: Die Entwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im europäischen Mittelalter, Medizinhistorisches Journal 6 (1971), S. 113–159
- Datenbank mit medizinischen Artikeln der nationalen medizinischen Bibliothek der USA (NLM) (Wiki)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ K.M. Lehmann: Zahnärztliche Propädeutik, 12. Auflage (2011), S. 3
- ↑ Musterweiterbildungsordnung
- ↑ Musterweiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
- ↑ Liselotte Buchheim: Der älteste Zahnwurmtext - in babylonischer Keilschrift, Zahnärztliche Mitteilungen 54 (1964), S. 1014-1018
- ↑ vgl. Heinz Nord: Über Lokalanästhesie, insbesondere das Lokalanästhetikum Anaesthi-norm, Marburg, Med. Diss., 1937.
- ↑ Informationen für Patientinnen und Patienten Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO
- ↑ Qualität und Preis Konsument
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