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Zweiter Wiener Schiedsspruch
Durch den am 30. August 1940 gefällten Zweiten Wiener Schiedsspruch wurde Rumänien vom nationalsozialistischen Deutschen Reich und dem faschistischen Italien gezwungen, einen Teil Siebenbürgens an Ungarn abzutreten.
Vorgeschichte und Grundlagen
Die Wiedergewinnung der südlichen Slowakei sowie der Karpatenukraine im Jahre 1938 und 1939 durch den Ersten Wiener Schiedsspruch (ein Teil des Gebietes, das im Königreich Ungarn „Oberungarn“ genannt wurde) konnte die ungarischen Ansprüche nicht erfüllen, da diese Gebiete nur einen kleinen Teil der Gebiete darstellten, die durch den Vertrag von Trianon verloren gegangen waren. Das Hauptziel Ungarns bestand darin, Siebenbürgen und andere von Ungarn bewohnte Gebiete in sein Staatsgebiet einzugliedern, vor allem die Szekler und das Szeklerland.
Ende Juni 1940 erhob die Sowjetunion Anspruch auf Bessarabien und die nördliche Bukowina – Gebiete, die nach dem Ersten Weltkrieg zu Rumänien gekommen waren. Die rumänische Regierung gab dem sowjetischen Druck nach, weil sie angesichts der Bedrohung durch drei nach territorialer Revision strebender Nachbarländer keine anderen Optionen sah: Neben der Sowjetunion forderte Bulgarien die südliche Dobrudscha und Ungarn Siebenbürgen.
Der Erfolg des sowjetischen Vorgehens, ohne Rücksichtnahme auf die nationale Selbstbestimmung der Rumänen in Bessarabien, ermunterte Budapest bei seinen Forderungen gegenüber Rumänien nach territorialer Revision in Siebenbürgen, zumal es sich dort auf ein großes ungarisches Bevölkerungselement berufen konnte. Die Achsenmächte schlugen den beteiligten Ländern vor, ihre Probleme in direkten Verhandlungen zu klären, da es im Interesse der Achsenmächte lag, Frieden auf dem Balkan zu erhalten, auf dessen Exporte sie für den Krieg angewiesen waren.
Die Verhandlungen mit Ungarn begannen am 16. August 1940 in Turnu Severin im südlichen Rumänien, und die ungarische Delegation unterbreitete umfangreiche territoriale Forderungen, wogegen die Rumänen nur zu kleinen Gebietsveränderungen bereit war, bei der große Bevölkerungsgruppen zusammengeführt worden wären. Letztendlich scheiterten die Verhandlungen, und somit musste eine Arbitrage zur Grenzfrage den Streit lösen.
Die Lösung durch einen Schiedsspruch brachte jedoch keine „gerechte“ territoriale Lösung im Sinne der damals üblichen Selbstbestimmung der Völker. Während rund eine Million Rumänen im an Ungarn abzutretenden Gebiet lebten, blieben „nur“ etwa 500.000 Ungarn in dem bei Rumänien verbleibenden Südsiebenbürgen. Ungarischen Maximalforderungen nach der Restitution Gesamtsiebenbürgens sowie von Arad und Timișoara wurde allerdings nicht stattgegeben. Andererseits war die Grenzziehung in einem gemischtsprachigen Gebiet und die damit verbundene Trennung historisch und wirtschaftlich zusammenhängender Einheiten ein problematisches Unterfangen. Es konnte ein drohender Krieg zwischen Ungarn und Rumänien abgewendet werden und damit auch die Anlehnung beider Staaten an das Lager der Achsenmächte gefördert bzw. aufrechterhalten werden. Massive Bevölkerungswanderungen in beide Richtungen waren eine Folge der neuen Grenzziehung. Im August 1940 stimmte die rumänische Regierung außerdem einer Forderung Italiens nach territorialen Zugeständnissen an Bulgarien zu. Der Vertrag von Craiova, der am 7. September 1940 unterzeichnet wurde, besiegelte dann die Abtretung der in Rumänien Cadrilater genannten Süddobrudscha an Bulgarien.
Der Schiedsspruch
Die Außenminister Deutschlands, Joachim von Ribbentrop, und Italiens, Galeazzo Ciano, verkündeten den Schiedsspruch am 30. August 1940 im Schloss Belvedere in Wien, daher auch die Namensgebung. Im Endeffekt erhielt Ungarn ein Gebiet (nördliches Siebenbürgen) mit einer Fläche von 43.492 km² von Rumänien zugesprochen, und Rumänien bekam die Grenzen des übrigen Siebenbürgens mit etwa 3.500.000 Einwohnern von den Achsenmächten garantiert.
Bevölkerungsstatistiken
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Die rumänische Volkszählung von 1930 ergab in diesem Gebiet eine Bevölkerung von 2.393.300 Einwohnern, eine Zählung der ungarischen Behörden 1941 erbrachte eine Bevölkerungszahl von 2.578.100 Einwohnern. Bei beiden Zählungen wurden die Sprache und Nationalität getrennt verzeichnet, die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle sichtbar:
Nationalität/ Sprache |
Rumänische Volkszählung 1930 | Ungarische Volkszählung 1941 | Rumänien 1940, geschätzt | ||
---|---|---|---|---|---|
Nationalität | Sprache | Nationalität | Sprache | ||
Rumänisch | 1.176.479 | 1.165.800 | 1.029.000 | 1.068.700 | 1.305.066 |
Ungarisch | 911.411 | 1.007.200 | 1.380.500 | 1.344.000 | 968.421 |
Deutsch | 68.268 | 59.700 | 44.600 | 47.300 | 72.108 |
Jüdisch/Jiddisch | 138.800 | 99.600 | 47.400 | 48.500 | 148.621 |
andere | 96.800 | 61.000 | 76.600 | 69.600 | 109.616 |
Die Volkszählung in Rumänien 1930 entsprach laut Árpád E. Varga allen internationalen Anforderungen, da die Zählungen ein sehr komplexes System zur Feststellung der Nationalität benutzten, das die ethnische Zugehörigkeit, die Muttersprache (die in der Familie gesprochene Sprache) und die Religion einbezog und somit einzigartig für Europa zur damaligen Zeit war.
Neben dem natürlichen Bevölkerungswachstum lassen sich die Unterschiede zwischen der ungarischen und der rumänischen Volkszählung auch durch Tatsachen wie Wanderungsbewegungen und Assimilierung der jüdischen Bevölkerung oder zweisprachigen Menschen begründen. Den ungarischen Registrierungen zufolge meldeten sich hunderttausend ungarische Flüchtlinge aus dem südlichen bei Rumänien verbliebenen Siebenbürgen, so dass die ungarische Bevölkerung in Nordsiebenbürgen um 100.000 Menschen anstieg. Um dies „auszugleichen“, wurden 100.000 Rumänen gezwungen, Nordsiebenbürgen zu verlassen, und die nicht vollständige Registrierung der Flüchtlinge durch die rumänische Regierung verzeichnete im Februar 1941 über 100.000 Flüchtlinge aus Nordsiebenbürgen. Daneben lässt auch Rückgang der Gesamteinwohnerzahl vermuten, dass weiter 40.000 bis 50.000 Rumänen von Nord- nach Südsiebenbürgen zogen, und die ungarische Assimilationspolitik bewirkte auch den Rückgang von anderen ethnischen Gruppen wie den Juden in der Region. Außerdem war das „Wechseln“ der Sprache typisch für zweisprachige Ungarn und Rumänen. Auf der anderen Seite gab es in den Bezirken Máramaros/Maramureș und Szatmár/Satu Mare Dutzende vorher als rumänisch geltende Ortschaften, die nun ungarisch waren, obwohl es dort überhaupt keine ungarischen Muttersprachler gab.
Folgen und Auswirkungen
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Rumänien hatte 14 Tage Zeit, das Gebiet zu räumen und den ungarischen Behörden zu übergeben. Am 5. September 1940 überschritten ungarische Truppen die alten Grenzen, der ungarische Machthaber Miklós Horthy selbst überwachte den Grenzübertritt.
Im Allgemeinen wurden die Truppen von der mehrheitlich ungarischen Bevölkerung willkommen geheißen, da sie die Trennung von Rumänien als Befreiung empfanden, während die große rumänische Volksgruppe unter der als Besetzung empfundenen Situation keine Vorteile erwarten konnte, da der Schiedsspruch die Rückkehr zu den Zeiten der langen ungarischen Herrschaft bedeutete. Im Zusammenhang mit der Besetzung des Gebiets kam es aber auch zu Massakern an der Bevölkerung:
- Am 9. September 1940 kam es in der Ortschaft Treznea (ungarisch Ördögkút) zu einem Massaker, als ungarische Truppen ihre Marschroute Zalău–Cluj verließen und das Feuer auf die Einwohner egal welchen Alters eröffneten, viele Menschen töteten und die orthodoxe Kirche im Ort beschädigten. In offiziellen ungarischen Quellen ist von 87 toten Rumänen und 6 toten Juden die Rede, unter ihnen auch orthodoxe Priester des Ortes und der Dorflehrer und dessen Frau, in rumänischen Quellen werden jedoch 263 tote Einheimische erwähnt. Einige ungarische Historiker behaupten, dass die Schüsse eine Vergeltungsmaßnahme für einen Angriff der Einwohner auf die ungarischen Truppen waren, der vom orthodoxen Priester angeführt wurde. Diese These widerspricht allerdings den Aussagen von Augenzeugen. Der Grund für das Abweichen der Ungarn von ihrer Marschroute ist nach wie vor ein Streitpunkt, die Beweislage spricht allerdings dafür, dass der aus dem Ort stammende Adlige Ferenc Bay, der nach 1920 große Teile seiner Ländereien verloren hatte, den Befehl für die Schüsse auf die Einheimischen gab, da die meisten Opfer Bauern auf seinen ehemaligen Gütern waren.
- Auf ähnliche Weise kam es am 13. und 14. September 1940 zu einem Massaker an 159 Einheimischen bei der Ortschaft Ip (ungarisch Szilágyipp), und wiederum behaupten einige ungarische Historiker, dass die Toten als Vergeltungsmaßnahme für den Tod von 4 ungarischen Soldaten durch eine Granatenexplosion angesehen werden müssten.
Die genaue Anzahl der Toten ist nach wie vor unter den Historikern umstritten, dass die Massaker stattfanden, steht jedoch außer Frage.
Die Annullierung
Schon im Laufe des Zweiten Weltkriegs haben die Alliierten die beiden Wiener Schiedssprüche von Anfang an für Null und nichtig erklärt, weil es einen Bruch des internationalen Rechts darstellte. Das wurde auch bei Pariser Friedenskonferenz, 1947 bestätigt.
Siehe auch
Literatur
- Árpád E. Varga. Erdély magyar népessége 1870–1995 között. Magyar Kisebbség 3–4, 1998, S. 331–407.
- P. Țurlea. Ip și Trăznea: Atrocități maghiare și acțiune diplomaticā, Ed. Enciclopedică, București 1996.
- Gh. I. Bodea, V. T. Suciu, I. Pușcaș. Administrația militară horthystă în nord-vestul României, Ed. Dacia, 1988.
- Maria Bucur. Treznea. Trauma, nationalism and the memory of World War II in Romania, Rethinking History, Volume 6, Number 1, 1. April 2002, S. 35-55.
Weblinks
- Árpád E. Varga, Arbeiten zu demographischen Geschichte Siebenbürgens (großteils ungarisch, teilweise englisch und rumänisch)
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