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Anrede

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Die Anrede ist die Bezeichnung, mit der man eine Person oder Personengruppe anredet, das heißt über die Sprache sozialen Kontakt zu ihr herstellt und aufrechterhält.

Für die Anrede werden verwendet: Name, also gegebener Name (Vorname, Rufname, Taufname, Milchname und dergleichen) und Familienname; Namenszusatz wie ein Berufstitel; Bezeichnung der Personenkategorie wie Herr, Frau, Dame; an Stelle der Namen Pronomen der 2. Person Singular (du/Du), der 2. Person Plural (ihr/Ihr), der 3. Person Singular (er/Er) und der 3. Person Plural (sie/Sie); Ausdrücke der Wertschätzung, beispielsweise Adjektive wie gnädig („gnädige Frau“), geehrt („sehr geehrter Herr“), ehrenwert, erhaben, wohlgeboren; Bezeichnungen der Beziehung zwischen Anredendem und Angeredetem, beispielsweise Kamerad, Genosse, Bruder. Diese Bestandteile der Anrede werden allein oder in Kombinationen verwendet.

Die Anredeform ist verschieden nach geographischem Gebiet, nach Alter und gesellschaftlicher Stellung der angeredeten Person, nach gesellschaftlicher Beziehung des Anredenden zum Angeredeten, nach der augenblicklichen Situation, beispielsweise in intimem Dialog oder in förmlicher Öffentlichkeit, und nach der Form der Kommunikation, ob mündlich oder schriftlich. Sie unterliegt zudem zeitlichen Veränderungen. Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.

Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise dem Militär oder nichtdemokratischen Staaten) Anreden fest vorgeschrieben sind, werden Anreden in einer lockeren Gesellschaft meist eine Höflichkeitsbekundung, die auch Respekt vor den Leistungen des Erwerbs eines akademischen Grades oder eines Amtes zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Die Anrede und Begrüßung ist als Eingangsformel und Einleitung bei Reden üblich.

Allgemeines

Durch die Auswahl der Anrede können subtile Botschaften übermittelt werden. In Österreich ist die Benutzung von akademischen oder Ämtertiteln in der Anrede Pflicht für ein gesittetes Ansprechen der Person, in Deutschland ist es eher eine übliche Form des Gebrauchs. Adelstitel sind in Österreich seit dem Ende des Ersten Weltkrieges abgeschafft, in Deutschland sind sie seit der Gesetzgebung von 1928 zum Teil des Nachnamens geworden. Mit diesen Änderungen im Ergebnis der Fürstengesetze der Weimarer Republik wurden auch andere externe Namenszusätze Bestandteil des bürgerlichen Namens, wie „gen.“ (als Namensteil: genannt).

Die Anrede in feudalistischen oder diktatorischen Staaten wurde zur sprachlichen Vermittlung von Rängen und Funktionen, aber auch zur Festigung von Macht benutzt (wie Fürst, Graf, Führer, Generalsekretär, Herr). Im Gegensatz dazu steht eine einheitliche Anrede für jedes Mitglied für den Versuch, die Gleichberechtigung aller Menschen darzustellen (Bürger, Genosse, Herr/Frau). Beispielsweise stellte die Anrede Genosse in der DDR für Soldaten der Nationalen Volksarmee das Unterordnen und Einbeziehen in das bestehende Staatssystem dar, insbesondere waren hier die Gewohnheiten der Sowjetunion übernommen worden, alle Menschen mit Towarischtsch zu bezeichnen.

Die Anrede unterscheidet sich von der Begrüßungsformel, die wesentliche Unterschiede in der mündlichen und der brieflichen Benutzung aufweist: „Hallo“, „Sehr geehrte Damen und Herren“ (dazu siehe auch Honorificum). Gewöhnliche Anschreiben innerhalb von Behörden enthalten keinerlei Anrede oder Schlussformeln. Bei der Anrede wird auf die Doppeldeklination verzichtet. Lautet die offizielle Form „Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ so wird bei der Anrede „Frau Bundeskanzlerin“ genutzt.

Anreden in Deutschland und Österreich

Politik

Bei der Anrede von Inhabern öffentlicher Ämter und Funktionen wird in der Regel je nach Geschlecht ein „Herr“ oder „Frau“ vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Die Inhaber hoher öffentlicher Ämter ausländischer Staaten, bevorzugt Staatsoberhäupter, sofern diese nicht Monarchen sind, Regierungschefs und sonstige Mitglieder der Regierung erhalten zumindest im schriftlichen Gebrauch ebenfalls oft den Exzellenzentitel. Für Monarchen dagegen gilt oft das Anrecht auf eine spezifische Anrede. Gleiches gilt für deutsche Amtsträger, soweit sie ein Ausländer anschreibt, ein Franzose richtet einen Brief an „Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten“, ein Deutscher schreibt nur „Herr Bundespräsident“. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt ein Vorrecht anderer Staatsoberhäupter ist. Das Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt wird besser an den Büroleiter oder Sekretär gerichtet, mit der Bitte um Weiterleitung des Inhalts an das Staatsoberhaupt durch Vortrag oder ein zweites Schreiben dem Staatsoberhaupt vorzulegen. Mitunter werden aber bei internationalen Konferenzen im politischen Bereich auch alle lokalen Amtsträger als „Exzellenz“ bezeichnet.

Einen ehemaligen Amtsträger nennt man umgangssprachlich zum Beispiel einen Altbundespräsidenten. Im offiziellen Gebrauch lautet die genaue Anrede mit dem vormaligen Titel oder man spricht den ehemaligen Amtsträger auch mit dem Namen an. Beispielsweise ist der ehemalige Bundespräsident immer noch „Herr Bundespräsident“, ebenso der ehemalige Bundeskanzler immer noch „Herr Bundeskanzler“. Dementgegen dürfen ehemalige Beamte, die eine hohe Bezeichnung als Amtsbezeichnung führten, diese nicht mehr führen, wenn sie disziplinarisch entlassen wurden oder die Führung durch die zuständige Behörde aufgehoben wurde.

Gericht

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Die Sitzung leitende Richter – also auch Einzelrichter – werden vor Gericht in Deutschland als Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende angesprochen. In Österreich ist gegenüber Einzelrichtern die Anrede Herr oder Frau Rat üblich, gegenüber Vorsitzenden eines Senates (etwa bei Schöffen- oder Schwurgerichten) lautet die Anrede Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende. Richter des Obersten Gerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs werden mit Herr oder Frau Hofrat, Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte, des Obersten Gerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs als Frau Senatspräsidentin oder Herr Senatspräsident angesprochen.

  • Herr Staatsanwalt, Frau Staatsanwältin
  • Herr Vorsitzender, Frau Vorsitzende. Die Anrede „Euer Ehren“ ist eine Übersetzung des englischen Your hono(u)r und fand vor allem durch Filme und Fernsehserien Eingang in die deutsche Sprache. Gegenüber deutschsprachigen Gerichten ist die Anrede „Euer Ehren“ jedoch nicht üblich.[1] Durchaus üblich ist es allerdings, ein Schlussplädoyer bei Strafsachen mit der Anrede „Hohes Gericht“ einzuleiten.
  • Herr Rechtsanwalt, Frau Rechtsanwältin, Herr Patentanwalt, Frau Patentanwältin (jeweils auch: Herr Anwalt, Frau Anwältin)
  • Herr Verteidiger, Frau Verteidigerin
  • Herr Polizist oder Herr Inspektor (je nach Dienstgrad) – in Deutschland nicht üblich
  • In deutschen Justizvollzugsanstalten reden Gefangene einen Justizvollzugsbeamten üblicherweise mit "Herr Beamter" bzw. "Frau Beamtin" an, wenn der Name des Bediensteten nicht bekannt ist. Ansonsten gilt die im deutschsprachigen Raum übliche Anrede, z. B. "Herr/Frau Meier". Die früher üblichen Anreden "Herr Aufseher", bzw. "Frau Aufseherin", sowie die Anrede nach Dienstgrad (z. B. "Herr Obersekretär", "Frau Amtsinspektorin") sind seit Anfang der 1970er Jahre nicht mehr üblich.

Wissenschaft

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen akademischen Graden (die man in einem Studium selbst erwirbt) und Titeln (die man verliehen bekommt). Geläufige Beispiele für Grade sind Bachelor, Master, Magister, Diplom und Doktor; geläufigster Berufs- bzw. Ehrentitel oder Amtsbezeichnung ist der Professor. Aufgrund der Habilitation sind noch der entsprechende Grad (habil.) bzw. Titel (Privatdozent) erwähnenswert.

Bei den Graden unterhalb des Doktors, z. B. beim Bachelor, Magister oder Diplom, ist in Deutschland die Nennung in der Anschrift selten geworden (Herrn Dipl.-Inform. Peter Muster), in der Anrede gänzlich unüblich. Lediglich im Hochschulbereich oder im öffentlichen Dienst ist es noch anzutreffen.

Beim Doktorgrad verhält sich dies anders; dieser Grad wird üblicherweise in Anschrift wie auch Anrede genannt, dann allerdings stets abgekürzt (Dr., nicht: Doktor). Die zum Doktorgrad gehörende Spezifikation der Fachrichtung findet in der Anschrift bei Medizinern (Dr. med.) meistens, in anderen Fachrichtungen seltener Erwähnung, in der Anrede grundsätzlich nicht (Sehr geehrter Herr Dr. Peters, nicht: Sehr geehrter Herr Dr. med. Peters). In der Anschrift werden sowohl mehrfache Doktorgrade wie auch der Hinweis auf eine eventuelle Habilitation gewürdigt (Frau Dr. Dr. Silke Hofmann, Herr Dr. med. habil. Klaus Hermanns, Herr Dr.-Ing. Dr. rer. nat. Dr. h.c. mult. Paul Steffens), in der Anrede nennt man grundsätzlich nur den Doktor, und auch nur einmal (Sehr geehrter Herr Dr. Steffens).[2]

Bei den Titeln sind in Deutschland für die Anrede der Privatdozent (habilitierter Wissenschaftler ohne Professur, aber mit Lehrbefugnis) und der Professor (mit oder ohne Habilitation) von Interesse. Der Privatdozent (kurz „Priv.-Doz.“ oder auch „PD“) wird nur in der Anschrift sowie in offiziellen Bezeichnungen aller Art genannt (Chefarztpraxis PD Dr. med. Stüben). In der Anrede entfällt dieser Titel, nicht aber der Doktorgrad (Sehr geehrter Herr Dr. Stüben). Beim Professor verhält sich dies anders; er findet sowohl in der Anschrift Erwähnung (Frau Prof. Dr. Silke Schneider) als auch in der Anrede (Sehr geehrte Frau Professorin Schneider), wobei er in der Anschrift abgekürzt wird und in der Anrede nicht. In der Anrede entfällt bei Professoren der Doktorgrad. Bei der Anrede von Frauen steht es dem Absender anheim, diese mit „Frau Professor“ anzureden oder mit „Frau Professorin“. Etwas gängiger ist die erste Variante in der Anrede, die zweite in anderen Dokumenten aller Art, z. B. Einladungen.[3] In Deutschland ist die Amtsbezeichnung eines weiblichen Professors „Professorin“, da Frauen Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form führen müssen.

In der korrekten Anschrift wird ferner für besondere Berufsgruppen, z. B. Architekten, Chef- oder Oberärzten, die Berufsbezeichnung ebenfalls genannt, allerdings gemäß DIN 5008 in der Zeile, die dem Titel bzw. Grad und Namen vorausgeht:

Herrn Chefarzt
Prof. Dr. med. habil. Stefan Erdmann
Chirurgische Abteilung IV
Kreiskrankenhaus Musterdorf
Mustergasse 4a
12345 XY-Stadt

Insbesondere unter Promovierten oder Professoren ist es üblich, in der Anrede nicht den entsprechenden Doktorgrad oder die Amtsbezeichnung zu verwenden. Jedoch kann man die Verwendung auch hier bei der Erwähnung in der 3. Person beobachten. Innerhalb des gleichen Fachgebietes ist auch Herr bzw. Frau Kollege bzw. Kollegin als Anrede üblich.

Bei offiziellen Anlässen wird traditionell an Universitäten die förmliche Anrede „(Eure) Spektabilität“ (aus dem Lateinischen „spectabilitas“: „Ehrwürdigkeit“) oder „Spectabilis“ für einen Dekan und „(Eure) Magnifizenz“ (aus dem Lateinischen „magnificentia“: Erhabenheit, Großartigkeit) für einen Rektor verwendet. Prorektoren werden teilweise als „Honorabilis“ angesprochen. Die Bezeichnungen werden sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Anrede verwendet. Die Anreden werden allerdings nur noch an wenigen Universitäten verwendet und auch hier meist nur bei besonderen Anlässen.[4]

Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung ausgewählter Titel bzw. Grade in der Anschrift, mit jeweils der dazugehörigen korrekten Anrede.

Anschrift Anrede Bemerkung
Herrn Dr. jur. Peter Müller Sehr geehrter Herr Dr. Müller Vorname und Fachrichtung in der Anrede weglassen
Frau Dr. rer. nat. habil. Stefanie Meier Sehr geehrte Frau Dr. Meier Habilitationszusatz in der Anrede weglassen
Herrn Privatdozent Dr. med. Hans Jürgen Schmidt Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt Der PD entfällt in der Anrede
Herrn Prof. Dr. med. Dr. med. vet. habil. Klaus Althoff Sehr geehrter Herr Professor Althoff Doktorgrade entfallen in der Anrede eines Professors
Frau Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Ingeborg Krämer Sehr geehrte Frau Professor Krämer auch: Frau Professorin Krämer, auch: Frau Prof. Krämer

Wirtschaft

  • Herr Präsident, Frau Präsidentin
  • Herr Direktor, Frau Direktorin
Anschrift Anrede Bemerkung
Herrn Me. Peter Müller Sehr geehrter Meister Müller Geschlecht und Vorname werden bei der Anrede weggelassen
Frau Me. Jasmin Schramm Sehr geehrte Meister Schramm Geschlecht und Vorname werden bei der Anrede weggelassen

Diplomatisches Corps

Für das diplomatische Corps gelten durchgehend besondere Regelungen gemäß dem Internationalen Protokoll.

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Botschafter eines anderen Staates Exzellenz (Mehrzahl: Exzellenzen)
Botschafter des eigenen Staates (hier Deutschland) Herr Botschafter (Mehrzahl: Botschafter)
Apostolischer Nuntius Hochwürdigste Exzellenz oder Eure Hochwürdigste Exzellenz (da ein Apostolischer Nuntius immer auch ein Erzbischof ist)
Gesandter Herr Gesandter / Frau Gesandte
Botschaftsrat, Gesandtschaftsrat Herr/Frau Botschaftsrat (Gesandtschaftsrat)
Botschaftssekretär, Gesandtschaftssekretär Herr/Frau Botschaftssekretär/-in, Gesandtschaftssekretär/-in
Generalkonsul, Konsul Herr/Frau Generalkonsul/in, Herr/Frau Konsul/in

Nur der Botschafter eines ausländischen Staates hat Anrecht auf die Anrede „Exzellenz“. Trifft man im Ausland den Botschafter seines eigenen Landes, so lautet die Anrede „Herr Botschafter“ respektive „Frau Botschafterin“.

Militär

Deutschland

Bundeswehr

Bei der Bundeswehr besteht die Anrede für Soldaten aus „Herr“ beziehungsweise „Frau“ plus dem Dienstgrad, für zivile Angestellte der Bundeswehr richtet sich die Anrede „nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten“. Militärische Dienstgrade nehmen niemals die feminine Form an. Eine Unterscheidung der Dienstgrade zwischen Frau und Mann in Form eines angehängten „(w)“ ist nicht mehr vorgesehen. Dies ist lediglich bei Beschriftungen von Unterkünften gebräuchlich, leidet aber unter einer truppenalltäglichen Verallgemeinerung.

Beispiele

Ausnahmen

  • Alle Generale und Admirale werden immer mit „Herr/Frau General“ oder „Herr/Frau Admiral“ angesprochen.
  • Sanitätsoffiziere im Generalsrang werden immer mit „Herr/Frau Generalarzt“ angesprochen, Marine-Sanitätsoffiziere im Admiralsrang entsprechend mit „Herr/Frau Admiralarzt“.
  • Alle Stabsoffiziere der Marine (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See) werden mit „Herr/Frau Kap'tän“ angeredet.
  • Kapitänleutnante werden traditionell mit „Herr/Frau Kaleu“ angeredet
  • Bei Marinedienstgraden, die den Zusatz „zur See“ („z.S.“, beispielsweise „Leutnant z.S.“) enthalten, wird dieser in der direkten Anrede weggelassen.
  • Dienstgradzusätze, die die Laufbahn anzeigen, werden in der mündlichen, nicht aber in der schriftlichen Anrede weggelassen. Beispiele hierfür sind Offizieranwärter („OA“), Unteroffizieranwärter („UA“), Feldwebelanwärter („FA“), Bootsmannanwärter („BA“) und mit bestandenem Lehrgang („mbL“)
  • Der Name kann, muss aber nicht zugefügt werden.
  • Beim Heer kann auch die Anrede mit der Funktion erfolgen („Schirrmeister“, „Richtschütze“), üblich ist aber vor allem bei der Marine die Anrede an Bord mit der Funktion („Schiffsarzt“, „FaFü“, „SanMeister“). Wichtig ist aber, dass diese Anrede mit der Funktion nur "von oben nach unten" in der Hierarchie benutzt wird, der SanGast wird somit niemals den Kommandanten mit "Kommandant" ansprechen.

Nationale Volksarmee der DDR

Bei der Nationalen Volksarmee der DDR bestand die Anrede für Vorgesetzte und Dienstgradhöhere aus „Genosse“ oder „Genossin“ und dem Dienstgrad beziehungsweise bei Zivilangestellten aus „Genosse“ oder „Genossin“ und dem Namen. Während der friedlichen Revolution in der DDR wurde die Anrede in die Form Herr/Frau und den Dienstgrad geändert.

Unterstellte und Dienstgradniedere waren mit Dienstgrad und Name anzusprechen oder wie oben angeführt mit „Genosse“/„Genossin“ und Dienstgrad. In der Wendezeit 1989/90 wurde die Anrede in Herr oder Frau und zugesetzten Dienstgrad geändert.

Schweiz

In der Schweizer Armee wird die Anrede „Herr“ oder „Frau“ vor dem Grad nur teilweise verwendet. Eine entsprechende Regelung existiert nicht. Offiziere im Generalstab – ab dem Rang Major – werden schriftlich mit Rang und dem Zusatz i Gst angeschrieben, jedoch wird der Zusatz nicht ausgesprochen.

Großbritannien und USA

In den (anglo-)amerikanischen Streitkräften werden Vorgesetzte in der mündlichen Kommunikation mit dem Dienstgrad und nachfolgendem „Sir“, also „General Sir“, angesprochen.

Kirche

Römisch-katholische Kirche

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede nach Protokoll
Papst Eure Heiligkeit (allgemein), Heiliger Vater (insbes. Katholiken)
Patriarch der katholischen Armenier, der Maroniten, der Melkiten, der syrischen Kirche und von Jerusalem Eure/ Euer Seligkeit
Kardinal Eure/ Euer (Hochwürdigste) Eminenz
Bischof, Erzbischof, Titularbischof, Weihbischof Eure/ Euer (Hochwürdigste) Exzellenz, (Hochwürdigster) Herr (Erz)Bischof, im vollen Titel Seine Exzellenz der Hochwürdigste Herr (Erz)Bischof, früher: Eure/ Euer (Erz)Bischöfliche Gnaden
Apostolischer Protonotar und Ehrenprälat Seiner Heiligkeit Hochwürdigster Herr Prälat
Kaplan Seiner Heiligkeit Monsignore, etwa „Gnädiger Herr“, ist die italienische Anrede für alle Prälaten bis zum Erzbischof
Abt Hochwürdigster Herr/ Vater Abt, in Österreich auch: Herr Prälat, früher: Euer Gnaden
Priester (Welt- und Ordenspriester) Hochwürden, Hochwürdiger Herr Pfarrer/ Pater/ Abbé
Diakon Hochehrwürden, Hochehrwürdiger Herr, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wie bei Priester: Hochwürden, Hochwürdiger Herr
Subdiakon Wohlehrwürden, Wohlehrwürdiger Herr
Äbtissin Hochwürdige Frau/ Mutter Äbtissin
Oberin (Vorsteherin einer klösterlichen Gemeinschaft) Mutter Oberin, veraltend: Ehrwürdige Mutter, bei höheren Oberinnen: Ehrwürdigste/ Hochehrwürdige Mutter
Ordensoberer Hochwürdiger Pater/ Bruder + Bezeichnung des Vorsteheramtes, z. B. Prior, Guardian, Provinzial
Ordensschwester, Nonne Ehrwürdige Schwester
Laienbruder und Novize Ehrwürdiger Bruder, Ehrwürdiger Herr, Ehrwürden

Außerhalb der Katholischen Kirche

Die Anrede „Heiliger Vater“ für den Papst wird dabei von Katholiken, „Eure Heiligkeit“ von Nichtkatholiken bevorzugt. Die Anrede „Heiligkeit“ wird zum Beispiel auch für folgende kirchliche Würdenträger gebraucht:

Der Ökumenische Patriarch wird mit „Euer Allheiligkeit“ angesprochen.

Die Anrede „Euer Seligkeit“ erfahren der Papst und Patriarch von Alexandria und ganz Afrika (Patriarchat von Alexandria), die Patriarchen von Antiochia, der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland (Griechisch-Orthodoxe Kirche) und die Armenischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel (Armenische Apostolische Kirche).

Das Oberhaupt der Georgisch-Orthodoxen Kirche, der Erzbischof von Mzcheta-Tiflis und Katholikos-Patriarch von ganz Georgien, wird schließlich mit „Euer Heiligkeit und Seligkeit“ angesprochen.

In den orthodoxen Kirchen und den christlichen Kirchen mit byzantinischem Ritus wird der Bischof oftmals mit Vladika angesprochen. Vladika bedeutet Gebieter und wurde im slawischen Kulturkreis auch als Anrede für Adlige gebraucht.

Der Titel Hochwürden wird außerhalb der katholischen Kirche in Form von „Reverend“ im angelsächsischen Sprachraum für einen Prediger verwendet

Evangelische Kirche

Früher galten in der evangelischen Kirche die gleichen Anreden wie in der katholischen. Heute wird bei der Anrede von Würdenträgern in der Regel nur Herr oder Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise werden Titel und Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Jüdische Gemeinden

In den jüdischen Gemeinden ist ebenfalls die einfache Form der Anrede verbreitet. Die Anrede von Würdenträgern wird in der Regel aus der Unterscheidung des Geschlechtes und dem Titel oder der Amtsbezeichnung gebildet, dabei bleibt der persönliche Vor- und Nachname ungenannt. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Adel

Adelstitel unterliegen einer besonderen Regelung und die Nutzung richtet sich nach den nationalen oder protokollarischen Besonderheiten.

In Deutschland

Der Namensbestandteil „von“

Als Beispiel dient hier das Konstrukt Friedrich von Sachsenhausen.

Briefanschrift Herrn Friedrich von Sachsenhausen
Briefanrede Sehr geehrter Herr von Sachsenhausen
Karteiname (lexikalischer Name) Sachsenhausen, von (unter „S“), in amtlichen Registern: von Sachsenhausen (unter „V“)
Anrede Herr von Sachsenhausen
Gästeliste Herr Friedrich von Sachsenhausen

Frühere Adelsprädikate als Namensbestandteil

Adelsprädikate sind in Deutschland seit 1919 abgeschafft, aber weiterhin Bestandteil des Familiennamens. Die Betroffenen konnten sich entscheiden, ob und welchen Zusatz sie in den Nachnamen aufnehmen wollten. Daher steht heute der Vorname vor dem ehemaligen Adelstitel, nicht – wie früher – danach. Als namensrechtliche Besonderheit werden bei Frauen die weiblichen Bezeichnungen verwendet (also „Freifrau von Sachsenhausen“ statt „Freiherr von Sachsenhausen“).

Teilweise sind auch noch Sonderformen für unverheiratete Töchter in Gebrauch.

männlich weiblich weiblich (unverheiratet)
Fürst Fürstin Prinzessin (üblich)
Herzog Herzogin Prinzessin (unüblich)
Graf Gräfin Comtesse (unüblich)
Baron Baronin Baroness (üblich)
Freiherr Freifrau Freiin (z. T. noch üblich)

Die Formen „Freiin“ und „Comtesse“ für unverheiratete Töchter, die der bürgerlichen abgeschafften Form „Fräulein“ entsprechen, verschwinden allmählich. Gleiches gilt für Prinzessinnen, sofern es sich hierbei nicht um die Tochter eines Prinzen bzw. einer Prinzessin, sondern um die Tochter eines Fürsten oder Herzogs handelt.

Da „Freiherr/Freifrau von Sachsenhausen“ der Familienname ist, lautet die korrekte Anrede also „Herr Freiherr von Sachsenhausen“ und „Frau Freifrau von Sachsenhausen“. Da der frühere Titel "Freiherr/Freifrau" heute nur noch Bestandteil des Familiennamens ist, ergibt sich bei der Hinzufügung der Anrede "Herr" oder "Frau" eine sprachliche Doppelung, die letztlich auf der gesetzlichen Regelung der Namensinklusion fußt und damit eine zwangsläufige Folge der Abschaffung der Adelsvorrechte ist. Namensrechtlich stellt das Wort "Freiherr" also keinen "freien Herrn" dar, sondern ist lediglich Teil des Familiennamens. In der Praxis werden die Anreden „Herr“ oder „Frau“ trotzdem aus Vereinfachungsgründen oder aus gesellschaftlichen Gründen häufig weggelassen. Eine Änderung des Namensbestandteils "Freiherr" oder "Freifrau" zum Beispiel in „Baron“ kann nur auf Antrag entsprechend den namensrechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Bei der mündlichen Anrede einer weiblichen Trägerin eines früheren Adelsprädikates ist es in der Praxis nicht unüblich, den Nachnamen ganz wegzulassen. Ein Graf von XY wird also namensrechtlich richtig als „Herr Graf von XY“ und nicht als "Graf XY“ angesprochen, seine Frau als „ Frau Gräfin XY“. Das Adelsprädikat „Edler“ wird grundsätzlich in der Anrede weggelassen.

Wenn Menschen adliger Herkunft unter sich sind, werden in der mündlichen Kommunikation das „von“ grundsätzlich und andere Adelsprädikate auf gleicher Ebene oder nach unten ebenfalls weggelassen. Ein Graf, beispielsweise „Graf Lambsdorff“, wird einem anderen gleich- oder höhergestellten Adeligen als „Otto Lambsdorff“ vorgestellt. Dabei gilt einzig die Rangfolge der Adelsprädikate, nicht die Rangfolge aufgrund von Status in der Gesellschaft oder Alter. Fürsten und Herzöge werden allgemein als gleichrangig eingestuft, wobei die Frage nach dem Haus eine Rolle spielt.

Beispiel

Auch hier wird als Beispielsname Friedrich Freiherr von Sachsenhausen oder Friederike Freifrau von Sachsenhausen zur Verdeutlichung genutzt.

Briefanschrift Friedrich Freiherr von Sachsenhausen

Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet) Friederike Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet)

Briefanrede Sehr geehrter Freiherr von Sachsenhausen oder Sehr geehrter Herr Freiherr von Sachsenhausen

Sehr geehrte Freifrau von Sachsenhausen oder Sehr geehrte Frau Freifrau von Sachsenhausen Sehr geehrte Freiin von Sachsenhausen oder Sehr geehrte Frau Freiin von Sachsenhausen

Karteiname Sachsenhausen, Friedrich Freiherr von oder Freiherr von Sachsenhausen, Friedrich (zwingend in amtlichen Registern)

Sachsenhausen, Friederike Freifrau von oder Freifrau von Sachsenhausen, Friederike (zwingend in amtlichen Registern)

Anrede Baron (von) Sachsenhausen oder Herr von Sachsenhausen

Baronin (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (verheiratet) Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (unverheiratet)

Fremdvorstellung Baron Sachsenhausen, Friedrich Freiherr von Sachsenhausen

Baronin Sachsenhausen, Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet) Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet)

Historische Anreden

Traditionelle Ehrenbezeichnungen aus den Zeiten der Ständegesellschaft sind heute außerhalb von „inneren“ Kreisen nicht üblich. Sie haben keine rechtliche Grundlage, sondern sind reine Höflichkeitsbezeigungen. Solche Ehrenbezeichnungen waren:

  • Fürsten und Herzoge aus ehemals regierenden Häusern: Königliche Hoheit (abgekürzt mit SKH oder IKH für Seine/Ihre Königliche Hoheit)
  • alle übrigen Fürsten und Herzoge: Durchlaucht
  • Grafen: Erlaucht (nur für Angehörige bestimmter Grafenhäuser, alle anderen: Hochgeboren)
  • Barone und Freiherren: Hochwohlgeboren

Nur in Briefanschriften werden heute manchmal noch Kürzel wie „I.H.“ (Ihre Hochwohlgeborene) oder „S.H.“ (Seine Hochwohlgeboren) verwendet.

Adelstitel und Anreden

Die dargestellten Bezeichnungen sind allgemein übliche Formen, Abweichungen werden jeweils vom Staats- oder Hausprotokoll geregelt. Offiziellen Charakter haben diese Titel, Rangbezeichnungen und Anreden nur in Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind. In Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz kommt diesen Titeln und Anreden höchstens Höflichkeitscharakter zu.

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Kaiser Majestät
König Majestät
Prinz (aus kaiserlichem Haus) Kaiserliche Hoheit (dritte Person)
Erzherzog (Österreich) Kaiserliche Hoheit
Großfürst (Russland) Kaiserliche Hoheit
Prinz (aus regierendem königlichen Haus) Königliche Hoheit (dritte Person)
Großherzog (aus regierendem Haus) Königliche Hoheit
Herzog Hoheit
Fürst (regierend) Durchlaucht
Prinz (aus fürstlichem Haus) Durchlaucht
Graf Graf (von) …

Seine Erlaucht (aus ehemals regierendem Haus)

Baron Baron (von) …

Siehe auch

Literatur

  • Otto Krabs: Von Erlaucht bis Spektabilis. Kleines Lexikon der Titel und Anreden. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-61124-7.

Quellen

Weblinks

Wiktionary: Anrede – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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