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Einsatzleitung

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Einsatzleitwagen des Katastrophenschutzes Basel-Landschaft, anlässlich Einsatzbesprechung (rechts Schadenplatzkommandant, links davon Führungsgehilfen)

Die Einsatzleitung (EL) ist eine Einrichtung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Schadensereignissen, um eine zielgerichtete Führung und Koordination aller Kräfte zu ermöglichen. Sie besteht aus einem verantwortlichen Einsatzleiter und seiner Führungsunterstützung. Die Bildung, Zusammensetzung, Struktur der Einsatzleitung sowie deren rechtliche Befugnisse und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nach Organisation und Verwaltungsträger. Einsatzleiter haben normalerweise eine besondere Kennzeichnungsweste oder auch besondere Helmkennzeichnungen, um schnell erkannt zu werden.

Struktur

Die Größe und Besetzung der Einsatzleitung ist neben den gesetzlichen Vorgaben vor allem vom Schadensumfang und den Aufgaben im Einsatz abhängig. Im kleinsten Fall kann der Einsatzleiter auch alleine tätig werden. Bei typischem Einsatz in Zugstärke ist für die Unterstützung oft ein Zugtrupp vorgesehen (mit Einsatzleiter-Stellvertreter, einem Funker oder Melder). Bei flächendeckenden Großereignissen kann die Einsatzleitung eine Vielzahl an Personen mit (Teil-)Führungsaufgaben und Unterstützungskräften umfassen, zum Teil direkt vor Ort (in Staffel- oder Gruppenstärke) oder abgesetzt in rückwärtigen Führungsstäben. Bei alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr werden die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von ihren jeweiligen Führungskräften (Gruppenführer, Zugführer etc.) vertreten. Bei Beteiligung mehrerer Fachdienste und zunehmendem Koordinierungsbedarf wird, je nach gesetzlicher Lage, ein übergeordneter verantwortlicher Einsatzleiter bestellt. Dies kann einer der bereits eingesetzten oder eine weitere Person sein. Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, können Sachverständige für das jeweils notwendige Fachgebiet hinzugezogen werden („Fachberater“). Üblich ist auch die Einbeziehung von Verbindungskräften zu anderen Behörden und Organisationen. Zu den Fachberatern gehören Führungskräfte der eingesetzten Fachdienste bzw. Organisationen sowie gegebenenfalls externe Fachkundige. Hierzu zählen Angehörige weiterer öffentlicher Stellen (z. B. Bauamt, Gesundheitsamt, Stadtwerke), technische Spezialisten (Chemiker, Statiker, Ingenieure etc.) oder Vertreter eines Betriebes, der vom Schadensfall betroffen ist (z. B. Beauftragte eines Energieversorgungsunternehmens). Der Einsatzleitung sind die Einsatzkräfte aller zur Einsatzbewältigung handelnder Einheiten mitsamt ihrer Führungsstruktur unterstellt. Die Gesamtstruktur ist regelmäßig hierarchisch. Bei größeren Einsätzen können zwischen den einzelnen Führungskräften der (Teil-)Einheiten und der Gesamteinsatzleitung eine oder mehrere Zwischenstufen eingerichtet werden. Diese nennen sich Einsatzabschnittsleitung und unterstehen einem Einsatzabschnittsleiter. Diese Begriffe werden mit „EAL“ abgekürzt.

Aufgaben und Befugnisse

Pressesprecher einer Einsatzleitung

Zu den Aufgaben der Einsatzleitung gehören neben der taktischen Führung aller unterstellten Einsatzkräfte die Errichtung und die Kennzeichnung der eigenen Einsatzführungsstelle, die Absperrung des Einsatzgebietes, der Aufbau der Nachrichtenverbindungen, die Einrichtung eines Anlaufpunktes für alle Einsatzkräfte (Meldekopf), die Lagedarstellung, die Führung der Einsatzdokumentation (z. B. Einsatztagebuch), die Anforderung und Versorgung von Einsatzkräften sowie die Einteilung des Einsatzgebietes nach taktischen Gesichtspunkten („Ordnung des Raumes“) durch die Schaffung von Einsatzabschnitten. Die Einsatzleitung veranlasst auch das Abschalten des elektrischen Stroms oder der Gaszufuhr bei den dafür zuständigen Firmen. Außerdem setzt sie Meldungen an die Leitstelle bzw. vorgesetzte Führungsstellen ab und sorgt für die Warnung der Bevölkerung (bei Austritt von Gefahrstoffen oder Verkehrsbehinderungen). Auch die Öffentlichkeitsarbeit hat für einen Einsatz Bedeutung, wobei nicht nur die reine Information der Bevölkerung im Vordergrund steht, sondern damit verbunden auch die Bitte um Hilfen, Übermittlung von Warnungen und Hinweisen sowie die Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Einsatzleitung sorgt in diesem Sinne für eine abgestimmte Medienbetreuung durch eigene Pressesprecher.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden der Einsatzleitung weitreichende Befehlsbefugnisse (Weisungsrechte) gegenüber den eingesetzten Einheiten eingeräumt. Dem Einsatzleiter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, z. B.:

  • das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung,
  • das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen,
  • das Durchführen von Absperrmaßnahmen,
  • die Erteilung von Platzverweisen gegenüber Störern,
  • das Festhalten eigengefährdeter Personen,
  • das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen.

Ein Einsatzleiter sollte folglich verschiedene Kompetenzen mitbringen, unter anderem:

  • Entscheidungsfreude,
  • Delegationsbereitschaft,
  • Fachkenntnis,
  • Kompetenz in der Personalführung und -motivation,
  • Stressresistenz,
  • Wissen über die verfügbaren Möglichkeiten.

Einrichtungen

Besprechungsraum eines Einsatzleitwagens

Bei kleinen Einsatzleitungen wird vorrangig ein Einsatzleitwagen verwendet, bei größeren sind oft mehrere Räume in mobilen Unterkünften (Zelte bzw. Container) oder in festen Gebäuden (bis hin zu vorbereiteten Stabsräumen) notwendig. Die Raumverteilung bei größeren Einsatzleitungen gliedert sich typischerweise in einen Stabsraum als gemeinsamen Arbeitsplatz für die Sachgebietsleiter und Unterstützungskräfte, einen Arbeitsraum für die Fachberater, einen Fernmelderaum sowie Sozialräume und Besprechungszimmer.

Vorauserkundung

Das Emergency Response Team (auch: Incident response team) einer Organisation oder einer Behörde kann noch vor Eintreffen der eigentlichen Hilfskräfte eingesetzt werden, um den Umfang und die Einsatzorte der Hilfskräfte zu erkunden und in Zusammenarbeit mit bereits aktiven Helfern vorzubereiten. Dies trifft regelmäßig vor international zu koordinierenden Hilfseinsätzen zu. Diese Teams setzen sich neben Fachkräften entsprechend der Notlage vor allem aus Logistikern zusammen, die abschätzen können, wie weit die vorhandene Infrastruktur, zum Beispiel eines Flughafens, noch genutzt werden kann.

Situation in Deutschland

Wer konkret die Einsatzleitung am Schadensort innehat und welche Rechte damit verbunden sind, ist in Deutschland örtlich unterschiedlich geregelt und vom Bundesland abhängig. Es existiert allerdings ein Entwurf der Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz für eine Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz (DV 100)“. Sie definiert eine allgemein anerkannte Regelung des Aufbaus und der Abläufe in einer Einsatzleitung sowie der Aufgaben und Vorgehensweisen des Einsatzleiters. Dieser Entwurf ist in vielen Einsatzorganisationen durch eine eigene Vorschrift umgesetzt (z. B. als Feuerwehr-Dienstvorschrift 100[1]). Wie oben angedeutet, ist erst einmal die höchste Führungskraft der jeweiligen Behörde oder Organisation Einsatz- oder Abschnittsleiter auf diesem Gebiet. In vielen Bundesländern ist der Einsatzleiter der Feuerwehr grundsätzlich auch der Gesamteinsatzleiter.[2] Er ist dann fachdienst- und organisationsübergreifend zuständig. Je nach Sach- und Rechtslage kann auch eine Führungskraft der Polizei das Kommando übernehmen.

Einsatzleitung bei deutschen Feuerwehren

Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schadens- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei gemäß FwDV 100 vier Führungsstufen unterschieden:

  • Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit: Taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen und einer Führungseinrichtung, zum Beispiel einer Leitstelle.
  • Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten: Zug oder Verband an einer Einsatzstelle, Führungstrupp oder Führungsstaffel, Führungseinrichtungen.
  • Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe: Verband an einer Einsatzstelle, Führungsgruppe, Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise mit einem Führungsstab: mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet, Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Stadtkreises, Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)

Im Übrigen gelten - wie oben beschrieben - die regulären Führungshierarchien und -kompetenzen.

Sanitätseinsatzleitung

Unter Sanitätseinsatzleitung (SanEL) versteht man die Zusammenfassung von Organisatorischen Leitern (Rettungsdienst) und Leitenden Notärzten. Sie wird oft durch spezielle Einheiten (zum Beispiel einer Schnelleinsatzgruppe oder in Bayern einer Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung) unterstützt. Die Sanitätseinsatzleitung wird regelmäßig als Einsatzabschnittsleitung für den Bereich Rettungs- und Sanitätsdienst (mancherorts auch „Medizinische Rettung“ genannt), teils auch zudem für den Betreuungs-/Verpflegungssektor tätig. Sie ist entsprechend der Gesamteinsatzleitung unterstellt. Nur in den sehr unwahrscheinlichen und seltenen Fällen, dass nur Sanitäts- und Rettungsfachpersonal oder Betreuungskräfte eingesetzt werden, könnte die Sanitätseinsatzleitung auch eigenständig die Einsatzleitung stellen.

Einsatzleiter Rettungsdienst

Im Gegensatz zur Sanitätseinsatzleitung wird ein Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD) bereits bei Schadenslagen deutlich unterhalb des Katastrophenfalls eingesetzt. Er koordiniert die Rettungsdiensteinheiten und hält gegebenenfalls die Verbindung zu weiteren Einsatzleitern beziehungsweise den örtlichen Leitstelle aufrecht.[3][4][5]

Gesamteinsatzleitung / Örtliche Einsatzleitung

vorbereiteter Stabsraum eines Landratsamtes

Im Katastrophenfall sowie bei anderen Großschadensereignissen greifen besondere gesetzliche Regelungen, die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der sogenannte „Hauptverwaltungsbeamte“ (HVB), d.h. der Landrat oder Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt inne. Kompetenzen können aber auch delegiert werden. Für die oberste behördliche Leitungsebene ist die Bezeichnung „Stab des Hauptverwaltungsbeamten (Stab HVB)“, in Bayern „Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)“ unterstützt durch die KomFü, gebräuchlich. Am Schadensort wird die Leitung durch den behördlich vorbenannten Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) und seiner UG-ÖEL wahrgenommen. Die Leitstellen verlieren hierbei ihre Aufgabe als rückwärtige Führungsstelle. Eine Unterteilung eines großen Stabes in Sachgebiete unterstützt eine koordinierte Vorgehensweise durch definierte Aufgabenzuteilung. Diese Sachgebiete werden meist spiegelbildlich durch Verbindungsbeamte und -angestellte, die aus betroffenen Sachgebieten der regulären öffentlichen Verwaltung stammen, bedient. Folgende Sachgebiete sind in solchen Stäben heute typisch:

  • S1: Personal / Innerer Dienst
  • S2: Lage
  • S3: Einsatz
  • S4: Versorgung
  • S5: Presse und Medienarbeit
  • S6: Information und Kommunikation
  • S7: Psychosoziale Notfallversorgung (nicht in jedem Bundesland)

Außerdem können wiederum externe Fachberater hinzugezogen werden.

Der Begriff „Technische Einsatzleitung (TEL)“ bezeichnet in manchen Bundesländern diese Stabsfunktionen und zugeordnete Fachberater, er ist jedoch nicht mehr einheitlich geregelt. In Bayern übernehmen unterhalb der politisch-administrativen Ebene (Kreisverwaltung) die Unterstützungsgruppen Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) diese Aufgaben. Im THW gibt es auf administrativ-organisatorischer Ebene außerdem Leitungs- und Koordinierungsstäbe (LuK-Stäbe).

Der Vorläufer der heutigen Dienstvorschrift-Rahmenempfehlung und die Bildung von Führungsstäben mit der beschriebenen Sachgebietseinteilung geht auf den Katastropheneinsatz beim Brand in der Lüneburger Heide 1975 zurück. Damals traten erhebliche Mängel in der Koordination auf, die analysiert wurden, um zukünftig wirksamen Führungsstrukturen zu schaffen. Der Bund definierte für den Katastrophen- und Zivilschutz ebenfalls eine Technische Einsatzleitung nach STAN Nr. 101.[6] Dieser oblag fachdienstübergreifend die technisch-taktische Führung der unterstellten Einheiten am Schadens- bzw. Einsatzort.[6] Sie hatte eine Gesamtstärke von 6/-/4/10 und bestand aus einem FüKW (mit Besatzung 3/-/2/5, darunter der Leiter TEL, die beiden Sachgebietsleiter, ein Sprechfunker/Sanitätshelfer und ein Sprechfunker/Kraftfahrer), PKW (mit Besatzung 3/-/1/4, die Fachberater Brandschutz/ABC, Bergung/Instandsetzung, Sanität/Betreuung sowie den Kraftfahrer/Lagekartenzeichner umfassend) und einem Krad (-/-/1/1, d.h. Melder).[6] Dieses Bundeskonzept gilt aber gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) heute nicht mehr.[7]

Situation in Österreich

Einsatzleitung bei österreichischen Feuerwehren

Im Allgemeinen wird in Österreich bei einem Feuerwehreinsatz stets ein Einsatzleiter zusammen mit den übrigen Einsatzkräften zum Einsatzort entsendet. Dieser übernimmt die Einsatzleitung vor Ort, das heißt, er koordiniert die Kräfte an der Einsatzstelle und hält die Verbindung zu den Einsatzleitern anderer Einsatzorganisationen. Bei Einsätzen des Rettungsdienstes wird ein Einsatzleiter österreichweit nur bei Bedarf entsendet, so dass entweder der Leitstellendisponent bereits bei der Meldung des Einsatzes entscheidet, dass die Einsatzart und der -umfang einen Einsatzleiter vor Ort erforderlich machen, oder aber wenn die Einsatzkräfte vor Ort die Notwendigkeit einer örtlichen Einsatzleitung für nötig halten.

Strukturen, Aufbau und Befugnisse der Einsatzleiter der verschiedenen Organisationen variieren von Bundesland zu Bundesland und sind nicht einheitlich geregelt. Sowohl für Feuerwehr als auch Rettungsdienst gibt es aber Rahmenvorschriften seitens des Bundesfeuerwehrverbandes und des Roten Kreuzes, die als Richtlinien dienen und über Organisationsgrenzen hinweg weithin Anwendung finden. Prinzipiell reiht sich die Verantwortung innerhalb des Feuerwehrwesens nach:

  • Kommandant
  • Kommandant-Stellvertreter
  • weitere Reihung laut Einsatzleiterliste der örtlich zuständigen Feuerwehr.

Falls keine dieser Personen am Einsatzort anwesend ist, richtet es sich meist nach dem Dienstgraden. Auch das Dienstalter kann eine Rolle spielen. Auch wenn mehrere Feuerwehren im Einsatz sind, hat dieser Einsatzleiter unabhängig ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Technischen Einsatz handelt, die Gesamteinsatzleitung. Im Falle eines Einsatzes im Bereich eines Betriebes mit einer Betriebsfeuerwehr, so ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr.

Besonderheiten im österreichischen Rettungsdienst

Einsatzleiter des ÖRK

Anders als bei Feuerwehreinsätzen handelt es sich bei Einsätzen des Rettungsdienstes im Regelbetrieb um Ereignisse, bei denen nur eine oder wenige Personen betroffen sind. Ein Einsatzleiter wird deshalb nur zum Einsatzort entsendet, wenn von einer Vielzahl von Betroffen ausgegangen wird, wie zum Beispiel bei einem großen Verkehrsunfall, dem Brand eines Hauses und dergleichen.

Die Funktion des Einsatzleiters im Rettungsdienst ist in Österreich unterschiedlich geregelt: Die Grundlage für die Position des Einsatzleiters des Österreichischen Roten Kreuzes bilden die „Durchführungsbestimmungen für Großunfälle“, die von fast allen Rettungsorganisationen österreichweit zur Anwendung kommen. Die Einsatzleiter werden in speziellen Kursen (gestaffelt in unterschiedliche Qualifikationsstufen - auch „Offizierslehrgänge“ genannt) ausgebildet und tragen zur leichteren Erkennbarkeit ihrer Zusatzausbildung ihrem Qualifikationsgrad entsprechende Schulterschlaufen auf ihren Uniformen. Als größte Rettungsdienstorganisation setzt das Rote Kreuz in ganz Österreich in allen Rettungsbezirken rund um die Uhr sogenannte „Offiziere vom Dienst“ (OvD), auch „Dienstführende“ genannt, ein. Dies sind erfahrene Mitarbeiter die die Dienstaufsicht in einem Rettungsdienstbereich innehaben und gleichzeitig wenn erforderlich die Rolle des Einsatzleiters vor Ort übernehmen. Wenn in einem Bezirk mehrere Organisationen im Rettungsdienst tätig sind, so verfügt im Bedarfsfall meist jede Organisation über ihre eigene organisationsspezifische Einsatzleitung, teilweise werden Fahrzeuge und Mannschaften aber auch dem Einsatzleiter der größten Rettungsorganisation im Bereich unterstellt (in Wien der Wiener Berufsrettung, in den anderen Bundesländern dem Roten Kreuz).

Der Einsatzleiter des Rettungsdienstes ist vor allem für die organisatorisch-logistischen Belange des Einsatzgeschehens zuständig, er koordiniert Fahrzeuge, Personal, Material, sowie Nachforderungen und Abtransporte von Patienten. Ihm sind alle anderen Leiterfunktionen („Leiter Triage“, „Leiter Sanitätshilfsstelle“, „Leiter Transport“ und dergleichen) unterstellt sowie direkt weisungsgebunden. Für medizinische Belange wird bei besonders großen Schadenslagen, bei denen mehrere (Not-)Ärzte im Einsatz sind, — wie auch in Deutschland — ein Leitender Notarzt eingesetzt. Dieser bildet gemeinsam mit dem Einsatzleiter des Rettungsdienstes die Einsatzleitung Sanitätsdienst. Das Ganze ist vergleichbar mit der deutschen Sanitätseinsatzleitung. Ähnliche Systeme werden teilweise auch von anderen Einsatzorganisationen, die Rettungsdienst in Österreich betreiben (wie zum Beispiel der Wiener Berufsrettung oder dem Arbeiter-Samariterbund), verwendet.

Gesamteinsatzleitung und (behördlicher) Führungsstab

Im Katastropheneinsatz wird die Einsatzleitung vom zuständigen Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann übernommen. Das heißt aber nur, dass er die Weisungen von der Behörde bekommt. Die Umsetzung innerhalb der Feuerwehr obliegt wieder dem EL der Feuerwehr. Das Gleiche gilt auch für Einsätze im Bereich des Gewässerschutzes. Hier hat die Behördeneinsatzleitung jeweils die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. Am Einsatzort bilden die Einsatzleiter aller Organisationen vor Ort die sogenannte Gesamteinsatzleitung. Sollte es sich um ein großes und/oder bezirksübergreifendes Ereignis handeln, so kann die Leitung dieser Gesamteinsatzleitung am Schadensort von einem Vertreter der zuständigen Behörde übernommen werden. Über den Einsatzleitungen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes, sowie einer möglichen Gesamteinsatzleitung am Ort des Geschehens wird je nach Größe des Schadensfalles ein Landesführungsstab, Bezirksführungsstab oder Gemeindeführungsstab errichtet, in dem dann die einzelnen Organisationen ebenfalls mit Verbindungsoffizieren vertreten sind. Dieser eingerichtete Führungsstab wird im Einsatzfall vom zuständigen Landeshauptmann, Bezirkshauptmann oder Bürgermeister geleitet.

Die Stabsfunktionen sind ähnlich wie die für Deutschland oben angeführten eingerichtet. In den letzten Jahren wird auch teilweise ein S7 für Ganzheitliche Betreuung eingesetzt, vor allem beim Roten Kreuz. Dieser hat beispielsweise auch die Krisenintervention vom eingesetzten Personal wie den Peers für Einsatzkräfte, aber auch für die Opfer zu bewerkstelligen.[8]

Einsatzleitung unter Beteiligung von Werkfeuerwehren

Hier kann es zu zwei verschiedenen Situationen kommen:

  1. Einsätze außerhalb des Werkgeländes mit Unterstützung einer Werkfeuerwehr:
    Hier ist die Werkfeuerwehr nur eine Unterstützungseinheit und untersteht dem Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr. Zu solch einer Unterstützung kann es insbesondere bei Gefahrstoffunfällen kommen, da Werkfeuerwehren je nach Werk besser ausgerüstet sein können.
  2. Einsätze auf dem Werkgelände:
    In manchen Bundesländern gibt es eine Regelung per Gesetz wer in diesem Fall die Einsatzleitung übernimmt. In anderen Bundesländern gibt es keine Regelung per Gesetz, hier wird entweder beim Einsatz selbst entschieden wer die Einsatzleitung hat oder die Gemeinden auf deren Gebiet das Werk liegt trifft eine Absprache im Rahmen der einsatzvorbereitenden Maßnahmen.

Egal ob nun per Gesetz festgelegt oder nicht gibt es drei Möglichkeiten wer die Einsatzleitung übernimmt:

  • Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr ist der Gesamteinsatzleiter
  • Einsatzleiter der Werkfeuerwehr ist der Gesamteinsatzleiter
  • Beide Einsatzleiter bilden eine Gesamteinsatzleitung

Die Praxis hat gezeigt, das sich eine gemeinsame Einsatzleitung am besten funktioniert, da so direkt die Erfahrung des Einsatzleiters Freiwillige Feuer mit den orts- und Spezialkenntnissen des Einsatzleiters Werkfeuer mit einander kombiniert werden.

Einzelnachweise

Weblinks

Wiktionary: Einsatzleitung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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