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Rettungsdienst

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Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug
Der „Star of Life

Der zivile Rettungsdienst (kurz: RD, RettD, in Österreich die Rettung) hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Dabei wird unterschieden zwischen:

wobei die Spezialorganisationen der Berg- oder Wasserrettung den Patienten nach der Rettung zur weiteren Versorgung an den allgemeinen Rettungsdienst übergeben. Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert.

Geschichte

Erste frühstrukturelle Ansätze sind schon in der Ära Napoleons zu suchen. Zunächst einmal mussten für die Verletztenversorgung zuständige Personen gefunden werden, die mit in die Schlacht zogen. Obwohl Ärzte als Berufsstand etabliert waren, wurden die Heere nicht ärztlich begleitet. Dies war seinerzeit noch nicht üblich. Also musste man sich auf andere bzw. deren Fähigkeiten verlassen. Friseure und Barbiere bildeten den „Rettungsdienst“. Sie waren praktisch die Einzigen, die sich mit der Anatomie des Menschen beschäftigten. Während der Kämpfe blieben sie in sicherer Entfernung. Als es die ersten Verletzten gab, rannten sie mit Holzkarren auf das Schlachtfeld und transportierten die Verwundeten ab. Über die damaligen konkreten Möglichkeiten der Versorgung besteht geschichtswissenschaftlich keine Einigkeit, die hygienischen Bedingungen müssen jedoch katastrophal gewesen sein.

Im Gegensatz zu manch gängiger Auffassung war die behördlich geförderte und im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit heute selbstverständliche „Rettung von Menschen aus Lebensgefahr“ und in medizinischen Notlagen erst ein Phänomen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jedes Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von „Scheintoten“ ausgesetzt wurden und die auch zeitgenössische Anleitungen zur Hilfeleistung und Lebensrettung enthielten.

Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und/oder die Feuerwehr beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem Ersten Weltkrieg. Im Frühjahr 1943 wurde durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges beendete diesen Versuch.

Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der britischen Besatzungszone) oder an das entnazifizierte und neu gegründete DRK. In den fünfziger Jahren wurden dann vor allem außerhalb der Großstädte für die Sicherstellung der Krankenbeförderung und mangels anderer Regelung auch für die Gewährleistung der Unfallrettung wieder vermehrt Konzessionen an Privatunternehmer vergeben.

Übung des polnischen Rettungsdienstes

Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der fünfziger Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der 1960er Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten und es entwickelte sich seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter „Rettungsnotstand“. Diese unzuträgliche Situation führte ab Mitte der 1960er Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der siebziger Jahre. Auch private Initiativen, besonders die Björn-Steiger-Stiftung hat sich in diesen Jahren sehr für den Aufbau entsprechender Infrastruktur, Notrufsäulen und Fahrzeugen gekümmert. Da mittlerweile diese Ziele erreicht sind, engagiert sich diese Stiftung für die Bekämpfung des plötzlichen Herztodes und versucht Laiendefibrillatoren (AED) flächendeckend zu verbreiten.


Rettungsdienst in Europa

Versorgung eines Notfallpatienten

Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige Notrufnummern.

Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für

Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen garantieren damit, einen gewissen Standard einzuhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.

Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln dürfen.

Rettungsdienst in Deutschland

Allgemeines

Rettungsdienst im Einsatz
Innenraum eines Rettungswagens

Rechtsgrundlagen

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt.

Leistungen

Nach § 133 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes. Diese umfassen Notfallrettung, ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport nach Maßgabe der Rettungsdienstgesetze der Länder:

  • Die Notfallrettung umfasst die medizinische Notfallversorgung sowie den sich gegebenenfalls anschließenden Notfalltransport.
  • Der ärztlich begleitete Patiententransport umfasst Beförderungen, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf (bzw. Intensivtransport).
  • Krankentransport umfasst die Beförderung von Patienten, die im Zusammenhang mit der Beförderung einer Betreuung durch medizinisches Fachpersonal oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Träger, Aufsicht und Durchführung

Bei der öffentlich-rechtlichen Durchführung sind die Landkreise oder Kommunen durch Landesrecht Träger des Rettungsdienst („kommunale Pflichtaufgabe“). Insbesondere in Bayern ist der Zusammenschluss der Träger in Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung üblich.

Bei der Durchführung kommen drei Modelle in Betracht:

  • Der kommunale Rettungsdienst wird von der öffentlichen Hand selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt. Einer Ausschreibung bedarf es in diesem Fall nicht.
  • Beim Ausschreibungsmodell, einer Form des Public Private Partnership, wird die Durchführung von den Organisationen übernommen, die direkt von den Kommunen als Träger vergütet werden. Das Modell findet überwiegend in den mittleren, nördlichen und östlichen Bundesländern Verwendung. Nach Ansicht des Europäischer Gerichtshof (EuGH) unterliegt dieses Modell den europäischen Vergaberichtlinien (Urteil vom 29. April 2010 - C-160/08).[1]
  • Mit Dienstleistungskonzessionsmodell , auch eine Form von Public Private Partnership, rechnen die Durchführenden direkt mit den Krankenkassen als Kostenträger ab. Bei diesem Modell ist nach einem Urteil des EuGH (Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09) europäisches Vergaberecht nicht anwendbar.[2] Es findet in den Rettungsdienstgesetzen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz Anwendung. Niedersachsen überlässt nach einer Änderung seines Rettungsdienstgesetzes den kommunalen Trägern die Wahl, in ihren Rettungsdienstbereichen zwischen den Modellen zu wählen.[3]

Bei der privatrechtlichen Durchführung obliegt dem Träger die Aufsicht über die Durchführenden. Dieser rechnet die Kosten mit den Krankenkassen selbstständig ab.[1]

Finanzierung

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt. Nach § 133 werden, sofern keine landesrechtliche Regelung gegeben ist, Verträge mit den Durchführenden geschlossen. Für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.

Alarmierung

Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle/integrierte Leitstelle alarmiert und koordiniert.

Durchführung

Organisationen

Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst durch:

Die Luftrettung wird gemeinsam durch die Betreiber der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Träger der Luftrettung sind die jeweiligen Bundesländer. Die Bergrettung nimmt die Bergwacht wahr. Wasserrettung wird von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) betrieben. Die Seenotrettung auf Nord- und Ostsee leistet die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).

Umlagern mit der Schaufeltrage

Einsatzarten

Bei den Einsatzarten wird zwischen Primär- (Notfallrettung) und Sekundäreinsätzen (Intensiv- und Krankentransport) unterschieden. In Bayern werden die Sekundäreinsätze weiter in Kranken- und arztbegleitete Patiententransporte (Intensivtransport, Verlegung mit Verlegungs- oder Krankenhausarzt) unterschieden.

Eine strenge Trennung der Einsatzarten findet nicht statt. Wenn es die Umstände erfordern, können geeignete Fahrzeuge des Intensiv- und Krankentransports auch in der Notfallrettung eingesetzt werden.

Notfallrettung

Die Notfallrettung ist gesetzlich im Rahmen der Daseinsvorsorge in jedem Bundesland geregelt, und umfasst den Rettungsdienst im engeren Sinn. Die Klassifizierung des Schweregrades von Krankheitsbildern oder Verletzungen findet durch Bewertungsschemas statt, beispielsweise dem NACA-Score. [4] Zur Notfallrettung stehen folgende gängigen Transportmittel zur Verfügung:

Intensiv- und Krankentransport

Die Regelung von Intensiv- und Krankentransporten wird in den Ländergesetzen unterschiedlich vorgenommen. Krankentransporte sind dabei überwiegend privatrechtlich organisiert. Für Verlegungen werden nachfolgende Rettungsmittel eingesetzt:

Helfer vor Ort

Hauptartikel: Helfer vor Ort
Ein First-Responder-Fahrzeug

Gerade in Flächenländern kann es zu längeren Anfahrtszeiten von Notarzt und Rettungswagen kommen. Eine engmaschigere Verteilung der Rettungswachen scheitert in der Regel an der Finanzierbarkeit. Daher werden in unterversorgten Gebieten Helfer vor Ort (auch First Responder) von Hilfsorganisationen und Freiwilligen Feuerwehren mit ehrenamtlichen Helfern als sogenannte professionelle Erste Hilfe vorgehalten. Als Bindeglied überbrücken sie das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels. Eine Vorhaltung im Rahmen der Daseinsvorsorge findet nicht statt.

Psychosoziale Notfallversorgung

Seit Beginn der 1990er Jahre ist die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von Kriseninterventionsdiensten (KIT) und der Notfallseelsorge (NFS). Auch die Psychosoziale Notfallversorgung gehört nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge.

Mitarbeiter

2009 gab es ca. 47.000 hauptberuflich Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst.[5] Daneben werden zahlreiche nebenberufliche, ehrenamtliche Kräfte und Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) eingesetzt.

Ausbildung

Der Rettungsassistent (RA) war bis 2014 über das Rettungsassistentengesetz die einzige, bundesweit einheitliche Berufsausbildung. Sie ist ab 1. Januar 2014 durch den Notfallsanitäter (NotSan) mit umfangreicherer Ausbildung abgelöst worden.

Über Landesgesetze bzw. durch eine Übereinkunft der Länder gibt es für die Ausbildung zum Rettungssanitäter (RS) eine grobe Regelung der Anforderungen. Als Rettungshelfer (RH) werden Absolventen des Grundlehrgangs zum Rettungssanitäter verstanden. Einige Länder haben hiervon abweichende eigene Regelungen getroffen.

Besetzung

Folgende Tabelle zeigt die von den Bundesländern gesetzlich geforderte Mindestqualifikation bei den Besatzungen von Rettungsmitteln:

Bundesland KTW Fahrer KTW Transportführer RTW Fahrer RTW Transportführer NEF Fahrer
Baden-Württemberg[6] geeignete Person RS geeignete Person RA RA
Bayern[7] geeignete Person RS geeignete Person RA RS
Berlin[8] SanH (60h) RS RS RA geeignete Person
Brandenburg RS RS RS RA RA
Bremen RH RS RS RA RA
Hamburg[9] RS RS RS RA k.A.
Hessen[10] SanH (48h) RS RH (Hessen)[11]/RS RA RS (min. 2 Jahre Berufserfahrung)/RA
Mecklenburg-Vorpommern[12] RS RS RS RA RA
Niedersachsen[13] geeignete Person RS geeignete Person RA geeignete Person
Nordrhein-Westfalen[14] RH (NRW) RS RS/RAiP RA RA
Rheinland-Pfalz[15] RH (RP) RS/RAiP RS/RAiP RA RS/RAiP
Saarland[16] SanH RS SanH RA RA
Sachsen[17] RH RS RS RA RA
Sachsen-Anhalt RS/RAiP[18] RS/RAiP[19] RS/RAiP[20] RA RS/RAiP[21]
Schleswig-Holstein RS RA RS200* RA RA mit 2 Jähriger Berufserfahrung
Thüringen[22] RS RS RS RA RA

'* RS200 = Ein RS muss in Schleswig-Holstein laut § 3 Abs. 1 RDG S-H 200 Einsätze als Praktikant auf einem RTW nachweisen, um auf einem RTW als Fahrer eingesetzt werden zu dürfen.

Großereignisse und Katastrophen

Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) und insbesondere im Katastrophenfall abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Das Rettungskonzept der ärztlichen Versorgung des Patienten vor Ort wird auch stay and play (Stabilisierung des Patienten vor Ort mit anschließendem Transport in eine geeignete Klinik) genannt – im Gegensatz zu scoop and run (Sofortiger Transport des Patienten und Behandlung erst während des Transports oder in der Zielklinik). Letzteres System wird z. B. in den USA angewandt.

Schnell-Einsatzgruppen

Der reguläre Rettungsdienst wird dabei von Helferinnen und Helfern unterstützt, die in Einsatzeinheiten (EE) oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen (zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu schaffen und so die behandlungsfreie Zeit zu verkürzen.

In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein sogenannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.

Massenanfall von Verletzten

Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Leitenden Notarzt (LNA). Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL/OLRD) übernimmt die Koordination der Rettungsmittel vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem LNA die Verteilung der Patienten auf die Rettungsmittel, um sie in geeignete Krankenhäuser bringen. Unterstützt werden sie in Bayern von einer Unterstützungsgruppe (UgSanEl).

Katastrophenfall

Im Katastrophenfall übernimmt (in Bayern) der örtliche Einsatzleiter die Koordination der Maßnahmen.

Rettungsdienst in Österreich

Rettungswagen und Notfallkrankenwagen
Johanniter Rettungswagen

Allgemeines

In Österreich ist das Rettungswesen und die Feuerwehr eine Angelegenheit der Gemeinde. Sie ist in Landesgesetzen geregelt. Im Gegensatz zur Feuerwehr führen die Gemeinden üblicherweise den Rettungsdienst nicht selbst durch. Die einzigen Ausnahmen sind die Wiener Berufsrettung und die Freiwillige Feuerwehr- & Rettungsabteilung Admont. Meist beauftragen die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen. Daher sind die Rettungsdienste häufig für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144, der alpine Notruf unter der Nummer 140 erreichbar. Alle Rettungsdienste sind dabei über die Euronotrufnummer 112 anforderbar.

Neben hauptamtlichen Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.

Organisationen

Die wichtigste Organisation, die in Österreich den Rettungsdienst durchführt, ist das Österreichische Rote Kreuz. Neben diesem gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Malteser Hospitaldienst Austria, die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Österreichischen Rettungsdienst-ÖRD und andere. Auch kleinere Vereine oder gewerbliche Dienste, wie das Grüne Kreuz, können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. Obwohl es früher in Österreich üblich war, dass die Freiwillige Feuerwehr auch den Rettungsdienst durchführte (siehe auch: Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren), ist es heute einmalig in Admont in der Steiermark, dass die Sanitätsversorgung durch die Feuerwehr mit einer Rettungsabteilung betrieben wird.[23]

Vor allem im ländlichen Raum wird von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First-Responder-System in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.

Die Alarmierung erfolgt entweder über eigene Leitstellen oder über Integrierte Leitstellen, die mehrere Organisationen koordinieren (z. B. 144 Notruf Niederösterreich, Leitstelle Tirol).

Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Vor allem im ländlichen Bereich werden die Notärzte von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung arbeitet das Rote Kreuz mit dem ÖAMTC gemeinsam im Christophorus Flugrettungsverein. Aber auch mit privaten Firmen wird kooperiert (z. B. der Air Rescue Austria Flugrettungs GmbH oder dem Unternehmen SHS Helikopter in Tirol), die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.

Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.

Katastrophenhilfe

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.

Situation ab 2002 (SanG neu)

Der Rettungsdienst in Österreich wurde 2002 neu organisiert. Mit dem Sanitätergesetz (SanG) wurde erstmals zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter unterschieden. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung als Rettungssanitäter und können – einzelne sogenannte Notfallkompetenzen erwerben, wie beispielsweise das Legen eines peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente, sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten werden explizit als Notfallkompetenzen bezeichnet, weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist, ein Notfallsanitäter darf nur invasive Maßnahmen ergreifen, wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, sowie keine weniger invasiven Maßnahmen die Situation des Patienten verbessern können.

Besetzung der Fahrzeuge

KTW RTW NAW NEF
RS X X - -
RS (Fahrer) X X (X) (X) Vorarlberg
NFS - (X) X X
NFS mit Notkompetenz - (X), X in Vorarlberg, Wien (X) (X)
Dipl. Pflegepersonal - - - -, X in Vorarlberg
Notarzt - - X X

Ein RTW ist mit mindestens 2 Rettungssanitätern besetzt, in einigen Bundesländern sind Notfallsanitäter mit Notkompetenz erwünscht bzw. vorgeschrieben. Immer öfter sind RTW mit den höher qualifizierten Notfallsanitätern besetzt. So sind beispielsweise in Vorarlberg fast alle RTW tagsüber mit mindestens einem Notfallsanitäter mit Notkompetenz besetzt, in Wien sogar rund um die Uhr. Die Besatzung eines Notarztwagens ist gesetzlich mit einem Rettungssanitäter, einem Notfallsanitäter und einem Notarzt vorgeschrieben. Häufig sind jedoch neben dem Notarzt nur Notfallsanitäter oder gar Diplomierte Krankenpfleger der Anästhesie oder Intensivmedizin als Besatzung an Bord. Dasselbe gilt für NEF Systeme.

Neben dem eigentlichen Rettungsdienst (mit Notärzten) existiert in Österreich der sogenannte Ärztefunkdienst (ÄFD). Mittels der Notrufnummer 141 können damit bundesweit außerhalb der ortsüblichen Ordinationszeiten praktische Ärzte zum Hausbesuch gerufen werden (→ Ärztlicher Notdienst).

Rettungsdienst in Wien

In der Bundeshauptstadt Wien ist die Magistratsabteilung 70 (Wiener Berufsrettung) mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt, betreibt die Notruf-Leitstelle und führt die Disposition der Rettungsmittel durch. Die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariterbund, Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hospitaldienst Austria stellen allerdings ein nicht unerhebliches Kontingent an zusätzlichen Rettungs- und Notarztwagen zur Verfügung, welche in das Einsatzleitsystem integriert sind und direkt von der Berufsrettung disponiert werden. Per GPS, Touchscreen-Datenfunk und daran angeschlossenem Navigationssystem kann so jederzeit das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort dirigiert werden.

Die oben genannten, unter dem Motto „Vier für Wien“ mit der Berufsrettung kooperierenden Organisationen, ergänzen das Versorgungsnetz speziell in den Randbezirken und führen zusammen mehr als ein Viertel[24] aller über die Notrufnummer 144 eingehenden Rettungstransporte durch. Außerdem sind die mehreren hundert Krankentransportwagen der vier Organisationen, welche ohne Ausnahme mit Defibrillator und Vakuummatratze ausgestattet sind, in das First-Responder-System einbezogen und können von der Berufsrettung rund um die Uhr über die Leitstellen der einzelnen Hilfsorganisationen angefordert werden. Einsätze niedriger Priorität werden außerdem auch an zwei private Organisationen weitergegeben.

Der Großteil der Notarzteinsätze wird im Rendezvous-System durch die 13 Notarzteinsatzfahrzeuge der Wiener Berufsrettung durchgeführt. Außerdem stehen im Regelfall rund um die Uhr mindestens vier Notarztwagen der Rettungsorganisationen und der Berufsrettung zu Verfügung. Auch der Rettungshubschrauber C9 ist mit medizinischem Personal der Wiener Berufsrettung besetzt und bei Bedarf können Helikopter aus anderen Bundesländern angefordert werden.

Rettungsdienst in Graz

In Graz als Landeshauptstadt der Steiermark und zweitgrößter Stadt Österreichs existieren, ähnlich zu Wien, einige rettungsdienstliche Besonderheiten, die sich großteils aus den organisatorischen Unterschieden zwischen ländlichen und städtischen Rettungsdiensten ergeben. Die Stadt Graz beauftragt seit jeher das Österreichische Rote Kreuz Steiermark mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet. Analog dazu haben auch alle Umlandgemeinden dem Roten Kreuz denselben Auftrag erteilt. Gleichzeitig ist das Rote Kreuz durch die Landesregierung auch mit der Organisation und Durchführung des bodengebundenen Notarztrettungdienstes im Großraum Graz betraut.

Verortung der Rettungswachen

Bedingt durch die Tatsache, dass die Stadt vor allem im Süden bereits weit über ihre offiziellen Grenzen gewachsen ist und das „inoffizielle“ Stadtgebiet somit auch etliche Umlandgemeinden im sogenannten „Speckgürtel“ umfasst, wird die rettungsdienstliche Versorgung durch lediglich zwei Rettungswachen im Stadtgebiet, dafür aber drei weitere Wachen in den angrenzenden Umlandgemeinden sichergestellt. Dadurch werden häufig Fahrzeuge von Umland-Wachen zu Einsätzen im Stadtgebiet herangezogen. Zusätzlich dazu werden die beiden Landeskrankenhäuser, das LKH-West gemeinsam mit dem UKH im Nordwesten und das LKH-Universitätsklinikum im Nordosten der Stadt tagsüber als „informelle“ Rettungswachen genutzt, da das Transportziel der meisten Einsätze in eine dieser beiden Kliniken liegt und dort somit fast ständig Rettungsmittel nach der Patientenübergabe vor Ort sind, beziehungsweise dort belassen werden, die dann zu Einsätzen herangezogen werden können. Des Weiteren werden noch zwei Notarztrettungswachen (ebenfalls an den Landeskrankenhäusern), sowie eine Flugrettungswache (NAH) im Großraum unterhalten.

Sonderlösung „Jumbo“

Ein Notfallrettungswagen (NFW) organisationsintern „Jumbo“ genannt.

Alle Notarzteinsätze werden im Rendezvous-System durchgeführt, wobei der Notarzt entweder bodengebunden (NEF) oder per Hubschrauber zum Einsatzort gebracht wird. Eine weitere Besonderheit im Grazer Rettungsdienst bilden die so genannten „Jumbos“, dabei handelt es sich um speziell ausgestattete Rettungswagen, die mit Medizin-Studenten höheren Semesters mit einer Ausbildung zum Rettungsmediziner besetzt sind und mit denen eigentlich Notarzt-pflichtige Einsätze niedriger Priorität abgearbeitet werden, um die Einsatzfrequenz für das eigentliche Notarztsystem geringer zu halten, beziehungsweise auf unbedingt notwendige Einsätze zu reduzieren.

Koordination & Kooperation

Zusätzlich zu der Flotte von Rettungs- und Krankentransportwagen des Roten Kreuzes stellt der Malteser Hospitaldienst Austria einen Rettungs- sowie zwei Krankentransportwagen, die an die zentrale Landesleitstelle des Roten Kreuzes im Bezirk Straßgang angeschlossen und somit in den Rettungsdienst des Roten Kreuzes integriert sind. Alle Fahrzeuge sind mit GPS, Touchscreen-Datenfunk und daran angeschlossenem Navigationssystem ausgestattet, somit kann jederzeit das nächstgelegene Fahrzeug der angeschlossenen Organisationen zum Einsatzort dirigiert werden. Andere Organisationen wie zum Beispiel der Arbeiter-Samariterbund sowie private Anbieter wie das Grüne Kreuz unterhalten ebenfalls Wachen im Stadtgebiet, auf Grund der rechtlichen Situation sind sie aber nicht in Rettungsdienst und Notarztrettungdienst eingebunden und somit mit der Durchführung von Kranken-, Blut- oder Organtransporten betraut.


Rettungsdienst in der Schweiz

Allgemeines

In der Schweiz ist das Rettungswesen Sache der Kantone und teilweise der Gemeinden. Hinzu kommen kantonale Regelungen und Gesetze. Flächendeckend wird der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 aufgeboten. Die Rettungsdienste in der Schweiz können öffentlich-rechtlicher Natur sein oder aber auf privater Basis betrieben werden. Die Hälfte der Rettungsdienste ist einem Spital angeschlossen. Auch in Sachen Rettungswesen herrscht in der Schweiz der Liberalismus. So gibt es zwischen den einzelnen Rettungsorganisationen große Unterschiede und verschiedene gesetzliche Grundlagen. In der Schweiz gibt es in etwa 130 Rettungsdienste.

Rettungsdienstfahrzeuge für Großereignisse in der Schweiz, Bsp. Schutz und Rettung Zürich

Großereignisse und Katastrophen

Auch hier ist dies weitgehend kantonal geregelt. Im Kanton Zürich beispielsweise ist der Rettungsdienst von Schutz und Rettung Zürich für die Bewältigung zuständig. Der zuständige Rettungsdienst übernimmt die rettungsdienstliche Führung des Ereignisses und koordiniert die Einsätze der lokal ansässigen Rettungsdienste. Um diese Aufgabe zu erfüllen, besitzen größere Rettungsdienste spezielles Einsatzmaterial (z. B. LKW mit Katastrophenmaterial, Kommandofahrzeuge, Behandlungsstellen etc.). Jeder Rettungsdienst im Kanton hat zusätzlich Material für größere Ereignisse stationiert (z. B. kleinere Anhänger).

Rettungsdienst in Südtirol

Rettungswagen des Südtiroler Landesrettungsverein Weißes Kreuz

In Südtirol ist das Rettungswesen staatlichen, öffentlich rechtlichen und privaten Körperschaften anvertraut. Flächendeckend wird der Rettungsdienst über die Notrufnummer 118 angeboten und von der Landesnotrufzentrale bearbeitet, die bei Bedarf weitere Organisationen wie die Feuerwehr alarmiert. Neben den klassischen Rettungsdiensten in der Bodenrettung finden sich in Südtirol auch zahlreiche spezialisierte Rettungsdienste (z. B. Bergrettung). Außerdem sind in Südtirol wegen des schwer zugänglichen alpinen Geländes insgesamt drei Rettungshubschrauber (einer davon nur saisonal) stationiert.

Nennenswert ist auch die ethnische Komponente in Südtirol, die in der jüngeren geschichtlichen Entwicklung des Landes dazu führte, dass sich im selben Territorium sprachlich getrennte Rettungsdienste mit gleicher Aufgabenstellung und Zielsetzung entwickelt haben. Während der 1965 gegründete „Landesrettungsverein Weißes Kreuz“ flächendeckend arbeitet, operiert das staatlich getragene „Italienische Rote Kreuz“ vorwiegend in jenen Orten mit einem hohen Anteil italienischsprachiger Bürger.

Rettungsdienst in den USA und Kanada

Rettungswagen in New York City im Einsatz
US-amerikanischer Rettungswagen

Der Rettungsdienst in den USA und Kanada unterscheidet sich grundlegend von dem „franko-germanischen Modell“, das beispielsweise in Deutschland, Österreich, Frankreich, Südtirol, aber auch teilweise in der Schweiz praktiziert wird.

Im Gegensatz zum Notarzt-System, bei dem sowohl Ärzte als auch nichtärztliches Personal präklinisch zusammenarbeiten, liegt in den angloamerikanischen Ländern die Notfallversorgung rein in den Händen von Sanitätern, den sogenannten Paramedics, die meistens eine umfangreiche Ausbildung absolvieren und viele Tätigkeiten durchführen, die beispielsweise in Deutschland und Österreich nur Ärzten vorbehalten sind (Thoraxdrainagen, Rapid Sequence Induction etc.). Das Prinzip des möglichst schnellen Transports in ein Krankenhaus mit erst dort stattfindender ärztlicher Versorgung wird auch scoop and run genannt. Die Paramedics können sich zum Critical Care Paramedic und zum Certified Flight Paramedic weiterbilden, die auf den Rettungshelikopter und Critical Care transfers eingesetzt werden. In den USA sind auch die Rettungshelikopter ohne Ärzte mit Paramedics und Flight Nurses besetzt.

Siehe auch

 Portal:Rettungsdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rettungsdienst

Filme

Literatur

Ausbildungsliteratur

  • Kühn, Dietmar (Hrsg.); Luxem, Jürgen (Hrsg.); Runggaldier, Klaus (Hrsg.): Rettungsdienst heute. Elsevier, München 2007. Inklusive Online-Bonusmaterial. ISBN 978-3-437-46192-7.
  • Gorgaß, B., Ahnefeld, F.W., Rossi, R., Lippert, H.-D., Krell, W., Weber, G.: Das Rettungsdienst-Lehrbuch, 8. Auflage incl. Online-Zugang Springer Verlag Heidelberg Berlin. 2007, ISBN 978-3-540-72277-9.
  • Christoph Redelsteiner u. a. (Hrsg.): Das Handbuch für Notfall- und Rettungssanitäter. 1. Auflage. Braumüller, Wien 2005, ISBN 3-7003-1467-1
  • Kersten Enke (Hrsg.), Bernd Domres (Mitbegr.): Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin: LPN. 5 Bände. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Stumpf und Kossendey, Edewecht, Wien 2005, ISBN 3-938179-04-X
  • Rossi, R., Gorgaß, B., Ahnefeld, F.W.: „Die Rettungsdienst-Prüfung“, 6. Auflage, Springer Verlag Heidelberg Berlin, 2007, ISBN 978-3-540-46656-7
  • Bärnthaler M., Hansak P., Petutschnigg B. Hrsg: „Lehrbuch für Notfallsanitäter. Rettungswesen-Medizin-Recht“, 3. Auflage, Verlag Pachernegg, Purkersdorf 2005, ISBN 3-902156-05-8
  • Hansak P., Petutschnigg B., Böbel M., Hündorf H.P., Veith J. Hrsg.: „LPN-San Österreich. Lehrbuch für Rettungssanitäter, Lehrsanitäter, Betriebssanitäter und Bundesheersanitäter in Österreich“, 3. Auflage, Verlag Stumpf und Kossendey, Edewecht 2008, ISBN 978-3-938179-42-0

Systemliteratur

  • Schmiedel R., Behrendt, H., Betzler, E.: Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst. Witten, Mendel Verlag 2012, ISBN 978-3-943011-05-0
  • Behrendt, H.: Personalbedarf und Dienstplangestaltung Edewecht, 1. Aufl., Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey 2006, ISBN 3-938179-30-9
  • Behrendt, H., Runggaldier, K.: Statistik für den Rettungsdienst. Eine allgemeine Einführung. Edewecht, Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey 2005, ISBN 3-938179-01-5
  • Boschung M.: Der bodengebundene Rettungsdienst – Im Spannungsfeld zwischen Staatsaufgabe und regulierter privatwirtschaftlicher Tätigkeit, Zürich 2010, ISBN 978-3-7255-6024-0
  • Gerdelmann, Werner / Korbmann, Heinz / Kutter, Stefan Erich, Krankentransport und Rettungsdienst, Loseblattwerk, Stand: 2007, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-01549-8
  • Nüßen, M.: Recht im Rettungsdienst. Rechtsratgeber für Personal im Rettungswesen(2008). Veröffentlicht als Website http://www.recht-im-rettungsdienst.de
  • Schmiedel R., Behrendt, H., Betzler, E.: Bedarfsplanung im Rettungsdienst. Standorte · Fahrzeuge · Personal · Kosten. Berlin, Heidelberg, New York, Springer-Verlag 2004, ISBN 3-540-21222-1
  • Schmiedel, R, Moecke, HP., Behrendt, H.: Optimierung von Rettungsdiensteinsätzen. Praktische und ökonomische Konsequenzen. Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft M 140. Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Wirtschaftsverlag NW 2002, ISBN 3-89701-878-0

Berichte, Statistiken & Normen

  • Behrendt, H.: Zahlenspiegel Rettungsdienst – Ein Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen im Rettungsdienst. Mendel Verlag 2008, ISBN 978-3-930670-44-4
  • Schmiedel, R., Behrendt, H.: Leistungen des Rettungsdienstes 2004/05. Analyse des Leistungsniveaus im Rettungsdienst für die Jahre 2004 und 2005. Wirtschaftsverlag N. W. Verlag für neue Wissenschaft 2007, ISBN 978-3-86509-723-1
  • Schmiedel, R., Behrendt, H.: Leistungen des Rettungsdienstes 2000/01. Zusammenstellung von Infrastrukturdaten zum Rettungsdienst 2000 und Analyse des Leistungsniveaus im Rettungsdienst für die Jahre 2000 und 2001. Wirtschaftsverlag N. W. Verlag für neue Wissenschaft 2002, ISBN 3-89701-925-6
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen – DIN-Taschenbuch 257. 2. Auflage, Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2000, ISBN 3-410-14558-3
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen – DIN-Taschenbuch 257. Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2004, ISBN 3-410-15843-X (CD-ROM)

Fahrzeuge

  • Wolfgang Jendsch: Einsatzfahrzeuge der Sanitäts- und Rettungsdienste: u. a. Notfallmedizinische Rettungsdienste, Luftrettung, Wasserrettung DLRG und DGzRS, Bergrettung/Bergwacht, Katastrophenschutz, Motorbuch Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-613-03099-2
  • Udo Paulitz: 100 Jahre Sanitäts- und Krankenfahrzeuge – Vom Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute, Kosmos 2003, ISBN 3-440-09293-3
  • Alex Buchner: Der Sanitätsdienst des Heeres – Organisation, Ausrüstung, Einsätze, Nebel Verlag 2003, ISBN 3-89555-095-7

Geschichte

  • Ralf Bernd Herden: Roter Hahn und Rotes Kreuz – Chronik der Geschichte des Feuerlösch- und Rettungswesens, BoD Norderstedt 2005, ISBN 3-8334-2620-9
  • Nils Kessel: Geschichte des Rettungsdienstes 1945–1990. Vom „Volk von Lebensrettern“ zum Berufsbild „Rettungsassistent/in“, Frankfurt: Peter Lang Verlag 2008. ISBN 978-3-631-56910-8

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Alex Lechleuthner, Ausschreibungen im Rettungsdienst: Wo geht die Reise hin?, in: Rettungsdienst 2006 S. 936 ff.
  2. EuGH: Vergaberecht ist nicht auf Rettungsdienst-Konzessionsmodelle anwendbar. dstgb-vis.de, abgerufen am 5. März 2012.
  3. NRettDG in der Fassung vom 2. Oktober 2007 (Nds.GVBl. Nr.31/2007 S.473), geändert durch Gesetz vom 22. Februar 2012 (Nds.GVBl. Nr.3/2012 S.18)
  4. Abstufungen in der Notfallrettung
  5. Stefan Kruse, Die Macht der Einigkeit: Wer vertritt denn meine Interessen im Rettungsdienst?, in: Rettungsdienst 2009 S. 1168 ff.
  6. Fassung des RDG BW vom 19. November 2009
  7. Fassung des BayRDG vom Juli 2008
  8. Fassung des RDG Berlin vom 8. Juli 1993 (PDF; 46 kB)
  9. Fassung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes von 1992
  10. Durchführungsverordnung HRDG vom 3. Januar 2011
  11. nur noch bis 3. Januar 2015
  12. Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juni 1993
  13. Fassung des NRettDG vom Oktober 2007
  14. Fassung des RettG NRW von 2005 (PDF; 130 kB)
  15. Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RettDG -) in der Fassung vom 22. April 1991. Letztmalige Änderung am 31. Dezember 2010
  16. Saarländisches Rettungsdienstgesetz (SRettG), 2008
  17. Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) vom 5. Dezember 2006, Stand 12. Februar 2011
  18. mit besonderen Anforderungen: 160h Rettungswachenpraktikum, Anwesenheit bei 2 Entbindungen im Rahmen des Klinikpraktikums und BOS-Funkeinweisung
  19. mit besonderen Anforderungen: 160h Rettungswachenpraktikum, Anwesenheit bei 2 Entbindungen im Rahmen des Klinikpraktikums und BOS-Funkeinweisung
  20. mit besonderen Anforderungen: 160h Rettungswachenpraktikum, Anwesenheit bei 2 Entbindungen im Rahmen des Klinikpraktikums und BOS-Funkeinweisung
  21. mit besonderen Anforderungen: 160h Rettungswachenpraktikum, Anwesenheit bei 2 Entbindungen im Rahmen des Klinikpraktikums und BOS-Funkeinweisung
  22. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) Vom 16. Juli 2008
  23. Wir über uns - Freiwillige Feuerwehr Admont, abgerufen am 6. September 2010
  24. Einsatzstatistik der Berufsretter-Wien. Abgerufen am 21. Juli 2008.

Weblinks

Wiktionary: Rettungsdienst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks Wikibooks: Grundlagenwissen Rettungsdienst – Lern- und Lehrmaterialien

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