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Gustav Radbruch

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Gustav Radbruch (vor 1921)

Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war in der Zeit der Weimarer Republik Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genoss er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Rechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee der Gerechtigkeit auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört, und damit zwischen Natur und Ideal steht.

Leben

Herkunft und Ausbildung

Als Referendar in Lübeck (1902)

Gustav Lambert Radbruch war der Sohn von Heinrich Georg Bernhard Radbruch (1841–1922), Kaufmann in Lübeck und seiner Ehefrau Emma Radbruch, geb. Prahl (1842–1916), der Tochter eines Goldschmieds und Konditors in Lübeck.[1] Gustav Radbruch wuchs mit seinen beiden älteren Geschwistern in wohlhabenden Verhältnissen auf.

Als „Nesthäkchen“ verbrachte er eine „etwas unkindliche Kindheit“, wie er es selbst im Rückblick schrieb. Dazu gehörten „eine gewisse Naturferne und ein gewisser Intellektualismus“.[2] Gustav Radbruch besuchte das Progymnasium Dr. Bussenius und das Katharineum zu Lübeck, wo er als Primus omnium das Abitur ablegte. Seinem damaligen Mitschüler, dem späteren anarchistischen Dichter Erich Mühsam, ist Radbruch immer wieder begegnet. Persönlich waren sie freundschaftlich verbunden, obwohl Radbruch die politischen Ansichten Mühsams ablehnte. Eher den schönen Künsten zugetan, studierte Radbruch ab 1898 auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaften. Als ersten Studienort wählte er München, wohin Theater und bildende Kunst ihn lockten, und er sich von der Boheme angezogen fühlte. Anschließend setzte er sein Studium in Leipzig fort und schließlich in Berlin, wo der Strafrechtsreformer Franz von Liszt lehrte. Nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen kehrte Radbruch wieder in seine Heimatstadt Lübeck zurück, um sein Rechtsreferendariat anzutreten. Im Jahre 1902 wurde Radbruch bei seinem Doktorvater Liszt an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Dissertation zur Kausalitätslehre magna cum laude zum Dr. iuris promoviert.[3] Die liberale Lehre seines Doktorvaters prägte Radbruchs Denken nachhaltig.

Auf Vermittlung Liszts wechselte Radbruch 1903 an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, um sich bei Karl von Lilienthal ein Jahr später zu habilitieren.[4]

Der junge Professor

1906 wurde er Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim. Die erste Ehe 1907 mit Lina Götz wurde bereits ein Jahr nach der Hochzeit wieder geschieden. An der Universität Heidelberg wurde Radbruch 1910 außerordentlicher Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie. Er fand Zugang zum Kreis um Max Weber und wurde dort nachhaltig vom Gedankengut des Neukantianismus beeinflusst, den er über Arthur Kronfeld und Otto Meyerhof auch in der Variante von Leonard Nelson kennenlernte. Über sie kam er andererseits mit dem jungen Dichter und Jurastudenten Ernst Blass in Kontakt, für dessen Zeitschrift Argonauten er einige Beiträge lieferte. Zu seinem badischen Freundeskreis gehörten zudem Kronfelds Kollege Karl Jaspers sowie Emil Lask und Hermann Kantorowicz.

Kriegszeiten

1914 nahm er einen Ruf auf eine außerordentliche Professur an die Albertus-Universität Königsberg an. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges meldete er sich zum Roten Kreuz und verbrachte viele untätige Wochen auf dem Bahnhof Dirschau. 1915 heiratete er seine zweite Frau Lydia, geborene Schenk. Kurz darauf meldete sich Radbruch als Freiwilliger zum Landwehrregiment 111 in Heidelberg. In seinem Buch Der innere Weg, Aufriß meines Lebens erklärte er:

„Ich suchte die Bewährung, ich suchte versäumte Jugend nachzuholen, ich mußte freiwillig, aber kraft inneren Zwanges, zuerst jede Patrouille machen, weil ich in meiner Jugend zu wenig Äpfel gestohlen hatte – das versäumte Jugendwagnis durch soundso viele Patrouillen nachholen.“

Gustav Radbruch[5]

Als 1920 der nationalistische Politiker Wolfgang Kapp mit Unterstützung der Generäle Walther von Lüttwitz und Erich Ludendorff in Berlin putschte und sich selbst zum Reichskanzler ausrief, versuchten auch in Kiel rechtsgerichtete Truppen, die Stadt unter ihre Gewalt zu bekommen. Dort trafen sie aber auf eine Front von Werftarbeitern, die Widerstand leistete. Radbruch vermittelte zwischen den Parteien, um eine blutige Auseinandersetzung zu verhindern. Die Putschisten vertrauten ihm nicht und nahmen ihn in Haft. Ein Standgericht sollte ihn zum Tode verurteilen. Doch der Kapp-Putsch scheiterte, und Radbruch erlangte nach sechs Tagen wieder die Freiheit. Danach setzte er sich für die aufständischen Soldaten ein und führte sie in ihre Kasernen zurück, um sie vor einer Lynchjustiz zu bewahren.[6]

Sozialdemokrat

Radbruchs parteipolitische Sympathie galt schon früh der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. 1913 nahm er am Begräbnis August Bebels in Zürich teil. Anonym verfasste er dazu den Artikel August Bebels Totenfeier, der in den Heidelberger Neuesten Nachrichten erschien.[7] Da eine Mitgliedschaft damals aber gleichbedeutend mit dem sofortigen Ende seiner Laufbahn gewesen wäre, trat er der SPD erst 1918 bei. Gegen den erbitterten Widerstand der Lehrenden wurde er 1919 als außerordentlicher Professor an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen, wo er bis 1926 blieb. Nach einem knappen Jahr wurde er auf Antrag seiner Kollegen aber bereits ordentlicher Professor. Aufgrund der beim Kapp-Putsch bewiesenen arbeiterfreundlichen Haltung wurde Radbruch bei der anstehenden Reichstagswahl 1920 auf Platz 2 der Wahlliste der Sozialdemokraten gesetzt. Als einziger Jurist in der Fraktion der SPD wurde Radbruch Reichstagsabgeordneter.

Politik und Verantwortung

Reichstagsgebäude vor dem Brand

Radbruch war für die SPD von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag, den Radbruch und 54 weitere Mitglieder der SPD-Fraktion am 31. Juli 1920 im Reichstag einbrachten, sah die Straflosigkeit der Abtreibung vor, „wenn sie von der Schwangeren oder einem staatlich anerkannten (approbierten) Arzt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen“ worden ist. Der von Radbruch maßgeblich initiierte Antrag hatte letztlich keinen Erfolg, er griff seiner Zeit weit voraus.[8] Dennoch profilierte sich Radbruch als Rechtspolitiker. Von Oktober 1921 bis November 1922 gehörte er als Reichsjustizminister dem Kabinett Joseph Wirth und vom 13. August bis November 1923 den beiden Kabinetten unter Gustav Stresemann an (Kabinett Stresemann I und Kabinett Stresemann II).

Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet, so zur Zulassung von Frauen zum Richteramt[9] und nach der Ermordung Rathenaus auch das Republikschutzgesetz. Um die Republik vor ihren übelsten Feinden zu schützen, war Radbruch in der Regierungsverantwortung gezwungen, zur Todesstrafe zu greifen, die er zeit seines Lebens ablehnte. Wegweisend waren außerdem der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1922 und das Jugendgerichtsgesetz von 1923.[10] Radbruch wollte die Vergeltungsstrafe abschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er war gegen die Todesstrafe und das Zuchthaus und damit für die einheitliche Freiheitsstrafe. Die Resozialisierung wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt. In der Weimarer Republik wurde der Entwurf nur eingeschränkt umgesetzt, er gewann dann aber für die Strafrechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik an Bedeutung.[11]

Ordinarius und Lehrverbot

University College Oxford

Radbruch lehnte eine dritte Berufung zum Reichsjustizminister ab und widmete sich wieder verstärkt seiner wissenschaftlichen Arbeit. 1926 folgte er einem Ruf nach Heidelberg. Zu seinen Studenten gehörte Anne-Eva Brauneck, die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde er am 8. Mai 1933 als erster deutscher Professor aus dem Staatsdienst entlassen. Grundlage dafür war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Er widmete sich während der NS-Diktatur vor allem der scheinbar unverfänglichen Rechtsgeschichte. So entstand zum Beispiel seine Biographie über Paul Johann Anselm von Feuerbach, die 1934 in Wien erschien und für die juristische Biographik wegweisend wurde. Eine Lehrtätigkeit im Ausland wurde ihm nicht gestattet. Aber von 1935 bis 1936 durfte er sich zu Studien an das University College nach Oxford begeben. Als wissenschaftliche Frucht dieses Englandaufenthalts entstand das Werk Der Geist des englischen Rechts, das erst 1946 erscheinen konnte. Bei einem Skiunfall verunglückte Radbruchs Tochter Renate 1939 tödlich, sein Sohn Anselm fiel drei Jahre später bei der Schlacht um Stalingrad.

Wiederaufbau und Tod

Radbruchs Familiengrab auf dem Heidelberger Bergfriedhof in der Waldabteilung B

Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm Gustav Radbruch seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. In der SBZ gab es 1948 die Überlegung, Gustav Radbruch für eine Kommission zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes für die DDR anzufragen.[12]

Auch politisch wurde Radbruch wieder aktiv, er hoffte auf einen Sozialismus christlicher Prägung.[13] Bereits 1945 stellte er gemeinsam mit Emil Vierneisel und Hans Stakelbeck ein von ihnen erarbeitetes Parteiprogramm unter dem Namen „Christlich-Soziale Union“ der Heidelberger Öffentlichkeit vor. Es orientierte sich formal stark an dem Gründungsaufruf der Berliner CDU vom 26. Juni 1945, doch inhaltlich bestanden erhebliche Unterschiede. Als grundlegende Wertentscheidung bekannte sich das Heidelberger Programm zum Christentum als Kern und Grundlage der abendländischen Kultur. In ihm wurde die einzige Möglichkeit gesehen, um aus dem Kriegschaos zu einer Ordnung in demokratischer Freiheit zu gelangen. Die von Radbruch mit angeregte „Vereinigte Christliche Volkspartei“ bzw. „Christlich-soziale Union“ ist später in der Christlich Demokratischen Union Deutschlands aufgegangen.[14] Am 14. Juli 1948 trat Radbruch aber entgegen anfänglichem Zögern wieder der SPD bei.[15]

„Vielleicht ist die beste Antwort auf Ihre Frage, daß ich mich wieder der SPD eingegliedert habe, der ich seit 1945 ferngeblieben war, einerseits weil ich zu Unrecht damals eine Politik im SED-Stil fürchtete und von der CDU das Bekenntnis zu einem christlichen Sozialismus erwartete – zwei Voraussetzungen, die sich als völlig irrig erwiesen haben –, andererseits weil ich parteilos stärker auf die Studentenschaft wirken zu können glaubte. In meiner Abschiedsvorlesung, über die ich Ihnen einen Bericht beilege, habe ich erklärt, daß in dieser Zeit der Entscheidungen mit jenem Nihilismus, der gleichzeitig alle Besatzungsmächte und alle Parteien ablehne, Schluß gemacht werden müsse, daß man zeigen müsse, wo man steht, und daß ich nunmehr deshalb in die SPD zurücktrete.“

Gustav Radbruch[16]

Ein Jahr später verstarb Gustav Radbruch im Alter von 71 Jahren an den Folgen eines Herzinfarkts. Sein Grab befindet sich auf dem Heidelberger Bergfriedhof in der Waldabteilung.[17] Das blockhafte, aus rotgrauem Quarz gestaltete Grabmal zeigt in der Relieftafel ein attisches Weihrelief, das Pallas Athene darstellt. Ihm zur Seite ruhen seine Frau Lydia Radbruch und seine Tochter Renate, die durch ein Lawinenunglück ihr Leben verlor. Ein Gedenkkreuz erinnert an den in Russland gefallenen Sohn Anselm.[18]

Werk

Der Rechtsdenker

Die „Rechtsphilosophie“ von 1932

Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht. Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden.[19] Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen:

„Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise nebeneinander.“

Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie[20]

Außerdem vertrat Radbruch einen Methodentrialismus: Zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren stünden die wertbezogenen Kulturwissenschaften. Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nehme dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richte sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstelle, und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließe.

Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung. In seinem Lehrbuchklassiker Rechtsphilosophie von 1932 definiert er das Recht als „Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben“[21] und zugleich aber auch als „die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen.“[22] Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[23]

Äußerst umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte. Die Differenz zwischen positivem Recht und gerechtem Recht ist in Deutschland durch die Problematik des Befehlsnotstands bei den Mauerschützenprozessen wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.

Der Schöngeist

Neben seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten hat Radbruch einige schöngeistige Essays verfasst, so zum Beispiel in dem Band Gestalten und Gedanken, der 1945 in Leipzig erschien. Das Werk beschäftigt sich unter anderem mit Michelangelos Mediceerkapelle, ShakespearesMaß für Maß“ sowie mit Goethe. Im selben Jahr wurde auch Theodor Fontane oder Skepsis und Glaube veröffentlicht. Diese Werke zeichnen sich durch meisterhafte Prosa und „aphoristische Formulierungskunst“[24] aus.

Ehrungen und Mitgliedschaften

Schriften

  • Rechtsphilosophie, Studienausgabe, herausgegeben von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003.
  • Gesamtausgabe in 20 Bänden. Hrsg. von Arthur Kaufmann, Bd. 1: Rechtsphilosophie I, bearb. von A. Kaufmann, Heidelberg 1987.
  • Einführung in die Rechtswissenschaft. Leipzig 1910; 11. Aufl., besorgt von Konrad Zweigert, Stuttgart 1964.
  • Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in: SJZ 1946, S. 105–108.
  • Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben. Wien 1934.

Literatur

Weblinks

 Commons: Gustav Radbruch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Lebensdaten nach ADB/NDB ergänzt.
  2. Gustav Radbruch: Der innere Weg. Aufriß meines Lebens, in: Biographische Schriften, Gesamtausgabe, Band 16, Heidelberg 1988, S. 173
  3. Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Universität Berlin. Hrsg. von Franz von Liszt, NF, 1. Bd., 3. Heft: Gustav Radbruch: Die Lehre von der adäquaten Verursachung. Berlin 1902. Nachdruck in: Strafrecht I. Gesamtausgabe, Band 7, Heidelberg 1995, S. 7 ff.
  4. Gustav Radbruch: Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der rechtswissenschaftlichen Systematik. (1903), Verlag J. Guttentag, 1904. Nachdrucke WBG, Darmstadt 1967, sowie in: Strafrecht I. Gesamtausgabe, Band 7, Heidelberg 1995, S. 74 ff.
  5. Gustav Radbruch: Der innere Weg. Aufriß meines Lebens, in: Biographische Schriften, Gesamtausgabe, Band 16, Heidelberg 1988, S. 231
  6. Gustav Radbruch: Kapp–Putsch in Kiel, in: Biographische Schriften, Gesamtausgabe, Band 16, Heidelberg 1988, S. 298 ff.
  7. August Bebels Totenfeier, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, 21. August 1913. Nachdruck in: Nachtrag und Gesamtregister, Gesamtausgabe, Band 20, Heidelberg 2003, S. 45 ff.
  8. Vgl. Grotjahn-Radbruch, Die Abtreibung der Leibesfrucht, 1921
  9. Friedrich-Ebert-Stiftung Gustav Radbruch als Justizminister (2004, PDF, 84 S.; 901 kB)
  10. Vgl. Gustav Radbruchs Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches (1922), Tübingen 1952
  11. Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon, 1995, S. 510
  12. Heike Amos, Die Entstehung der Verfassung in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR 1946–1949. Darstellung und Dokumentation, Münster 2006, S. 158.
  13. Martin D. Klein: Demokratisches Denken bei Gustav Radbruch, 2007, S. 42 mit weiteren Nachweisen
  14. Friederike Reutter: Heidelberg 1945–1949. Zur politischen Geschichte einer Stadt in der Nachkriegszeit, 1994, S. 205
  15. Armin Schlechter: Gustav Radbruch 1878–1949, Zeitzeuge des 20. Jahrhunderts zwischen Rechtswissenschaft und Politik, Ubstadt-Weiher 2002, ISBN 3-89735-199-4, Seiten 9, 16
  16. Gustav Radbruch, Brief vom 24. August 1948 an Hugo Marx, in: Briefe II. (1919–1949), Gesamtausgabe, Band 18, Heidelberg 1995, S. 285 f.
  17. Bergfriedhof Heidelberg, Waldabteilung B, 1. Reihe, 526
  18. L. Ruuskanen: Der Heidelberger Bergfriedhof im Wandel der Zeit, Verlag Regionalkultur, 2008, S. 225f.
  19. Wichtige Vertreter einer scharfen Trennung von Sein und Sollen in der Tradition Immanuel Kants waren damals die Philosophen Hermann Cohen (1842–1918), Paul Natorp (1854–1924) und der Rechtsphilosoph und Zivilrechtler Rudolf Stammler (1856–1938). Die von den Neukantianern bestrittene Ableitung eines Sollens aus einem Sein läuft im Ergebnis auf den sogenannten naturalistischen Fehlschluss hinaus.
  20. Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 13
  21. Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 38
  22. Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 34
  23. Vgl. Ralf Dreier und Stanley L. Paulson: Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs, in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Studienausgabe, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003, S. 247 ff.
  24. Günter Spendel, Radbruch, Gustav, Artikel in: Walter Killy, Literaturlexikon, Band 9, München 1991, S. 273 f.
  25. Arthur Kaufmann: Gustav Radbruch, München 1987, S. 163
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