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NSU-Prozess

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Der Ort des Prozesses: Das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München[1]

Als NSU-Prozess wird das Gerichtsverfahren gegen mehrere Personen bezeichnet, die angeklagt sind, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt bzw. Mitglied dieser in Deutschland agierenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Der Prozess findet seit dem 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt, der auch als Staatsschutzsenat bezeichnet wird.

Angeklagte

Angeklagt sind Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer: André Eminger, Holger Gerlach und Carsten S. sowie der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben.[2][3][4] Zschäpe muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.[4]

Die Vorwürfe gegen die weiteren Angeklagten lauten im Einzelnen:[5]

  • Ralf Wohlleben und Carsten S.: Beihilfe zum neunfachen Mord durch Beschaffung der Tatwaffe
  • André Eminger: Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag, zum Raub und wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in je zwei Fällen
  • Holger Gerlach: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen.

Prozessrahmen

Gerichtsstand und Standort des Gerichtssaals

Der Gerichtsstand befindet sich in München, weil ein Prozess nach der Strafprozessordnung (StPO) in einem Bundesland stattfinden muss, in dem einer der Tatorte liegt. Fünf der NSU-Morde wurden in Bayern verübt und das Oberlandesgericht München ist das einzige des Bundeslandes, das über einen Staatsschutzsenat verfügt,[6] da die StPO die Bildung dieser an dem für die jeweilige Landeshauptstadt zuständigen Oberlandesgericht vorschreibt. Beim Oberlandesgericht München wurde der 6. Strafsenat mit dem Fall betraut.

Der Prozess findet im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16, Nähe Stiglmaierplatz, in München-Neuhausen-Nymphenburg statt (Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Straße 16, 80335 München48.1485130111.55516565). Der dortige Saal A 101 bzw. 101 wurde als Gerichtssaal für das Hauptverfahren des Strafverfahrens gegen Zschäpe und die vier Mitangeklagten ausgewählt. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts München kostet ein Verhandlungstag im NSU-Prozess nach Schätzungen 150.000 Euro,[7] das waren am 200. Verhandlungstag somit inzwischen 30 Millionen Euro.[8]

Terminierung und Beteiligte

Nach einer dreiwöchigen Verzögerung infolge der Kontroverse um die Journalisten-Akkreditierung begann der Prozess vor dem 6. Strafsenat des OLG München am 6. Mai 2013. Es wurden zunächst 84 Sitzungstermine bis zum 16. Januar 2014 anberaumt.[2][9] Am 23. April 2015 fand der 200. Verhandlungstag statt, bis zu diesem Tag waren bereits 520 Zeugen und 38 Sachverständige befragt worden.[10] Das Gericht rechnete nun mit einer gesamten Prozessdauer von zweieinhalb Jahren.[11] Jedoch setzte der Vorsitzende Richter bereits am 15. Dezember 2014 Termine bis Januar 2016 an.[12] Inzwischen wird mit Sitzungen bis zum Herbst 2016 gerechnet.[13]

480 Seiten umfasst die Anklageschrift, 650 Aktenordner in 56 Kisten mit den Ermittlungsergebnissen der Bundesanwaltschaft stehen bereit[14], 600 Zeugen[15] wurden benannt, und es gibt 86 Nebenkläger, die von 62 Anwälten vertreten werden.[16][17][18] Im Oktober 2015 wurde bekannt, dass eines der durch einen Rechtsanwalt als Nebenklägerin vertretenen Opfer nicht existiert.[19][20] Das Gericht ist einschließlich des Vorsitzenden mit fünf Berufsrichtern besetzt. Drei Berufsrichter sind als Ergänzungsrichter hinzugezogen worden.[17] Vorsitzender Richter ist Manfred Götzl. Er leitete bereits aufsehenerregende Verfahren wie den Mordfall Rudolph Moshammer und das Verfahren gegen den Kriegsverbrecher Josef Scheungraber.[21][22] Die Anklage wird durch vier Bundesanwälte vertreten, die fünf Angeklagten durch elf Verteidiger.[17][23]

Für „bislange unbekannte Mitglieder und Unterstützer“[24] und Beteiligte, die die Mitglieder z. B. in Einzelfällen unterstützt haben, gibt es gesonderte Verfahren.

Richter[25] Anmerkung[26]
Manfred Götzl Vorsitzender Richter
Peter Lang Beisitzer, Berichterstatter im Verfahren
Konstantin Kuchenbauer Beisitzer, Berichterstatter im Verfahren
Michaela Odersky Beisitzerin
Axel Kramer zunächst Ergänzungsrichter, nach dem Ausscheiden von Gabriele Feistkorn Beisitzer[26]
Renate Fischer zunächst Beisitzerin, im Sommer 2014 an den Bundesgerichtshof berufen[26]
Gabriele Feistkorn zunächst Ergänzungsrichterin, dann Beisitzerin, seit 19. Januar 2016 im vorzeitigen Ruhestand[26]
Peter Prechsl Ergänzungsrichter

Verteidiger der Angeklagten

Die Angeklagte Beate Zschäpe wurde zunächst von drei Pflichtverteidigern vertreten, den Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.[27] Heer vertritt Zschäpe bereits seit Beginn des Verfahrens. Stahl und Sturm kamen Mitte 2012 als zunächst unbezahlte Wahlverteidiger hinzu und setzten ihre Mitwirkung auch fort, als die Bundesanwaltschaft im November 2012 eine von Heer unter Verweis auf die Komplexität des Verfahrens angeregte Beantragung von zwei weiteren Pflichtverteidigern abgelehnt hatte. Die Bundesanwaltschaft – bei der damals mindestens sieben Staatsanwälte die Anklage gegen Zschäpe bearbeiteten – erklärte, dass sie einen öffentlich bezahlten Pflichtverteidiger für ausreichend halte; mehr sehe das Gesetz nicht vor.[28][29] Letztlich wurden Stahl und Sturm im Dezember 2012 vom Oberlandesgericht München zu weiteren Pflichtverteidigern von Zschäpe bestellt, nachdem Zschäpe bzw. deren Anwalt Heer dies im fortgeschrittenen Verfahren beantragt hatte.[27] Nach 215 Verhandlungstagen wurde Beate Zschäpe im Juli 2015 zusätzlich der in München zugelassene Rechtsanwalt Mathias Grasel beigeordnet.[30] Grasel hatte die Angeklagte bereits zuvor beraten.[31] Im Dezember 2015 kam Grasels Kanzleikollege Hermann Borchert als fünfter Verteidiger hinzu.[32]

Der Angeklagte Ralf Wohlleben wird von der Rechtsanwältin Nicole Schneiders[33] vertreten.

Gerichtssaal und Sicherheitsvorkehrungen

Nebenkläger-Eingang

Der Gerichtssaal A 101 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München ist mit 250 Sitzen der größte der Münchner Justiz, weshalb das Oberlandesgericht dorthin auswich.[1] Er befindet sich in einem nach Errichtung eines Neubaus für den Abriss vorgesehenen Gebäudeteil des Justizzentrums und wurde für 1,25 Millionen Euro umgebaut. Die Umbauten erfolgten sowohl aus Sicherheitsgründen, da Angriffe Rechtsextremer befürchtet werden,[11] als auch, um der hohen Zahl der Nebenkläger und den zu erwartenden Sprachproblemen Rechnung zu tragen. Zusätzliche Räume und Sicherheitskontrollen wurden eingerichtet, die Plätze der Nebenkläger mit Mikrofonen versehen. Eine in deutschen Gerichten unübliche Simultandolmetscheranlage wurde eingebaut; die Aussagen der Nebenkläger können auf Leinwände seitlich der Richterbank projiziert werden, um den Besuchern und Pressevertretern eine bessere Beobachtung zu ermöglichen.[34][35][18]

Auf dem Vorplatz des Münchner Strafjustizzentrums wurde ein Wartebereich für Besucher eingerichtet, der eigenen Sicherheitsvorkehrungen unterliegt.[36]

Vorfeld

Kontroverse um Akkreditierung für Journalisten

Im Zusammenhang mit dem z.T. umstrittenen Akkreditierungsverfahren für die Presse und einer dazu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Prozessbeginn im April 2013 auf den 6. Mai 2013 verschoben.[37]

Mitte April 2013 wurde bekanntgegeben, dass die Münchner Abendzeitung in Kooperation mit Sabah über den NSU-Prozess auch in türkischer Sprache berichten wolle, sowohl online als auch in der gedruckten Samstagsausgabe.[38][39]

Mehrere Journalisten klagten über die schlechten Arbeitsbedingungen während des Prozesses.[40]

Kundgebungen linker Gruppen und Aktionen von Neonazis

Vor dem Prozess fand im April 2013 in München eine Demonstration gegen Rechtsextremismus und als Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen statt (hier auf dem Stachus).

Am 13. April 2013, vier Tage vor dem ursprünglich geplanten Prozessbeginn, demonstrierten mindestens 5500 Menschen in München „gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus“. Zu der Demonstration und einer abschließenden Kundgebung hatte ein Bündnis aus mehreren Dutzend linksgerichteten Gruppen aufgerufen.[41] Am Abend kam es zu einer Sachbeschädigung am Gebäude des Bayerischen Flüchtlingsrats, die mutmaßlich von Neonazis begangen wurde.[42]

Am 16. April 2013 verteilten Neonazis Flugblätter vor dem Justizgebäude, in denen sie die Freilassung von Ralf Wohlleben (Zitat: „Freiheit für Wolle“) forderten und den Prozess als „Schauprozess“ bezeichneten. Für den Inhalt der Flugblätter, in denen auch Journalisten verunglimpft und die Richter im Duktus der Nationalsozialisten als „Systemrichter“ bezeichnet wurden,[43] zeichnete das Freie Netz Süd verantwortlich.[43][44]

Seit Prozessbeginn kam es in München zu einer Serie von Sachbeschädigungen, die einen Bezug zum laufenden Prozess annehmen lassen. Ziel dieser Angriffe vermutlich rechtsextremer Täter waren vor allem Einrichtungen und Gebäude linker Initiativen, die sich der politischen Bildung und der Betreuung von Migranten verschrieben haben.[45] Aber auch die Kanzlei einer Rechtsanwältin, die im Prozess die Angehörigen eines der Opfer vertritt, wurde attackiert.[46]

Ankündigung der Durchsuchung der Prozessteilnehmer

Die Verteidiger der angeklagten Beate Zschäpe, Wolfgang Heer sowie Wolfgang Stahl und Anja Sturm, beklagten sich über „offene Diskriminierung“ durch das Gericht. Der Vorsitzende Richter hatte die körperliche Durchsuchung aller Prozessbesucher mit Ausnahme der Richter selbst, der Bundesanwälte und der Polizeibeamten[47] vor jedem Prozesstag angeordnet, „um das Einschmuggeln von gefährlichen Gegenständen“ zu verhindern. Sie beantragten die Aufhebung der Ausnahmen, das heißt, dass auch die Bundesanwälte und die Polizeibeamten körperlich durchsucht werden sollen.[48] Der Antrag und der darauf basierende Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen.

Prozessverlauf

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Zschäpe machte zu Beginn der Hauptverhandlung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.[49] Erst am 211. Verhandlungstag im Juni 2015 äußerte sie sich und da nur knapp auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie bei der Sache sei.[50] Das Schweigen fiel der Angeklagten im Laufe des Verfahrens laut einem Gutachten Norbert Nedopils zunehmend schwer.[51]

Am 6. Mai 2013, dem ersten Verhandlungstag, stellten die Verteidiger von Beate Zschäpe – sowie die von Ralf Wohlleben – vor Verhandlungsbeginn Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden und zwei weitere Richter. Zwar stellte Richter Götzl die Entscheidung über die Anträge zurück, unterbrach den Prozess aber dennoch bis zum 14. Mai 2013.[52] Beide Befangenheitsanträge wurden vier Tage später abgelehnt.[53]

Am 4. Juni, dem fünften Verhandlungstag, beantragten Beate Zschäpes Verteidiger erfolglos eine Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass ihre Mandantin von staatlichen Stellen bereits vorverurteilt worden sei. Mehrere Vertreter der Nebenkläger verlangten am gleichen Prozesstag, Prozessbeobachter des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter und des Militärischen Abschirmdienstes vom Prozess auszuschließen, da diese eine Gefährdung der Wahrheitsfindung darstellten. Dies lehnte Götzl ebenfalls ab, da er keine Anhaltspunkte sah, dass Beobachter auf Zeugen Einfluss nehmen könnten. Der Angeklagte Carsten S. gestand, an der Beschaffung einer Schusswaffe mit Schalldämpfer beteiligt gewesen zu sein.[54] Die neun NSU-Morde waren mit einer Waffe dieses Typs, einer Česká zbrojovka, begangen worden.[55][56] Zudem gestand Holger Gerlach, Pässe und einen Führerschein für Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos organisiert zu haben.[57] Gerlach gab zu, an seinem Wohnort im niedersächsischen Lauenau 10.000 Euro für das Trio deponiert zu haben. Dafür entschuldigte er sich in einer verlesenen Erklärung.[58]

Am 16. Juli 2014 entzog Zschäpe ihren Verteidigern das Vertrauen. Das Gericht setzte den Prozess vorläufig aus.[59] Zwei Tage später reichte sie eine schriftliche Stellungnahme nach. Da darin jedoch keine detaillierten Vorwürfe, die auf ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis zu ihrem Anwaltsteam schließen ließen, enthalten waren, wurde der Prozess fortgesetzt.[60]

Am 29. Juli 2014 stellte Zschäpe durch ihre Verteidiger einen Befangenheitantrag gegen alle Richter. Verteidiger Stahl begründete dies damit, dass die Befragung eines Zeugen durch das Gericht sowohl einseitig gewesen sei, als auch entlastende Details ignoriert worden seien. Ein anderer Richter des Oberlandesgerichts München[61] entschied am 31. Juli 2014, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist.[62]

Ein 1999 in Nürnberg – nach Zeugenaussage von Carsten S. durch Mundlos und Böhnhardt[63] – verübter Sprengstoffanschlag wird aus „verfahrensökonomischen Gründen“ nicht im Prozess verhandelt.[64]

Verteidigerkrise

Am 209. Verhandlungstag teilte der Vorsitzende Götzl mit, dass Beate Zschäpe einen Entbindungsantrag gestellt habe. Der Antrag richtet sich gegen die Verteidigerin Anja Sturm. Zschäpe ist der Ansicht, dass Rechtsanwältin Sturm vertrauliche Informationen öffentlich verhandelt habe. Zudem warf Zschäpe der Anwältin vor, dass sie nicht ausreichend vorbereitet sei, sie „massiv psychisch unter Druck“ gesetzt und wichtige Informationen an die anderen Verteidiger nicht weitergeleitet habe.[65] Rechtsanwältin Sturm wies die Vorwürfe zurück. Der Verteidiger Wolfgang Heer erklärte, dass die Vorwürfe für ihn nicht nachvollziehbar seien.[66] Auch Wolfgang Stahl wies die Vorwürfe zurück.[67] Zschäpe nahm in einem vierseitigen Brief Stellung zu den von ihr erhobenen Vorwürfen. In einem Post Scriptum erklärte sie, dass sie bereit sei, etwas auszusagen, ihre Anwälte hätten aber angekündigt, sie im Falle einer Aussage nicht weiter zu verteidigen. Die Anwälte widersprachen der Darstellung Zschäpes.[68] Das Oberlandesgericht entschied, dass es keine konkreten, hinreichenden und nachgewiesenen Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Vertrauensverhältnis derartig gestört sei, dass eine sachgerechte Verteidigung durch Sturm nicht mehr möglich sei. Es wies den Antrag Zschäpes auf Entpflichtung damit ab.[69] Am 5. Juli 2015 ordnete das Gericht Zschäpe aber Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger bei. Dieser lässt sich seinerseits durch einen erfahrenen Strafverteidiger unterstützen.[70]

Am 20. Juli 2015 beantragten die Verteidiger Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl ihrerseits die Entpflichtung. Begründet wurde dies damit, man „sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht mehr gegeben seien“. Bundesanwaltschaft und Nebenklägeranwälte wandten sich gegen die Entbindung.[71] Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag ab.[72] Am 21. Juli beantragte Zschäpe die Abberufung des Rechtsanwaltes Wolfgang Heer.[73] Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I teilte am 24. Juli 2015 mit, dass Beate Zschäpe ihre ursprünglichen drei Verteidiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) angezeigt habe.[74] Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, da sie keinen Straftatbestand als erfüllt ansah.[75]

Im Oktober 2015 beantragte Wolfram Nahrath, der Verteidiger von Ralf Wohlleben, die Aussetzung des Verfahrens und die Aufhebung der Untersuchungshaft für seinen Mandanten, da die ordnungsgemäße Verteidigung von Beate Zschäpe nicht mehr gewährleistet sei. Zschäpe schloss sich dem Antrag an.[76] Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag ab. Heer, Stahl und Sturm seien eingearbeitet, hätten regelmäßig und aktiv an der Verhandlung teilgenommen, auch nach dem Streit im Sommer 2015. Die mangelnde Kommunikation seit der Verteidigerkrise sei hierbei unerheblich.[77]

Nicht existente Nebenklägerin

Im Oktober 2015 wurde bekannt, dass die als Nebenklägerin und Opfer des Nagelbombenattentats in der Keupstraße zugelassene Person „Meral Keskin“ nicht existiert. Der mit der Nebenklage betraute Rechtsanwalt legte sein Mandat nieder.[78][79]

Aussagen von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben

Am 9. Dezember 2015 äußerte sich Zschäpe durch eine 53 Seiten umfassende von ihrem Wahlverteidiger Mathias Grasel verlesene Erklärung erstmals im NSU-Prozess. Sie bestritt, an den vorgeworfenen zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen beteiligt gewesen zu sein, und ihre Mitgliedschaft im NSU, der nur eine Idee Mundlos’ gewesen sei; sie sei sich nicht einmal sicher, ob auch Böhnhardt dem NSU angehört habe (Voraussetzung einer terroristischen Vereinigung im Sinne des StGB sind drei Personen als Mitglieder). Sie gestand, die letzte Fluchtwohnung in Zwickau in Brand gesteckt zu haben, und entschuldigte sich bei den Opfern und Angehörigen.[80][81] Ihre Aussagen werden dabei als wenig glaubwürdig eingeschätzt.[82]

Am 16. Dezember 2015 sagte Ralf Wohlleben im Prozess aus. Im Gegensatz zu Zschäpe sprach Wohlleben selbst. Er verlas in den fast 2 Stunden eine Erklärung, in der er abstritt, die bei den Mordtaten benutzte Pistole beschafft zu haben, und stattdessen den Mitangeklagten Carsten S. beschuldigte. Carsten S. hatte bereits im März 2015 umfassend ausgesagt und dabei auch Wohlleben stark belastet.[83] Im Anschluss war eine Befragung Wohllebens geplant. Diese wurde jedoch vertagt.[84]

Auch Wohllebens Aussagen werden in Zweifel gezogen. Zschäpe und Wohlleben haben sich jeweils gegenseitig nicht beschuldigt, sich dagegen als Opfer im laufenden Prozess und ihrem Werdegang dargestellt. Wohllebens Aussage habe eine klare Taktik und sein Auftritt sei geschickt inszeniert. So waren mehrere Neonazis anwesend, unter ihnen der 2010 zu 41/2 Jahren Haft verurteilte[85] Rechtsterrorist Karl-Heinz Statzberger, die offenbar wussten, dass seine Aussage bevorstand, während sie für andere Prozessbeteiligte überraschend kam.[86][87][88]

Literatur

  • Heiner Alwart: „Schreckliches Theater“ – wann wird im NSU-Prozess endlich der Vorhang fallen? Eine Kritik desorganisierter öffentlicher Hauptverhandlungen. In: JuristenZeitung. Bd. 69, 2014, Heft 22, S. 1091–1096.
  • Astrid Hansen: Journalistische Charakterisierung der Akteure im ‚NSU‘-Prozess. Eine qualitative Inhaltsanalyse der Berichterstattung über die ersten 150 Prozesstage. Masterarbeit, Universität Hamburg, 2015. Mit einem Vorwort von Volker Lilienthal (PDF auf der Website der Otto-Brenner-Stiftung).

Filme/Dokumentationen über den Prozess

  • Das Süddeutsche Zeitung Magazin veröffentlichte zu jedem der drei bisherigen Prozessjahre gekürzte Wortprotokolle einzelner Verhandlungstage und ließ diese von Schauspielern in Filmen einsprechen.
    • Der NSU-Prozess. Die Protokolle des ersten Jahres (YouTube).[89]
    • Der NSU-Prozess. Die Protokolle des zweiten Jahres (YouTube).[90]
    • Der NSU-Prozess. Die Protokolle des dritten Jahres (YouTube).[91]
  • Zschäpe spricht!KULTURZEIT-Beitrag, eine Produktion der can.do.berlin.filmproduktion für 3sat, 2015.

Weblinks

 Commons: NSU-Prozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. www.muenchen.de (offizielles Stadtportal), abgerufen am 17. April 2013.
  2. 2,0 2,1 Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u. a. (NSU), Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München vom 5. März 2013
  3. Rainer Erb: Die Unterstützer, in: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung vom Februar 2012
  4. 4,0 4,1 Gericht lässt Anklage gegen Zschäpe zu. In: Süddeutsche Zeitung (SZ), 31. Januar 2013.
  5. Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im "NSU"-Verfahren
  6. Verfahren gegen Zschäpe in München? In: Bayerischer Rundfunk online. 1. Juni 2012, abgerufen am 13. April 2013.
  7. Bilanz zum NSU-Prozess, augsburger-allgemeine.de, 5. Mai 2014
  8. NSU-Prozess kostete bisher 30 Millionen Euro Sächsische Zeitung vom 23. April 2015, abgerufen am 13. Juni 2015
  9. Mordanklage gegen Zschäpe: NSU-Prozess beginnt wahrscheinlich am 17. April, auf: LVZ-Online vom 1. Februar 2013
  10. 200. Verhandlungstag gegen Beate Zschäpe Die Welt, vom 23. April 2015, abgerufen am 13. Juni 2015
  11. 11,0 11,1 OLG München: NSU-Prozess könnte über zwei Jahre dauern. In: Zeit online. 15. März 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  12. Pressemitteilung Strafsachen vom 16. Dezember 2014 Justizpressestelle beim Oberlandesgericht München, Abgerufen am 13. Juni 2015
  13. Frank Jansen: Gericht plant Sitzungen bis zum Herbst 2016. In: tagesspiegel.de. 4. August 2015, abgerufen Format invalid.
  14. Barbara Hans, Birger Menke und Benjamin Schulz: Ankläger gehen volles Risiko. In: Spiegel Online, 8. November 2011.
  15. NSU-Prozess: Gericht lässt Mordanklage gegen Beate Zschäpe zu, in: Berliner Morgenpost vom 31. Januar 2013
  16. Karin Truscheit: „Beate Zschäpe war Mitglied eines Tötungskommandos“ In: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 14. Mai 2013.
  17. 17,0 17,1 17,2 Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u. a. (NSU). In: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München. 12. April 2013, abgerufen am 18. April 2013.
  18. 18,0 18,1 Gerichtssaal für NSU-Prozess fertig. In: n-tv online. 12. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  19. Wiebke Ramm, Münchner Prozess: NSU-Opfer existiert nicht – BKA befragt Nebenkläger, Spiegel Online vom 5. Oktober 2015.
  20. Gisela Friedrichsen, Angebliches Opfer im NSU-Prozess: Ein immenser Schaden, Spiegel Online vom 3. Oktober 2015.
  21. Christian Rost: Raubein mit Robe. In: SZ. 9. November 2012, abgerufen am 14. April 2013.
  22. „In seiner [Götzls] gesamten Amtszeit ist nur ein einziges Urteil vom übergeordneten Bundesgerichtshof korrigiert worden.“ "Hart aber brillant" – der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess. In: Deutsche Welle. 12. April 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  23. Frank Jansen: NSU-Prozess: Wie das Unfassbare gefasst werden soll. In: Der Tagesspiegel. 14. April 2013, abgerufen am 30. April 2013.
  24. Jens Eumann: NSU: Neue Spuren belasten V-Mann-Führer – Freie Presse. In: freiepresse.de. 23. Juni 2015, abgerufen am 11. Juni 2015.
  25. Die Beteiligten am NSU-Prozess. Bayerischer Rundfunk, 6. Oktober 2016, abgerufen am 21. Januar 2016.
  26. 26,0 26,1 26,2 26,3 Annette Ramelsberger: NSU-Prozess verliert schon die zweite Richterin. Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2016, abgerufen am 21. Januar 2016.
  27. 27,0 27,1 Frank Jansen: Beate Zschäpe wird jetzt von drei Pflichtverteidigern vertreten. In: Der Tagesspiegel. 17. Dezember 2012, abgerufen am 12. Mai 2013.
  28. Christian Rath: Klage gegen NSU-Terrorgruppenmitglied. Heer, Stahl und Sturm für Zschäpe. taz, 1. November 2012, abgerufen am 11. Mai 2013.
  29. Jörg Diehl: Zschäpes Anwälte: Heer, Stahl, Sturm. In: Spiegel Online. 10. November 2012, abgerufen am 11. Mai 2013.
  30. Anette Ramelsberger, Vierter Anwalt übernimmt Zschäpes Verteidigung , SZ vom 6. Juli 2015.
  31. NSU-Prozess: Zschäpe bekommt vierten Pflichtverteidiger, Spiegel Online vom 6. Juli 2015.
  32. Zschäpe im NSU-Prozess: Die Inszenierung einer Aussage. Der Spiegel, 8. Dezember 2015, abgerufen am 9. Dezember 2015.
  33. Frank Döbert: Anwältin von Ralf Wohlleben war im Jenaer NPD-Vorstand aktiv; Ostthüringer Zeitung, 15. Dezember 201
  34. NSU-Gerichtssaal ist nichts für Klaustrophobiker. In: Welt online. 12. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  35. Erhöhte Sicherheitsstandards. München rüstet sich für NSU-Prozess. In: Handelsblatt online. 2. Februar 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  36. Hausordnung und Hausrecht in den Münchner Justizgebäuden. Verfügung des Präsidenten des OLG München vom 8. April 2013. (PDF; 46 kB) Abgerufen am 24. April 2013.
  37. Jörg Diehl und Sven Röbel: Münchner Gericht verschiebt NSU-Prozess. In: Spiegel Online, 15. April 2013.
  38. Abendzeitung berichtet über NSU-Prozess auf Türkisch. In: Berliner Zeitung. 12. April 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  39. NSU-Davasi. In: Abendzeitung. Abgerufen am 15. April 2013 (Website mit Berichten zum NSU-Prozess in türkischer Sprache).
  40. Annette Ramelsberger: "Vergraulprogramm für Journalisten." In: SZ, 15. Mai 2013.
  41. Oliver Bendixen: Tausende Teilnehmer zogen durch München. In: BR. 13. April 2013, abgerufen am 5. Juni 2013.
  42. Bernd Kastner: Rechte attackieren Nazi-Gegner mit Fäkalien. In: SZ, 17. Mai 2013.
  43. 43,0 43,1 Robert Andreasch: München: Neonazi-Aktion vor dem NSU-Prozessgebäude (Memento vom 4. August 2013 im Internet Archive) aida-archiv.de vom 21. April 2013
  44. Thies Marsen: Die Bayerischen Neonazis und der NSU. Am 2. Mai 2013 auf br.de
  45. Florian Fuchs: Verdächtige sind bekannte Rechtsextremisten. In: SZ, 31. Mai 2013.
  46. Attacke auf linke Einrichtung. In: SZ, 24. Mai 2013.
  47. Oberlandesgericht München: Verfügung vom 4. März 2013. (PDF; 109 kB) Abgerufen am 22. April 2013.
  48. Zschäpe-Anwälte werfen Gericht Diskriminierung vor. In: Zeit online. 14. April 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  49. Zschäpe will vor Gericht schweigen, Die Zeit Online vom 24. November 2012 .
  50. Wiebke Ramm, NSU-Prozess: "Frau Zschäpe, sind Sie bei der Sache?", Spiegel Online vom 17. Juni 2015.
  51. Das Schweigen fällt ihr immer schwerer, FAZ, 26. April 2015.
  52. Zschäpe-Anwälte können Richter Götzl nicht stoppen. Auf: welt.de am 6. Mai 2013
  53. Julia Jüttner: Gericht weist auch Zschäpes Befangenheitsantrag ab. In: Spiegel Online. 10. Mai 2013, abgerufen am 10. Mai 2013.
  54. "NSU-Prozess in München: Erster Angeklagter sagt aus" tagesschau.de vom 4. Juni 2013, abgerufen am 5. Juni 2013
  55. Carsten S. gibt Waffenkauf für NSU-Trio zu. In: FAZ. 4. Juni 2013, abgerufen am 4. Juni 2013.
  56. "Holger G. gesteht Hilfe für NSU-Trio." In: SZ, 6. Juni 2013.
  57. "Holger G. gesteht und entschuldigt sich " tagesschau.de vom 6. Juni 2013
  58. ""Ablesen ist einfach" tagesschau.de vom 6. Juni 2013
  59. Karin Truscheit: Es muss etwas Gravierendes gewesen sein. In: FAZ, 16. Juli 2014.
  60. Zschäpe liefert nur kurze Begründung. In: Spiegel Online, 19. Juli 2014.
  61. Zschäpe stellt wieder Befangenheitsantrag merkur-online.de 29. Juli 2014
  62. Gericht lehnt Zschäpes Befangenheitsantrag ab. In: Spiegel Online, 31. Juli 2014.
  63. Marlene Halser: Helfer und Mitwisser des NSU: Prahlende Rechtsterroristen. In: taz.de. 15. Juni 2013, abgerufen am 24. April 2015.
  64. Nürnberger NSU-Bombenanschlag kommt nicht vor Gericht – Nürnberg – nordbayern.de. In: nordbayern.de. 23. Juni 1999, abgerufen am 24. April 2015.
  65. Beate Zschäpe und Anja Sturm – ein kompliziertes Verhältnis, Tagesspiegel Online vom 15. Juni 2015.
  66. Eigene Anwälte werfen Zschäpe Lüge vor, Die Welt vom 15. Juni 2015.
  67. Gisela Friedrichsen, NSU-Prozess: Zschäpes Machtspiele im Gerichtssaal, Spiegel Online vom 16. Juni 2015.
  68. So dramatisch wie möglich, SZ vom 22. Juni 2015.
  69. Tanjev Schultz, Zschäpe muss Sturm behalten, SZ vom 26. Juni 2015.
  70. Vier Anwälte für Frau Zschäpe, taz vom 6. Juli 2015.
  71. Zschäpe-Verteidiger machen Richter für Verfahrenskrise verantwortlich, Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 20. Juli 2015.
  72. Im Rahmen des Rechts , FAZ vom 21. Juli 2015.
  73. Neuer Antrag im NSU-Prozess: Beate Zschäpe will Anwalt Heer loswerden, Spiegel Online vom 21. Juli 2015.
  74. NSU-Prozess: Zschäpe zeigt ihre Anwälte an, Spiegel Online von 24. Juli 2015.
  75. Staatsanwälte lehnen Ermittlungen gegen Zschäpes Anwälte ab, Süddeutsche Zeitung vom 29. Juli 2015.
  76. Nebenklage-Skandal: Zschäpe und Wohlleben fordern Aussetzung des NSU-Prozesses, Spiegel Online vom 8. Oktober 2015.
  77. Annette Ramelsberger, Der Richter verteidigt die Verteidiger, Süddeutsche Zeitung vom 13. Oktober 2015.
  78. Vermeintliche Nebenklägerin soll gar nicht existieren FAZ vom 2. Oktober 2015.
  79. Frank Jansen, Opfer "Meral Keskin" existiert nicht, Der Tagesspiegel vom 5. Oktober 2015.
  80. Liveblog: Zschäpe bestreitet Beteiligung an Morden. tagesschau.de, 9. Dezember 2015, abgerufen am 9. Dezember 2015.
  81. NSU-Prozess: Was Beate Zschäpe ausgesagt hat. spiegel.de, 9. Dezember 2015, abgerufen am 9. Dezember 2015.
  82. Jörg Diehl: Erklärung im NSU-Prozess: In diesen Punkten ist Zschäpe wenig glaubhaft. In: Spiegel Online. 9. Dezember 2015, abgerufen am 9. Dezember 2015.
  83. Düsseldorfer NSU-Helfer vor Gericht – Zeitgeschichtliches Archiv – WDR.de vom 18. März 2015, zuletzt zugegriffen am 22. Januar 2016
  84. Wohlleben bestreitet Beschaffung der NSU-Mordwaffe In: Süddeutsche Zeitung, 16. Dezember 2015.
  85. Prozessbericht: Wiese muss für sieben Jahre hinter Gitter (K.-H. S. wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ für 41/2 Jahre) SZ.de vom 11. Mai 2010, abgerufen am 18. Dezember 2015
  86. Annette Ramelsberger: NSU-Prozess – Ralf Wohlleben – noch einer, der von nichts weiß. In: sueddeutsche.de. 16. Dezember 2015, abgerufen am 17. Dezember 2015.
  87. Wiebke Ramm, München: Wohllebens Aussage im NSU-Prozess: Über Zschäpe kaum ein Wort. In: Spiegel Online. 16. Dezember 2015, abgerufen am 17. Dezember 2015.
  88. Ralf Wohlleben sagt nach Zschäpes Vorbild aus. In: zeit.de. Abgerufen am 17. Dezember 2015.
  89. Der NSU-Prozess: Das Protokoll als Film. In: Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 01/2014. Siehe auch Das Protokoll: Ein Jahr NSU-Prozess mit verlinktem Film auf publikative.org vom 2. Januar 2014.
  90. Die lange Suche nach der Wahrheit. In: Süddeutsche Zeitung, 1. Januar 2015.
  91. NSU-Prozess: Die Protokolle des dritten Jahres als Film. In: Süddeutsche Zeitung. ISSN 0174-4917 (http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-protokolle-die-angeklagten-sprechen-1.2805384, abgerufen am 13. Februar 2016).
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