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Ostgebiete des Deutschen Reiches

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Die ehemaligen deutschen Ostgebiete.
Gebietsveränderungen Deutschlands 1918–1990

Als Ostgebiete des Deutschen Reiches oder auch ehemalige deutsche Ostgebiete werden die Territorien östlich der Oder-Neiße-Linie bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten,[1] 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Diese Gebiete machten etwa ein Viertel der Fläche, ein Siebtel der Bevölkerung und einen deutlich unterdurchschnittlichen Anteil an der Industrieproduktion Deutschlands aus.[2] In der Volksrepublik Polen wurden diese Gebiete als „Wiedergewonnene Gebiete“ (polnisch Ziemie Odzyskane) oder als „westliche und nördliche Gebiete“ (polnisch Ziemie Zachodnie i Północne) bezeichnet.

Zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches im weiteren Sinne werden auch Gebiete gezählt, die Deutschland bereits nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1920 aufgrund des Versailler Vertrages von 1919 abtreten musste: Die Großteile der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen einschließlich der Stadt Danzig und des oberschlesischen Industriegebiets sowie das Hultschiner Ländchen und das vormals ostpreußische Soldau- und Memelgebiet.

Vorgeschichte des Begriffs „Ostgebiete“

Nach der Annexion polnischer Gebiete im Rahmen der Teilung Polens 1939 wurden die in die preußischen Provinzen Ostpreußen, Schlesien sowie die Reichsgaue Wartheland und Danzig-Westpreußen, also in das damalige Deutsche Reich, eingegliederten Gebiete amtlich als „eingegliederte Ostgebiete“ bezeichnet (siehe „Germanisierungspolitik“).[3] Von diesem bis 1945 gültigen, räumlich anders definierten Begriff ist die Bezeichnung Ostgebiete des Deutsche Reichs zu unterscheiden.

Vorgeschichte des Gebiets

Datei:Polen1020-c.png
Größte westwärts gerichtete Ausdehnung des polnischen Herrschaftsgebietes unter den Piasten (um 1025)
Königreich Polen, Besiedlung Mittelosteuropas (1025)

In dem preußischen Gesetz betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen vom 10. August 1904 war in Paragraf 13b ein Teil Preußens definiert, in dem die Erteilung einer Ansiedlungsgenehmigung außerhalb geschlossener Ortschaften davon abhängig gemacht wurde, dass, vom Regierungspräsidenten bescheinigt, die Ansiedlung nicht im Gegensatz zu den Zielen des Ansiedlungsgesetzes vom 26. April 1886 stehe, also nicht der Ansiedlung von Nichtdeutschen, insbesondere Polen, diene; das Gebiet umfasste die im Ansiedlungsgesetz selbst genannten Provinzen Posen, Westpreußen, darüber hinaus aber auch die Provinzen Ostpreußen und Schlesien sowie die Regierungsbezirke Frankfurt, Cöslin und Stettin.[4][5] Damit lagen die späteren Ostgebiete des Deutschen Reiches innerhalb des Territoriums, in dem ethnische Polen bei der Ansiedlung und dem Hausbau außerhalb geschlossener Ortschaften ab 1904 diskriminiert wurden.

Faktische Abtrennung von Deutschland

Auf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Siegermächte, dass eine endgültige Grenzregelung Deutschlands einem Friedensvertrag vorbehalten bleiben solle (siehe AbschnittAnerkennung der Abtrennung“). Außerdem wurde vereinbart, dass ein Alliierter Kontrollrat für eine einheitliche Besatzungspolitik der vier Siegermächte in ihren Besatzungszonen sorgen sollte. Für die deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Neiße galt dies nicht. Die Potsdamer Schlusserklärung vom 2. August 1945 hielt fest, dass die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone betrachtet werden sollten. Sie wurden stattdessen fremder Verwaltung unterstellt. Dies blieb bis zur Zession aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 gültig.

Sowjetische Verwaltung

Der nördliche Teil Ostpreußens um Königsberg sollte unter vorläufige sowjetische Verwaltung kommen. Das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) wurde 1946 unmittelbar in die russische Teilrepublik der UdSSR (RSFSR) integriert; es heißt heute Oblast Kaliningrad und ist auch nach dem Zerfall der Sowjetunion weiterhin eine russische Exklave.

Polnische Verwaltung

Der südliche Teil Ostpreußens, die östlichen Teile der preußischen Provinz Pommern (Hinterpommern), der Mark Brandenburg (Ost-Brandenburg) und des Landes Sachsen sowie die preußischen Provinzen Nieder- und Oberschlesien wurden Polen zur vorläufigen Verwaltung übertragen.

Im polnischen Sprachgebrauch wurde im Sinne der polnischen Westforschung die Bezeichnung „wiedergewonnene West- und Nordgebiete“ oder einfach nur „wiedergewonnene Gebiete“ geprägt.[6] Dies bezieht sich auf die teilweise Zugehörigkeit dieser Territorien zum piastischen Königreich Polen ab der Staatsgründung im 10. Jahrhundert sowie zu polnischen Herzogtümern, in die das Königreich nach 1138 zerfallen war. Die Zugehörigkeit dieser Territorien zu Polen umfasst einen Zeitraum vom Früh- bis Spätmittelalter sowie ihre slawische Vorgeschichte vor Beginn der deutschen Ostsiedlung. Ostgermanische und baltische Besiedlungen im Zeitalter der Antike bleiben hierbei unbeachtet.

Anerkennung der Abtrennung

Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 vertraten den Standpunkt, dass die Abschlusserklärung der Potsdamer Konferenz die fraglichen Ostgebiete weder Polen noch der Sowjetunion zugesprochen habe, und jede endgültige Entscheidung bis zu einer friedensvertraglichen Regelung zurückgestellt sei.[7]

Zur Bundestagswahl 1949 warb die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit einem Plakat, das sogar den Polnischen Korridor von 1920 ignorierte. In seinem Grußwort zum Schlesiertreffen am 8. Juni 1963 meinte Willy Brandt, damals Regierender Bürgermeister von West-Berlin:[8]

„Deutsche Ostpolitik darf nie hinter dem Rücken der Vertriebenen gemacht werden. Wer die Oder-Neiße-Linie als Grenze betrachtet, die von unserem Volk akzeptiert ist, belügt die Polen.“

Willy Brandt

Die Deutsche Demokratische Republik erkannte im Görlitzer Grenzabkommen mit der VR Polen vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Linie als „Friedensgrenze“ und aus ihrer Sicht endgültige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen an. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland teilten damals diesen Standpunkt nicht und maßen dem Abkommen keine rechtliche Bedeutung zu. Sie vertraten außerdem den Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937, wonach die Ostgebiete grundsätzlich als deutsches Inland zu gelten hatten und für deutsche Staatsbürger der Zwischenkriegszeit sowie deren Nachfahren eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit fortbestehe.

In der alten Bundesrepublik vor 1990 (das heißt alte Bundesländer und Berlin (West)) bildete der Rechtsstatus der Ostgebiete einen großen Teil der offenen deutschen Frage. Die Ostpolitik von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat war bis Mitte der 1960er-Jahre auf eine Revision der Grenzen ausgerichtet; sie beriefen sich auf das Völkerrecht und verschiedene völkerrechtliche Verträge, insbesondere auf die Haager Landkriegsordnung und die Atlantik-Charta. Die neue Ostpolitik der Großen Koalition von 1966 und später verstärkt die sozialliberale Koalition ab 1969 vollzog einen allmählichen Wandel durch Annäherung.[9] Mit dem Warschauer Vertrag (1970) erkannte die Bundesrepublik Deutschland die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Polen an. Auf Grund des bis 1990 geltenden Vorbehalts der Alliierten für Fragen, die Deutschland als Ganzes und den Berlin-Status betreffen, war es der Bundesrepublik Deutschland jedoch verwehrt, eine völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze vorzunehmen und auf die Rückforderung der Gebiete zu verzichten.[10][11]

Erst im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde 1990 die Abtrennung der Ostgebiete durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag völkerrechtlich vollzogen (Übertragung der territorialen Souveränität an Polen bzw. die Sowjetunion/Russische Föderation) und die Oder-Neiße-Grenze festgeschrieben, die wenig später von Deutschland im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 formal bestätigt wurde.[12] Letzterer trat am 16. Januar 1992 in Kraft. Damit wurden sämtliche Kriegsfolgefragen zu einem Abschluss gebracht.[13] Mit der Änderung des deutschen Grundgesetzes vom 23. September 1990 wurde in der Präambel nunmehr festgestellt, dass „die Einheit […] Deutschlands vollendet“ ist.

Umfang der Ostgebiete

Definition

Ausschnitt aus der Sprachenkarte Deutschlands in Andrees Handatlas von 1881

Im Einzelnen umfassen die Ostgebiete die preußischen Territorien:

Die preußische Grenzmark Posen-Westpreußen (die 1919 bei Deutschland verbliebenen Restgebiete der Provinz Posen und Westpreußens) mit einem Gebiet von 7.695 km² wurde 1938 unter ihren drei Nachbarprovinzen aufgeteilt und ist in den obigen Zahlen mit eingerechnet. Der Gesamtumfang der Ostgebiete beträgt 114.267 km² (die Differenz zu 114.269 km² ist rundungsbedingt), was etwa einem Viertel Deutschlands in den Grenzen von 1937 entsprochen hat.

In den Ostgebieten des Deutschen Reiches lebten 1939 etwa 9.620.800 Menschen (davon 45.600 ohne deutsche Staatsangehörigkeit). Von diesen entfielen auf

  • Ostpreußen: 2.488.100 Einwohner (davon 15.100 ohne deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Schlesien: 4.592.700 Einwohner (davon 16.200 ohne deutsche Staatsangehörigkeit; Zahlen der Bevölkerung Zittaus enthalten),
  • Pommern: 1.895.200 Einwohner (davon 11.500 ohne deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Ost-Brandenburg: 644.800 Einwohner (davon 2.800 ohne deutsche Staatsangehörigkeit).[14]

Wichtige Städte in den ehemaligen Ostgebieten sind unter anderem Breslau (1925: 614.000 Einwohner), Königsberg i. Pr. (russisch: Kaliningrad, 294.000), Stettin (270.000), Hindenburg O.S./Zabrze (132.000) und Gleiwitz (109.000).

Erweiterte Definition

Denkmal für die Ostprovinzen in Bordesholm

Nach Auffassung mancher Politiker werden analog zu dem einheitlichen Vertreibungsgebiet nach dem Bundesvertriebenengesetz auch die Regionen den deutschen Ostgebieten (nicht allein des Reiches) zugerechnet, die bis ca. 1918 beziehungsweise 1919 Teil des Deutschen Reichs oder Österreich-Ungarns waren, in der Zwischenkriegszeit an das Deutsche Reich oder die Republik Österreich grenzten und von 1938/39 bis 1945 wieder zum deutschen Hoheitsgebiet gehörten. Hier lebten viele Deutsche nach Eigenidentifikation, Sprache und Kultur, für die häufig der Terminus Volksdeutsche gebräuchlich war und die meistens nicht die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besaßen.

Folgende Gebiete, die bis 1919 Teil des Deutschen Reiches waren, hatten bis Ende der 1940er-Jahre einen überwiegenden oder hohen deutschen Bevölkerungsanteil:

Folgende habsburgisch geprägten Gebiete, die bis 1918 Teil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie waren, hatten bis Ende der 1940er-Jahre einen überwiegenden oder hohen deutschen Bevölkerungsanteil:

Flucht und Vertreibung

Das deutsche Sprachgebiet 1910 nach V. Schmidt und J. Metelkaum. Im Dezember 1910 hatten in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz und in Luxemburg Volkszählungen stattgefunden.
Datei:Verbreitungsgebiet der deutschen Sprache.PNG
Das Verbreitungsgebiet der deutschen Sprache seit 1950

Die Bevölkerung der Ostgebiete des Deutschen Reiches wurde in den Jahren 1944 bis 1949 durch die Flucht vor der Roten Armee und die Vertreibung der Deutschen sowie die Neuansiedlung von Polen, Ukrainern und Lemken bzw. Russen fast vollständig ausgetauscht. Ein Teil der Neuangesiedelten (zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Polen) war im Rahmen der Westverschiebung Polens und, im Fall der Ukrainer und Lemken, der Aktion Weichsel aus ihrer weiter östlich gelegenen Heimat vertrieben worden.

Die Provinzen wiesen folgende Zahlen auf:

  • Ostpreußen: 2.209.200 Vertriebene
  • Schlesien: 3.587.300 Vertriebene
  • Pommern: 1.761.700 Vertriebene
  • Ost-Brandenburg: 597.500 Vertriebene

Insgesamt mussten 8.155.700 Deutsche die Ostgebiete verlassen. Knapp sieben Millionen von ihnen flüchteten nach Westdeutschland und in das Gebiet der DDR.[15]

Schätzungsweise rund zwei Millionen Deutsche sind durch Flucht und Vertreibung ums Leben gekommen, insbesondere in Ostpreußen, Pommern und Ostbrandenburg. Heute leben in den Ostgebieten noch etwa 400.000 Deutsche, hauptsächlich in Oberschlesien. Sie wurden bis zum Zerfall des kommunistischen Regimes diskriminiert. Nach 1990 bekamen viele Gemeinden in Oberschlesien deutschstämmige Bürgermeister, auch deutsche Schulen wurden dort – zumeist dank deutscher Finanzierung – errichtet. Im Januar 2005 hat der polnische Sejm ein Minderheitengesetz verabschiedet, wonach in etwa 20 Gemeinden in Oberschlesien mit mehr als 20 % deutschsprachigem Bevölkerungsanteil zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden können und Deutsch als Verwaltungshilfssprache eingeführt werden kann.

Wirtschaftliche Folgen

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Die Ostgebiete waren agrarisch geprägt. Ausnahmen stellten die Großstädte wie Königsberg und Breslau sowie das oberschlesische Kohlerevier dar. Mit den Ostgebieten verlor Deutschland rund ein Viertel seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Industrieproduktion lag bis zuletzt deutlich unter dem Reichsschnitt; während im gesamten Reich der Nettoproduktionswert 1936 bei 494 Reichsmark lag, betrug er in den Ostgebieten 229.[2] Der Gesellschaftshistoriker Hans-Ulrich Wehler schätzt, dass der Verlust dieser Gebiete durch den damit verbundenen Abbau regionaler Disparitäten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider deutscher Staaten nachhaltig begünstigt hat.[16] Für die SBZ und die spätere DDR bedeutete der Verlust des industriereichen Schlesiens sowie der Odermündung mit dem bedeutenden Hafen Stettin zunächst aber eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Die Wirtschaftsbeziehungen der Betriebe mussten weitgehend neu ausgerichtet werden. Der als Ersatz für Stettin ausgewählte Hafen Rostock war nicht nur wesentlich kleiner, sondern lag auch an keinem schiffbaren Fluss und musste erst noch zum Hochseehafen ausgebaut werden.

Gedenkstätte des Deutschen Ostens

Schloss Burg

Im Batterieturm von Schloss Burg befindet sich die Gedenkstätte des Deutschen Ostens.[17] Auf der Bronzetafel am Eingang heißt es:

„Der Schloßbauverein widmete den Batterieturm von Schloß Burg einer Gedenkstätte des Deutschen Ostens.
Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss weihte sie am 21. Oktober 1951 ein.
Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen stiftete im Jahre 1956 die Glockenstube für die Silberglocke aus dem Königsberger Dom und zwei Glocken aus der Jakobuskirche zu Breslau und errichtete 1962 das Mahnmal der Vertreibung.“

„Nach Osten will ich kräh'n“ – Gedenkstein in Bussau (1979)

Siehe auch

Literatur

  • Dieter Blumenwitz: Denk ich an Deutschland. Antworten auf die Deutsche Frage. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München 1989, 3 Teile (2 Bde., 1 Kartenteil).
  • Herbert Kraus: Der völkerrechtliche Status der deutschen Ostgebiete innerhalb der Reichsgrenzen nach dem Stande vom 31. Dezember 1937, veröffentl. von s. n., 1962, 177 S.
  • Manfred Raether: Polens deutsche Vergangenheit, Schöneck, 2004, ISBN 3-00-012451-9. – Neuausgabe als E-Buch.
  • Fritz Faust: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. 4., neubearb. Auflage, Metzner, 1969, 420 S.

Weblinks

 Commons: Ostgebiete des Deutschen Reiches – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Ostgebiet – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Vgl. Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Springer, Wiesbaden 1995, S. 548 f.; Patrick Lehn, Deutschlandbilder. Historische Schulatlanten zwischen 1871 und 1990. Ein Handbuch, Böhlau, Köln 2008, S. 493; Otto Kimminich, Deutsche Verfassungsgeschichte, 2. Aufl., Baden-Baden 1987, S. 640 ff.
  2. 2,0 2,1 Werner Abelshauser: Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945. Beck, München 2004, S. 62.
  3. Seite mit Beispielen aus dem Reichsgesetzblatt 1941 Teil I, Inhaltsverzeichnis, S. 4, digitalisiert bei alex.onb.ac.at.
  4. Robert Zelle, Kurt Gordan, Rudolf Korn, W. Lehmann, Handbuch des geltenden Öffentlichen und Bürgerlichen Rechts, Springer, Berlin 1911, S. 84.
  5. Gesetzestext auf jstor.org
  6. Vgl. hierzu Robert Brier, Der polnische „Westgedanke“ nach dem Zweiten Weltkrieg 1944–1950 (PDF; 808 kB), Digitale Osteuropa-Bibliothek: Geschichte 3 (2003).
  7. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung, Bd. 2, 4. Aufl., Beck, München 2002, S. 151.
  8. Preußische Allgemeine Zeitung, Nr. 13, 3. April 2010.
  9. „Wandel durch Anbiederung“ (Rudolf Seiters)
  10. Ingo von Münch, Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht: Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer zum 75. Geburtstag am 28. März 1981, Walter de Gruyter, 1981, ISBN 3-11-008118-0, ISBN 978-3-11-008118-3, S. 31 ff.
  11. Rudolf Laun (Hrsg.), Internationales Recht und Diplomatie, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1963, S. 11 f.
  12. Vgl. dazu Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 68 f., 71 mit weiteren Nachweisen.
  13. Bernhard Kempen, Der Fall Distomo: griechische Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland, in: Hans-Joachim Cremer, Thomas Giegerich, Dagmar Richter, Andreas Zimmermann (Hrsg.): Tradition und Weltoffenheit des Rechts. Festschrift für Helmut Steinberger, Springer, Berlin [u. a.] 2002, S. 179–195, hier S. 193.
  14. Aufgrund der 1938 durchgeführten Grenzänderungen bei der Auflösung der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen weicht der Gebietsstand von 1939 bei Schlesien, Pommern und Brandenburg von dem 1937 bestehenden ab.
  15. Jochen Oltmer: Migration. Zwangswanderungen nach dem Zweiten Weltkrieg
  16. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. Beck, München 2003, S. 946.
  17. Schlossbauverein Burg an der Wupper e.V.: Die Gedenkstätte des Deutschen Ostens (Memento vom 2. Oktober 2015 im Internet Archive)
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