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Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums

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Die „großzügigste Umsiedlungsaktion der Weltgeschichte“ – NS-Propagandaplakat zur Kolonisierung des Warthegaues

Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (Kürzel: RKF, auch RKFDV) war die vom Reichsführer SS Heinrich Himmler bei der Erledigung der ihm von Adolf Hitler im sogenannten „Erlass zur Festigung des deutschen Volkstums“ vom 7. Oktober 1939 übertragenen Aufgaben geführte Amtsbezeichnung. Diese Aufgaben umfassten die Rückführung zur „endgültigen Heimkehr in das Reich“ von Reichs- und Volksdeutschen aus dem Ausland, die „Ausschaltung des schädigenden Einflusses“ von „volksfremden Bevölkerungsteilen auf Reich und deutsche Volksgemeinschaft“ und „die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung“.

Anlass für diesen Auftrag war die im Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag am 28. September 1939 vereinbarte Umsiedlung der Deutschen östlich der neugezogenen Grenze, was über 100.000 Personen betraf. Bereits vorher waren einige organisatorische Strukturen zu ähnlichen Zwecken geschaffen worden, zuletzt für die mit Italien beabsichtigte und bereits länger verhandelte Optionsregelung. Diese Strukturen wurden nun erheblich erweitert, da wegen Hitlers Plänen für den Angriff auf die Sowjetunion hier nun Eile geboten war. Letztendliches Ziel des Auftrags jedoch, dem auch ebendieser Angriff dienen sollte, war die Umsetzung des zentralen nationalsozialistischen Gedankens vom Lebensraum im Osten.

Deutsche und „Eindeutschungsfähige“ aus dem Ausland (ca. 1 Mio.) wurden ins Reich, einschließlich der annektierten Gebiete, und „Fremdvölkische“ aus diesen Gebieten ins Generalgouvernement umgesiedelt. Bei darüber hinausgehenden Maßnahmen führten unterschiedliche Prioritäten zu Konflikten innerhalb der deutschen Verwaltung. Während Zivilverwaltung und Militär kriegswirtschaftlichen Erwägungen absoluten Vorrang einräumten, hielten der Reichsführer SS Heinrich Himmler als der verantwortliche Reichskommissar und letztlich auch Hitler an der rassistisch motivierten Politik fest, die eine Ausrottung wesentlicher Bevölkerungsteile bedeutete. Die polnische Bevölkerung war als „Arbeitsreservoir für die Ausführung von untergeordneten Arbeiten“ vorgesehen, die physische Vernichtung der Juden und der polnischen Intelligenz, was beides sehr weit gefasst wurde, hatte jedoch Vorrang.

Weitere Schritte ging Himmler mit der von ihm beauftragten Erstellung des Generalplanes Ost für Osteuropa, der u. a. die deutsche Kolonisierung des Ingermanlandes südlich von Leningrad und des „Gotengaus“ auf der Krim vorsah, der geplanten und begonnenen Erstellung eines Generalsiedlungsplanes für ganz Europa sowie dem ersten Versuch zur Umsetzung des Generalplanes im Generalgouvernement mit der Aktion Zamość.

Entstehung der Institution

Die Grundlage der Institution „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ bildete der gleichnamige Erlass vom 7. Oktober 1939 des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler. Der Text des Erlasses wurde zu dieser Zeit von der Regierung nicht veröffentlicht und durch die nationalsozialistischen Presseorgane nur bruchstückhaft zusammengefasst.[1] Wenige Wochen nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen verfasst, hatte Hitler jedoch hier zum ersten Mal die Gelegenheit, seinen Visionen einer zukünftigen großangelegten Germanisierung Osteuropas eine institutionelle und organisatorische Grundlage zu verschaffen. In diesem Sinne schrieb er[2]:

„Die Folgen von Versailles in Europa sind beseitigt. Damit hat das Großdeutsche Reich die Möglichkeit, deutsche Menschen, die bisher in der Fremde leben mußten, in seinem Raum aufzunehmen und anzusiedeln und innerhalb seiner Interessengrenzen die Siedlung der Volksgruppen so zu gestalten, daß bessere Trennungslinien zwischen ihnen erreicht werden.“
Reichskommissar Heinrich Himmler im Jahr 1942

Ganz im Sinne seines absoluten Führungsanspruches, übertrug Hitler die Durchführung einer solch großflächigen Arisierung der besetzten polnischen Gebiete dem Vertreter jener Organisation, die die Verwirklichung des „Führerwillens“ uneingeschränkt symbolisierte. Im Einzelnen ordnete Hitler an:

„Dem Reichsführer-SS obliegt nach meinen Richtlinien:
1. die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland,
2. die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten,
3. die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volksdeutschen.“

Mit umfassenden administrativen Kompetenzen ausgestattet, konnte Himmler weitläufig den gesamten Verwaltungsapparat des Reiches und der besetzten Gebiete zur Erfüllung seiner Aufgaben heranziehen:

„Der Reichsführer-SS ist ermächtigt, alle zur Durchführung dieser Obliegenheiten notwendigen allgemeinen Anordnungen und Verwaltungsmaßnahmen zu treffen.“
„[...] In den besetzten ehemals polnischen Gebieten führt der Verwaltungschef Ober-Ost die dem Reichsführer-SS übertragenen Aufgaben nach dessen allgemeinen Anordnungen aus. Der Verwaltungschef Ober-Ost und die nachgeordneten Verwaltungschefs der Militärbezirke tragen für die Durchführung die Verantwortung. Ihre Maßnahmen sind den Bedürfnissen der militärischen Führung anzupassen. Personen, die zur Durchführung dieser Aufgaben mit Sonderaufträgen versehen sind, unterstehen insoweit nicht der Wehrmachtsgerichtsbarkeit.“
„[...] Im übrigen bedient sich im Gebiet des Deutschen Reiches der Reichsführer-SS zur Durchführung seines Auftrags der vorhandenen Behörden und Einrichtungen des Reiches, der Länder und der Gemeinden sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften und der bestehenden Siedlungsgesellschaften.“

Noch im gleichen Monat erfolgte die erste Anordnung Himmlers in seiner neuen Funktion. Der Titel „Reichskommissar“ lag in der Tradition und im Sinne nationalsozialistischer Machtkonstituierung, schöpfte er seine Legitimation und Befugnisse direkt durch die Amtsgewalt des Reichskanzlers. Mit der Anordnung etablierte Himmler sogleich die Dienststelle des Reichskommissars[3]:

„Durch den Erlaß des Führers vom 7. 10. 1939 bin ich zum Reichskommissar zur Festigung deutschen Volkstums ernannt worden.
„Für die Leitung und Herausgabe der allgemeinen Anordnungen und Richtlinien und für die Durchführung bestimmter nur zentral zu erledigender Aufgaben richte ich die Dienststelle des Reichskommissar ein. Die Leitung habe ich dem SS-Oberführer Greifelt übertragen.“

Organisation

Die „Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums“ wurde Mitte Oktober 1939 aus der „Leitstelle für Ein- und Rückwanderung“ gebildet. Diese war bereits im Juni 1939 zwecks Umsiedlung der Südtiroler ins Leben gerufen worden. Sie war bereits zu diesem Zeitpunkt mit den Funktionen eines Persönlichen Führungsstabes des Reichsführers SS beauftragt gewesen. Ihr Leiter war der bereits in der ersten Anordnung Himmlers als RKF erwähnte zukünftige SS-Obergruppenführer Ulrich Greifelt.[4]

Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums

Die neu ins Leben gerufene Dienststelle hatte zu Ende des Jahres 1939 folgende Organisationsstruktur[5]:

I. Planungsfragen
II. Lenkung des Menscheneinsatzes, Aufteilung der Umsiedler auf die neuen Gebiete
III. Ausgleich von Schadensfällen
IV. Beschaffung und Verwaltung der finanziellen Mittel
V. Zentralbodenamt, Beschlagnahme und Neuverteilung des Bodens
VI. Siedlungsamt

Der Leiter der Planungsabteilung sowie der „Hauptabteilung Planung und Boden“ war Konrad Meyer. Dieser war hauptverantwortlich für die Erarbeitung des Generalplanes Ost. Eine Unterabteilung der „Hauptabteilung Planung und Boden“ war die am 3. Mai 1940 gegründete „Abteilung Raumplanung und Städtebau“, zuständig für die (polnischen) Städte. Leiter war Josef Umlauf.

Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums

Im Juni des Jahres 1941 erfolgte eine Reorganisierung der Dienststelle. Gleichbedeutend mit einer Aufwertung wurde sie in ein SS-Hauptamt umfunktioniert und hieß von nun an „Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums“ (StHA/RKF). Gemäß dem Modell anderer SS-Hauptämter änderte sich ihre Organisationsstruktur entsprechend:

Amtsgruppe A
Amt Z – Zentralamt (Personalfragen, Zentralregistratur)
Amt I – Umsiedlung und Volkstum
Amt II – Arbeitseinsatz
Amtsgruppe B
Amt III – Wirtschaft
Amt IV – Landwirtschaft
Amt V – Finanzverwaltung, geleitet von Otto Schwarzenberger
Amtsgruppe C
Amt VI – Planung und Boden
Amt VII – Bauten
Amt VIII – Zentralbodenamt

Das oben angeführte Amt VI „Planung und Boden“ war mit der Registrierung und Bestandsaufnahme des gesamten Grund und Bodens der besetzten Gebiete, der Sicherstellung des ehemaligen polnischen und jüdischen Besitzes und der Mitwirkung bei der Regelung des ländlichen Grundstücksverkehrs beauftragt. Lokale Bodenämter existierten in Danzig-Westpreußen, Zichenau, Schlesien, Posen (mit deren 32 Außenstellen), sowie in den West- und Südgebieten (in Metz für den Gau Westmark, in Straßburg für das Elsass, in Marburg an der Drau (heute Maribor) für die Untersteiermark und in Veldes (heute Bled) für Kärnten und Krain).

Zum weiteren Kreis des RKF gehörten auch die sogenannten „Beauftragten des RKF“. Es handelte sich dabei unter anderem um die Höheren SS- und Polizeiführer. Diese waren in den Behörden der Oberpräsidenten, bzw. Reichsstatthalter angesiedelt. Einer dieser Beauftragten des RKF war der spätere Leiter der „Freiwilligen-Leitstelle Ost“ Fritz Arlt. Als Leiter der Außenstelle Oberschlesien koordinierte er unter anderem die Vertreibungsaktionen in Oświęcim (Auschwitz) und den umliegenden Orten. Andere Beauftragte waren beispielsweise der Reichsstatthalter und Gauleiter Siegfried Uiberreither in Graz, der Leiter des Umsiedlungsstabes Untersteiermark in Marburg an der Drau.

Dem Stabshauptamt unterstanden eine Reihe Gesellschaften privaten Rechts, die gleichermaßen auch die Funktionen einer Behörde ausübten[6]:

Die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand GmbH (DUT) war bereits am 3. November 1939 gegründet worden. Die Gesellschaft betreute die Umsiedler in vermögensrechtlichen Fragen. Im Falle von zurückgelassenen Vermögens und Besitztümern, nahm sie Ausgleichszahlungen an Umsiedler vor oder gewährte ihnen Kredite oder Vorschüsse.

Die „Siedler Wirtschaftsgemeinschaft GmbH“ (SWG) in Zamosc war für die wirtschaftliche Betreuung der Umsiedler im Generalgouvernement verantwortlich. Sie organisierte die Versorgung mit Geräten, Gütern und die Entgegennahme der bäuerlichen Produkte. Die SWG spielte eine wichtige Rolle bei der Aktion Zamosc, einer im November 1942 begonnenen und durch den RKF angeordneten Vertreibungsaktion von polnischen Bürgern im Kreis Zamosc.

Die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG) ging 1936 aus der „Deutschen Ansiedlungsbank“ hervor, die bereits im Jahre 1898 gegründet worden war. Noch im Jahre 1938 innerhalb des weiter unten beschriebenen Rasse- und Siedlungshauptamtes angesiedelt, wurde sie 1939 dem StHA unterstellt. Ihre Aufgabe war es, in den besetzten Gebieten das Besitztum der enteigneten Menschen zu übernehmen und für die Neusiedler bereitzuhalten.

Eine erhebliche Ausweitung der gesamten Organisation trat mit Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion im Juni 1941 ein. So wurden neue Dienststellen etabliert, die nicht nur uneingeschränkt die Aufgaben des RKF erfüllten, sondern ihm direkt unterstellt waren. Dies stand im Widerspruch zum Führererlass vom 7. Oktober 1939, der zur Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben keine Behörde vorgesehen hatte, sondern einen Führungsstab, der sich ausschließlich der existierenden Dienststellen des Reiches bedienen sollte.[7]

Volksdeutsche Mittelstelle

Die „Volksdeutsche Mittelstelle“ (Vomi) wurde ursprünglich 1936 als Instrument nationalsozialistischer Außenpolitik ins Leben gerufen. Das Ziel der Organisation war es, die sogenannten Volksdeutschen im Ausland augenscheinlich finanziell und politisch zu unterstützen, aber gleichzeitig für die NS-Volkstumspolitik zu instrumentalisieren. In diesem Sinne wurden sämtliche Hilfsorganisationen gleichgeschaltet, die bis dahin mit Auslandsdeutschen zusammengearbeitet hatten. Ihr Leiter war der ehemalige Landwirt und SS-Obergruppenführer Werner Lorenz.[8]

Der spätere Leiter der Volksdeutschen Mittelstelle Werner Lorenz im Jahr 1933

In den Anfangsjahren war die Vomi organisatorisch dem Stellvertreter des Führers Rudolf Heß und finanziell dem Reichsschatzmeister der NSDAP unterstellt gewesen. Dies änderte sich jedoch im Jahre 1938. Die Vomi unterstand fortan Adolf Hitler persönlich und reihte sich in die Liste der Organisationen ein, bei denen sich die parteipolitischen und staatspolitischen Aufgabenstellungen untrennbar vermischt hatten.

Mit der Einsetzung des Reichsführers SS als „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ im Oktober 1939 wurde ihm auch die Vomi zugewiesen, die zu diesem Zeitpunkt damit beauftragt worden war, die Rückkehr der Baltendeutschen zu organisieren. Die Organisation verlor als Konsequenz das Privileg, direkt dem Führer unterstellt zu sein.

1941 erfolgte die Erhebung der Vomi zu einem SS-Hauptamt. Unter ihrem Leiter Werner Lorenz wurden zahlreiche weitere Institutionen geschaffen, so dass es bald zu Kompetenzstreitigkeiten mit dem Stabshauptamt kam. Neben der Anordnung des Reichsführers SS vom 28. November 1941 über „den Aufbau der Volkstumsarbeit der NSDAP und die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Hauptämter der SS“ vereinbarten daher am 9. September 1942 die jeweiligen Chefs des Hauptamts Volksdeutsche Mittelstelle und des Stabshauptamts eine Abgrenzung ihrer Aufgaben:

„Vomi: Volkstumsarbeit; Betreuung der [...] „deutschen Volksliste“; Absiedlung, Transport und Versorgung der Umsiedler[...]; Führung der deutschen Volksgruppen.“
„StHA: Planung und Verwirklichung der Siedlungen; Menscheneinsatz; Wirtschaftliche Fragen der Umsiedlung[...]; Propaganda für Siedlung.“

Das SS-Hauptamt „Volksdeutsche Mittelstelle“ umfasste insgesamt elf Ämter. Drei dieser Ämter waren dabei teilweise oder vollständig für den RKF tätig. Es handelte sich um:

Amt VI – Sicherung deutschen Volkstums im Reich
Amt VII – Sicherung deutschen Volkstums in den neuen Ostgebieten
Amt XI – Umsiedlung

Das Amt XI operierte dabei ausschließlich mit Mitteln aus dem Budget des RKF.

Rasse- und Siedlungshauptamt

Das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) organisierte die „rassischen Überprüfungen“ der volksdeutschen Umsiedler und der Deutschen aus dem Altreich, die in den Ostgebieten siedeln wollten. Weiterhin selektierte die Stelle aus den „fremden“ Volksgruppen in den besetzten Gebieten einzelne Personen, die „eindeutschungsfähig“ waren und damit gemäß der NS-Rassenideologie in die sogenannte „deutsche Volksgemeinschaft“ integriert werden konnten.

Das RuSHA besaß in Prag und Litzmannstadt zwei Außenstellen, in denen sogenannte „Eignungsprüfer“ tätig waren.[9] Leiter des RuSHA war von 1940 bis 1943 der SS-Obergruppenführer Otto Hofmann.

Bis in das Jahr 1940 hinein war das sogenannte „Zentralbodenamt“ ebenso im RuSHA integriert. Dieses war im Jahre 1938 geschaffen worden, um in den zukünftigen durch deutsche Truppen besetzten Gebieten die Beschlagnahme und Enteignung landwirtschaftlicher Besitztümer jüdischer, bzw. „reichsfeindlicher Personen“ organisatorisch vorzubereiten. So wurden im darauffolgenden Jahr während des Überfalls auf Polen parallel zu den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD mobile Einsatzstäbe des RuSHA gebildet, welche die deutschen Truppen begleiteten, um „die Rechte des Reiches auf dem Boden damaliger polnischer Staatsangehöriger wahrzunehmen.“ Nach Ende der Kampfhandlungen wurden die RuSHA-Einsatzstäbe dann in stationäre, lokale Bodenämter überführt. Diese waren in verschiedenen polnischen Städten zur Zeit des Generalgouvernements präsent.

Im Zuge eines Machtkampfes und Korruptionsskandals innerhalb des RuSHA, infolgedessen der damalige Leiter des Siedlungsamtes, SS-Oberführer Curt von Gottberg seines Amtes enthoben worden war, erfolgte eine Reorganisierung innerhalb des RKF: das Zentralbodenamt wurde aus dem RuSHA herausgelöst und schließlich im Juni 1941 der Amtsgruppe C des neu geschaffenen „Stabshauptamtes RKF“ zugeordnet.[10]

Reichssicherheitshauptamt

Hauptartikel: Reichssicherheitshauptamt

Das im September 1939 gegründete Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstand dem RKF und war in dessen Verantwortungsbereich zuständig für sämtliche Aspekte, die „Nicht-Deutsche“ im Altreich und in den besetzten Gebieten betrafen. Innerhalb des RSHA ist insbesondere das „Amt III B Volkstum“ als eine Dienststelle des RKF anzusehen, dessen verlängerter Arm der Chef der Sicherheitspolizei und des SD (CSSD) Reinhard Heydrich war. Das Amt unterstand im März 1941 dem SS-Obersturmbannführer Hans Ehlich, ab Oktober 1942 dem SS-Sturmbannführer Herbert Strickner und hatte folgende Organisationsstruktur:

III B 1 – Volkstumsarbeit
III B 2 – Minderheiten
III B 3 – Rasse und Volksgesundheit
III B 4 – Einwanderung und Umsiedlung
III B 5 – Besetzte Gebiete

Die Aufgaben des Amtes III B umfassten insbesondere die „Aussonderung fremden Volkstums“ und die politische Beurteilung von „Volksdeutschen“. Eine weitere Aufgabe, die im Handlungsbereich des RKF lag, war die Einbürgerung der Umsiedler. Zu diesem Zweck veranlasste der RKF den CSSD zur Gründung zweier zusätzlichen Behörden.[11]

Die „Einwandererzentralstelle“ (EWZ) wurde am 11. Oktober 1939 gegründet und unterstand organisatorisch dem RSHA. Sie stellte eine Sammelbehörde mit teilweise mobilen Dienststellen dar, in der Mitarbeiter aller für die behördliche Einbürgerung von ausländischen Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit zuständigen Stellen zusammengefasst wurden. Die am Sitz des Führungsstabes der Einwandererzentralstelle sowie bei den Einwanderernebenstellen und den fliegenden Kommissionen bestehenden Schleusungsstellen hatten folgende organisatorische Zusammensetzung:

Einbürgerung von Umsiedlern durch die EWZ (1941)
1. Meldestelle (Chef der Ordnungspolizei)
2. Ausweisstelle (Chef der Sicherheitspolizei)
3. Lichtbildstelle (Chef der Sicherheitspolizei)
4. Gesundheitsstelle (Reichsgesundheitsführer)
5. Rasse- und Siedlungsstelle (Rasse- und Siedlungshauptamt)
6. Staatsangehörigkeitsstelle (Reichsministerium des Innern, Abt. I)
7. Berufseinsatzstelle (Reichsarbeitsministerium)
8. HJ-Stelle (Reichsjugendführung)
9. Vermögensstelle (Reichsfinanzministerium)

Die beiden letztgenannten Stellen wurden später gestrichen. Die Dienststellen der Einwandererzentralstelle trafen nach Kriterien der politischen Zuverlässigkeit und der Rassen- und Erbbiologie auch die so genannte „Ansatzentscheidung“. Es wurden A-, O- und S-Fälle unterschieden, was, geschlossen für so genannte Sippen, eine Ansiedlung im Altreich, in den eingegliederten Ostgebieten oder den Verbleib im bzw. Rückführung ins Herkunftsland bedeutete. Ihre finanziellen Mittel erhielt die EWZ über ein Konto innerhalb des Haushalt- und Wirtschaftamtes (II C) des RSHA, welches durch das Reichsfinanzministerium gespeist wurde.

Die Umwandererzentralstelle (UWZ), errichtet am 11. Dezember 1939 als „Amt für Aussiedlung von Polen und Juden“, hatte eine Koordinierungsfunktion bei der Zwangsumsiedlung, bzw. Deportation von Polen und Juden aus dem Warthegau, Danzig-Westpreußen, Ostoberschlesien sowie aus dem Raum Zamosc nach Osten. Ebenso wie die EWZ war die UWZ dem RSHA unterstellt. Die Standorte der UWZ waren in Litzmannstadt und in Kattowitz. Ihr Leiter war der Obersturmbannführer Hermann Krumey.

Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD war insbesondere auch zuständig für die als „Absiedlung“ bezeichnete Deportation von so genannter fremdvölkischer Bevölkerung. Im Verlauf der Kriegsjahre wurde insbesondere die polnische Bevölkerung zunehmend zur Zwangsarbeit in das Altreich oder in das Generalgouvernement deportiert.

Von der ersten Planungsrichtlinie zu den erfolgten Umsiedlungsmaßnahmen

Mit dem Beginn des Krieges und der kurz darauf erfolgten Ernennung zum „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ war für Himmler der Moment gekommen, seine hochfliegenden Pläne zur „Germanisierung“ des Ostens auszuarbeiten und in die Tat umsetzen zu können. So gelang es ihm im Verlauf der ersten Kriegsjahre, konkurrierende Ministerien und Behörden, wie beispielsweise das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, auszuschalten, die Siedlungspolitik des Dritten Reiches an sich zu reißen und der SS einzuverleiben. Dennoch war es Himmler auf Grund des Kriegsverlaufes nur bruchstückhaft vergönnt, seine mittelalterlichen und rassistischen Utopien einer „Neuordnung“ im Osten mittels eines germanischen Wehrbauerntums zu realisieren. Nichtsdestotrotz hielt er zwanghaft bis in das Jahr 1944 an der Idee einer „Besiedlung des [östlichen] Raumes mit germanischen Söhnen und germanischen Familien“ fest – zu einem Zeitpunkt, als die sowjetische Armee die ehemals verlorengegangenen Gebiete wiedererobert hatte und der Krieg für das Dritte Reich faktisch verloren war.[12]

Planungsrichtlinie über die Struktur der Dörfer und Gaue im östlichen Siedlungsgebiet

Ankunft „volksdeutscher“ Umsiedler im Wartheland (1940)

Bereits vier Tage nach Hitlers Erlass zur „Festigung des deutschen Volkstums“, am 11. Oktober 1939, erfolgte durch Himmler in seiner Funktion als RKF die erste sogenannte „vorläufige Planungsrichtlinie“ über die zukünftige Dorfstruktur in den neu entstandenen Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland[13]:

„[...] Zunächst muß man sich darüber klar werden, welche Volks- und Stammesgrundlage man für den einzelnen Gau nehmen will. Man wird den einen Gau mit Schwaben, den anderen mit Franken, wieder einen anderen mit Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holsteinern als Stammesgrundlage besiedeln.
„Ein Dorf von rund 25 Höfen wird also einen Kern von 10 bis 12 Höfen von Altreichsdeutschen eines bestimmten Stammes haben. Zu diesen werden 10 bis 12 Volksdeutsche hinzukommen, so daß sich die Volksdeutschen mit Hilfe der Altreichsdeutschen in das deutsche Leben wieder einfügen können.
„In jedem Dorf werden zwei bis drei SS-Wehrbauern angesiedelt, mit denen man Ortsbauernführer-, Gemeindeältesten- und ähnliche Stellen besetzen kann. [...]“

Rede Himmlers am 24. Oktober 1939 in Posen

Himmler vor Modell einer deutschen Siedlung (1941).

Bereits zwei Wochen nach seinem Amtsantritt als RKF hatte Himmler die Gelegenheit, seine Visionen und Pläne vor einer Zuhörerschaft von SS-Führern, inklusive Gauleiter Arthur Greiser, in der Stadt Posen im neu entstandenen „Warthegau“ darzulegen. Während Himmler mit keinem Wort erwähnte, auf welche Weise die zukünftige Germanisierung des Ostens praktisch und organisatorisch erfolgen sollte, verwendete er in seiner Präsentation umso mehr Raum, um seine Ideen in Detailfragen wie der Gestaltung der zu errichtenden Bauernhäuser oder den sanitären Anlagen der künftigen Siedlungen vorzustellen und um sich in langen Ausführungen zur national-sozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie zu ergehen[14]:

„[...] Schon vor 3.000 Jahren und in der folgenden Zeit wohnten in den östlichen Provinzen, in denen wir heute stehen, Germanen. [...] Diese alten deutschen Siedlungen haben sich mehr oder weniger bis heute in geschlossenen Orten und Inseln rassisch erhalten, wenn auch zum Teil die Sprache verlorengegangen ist.
„[...] Das Land wurde entweder durch Vertrag oder durch das Schwert in Besitz genommen. Das noch ansässige, übriggebliebene Volk wurde zum Arbeiten als Knechte herangezogen, aber der Deutsche blieb der Herr.
„[...] Das Siedlungsland braucht nicht gekauft zu werden – das Siedlungsland ist hier vorhanden. Die Voraussetzung für eine wehrfähige Bauernschaft an der Ostgrenze als Vorposten gegen das Slawentum ist, daß der Siedler ausreichend Grund und Boden hat, damit der Grundstock gelegt ist zur Entwicklung eines kräftigen, kinderreichen Volkstums. Viele werden sterben, die Arbeit wird rauh und hart sein. Aber immer muß uns bewußt sein, daß nur der Starke am Leben bleibt. Ein fleißiges und hochstehendes Volk hat immer das Recht, über andere zu herrschen. Ihnen gehört das Land.
„[...] Die billige Arbeitskraft zur Siedlung und zur Bebauung der Äcker muß der polnische Arbeiter hergeben. [...] Die leitenden Männer in allen Dingen sind immer Deutsche, die Handlanger die Polen.
„[...] Ich will vor allen Dingen noch einmal über das Wehrbauerntum sprechen. Es soll eine Auslese besonders guter SS-Männer, besonders auch in rassischer Hinsicht, sein. 2 – 3 Familien besonders wertvoller Siedler sollen die Führung in einer Siedlungsgemeinschaft übernehmen. An ihnen liegt es, die Gemeinschaft besonders zu festigen und zusammenzuschweißen.
„ Die Ansiedlung ist nur besonders wertvollen Volksgenossen vorbehalten. Auf keinen Fall darf eine wilde Zuwanderung gestattet werden. Es soll eine germanische Siedlung werden. Besonderer Wert ist auf Erbgesundheit und Kinderreichtum zu legen. In 3 – 5 Jahren bereits soll jede Siedlung eine gewisse Prägung zeigen. Man muß an den blonden Mädeln und Buben sehen, daß sie einer germanischen Siedlung zugehören.
„[...] In 50 – 80 Jahren sollen in diesem großen Siedlungsgebiet im Osten 20 Millionen deutsche Siedler leben, von denen 10 Millionen Bauern 8 – 10 Kinder haben. Das Perpetuum mobile steht dann still. Wenn kein Land zur Verteilung mehr da ist, dann muß, wie es sich immer wieder in der Geschichte wiederholt, neues Land durch das Schwert geholt werden. In dieses Volk muß die härteste Tradition gelegt werden; es müssen Menschen sein, die die Verantwortung in sich fühlen, nur bestes Blut weiterzugeben. Der ewige Lauf der Geschichte eines Volkes – immer wieder werden Äcker erobert und neu gesiedelt ...“

Rede Ulrich Greifelts am 13. Dezember 1939 in Berlin

Ulrich Greifelt im Jahre 1947

Himmlers Amtsleiter, zu diesem Zeitpunkt SS-Brigadeführer, Ulrich Greifelt war zwei Monate später zur Stelle, um einem ausgewählten Publikum die Gelegenheit zu bieten, von den ambitionierten Plänen seines Chefs zu erfahren. Der Ort war der „Volksdeutsche Klub“ in Berlin. Seine fünf Minuten dauernden Ausführungen, die in Form einer Aktennotiz eines unbekannten Zuhörers vorliegen, ließen wenig Interpretationsspielraum über das geplante, künftige Schicksal der polnischen Bevölkerung, die in den durch die deutsche Wehrmacht besetzten Gebieten lebte[15]:

„1. Bei der zur Zeit in Gang befindlichen Umsiedlung handelt es sich um die gewaltigste staatsgelenkte Völkerwanderung aller Zeiten. Er [Greifelt] erinnerte an die Worte des Führers, daß ein Recht auf denjenigen Boden bestehe, den ein Volk zu bebauen in der Lage sei und daß ein Volk ein Recht habe, den Boden in Einklang zu bringen mit der Bevölkerungszahl.
„[...] 3. Das Ziel der Umsiedlung könne in folgenden Punkten zusammengefaßt werden:
„1. Der neugewonnene Boden müsse mit deutschen Menschen besiedelt werden, nur dann wird er unantastbarer Besitz.
„2. Blühende germanische Provinzen müssen aus dem Land werden, das das deutsche Schwert erobert hat.
„3. Der Siedlungsraum müsse besiedelt werden
„a) in erster Linie mit den Menschen, die in der Zeit der fremden Herrschaft diesen Boden innehatten (also mit den bisherigen Polendeutschen).
„b) Mit solchen Menschen, die schon bisher unter fremdem Volkstum gelebt und gearbeitet hätten (also etwa mit den Balten-, Wolhynien- und Galiziendeutschen).
„c) Mit Menschen aus dem Altreich, damit eine homogene Volksgemeinschaft geschaffen werde; für diese Besiedlung aus dem Reich kämen in erster Linie die Frontsoldaten in Betracht, diese Besiedlung setze daher auch erst nach Abschluß des Krieges ein.
„4. Eine Belassung fremden Volkstums in diesem Raum sei unmöglich; die Gefahr rassischer Vermischung müsse durch Evakuierung des fremden Volkstums ausgeschaltet werden.
„5. Die Auswahl der auf diesem Boden einzusetzenden deutschen Menschen müsse nach rassischen und erbbiologischen Gesichtspunkten erfolgen; am Grenzwall gegen den Ansturm fremdvölkischer Expansionen können nur beste Menschen angesiedelt werden.
„6. Dieser Raum müsse hinreichend bemessen sein, sowohl für den einzelnen Siedler, als auch im ganzen für das wachsende Volk, kommende Generationen müßten hier Platz finden. Wenn auch dieser Platz zu Ende sei, müsse das Schwert wieder sprechen.
„4. Im Anschluß hieran führte Greifelt noch aus, der deutsche Mensch dürfe in der Fremde nicht mehr Kulturdünger sein. Der Wert deutscher Siedlungen in Übersee sei in Friedenszeiten schon gering, im Krieg gleich 0. Die Umsiedlung sei daher noch nicht beendet, sie wird jetzt erst in Angriff genommen werden. [...]“

„Generalplan Ost“ (1940)

Hauptartikel: Generalplan Ost

Zum Zeitpunkt der Rede Greifelts sah sich Himmler trotz seiner Ernennung zum RKF einer Reihe von rivalisierender Behörden gegenüber, die alle bemüht waren, eine Führungsrolle bei der zukünftigen Ostbesiedlung zu spielen.

So gab es beispielsweise die seit 1935 existierende „Reichsstelle für Raumordnung“ (RfR), die kurioserweise innerhalb des Reichskirchenministeriums integriert war. Weiterhin berief sich das Reichslandwirtschaftsministerium (RME) unter seinem Reichsminister und SS-Obergruppenführer Walther Darré auf das „Reichsgesetz über die Neubildung deutschen Bauerntums“ vom 14. Juli 1933 und sah sich als die maßgebliche Institution, die einzig für die Planung und Durchführung der Siedlungsaktionen in Frage kam. Schließlich befanden sich ebenfalls die Deutsche Arbeitsfront (DAF) mit ihrem „Reichsheimstättenwerk“ im Zusammenschluss mit dem RfR und sogar das Oberkommando des Heeres (OKH) im Rennen um die Führungsposition.[16]

Ausstellung „Planung und Aufbau im Osten“ (1941): Konrad Meyer (r.) referiert.

In dieser Situation wandte sich Himmler an den Agrarwissenschaftler und Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin Konrad Meyer und gewann ihn für eine nebenberufliche Tätigkeit als Leiter der Planungsstelle des RKF. Meyer wurde beauftragt, in kurzer Zeit einen „Generalplan aufzustellen“. Der erste Entwurf eines solchen „Generalplan Ost“ lag dann im Februar 1940 vor.[17]

Meyers Plan beschränkte sich in dieser Phase auf die ehemaligen polnischen Gebiete, die dem Deutschen Reich angegliedert worden waren: die neu entstandenen Gaue „Wartheland“ und „Danzig-Westpreußen“. Ausgehend von einer Gesamtbevölkerung von 9,5 Millionen Menschen mit einem Anteil von 11 % Deutschen sah der Entwurf mittelfristig eine kontinuierliche Vertreibung von rund 3,4 Millionen Polen und einen ständigen Zuzug von ebenso 3,4 Millionen deutschen Siedlern vor, die somit den deutschen Anteil an der Gesamtbevölkerungs auf mindestens 50 Prozent in den beiden Gauen erhöhen würden. Die gesamte jüdische Bevölkerung, die im Jahre 1939 nach den Angaben Meyers zufolge 560.000 Menschen umfasste, sollte noch im Verlauf der ersten Wintermonate des gleichen Jahres (1940) in das Generalgouvernement abgeschoben werden.

Der Entwurf sah für das zu besiedelnde Gebiet eine „gemischt agrarisch-industrielle“ Struktur vor, in der mindestens 35 % der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft tätig sein sollte. In den ländlichen Regionen sollte dabei im Hinblick auf „die Festigung des Volkstums und Sicherung des Volksbodens“ der deutsche Bevölkerungsanteil mindestens 70 % betragen. Gemäß Meyer bedeutete dies, dass in den Ostgebieten rund 1,5 Millionen deutsche Landarbeiter und Bauern, beziehungsweise circa 200.000 Familien „für die Neubildung deutschen Bauerntums“ gebraucht würden.

Eine Priorität bei der Wahl der „vordringlich“ zu besiedelnden Gebiete war die Etablierung einer sogenannten „Siedlungszone 1. Ordnung“. Dahinter stand die Idee der Errichtung eines „Siedlungswalls“ deutscher Bauernhöfe, der Schlesien, Ostpreußen und Pommern miteinander verbinden sollte. Solche deutsche „Volkstumsbrücken“ sollten die polnisch besiedelten Gebiete auftrennen und damit isolierte „polnische Inseln“ schaffen. Für die Inangriffnahme der Besiedelung dieser Zone sah der Plan einen Zuzug von rund 820.000 Deutschen, beziehungsweise „100.000 Familien von Neubauern, Landarbeitern und Dorfhandwerkern mit Kleinbesitz“ vor.

Gemäß der national-sozialistischen Ideologie sah der Plan die Ostsiedler in der Verantwortung, „die blutsmäßige Sicherung des Bauerntums und Volksbestandes zu gewährleisten.“ Insbesondere das künftige „neue Bauerntum“ der „Siedlungsgebiete 1. Ordnung“ war umgeben von „fremdvölkischen und feindlichen“ Einflüssen und hatte daher einen offensiven politischen Auftrag. Dieser war jedoch äußerst vage formuliert. Es galt, „im Angriff im echt kämpferisch-politischen Sinn zu stehen“ und „wirtschaftlichen und kulturellen Austausch mit anderen Teilen der Volkswirtschaft zu gewährleisten“.

Gekoppelt an die Idee des „volks- und wehrpolitischen Führertums“ war auch das Konzept des sogenannten „Wehrbauernhofes“. Ein solcher Großhof sollte eine zentrale Stellung hinsichtlich seiner Größe und Produktion und damit eine Vorbildfunktion innerhalb des „volksdeutschen“ Dorfes einnehmen. Mindestens 50 Hektar sollte die zu bewirtschaftende Fläche betragen. Der Leiter eines solchen Hofes musste dabei neben einer Befähigung zu einer einwandfreien betriebswirtschaftlichen Führung auch die entsprechenden „vorbildlichen“ nationalsozialistischen Charaktereigenschaften besitzen. So schrieb Meyer in seinem Entwurf: „An die Inhaber dieser Betriebe sind daher die höchsten Anforderungen zu stellen. Neben der selbstverständlichen Grundvoraussetzung, daß sie SS-fähig sind, und hinsichtlich ihrer Familie und Kinderzahl den völkischen Pflichten genügen, müssen sie zugleich aber auch den Nachweis erbracht haben, daß sie befähigte praktische Betriebsführer sind.“ Meyers Plan sah eine Zahl von 11.700 solcher Höfe in den besetzten Ostgebieten vor.

Hinsichtlich der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche kalkulierte Meyer mit einer Zahl von 5,9 Millionen Hektar in den besetzten Gebieten. Auf dieser Fläche sollten innerhalb von fünf Jahren nach Kriegsende insgesamt 238.700 landwirtschaftliche Betriebe unter deutscher Führung entstehen. Offen blieb, wie viele bereits existierende Höfe, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz von polnischen Bauern befanden und die später im Zuge der Germanisierung konfisziert werden sollten, bereits in Meyers Abschlagsrechnung eingeflossen waren. Innerhalb der schon erwähnten „Siedlungszone 1. Ordnung“ rechnete Meyer mit circa 100.000 „neu zu schaffenden beziehungsweise vorhandenen Betriebseinheiten in rund 2.800 Gemeinden“. Jede Dorfgemeinde sollte dabei eine Mindestanzahl von 300 bis 400 Bewohnern vorweisen, um den wirtschaftlichen Mindestanforderungen seitens des Reiches zu genügen.

Vertreibung und Ghettoisierung der jüdischen Bevölkerung

Die Ausschaltung jüdischen Lebens sowie die Vertreibung der Juden aus dem Reich und den annektierten Gebieten war eine der zentralen Aufgaben, die der Führererlass vom 7. Oktober 1939 für den designierten Reichskommissar Himmler vorsah. Pläne zur Deportation der jüdischen Bevölkerung aus den besetzten Gebieten und einer großangelegten Ghettoisierung wurden bereits am 19. und 21. September 1939 zwischen Vertretern des RSHA und der Wehrmacht ausgearbeitet. Die deutschsprachigen Gebiete Polens sollten von Juden „gesäubert“, die jüdische Landbevölkerung evakuiert und in größeren Städten konzentriert werden. Die Beschlüsse zur sofortigen Evakuierung mündeten noch am gleichen Tag, dem 21. September, in einen Befehl an die entsprechenden SS-Einsatzgruppen. Der Befehl sah die Vertreibung aller Juden aus Danzig, Westpreußen, Posen und dem östlichen Oberschlesien vor. Die Juden sollten in verschiedene Städte im östlichen Teil Polens, dem späteren Generalgouvernement, abgeschoben werden. Dabei waren nur solche Städte zu auszuwählen, die Zugang zu Eisenbahnanschlüssen hatten oder sich in der Nähe einer Bahnlinie befanden. Jüdische Gemeinden mit weniger als 500 Mitgliedern galt es aufzulösen und zum nächstgelegenen Sammlungspunkt zu evakuieren.[18]

Die Deportationen begannen am 1. Dezember 1939. Betroffen aber waren nun nicht mehr nur Juden und Polen aus den eingegliederten östlichen Gebieten, sondern auch Juden und Zigeuner aus dem gesamten Reichsgebiet. Der ursprüngliche Plan sah eine Abschiebung von insgesamt einer Million Juden in das Generalgouvernement vor. Dabei sollte der Distrikt Lublin in ein sogenanntes „Judenreservat“ umgewandelt werden. In den ersten beiden Monaten lief die Deportationsmaschine auf Hochtouren: So wurden circa 200.000 Polen, Juden und Zigeuner in das Generalgouvernement abgeschoben. Der ständige zunehmende Menschenstrom stellte jedoch die Zivilverwaltung des Generalgouverneurs und Reichsministers Hans Frank bald vor unlösbare Probleme. Eine Konferenz in Berlin zum Thema „Ostfragen“ nutzte Frank, um gegen die nicht enden wollenden Transporte zu protestieren.

Deportation jüdischer Bürger in das Ghetto von Litzmannstadt (1940)

Neben Frank nahmen an der Konferenz vom 12. Februar 1940 unter dem Vorsitz Reichsmarschall Hermann Görings die Reichsstatthalter Albert Forster (Danzig-Westpreußen) und Arthur Greiser (Wartheland), die Oberpräsidenten Josef Wagner (Provinz Schlesien) und Erich Koch (Ostpreußen) sowie Heinrich Himmler teil. Die Konferenz endete mit dem Beschluss Görings, daß ohne die Zustimmung Franks keine weiteren Transporte in das Generalgouvernement gesandt werden sollten. Himmler fügte hinzu, daß in den zukünftig von Juden frei gewordenen Gebieten 40.000 Reichsdeutsche, 70.000 Baltendeutsche, 130.000 Wolhyniendeutsche und 30.000 Deutsche aus dem Lubliner Raum angesiedelt werden sollten.[19]

Wurden die Deportationen aus dem Reichsgebiet und den annektierten Gebieten zunächst ausgesetzt, so begann Frank innerhalb seines Herrschaftsgebietes, die jüdische Bevölkerung aus Gebieten zu vertreiben, die judenfrei werden sollten. Dies galt insbesondere für die Stadt Krakau, den Sitz des Generalgouverneurs.

Der Evakuierungsstopp aus dem Altreich endete formell am 18. September 1941. In einem Schreiben an Arthur Greiser teilte Himmler an diesem Tage mit, „der Führer wünsche Altreich und Protektorat von Juden geleert und gereinigt zu sehen“. Sämtliche Juden aus beiden Gebieten sollten daher in einer ersten Phase zunächst in die eingegliederten Gebiete transportiert und im Frühjahr des Jahres 1942 weiter nach Osten abgeschoben werden. Insbesondere sollte das Ghetto der Stadt Litzmannstadt als Auffanglager der deportierten Juden dienen.[20] Im Oktober 1941 begannen die geplanten Massendeportationen aus allen Gebieten des Reiches. Im Unterschied zur ersten Welle im Jahre 1939 dienten sie jedoch nicht mehr der bloßen Aussiedlung, sondern der gezielten Vernichtung aller Juden in den vom Reich kontrollierten Gebieten.

Rede Himmlers am 22. Oktober 1940 in Madrid

Ein Empfang der Landesgruppe der NSDAP im deutschen Haus in Madrid gab Himmler in seiner Funktion als RKF eine weitere Gelegenheit, Werbung für seine Konzeption der „östlichen Volkstumspolitik“ zu betreiben, auch wenn zu diesem Zeitpunkt der Wettlauf um die Führungsrolle in der Siedlungspolitik zwischen dem RKF und dem RME noch nicht entschieden war. In seiner Rede nahm Himmler insbesondere Bezug auf die bereits erfolgten und geplanten Deportationen polnischer und jüdischer Bürger aus den eingegliederten Ostgebieten[21]:

„ [...] Ein gewonnener Krieg besteht nicht im Menschengewinn anderen Volkstums, sondern im gewonnenen Acker. Deutschland hat durch seine militärischen Siege zwar im Osten 8 Millionen fremden Volkstums übernehmen müssen, aber bereits alle Vorbereitungen getroffen, um in klarer Trennung die verschiedenen Völker auseinander zu halten. Alles fremde Volkstum und besonders das Judentum wird künftig im Generalgouvernement angesetzt werden, was bedeutet, daß dorthin etwa 5 bis 6 hundertausend Menschen umgesiedelt werden, wobei die Juden in einem gesonderten Ghetto untergebracht werden sollen, und zwar alle Juden aus dem ganzen Großdeutschen Reich. [...]“

Himmler bemerkte, daß zu diesem Zeitpunkt rund 250.000 „Volksdeutsche“ aus Bessarabien, der Südbukowina und der Dobrudscha nach den neuen Ostgebieten umgesiedelt wurden. Weiterhin kündigte er die endgültige Fassung des „Generalplan Ost“ an, der im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollte, um aus den Deutschen „das gesündeste und leistungsfähigste Volk in der Welt“ zu machen.

Die Eingliederung der „Reichsstelle für Raumordnung“

Zum Zeitpunkt der Rede Himmlers lag eine überarbeitete Version des Generalplans Ost noch nicht vor. Lediglich verschiedene „Grundsätze und Richtlinien für den ländlichen Aufbau in den neuen Ostgebieten“ zur Errichtung neuer deutscher Dörfer waren vom RKF erarbeitet worden. Zur gleichen Zeit ernannte Hitler den Leiter der DAF, Robert Ley zum „Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau“. Dieser beauftragte umgehend seine Behörde mit der Planung von Wohnsiedlungsgebieten und der Erstellung eines Wohnungsbauprogramms, insbesondere in den neuen Ostgebieten.

Dies rief Himmler auf den Plan, der in Ley einen Rivalen um die Vorherrschaft in der Siedlungspolitik erkannte. Der RKF drängte infolgedessen die „Reichsstelle für Raumordnung“ (RfR), den bereits im September 1940 in Auftrag gegebenen Kreisraumordnungsplan für die neuen Gebiete fertigzustellen. Himmlers Eifer, trotz divergierender Ergebnisse verschiedener Planungsbehörden, die Besiedlung und den Bau von Höfen so schnell wie möglich in die Wege zu leiten, führte schließlich zum Machtkampf zwischen der RfR und dem RKF. Die RfR pochte auf der einen Seite auf ihre Stellung als unabhängige Behörde, während Himmler seinerseits entschlossen war, sich die RfR innerhalb seines Machtapparates anzueignen, umso mehr, da die RfR als alleinige Behörde des Reiches Zugang zu allen Plänen und Bauvorhaben der Wirtschaft, Wehrmacht und Verwaltung hatte. Nach einer durch die SS inszenierten Verleumdungskampagne gegen den Leiter der RfR Hanns Kerrl und der Gleichschaltung der Ostplanungen durch die Wehrmacht und der DAF, war Himmler im Frühjahr 1941 seinem Ziel, der unumschränkten Machtposition in der Siedlungspolitik, ein weiteres Stück näher gekommen.[22]

Errichtung des „Hauptamtes für Volkstumsfragen der NSDAP“

Am 22. Juni erfolgte der Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion. Zwei Tage später wies Himmler sein Reichskommissariat in Person von Konrad Mayer an, einen erweiterten Generalplan Ost zu entwerfen, der die neu eroberten Gebiete in der Sowjetunion miteinbeziehen sollte. Es blieb zunächst bei einer „Skizze“, die Hitler am 16. Juli 1941 durch Himmler vorgelegt wurde. Himmler war dabei bestrebt, seine führende Rolle in der Siedlungspolitik auch in den ehemaligen sowjetischen Gebieten beizubehalten und auch weiter auszudehnen. Dazu bildete der RKF beispielsweise eine sogenannte „Industrieberatungsstelle“, welche die Ansiedlung interessierter und geeigneter Unternehmen aus dem „Altreich“ in den besetzten Ostgebieten koordinieren sollte.

Himmlers Konkurrenz in der Siedlungspolitik schlief jedoch nicht. Das Reichslandwirtschaftsministerium schuf im Oktober 1941 die neue Abteilung „Planung und Raumordnung“, welche die Aktivitäten der „Landwirtschaftungsgesellschaft Ostland“ steuerte. Diese sollte für die Besiedlung des Baltikums zuständig sein. Gleichzeitig, am 30. Oktober 1941 präsentierte Alfred Rosenberg, der neu ernannte Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Vertretern verschiedener Reichsbehörden seine Ideen zur „Landesplanung im Ostraum“. Dies rief ihrerseits die Deutsche Arbeitsfront auf den Plan, die bereits zwei Wochen nach Rosenbergs Präsentation durch ihr „Arbeitswissenschaftliches Institut“ einen eigenen Siedlungsplan vorlegte.

In dieser Situation arbeitete Himmler wieder mit neuer Energie daran, seine Machtfülle weiter auszudehnen und die vermeintliche Konkurrenz machtpolitisch auszuschalten. Im Februar 1941 war Himmler bereits „Beauftragter der NSDAP für alle Volkstumsfragen“ geworden. Ende des Jahres strebte er die Etablierung eines Hauptamtes für Volkstumsfragen innerhalb der Reichsleitung der Partei an. Diese sollte mit Repräsentanten verschiedener SS-Dienststellen besetzt sein, die im Auftrag des RKF tätig waren: die Volksdeutsche Mittelstelle sollte alle „Eindeutschungsmaßnahmen“ koordinieren, das Reichssicherheitshauptamt war mit der „Aussonderung allen fremden Volkstums“ beauftragt, das Rasse- und Siedlungshauptamt mit der „rassischen Auslese“ und das Stabshauptamt des RKF schließlich mit der Siedlungspolitik im gesamten Reich und den besetzen Gebieten. Am 12. März bestätigte Hitler per Erlass die erneute Machterweiterung Himmlers.[23]

„Endlösung der Judenfrage“

Hauptartikel: Endlösung der Judenfrage
Otto Hofmann, Leiter des RuSHA im Jahre 1942

Die sogenannte Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 und die damit verbundene „Vorbereitung der Endlösung der Judenfrage“ war ein weiterer Baustein in Himmlers Siedlungspolitik. In der Tat beschäftigten sich die Teilnehmer der Konferenz mit der völligen Vernichtung aller Juden im deutschen Einflußgebiet, insbesondere im Osten Europas, der damit judenfrei und von „fremdvölkischen“ und „deutschfeindlichen Elementen“ befreit werden sollte, ganz im Sinne des oben erwähnten Führererlasses vom 7. Oktober 1939. So referierte Reinhard Heydrich, der Organisator der Konferenz, zu Beginn der Besprechung, daß Europa „vom Westen nach dem Osten durchgekämmt werde“, um eine endgültige „Evakuierung der Juden“ durchzuführen.[24]

Oblag zwar die Koordination und Ausführung der Endlösung nicht dem Stab des RKF und dessen direkt unterstellten Verwaltungs- und Behördenapparat, sondern in der Hauptsache dem Judenreferat Adolf Eichmanns, so war es doch das „Rasse- und Siedlungshauptamt“ (RuSHA), das durch seine Tätigkeit der „rassischen Überprüfungen“ der Bevölkerung in den besetzten Gebieten die Grundlage für die späteren Deportationen von Juden in die Ghettos und danach in die Vernichtungslager legte. Während der Konferenz war das RuSHA durch seinen Leiter Otto Hofmann vertreten. Hofmanns Teilnahme war von Belang, da unter anderem die Frage diskutiert wurde, wie im Zuge der Endlösung mit jüdischen Mischlingen und dem Phänomen von Mischehen zwischen Juden und „Reichsdeutschen“ umzugehen sei.

Was die Zahl der in den besetzten Gebieten lebenden Juden betraf, so lieferte der sogenannte Korherr-Bericht aus dem Jahre 1943 wichtige Anhaltspunkte zur Dimension des Vertreibungsprozesses und der späteren Vernichtungswelle. Laut Schätzung hatten demnach vor dem deutschen Überfall in den eingegliederten Gebieten und im Bereich des späteren Generalgouvernements 790.000, resp. 2.000.000 Juden gelebt. Am 31. Dezember 1942 betrug die jüdische Bevölkerung in den eingegliederten Gebieten noch 233.210 und im Generalgouvernement 297.914 Personen.[25] Nach dem Kriegsende im Jahre 1945 konnten gerade noch 55.000 jüdische Überlebende auf polnischem Boden ermittelt werden.[26]

„Generalplan Ost“ (1942)

Hauptartikel: Generalplan Ost

Zum Zeitpunkt der Inangriffnahme einer Vernichtung der europäischen Juden entwickelte das RSHA gleichzeitig seinen eigenen Entwurf eines „Generalplans Ost“. Dieser Entwurf war dann auch der Gesprächsthema einer Sitzung zwischen Himmler, in seiner Funktion als RKF, und Vertretern des Ostministeriums am 4. Februar 1942.[27] Die Ansichten der Parteien divergierten insbesondere bezüglich der zeitlichen Planung der Vernichtung alles „rassisch Unerwünschten“ und der geordneten „Eindeutschung“ der eroberten Gebiete, beispielsweise des Baltikums. Man kam schließlich überein, „möglichst freiwillig die betreffenden Unerwünschten in den russischen Raum abzuschieben“. Auch beschlossen beide Seiten, daß eine großangelegte Besiedlung der betroffenen Gebiete mit Deutschen nicht unmittelbar erfolgen durfte, „damit keine Unruhe in der Bevölkerung entstehe“.

Der Entwurf des RSHA und die Gespräche mit dem Ostministerium führten zu weiteren Anweisungen Himmlers an Konrad Meyer, der mit der Abfassung einer überarbeiteten Version des Generalplans Ost beauftragt worden war. Dieser wurde ihm schließlich am 28. Mai 1942 vorgelegt.[28]

Meyers Entwurf war in drei Themenbereiche gegliedert: die zukünftige Siedlungsordnung, die zu erwartenden Kosten der Siedlungsmaßnahmen und die Grenzen der Siedlungsgebiete, sogenannte „Siedlungsmarken“. Wie zu erwarten, sah Meyers Plan ein alleiniges Machtmonopol des RKF bei der Verwaltung des Siedlungsgebietes vor. So hieß es:

Das Siedlungsgebiet des Generalplans Ost
„In den eingegliederten Ostgebieten lenkt und beaufsichtigt der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums die Durchführung der Siedlungsaufbaus. Die weiteren Siedlungsgebiete werden als Siedlungsmarken für die Aufbaudauer der alleinigen Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS als RKF unterstellt.“
„Verfügungsgewalt über Grund und Boden liegt beim Reich, vertreten durch Reichsführer-SS. [...]“
„[...] Die Siedlungsmarken werden für die Dauer des Aufbaues aus ihrem bisherigen staatsrechtlichen Territorialverband ausgegliedert und der Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS als RKF unterstellt. Diese Hoheitsgewalt umfaßt Rechtsetzung, Rechtsprechung und Vollzug. [...]“

Die zu erwartenden Kosten der Siedlungsoperation wurde mit insgesamt 66,6 Milliarden Reichsmark beziffert. Dabei veranschlagte Meyer 45,7 Milliarden für die eingegliederten Ostgebiete und 20,9 Milliarden für die besetzten Ostgebiete in Ostpolen und der Sowjetunion. Als Hauptquellen zur Finanzierung sollten dabei zu 34% Mittel des Reichshaushalts und zu 42% Gelder aus dem Privatkapitalmarkt dienen.

Die durch den Überfall auf die Sowjetunion neu gewonnenen Gebiete sollten in drei „Siedlungsmarken“ unterteilt werden:

„1. Ingermanland (Petersburger Gebiet)“
„2. Gotengau (Krim und Chersongebiet)“
„3. Memel- und Narewgebiet (Bezirk Bialystok und Westlitauen)“

Für diese Gebiete sah der Plan eine Zeitdauer von 25 Jahren für eine erfolgreiche „Eindeutschung“ voraus. Eine sogenannte „Eindeutschung“ bedeutete, daß mindestens 50% der örtlichen Bevölkerung deutschstämmig sein sollten.

Der Bedarf an Menschenmaterial belief sich laut Meyers Plan auf 4,85 Millionen zusätzlichen Siedler. Hierbei wurde mit 1,5 Millionen für die eingegliederten Ostgebiete und 3,35 Millionen Menschen für die besetzten Ostgebiete kalkuliert. Für das sogenannte Aufbauprogramm sah der Plan einen Arbeitseinsatz von rund 450.000 Arbeitskräften in den ersten zehn Jahren vor.

Tätigkeitsbericht der Jahre 1939–1942

Ende des Jahres 1942 verfasste der RKF zusammen mit dem Stabshauptamt einen Tätigkeitsbericht, welcher die bis dahin erfolgten Umsiedlungsmaßnahmen sowohl in den besetzten Gebieten als auch im „Altreich“ sowie deren Finanzierung im Zeitraum von 1939 bis 1942 detailliert auflistete. Angesichts des weiteren Kriegsverlaufs im Osten Europas in den darauffolgenden Jahren beschreibt der Bericht den tatsächlichen Endpunkt sämtlicher Ambitionen des Dritten Reiches, den Osten Europas neu zu „ordnen“ und zu „germanisieren“.[29]

Unter der Überschrift „Zurückführung von Deutschen aus dem Ausland“ vermerkt der Bericht, daß im Tätigkeitszeitraum insgesamt 629.000 „Volksdeutsche in das Reich und seine neuen Siedlungsräume umgesiedelt“ worden waren. Davon stammten 429.000 aus den Gebieten der nun durch die deutsche Wehrmacht besetzten Sowjetunion. Die großangelegten Umsiedlungsmaßnahmen betrafen nicht nur die besetzten polnischen und sowjetrussischen Gebiete, sondern nahezu alle europäischen Regionen, die unter dem politischen oder militärischen Einfluß des Dritten Reiches standen. So wurden beispielsweise 77.000 „Volksdeutsche“ aus Rumänien, des Weiteren 79.000 aus Südtirol und 34.000 aus den „ehemals jugoslawischen Gebieten“ umgesiedelt. Nicht siedlungsfähig hingegen waren gemäß dem Bericht rund drei Millionen Menschen in Ländern wie Frankreich, Rumänien oder Ungarn. Diese waren zwar deutscher Abstammung, aber galten den rassenideologischen Maßstäben des RKF zufolge als „im Fremdvolk aufgegangene Menschen“ und hatten dementsprechend ihr „deutsches Volkstum“ eingebüßt.

Ankunft galizischer Umsiedler in Schwarzenau bei Gnesen (1940)

Der Ideologie der nationalsozialistischen Rassehygiene folgend, war in den besetzten Gebieten auch eine sogenannte „volkspolitische Überprüfung der Bevölkerung“ durchgeführt worden. Als Konsequenz unterteilte der RKF die im designierten „deutschen Siedlungsraum“ lebenden Menschen in insgesamt vier Hauptgruppen:

„a) anerkannt deutsche Menschen (deutsche Staatsangehörige),
b) deutsche Menschen mit Bindungen zum Fremdvolk [...], die völkischer Bewährung bedürfen (Staatsangehörige auf Widerruf),
c) Deutschstämmige oder sonst wertvolle Menschen, die als eindeutschungsfähig anerkannt sind,
d) fremdes Volkstum (Schutzangehörige des Deutschen Reiches).“

Die Vergabe der oben erwähnten „deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf“ erfolgte dabei an circa drei Millionen Personen, wobei die Gebiete um die Stadt Danzig und Westpreußen mit bis zu 1,3 Millionen Menschen sowie Oberschlesien mit rund einer Million Personen am stärksten betroffen waren. Insgesamt 25.000 Menschen erkannte der RKF als „eindeutschungsfähig“ an.

Demgegenüber standen eine Anzahl repressiver Maßnahmen und Regelungen, die gegen die „fremdvölkische Bevölkerung“ gerichtet waren. So waren 365.000 Polen aus ehemals polnischen, später in das Reich eingegliederten Gebieten in das sogenannte Generalgouvernement abgeschoben worden. Eine solche Zwangsvertreibung stand unter der Prämisse „Ausschaltung des schädigenden Einflusses volksfremder Bevölkerungsteile im deutschen Siedlungsraum“. Enteignungen und Vertreibungen betrafen dabei nicht nur polnische Staatsbürger, auch wenn diese von den Maßnahmen am stärksten betroffen waren. So vermeldete der Bericht, daß auch „17.000 deutschfeindliche Slowenen enteignet“ und „295.000 Elsässer, Lothringer und Luxemburger nach Frankreich abgeschoben oder an der Rückkehr verhindert, andere in das Altreich oder in östliche Siedlungsgebiete umgesiedelt“ worden waren.

Weiterhin vermeldete der Bericht, daß „Sonderbestimmungen auf nahezu allen Gebieten des Lebens“ erlassen wurden. Diese sollten die Rechte der in den besetzten Gebieten lebenden Polen und sogenannten Ostarbeitern weiter einschränken. So mussten sich diese Menschen gesondert kennzeichnen lassen. Weiterhin wurden sie nicht nur einem besonderen Tarif- und Besteuerungssystem, Aufenthaltsbeschränkungen sowie einer reduzierten Zuteilung von Verbrauchsgütern unterworfen, sondern mussten ebenso eine „Beschränkung von Eheschließung und Geschlechtsverkehr“ erdulden.

Ebenso detailliert listete der Bericht die einzelnen Umsiedlungsaktionen von „Volksdeutschen“ in bestimmte Gebiete auf, was im Verwaltungsjargon des RKS als „Seßhaftmachung der Umsiedler“ bezeichnet wurde. So waren unter anderem folgende Volksgruppen und Gebiete betroffen:

„a) [In den eingegliederten Ostgebieten] wurden für das Reich zur Verfügung des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums 6.000.000 ha an ländlichen Grundbesitz beschlagnahmt und von den alten Schulden freigestellt. [...] Das bodenständige Deutschtum in diesen Gebieten durch die Zuführung und Ansiedlung von 332.000 Umsiedlern gestärkt. Seine biologische und berufsmäßige Zusammensetzung wurde durch den günstigen Altersaufbau und den überwiegend ländlichen Charakter der Umsiedlergruppen verbessert. Es wurden unter anderem 65.000 Höfe in diesen Gebieten ausgewählt, freigemacht und mit Umsiedlern besetzt. Der Zuzug von Reichsdeutschen wurde durch steuerliche Vorteile und andere Maßnahmen gefördert. [...]
Neues „volksdeutsches“ Dorf im Wartheland (1940)
„c) Im Protektorat werden zurzeit 6.000 Umsiedler aus dem Südosten und 600 Lusener und Fersentaler angesiedelt. Durch diese und weitere Ansiedlungen wird eine Deutschtumsbrücke von Norden nach Süden über Prag und eine weitere von Nordosten nach Südwesten durch Mähren gelegt. Das Siedlungsland wird durch Ankauf oder durch Enteignung gegen billige Entschädigung beschafft. [...]
„f) In den besetzten Ostgebieten werden zurzeit rund 40 – 60.000 Ostwolhyniendeutsche bei drei Stützpunkten zwischen Schitomir und Winniza zusammengezogen und angesiedelt. Die Betreuung der 127.000 Volksdeutschen in Transnistrien wurde auf Grund einer Vereinbarung mit der rumänischen Regierung durch Dienststellen des Reichskommissars übernommen. Die Umsiedlung der Transnistriendeutschen nach der Krim und der Volksdeutschen aus den Nachbargebieten der Krim ist in Vorbereitung.
„g) Im Elsaß und in Lothringen werden zurzeit 5.000 Buchenlanddeutsche angesetzt. [...]“

Was das finanzielle Aufkommen der gesamten Umsiedlungsaktion betraf, so führte der RKF an, dass sich das Gesamtbudget des RKF im Zeitraum von 1939 bis 1942 sich auf rund 770 Millionen Reichsmark beliefe. Die nach Ansicht des RKF geringen Kosten bei der so genannten „Wiederansiedlung der Umsiedler“ erklärten sich „durch entschädigungslose Verwertung früher fremdvölkischen Vermögens.“

Rückzug und Ende der Ostbesiedlung

Der Beginn des Jahres 1943 sah den Versuch Himmlers, seine Expansionspläne auf weitere Gebiete im Osten auszudehnen. Am 12. Januar erteilte Himmler seinen Chefplaner Konrad Meyer den Auftrag zur Erweiterung des Generalplans Ost, basierend auf den im September 1942 erarbeiteten Generalsiedlungsplan. Dieser sollte auf einem „Ostsiedlungsraum“ aufbauen, der neben den bislang annektierten Gebieten auch Litauen, Lettland, Estland, Weißruthenien, Ingermanland sowie die Krim und Taurien miteinschloss. Angesichts des veränderten Kriegsverlaufes stellten die Bemühungen Himmlers vom Frühjahr 1943 aber gleichzeitig das Ende des „Generalplans Ost“ dar. Es setzte nun vielmehr eine Rückzugsbewegung deutscher Siedler in Richtung Westen ein. Diese begann im Sommer 1943 im Zuge der sowjetischen Sommeroffensive.[30]

Die ersten Siedler und Bauern, die von den Rückzugsbewegungen betroffen waren, stammten aus dem Kaukasus. Die wenigsten unter ihnen waren „Volksdeutsche“ im nationalsozialistischen Sinne. Vielmehr handelte es sich größtenteils um Menschen fremder Nationalitäten, die von der SS als „rassisch brauchbar“ beurteilt und für den Arbeitseinsatz im Reich in Richtung Westen verschickt wurden. Die Volksdeutschen aus den russischen Gebieten wurden zunächst in der Westukraine angesiedelt. Ende September 1943 betrug die Zahl der deutschen Siedler, die östlich des Dnjepr evakuiert worden waren, bereits 67.000. Im Verlauf der kommenden Monate sollte ihre Zahl auf mehrere Hunderttausende anschwellen.

Mit dem Herannahen der Kriegsfront setzten sich jedoch bald die Siedlertrecks wieder in Bewegung. Das Ziel war nun das Wartheland. Dort lebten die Siedler zuerst in von der SS verwalteten und kontrollierten Lagern, bevor sie anschließend „durchgeschleust“ und „angesetzt“ wurden. Die Besiedlung erfolgte dann im bereits oben erwähnten „Siedlungsgebiet 1. Ordnung“ auf sogenannten „Zwerghöfen“. Die polnischen Besitzer dieser Höfe waren zuvor von ihrem Besitz vertrieben worden. Pläne, sämtliche enteignete polnische Bauern in die Ukraine abzuschieben, wurden nicht mehr umgesetzt.

Zu diesem Zeitpunkt, im Dezember 1943, wurden im RKF die Planungsarbeiten für die Ostbesiedlung schließlich eingestellt. Bereits im Mai 1943 hatte sich Himmler zum letzten Mal gegenüber Konrad Mayer zum „Generalplan Ost“ geäussert. Der Kriegsrealität zum Trotz kam Himmler jedoch nicht umhin, weiter von einer deutschen Besiedlung des Ostens zu träumen. Noch am 26. Juli 1944, als sich die sowjetische Armee bereits auf polnischem Gebiet befand, erklärte Himmler in einer Rede vor deutschen Offizieren[31]:

„[Es geht um ein] Hinausschieben der deutschen Volkstumsgrenze um mindestens 500 km nach dem Osten, von der Grenze des Jahres 1939 gesehen. Es gilt die Besiedlung dieses Raumes mit deutschen Söhnen und deutschen Familien, mit germanischen Söhnen und germanischen Familien, so daß ein Pflanzgarten germanischen Blutes wird, damit wir weiter ein Bauernvolk bleiben, was wir fast aufgehört haben zu sein, da der Anteil des Bäuerlichen in unserem Volke immer weniger geworden ist. Ich will Ihnen weiter etwas sagen. Das sage ich Ihnen heute, wo der Russe so nahe an unserer Grenze steht: Es kommt darauf an, die Äcker, die wir in diesem Krieg bereits gewonnen hatten und wieder verloren und die wir uns wieder holen werden, was gar kein Problem sein wird, zu gewinnen. Es geht um das Hinausschieben einer Wehrgrenze bis an die Grenze unseres militärischen Interessengebietes, mit einem ständigen Hineinfressen in den Osten, der kein Gespenst für uns sein darf.“

Literatur

  • Götz Aly: „Endlösung“. Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden. 1999 (zuerst 1995).
  • Isabel Heinemann: „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003.
  • Robert L. Koehl: RKFDV: German Resettlement and Population Policy 1939–1945. A History of the Reichskommission for the Strengthening of Germandom. Harvard UP, Cambridge (Massachusetts) 1957.
  • David Koser u. a.: Hauptstadt des Holocaust. Orte nationalsozialistischer Rassenpolitik in Berlin. Stadtagentur Koser, Berlin 2009, ISBN 978-3-9813154-0-0, Ort 75, S. 194 (online).
  • Ute Schmidt: Die Deutschen aus Bessarabien. Eine Minderheit aus Südosteuropa 1814 bis heute. 2. durchges. Aufl., Böhlau, Köln 2004, ISBN 3-412-05004-0[32]
  • Piotr Setkiewicz: The expulsion of Polish civilians from the area around the Auschwitz camp 1940–1941.
  • Bruno Wasser: Himmlers Raumplanung im Osten. Der Generalplan Ost in Polen 1940–1944. Birkhäuser, Basel 1993, ISBN 3-7643-2852-5 (Stadt, Planung, Geschichte, 15).
  • Peter Widmann: Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums. In: Wolfgang Benz u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 3. Auflage, Deutscher Taschenbuchverlag, München 1998, ISBN 3-423-33007-4, S. 677 (dtv 33007).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Völkischer Beobachter vom 26. Oktober 1939.
  2. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 182 ff.
  3. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 187.
  4. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 187 f.
  5. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 188 f.
  6. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 191 f.
  7. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 186 f.
  8. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 192 ff.
  9. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 197.
  10. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 188 f.
  11. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 195 f.
  12. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 83 ff.
  13. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 118 f.; Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums. Tgb. Nr./1240/4 RF/Pt. mit Verteiler an die Amtsgruppenchefs sowie die Gauleiter von Danzig-Westpreußen und den Warthegau.
  14. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 119 ff.; Darlegungen des Reichsführers-SS bei einem Abend als Gast des SS-Brigadeführer Greiser am 24. Oktober 1939 in den Kasinoräumen der ehemaligen Wojwodschaft (jetzt Chef der Zivilverwaltung) vor den SS-Führern.
  15. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 124 f.; Aktennotiz über die Ausführungen von SS-Brigadeführer Greifelt über "die volksdeutsche Rückwanderung und Umsiedlung" am 13. Dezember 1939 (Abschnitt).
  16. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 86 ff.
  17. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 130 ff.; Der Reichsführer SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Planungshauptabteilung. Nur für den Dienstgebrauch. Anlage zu der Mitteilung des OKW vom 8. März 1940.
  18. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 1 Frankfurt am Main 1990, S. 200 f.
  19. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 1 Frankfurt am Main 1990, S. 216 f.; Zusammenfassung einer Konferenz über Ostfragen unter Vorsitz von Göring, 12. Februar 1940, EC-305.
  20. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 1 Frankfurt am Main 1990, S. 222; Schreiben Himmlers an Greiser, 18. September 1941, Himmler-Akten, Ordner Nr. 94.
  21. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 139; Vertrauliche Abschrift einer Rede Himmlers vor der Landesgruppe der NSDAP in Madrid über Siedlungsfragen am 22. Oktober 1940.
  22. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 93.
  23. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 94 ff.
  24. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 2 Frankfurt am Main 1990, S. 423 f.
  25. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 3 Frankfurt am Main 1990, S. 1287 ff.
  26. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 3 Frankfurt am Main 1990, S. 1293.
  27. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 103 f.
  28. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 185 ff.
  29. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 200 ff.; Tätigkeitsbericht des RKF/Stabshauptamtes über die Umsiedlungsmaßnahmen (Stand Ende 1942).
  30. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 110 ff.
  31. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 113; Rede Himmlers vor dem Offizierkorps einer Grenadierdivision auf dem Truppenübungsplatz Bitsch am 26. Juli 1944.
  32. Etwas kürzere Neufassung 2007, 2. korr. 2010: Bessarabien. Deutsche Kolonisten am Schwarzen Meer. ISBN 3-936168-65-2.
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