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Bestattung

Aus Jewiki
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Dieser Artikel behandelt die Beisetzung von Toten. Siehe auch Begräbnis (Begriffsklärung).
Urnenbestattung

Eine Bestattung (auch Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis) ist die Verbringung der sterblichen Überreste (des Leichnams, der Asche) eines Verstorbenen (ggf. auch Tieres) an einen festen, endgültig bestimmten Ort in der Erde bzw. die Ausbringung der Asche in die Natur. Eine Bestattung beinhaltet in der Regel eine religiöse oder weltliche Trauerzeremonie.

Begriff

Begriffsgeschichte und umgangssprachlicher Gebrauch

Blumenschmuck bei einer englischen Bestattung

Beisetzung und Bestattung werden umgangssprachlich häufig gleichgesetzt. Die Beisetzung im eigentlichen Sinne ist das Setzen der Urne, während Beerdigung und Begräbnis sich auf das Einbringen in die Erde beziehen.

Sprachgeschichtlich ist der Begriff Beisetzen seit dem 15. Jahrhundert belegt und wesentlich älter als der Begriff Bestattung, denn die Grundbedeutung „etwas neben anderes hinzusetzen, hinzufügen“ geht der speziellen Bedeutung „begraben, bestatten“ um etwa 200 Jahre voraus. Die heutige Bedeutung der Bestattung kam erst im 17. Jahrhundert auf und bedeutet „den sterblichen Überresten eine Statt gebend“. Der Begriff bestatten war allerdings im Mittelhochdeutschen schon seit dem 12. Jahrhundert im anderen Sinne eines „an die Statt bringen“, „anstatten“ oder „ausstatten“ bekannt.

Die heute etwas umgangssprachlich profane Bezeichnung des Begrabens hat sich gesellschaftlich nicht durchsetzen können, war aber früher wesentlich weiter verbreitet und ist beispielsweise im christlichen Glaubensbekenntnis („gestorben und begraben“) zu finden. Dem Substantiv von begraben, dem Begräbnis, erging es demgegenüber sprachgeschichtlich besser, es stellt heute noch eine populäre Sprachform dar.

Der Begriff Beerdigung leitet sich von der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her: Der Leichnam wird „der Erde anvertraut, damit er wieder zu Erde werde, davon er genommen ist“.[1] Deswegen wird vor allem der Begriff Beerdigung für eine religiös motivierte Erdbestattung verwendet, ist sprachlich aber gleichbedeutend.

Regionale Ausdrücke

Im bayerischen, österreichischen sowie im nordbadischen Sprachraum, im Odenwald und im Meißnischen[2] ist „Leich(e)“ für die Zeremonie des Begräbnisses in Benutzung, eingeschlossen die Nachfeier. Daraus erklärt sich die Bezeichnung „Leichenschmaus“. Diese Feier steht in Ergänzung zur vorherigen Erinnerung, mit einer Rede über den Toten. Das anschließende besinnliche Beisammensein dient der geselligen Erinnerung an das Leben des Verstorbenen und der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen.

Bevorzugt im Süden des deutschsprachigen Raums ist nach Art und Weise die Bezeichnung Gruftbestattung üblich. In Niederbayern wird Beisetzung für die Überführung des Sargs in die Totenkapelle und Beerdigung für den Transport des Sarges zum Grab, der meist zwei Tage später erfolgt, genutzt.

Es sind regional auch andere Bezeichnungen für die Bestattung üblich. So ist veraltend und in Österreich auch Begängnis üblich, im Meißnischen westlich von Leipzig wird sie Begrabe benannt.[3]

Geschichte

Die ersten vermutlich bewusst vorgenommenen Bestattungen stammen aus den Höhlen von Qafzeh und Skhul in Israel und sind 90.000 bis 120.000 Jahre alt. Gelegentliche Bestattungen werden auch für den Neandertaler ab ca. 70.000 vor unserer Zeitrechnung diskutiert (Shanidar).[4]

Gesetzliche Bestimmungen

Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.

Bestattungspflicht

In Deutschland gilt Bestattungspflicht für Verstorbene und tot Geborene, nicht jedoch bei einer Fehlgeburt (Fetus unter 500g).

Bestattungsgesetze und Friedhofsordnungen

Deutschland

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch das Bestattungsrecht (in Form von Landesbestimmungen) gesetzlich geregelt, dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch Ausnahmen dar.

Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Durch die Kommerzialisierung des Gewerbes kann es aber zu internen Regelungen zum Gebietsschutz kommen. Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Die Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.

Österreich

Leichen- und Bestattungsgesetze sind in Österreich Angelegenheit der Landesgesetzgebung und variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Website des Bundeskanzleramtes führt die jeweils gültige Fassung.[5] In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.

Kostentragungspflicht der Hinterbliebenen

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Die Pflicht zur Veranlassung der Bestattung eines Verstorbenen (Bestattungspflicht) ist in den Bestattungsgesetzen der Länder öffentlich-rechtlich nach bestimmten Rangfolgen geregelt, wobei es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Gibt es keine Bestattungspflichtigen oder übernehmen diese innerhalb der knappen Fristen der Bestattungsgesetze die Bestattung nicht, so veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde (zumeist das Ordnungsamt) eine Bestattung und lässt sich die Kosten von etwaigen später festgestellten Angehörigen erstatten (sog. Ersatzvornahmegebühr).

Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die zivilrechtliche Verpflichtung, die Kosten endgültig zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Wichtigste Fälle sind die Kostentragungspflicht des Erben, gemäß § 1968 BGB und die Kostentragungspflicht desjenigen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe und Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurück zu verlangen (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG).

Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten mehr. Beim Tod der Empfänger von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt. Kann demjenigen, der endgültig zur Tragung der Kosten einer Bestattung verpflichtet ist, die Kostentragung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, so hat er Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten der Bestattung durch das Sozialamt (§ 74 SGB XII). Örtlich zuständig ist dabei (abweichend von der üblichen Weise) das Sozialamt des Sterbeortes (§ 98 Abs. 2 SGB XII). Im Jahre 2010 kamen die Sozialämter in 22.651 Fällen für die Bestattungskosten auf; die Zahl lag um 64 % über derjenigen des Jahres 2006 (Statistisches Bundesamt)

Wird das Erbe ausgeschlagen, sind zwar zivilrechtlich keine Bestattungskosten zu zahlen, die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht bleibt davon unberührt. Gegebenenfalls bleibt der Erbe also im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge dennoch bestattungspflichtig und muss (zumindest vorläufig) die Kosten tragen.

Störung von Bestattungsfeiern

Es ist in Deutschland – ebenso in Österreich – verboten, Bestattungsfeiern zu stören. In Deutschland liegt der Strafrahmen hierfür bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in Österreich bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 167a StGB, in Österreich § 191 StGB.

Arten der Bestattung

Schematische Darstellung von in Europa und Asien üblichen Bestattungsarten

Bestattung ist der Oberbegriff, der durch Zusammensetzungen weiter untergliedert ist. So ist der besondere Prozessablauf des Einäscherns als Feuerbestattung benannt. Besondere Vorgehensweisen werden ebenfalls durch Wortzusammensetzungen mit Bestattung genauer bezeichnet: Seebestattung, Baumbestattung, Luftbestattung.

Die folgenden Formen der Bestattung werden in Amerika, Europa und Asien praktiziert. Die Bestattung erfolgt typischerweise in würdiger Form.

Erdbestattung

Grab mit Blumenschmuck nach einer Beerdigung

Sargbestattung des Leichnams, typischerweise in der Erde eines Friedhofs oder einer dementsprechenden vorbereiteten Fläche. Die Bestattung erfolgt dabei als

  • Einzelgrab, als Wahlgrab oder in Reihenfolge als Reihengrab in jeweils gesonderten Stätten oder als
  • Gemeinschaftsgrab, üblicherweise bei Familien, indem mehrere Bestattungsfälle über einen längeren Zeitraum an derselben Stelle erfolgen.
  • In Krisenzeiten geschehen Bestattungen notfalls in einem Massengrab, hierbei ist keinerlei Trennung der Bestattungsfälle gegeben.
  • Regional oder vom Kulturkreis bedingt oder für besonders würdige Bestattungen wird der Sarg in einem ummauerten Grab (sog. Gruft) oder im Mausoleum eingestellt.
  • Bis in die frühe Neuzeit wurden gesellschaftliche Außenseiter, darunter Suizidenten, entwürdigenden Formen einer Sonderbestattung unterworfen. Häufig wurden sie ohne jede Zeremonie und unter diskriminierenden Maßnahmen beigesetzt oder verscharrt (Eselsbegräbnis).

Feuerbestattung (Kremation)

Urnenwand

Feuerbestattung: Dabei wird der Leichnam im Krematorium verbrannt. Nach der Kremation erfolgt die Beisetzung der Asche mit oder ohne Urne in verschiedenen Formen:

  • Wiederum in der Erde, gewöhnlich auf einem umgrenzten, dafür vorgesehenen Friedhof.
  • Im Wurzelbereich von Bäumen oder auf Bergwiesen; für diese in jüngster Zeit übliche Form werden schnell abbaubare Urnen benutzt. Solche Naturbestattungen sollen den Kreislauf zu neuem Leben symbolisieren.
  • In einer Urnenwand (Kolumbarium) oder in Nischen der Friedhofsmauer können Urnen eingestellt werden; diese Form ist zunehmend in Nutzung.
  • Ohne Urne erfolgt das Verstreuen der Asche auf einer ausgewiesenen Aschestreuwiese als anonyme Bestattung, auf See, aus einem Ballon.
  • Sonderformen der Nutzung eines Teils der Asche in Nachfolge einer Feuerbestattung sind
    • die Umformung etwaigen amorphen Kohlenstoffs der Asche zum Diamanten als Erinnerungsstück.
    • In exklusiven Fällen wird ein geringer Teil der Asche mit Raketen in den Weltraum befördert und dort der Ewigkeit übergeben.

Öko-Bestattungen

Alternativ zu den bisherigen Bestattungsformen gewinnt der Gedanke des Naturschutzes Einfluss. Der Trend der Ökobestattungen findet ausgehend von den USA Verbreitung, und zwar einerseits als, und andererseits in der „Unterwasserbestattung“.

Alkalische Hydrolyse

Im Falle der Alkalischen Hydrolyse (Resomation), einer in Australien entwickelte Bestattungsform, wird der Verstorbene in einem Edelstahltank in Lauge eingelegt. Dadurch entsteht eine weitgehend rückstandsfreie Auflösung, wobei allerdings die Beseitigung der Restlösung verbleibt.

Memorial Reef

„The Neptun Society“ schuf an der Küste Floridas das „Memorial Reef“. Ein künstliches Riff für bis zu 125.000 Verstorbene, das nach der Feuerbestattung aus der Asche mit 10 % Beton erbaut wurde. Es gilt als umweltfreundlich, da es Korallen und Meerestieren einen neuen Lebensraum bietet.[6]

Promession

Promession ist eine Form des Wasserentzuges durch Gefriertrocknung und anschließende Kompostierung um die mineralischen Bestandteile zu sondern.

Himmelsbestattung

Himmelsbestattung ist eine religiös begründete und von den Naturbedingungen definierte Form der Bestattung. Sie spielt in fernöstlichen Regionen noch eine Rolle. Bei den Parsen erfolgt so die Bestattung auf den Türmen des Schweigens mittels Fraß durch Greifvögel.

Alternativen zur Bestattung

Kryonik

Kryostase ist die Konservierung bei tiefen Temperaturen (unter −125 °C), um in der Zukunft eine Wiederbelebung zu ermöglichen. Anhänger der Kryonik behaupten, dass die Kriterien, anhand derer der Tod in der heutigen Medizin festgestellt wird, fehlerhaft seien. So seien bei vielen Menschen, die für tot erklärt werden, keine körperlichen Veränderungen eingetreten, die ein Weiterleben grundsätzlich ausschlössen, sondern nur Komplikationen, die mit heutigen medizinischen Mitteln nicht behandelt werden könnten. Erst die fehlende Behandlung führe letztlich zu einer endgültigen Vernichtung des betroffenen Menschen. Deshalb konservieren die Kryoniker Menschen und hoffen, dass in Zukunft die Möglichkeit bestehen wird, die nach heutiger Definition Toten zu behandeln und danach ohne weitere Eingriffe am Leben zu erhalten. Hierbei wird häufig auf das früher angewandte Herztodkriterium verwiesen, das sich nach Einführung der Herz-Lungen-Maschine als unzureichend herausstellte und durch den Gehirntod ersetzt wurde. Im Gegensatz zur gängigen Lehrmeinung halten Kryoniker einen Menschen erst dann für tot, wenn sich sein Gehirn so weit zersetzt hat, dass die darin gespeicherten Informationen endgültig verloren sind und aus prinzipiellen Gründen auch mit fortschrittlichster Technologie nicht wiederherzustellen sind. Dieser „informationstheoretische“ Tod soll unter Normalbedingungen erst einige Stunden nach dem klinischen Tod eintreten.

Kryonik ist keine Wissenschaft, sondern ein Versuch, Menschen unter Zuhilfenahme begrenzter technischer Mittel am Leben zu erhalten, bis sie von künftigen medizinischen Entwicklungen profitieren können. Die Annahmen der Kryonik können sich also erst in der Zukunft als zutreffend erweisen. Es wäre allerdings grundsätzlich möglich, sie jetzt zu widerlegen, wenn entweder das „informationstheoretische Todeskriterium“ widerlegt würde oder gezeigt würde, dass eine informationserhaltende Konservierung unmöglich ist oder die durch die Konservierung verursachten Schäden oder die im jeweiligen Fall zutreffenden „Todesursachen“ prinzipiell nicht zu heilen sind.

Körperspende

Die Übergabe der Leiche an die Anatomie zu Forschungs- oder Präparationszwecken oder für die Hilfe von bedürftigen Kranken. Für die verbliebenen Reste wird von diesen Institutionen anschließend die notwendige (würdige) Bestattung, meist als Kremation, übernommen.

Das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken ist keine Bestattung, da der Tote vorher als „(verstorbenes) Lebewesen“ entwidmet wird, also symbolisch von der Seele befreit,.

Bestattungsvorgang

Schritte beim Bestattungsvorgang

Die Leichenschau ist die amtliche Feststellung des Todes.

Die Bestattung beginnt mit der Abschiednahme vom Toten, dies kann durch Aufbahrung (zu Hause, in einer Aufbahrungshalle und/oder einer Kirche), Leichenwaschung, Ankleiden, Einsargen begleitet sein.

Der nächste Schritt der Bestattung ist meist eine würdig gestaltete, ritualisierte Zeremonie zur Erinnerung an den Verstorbenen. Diese kann als Gottesdienst in Kirche oder Kapelle (Kirchliche Begräbnisfeier) oder in weltlicher Form als Totenfeier (Weltliche Trauerfeier)– zum Beispiel in einer Feierhalle – stattfinden. Hierbei wird mittels Musik oder Redner die Erinnerung an den Verstorbenen wahrgenommen. In manchen Fällen gibt es gesonderte Bestattungsformen, zum Beispiel ein Begräbnis mit militärischen Ehren.

Die Bestattung wird oft am Ort der Aufbewahrung – das „Aufnehmen“ – in der Erde oder in einer Gruft einem Grabhaus oder einem Mausoleum – fortgesetzt. Das Herablassen des Sarges in die Gruft ist die (eigentliche) Beerdigung oder das Begräbnis. Ist die Gruft, die den Sarg aufnahm, geschlossen, spricht man vom Grab. Direkt beim Einsetzen des Sarges oder nach dem Begräbnis folgt mitunter die Zeremonie der Beileidserklärung von Anwesenden gegenüber den engsten Angehörigen des Verstorbenen.

Bei einer Feuerbestattung kann die Abschiednahme vor dem Kremieren oder danach stattfinden. Vom Verstorbenen verbleiben im Weiteren nur die mineralischen Anteile, dies ist keine Beerdigung im engeren Sinne. Beim Beisetzen der Urne kann die Grabrede mit einer „Urnenfeier“ folgen.

Bedeutung von Ritualen und Trauerbewältigung

Das Ritual der Bestattung dient vorrangig der Trauerbewältigung der Angehörigen. In unterschiedlichen Kulturkreisen gibt es dafür eigene Formen. Ein Teil dieser Bewältigung ist die Trauerrede oder gemeinsame Essen mit den Trauernden anschließend an die Beerdigung. Je nach der Vorstellung über ein Weiterbestehen, Wiederaufleben oder Vergänglichkeit nach dem körperlichen Tod ergeben sich unterschiedliche Bestattungsgewohnheiten oder Bestattungsvorschriften.

Die Abschiednahme am offenen Sarg kann in verschiedenen Formen erfolgen. In Deutschland ist dies in Schauräumen möglich, oft wird die Zustimmung des lokalen Gesundheitsamtes gefordert. Die Begleitung im offenen Sarg bis zur Gruft ist hier nicht möglich. In Russland, in Großbritannien und in den USA bei ausgewählten Glaubensgemeinschaften ist es erlaubt oder üblich. Die Hintragung zum Grab im offenen Sarg (Armenien) oder mit einem Sargfenster über dem Kopf (etwa in Mexiko) sind kulturbedingte Varianten.

Die Bestattung ist abgeschlossen sobald das benannte Ritual endet. Nachfolgende Vorgänge gehören nicht mehr zur Bestattung. Das Aufstellen von Grabmalen in unterschiedlicher Ausführung, mit Aufschriften und das Anlegen von Grabanlagen gehören nicht zur Bestattung. Kommt es wegen der Umsiedlung der Nachkommen, Friedhofsschließungen oder aus anderen Gründen zur Umbettung können die Bestattungsriten wiederholt werden, wenn die Vorstellung einer Wiederbestattung besteht.

Siehe auch: Leichenbegängnis

Weltanschauliche und religiöse Gestaltungsformen

Weltliche Bestattung

Hauptartikel: Weltliche Trauerfeier

Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freien Trauerredner oder einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.

Christliche Bestattung

Aufgebahrter Sarg in einer Kapelle, Schweden
Hauptartikel: Kirchliche Begräbnisfeier

Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen eines Aussegnungsgottesdienstes, einer Begräbnisfeier oder einer kurzen Andacht beigesetzt. Oft erfolgen in der Kirchgemeinde oder im Haus Totenwachen, im Leichenzug wird der Tote dann zum Grab getragen. Glockengeläut und letzte Worte sollen die Himmelfahrt der Seele begleiten und dienen der Trauerbewältigung. Die Unterschiede in den Gewohnheiten katholischer und evangelischer Gläubiger sind dabei wegen der allgemeinen Lebensführung nur noch marginal. Allerdings sind im katholischen Süden Deutschlands, in der Schweiz und in Österreich Erdbestattungen anteilig noch häufiger.

Islamische Bestattung

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Im Islam gibt es genaue Regeln für die Begleitung beim Sterben.[7] Die Gebete, die rituelle Waschung des Leichnams und die Beerdigung sind im Ablauf festgeschrieben. Der oder die Sterbende soll in ruhiger, respektvoller Weise an das Glaubensbekenntnis erinnert werden: »Es gibt keine Gottheit außer Allah, Mohammed ist sein Prophet.« Der Leichnam einer Frau soll von Frauen, der eines Mannes von Männern gewaschen werden. Anschließend wird er in Leinentücher gewickelt. In diesen Tüchern, also ohne Sarg, soll er ins Grab gelegt werden. Rechtsseitig oder auf dem Rücken liegend geht die Blickrichtung nach Mekka. Die Bestattung soll unverzüglich, möglichst noch am Sterbetag, erfolgen. Die Achtung vor dem Toten erfordert die Bestattung vor allen anderen Geschäften. Am Grab soll jede Geschäftigkeit unterbleiben, die Totenruhe sowie die Vermeidung von Personenkult haben Vorrang. Nahezu jede Form des Grabschmucks und der Grabpflege haben zu unterbleiben. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform. Die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen.

Die Bestattungsriten erklären sich aus Zeit der Verkündung des Koran, als die arabischen Völker als Hirten und Nomaden in Steppen- und Wüstengebieten lebten. In Deutschland kollidieren die islamischen Bestattungsbräuche mit den rechtlichen, meist staatlichen Regeln einer Gesellschaft mit christlicher Tradition.

Die erste Generation muslimischer Migranten hatte noch starke Bindungen zu ihrer Heimat. Seit den 1970er Jahren sind Erwachsene aus der geschlossenen islamischen Kultur nach Deutschland gezogen. Den Widersprüchen zwischen islamischer Tradition und deutschen Vorschriften ausweichend ließen die Angehörigen in der Regel den Leichnam überführen. Im Heimatland wurde traditionell begraben. Mit der zunehmenden Zahl muslimischer Migranten in Deutschland entstand der Wunsch nach einer Bestattung in Deutschland. Dennoch bestanden die muslimischen Regeln für die Bestattung. Ab Ende der 1990er Jahre entstanden islamische Gräberfelder auf deutschen Friedhöfen.

Islamische Regeln
  • Grundsätzlich ist die abweichende islamische Tradition bei Bestattungen im deutschsprachigen Raum zu beachten.
  • Die Bestattung sollte am Todestag stattfinden können.
  • Der Friedhof benötigt einen Raum für die rituelle Waschung.
  • Der Raum für die Trauerfeier muss unbedingt frei von christlichen Symbolen sein: kein Kreuz, kein auferstandener Christus.
  • Das Gräberfeld muss ermöglichen, dass der Tote mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist. Der Winkel ist auf den Bruchteil des Grades, also auf Minuten genau, einzuhalten.
  • Die Grabstätte muss sich in „jungfräulicher“ Erde befinden, in der noch keine andere Bestattung stattgefunden hat.
  • Es wird ohne Sarg nur im leinenen Leichentuch bestattet.
  • Weitere Vorschriften aus der Tradition sind zwischen Schiiten und Sunniten unterschiedlich.
    • Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen.
    • Grabschmuck oder Grabpflege sind nicht üblich.
Unbegrenzte Liegefrist
Die auf deutschen Friedhöfen gesetzlichen Ruhefristen stehen den islamischen Regeln entgegen. Das Nutzungsende könnte auf Antrag (nur jeweils) verlängert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass von Beginn an verlängerbare Grabstellen gewählt werden. Eine strenge „ewige Nutzung“ ist so nicht gewährleistet. Die Religionsvorschriften schreiben zwar die ewige Ruhe nur symbolisch vor. Es darf aber keine Fläche sein, die zukünftig nicht mehr pietätsbefangen wäre, also in sonstiger Form genutzt wird. Auf islamischen Grabfeldern sollte ausgeschlossen sein, dass je andere Nutzungen stattfinden.
Tagesgenaue Bestattung
Das islamische Gebot, noch am Sterbetag zu bestatten, widerspricht der gesetzlichen, also unabhängig vom Friedhof bestehenden, Vorschrift, nach dem Tod eine Wartezeit bis zur Bestattung einzuhalten, in der Regel mindestens 48 Stunden.
Sarglose Bestattung
Nach deutschen Bestattungsgesetzen besteht neben dem Friedhofszwang eine Sargpflicht für Erdbestattungen. Dies kollidiert mit den religiösen Vorschriften. Meist wird in der Praxis der Leichnam bis unmittelbar ans Grab in einem Sarg transportiert, dann ohne Sarg, nur in den Leichentüchern, ins Grab gelegt. Prinzipiell sind Einzelgenehmigungen aus religiösen Gründen von der jeweils zuständigen Behörde, meist dem Gesundheitsamt, möglich.

Das Land Berlin lockert mit dem „Gesetz zur Integration und Partizipation“ durch die Abschaffung der Sargpflicht. Diese Regelung ist an keine bestimmte Religion gebunden. Voraussetzung ist aber, dass auf dem Friedhof ein Grabfeld für die sarglose Bestattung ausgewiesen wird. Die Entscheidung über die Ausweisung entsprechender Grabfelder liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Friedhofsträger. § 18 des Berliner Bestattungsgesetzes soll dahingehend geändert werden: „abweichend von der Pflicht…, in einem Sarg zu bestatten, können Leichen aus religiösen Gründen auf vom Friedhofsträger bestimmten Grabfeldern in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden“.[8]

Gesonderte Bestattungsunternehmen sind in der Lage die Grundsätze zu erfüllen. Sie verfügen oft über die notwendigen Einzelgenehmigungen. Sind besondere Grabfelder für islamische Bestattungen geschaffen, kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der Bestattungsregeln möglich ist. Im strengen Falle ist der Leichnam schnellstmöglich (per Flug) in seine Heimat zu transportieren, damit er noch am gleichen Tage in die Erde gebettet werden kann.

Jüdische Bestattung

Da der Tote im Grab bis zur leiblichen Auferstehung am jüngsten Tage ruht, ist Erdbestattung vorgeschrieben. Diese muss so schnell wie möglich nach dem Tode erfolgen, da die Seele erst dann aus der ewigen Ruhe aufsteigen kann. Mit dem Tod sind alle Juden wieder gleich, die Kleider sind weiß und der Sarg ist außerhalb Israels eine einfache Holzkiste. Das weiße Totengewand nennt sich Sargenes. Um die Gleichheit aller im Tod deutlich zu machen, darf der Sarg nicht mit Silber oder sonstigem Schmuck verziert werden. In der heiligen Erde Israels werden die Toten im Leinengewand beigesetzt, außerhalb Israels wird symbolisch eine kleine Menge der heiligen israelischen Erde oder ein Stein aus Israel in den Sarg mitgegeben[9]. Weder mit Musik noch mit Blumen wird die Beerdigung herausgehoben. Gewaschen und bekleidet wird der Tote durch die heilige Bruderschaft, die Chewra Kadischa. Beim Begräbnis werden Psalmen zitiert und im Kaddisch-Gebet die Herrlichkeit HaSchems (Name Gottes, wie er für das Gebet verwendet wird, da er weder geschrieben noch unnütz ausgesprochen werden darf) beschworen. Die Trauergäste werfen Erde auf den Sarg, Männer stehen am Grab, dahinter die Frauen. Männer tragen eine Kippa. Die Trauernden werden in der sozialen Gemeinschaft gehalten, es erfolgen gemeinsame Essen und es wird Trost gespendet. Für die Einhaltung der Vorschriften gibt es gesonderte jüdische Friedhöfe; auf vielen städtischen Friedhöfen gibt es gesonderte jüdische Grabfelder, um die ewige Ruhe zu ermöglichen. Die Hinterbliebenen sollen nach der Beerdigung eine siebentägige Trauerwoche ("Schiv’a") praktizieren.

Hinduismus

So wie dieser Begriff für eine Reihe unterschiedlicher religiöser Vorstellungen und Rituale steht sind die Bestattungsregeln nach Tradition, Familie und Kaste unterschiedlich. Der Tod ist die Wiedereinkehr in den Kreislauf der Wiedergeburt. Der Sterbende soll nicht allein gelassen sein, durch ein Mantra soll seine Seele möglichst rein gehalten werden. Der Körper des Toten wird gewaschen und es wird ein Totengebet gesprochen. Die Leichen der Verstorbenen werden eigentlich öffentlich verbrannt, was nach dem Bestattungsrecht in Mitteleuropa nicht möglich ist. Hindus werden immer kremiert, die Verbrennung wird in Europa im Krematorium durchgeführt. Die Totenvorbereitung erfolgt im Krematorium, was eine gesonderte Abteilung erfordert. Hindus werden oft nach Indien überführt, um sich traditionsgerecht bestatten zu lassen.

Buddhismus

Der Ritus erfordert, dass der Tote zunächst im Hause aufgebahrt wird, auch wenn er im Krankenhaus verstorben ist. Hier erfolgt die Abschiednahme durch Nachkommen und Trauergäste in gemeinsamen Gesängen und Liedern, wie dem Herz-Sutra. Die Abschiedsfeier im Hause erfordert meist eine besondere behördliche Genehmigung. Die Anwesenheit buddhistischer Mönche bei der heimatlichen Abschiedszeremonie mit Gebeten und Ritualen wird deshalb in Mitteleuropa oft in nahegelegene Klöster verlegt. Aber auch die Trauerhalle eines Friedhofes ist grundsätzlich geeignet. Der Tote wird verbrannt und die Asche wird beerdigt, also im Wortsinn der Erde übergeben.[10]

Kosten einer Bestattung

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Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen

  • Gebühren und Fremdleistungen
    • Bestattungsgrundgebühr
    • Grabnutzungsgebühr
      • Einrichtung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes
    • Kremierung und Urnenbeisetzung
    • Benutzung der Friedhofseinrichtungen
    • Gebühren für Behörden und Kirche
    • Aufbewahrungsgebühren
  • Sonstige Kosten
    • Überführungskosten
    • Sarg oder Urne
    • Blumenschmuck
    • Trauerdrucksachen
    • Redner, Träger, musikalische Umrahmung
    • ärztlicher Leichenschauschein
  • private Kosten
  • Nachfolgekosten, diese können über die Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit der Bestattung anfallen.
    • Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten für die gesamte Ruhezeit oder als Dauerpflege durch einen Friedhofsgärtner
    • Grabstein vom Steinmetz
      • Erstellen des Fundamentes, Beschriftung
      • Grabeinfassung
      • Entfernen des Grabmals nach Ende der Ruhezeit
    • Umbettung im Zuge persönlicher Ortsänderungen.

Für eine nach derzeitigem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland ab 1800 € bis weit über 10.000 Euro aufgewandt. Die Gebühren des Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei den Gebühren sollte beachtet werden, dass teilweise jährlich Gebühren, an anderer Stelle aber eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet ist.

Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können dabei stark schwanken, Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können zwischen 700 und 5000 € liegen.

Ist eine einfache Urnenbestattung ohne Sargfeier geplant, so genügt oft ein preiswerter Verbrennungssarg für knapp 100 Euro. Die ersparten Kosten, statt über 1000 Euro für einen teuren Eichensarg, können für andere Ausgaben eingesetzt werden, etwa die Trauerfeier. Der Blumenschmuck einer Urnengemeinschaftsanlage muss wegen der kleineren Fläche bescheidener sein als bei der Bestattung in einem Familiengrab, einer Doppel- oder Dreifachwahlstelle.

Bestattungsunternehmen sind vielfach wegen ihrer geschäftlichen Praxis kritisiert worden.[11]

Die Stiftung Warentest veröffentlichte im November 2004 die Ergebnisse einer Untersuchung, in die „elf Anbieter, die in mindestens einer Stadt ab 500.000 (West) bzw. 450.000 (Ost) Einwohnern und mit insgesamt mindestens zehn Geschäftsadressen in den ‚Gelben Seiten‘ bzw. im Internet vertreten waren“, außerdem „eine Gruppe von neun Berliner Bestattern ohne Filialnetz sowie neun Bestatter, die ihr Angebot über das Internet … vermarkten“ einbezogen wurden. Vor allem die hohen Preisunterschiede für die gleiche Leistung bei verschiedenen Anbietern fielen dabei auf; sie betrug für eine einfache Erdbestattung zwischen 499 bis 1570 Euro für die Bestatterleistung. Die meisten Bestatter gingen im Test auf den Wunsch nach einer möglichst preisgünstigen Bestattung nicht ein, sondern erstellten ein sehr viel umfangreicheres Angebot. Kein untersuchtes Unternehmen schnitt bei der Kostentransparenz besser als „befriedigend“ ab, zwei große Bestatter sogar nur mit „mangelhaft“. „Detaillierte Kostenvoranschläge sind in der Branche nicht selbstverständlich.“ Preise werden dem Test zufolge nur sehr selten öffentlich gemacht.[12]

Um Kosten zu sparen, weichen Hinterbliebene zunehmend auf Discounter im Internet aus. Aber auch hier haben Verbraucherschützer vor überhöhten Kosten gewarnt. In einem DPA-Bericht hieß es im Jahr 2005, nur wer sich mit dem Basisangebot eines solchen Bestatters zufriedengebe, könne Kosten sparen.[13]

Durch Eigenleistungen können Angehörige die Bestattungskosten um einige hundert Euro senken. Hält ein Angehöriger des Verstorbenen die Trauerrede, können bis zu 400,— Euro eingespart werden. Auch die musikalische Gestaltung der Trauerfeier kann von einem Familienmitglied oder Freund übernommen werden. Die Kosten für einen Musiker entfallen damit ebenfalls. Grundsätzlich können Angehörige bei fast allen Bestatterleistungen mithelfen. Durch Eigenleistungen können Angehörige nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen persönlicherer Abschied gestalten, der bei der Trauerbewältigung hilft. Sind Eigenleistungen gewünscht, können diese mit dem Bestatter besprochen werden.

Besondere Bestattungswünsche verursachen mitunter höhere Kosten. Für eine Baumbestattung sind leicht abbaubare Urnen nötig, die es in sehr anspruchsvoller und dekorativer Ausführung gibt. Für Wiesen-, Seebestattungen, Ballonbestattungen oder die sogenannten Diamantbestattungen bieten Bestatter oft Festpreise, da sie nur Wiederverkäufer sind. Für eine „Kryonische Aufbewahrung“ (also das Einfrieren) entstehen Kosten bis zu 200.000 Dollar.

Kostengünstig ist eine Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden.

Auch wenn Krankenhäuser und Pflegeheime Verträge mit Bestattungsunternehmen zur Überführung auf den Friedhof haben, steht dem Angehörigen das Recht der freien Wahl des Bestatters zu. Wenn der Hinterbliebene nicht ausdrücklich zugestimmt hat, muss er in der Regel die Abholung vom Heim durch den „Vertragsbestatter“ nicht bezahlen.[14]

Bei der Erbschaftsteuer können für Nachlassverbindlichkeiten (darunter auch Bestattungskosten) pauschal 10.300,- Euro abgezogen werden; ein höherer Betrag gegen Nachweis. Die Pauschale wird aufgeteilt, wenn mehrere Erben die Kosten gemeinsam tragen. Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach dem Erbanteil. Sollte die Erbschaft für die Kosten nicht ausreichen, können außergewöhnliche Belastungen entstehen.

Siehe auch

Literatur

  • Philippe Ariès: Geschichte des Todes. Hanser, München und Wien 1980, 11. Auflage 2005.
  • Christoph Peter Baumann (Hrsg.): Krankheit & Tod in den Religionen. Basel 2011, ISBN 978-3-906981-36-9
  • Hansjakob Becker, Hermann Ühlein (Hrsg.): Liturgie im Angesicht des Todes 1. Judentum und Ostkirchen (= Pietas Liturgica 9 und 10). St. Ottilien 1996.
  • Hansjakob Becker u.a. (Hrsg.): Liturgie im Angesicht des Todes − 2. Reformatorische und katholische Traditionen der Neuzeit (= Pietas Liturgica 13 und 14). Tübingen 2004.
  • Thorsten Benkel: Die Verwaltung des Todes. Annäherungen an eine Soziologie des Friedhofs. Logos Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-8325-3126-3.
  • Claudia Denk, John Ziesemer (Hrsg.): Der bürgerliche Tod. Internationale Fachtagung des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Nationalmuseum München, 11.–13. November 2005, Regensburg 2007.
  • Liselotte Hermes da Fonseca, Thomas Kliche (Hrsg.): Verführerische Leichen, verbotener Verfall. Pabst, Lengerich 2006, S. 113-124, ISBN 3-89967-169-4.
  • Kurze/Goertz: Bestattungsrecht in der Praxis, Bonn 2012, ISBN 978-3-941586-45-1
  • Stapferhaus Lenzburg (Hrsg.): Last Minute. Ein Buch zu Sterben und Tod. Baden (Schweiz) 2002.
  • Manfred J Neulinger: Tod und Sprache: Die Begräbnis-Homilie als tröstender Zuspruch. Kovac 2008, ISBN 978-3-8300-3613-5.
  • Michael Schomers: Todsichere Geschäfte. Wie Bestatter, Behörden und Versicherungen Hinterbliebene ausnehmen ECON-Verlag. 2007, ISBN 978-3-430-30038-4.
  • Reiner Sörries: Alternative Bestattungen. Formen und Folgen. Ein Wegweiser. Fachhochschulverlag, Der Verlag für angewandte Wissenschaften, Frankfurt am Main 2008.
  • Magdalena Köster: Den letzten Abschied selbst gestalten – alternative Bestattungsformen Christoph Links Verlag, Berlin 2012.
  • Barbara Happe: Der Tod gehört mir. Die Vielfalt der heutigen Bestattungskultur und ihre Ursprünge. Dietrich Reimer Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-496-02856-7.

Weblinks

 Commons: Bestattung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 2. Schöpfungsbericht: 1 Mose 3, 19 (auch 2, 7)
  2. Wörterbuch der sächsischen Sprache: Das war aber eine schöne Leiche.
  3. Gunter Bergmann: Kleines sächsisches Wörterbuch. Bibliographisches Institut, Leipzig 1989. Westliches Elbeelstergebiet und Westosterländisch: „zur Begrabe geht mer nich in bloßen Koppe“.
  4. Robert H. Gargett: Grave Shortcomings: The Evidence for Neandertal Burial. Current Anthropology 30/2, 1989, S. 157–190.
  5. Bundeskanzleramt Österreich zu Leichen- und Bestattungsgesetzen in Österreich
  6. VDZB (Herausgeber): Bestattung Heft August 2008. Bonn 2008. ISSN 1613-4850
  7. Islamische Bestattungsriten
  8. Pressemitteilung des Beauftragten des Senats für Integration und Migration vom 6. August 2010: Geplante Regeln zur sarglosen Bestattung gelten nicht nur für Muslime
  9. dradio
  10. Tod im Buddhismus
  11. Michael Schomers: Todsichere Geschäfte. Wie Bestatter, Behörden und Versicherungen Hinterbliebene ausnehmen. Aktualisierte Ausgabe. Ullstein, Berlin 2009, ISBN 978-3-548-37241-9 (Ullstein 37241). Peter Waldbauer: Die Bestattungsmafia. Wie mit dem Tod Geschäfte gemacht werden. Herbig, München 2007, ISBN 978-3-7766-2530-1.
  12. Bestattungen: Die teuren Toten. In: test. November 2004, S. 14–19 (abgerufen über test.de am 9. Dezember 2012).
  13. Bestattungen: Billig per Internet. In: stern.de (dpa). 17. März 2005. Abgerufen am 10. Dezember 2012.
  14. Veröffentlichung der Bestatterinnung. In: Berliner Zeitung, 14. November 2008
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