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Gefährder
Als Gefährder werden im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Hinweis vorliegt, dass sie eine Straftat planen, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert.[1]
Bedeutung
Bekannt wurde der Begriff durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Spiegel-Interview vom 7. Juli 2007,[2] in dem er gesetzliche Grundlagen zur restriktiven Behandlung solcher Gefährder forderte. Gefährder sollten wie Kombattanten nach dem Kriegsvölkerrecht behandelt und interniert werden. Die Rechtsgrundlage entspreche etwa dem Unterbindungsgewahrsam, mit dem Hooligans aus dem Verkehr gezogen würden.[3]
Bundesinnenminister (2011–2013) Hans-Peter Friedrich (CSU) umriss den Begriff folgendermaßen: Gefährder seien „Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten“, was auch einen Anschlag mit einschließe. Laut einer Verlautbarung von Friedrich im September 2011 gibt es in Deutschland annähernd 1000 Personen, die man als mögliche islamistische Terroristen bezeichnen könnte. Von diesen würden wiederum 128 als Gefährder eingestuft. Ungefähr 20 dieser Gefährder seien zudem eindeutig zur Ausbildung in einem Terrorcamp gewesen.[4] Am 10. September 2016 teilte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit, die Zahl der in Deutschland lebenden Gefährder sei mit 520 Personen so hoch wie nie zuvor. De Maizière sprach auch von rund 360 Personen, die man als relevante Personen führt.[5] Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle (a) einer Führungsperson, (b) eines Unterstützers/Logistikers, (c) eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder (d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt.[6]
Im Dezember 2017 berichteten die Medien, 720 Personen seien durch deutsche Sicherheitsbehörden als islamistische Gefährder eingestuft. Darunter seien „mehrere Dutzend“ Frauen und Jugendliche, insgesamt ein „niedriger einstelligen Prozentanteil“ an Frauen und Minderjährigen.[7]
Prognosemethoden
Laut Medienberichten verwenden das BKA und andere Polizeibehörden intern ein achtstufiges Prognose-Modell zur Einschätzung der Gefahr; bei Stufe 1 ist mit dem Eintritt eines gefährdenden Ereignisses zu rechnen, während dieses bei Stufe 8 ausgeschlossen werden kann. Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz, wurde zuvor in diesem Modell in Stufe 5 eingeordnet – der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses wurde also als eher unwahrscheinlich angesehen.[8]
Der Journalist Kai Biermann und der Linguist Martin Haase kritisierten den Begriff auf ihrem Blog Neusprech: „Gefährder“ seien im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen, seien also letztlich Unschuldige.[9] Der Begriff gerät in Konflikt mit der Unschuldsvermutung, wenn „Gefährder“ behandelt würden wie Verdächtige oder Straftäter, wie von manchen Politikern gefordert wird. So forderte Christian Lindner (FDP) nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin, „Gefährdern“ elektronische Fußfesseln anzulegen.[10][11]
Eine Software zur Einstufung der Gefährlichkeit einer Person, „Radar“ genannt, soll zunächst in einzelnen Bundesländern, ab Sommer 2017 bundesweit von Staatsschutzbehörden eingesetzt werden.[12][13]
Maßnahmen
Bei der Diskussion um den Umgang mit den sogenannten Gefährdern geht es auch um die Abschiebung von ausländischen Extremisten.[14] Gegen einen als gefährlich eingestuften Ausländer können nach § 58a AufenthG die obersten Landesbehörden – und im Falle eines besonderen Interesses auch das Bundesministerium des Innern – eine Abschiebungsanordnung erlassen.[15] In einem Urteil vom 13. Juli 2017 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass § 58a AufenthG formell und materiell verfassungsgemäß ist.[16] Zwar wurde § 58a AufenthG im Jahr 2004 eingeführt,[15] kam aber lange nicht zur Anwendung, weil er als „untauglich“ galt.[14]
Im Juli 2017 wurde das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht[17] erlassen, das u. a. vorsieht, dass Gefährder leichter in Abschiebehaft genommen werden können und dass sie verpflichtet werden können, eine elektronische Fußfessel zu tragen.[18][19]
Gefährderansprache
Die Polizei kann bei bekannten Gefährdern eine Gefährderansprache durchführen, um deren weiteres Verhalten zu beeinflussen. Die individuelle Ansprache soll signalisieren, dass „polizeiliches Interesse an seiner Person besteht, die Gefährdungslage bei der Polizei registriert wird und die Lage ernst genommen wird“. Im Bereich Jugendkriminalität soll sie zudem die jugendtypische Normunsicherheit durch Grenzsetzung und Aufzeigen möglicher Konsequenzen beeinflussen. Dem potentiellen Täter soll ein erhöhtes Tatentdeckungsrisiko deutlich gemacht werden. Das Gespräch soll ferner Informationen liefern, die für das weitere polizeiliche Handeln von Bedeutung sind.[20]
Siehe auch
Weblinks
- Peter Mühlbauer: Schäuble fordert „Internierung“, Internet- und Handyverbot für „Gefährder“
- Charles A. v. Denkowski: Der „Gefährder“-Begriff: Ein Thema für die Humanistische Union?. In: Mitteilungen der Humanistischen Union. Nr. 207, 2009-12-17 S. 10–11 (humanistische-union.de, abgerufen am 29. März 2013).
- Michael Jasch: Bundesregierung zur Einstufung als Gefährder, Legal Tribune Online, 11. Mai 2017.
Einzelnachweise
- ↑ Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. November 2006 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. (PDF; 360 kB) Deutscher Bundestag, 24. November 2006, S. 6, abgerufen am 29. März 2013 (Drucksache 16/3570, Fragen 9 u. 10).
- ↑ SPIEGEL-Interview: Schäuble fordert Handy- und Internetverbot für Terrorverdächtige. In: Spiegel Online. 7. Juni 2007, abgerufen am 29. März 2013.
- ↑ Peter Blechschmidt, Monika Maier-Albang: Schäuble will Gesetz zur Tötung von Terroristen. In: Süddeutsche Zeitung. 12. Dezember 2008, abgerufen am 29. März 2013.
- ↑ Ralf Schuler, Franz Solms-Laubach: Innenminister Friedrich in BILD-Interview: In Deutschland leben 1000 islamistische Terroristen! Bild, 4. September 2011, abgerufen am 29. März 2013.
- ↑ 520 islamistische Gefährder in Deutschland. In: Spiegel Online. 10. September 2016, abgerufen am 10. September 2016.
- ↑ zitiert nach BT-Drs. 18/11369, Vorbemerkung der Bundesregierung
- ↑ S-Rückkehrerinnen Sicherheitsbehörden stufen Dutzende Frauen als Gefährderinnen ein. In: Spiegel Online. 16. Dezember 2017, abgerufen am 16. Dezember 2015.
- ↑ Anis Amri – Anschlagsrisiko galt als „eher unwahrscheinlich“. In: dnn.de. Dresdner Neueste Nachrichten, abgerufen am 14. Januar 2017.
- ↑ Gefährder. In: neusprech.org. 2010-03-28 (http://neusprech.org/gefaehrder/).
- ↑ Ronen Steinke: Terrorgefahr in Deutschland: Der schwierige Umgang mit dem „Gefährder“. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (http://www.sueddeutsche.de/politik/terrorgefahr-in-deutschland-der-schwierige-umgang-mit-dem-gefaehrder-1.3306974#redirectedFromLandingpage).
- ↑ Gefährder: Der Albtraum des Rechtsstaats. In: tagesschau.de. Abgerufen am 23. Dezember 2016.
- ↑ BKA setzt auf Software gegen Gefährder. In: tagesschau.de. ARD, 20. Januar 2017, abgerufen am 26. Januar 2017.
- ↑ Neues Sicherheitssystem: "Radar" soll Gefährder besser erkennen. n-tv, 21. Januar 2017, abgerufen am 26. Januar 2017.
- ↑ 14,0 14,1 Florian Flade: Bundesverwaltungsgericht: Was dieses Grundsatzurteil für gefährliche Islamisten bedeutet. In: Welt N24. 25. März 2017, abgerufen am 5. November 2017.
- ↑ 15,0 15,1 Siehe auch: Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6901, 17. Wahlperiode, 2. September 2011. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6461, S. 3.
- ↑ Beschluss vom 13.07.2017 - BVerwG 1 VR 3.17, Leitsatz 2.
- ↑ Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BGBl. 2017 I S. 2780, PDF)
- ↑ Ausreisepflicht besser durchsetzen. Deutsche Bundesregierung, 18. Mai 2017, abgerufen am 20. Mai 2017.
- ↑ Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. In: Drucksache 18/11546. Deutsche Bundesregierung, 16. März 2017, abgerufen am 20. Mai 2017.
- ↑ Birgit Müller: Die Gefährderansprache: Begriff, Möglichkeiten, Grenzen, Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei. Abgerufen am 23. November 2014.
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