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Tertiärer Bildungsbereich in Deutschland
Der tertiäre Bildungsbereich in Deutschland umfasst die Bildung an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien, Fachakademien (Bayern) und Fachschulen.
Politische Zuständigkeit
Das Hochschulwesen liegt im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes sollte 2008 auslaufen.
Arten von Schulen
In Deutschland bestanden im Studienjahr 2018/2019 insgesamt 426 Hochschulen.[1] Zum tertiären Bereich zählen in Deutschland außerdem Fachschulen, Fachakademien und Berufsakademien die alle außerhalb des Hochschulbereichs liegen. Bei den Berufsakademien findet die Hälfte der Studienzeit in Unternehmen statt. An Fachschulen können spezielle Fortbildungen, die etwa zum Techniker oder Meister führen, besucht werden.
Schulart | Zahl (2018/2019) | Zulassungsvoraussetzungen | Studierendenzahl 2018/2019 | Quellen und Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Universitäten | 106 | Abitur oder gleichwertiger Abschluss | 1.753.038 | [2] |
Fachhochschulen | 216 | Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife | 998.942 | [2] |
Verwaltungsfachhochschulen | 30 | Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife | 47.780 | [2] |
Kunsthochschulen | 52 | Abitur oder fachgebundene Hochschulreife | 36.483 | [2] |
Pädagogische Hochschulen | 6 | Abitur oder gleichwertiger Abschluss | 24.866 | [2] |
Theologische Hochschulen | 16 | Abitur oder gleichwertiger Abschluss | 2.500 | [2] |
Hochschulen insgesamt | 426 | 2.867.586 | [3] | |
Fachschulen und Fachakademien | 1.363+87 | Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf | 183.000 | [4]; die Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2010/2011 |
Berufsakademien | 55 | Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife | 10.723 | [5][6][7] |
Tertiärer Bildungsbereich insgesamt | 1.931 | 3.061.309 |
Hochschulstudium
Aufgaben der Hochschulen
Die wesentliche Aufgabe der Hochschulen besteht in der Forschung, der Wissenschaft, der Lehre, der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Studium und der Weiterbildung sowie dem Verleihen akademischer Grade. Hierzu sind die Hochschulen in verschiedene Fakultäten oder Fachbereiche differenziert, die verwandte Wissenschaften in sich vereinigen. Hinzu kommen zahlreiche Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen an jeder einzelnen Hochschule.
Aufbau des Studiums
Der Aufbau des Studiums selbst wird gemäß den Landeshochschulgesetzen durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt, welche von den Hochschulen autonom festgelegt werden. Auch die Studienabschlüsse, die erworben werden können, hängen vom Studiengang ab. Zu den wichtigsten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der Bachelor sowie die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Master und der Doktor. Der Zugang zu einer Professur hängt nicht mehr von einer Habilitation ab. Durch den Bologna-Prozess verschwinden derzeit viele Magister- und Diplomstudiengänge zugunsten einer Stufung in Bachelor- und Masterstudiengänge. Bei den Studiengängen mit Staatsexamina wie den Lehrämtern, Jura oder der Medizin ist die Entwicklung noch unabsehbar.
Grundständiges und postgraduales Studium
Man unterscheidet zwischen grundständigem Studium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Bachelor, Diplom, Magister, erstes Staatsexamen, Lizenziat, Baccalaureus), und postgradualem Studium (Master), das ein grundständiges Studium voraussetzt. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium. Der deutsche Begriff postgradual bedeutet nach Abschluss eines Hochschulstudiums stattfindend.[8]
Studiengang und Abschluss
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge. Das Studium kann auf ein bestimmtes Fachgebiet ausgerichtet sein oder interdisziplinär sein. Der Ablauf eines Studiengangs ist teilweise fachspezifisch geregelt, teilweise auch durch Rechtsvorschriften der Länder einer akademischen Ausbildungsstätte, kann manchmal auch vom Studenten recht frei gewählt werden. Überwiegend werden in einem Fach oder Fachbereich mehrere Studiengänge angeboten, die mit unterschiedlichen Abschlüssen (Bachelor, Diplom, Akademiebrief, Staatsexamen, Magister, Master, Meisterschüler, Lizentiat, Promotion) enden und damit teilweise auch für unterschiedliche berufliche Wege qualifizieren.
Diplom
Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das zwei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder Ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierung und Schwerpunktsetzung erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudien-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.
An Universitäten beträgt die Regelstudienzeit eines Diplomstudiums je nach Studiengang acht bis zehn Semester. An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge eine kürzere Regelstudienzeit von meist acht Semestern und ein anderes Grundkonzept, das mehr Praxisnähe erreichen soll. Dieser akademische Diplomgrad wird mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern verliehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.
Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium in seiner bisherigen Form verschwinden, jedoch bleiben Ausnahmen bestehen. So wird etwa an der Universität Greifswald der Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann nicht zugunsten eines Bachelor abgeschafft, sondern auf Dauer beibehalten.[9]
Magister Artium
In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Nach Annahme der Abschlussarbeit, der sogenannten Magisterarbeit, sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium.
Bachelor und Master
In Deutschland werden der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studiengang im Rahmen des Bologna-Prozesses auslaufen, eventuell auch die Staatsprüfung auf absehbare Zeit. Diese werden durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master ersetzt. Seit 2011 sollten diese Abschlüsse Standard sein. Ob dies für alle Fächer gelten soll und ob andere Studienabschlüsse wie das Staatsexamen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.
Bereits heute werden zahlreiche Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Deutschland sind dabei jedoch abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten, die in den Landeshochschulgesetzen geregelt sind und auf Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) aufbauen.
Bachelor und Masterabschlüsse erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse, sondern werden in wenige Fächergruppen unterteilt. Die Bezeichnung wird um of und den Zusatz der Fächergruppe ergänzt: Arts, Science, Engineering, Laws, Fine Arts, Music und Education. So wird beispielsweise der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. In Masterstudiengängen, die nicht auf einem Bachelor aufbauen, können auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden, dies ist abgesehen vom Master of Business Administration jedoch selten.
In Deutschland erlauben es manche Bundesländer – etwa Bayern – den Hochschulen, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung, also Bakkalaureus bzw. Magister, zu verleihen. Der akademische Grad darf vom Absolventen jedoch nur gemäß der Verleihungsurkunde geführt werden, ein wahlweises Benutzen der Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste ist nicht möglich.
Staatsexamen
Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sogenannte Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; die Prüfungen werden stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).
Weitere wissenschaftliche Abschlüsse
An kleineren – insbesondere kirchlichen – deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, gibt es den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.
Kirchliche Abschlüsse
Studiengänge, die auf das geistliche Amt (Pfarrer, Pastor, Priester) abzielen (Theologie), enden in Deutschland in der Regel mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen) bzw. Kirchliche Dienstprüfung, das dem akademischen Grad des Diploms entspricht (Diplomtheologe, Dipl. theol.) und teilweise auch so angerechnet werden kann. Danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat (evangelisch) folgen, das mit dem Zweiten Kirchlichen Examen endet und mit der Ordination zum Beruf des Pastors führt (siehe Evangelische Theologie, Abschnitt Universitäten und Hohe Schulen im Zeitalter des Konfessionalismus). In der katholischen Kirche folgt die pastorale Ausbildung, parallel dazu ab dem dritten Semester im Priesterseminar auch die Tätigkeit als Diakon und nach Abschluss des Priesterseminars das Vikariat (katholisch).
Künstlerische Abschlüsse
An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden akademische Grade – häufig in Form des Diplomgrades – und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen.
Kombistudium und duales Studium
Kombistudium
Ein Kombistudium kombiniert eine verkürzte Berufsausbildung mit einem dazu passenden (oft technisch geprägten) Studium. Die einzelnen Hochschulen haben für die Form der kombinierten Ausbildung verschiedene Namen. An der Hochschule Albstadt-Sigmaringen heißt dies beispielsweise „Kombistudium“ – an der Hochschule Heilbronn „Kooperatives Studienmodell“.
Angeboten wird dieses Modell inzwischen von einigen Hochschulen in enger Zusammenarbeit mit den Firmen aus der jeweiligen Region und den beteiligten Industrie- und Handelskammern.
Beim Kombistudium wird während der ersten Zeit 2,5 Jahre eine (verkürzte) Berufsausbildung gemacht und auch bereits Zeit Semester an der Hochschule absolviert. Anschließend folgt das Modell dem des BA-Studiums (während des Semesters Hochschule, in den Semesterferien Betrieb). Das Praxissemester entfällt (teilweise) aufgrund der schon vorhandenen Betriebserfahrung.
Die Gesamtdauer des Kombistudiums beträgt 4,5 Jahre. Abgeschlossen wird mit dem Bachelor of Engineering bzw. Science der jeweiligen Fachrichtung sowie mit einem IHK-Zertifikat für die jeweilige Ausbildung. Diese Form der Berufsbildung zeichnet sich vor allem durch die Finanzierung durch die Betriebe (Azubi-Gehalt/Stipendium) sowie durch schon vorhandene Berufserfahrung und die beiden Abschlüsse in verkürzter Zeit zum Ende des Studiums aus.
Duales Studium
Als duales Studium wird in Anlehnung an das duale Ausbildungssystem ein Hochschulstudium mit fest integrierten Praxisblöcken in Unternehmen bezeichnet. Von „klassischen“ Studiengängen unterscheidet es sich durch einen höheren Praxisbezug, der abhängig von Studiengang und Hochschule variiert. Freie Tage werden meist über den Urlaubsanspruch im zugrunde liegenden Ausbildungsvertrag geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen eine Form der Hochschulreife erforderlich: Für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur, International Baccalaureate) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. Des Weiteren können in Deutschland auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung zum Hochschulstudium zu einigen Studiengängen zugelassen werden, wenn sie beruflich qualifiziert sind und Berufserfahrung nachweisen; ferner sind je nach Bildungseinrichtung und Studiengang besondere Prüfungen und ein Probestudium erforderlich.[10] Weitere Zulassungsbedingungen sind von Studiengang zu Studiengang sehr verschieden.
Bei einigen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen (siehe Numerus clausus). Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden der Gerechtigkeit wegen die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.
Bei der Zulassung zum Studium berät unter anderem die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen. Seit einiger Zeit besteht die Tendenz, dass immer mehr Hochschulen im Rahmen ihrer Studienberatung Studienwahltests anbieten. Außerdem wird immer häufiger das Ablegen eines Studierfähigkeitstests verlangt; letzteres vor allem von Seiten privater Hochschulen. In Deutschland haben im Studienjahr 2012 insgesamt 493.469 Personen ein Studium begonnen.[11]
Studienplatzbewerbung
Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen Studierwillige sich um diesen zuvor bewerben. Bis 2005 wurden die meisten Studienplätze in Deutschland über die Zentrale Studienplatzvergabe (ZVS) vergeben. Unter ihrem neuen Namen Stiftung für Hochschulzulassung vergibt diese Einrichtung noch heute Studienplätze in einigen Fächern mit besonders strengen Zulassungseinschränkungen, wie etwa Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Die große Mehrzahl der Studienplätze wird von den Hochschulen heute jedoch direkt vergeben, mit der Folge, dass auch Bewerbungen direkt an die Schule zu richten sind. Studienplatzbewerbungen erfolgen heute meist online, wobei bestimmte Unterlagen per Post eingereicht werden müssen.[12] Welche Unterlagen benötigt werden, entscheiden die Hochschulen; für ein Bachelorstudium genügen oft das ausgefüllte Antragsformular und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.[13] In einigen Fächern jedoch wird Zusätzliches verlangt, etwa die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren, eine Aufnahmeprüfung, die Einreichung einer Mappe mit Arbeitsproben, eine Eignungsprüfung, Fremdsprachenkenntnisse oder Vorpraktika.[14] Bestimmte zusätzliche Unterlagen werden auch von Bewerbern verlangt, die keine deutschen Staatsbürger sind.[15][16] In allen Fällen müssen Bewerbungsfristen eingehalten werden, die von der jeweiligen Hochschule festgesetzt werden. Oft ist Bewerbungsschluss für das Wintersemester der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar.[12] Viele Hochschulen erheben für die Bearbeitung der Bewerbung eine Gebühr.[15]
Studienförderung
Der Staat zahlt unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt nach dem BAföG. Daneben gibt es für besonders leistungsfähige und engagierte Studierende Stipendien diverser Stiftungen.
Kritik
Die universitäre Lehre gilt als verbesserungswürdig.[17] Ein krasses Beispiel zeigt die Juristenausbildung, die stark durch universitätsfremde Repetitoren gestützt wird. Das Bachelorstudium ist durch eine starke Verschulung geprägt, offensichtlich um schulische Defizite konzentriert aufzuholen. Damit sollte die Studienabbrecherquote gesenkt werden, was offenbar bisher noch nicht gelungen ist.[18]
Die Finanzierung der Hochschulen wird zunehmend zum Kernproblem. Der finanzschwache Staat möchte, dass die Hochschulen hohe Drittmittel einwerben bei anderen staatlichen Finanztöpfen, der Industrie oder Stiftungen. Zu den Geldgebern gehören auch halbstaatliche Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Finanzierung verschiebt sich von einer staatlichen Grundfinanzierung auf eine schwankende Projektfinanzierung, bei deren Ausschreibung nach Meinung von Kritikern oft propagandistischer oder modischer Etikettenschwindel betrieben wird.
Die Ausstattung der meisten Hochschulen mit Personal und Räumen liegt weit unter dem Bedarf, so dass der Studienbetrieb vor allem in den Massenuniversitäten recht unpersönlich und mit nur schlechter Betreuung abläuft. Die aktuelle Diskussion kreist um Studiengebühren mit einer stärkeren Eigenbeteiligung der Studenten oder eine verstärkte Förderung durch den Bund wie durch die Exzellenzinitiative. Die Föderalismusreform der Großen Koalition hat 2006 die Rechte der Bundesländer im Hochschulbereich noch gestärkt. Es bleibt unentschieden, ob viele gute Hochschulen oder wenige Spitzenuniversitäten der bessere Weg sind. Viele befürchten eine fehlende Konzentration der Mittel auf weltweit konkurrenzfähige Spitzenforschung durch die föderale Struktur. Politisch brisant ist das Süd-Nord-Gefälle in der Bewertung von Hochschulen als Spitzenleister. Die Spitzenforschung droht sich zurzeit im Süden zu konzentrieren.[19] Außerdem gehen Spitzenforscher lieber z. B. an die Max-Planck-Institute, wo sie von der Massenlehre weitgehend entlastet sind. Ein anderer Teil wandert ins Ausland ab (z. B. USA, Schweiz), wo bessere Bedingungen gegeben sind (Braindrain). Dem steht eine konstante Rückwanderung von Wissenschaftlern gegenüber.
In Deutschland absolvieren nur etwa 30 % eines Jahrgangs ein Hochschulstudium.[20] Obwohl dieser Wert langsam ansteigt, erscheint er vielen zu gering, um im Wettbewerb von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung in Hochtechnologieländern mitzuhalten. Sie fordern eine massive Erhöhung der Studienanfängerquote, die durch mehr Abiturienten bzw. eine höhere Quote von Studienanfängern unter diesen und die Öffnung der Hochschulen für Berufstätige ohne Abitur zu erreichen wäre. Zudem könnten weniger Abbrecher die Absolventenquote steigern. Dem halten andere entgegen, eine Steigerung durch gering qualifizierte Studenten erzeuge keine höhere Qualität. Außerdem sei die Finanzierung der Hochschulen schon jetzt auf einem finanzpolitisch begründeten Minimum angekommen. Der Vergleich mit anderen Ländern berücksichtigt nicht, dass viele Abschlüsse der Berufsbildung anderswo über ein Studium erreicht werden (zum Beispiel Krankenschwester in Schweden).
Siehe auch
- Liste der Hochschulen in Deutschland
- Bildungssystem in Deutschland
- Schulsystem in Deutschland
- Studium
- Geschichte der Universität
- Hochschulreform
- Frauenstudium im deutschen Sprachraum
Literatur
- Christian Bode, Claudius Habbich u. a.: Universitäten in Deutschland/Universities in Germany. Prestel, 2015, ISBN 978-3791350295.
- Bundesagentur für Arbeit: Studienwahl 2019/2020. Meramo, 2019, ISBN 978-3981896428.
- George Turner: Hochschulreformen. Eine unendliche Geschichte seit den 1950er Jahren. Duncker & Humblot, 2018, ISBN 978-3428154241.
Weblinks
- Studien- und Berufswahl (Länder der Bundesrepublik Deutschland, Bundesagentur für Arbeit)
- Deutscher Bildungsserver: Hochschulbildung (Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern)
- Hochschulkompass (Hochschulrektorenkonferenz)
Einzelnachweise
- ↑ Anzahl der Hochschulen in Deutschland in den Wintersemestern 2014/2015 bis 2018/2019 nach Hochschulart. Abgerufen am 15. Oktober 2019.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Anzahl der Studierenden in Deutschland im Wintersemester 2018/2019 nach Hochschulart. Abgerufen am 16. Oktober 2019.
- ↑ Anzahl der Studierenden an Hochschulen in Deutschland in den Wintersemestern von 2002/2003 bis 2018/2019. Abgerufen am 16. Oktober 2019.
- ↑ Mihály Fazekas, Simon Field: Postsekundäre Berufsbildung in Deutschland. OECD Publishing, ISBN 978-92-64-202368, S. 16 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
- ↑ Tec2You. Abgerufen am 16. Oktober 2019.
- ↑ Voraussetzungen für ein Studium an der Berufsakademie. Abgerufen am 16. Oktober 2019.
- ↑ Statistik der Studierenden, Prüfungen und des Personals an Berufsakademien. Abgerufen am 16. Oktober 2019 (S. 13).
- ↑ Vgl. duden.de
- ↑ Vgl. die Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre: Fachbeschreibung, Zulassung, Einschreibung, auf der Internetpräsenz der Universität Greifswald
- ↑ Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (PDF; 22 kB), Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 6. März 2009
- ↑ Statista: Anzahl der Studienanfänger/-innen im ersten Hochschulsemester in Deutschland in den Studienjahren von 1995 bis 2012, abgerufen am 23. August 2013.
- ↑ 12,0 12,1 Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? Abgerufen am 15. Oktober 2019.
- ↑ Bewerbung fürs Studium - Diese Unterlagen benötigst Du. Abgerufen am 15. Oktober 2019.
- ↑ Besondere Zulassungsvoraussetzungen. Abgerufen am 15. Oktober 2019.
- ↑ 15,0 15,1 So bewirbst du dich für ein Studium in Deutschland. Abgerufen am 15. Oktober 2019.
- ↑ uni-assist.de. Abgerufen am 15. Oktober 2019 (Webseite eines Vereins, der ausländischen Studieninteressenten bei der Studienplatzbewerbung assistiert).
- ↑ Wissenschaftsrat rügt Vorlesungsniveau. In: Spiegel online. 5. Juli 2008.
- ↑ Hohe Abbrecherquote in Bachelor-Studiengängen. auf: ngo-online.de, 14. Dezember 2007.
- ↑ Uni-Ranking: Spitzenforschung im Süden. (Memento vom 1. August 2012 im Webarchiv archive.is) In: Focus online. 16. November 2005.
- ↑ Hochschulen auf einen Blick. (PDF) Stand 2017. Statistisches Bundesamt, S. 8–14, abgerufen am 21. Oktober 2019.
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