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Küstenwache
Eine Küstenwache ist zumeist eine nationale, meist dem jeweiligen Innenministerium unterstehende Behörde oder aber auch ein Zusammenschluss von mehreren Behörden eines Staates zur Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs (Schifffahrtspolizei), zur Rettung in Not- und Katastrophenfällen und zur Prävention und Verfolgung von Straftaten im Küstenmeer und auf der Hohen See, wie beispielsweise die Überwachung von Fischfangquoten und der Einhaltung anderer Auflagen (Prüfung von Fangnetz-Maschengrößen, um den Bestand an kleinen und Jungfischen nicht zu gefährden) oder von Umweltschutzbestimmungen. Auch kann eine nationale Küstenwache Teil der Streitkräfte zur See darstellen, wie etwa die United States Coast Guard.
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Aufgaben von dem 1994 gegründeten Koordinierungsverbund Küstenwache aus mehreren Bundesbehörden und -anstalten (Bundeszollverwaltung/Wasserzoll, Bundespolizei, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) wahrgenommen.
In Schleswig-Holstein bestand von 1995 bis zur Auflösung Ende 2005 eine eigene Küstenwache als Verbund von Wasserschutzpolizei, dem Amt für ländliche Räume (ALR) und dem Landesamt für Natur und Umwelt. Da die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem gemeinsamen Dach auf Bundesebene am Widerstand anderer Bundesländer scheiterte, beschloss Schleswig-Holstein, diesen Verbund aufzulösen.
Überblick über nationale Küstenwachen
Literatur
- Michael Herma: Die rechtliche Ausgestaltung maritimer Sicherheit in Deutschland – Unter besonderer Berücksichtigung der verfassungskonformen Konzeption einer nationalen maritimen Sicherheitsstruktur. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2222-9
- Uwe Jenisch: Argumente für eine Deutsche Küstenwache. In: Hansa, Heft 6/2009, S. 66–71, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2009, ISSN 0017-7504
- Joachim Heyna: Vernetzung von Küstenwachfunktionen in Europa. In: Hansa, Heft 6/2009, S. 72–77, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2009, ISSN 0017-7504
Weblinks
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