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Konzil

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Dieser Artikel erläutert den kirchlichen Begriff Konzil; zu Konzilen als Hochschul-Organe siehe Konzil (Hochschule).

Konzil (lat. concilium „Rat“, „Zusammenkunft“) beziehungsweise Synode (altgr. σύνοδος sýnodos „Zusammenkunft“, „gemeinsamer Weg“) bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten. Ein stimmberechtigter Teilnehmer wird als Konzilsvater bzw. Synodale(r) bezeichnet. Die beiden Wörter werden in vielen Fällen synonym verwendet, insbesondere in der Christentumsgeschichte des ersten Jahrtausends. Andererseits werden bestimmte kirchliche Versammlungen oft spezifisch mit einem der beiden Wörter bezeichnet, z. B. Zweites Vatikanisches Konzil, Würzburger Synode oder Diözesansynode.

Im orthodoxen Bereich wird allgemein auch von „dem“ Synod gesprochen. Außerdem wird in der Russisch-Orthodoxen Kirche der Sitz des Kirchenverbandes in Kiew, ab 1326 Moskau, als Synod bezeichnet. Von 1721 bis 1918 war der russische Patriarch durch einen Heiligen Synod ersetzt, der der weltlichen Kontrolle unterstand. Die Äthiopisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche wird geleitet durch das oberste Gremium der Kirche, die Heilige Synode, bestehend aus allen Bischöfen der Kirche, die sich zweimal jährlich zu einer Vollversammlung trifft.

Alte Kirche

In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.

Das erste christliche überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem, das etwa im Jahre 49 tagte und von dem im Neuen Testament in der Apostelgeschichte 15,1-29 berichtet wird.

Vom zweiten Jahrhundert an gab es zahlreiche lokale Konzilien auf verschiedenen Stufen, in denen sich die Bischöfe einer Region versammelten, um über bestimmte Fragen der Lehre oder Kirchenstruktur zu entscheiden. Diese Entscheide galten nur für die betreffende Region und hatten keine Allgemeingültigkeit, außer wenn deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilien übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige Lokalsynoden des 4. Jahrhunderts tat.

Es gab im ersten Jahrtausend sieben allgemeine Bischofsversammlungen der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzilien genannt werden. Die Lehren dieser Konzilien werden von den orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt:

Die Häufigkeit von Konzilien war über die Jahrhunderte sehr unterschiedlich.

Die letzten drei ökumenischen Konzilien nach römisch-katholischer Zählung waren:

Entscheide von ökumenischen Konzilien hatten in der alten Kirche allgemeine Gültigkeit - es gab jedoch oft Gruppen, die sie nicht anerkannten und sich deshalb von der Kirche trennten.

Nach katholischer Ansicht gab es 21 ökumenische Konzilien - wobei die Zugehörigkeit oftmals erst Jahre oder Jahrhunderte später geklärt wurde. Das Wort ökumenisch ist hier nicht in dem Sinne zu verstehen, dass verschiedene Konfessionen ein gemeinsames Konzil durchführen, sondern dass innerhalb der katholischen Kirche Konzilsväter aus der gesamten Welt (und nicht nur eines oder einiger Staaten) teilnehmen und die Beschlüsse in der ganzen Kirche Geltung haben.

Orthodoxe Kirchen

In der Orthodoxie ist die höchste Entscheidungsinstanz das ökumenische Konzil. Allerdings gilt es nicht per se als unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilien, die sich selbst als „ökumenisch“ bezeichnet hatten, dieser Status, wegen mangelnder Zustimmung der Bevölkerung, später von einem anderen Konzil wieder abgesprochen. Nur die Kirche als Ganzes gilt für die Orthodoxie als unfehlbar, wobei offen bleibt, in welchen Institutionen, Gremien oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit äußert.

Neben den sieben ersten ökumenischen Konzilien werden in der orthodoxen Kirche von manchen Menschen auch das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt. Die meisten bezeichnen diese Konzilien jedoch lediglich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.

Römisch-katholische Kirche

Das Konzilsverständnis und verschiedene Stufen der Konzilien und Synoden in der katholischen Kirche sind unter Konzil (Römisch-Katholische Kirche) aufgeführt. Ähnlich wie Synoden sind auch Konzilien Bischofsversammlungen, die zu bestimmten Themen Beratungen durchführen. Vom Kirchenrecht her steht das Konzil jedoch im Rang über einer Synode, da auf dem Konzil die Gesamtheit des Kollegiums der Apostelnachfolger versammelt ist.

Evangelische Kirchen

In den Evangelischen Kirchen werden die altkirchlichen Versammlungen als Konzilien, die gegenwärtigen regelmäßigen (jährlichen oder halbjährlichen) Versammlungen auf Kirchenkreis-, Landeskirchen-, EKD- oder SEK-Ebene als Synode bezeichnet. Eine Besonderheit stellt die Bündner Synode dar, die ein reines Standesgremium zur Oberaufsicht über die Amtsführung der Pfarrer ist.

Siehe auch

Literatur

  • Nicolaus von Cues: De maioritate auctoritatis sacrorum conciliorum supra auctoritatem papae („Über den Vorrang der Autorität der heiligen Konzilien über die Autorität des Papstes“). 1433.
  • Christian Lange: Einführung in die allgemeinen Konzilien. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-25059-2.
  • Klaus Schatz: Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-99492-9.
  • Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte, Herder, Freiburg et al. 1978. ISBN 3-451-18537-7.
  • Heinz Wolter: Die Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056 (Konziliengeschichte, hrsg. v. Walter Brandmüller, Reihe A: Darstellungen). Schöningh et al. 1988. ISBN 3-506-74687-1.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Konzil aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.