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Zweites Vatikanisches Konzil

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Zweites Vatikanisches Konzil
Datum 11. Oktober 1962 –

8. Dezember 1965

Akzeptiert von Römisch-katholische Kirche
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Einberufen von Papst Johannes XXIII.
Präsidium Papst Johannes XXIII., Papst Paul VI.
Beteiligung Insgesamt 3.044 Teilnehmer (davon 2498 Konzilsväter)
Diskussionsthemen Kirchenreform: Beziehung, Antwort und Anpassung der Kirche zur/an die moderne/n Welt, Ökumenismus, nichtchristliche Religionen, Liturgie
Konzilsdokumente 16 Dokumente (4 Konstitutionen, 9 Dekrete, 3 Deklarationen)
Liste ökumenischer Konzilien

Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II), das von der römisch-katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoraler und ökumenischer „instauratio“ (Erneuerung) einberufen.

Der Papst wies in der lateinischen Eröffnungsansprache Gaudet Mater Ecclesia („Es freut sich die Mutter Kirche“) ausdrücklich darauf hin, dass eine gewisse Aktualisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Denn das eine sei das ewige Dogma, die bleibende Wahrheit, ein anderes die Ausdrucksweise der jeweiligen Zeit.

Nach dem Tod Papst Johannes’ XXIII. im Jahr 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und 1965 beendet. Es entschied zugunsten der Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung und für verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen.

Geschichte

Einberufung

Der Gedanke eines neuen Konzils geht, nach Angaben Johannes’ XXIII., zunächst auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani zurück, die am zweiten Tag des Konklaves geführt wurde, das ihn 1958 zum Papst wählte. Pius XII. soll bereits gegenüber dem Jesuitenprediger Riccardo Lombardi angedeutet haben, dass er damit rechne, dass sein Nachfolger ein Konzil einberufe. Die Päpste Pius XI. und Pius XII. hatten beide jeweils die Fortführung des I. Vatikanums prüfen lassen. Papst Johannes plante von Anfang an ein Konzil, das die Kirche der Gegenwart anpassen sollte; möglicherweise reichen die Motive bis in die Jugendzeit Roncallis zurück (meint Lambert Beauduin). Dies beschrieb Johannes XXIII. als Aggiornamento (Heutigwerden). Am 25. Januar 1959 gab er dann vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern völlig überraschend bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.

Die Nachricht der Einberufung des Konzils wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit und sogar Enthusiasmus entgegen genommen. Nicht begeistert von den Plänen bzw. der inhaltlichen Vorgabe war dagegen ein Teil der Kurienkardinäle. Diese, die mitunter bereits die Modernisierungen unter Pius XI. und Pius XII. nicht mochten, befürchteten eine Aushöhlung ihrer Position oder auch der kirchlichen Lehre durch die Anpassung an den gerade herrschenden Zeitgeist. Die kuriale Opposition versuchte deswegen auf die Pläne und Inhalte des Konzils größtmöglichen Einfluss zu nehmen. Da Johannes XXIII. bereits 77 Jahre alt war, spielten sie vor allem auf Zeit. Mit der Apostolischen Konstitution Humanae salutis vom 25. Dezember 1961 erfolgte dann aber die offizielle Einberufung zum Zweiten Vatikanischen Konzil für das Folgejahr.

Vorbereitung

Am 17. Mai 1959 trat die Kommission zur Ingangsetzung der Vorbereitung, die Commissio antepraeparatoria, erstmals zusammen. Sie stand unter Vorsitz des Kardinalstaatssekretärs Domenico Tardini. Sie forderte weltweit 3500 Bischöfe, Ordensobere und theologische Fakultäten auf, Vorschläge für das Beratungsprogramm der Vorbereitungskommissionen einzureichen. So kamen 2812 Postulate zusammen, die von der Commissio gesichtet und ausgearbeitet wurden[1]. Danach begann die eigentliche Vorbereitungsphase, eingeleitet durch das Motu proprio Superno Dei nutu vom 5. Juni 1960.

Dazu wurden zehn Vorbereitungskommissionen (Commissiones praeparatoriae)[1] gegründet. Im Gegensatz zu früheren Konzilien, bei denen solche Kommissionen vor allem mit Theologen und Kanonisten besetzt gewesen waren, die auf dem Konzil selbst gar kein Stimmrecht besaßen, waren die Vorbereitungskommissionen des Zweiten Vatikanums etwa zur Hälfte mit Bischöfen und Ordensoberen besetzt. Grundsätzlich wiesen sie aber eine große Nähe zum Kurienapparat auf[2], der so den entscheidenden Einfluss auf den Konzilsverlauf zu nehmen versuchte.

Der Papst konnte daher einige seiner eigenen Anliegen, vor allem die Ökumene, nur gegen Widerstände in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil prägen sollten, hatte sich längst ein weltweiter Dialog entwickelt. Der aus der Schweiz stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in seinem Buch „Konzil und Wiedervereinigung“ 1960 wirkliche Bemühungen in Richtung Ökumene, eine Reform der Kurie, einen interreligiösen Dialog und die Abschaffung des Index Librorum Prohibitorum. Er fasste damit zusammen, was viele Theologen auch dachten. Diese auch von vielen Laien unterstützten Ziele wurden teilweise auch erreicht.

Um die Federführung der Kurie bei der Vorbereitung auszugleichen, richtete der Papst 1960 das Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen ein, zu dessen Leiter er den deutschen Kardinal Augustin Bea SJ ernannte, vormals Beichtvater von Pius XII. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen, denen es gleichgestellt war[3], war fortan für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüßt, da ihnen der Umgang mit der römischen Kurie wenig behagte.

Im Sommer 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste vor allem noch der organisatorische Ablauf und genauer, welcher Kreis von Teilnehmern eingeladen werden sollte. Fest stand bis dahin nur, dass die amtliche Sprache des Konzils Latein sein sollte, ohne Rücksicht auf die damals bereits grassierende „Lateinschwäche“ in erheblichen Teilen des Episkopats. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor[3]. Sie waren insgesamt sehr langatmig geraten und in typisch römischem Stil verfasst, schwerfälliger sogar als die Enzykliken der Vorgängerpäpste. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen vor allem darauf hinaus, dass das Konzil mehr bewahren und „festschreiben“ als erneuern sollte. Diese Richtung aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmals zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.

Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe konkret Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Schwerpunkt des Konzils sein sollte. Er wollte einem freien und selbstständigen Konzil (ohne Tabufragen) zumindest eine Chance geben. Allerdings dachte er wohl an eine zügige „Abwicklung“ desselben. Die Eigendynamik konnte sich jedoch entwickeln; um so letztlich zu seinem Ziel, einem „neuen Pfingsten“ für die Kirche führen zu können.

Zielsetzung

„aggiornamento“

Der pastorale Methodenwechsel, den Papst Johannes XXIII. als Aggiornamento einleitete und den Paul VI. mit il Dialogo überschrieb (Enz. Ecclesiam Suam, 1964), hat aber seinen Ursprung bereits in den Tagen des I. Weltkriegs, dessen brutale Erschütterungen (jedes optimistischen Humanismus) bis heute anhalten. Damals gebot Papst Benedikt XV. den Übertreibungen des Antimodernismus, angesichts der Katastrophe, sofort Einhalt, um die Einheit der Kirche als supranationale Instanz zu retten.[4] Papst Pius XI. hatte gleichfalls die fundamental neue Lage der Welt von heute in ihren Umrissen erkannt und daher den Frieden Christi im Reiche Christi zum Programm seines Pontifikats gemacht. Unter Pius XII. vollzieht der Katholizismus, belehrt aus dem II. Weltkrieg, einen weiteren Fortschritt, sowohl in der Weltgeltung ad extra als auch hinsichtlich des katholischen Programms. Aus heutiger Sicht ist die Schlussfolgerung erlaubt, dass sämtliche Päpste seit Pius IX. mehr und mehr auf das II. Vatikanum zusteuerten, um der modernen Welt einen geistlichen Begriff der Kirche anzubieten.

…und „approfondissement“

Dieser geistliche Begriff der Kirche, der im Sakrament wurzelt, umfasst Treue zur Tradition und jeweilige Anpassung an die Gegenwart gleichermaßen. Er stärkt mithin das Lehramt der Kirche, auch ihr Hirten- und Priesteramt, das zu den notwendigen Maßnahmen befugt ist. Immer existiert in der Kirche also eine notwendige Intransigenz einerseits, also eine Kompromisslosigkeit im Wesentlichen, aber auch die Fähigkeit zu angemessener Erneuerung im Horizont der Zeit, also eine notwendige Modernität.

Eröffnung und Verlauf

Prozession der Konzilsväter
Konzilsväter

Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Prozession zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom der Vatikanstadt ein. Dabei trug Johannes XXIII. nicht die päpstliche Tiara als Zeichen der Macht, sondern eine seiner päpstlichen Mitren, und demonstrierte sich somit als Hirte, und nicht als Herrscher. Auch nutzte er den päpstlichen Tragesessel nur auf dem Petersplatz, um besser gesehen werden zu können. In der Peterskirche ließ er anhalten, stieg herab und ging den Rest zu Fuß. Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Innere des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 Meter lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde.

Der Verhandlungsverlauf des Konzils ist in vier Sitzungsperioden zu gliedern.

Erste Sitzungsperiode

Schon die ersten Sitzungen – genannt allgemeine Kongregationen (Zusammenkünfte) – deuteten darauf hin, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen musste. Die Kurie wollte das Konzil maßgeblich bestimmen und versuchte, auf die Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung entscheidenden Einfluss zu nehmen. Erste „Nagelprobe“ war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962.

Die zehn Konzilskommissionen entsprachen in Zahl und Aufgabenbereich den zehn Vorbereitungskommissionen. Sie hatten die Aufgabe, die Ergebnisse der Beratungen über die Schemata in der Generalversammlung einzuarbeiten und das überarbeitete Schema dann erneut der Generalversammlung vorzulegen. Die Kommissionen sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsvätern gewählt, die übrigen acht durch den Papst ernannt werden sollten.[5] Das Generalsekretariat des Konzils ließ zu den Wahlzetteln Listen austeilen, auf denen 16 Namen von Konzilsvätern verzeichnet waren, die schon der entsprechenden Vorbereitungskommission angehört hatten. Diese aber waren demnach Kandidaten der Kurie[6]. Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich genauer mit den Kandidaten auf der Liste befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, ergriffen die Kardinäle Achille Liénart und Josef Frings das Wort[6] und setzten im Namen der Konzilsväter deren Vorstellungen durch. Die Wahl wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als „das Konzil“ verstanden und sich nicht den Vorschlägen der Kurie fügen wollten.

Nach der Vertagung wurden vor allem von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik, die Papst Johannes XXIII., bereits schwer krank, billigte. Die entstandene Dynamik war jedoch zunächst noch nicht auf ein klares Ziel ausgerichtet. Auch diese Zielbestimmung hatte der Papst dem Konzil überlassen, das hiermit jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., schlug in einem elfseitigen Brief an den Papst die Konzeption der doppelten Thematik der Kirche ad intra und ad extra vor. Er plädierte nach außen für eine Ausweitung des vom Papst selbst initiierten ökumenischen Dialogs, nach innen für eine Befassung mit dem Wesen der Kirche und ihrer Reform sowie die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Das Konzil nahm diese bereits vom belgischen Kardinal Leo Josef Suenens unter Bezugnahme auf eine Papstansprache vom 11. September 1962 vorformulierten Gedanken mit großer Zustimmung an, was für das von Ottaviani vertretene Hl. Offizium einen ersten „Machtverlust“ bedeutete. Die Richtung des Konzils war damit vorgegeben. Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.

Zweite Sitzungsperiode

Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Papst Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger des inzwischen verstorbenen Johannes XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter vom Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt (vgl. Coetus Internationalis Patrum). Das Konzil diskutierte unter anderem, welche Rolle den Bischöfen in Zukunft zukommen solle. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft, wenn auch nicht an Stelle eines Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem Primat des Papstes, der ja ebenfalls zuerst Bischof ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit (Kollegialität, Kirche als communio) versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer historisch gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Josef Frings – eine der prägendsten Figuren des gesamten Konzils – protestierte gegen eine Kampagne konservativer Kräfte und wandte sich schließlich gegen die Institution des Hl. Offiziums und seines Sekretärs, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege ein Verhalten an den Tag, das nicht dem geistigen und geistlichen Rang von Bischöfen und Theologen entspreche. Man muss daran erinnern, dass das Offizium nach Aktenlage entschied, ohne Verfahrensgarantien und seine Entscheidungen nicht einmal begründen musste. Assistiert von seinem Peritus, dem jungen Theologieprofessor Joseph Ratzinger, sprach sich Frings für eine „Reform des Offiziums“ aus[7], die von Paul VI. bereits 1965 durchgeführt wurde. Erster Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, so der neue Name des reformierten Hl. Offiziums, wurde Kardinal Ottaviani (bis 1968).

Zwei Dokumente konnten verabschiedet werden. Am 4. Dezember 1963 beschloss das Konzil Sacrosanctum Concilium, die Konstitution über die Liturgie. Auf ihrer Grundlage sollte später die Liturgie reformiert werden. Mit diesem Beschluss und der Verabschiedung von Inter mirifica am 4. Dezember 1963 endete die zweite Sitzungsperiode. Unter dem Pseudonym Michael Serafian veröffentlichte Malachi Martin SJ anschließend das Buch Der Pilger, in dem er hellsichtig analysierte, dass Papst Paul VI. bereits in einen Gegensatz zu seinem Vorgänger getreten war, indem er der „Partei“ der Kurie wieder stärker entsprach. Diese Beobachtung bestätigte sich nach Meinung seiner Kritiker in der Folgezeit.

Dritte und vierte Sitzungsperiode

Die dritte Sitzungsperiode begann am 14. September 1964[8]. Am 19. November 1964 sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verabschiedet werden. Das Konzil geriet in eine Krise, als die Sitzung, in welcher der Beschluss gefasst werden sollte, kurzfristig vertagt wurde[9]. Im Vorschlag war eine Abkehr vom alten Anspruch der katholischen Staatslehre vorgesehen, dass der Kirche als Vertreterin der wahren Religion der Vorrang vor „dem Irrtum“ auch im gesellschaftlichen Zusammenleben einzuräumen sei. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Dekret aussprach, entsprach der Papst dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten. Erst 1965 wurde diese Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs mit dem ausgereifteren Dokument Dignitatis humanae beschlossen.

Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minderheit waren, sondern auch ihren Einfluss nur noch partiell geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, obgleich von den 3-5% „Bewahrern“ weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Zu gravierenden Konflikten kam es jedoch noch im Vorfeld der Verabschiedung von Lumen Gentium am 14. November 1964, als der Papst, wiederum, wie so oft, mit großer Rücksicht auf die kleine, konservative Minderheit die Beifügung einer erläuternden Vorbemerkung (Nota explicativa praevia) zur Interpretation des Begriffs „Kollegium (der Bischöfe)“ zugunsten des päpstlichen Primats verfügte.[10]

Die Integration der Minderheit wurde zu seinem wichtigsten Anliegen, die auch zu päpstlichen Korrekturen des Ökumene-Dokuments, von Dei Verbum und der Erklärung zur Religionsfreiheit führte. Wichtigste Dokumente waren neben Lumen Gentium über die Kirche und Dei Verbum über die Göttliche Offenbarung auch Nostra Aetate zu den nichtchristlichen Religionen und Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit. Die pastorale Konstitution Gaudium et Spes weitet den kirchlichen Weltauftrag aus, indem sie sich breit zu Fragen der Wissenschaft, Kultur, Politik, Familie und zum Weltfrieden äußert. Die vierte Sitzungsperiode wurde dann, aufgrund des Willens der Mehrheit der Konzilsteilnehmer, durch den Papst anberaumt, um einen sinnvollen Abschluss des Konzils zu ermöglichen, als sich während der dritten Periode die große Zeitknappheit abzeichnete.

Das Konzil schloss am 8. Dezember 1965 mit besonderen Botschaften an die Welt, u. a. an die Regierenden, die Arbeiter, die Intellektuellen, die Frauen und die Jugend. Noch während das Konzil tagte, hatte sich seine Dynamik in eine Eigendynamik des Klerus und der Theologie vor Ort übertragen, die um 1968 in eine offene Autoritätskrise ausbrach (vgl. Humanae Vitae).

Dokumente

Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:

Erste Sitzungsperiode

In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.

Zweite Sitzungsperiode

In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:

Dritte Sitzungsperiode

In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:

Vierte Sitzungsperiode

Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:

  • Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
  • Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober 1965
  • Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
  • Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
  • Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
  • Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
  • Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember 1965
  • Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember 1965
  • Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
  • Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
  • Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember 1965

Zusammenfassung

Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:

  • Riten: Im Zuge der Konstitution über die Hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium fanden zwei Liturgiereformen statt: Im 1965 promulgierten (in Kraft gesetzten) Missale Romanum waren die ersten Reformschritte umgesetzt, mit Ausnahme der Forderung der Konstitution, den Gläubigen in der Hl. Messe eine größere Anzahl von Bibeltexten zu erschließen. Das 1969 promulgierte Missale berücksichtigte diese Forderung mit einer völlig neuen Leseordnung (Perikopenordnung). Schon vor dieser weiteren Reform verdrängte die Volkssprache das Latein weitgehend als Liturgiesprache, was von der Liturgiekonstitution nicht vorgesehen war. Dadurch verfehlte der Plan, die Liturgie stufenweise zu reformieren, sein Ziel. Durch Eigenmächtigkeiten von Klerus und Volk, die das Interesse an der „alten Messe“ längst verloren hatten, war schon seit 1964 an vielen Orten eine „neue“ Liturgie „von unten“ etabliert. Dieser gegenüber konnte sich auch das Missale Romanum Paul VI. nur allmählich und bis heute fast nirgendwo in Gänze etablieren.
  • Verhältnis zu anderen Religionen. Eine Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der katholischen Kirche zu anderen Religionen. Während sich die katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als allein wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise vorsichtig relativiert. Diese Interpretation stützt sich auf die Dokumente Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra aetate (andere Religionen). Im „Dekret über die Religionsfreiheit“ (Dignitatis humanae) heißt es: „Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten.“ (DH 1)
  • Verhältnis des Einzelnen zur katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben deutlicher als zuvor auch dann zu, wenn dieser dem katholischen Glauben widerspricht: „So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen.“ (DH I)
  • Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den (spätestens seit der Reformation nicht mehr durchsetzbaren) Anspruch der katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen. Dies hat zur Folge, dass der Absolutheitsanspruch der katholischen Religion nur mehr rein geistlich definiert ist, also nicht mit totalitären Ideologien verwechselt werden kann.

Teilnehmer

Mit Ausnahme der Griechisch-Orthodoxen waren alle christlichen Kirchen nicht römisch-katholischer Prägung direkt, oder durch die Vertreter größerer Kirchenzusammenschlüsse indirekt, beim Vaticanum durch Beobachter vertreten.

Insgesamt 3.044 Teilnehmer

Bekannte Teilnehmer

waren beispielsweise:

Als erster Laie sprach Jean Guitton am 3. Dezember 1963 auf dem Konzil, nach ihm Vittorino Veronese.

Nichtkatholische Beobachter

waren beispielsweise:

Hintergründe der Nichtentsendung orthodoxer Beobachter

Ausnahme: Beobachter des moskowitischen Patriarchats.

Das Ökumenische Patriarchat in Konstantinopel (Istanbul) gab am 5. Oktober 1962 bekannt, dass es auf Grund der vorhergehenden Konsultationen mit den autokephalen Kirchen nicht zur Entsendung von Beobachtern nach Rom komme. Diesem Beschluss des Phanars hätten alle Kirchen zugestimmt, auch der Moskauer Patriarch Alexej I.. Die Entsendung von Beobachtern durch das Patriarchat von Moskau kam deshalb überraschend. Die Orthodoxe Kirche kennt im Gegensatz zur Römisch-Katholischen keinen straffen Zentralismus, sondern basiert auf dem Grundsatz der Autokephalie. Die einzelnen Diözesen schließen sich, meist nach nationaler Verbundenheit, zu Gruppen zusammen, wählen ihr Oberhaupt und bilden so die autokephale Kirche, dazu zählen u.a. die Alt-Patriarchate Konstantinopel, Alexandrien, Antiochia und Jerusalem und die Nationalkirchen von Russland, Zypern, Griechenland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Georgien, Polen und Albanien.

Der „Geist des Konzils“

Das II. Vatikanische Konzil kann als das wichtigste kirchliche Ereignis des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden. In seinem Gefolge wurde viel vom „Geist des Konzils“ gesprochen, was mit einer bestimmten Art der Interpretation des Konzils als kirchliches Ereignis bzw. seiner Dokumente zu tun hat. Während eine „progressive“ Richtung das grundlegend Neue des Konzils betont (Hermeneutik der Diskontinuität), sieht eine „konservative“, vom kirchlichen Lehramt selber gegebene Interpretation das Konzil in Kontinuität mit der bisherigen Geschichte der Kirche und seinen Konzilien.

Unzweifelhaft hat das II. Vatikanische Konzil neue Akzente gesetzt:

  • Der pastorale Ansatz des Konzils, also Bekräftigung des pastoralen Amtes der Kirche gegenüber der Theologie (das Vat. II hat sich nicht in die Streitigkeiten der einzelnen theologischen Schulen verwickeln lassen, sondern wollte den Glauben für das christliche Leben fruchtbar machen)
  • Historischer Ansatz (Einsichten der historischen Forschung werden verstärkt berücksichtigt)
  • Biblischer Ansatz (die Bibel ist bleibender Bezugspunkt des Glaubens)
  • Patristischer Ansatz (die Kirchenväter sind privilegierte Zeugen der Tradition, welche das biblische Zeugnis interpretieren)
  • Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen)
  • Öffnung zur Welt (vgl. Gaudium et spes)
  • Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche)
  • Neuer, dialogorientierter Stil der Verkündigung (Anstelle von Anathema-Formeln werden Lehraussagen in positiver Weise formuliert)

Darin kommt sicherlich auch der Geist des Konzils zum Ausdruck. Nach Meinung der Päpste seit 1965 verlässt aber derjenige den Boden des Konzils, der diesen „Geist“ als Ermächtigung dafür interpretiert, die traditionelle Lehre der Kirche in den Konzilsdokumenten wie nicht geschrieben zu lesen. Die progressive Interpretation des Konzilsgeistes, wie sie etwa von dem Herausgeber der maßgeblichen Geschichtsdarstellung des Konzils, Giuseppe Alberigo, vertreten wird, sieht insbesondere in den o.g. Einfügungen des Papstes im Interesse der Konservativen nur eine taktisch bedingte Maßnahme, um die konservativen Gegner der Reform einzubinden. Während die römische Kurie jedoch, mitunter widerwillig, die Maßgaben Paul VI. umsetzen musste, setzte sich in der Theologie mancherorts der Trend durch, das Konzil nur noch als „Impuls zum Aufbruch“ zu deuten. Der allseitige Ungehorsam gegenüber dem „Gesetzestext“ des Konzils hat wesentlich zur so gen. nachkonziliaren Krise (ca. 1965–75) beigetragen, deren Ursachen und Folgen sich einer definitiv sachgemäßen Beurteilung derzeit noch entziehen. Mancher Konzilstheologe räumt ein, dass man in Rom das Ausmaß der Krise vor dem Konzil zu optimistisch eingeschätzt hat. Selbst konservative Theologen sagen, dass das kirchliche Lehramt zuvor mehr und mehr als „Stimme ohne Tragweite“ erschien (so Jean d'Hospital).

„Nachkonziliare Krise“

Im katholischen Milieu wird mit dem Begriff Nachkonziliare Krise die Phase (ungefähr) zwischen 1965 und 1985 bezeichnet. Ein eindeutiges Ansetzen von Beginn und Ende der nachkonziliaren Krise ist oft schwierig, so wird von manchen auch die Gegenwart im Umfeld der nachkonziliaren Krise gesehen.

Begriff

Der Begriff wurde vermutlich in Frankreich geprägt, wo die kirchenpolitischen Lager nicht erst seit 1965 heftig aufeinander stießen („la crise post-conciliaire“). Damit sind die Phänomene schwindender religiöser Praxis und nachlassender Disziplin in der katholischen Kirche ad intra gemeint, verbunden mit dem allgemeinen Phänomen der Säkularisierung (Verweltlichung), vor allem in der westlichen Welt. Diese Krise kann aber nicht unabhängig von beginnenden kirchlichen Krisenerscheinungen aus der Zeit vor dem II. Vatikanum betrachtet werden. Sehr lesenswert ist dazu auch heute noch das wenig beachtete Schreiben Papst Paul VI. Quinque iam anni von 1970.

Papst Paul VI. hat ein einziges Mal in freier Rede von einer Selbstzerstörung der Kirche gesprochen.[11] Ein Bericht über eine Ansprache vor dem Lombardischen Seminar am 7. Dezember 1968 (cfr. Insegnamenti, Bd. VI (1968, S. 1187-89 (1188)) notiert:

[Der Papst gelangte zu einer weiteren Betrachtung:] «Che cosa vedete nel Papa?». E risponde: Signum contradictionis: un segno di contestazione. La Chiesa attraversa, oggi, un momento di inquietudine. Taluni si esercitano nell’autocritica, si direbbe perfino nell’autodemolizione. È come un rivolgimento interiore acuto e complesso, che nessuno si sarebbe atteso dopo il Concilio. Si pensava a una fioritura, a un’espansione serena dei concetti maturati nella grande assise conciliare. C’è anche questo aspetto nella Chiesa, c’è la fioritura. - „Was seht Ihr im Papst?“ Er antwortet: Signum contradicitonis: Ein Zeichen des Widerspruchs. Die Kirche geht heute durch einen Moment der Unruhe. Manche üben sich in der „Selbstkritik“, man könnte sogar sagen, in der „Selbstzerstörung“. Man dachte an eine Blüte, an eine frohe Ausdehnung der in der großen Konzilsversammlung gereiften Konzepte. Und es gibt auch diesen Aspekt in der Kirche, es gibt die Blüte.

[Das Originalzitat belegt, dass diese Äußerung vom Traditionalismus bewusst missdeutet wird.]

Forschungsstand

Ursachen und Verlauf dieser Krisenzeit wurden bislang jedoch nur wenig erforscht, so dass die unterschiedlichsten Darstellungen, Schuldzuweisungen und Erklärungsmodelle im Umlauf sind, je nach Standort des Beobachters. Manche sehen die Krise insbesondere als Krise des Klerus, dessen Identität im II. Vatikanum, trotz umfangreicher Dokumente zu Leben, Dienst und Ausbildung des Priesters, zu wenig reflektiert wurde[12]. Manche vermuten, dass eine seit dem Beginn des Jahrhunderts eher unterdrückte als gelöste Problematik hinsichtlich der Theologie im Konflikt mit den Wissenschaften die wesentliche Krisenursache gewesen sein könnte. Auch die politischen Entwicklungen der ersten Hälfte des Jahrhunderts (Kriege, Krisen, Totalitarismus, Demokratisierung) waren sicherlich nicht bedeutungslos. Für wohl (fast) jedes Konzil gilt aber, dass es gerade dadurch, dass es mit höchster Autorität spricht, die ganze Kirche durch aktuelle Anforderungen "unter Druck setzt", die zunächst beinahe unvermeidlich Widerstände provozieren. Dass die Stellung der Kirche zur Welt, anderen Konfessionen und Religionen gleichzeitig mit umfangreichen liturgischen Änderungen einhergingen, war sicher nicht förderlich. Wenigstens zum Teil müssen sowohl progressive als auch konservative Versuche der Einflussnahme schon auf Verlauf und Ergebnis des Konzils als „Frühstart“ im Widerstand gegen die Rezeption der echten Urteile der höchsten Kirchenversammlung interpretiert werden (vgl. Hans Küng, Karl Rahner, Alfredo Ottaviani).

"Diagnose" von 1972

Der für die Durchführung und Vollendung des letzten Konzils verantwortliche Papst Paul VI. zeigte sich im Jahr 1972 mehrfach irritiert darüber, dass statt der erhofften Belebung und dem geistlichen Wachstum, das vom II. Vatikanum ausweislich sämtlicher Dokumente bezweckt war, das Gegenteil einzutreten schien. Häufig zitiert wird eine Äußerung dieses Papstes vom 29. Juni 1972. Zu Beginn seines zehnten Pontifikatsjahrs hatte der Papst eine Predigt in freier Rede gehalten. Er brachte seine Enttäuschung über die Nachkonzilszeit unerwartet offen zum Ausdruck. Nach einem Bericht von Erzbischof Agostino Casaroli, späterer Kardinalstaatssekretär, hatte der Papst auch von seinem Eindruck gesprochen, als ob durch irgendeinen Spalt der Rauch Satans in den Tempel Gottes eingedrungen sei, um die Früchte des Konzils zu verderben.[13]

Gemeint war damit, nach Überzeugung von Philippe Levillain, im Dictionnaire historique de la papauté zu Paul VI., insbesondere das Problem um die Traditionalistenbewegung von Marcel Lefebvre (gegr. 1970). Demnach stellte der Widerstand gegen das Konzil (vgl. Religionsfreiheit) und die Liturgiereform seitens des Traditionalismus für den Papst damals eine Bewährungsprobe dar, die er persönlich zumindest so bedrängend empfand, wie den Protest gegen seine letzte Enzyklika Humanae vitae. Denn während alle alten und modernen Häresien schon einmal Konjunktur hatten, wieder stärker oder schwächer werden, begriff Papst Paul VI. den sich dort abzeichnenden Traditionsbegriff als gefährlich. Diese lehren einen vermeintlich zwingenden Gehorsam gegenüber dem „traditionellen“ Papsttum (d. h. so wie sie es subjektiv auffassen), der sich im Widerstand gegen den amtierenden Papst zu beweisen habe. Trotz heftiger Aktivität, insbesondere seit einer Grundsatzerklärung Marcel Lefebvres vom 21. Nov. 1974, konnte der Traditionalismus aber nur eine geringe Reichweite unter den Katholiken erreichen; die Zahl der auf diese Interpretation der Tradition fixierten Anhänger dürfte weltweit deutlich unter 100.000 Personen liegen. Jedoch gibt es wesentlich mehr Freunde der „alten Liturgie“, die aber die Ansichten des Erzbischofs Lefebvre nicht billigen.

Hermeneutik des Bruchs

Plausibel wird diese Gegenbewegung gegen Papst und Konzil jedoch aus der stürmischen Entwicklung der vorangegangenen Jahre. In der Interpretation der Konzilsbeschlüsse, insbesondere in Nord- und Westeuropa und Nordamerika, gewann bisweilen eine Deutung das Übergewicht, die das Konzil als Abkehr von der Tradition und Bestätigung einer neuen Auffassung von der Kirche sah. Diese Deutung konnte von traditioneller Seite als Wiederbelebung des Modernismus aufgefasst werden, wenngleich diese Deutung, anders als der Modernismus (und der Integralismus) das sakramental verfasste kirchliche Amt (vgl. Hierarchie) nie vollends in Abrede stellte. Es wird angenommen, die nachkonziliare Krise beruhe zum Teil darauf, dass trotz notwendiger und erfolgreicher Verurteilung modernistischer Lehren seit Pius X. (bestätigt durch sämtliche Nachfolger, implizit z.B. auch in Deus caritas est, insb. Nr. 12-15, 37-39), die bloße Lehrverurteilung schon um 1907 (vgl. Enzyklika Pascendi) als Methode nicht mehr ausreichte, um das Weiterwirken von mit Irrtum behafteten Auffassungen inmitten der Kirche zu verhindern. Nicht nur in Teilströmungen der so gen. Nouvelle théologie der 1940er Jahre (vgl. Enz. Humani generis, 1950), auch in dem als Holländischer Katechismus von 1966 bekannt gewordenen Werk wurden diese älteren Tendenzen, die jedenfalls bis zu Reimarus († 1768) zurückreichen, partiell von neuem spürbar.

Sofern der Kampf gegen die Liturgiereform („neue Messe“) ein Instrument war, um die (ursprünglich seitens des sog. Neo-Modernismus inszenierte) Hermeneutik des Bruchs nun auch seitens des Traditionalismus zu untermauern, hat Papst Benedikt XVI. mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum von 2007 (Freigabe der „alten Messe“) die Perspektive der Kontinuität gestärkt, was jedenfalls der Autorität des Konzils zugute kommt.

Manche Theologen erwägen heute, ob etwa die nachkonziliare Krise des 20. Jahrhunderts zugleich den Abschluss der Krisenerscheinungen nach dem I. Vatikanum markiert. Denn der vorzeitig erzwungene Abbruch und evtl. eine unzureichende Vermittlung der Ergebnisse von 1870, haben die Deutung des II. Vatikanums als Distanzierung vom I. Vatikanum möglich gemacht. Wahrscheinlich können beide vatikanischen Konzilien letztlich nur in einer gemeinsamen Perspektive erfolgversprechende Akzeptanz erzielen.

Die nachkonziliare Krise ist auch nicht unabhängig von der Krise jedweder Autorität seit 1914 zu bewerten. Vermutlich ist die Reichweite der Krise voll identisch gewesen mit dem Zusammenbruch überlieferter Autoritäten (Monarchie, ländliche Großfamilie, traditioneller Sozialkonsens in der Moral), welche die religiöse Praxis, vor allem in der europäischen Zivilisation, zuvor noch stützten. Überwunden wird die Krise, falls diese Hypothese zutrifft, dann genau in dem Maße, wie die Legitimität eines geistlichen Autoritätsbegriffs die freiwillige Zustimmung (innerhalb der Pluralität der modernen Gesellschaft) gewinnt.

Nicht zur nachkonziliaren Krise im eigentlichen Sinne gehören nur-theologische Probleme, etwa in der Christologie, da diese während der ganzen Geschichte der Kirche unvermeidlich sind.

Die Intransigenz des Konzils

In Vorträgen von 2002 hat Kardinal Avery Dulles die seiner Ansicht wesentlichsten Irrtümer in der Interpretation des II. Vatikanum in zwölf Punkten zusammengefasst. Seine wichtigsten Richtigstellungen:

  • The council taught that salvation cannot be found in any other name that of Jesus.

Dem Konzil wird nachgesagt, es habe nichtchristlichen Religionen zuerkannt, dass sie Offenbarungscharakter enthalten und zum Heil führen können. Anders aber: Ad Gentes Nr. 9, Gaudium et spes Nr. 10, Dignitatis humanae Nr. 1, Lumen gentium Nr. 16.

  • Scripture is an inspired and privileged sedimentation of tradition but not an independent or separable norm.

Dem Konzil wird nachgesagt, das Konzil habe der Heiligen Schrift vor der Tradition den Vorrang eingeräumt. Anders aber Dei Verbum, insb. Nr. 9.

  • It taught that revelation became complete in Jesus Christ and that no further public revelation is to be expected before the end of time, when Christ returns in glory (DV, Nr. 4).

Dem Konzil wird nachgesagt, es messe den "Zeichen der Zeit" normativen Charakter für den Inhalt der Offenbarung heute bei. Das Gegenteil ist der Fall, siehe insb. Gaudium et spes, Nr. 4.

  • But in reality the council affirmed that faith and baptism are necessary for salvation and that, since baptism is the door to the church, the church is too necessary.

Dem Konzil wird nachgesagt, es habe auf die Heilsnotwendigkeit der Kirche verzichtet und den Absolutheitsanspruch der wahren Religion preisgegeben. Lumen gentium Nr. 14-16 spricht aber anders.

Kritik

Schärfste Kritik am II. Vatikanischen Konzil kommt insbesondere von Traditionalisten wie z. B. Marcel Lefebvre (oder, weniger prominent Hans Milch und Heinz-Lothar Barth), die das Konzil für eine Abwendung vieler Menschen vom Glauben verantwortlich machen. Der Integralismus akzeptiert überdies die unzweideutige Loslösung der kirchlichen Identität von bestimmten gesellschaftspolitischen Vorstellungen nicht.

Auch fortschrittlich orientierte Religionskritiker kritisieren das Konzil, aber als zweifelhaften Versuch der katholischen Kirche, sich nur äußerlich einen modernen Anstrich zu geben, während es im Prinzip das katholische Dogma intransigent verteidigt habe. 1981 legte der Psychoanalytiker und Soziologe Alfred Lorenzer eine umfassende Kritik der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils vor. Lorenzer warnt darin „vor den verhängnisvollen Auswirkungen der Liturgiereform, die die Gläubigen der subjektvernichtenden Tendenz des ‚Zeitgeistes‘ ausliefert“.[14]

Die interne Kritik bezieht sich entweder auf die nur schleppende oder zu forsche Umsetzung der Beschlüsse oder auf die Forderung nach einem neuen Konzil, da das II. Vatikanum bereits überholt sei. Die liberale Kritik sieht im Konzil nur einen ersten Anfang und zielt, darin in Harmonie mit dem Modernismus zu Beginn des 20. Jh., auf die Ersetzung des kirchlichen Amtes durch einen theologisch-wissenschaftlichen Führungsanspruch, ohne zu problematisieren, dass dieser im Volk nicht vermittelbar ist. Das Prinzip des Katholizismus, die Fragen der Religion mit einem (amtlich strukturierten) geistlichen Vorrang vor Staatspolitik und Gesellschaftsleben auszustatten, sieht diese Kritik (vgl. Laizismus) als obsolet an.

Wenig beleuchtet wurde bislang das Problem, dass die intensive innerkirchliche Rechtsetzungstätigkeit seit 1965, römischen und noch mehr regionalen Ursprungs, obwohl oft im Namen einer Aufwertung der Laien vollzogen, die Folgebereitschaft der gewöhnlichen Christen oft stark strapaziert hat. Die geistliche Autorität des Klerus überzeugt aber am ehesten dort, wo sie zur Selbstbeschränkung auf ihre „Kernkompetenz“ fähig ist. Dies ist möglicherweise in der typischen Pfarrei weniger geglückt als in neuen geistlichen Bewegungen (vgl. Movimenti).

Verbindlichkeit

Die vier Konstitutionen des Konzils sind verbindliche Lehre der Kirche, nehmen jedoch für sich keine Unfehlbarkeit in Anspruch, da das Konzil nicht dogmatisch, sondern pastoral lehren wollte. Die übrigen Dokumente sind nicht als Konstitutionen verfasst und stehen im Rang unter diesen. Zweifel an der Verbindlichkeit des Konzils kamen in der Rezeptionsphase aufgrund der von der Tradition abweichenden pastoralen Lehrweise immer wieder auf, diese Sichtweise wurde jedoch vom Konzil selbst (in der nota praevia zu Lumen Gentium und in der Fußnote zu Gaudium et Spes) abgelehnt, zudem kann auf eine Erklärung des Generalsekretärs des Konzils Pericle Felici in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964 verwiesen werden, worin es heißt: „Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt. Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt“.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 132.
  2. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 132f.
  3. 3,0 3,1 Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 133.
  4. Benedikt XV. : Ad beatissimi Apostolorum principis
  5. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 136.
  6. 6,0 6,1 Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 140.
  7. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 152
  8. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 157.
  9. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 163f.
  10. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 163
  11. ( Osservatore Romano vom 8. Dezember 1968)
  12. (vgl.: Botschaft an die Priester (ital.) von Papst Paul VI., 30. Juni 1968)
  13. Vgl.: Insegnamenti Paolo VI, Bd. X (1972), S. 707: [Il] Santo Padre afferma di avere la sensazione che «da qualche fessura sia entrato il fumo di Satana nel tempio di Dio».
  14. Alfred Lorenzer: Das Konzil der Buchhalter. Die Zerstörung der Sinnlichkeit. Eine Religionskritik. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1992 S.11

Literatur

Quellen

  • Peter Christoph Düren (Hg.): Kleines ABC des Zweiten Vatikanischen Konzils, Dominus, Augsburg 2. Aufl. 2010, ISBN 978-3-940879-05-9
  • Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. 35. Aufl. Herder, Freiburg i. Br. 2008, ISBN 978-3-451-27735-1
  • Peter Hünermann (Hg.): Die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Konstitutionen, Dekrete, Erklärungen. Lateinisch-deutsche Studienausgabe, (HThK.Vat.II) Herder, Freiburg i. Br. 2004, ISBN 3-451-28530-4
  • Acta synodalia Sacrosancti Concilii Oecumenici Vaticani II, Typis Polyglottis Vaticanis, 1970-1999
  • Sintesi dei Documenti Conciliari (ital.), in: Insegnamenti di Paolo VI., Bd. III (1965), S. 765-770.

Gesamtdarstellungen

Einzeldarstellungen

  • Elmar Klinger, Rolf Zerfaß (Hg.): Die Kirche der Laien. Eine Weichenstellung des Konzils. Würzburg: Echter 1987
  • Elmar Klinger: Armut – Eine Herausforderung Gottes. Der Glaube des Konzils und die Befreiung des Menschen. Zürich: Benziger 1990
  • Helmut Krätzl: Im Sprung gehemmt – Was mir nach dem Konzil noch alles fehlt, Verlag St. Gabriel, Mödling, 4. Auflage 1999 (ISBN 3-85264-567-0)
  • Luigi Bettazzi: Das Zweite Vatikanum – Pfingsten unserer Zeit. Mit einem Vorwort von Elmar Klinger, aus dem Italienischen von Barbara Häussler, Würzburg: Echter 2002
  • Franz Xaver Bischof, Stephan Leimgruber (Hg.): Vierzig Jahre II. Vatikanum – zur Wirkungsgeschichte der Konzilstexte, Echter Verlag, Würzburg 2004 (ISBN 3-429-02605-9)
  • Günther Wassilowsky (Hg.): Zweites Vatikanum – vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. (QD 207) Freiburg i. B.: Herder 2004
  • Michael Bredeck: Das Zweite Vatikanum als Konzil des Aggiornamento. Zur hermeneutischen Grundlegung einer theologischen Konzilsinterpretation (Paderborner theologische Studien, 48), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2007 (ISBN 978-3-506-76317-4)
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2008 (ISBN 978-3-506-76388-4)
  • Wolfgang Spindler: "Humanistisches Appeasement"?: Hans Barions Kritik an der Staats- und Soziallehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, Duncker & Humblot 2011, ISBN 3428135881

Weblinks

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