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Demonstration

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Rostock 2007 beim G-8-Gipfel
Demonstration Freiheit statt Angst 2007 in Berlin
Demonstrant mit Gasmaske vor dem Weißen Haus in Washington, D.C. während der "We Can’t Wait"-Proteste im Februar 2006
Gruppe von Autonomen in einer Demo gegen die Sicherheitskonferenz in München 2011

Eine Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Bundesländer (bzw. das ggf. fortgeltende Versammlungsgesetz des Bundes).

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Sitzstreiks oder -blockaden, Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärsche, Mahnwachen, von Einzelaktionen bis Massendemonstrationen und können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und sonstige internetprovozierte Massenaktivitäten, wie „Das letzte Hemd für Kanzler Schröder“ im Herbst 2002.

Anlässe und Themen der Demonstrationen sind vielfältig: Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, Kritisierung der Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.

Rechtliches

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund des Versammlungsgesetzes zu.

Rechtlich spricht man von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetz-Artikels 8 (der nur „Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des Versammlungsgesetzes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).

Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“.

Während der Demonstration gilt für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht (Bundesrecht), nicht das dem Landesrecht zugehörige Polizeirecht. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.

Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen in der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

Geschichte

Bauerndemonstration auf dem Bonner Marktplatz am 27. Februar 1971

Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten Demonstration am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg in Vietnam zu demonstrieren.

Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 Menschen im Bonner Hofgarten und forderten in einer friedlichen Demonstration gegen den NATO-Doppelbeschluss die atomare Abrüstung. Am 25. Oktober 1981 demonstrierten 200.000 Menschen aus dem gleichen Anlass in Brüssel, am 21. November 1981 400.000 Menschen in Amsterdam. In Bonn fand anlässlich eines Staatsbesuches von US-Präsident Ronald Reagan am 10. Juni 1982 eine Demonstration mit ca. 500.000 Menschen statt (siehe auch Friedensbewegung).

Am 15. Februar 2003 demonstrierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, die meisten davon in Europa. Allein in Berlin gingen etwa 500.000 Menschen auf die Straße.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete, staatstragende Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (zum Beispiel am 17. Juni 1953 in der DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt im Tian'anmen-Massaker blutig beendet wurden.

Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR nahmen ein gewaltfreies Ende.

2007 entstand unter linksorientierten, antiautoritären Gruppen das Demonstrationskonzept Out of Control um Polizeieinsätze und Taktiken wie beispielsweise Wanderkessel oder die präventive Überwachung von Versammlungen systematisch zu erschweren.

Demonstrationen in Deutschland

CSD 2002 in Stuttgart

Historisch

  • 3. September 1911: 200.000 Menschen demonstrieren im Treptower Park in Berlin für den Erhalt des Friedens.
  • 13. Januar 1920: Vor dem Berliner Reichstagsgebäude versammeln sich über 100.000 Menschen, um gegen das gerade verhandelte Betriebsrätegesetz zu protestieren. Die Sicherheitspolizei schießt in die Menge, 42 Menschen sterben: Es handelt sich damit um die blutigste Demonstration der deutschen Geschichte.[1]
  • 11. Mai 1952: Demonstration gegen die bundesdeutsche Remilitarisierung in Essen. Philipp Müller wird, angeblich in Notwehr, von der Polizei erschossen. Das war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass ein Demonstrant durch die Polizei getötet wurde.
  • 16. und 17. Juni 1953: Volksaufstand in der DDR
  • 2. Juni 1967: Demonstration anlässlich des Schahbesuches in Berlin, der Student Benno Ohnesorg wird von einem Polizisten erschossen.
  • Demonstrationen während der Studentenunruhen der späten 1960er Jahre
  • In den 1980er Jahren mehrere Massendemonstrationen der Friedensbewegung gegen den NATO-Doppelbeschluss: etwa 300.000 Menschen am 10. Oktober 1981 in Bonn, schließlich eine halbe Million Menschen am 10. Juni 1982 parallel zum NATO-Gipfel in Bonn. Zuletzt am 11. Oktober 1986 in Hasselbach (Hunsrück) noch einmal 200.000 Menschen.
  • 1989: wöchentliche Demonstrationen in Dresden, Leipzig (Montagsdemonstrationen), Plauen und anderen Städten.
  • Im Sommer 1989 wurde in Westberlin die erste Loveparade als angemeldete politische Demonstration initiiert.
  • 4. November 1989: die größte Demonstration der Wendezeit, über 500.000 Menschen demonstrierten auf dem Alexanderplatz für Meinungs- und Versammlungsfreiheit
  • 12. Januar 1991: Über 200.000 Menschen in ganz Deutschland demonstrieren gegen den Golfkrieg.
  • 15. Februar 2003: Weltweit demonstrieren etwa 10 Millionen Menschen gegen den Irakkrieg, davon etwa eine halbe Million in Berlin.
  • Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau 2004 (mit verminderter Teilnehmerzahl seither fortgeführt)
  • 2. Juni 2007: Großdemonstration in Rostock anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007, in deren Folge es zu schweren Straßenschlachten zwischen mehreren tausend Autonomen und der Polizei kommt
  • Seit Ende 2009: Wöchentliche Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21
  • Wiederbelebung der Anti-AKW-Bewegung im September 2009 bis heute durch die deutsche Laufzeitverlängerung
  • 11. Februar 2012: 120.000 Menschen demonstrieren bundesweit gegen die geplante Einführung des ACTA-Abkommens. Europaweit gehen 550.000 Menschen auf die Straße.

Jährlich

Demonstrationen weltweit

Historisch

Jährlich

Friedensdemo in den USA

Siehe auch

Literatur

  • Cobler u. a.: Das Demonstrationsrecht. dtv, 1983, ISBN 3-499-15346-7.
  • Dieter Rucht: Protest in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen. Frankfurt/Main: Campus, 2001, ISBN 3-593-36451-4

Weblinks

 Commons: Demonstrationen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Demonstration – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikinews Wikinews: Demonstration – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. Siehe dazu die ausführliche Untersuchung von Axel Weipert: Vor den Toren der Macht. Die Demonstration am 13. Januar 1920 vor dem Reichstag. In: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 11. Jahrgang, Heft 2, Berlin 2012, S. 16-32.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Demonstration aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.