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Maximilien de Robespierre

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Robespierre ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Robespierre (Begriffsklärung) aufgeführt.
Maximilien Robespierre
(anonymes Porträt, um 1793, Musée Carnavalet)
Robespierres Unterschrift

Maximilien Marie Isidore de[1] Robespierre (häufig nur Maximilien Robespierre [maksimiˈljɛ̃ ʀɔbɛsˈpjɛːʀ]; geb. 6. Mai 1758 in Arras; gest. 28. Juli 1794 in Paris), auch „der Unbestechliche“ genannt, war Rechtsanwalt und Politiker. Als ein führendes Mitglied der Jakobiner war er mitverantwortlich für den Terreur von 1793/94. Die erste Phase der Französischen Revolution wurde von ihm entscheidend mitgeprägt.

Biographie

Herkunft, Ausbildung und Berufsleben

Robespierre wurde als erstes von vier Kindern des angesehenen Advokaten Maximilien-Barthélémy-François de Robespierre im heutigen Département Pas-de-Calais am 6. Mai 1758 geboren. Die Familie väterlicherseits stammte ursprünglich aus Irland, war aber aufgrund religiöser Verfolgung unter Heinrich VIII. nach Frankreich ausgewandert. Seine Mutter war Jacqueline Margarethe Carrault, die Tochter eines wohlhabenden Brauers.[2] Im Juli 1764, als er gerade sechs Jahre alt war, verstarb seine Mutter im Kindbett.[3] Im Jahr 1777 starb sein Vater in München; einige Jahre zuvor hatte er Arras aus ungeklärten Gründen verlassen und war nur noch sporadisch in den Ort zurückgekehrt.[4] Am College von Arras galt Robespierre als Musterschüler und erlangte eines von vier Stipendien[5] für das renommierte Pariser Collège Louis le Grand, das er ab 1769 besuchte.[6] Nach zwölf Jahren des Studiums, aufgeteilt in sieben Jahre allgemeiner Studien und vier Jahre rechtswissenschaftlicher Studien, legte Robespierre 1780 sein Examen als Anwalt (Bakkalaureus des Rechts) ab und wurde 1781 Lizenziat.[7] In den Jahren 1772 und 1774 galt Robespierre als Klassenbester, 1775 wurde er zudem als bester Schüler der Universität ausgezeichnet und ausgewählt, die Begrüßungsrede beim Besuch von Ludwig XVI. zu halten.[8] Noch als Student hatte er den von ihm verehrten Jean-Jacques Rousseau in dessen Sterbejahr 1778 besucht und gesprochen.[9]

1781 ließ sich Robespierre in seiner Heimatstadt Arras als Anwalt nieder. Hier übernahm Robespierre verschiedenste Fälle und erarbeitete sich währenddessen einen Ruf als „Anwalt der Armen“.[10] In einem gewissen Maße widersprüchlich zu dieser Position steht Robespierres juristische Karriere in Arras, die er mit Gutheiß und fortwährender Unterstützung der Mächtigen machte.[11] Nationale Bekanntheit erreichte er 1783 durch den sogenannten „Blitzableiterfall“, in welchem er einen Mann, der sein Haus mit einem Blitzableiter versehen hatte, gegen Vorurteile der Gefährdung der Allgemeinheit verteidigte und ihn stattdessen als Förderer der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellte.[12] Kurze Zeit war Robespierre auch als Richter an einem bischöflichen Patrimonialgericht tätig, legte sein Amt jedoch bald nieder, da er einen Verbrecher zum Tode verurteilen sollte, er jedoch zum damaligen Zeitpunkt ein strikter Gegner der Todesstrafe war.

Vornehmlich nach seiner Aufnahme in die Akademie von Arras 1783 publizierte Robespierre Flugschriften und Pamphlete, in denen er sich gegen die Privilegien des Adels und der Geistlichkeit aussprach, gleichzeitig Sippenhaftung verurteilte und sich für die Rechte unehelich geborener Kinder und von Frauen sowie Menschenrechte im Allgemeinen einsetzte.[13] 1786 wurde er zum Vorsitzenden der Akademie gewählt.[14]

Schließlich sah er in Paris die Möglichkeit, durch sein politisches Engagement die Gesellschaftsform des monarchistischen Frankreichs nach der Staatstheorie seines geistigen Mentors Jean-Jacques Rousseau umzugestalten: 31-jährig wurde er gleich zum Delegierten des dritten Standes für die Stadt Arras in die Versammlung der Generalstände gewählt, die von Ludwig XVI. 1789 ursprünglich dazu einberufen worden war, das Steuerproblem des Staates zu lösen.

Politischer Aufstieg

Wahl in die Nationalversammlung (1789–1790)

Robespierre, gemalt 1860 von Pierre Rock Vigneron (1789–1872), nach einem Pastell von Adélaïde Labille-Guiard

Am 17. Juni 1789 erklärten sich die Vertreter des dritten Standes (Bürger und Bauern) zur Nationalversammlung. Nach dem Beitritt der Vertreter des Klerus und des Adels schafften die Vertreter der drei Stände die Privilegien der Priester und Adligen ab. Dies war die Geburtsstunde der französischen Revolution.

In der Nationalversammlung fiel Robespierre mit radikalen Forderungen auf, die aber zunächst von der gemäßigteren Mehrheit nicht geteilt wurden. So setzte er sich unter anderem für Pressefreiheit, die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien, die Aufhebung der Todesstrafe, die Beseitigung der Privilegien des Klerus sowie die Abschaffung des Zölibats ein.[15][16][17] Außerdem war er gegen das aufschiebende Veto-Recht des Königs in der ersten Verfassung von 1791 und sprach sich für das allgemeine Wahlrecht für alle Männer aus. Für die Wahl der Volksvertreter dürften keine anderen Kriterien gelten als „die der Tugend und der Begabung“. Zudem forderte er eine Beschränkung von deren Amtszeit.[18] Im August 1789 hatte Robespierre bereits einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, welcher eine „ruhige Beratung“ in der Versammlung garantieren sollte, so dass „ein jeder ohne Furcht vor Störungen [...] seine Meinung darlegen“ könne.[19]

Bald galt Robespierre als radikaler Demokrat und trat dem linkenClub der Jakobiner“ bei, der sich regelmäßig im Dominikanerkloster Saint-Jacques in Paris traf. Im März 1790 wurde er zu deren Präsident und zum stellvertretenden Sekretär der Nationalversammlung gewählt.[20] Im Oktober wurde er auch zum Richter am Distriktgericht von Versailles gewählt.[21]

Fortsetzung der Revolution (1791–1792)

Bis 1791 war Robespierre trotz seiner radikalen Forderungen ein Anhänger der konstitutionellen Monarchie. Allerdings war er gleichwohl der Ansicht, dass der König nicht das Recht haben sollte, über Krieg und Frieden zu entscheiden. Dieser würde nämlich im Zweifel immer ein Interesse daran haben, seine eigenen Machtbefugnisse zu erweitern, die Vertreter der Nation würden hingegen ein Interesse daran haben, den Krieg zu verhindern.[22] Er änderte jedoch seine Meinung im Juni 1791, als Ludwig XVI. mit der Flucht nach Varennes heimlich versuchte, Frankreich zu verlassen, um die Revolution von außen zu zerstören. Ludwig wurde nach Paris zurückgebracht und blieb König. Er bemühte sich jedoch weiterhin, die Revolution mit Hilfe der anderen Königreiche rückgängig zu machen, wodurch er sowohl Robespierre und die Jakobiner als auch die Girondisten weiter gegen sich aufbrachte. Allerdings war für Robespierre die Revolution weniger durch einen Krieg mit den anderen europäischen Nationen gefährdet als durch die Helfer des Königs in Paris und die Konterrevolutionäre.[23] Im Juni 1791 wurde Robespierre – ohne dessen Wissen – zum öffentlichen Ankläger am Kriminalgericht von Paris gewählt.[24] Ende des Jahres war er nicht mehr Abgeordneter der Nationalversammlung, da er zuvor die Begrenzung der Amtszeit durchgesetzt hatte.[25] Im April 1792 legte Robespierre auch sein Amt als Ankläger am Kriminalgericht von Paris nieder, um sich seinen Ruf als „der Unbestechliche“ zu bewahren.[26]

Nach dem Tuileriensturm am 10. August 1792 wurde der König von der Nationalversammlung vorläufig für abgesetzt erklärt. Am selben Tag wurde Robespierre Mitglied der Kommune von Paris. Im September 1792 befanden sich die Armeen der Preußen und der Österreicher auf dem Vormarsch.[27] Paris war bedroht und die zum Kampf bereiten Pariser Bürger fühlten sich von den Anhängern des Königs bedroht. Unter den in den Gefängnissen einsitzenden Königstreuen und jenen, die dafür gehalten wurden, richteten sie daher ein Blutbad an. Diesem Septembermassaker fielen über tausend Menschen zum Opfer.[28]

Louis Antoine de Saint-Just, der bedeutendste von Robespierres Anhängern, aber ein eigenständiger Charakter und somit kein blinder Gefolgsmann; Porträt (en profil) von Christophe Guérin aus dem Jahre 1793

In dieser aufgeheizten Stimmung wurde Robespierre mit 338 von 525 Stimmen zum Mitglied der neuen Volksvertretung, des Nationalkonvents, gewählt.[29] Gegen den König wurde Anklage wegen Hochverrats erhoben. Während die Girondisten und Danton Partei für den König ergriffen, schloss sich Robespierre in einer Rede der Forderung von Louis Antoine de Saint-Just nach dessen Hinrichtung an, da der König eine zu große Gefahr für die Revolution darstelle. Er erklärte den König zum Verräter Frankreichs und zum Verbrecher an der Menschheit.[30] Der Nationalkonvent sprach sich am 18. Januar 1793 bei 361 zu 334 Stimmen für die sofortige Hinrichtung Ludwigs XVI. aus.[31] Am 21. Januar wurde Ludwig XVI. durch die Guillotine enthauptet.

Die Gleichheit aller Franzosen

Robespierre war es, der 1792 in einem Brief verkündete, dass es darum gehe, auf den Trümmern des Thrones die heilige Gleichheit einzurichten. Er meinte damit die Gleichheit vor dem Gesetz und gleiche Chancen in der Politik. Die Gleichheit des Vermögens, von der die Armen träumten, meinte er nicht. Dies erklärte er im April 1793 vor dem Nationalkonvent und versicherte den Reichen, dass er ihre Schätze auf keinen Fall anrühren wolle. Diese Gleichheit war auch nicht für Frauen vorgesehen. Olympe de Gouges wurde 1793 verhaftet und unter anderem für ihre Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, in der sie die volle rechtliche, politische und soziale Gleichstellung beider Geschlechter forderte, hingerichtet.

Der Wohlfahrtsausschuss

Am 27. Juli 1793 wurde Robespierre vom Nationalkonvent zum Mitglied des zwölfköpfigen Wohlfahrtsausschusses berufen. In der Folgezeit unterstützte Robespierre alle Maßnahmen gegen sogenannte „Feinde der Revolution“, was ihm seinen Ruf als „Blutrichter“ der Französischen Revolution eintrug. So war er daran beteiligt, Jacques Roux und alle Mitglieder der ihm unliebsamen Enragés zu verhaften und vor Gericht zu stellen. 1794 ließ Robespierre Jacques-René Hébert, verhaften, weil er zum Aufstand aufrief und an eine Wiederholung der Septembermorde von 1792 dachte. Ihm folgte seine Anhängerschaft, die Hébertisten.

Am 30. März 1794 ließ der Wohlfahrtsausschuss Danton und dessen Anhänger verhaften und am 5. April auf der Guillotine hinrichten. Insgesamt waren es in jenem April 258 Hinrichtungen auf Geheiß des Ausschusses. Im Juni 1794 gab es 688 Hinrichtungen, denn der von Robespierre und Saint-Just dominierte Wohlfahrtsausschuss erließ am 10. Juni 1794 oder 22. Prairial II mit dem so genannten Prairial-Dekret ein neues Gesetz, nach dem Angeklagten kein Rechtsbeistand zukommen durfte und jeder – selbst Konventsmitglieder – ohne einen Mehrheitsbeschluss des Konvents vor das Revolutionstribunal gebracht werden konnte. Ihn unterstützten dabei seine engsten Vertrauten – unter anderem Couthon und Saint-Just, der allerdings zunächst gegen dieses Gesetz gewesen war. Jedoch überzog Robespierre im Wohlfahrtsausschuss seinen Machtanspruch und verlor endgültig seinen Rückhalt im Konvent.

Die Verhaftung von Cécile Renault am 22. Mai 1794 vor der Wohnung von Robespierre in der Rue (Saint) Honoré. Das Mädchen hatte sich durch auffälliges Verhalten verdächtig gemacht. Die beiden ersten Fenster links über dem Vorbau gehören zu Robespierres Räumen, in denen er von Juli 1791 an bis zu seinem Tode gewohnt hat. Rechts auf dem Bild im Hintergrund sind die Gesellen des Tischlers Duplay beim Arbeiten zu sehen. Stich von Matthias Gottfried Eichler aus dem Jahre 1816 nach einer Zeichnung von Jean Duplessis-Bertaux.
Der Sturz Robespierres im Nationalkonvent am 27. Juli 1794
Der verhaftete Robespierre in einem Raum der Tuilerien: Er liegt links auf dem Tisch und hat seinen schwer verletzten Kopf auf einer Kiste gebettet.
Die Begründung des Terrors gemäß Rousseau

In seiner gesamten politischen Tätigkeit bemühte sich Robespierre, die aufklärerischen Ideale Rousseaus zu verwirklichen, so wie er sie verstand. Gemäß Jean-Jacques Rousseau erzeugen alle Mitglieder einer Gemeinschaft in freiwilliger Übereinkunft einen Gemeinwillen, die volonté générale. Der Gemeinwille orientiert sich am Gemeinwohl und hat dabei immer Recht. Er gilt absolut, auch wenn Einzelne ihn ablehnen. Er ist nicht einfach der Wille der Mehrheit, sondern derjenigen, die tugendhaft und im Besitz der Wahrheit sind. Jeder, der den Gemeinwillen angreift, stellt sich außerhalb der aufgeklärten Gemeinschaft.

Für Robespierre bedeutete dies, dass die Gegner der Republik nur die Wahl zwischen einer Änderung ihrer Überzeugungen und dem Tod haben durften. Je grausamer die Regierung gegenüber den Verrätern auftrete, desto wohltätiger sei sie gegenüber den braven Bürgern, ließ Robespierre 1793 verlauten. Die Terrorherrschaft war demzufolge ein notwendiges Übel, um das Volk für den von Rousseau empfohlenen Gesellschaftsvertrag bereit zu machen. Ohne Tugend, meinte Robespierre, sei Terror verhängnisvoll, ohne Terror die Tugend machtlos.[32]

Ende des Terrors, Sturz und Hinrichtung

In den 15 Monaten zwischen dem 10. März 1793, der Gründung des Revolutionstribunals, und dem 10. Juni 1794, dem Prairial-Dekret, hatte das Revolutionstribunal 1579 Todesurteile verhängt. In den nur 49 Tagen zwischen der Einführung dieses Dekretes und dem Sturz Robespierres am 27. Juli 1794 wurden 1376 Personen verurteilt.

Am 26. Juli erschien Robespierre – zum ersten Mal seit Wochen – für eine Rede vor dem Parlament. Diese Rede dauerte etwa zwei Stunden. Robespierre bekräftigte seine Überzeugung, nur der Terror gegen das Verbrechen verschaffe der Unschuld Sicherheit. Er konnte aber keinen programmatischen Entwurf für einen Weg aus der politischen Krise aufzeigen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die militärische Lage stabilisiert, die Wirtschaft erholte sich, der Wohlfahrtsausschuss hatte sich als faktische Zentralgewalt etabliert. Terror war gerade in den letzten Monaten nur noch als Mittel der Machterhaltung und teilweise zur Beseitigung persönlicher Gegner und Rivalen missbraucht worden. Robespierres Programm lief aber auf eine immer weitere Verschärfung des Terrors hinaus. Er spielte auf Verräter an, die mit aller Härte bestraft werden müssten. Er kenne sie, doch Namen nennen wolle er nicht. Damit kündigte er eine neue „Säuberungswelle“ an.

Nun konnte jeder im Konvent betroffen sein. Nach dem Prairial-Dekret, welches auch Konvents-Mitglieder der ungeschützten Willkür des Terrors aussetzte, waren nach dieser Ankündigung kaum noch Befürworter für die Erhaltung der Macht Robespierres zu finden. In der folgenden Nacht traf eine Koalition von unterschiedlichen Politikern zusammen. Viele befürchteten, als Verräter bezeichnet und hingerichtet zu werden. Andere strebten selbst nach der Macht und wollten die Politik nach ihren Vorstellungen gestalten. Manche sahen durch ihn die Revolution verraten. Robespierre selbst hatte mit seiner zunehmend irrationalen Politik zu dieser Koalition beigetragen.

Die Hinrichtung Robespierres

Am nächsten Tag debattierte das Parlament über den Wohlfahrtsausschuss. Man wollte dem blindwütigen Terror ein Ende setzen und seinen Führer entmachten. Robespierre wollte sich verteidigen, doch seine Worte gingen im verabredeten Stimmentumult unter. Schließlich wurde die Verhaftung von Robespierre, Saint-Just und Georges Couthon gefordert und zur allgemeinen Verblüffung fast einstimmig beschlossen. Robespierre wurde abgeführt – die von Robespierre und seinen Anhängern etablierten Maßnahmen, die „Verdächtige“ weitgehend rechtlos stellten, wandten sich gegen sie selbst. Es gelang ihm jedoch, sich zu befreien und sich mit aus dem Kerker befreiten Freunden im Rathaus zu versammeln.

Nach dem von Léonard Bourdon geführten Sturm der Nationalgarde auf das Stadthaus schoss sich Robespierre in den Mund, die Kugel zerschmetterte jedoch nur seinen Kiefer. Einige seiner Kameraden, die sich mit ihm verschanzt hatten, begingen Suizid, indem sie sich erschossen oder aus dem Fenster sprangen. Der schwerverletzte Robespierre wurde notdürftig ärztlich behandelt. Ob er wirklich versucht hat, sich das Leben zu nehmen, ließ sich nie eindeutig klären.

Am 28. Juli 1794 wurden Robespierre und 21 seiner Anhänger ohne vorherigen Prozess durch die Guillotine enthauptet; in den Tagen darauf folgten noch 83 weitere Anhänger.

Rezeption

Politisch

Robespierre zählt zu den „brillantesten und scharfzüngigststen Redner[n] der Französischen Revolution.“ Seine rund 650 Reden, die er von Mai 1789 bis zu seinem Tod im Juli 1794 in der Nationalversammlung, im Konvent, im Klub der Jakobiner und anlässlich verschiedener Pariser Sektionsversammlungen gehalten hat, sicherten ihm nicht nur die Aufmerksamkeit seiner Zuhörer, sondern auch eine politisch herausgehobene Stellung unter den Revolutionsgrößen.[33]

Seine kompromisslose politische Linie, vor allem aber sein Eintreten für den Terror im Namen der Tugend, führte letztlich nicht nur die Revolution in ihre blutigste Phase, sondern auch zu seinem eigenen Untergang. Seine immer radikaler werdenden Forderungen, mit denen auch dem Druck der Sansculotten-Bewegung nachzugeben versucht wurde, zerstörten das Bündnis zwischen der vom Bürgertum getragenen sogenannten „Verfassungsrevolution“ und der „Volksrevolution“ unweigerlich. Robespierre und dem Konvent gelang es aber nicht, die radikalisierte Volksbewegung politisch zu kanalisieren und zu befrieden. Diese sah ihre Wünsche nach umfassenden Besitzumverteilungen und tiefgreifenden sozialen Maßnahmen nicht ausreichend erfüllt, während bei einem immer größer werdenden Teil des Bürgertums, dem auch die Jakobiner selbst zuzurechnen waren, die Furcht vor einem völligen Umsturz der Eigentumsverhältnisse und damit der sozialen Ordnung stetig wuchs. Robespierre und die Führungsriege des Wohlfahrtsausschusses entfremdeten sich dadurch beiderseits. Die von Robespierre permanent eingeforderte Notstandsdiktatur zur Rettung der Republik, die eigentlich nur die Hilflosigkeit des Wohlfahrtsausschusses angesichts der innen- und außenpolitischen Bedrohungssituation widerspiegelte, hatte dadurch schon bald keine tragende Basis mehr. Am Schluss sahen jene Teile des Bürgertums, für die der soziale Umsturz zur Hauptbedrohung und die Rückkehr zu Ruhe und Ordnung zur dringlichsten Aufgabe geworden war, nur mehr die Möglichkeit, Robespierre und seine Anhänger, die mittlerweile politisch völlig isoliert waren, zu beseitigen.

Sowohl von den Zeitgenossen, als auch den heutigen Forschern wurden Notwendigkeit und Berechtigung der Terror-Maßnahmen oft leidenschaftlich diskutiert. Dabei standen sich die Ansichten von Historikern wie François Furet und Denis Richet auf der einen und beispielsweise die von Albert Soboul auf der anderen Seite konträr gegenüber. Während die einen der Auffassung sind, dass die Revolution durch die Gewaltexzesse der Notstandsdiktatur letztlich völlig diskreditiert wurde, sieht letzterer in den Terror-Maßnahmen eine staatspolitische Notwendigkeit, ohne die die Errungenschaften der von allen Seiten bedrohten Revolution nicht zu retten gewesen wären.[34] Diese divergierenden Interpretationen spiegeln oft nicht nur unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze, sondern auch politische Hintergründe ihrer Vertreter wider.

Künstlerisch

Persönlich

Robespierre soll nach neueren Forschungen der Forensiker Philippe Charlier und Philippe Froesch in seinen letzten vier Lebensjahren unter der seltenen Immunkrankheit Sarkoidose gelitten haben. Zeitgenossen berichteten von Symptomen wie anhaltende Müdigkeit, Gelbsucht, Nasenbluten, aber auch von wiederkehrenden Beingeschwüren.

Literatur

Weblinks

 Commons: Maximilien de Robespierre – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Familie Robespierre war nicht adelig. Der ohne erhebliche Bedingungen führbare Zusatz „de“ zeigte somit lediglich an, dass es sich nicht um Handarbeiter handelte.
  2. Brunnemann: Maximilian Robespierre (1885), S. 1–2
  3. Max Gallo; Peter Schöttler (Hrsg.): Robespierre. Ernst Klett, Stuttgart 1989 (übersetzt von Pierre Bertaux und Bernd Witte), ISBN 3608944656, S. 24.
  4. Max Gallo; Peter Schöttler (Hrsg.): Robespierre. Ernst Klett, Stuttgart 1989 (übersetzt von Pierre Bertaux und Bernd Witte), ISBN 3608944656, S. 24.
  5. Es ist unklar, ob Robespierre jenes Stipendium eher für seine Leistungen, oder aufgrund proklamierter familiärer Verbindungen zur Kirche, welche die Stipendien vergab, erlangte.
  6. Brunnemann: Maximilian Robespierre (1885), S. 2
  7. John Hardman: Robespierre. Pearson Education, Harlow, England 1999, ISBN 0582437555, S. 8.
  8. Gallo: Robespierre (1989), S. 27–29
  9. Jean Massin: Robespierre. 4. Auflage, Berlin 1976 (frz. Originalausgabe 1956) , S. 17; Winkler 2009, S. 224. Als Robespierre 1789 politisch aktiv wurde, erinnerte er sich dieser Begegnung, indem er notierte: „Ich will dein hochgeschätztes Werk fortsetzen, sollte mein Name auch in den kommenden Jahrhunderten vergessen sein; ich bin glücklich, wenn ich auf dem gefahrvollen Wege, den eine beispiellose Revolution vor uns eröffnet hat, ständig den Eingebungen treu bleibe, die ich aus Deinen Werken geschöpft habe.“ (Zitiert nach Massin ebenda, S. 18)
  10. John Hardman: Robespierre. Pearson Education, Harlow, England 1999, ISBN 0582437555, S. 8.
  11. Max Gallo; Peter Schöttler (Hrsg.): Robespierre. Ernst Klett, Stuttgart 1989 (übersetzt von Pierre Bertaux und Bernd Witte), ISBN 3608944656, S. 36.
  12. Ruth Scurr: Fatal Purtiy. Vintage, London 2007, ISBN 0099458985, S. 8.
  13. Brunnemann: Maximilian Robespierre (1885), S. 7–8
  14. Gallo: Robespierre (1989), S. 39–41
  15. Brunnemann: Maximilian Robespierre (1885), S. 16–23
  16. Westdeutscher Rundfunk: Vor 250 Jahren: Maximilien de Robespierre in Arras geboren: Terror für die Tugend, vom 6. Mai 2008
  17. Gallo: Robespierre (1989), S. 72–73
  18. Gallo: Robespierre (1989), S. 60–67
  19. Gallo: Robespierre (1989), S. 58
  20. Gallo: Robespierre (1989), S. 68
  21. Gallo: Robespierre (1989), S. 75
  22. Gallo: Robespierre (1989), S. 71
  23. Gallo: Robespierre (1989), S. 96
  24. Gallo: Robespierre (1989), S. 91–92
  25. Gallo: Robespierre (1989), S. 108
  26. Gallo: Robespierre (1989), S. 133 und S. 147
  27. Französische Revolution auf wdr.de. Abgerufen am 15. Mai 2013.
  28. Septembermassaker. Abgerufen am 15. Mai 2013.
  29. Gallo: Robespierre (1989), S. 149 ff.
  30. Gallo: Robespierre (1989), S. 166–167
  31. Gallo: Robespierre (1989), S. 170
  32. Alfred Hirsch: Recht auf Gewalt?: Spuren philosophischer Gewaltrechtfertigung nach Hobbes. 2004, Wilhelm Fink Verlag. S. 116–117
  33. Erich Pelzer: Maximilien Robespierre. Die revolutionäre Regierung (1793). In: Kai Brodersen: I have a dream. Große Reden von Perikles bis Barack Obama. Darmstadt 2009, S. 68-82, hier S. 68f.
  34. Vgl. dazu die entsprechenden Kapitel in: François Furet und Denis Richet: Die Französische Revolution. Verlag C.H. Beck, München 1981. (Original: La Révolution. 2 Bde., Paris 1965 und 1966.) und Albert Soboul: Die Große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789-1799). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 353.
  35. in der deutschen IMDB


Vorgänger Amt Nachfolger

Marie-Jean Hérault de Séchelles
Claude-Antoine Prieur
Präsidenten des französischen Nationalkonvents
22. August 1793–7. September 1793
4. Juni 1794–19. Juni 1794

Jacques Nicolas Billaud-Varenne
Élie Lacoste
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