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Meldegesetz

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Basisdaten
Titel: Bundesmeldegesetz
Abkürzung: BMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland            
Rechtsmaterie: Meldewesen
Fundstellennachweis: 210-7
Datum des Gesetzes: 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084)
Inkrafttreten am: 1. November 2015
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722, 1730)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. November 2015
(Art. 15 G vom 20. Oktober 2015)
GESTA: B047
Weblink: Text des GesetzesVorlage:§§/Wartung/buzer
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Die Meldegesetze sind Gesetze, die in Deutschland das Meldewesen regeln. Die Länder müssen sich dabei an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten. Seit der im September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform hat der Bund für das Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 73Vorlage:Art./Wartung/buzer Abs. 1 Nr. 3 GG) und hat ein Bundesmeldegesetz verabschiedet. Ein entsprechender Entwurf wurde ab Ende 2011 dem Bundestag vorgelegt und nach kontroversen Diskussionen im Februar/März 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses neue Bundesmeldegesetz sollte ursprünglich am 1. Mai 2015 in Kraft treten. Sein Inkrafttreten wurde jedoch durch die Änderung des Art. 4Vorlage:Art./Wartung/buzer des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens auf den 1. November 2015 verschoben, „damit aufgrund vorzeitig in Kraft tretender Ermächtigungsgrundlagen Bundesverordnungen, Landesregelungen und Verwaltungsvorschriften gleichzeitig mit dem MeldFortG in Kraft treten können.“[1] Es wurde zudem durch Art. 3aVorlage:Art./Wartung/buzer des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes geändert.

Geschichte

Mit dem Melderechtsrahmengesetz 1980 sollte die Erfassung der Meldedaten in Deutschland einheitlich geregelt werden. In einer späteren Novellierung wurde festgelegt, dass die Rückmeldungen zwischen den Meldebehörden bei Umzügen seit 1. Januar 2007 nur noch elektronisch erfolgen durften. Sinn dieser Regelungen ist es vor allem, Missbrauch bei Personalausweisen und Reisepässen auszuschließen.

Da der Bund für das Meldewesen seit 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat, werden die noch gültigen Landesmeldegesetze[2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] abgelöst.

Ummeldung

Beispiel einer Meldebestätigung

Die Meldegesetze der Länder hatten bis zum 1. November 2015 verschiedene Fristen, in denen ein Umzug beim Einwohnermeldeamt angezeigt werden musste. Üblich war dabei die Meldepflicht zur Ummeldung innerhalb einer Woche − im Einzelnen fordern die Ländergesetze eine unverzügliche Ummeldung in Rheinland-Pfalz, die Ummeldung innerhalb einer Woche in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, oder die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen. Seit 1. Januar 2007 ist die Pflicht zur Abmeldung beim alten Einwohneramt entfallen, dies wird durch elektronischen Abgleich durch das Einwohneramt der Anmeldung durchgeführt − die Abmeldung ist nur noch bei einem dauernden Aufenthalt außerhalb Deutschlands notwendig. Von der Ummeldung befreit sind bestimmte Berufsangehörige wie Armeeangehörige − für Schiffer gelten Sonderbestimmungen, nach denen in freier Wahl ein Heimathafen bestimmt werden kann, dessen Meldeamt für die Verwaltung zuständig ist.

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens/Bundesmeldegesetz

Im April 2008 legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein Bundesmeldegesetz vor, das jedoch wegen „unterschiedlicher Vorstellungen über die künftige Struktur des Meldewesens“ nicht eingebracht wurde.[18][19] Das darin vorgesehene umfangreiche Bundesmelderegister sollte zunächst noch einmal zu einem Bürgerinformationssystem verschlankt werden, was jedoch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit noch immer als zu umfangreich für eine bundeszentrale Datenspeicherung bewertet wurde. Anfang 2011 war nicht absehbar, ob ein Bundesmelderegister eingerichtet wird.[20] Mit der Drucksache 17/7746 vom 16. November 2011, Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG), wurde die erste Fassung eines Bundesmeldegesetzes dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. [21]

Mitwirkung des Wohnungsgebers

§ 19 BMG besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[21] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

Kritik

Michaela Schultze, Referentin beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sieht es skeptisch, dass Vermieter einen Ein- oder Auszug künftig wieder bestätigen sollen. „Uns fehlen belastbare Zahlen und Erkenntnisse, dass diese Vorgabe tatsächlich geeignet ist, um Scheinanmeldungen zu verhindern“, erläuterte sie. Die Abschaffung der Auflage vor einigen Jahren sei genau mit der Begründung erfolgt, dass die von den Bürgern als lästig empfundene Regelung wenig gebracht habe.[22]

Der Rechtsanwalt Udo Vetter erklärte im Lawblog zur geplanten Änderung des Meldegesetzes, die Ende Juni 2012 vom Bundestag beschlossen wurde: „Zufälligerweise ist diese Regelung aber auch ein Anliegen der GEZ. Die Rundfunkgebühren werden bald nach Haushalten und nicht mehr nach Personen berechnet. Da stellt sich die Frage, wer denn konkret Zahlungspflichtiger ist, also tatsächlich an der Adresse wohnt und damit zum Haushalt gehört. Das lässt sich natürlich am einfachsten belegen, wenn Informationen zum Mietverhältnis vorliegen. Die Vermieterbestätigung, auf die nun etliche Jahre verzichtet wurde, liefert genau diese Daten.“ Vetter sagt auf Golem.de, dass, es „auffällig sei, dass die Vermieterbescheinigung parallel zur Haushaltsabgabe eingeführt werde, denn davon profitiere die GEZ, da sie dann leichter beweisen könne, wer zumindest Mieter sei und damit ohne Zweifel zum Haushalt gehöre.“[23]

Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Die inhaltlich § 16 Absatz 1 MRRG entsprechende Vorschrift des neuen § 29 BMG regelt die besonderen Meldepflichten bei Aufnahme einer Person in einer Beherbergungsstätte sowie bei Übernachtungen in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen.

Kritik

Michaela Schultze sagt, sie sei nicht einverstanden mit dem Festhalten an der Hotelmeldepflicht. Datenschützer von Bund und Ländern fordern seit langem deren Abschaffung für deutsche Gäste. Es handle sich um eine massive Erhebung von Daten, die für polizeiliche Ermittlungen zur Verfügung stehen sollten. Damit sei von einer Form der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung auszugehen. Erleichtert zeigte sich die Datenschützerin, dass es kein zentrales Bundesmelderegister geben solle.[22]

Einfache Melderegisterauskunft

In § 44 BMG enthält das neue Melderecht eine neue Regelung: Privatfirmen sollen großzügig Daten von Behörden erwerben können.[24]

Ursprünglicher Entwurf und dessen Änderung

Im ersten Entwurf war vorgesehen gewesen, mit dem bundesweiten Registerverbund den Datenschutz bei Melderegisterabfragen (siehe auch Melderegister) zu stärken, so die Bundesregierung. Nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung sollten Daten für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden. Auch Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften sollten nur noch bei ausdrücklicher Zustimmung des Bürgers herausgegeben werden. Inkasso- und Direktmarketingwirtschaft sowie Auskunfteien waren gegen diese Pläne „Sturm gelaufen“ und lobbyistisch tätig geworden.[25] Auf „ausdrücklichen Wunsch“ und unter Druck der CSU wurde der Gesetzesentwurf daraufhin geändert.[26][27][28]

Der Innenausschuss des Bundestages änderte das ursprünglich verbraucherfreundliche Regelwerk daraufhin und verschärfte die Regelung. Sie beschloss, dass die Bürger dem Datenhandel künftig aktiv widersprechen müssten – wohl wissend, dass sich diese Mühe kaum jemand machen würde.[29] Drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag legten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) den geänderten Gesetzentwurf vor.[30][31] Berichterstatter der FDP, Manuel Höferlin, gab in der Bundestagsabstimmung Ende Juni eine Rede zu Protokoll, „die sich wie ein flammendes Plädoyer für die Widerspruchsregelung liest“. Diese Lösung würde sicherstellen, dass die Bürger „nicht dauernd mit lästigen Einwilligungsanfragen behelligt“ würden, steht in dieser Rede.[29]

Kritisierter und beschlossener neuer Entwurf

Der Gesetzesentwurf umfasst samt Antrag 65 Seiten. Darin heißt es u. a.: „Ein Schwerpunkt der mit diesem Gesetz angestrebten Fortentwicklung des Meldewesens knüpft an die Funktion des Meldewesens als zentraler Dienstleister für die Bereitstellung von Daten vor allem für den öffentlichen Bereich an […]. Der Anfragende muss die Einwilligung der betroffenen Person zur Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung nachweisen, außer diese Information liegt der Meldebehörde bereits vor. Der Meldebehörde steht es frei, bei Anmeldung die Einwilligung der betroffenen Person abzufragen.“[32]

In § 44 BMG heißt es: Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 BMG bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Sofern die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, sind diese anzugeben.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf des Gesetzes ist keine Einwilligung des Bürgers mehr vorgesehen, wenn seine Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergegeben werden sollen. Verbraucher könnten lediglich der Übermittlung ihrer Daten widersprechen – wie auch schon bisher.[33]

In dem umstrittenen verabschiedeten Gesetz heißt es: „Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten […] zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung […] sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.“ Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wurde ein Opt-out. Dieses gilt zudem nicht, „wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“.[28]

Kritisiert wird vor allem § 44 BMG. Dieser ermögliche es Inkassofirmen, Adresshändlern oder der Werbewirtschaft, in großem Umfang Daten aus den amtlichen Registern abzufragen: Namen und Titel, die aktuelle Anschrift sowie die Information, ob die Person noch lebt.[32] Verbraucher könnten zwar – wie bisher – schriftlich beim Amt Widerspruch einlegen. Allerdings würde eine Änderung im neuen Gesetz das Widerspruchsrecht aufweichen: Der Widerspruch gilt in den Fällen nicht, wenn die Informationen dazu dienen, bereits vorliegende Daten zu bestätigen bzw. zu korrigieren, was allerdings regelmäßig der Fall sein könnte. So bliebe dem Verbraucher nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen, allerdings müsste er dafür erst beim Meldeamt in Erfahrung bringen, an wen diese Daten überhaupt weitergegeben wurden.[34][35][36] Allerdings wird z.B. im Bundesland Brandenburg gar nicht erfasst, an wen die Daten herausgegeben worden sind „Eine Protokollierung der erteilten einfachen Melderegisterauskünfte an Private und Datenübermittlung an Behörden“ sei „entsprechend dem Brandenburgischen Meldegesetz nicht vorgesehen“ und werde „folglich auch nicht durchgeführt“ [37]

Zusätzlich wird die Situation dadurch verkompliziert, dass die abfragenden Unternehmen, wie z.B. die Deutsche Post Adress die Ergebnisse einmal getätigter Abfragen in internen Datenpools („Schattendatenbanken“) speichern. Dadurch können diese Unternehmen bei erneuten Anfragen zu dieser Adresse kostengünstig auf die bereits vorhandenen Rechercheergebnisse zurückgreifen und müssen sie nicht noch einmal bei den Meldeämtern abfragen. So ist es Privatpersonen quasi unmöglich zu erfahren, an wen die Daten herausgegeben worden sind.[38]

Gesetzesentwurf und umstrittene Abstimmung

Am späten Abend des 28. Juni 2012 beschlossen die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens ohne weitere Aussprache in geänderter Form. Entgegen früheren Bekundungen würden damit laut Angaben der Piratenpartei die Rechte des Bürgers gegenüber Adresshändlern und Werbetreibenden deutlich geschwächt. Zudem wurde ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen von der Koalition beseitigt.[39]

Die Regierungsfraktionen stimmten dafür, die Daten der rund 5200 Meldeämter zu vernetzen. Die Opposition war geschlossen dagegen. Sie sprach von einem „schlechten Gesetz“, da damit die Privatsphäre der Bürger weiter aufgeweicht würden.[40]

Die Drucksache 17/10158 vom 27. Juni 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)[41] wurde kritisiert,[42][43][44][45][46] da für die Weitergabe der „Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels[47] keine Zustimmung der betroffenen Person mehr vorliegen muss.[47] Einen Tag nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde der Gesetzentwurf am 28. Juni 2012 in zweiter und dritter Beratung im Bundestag gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei[45] angenommen.[48][49] Es wurde festgehalten, dass „[…] zum Zeitpunkt der Abstimmung des EM-Halbfinalspiels Deutschland – Italien kaum noch Abgeordnete anwesend“ waren.[46] Die Reden der Mitglieder des Bundestags wurden lediglich zu Protokoll gegeben – zwei Beratungen inklusive Abstimmung in knapp unter einer Minute. Dadurch passierte das Gesetz das Parlament „geradezu im Eiltempo“.[50]

Die Vizepräsidentin des Bundestages Petra Pau erklärte die Abstimmung für beschlussfähig, obwohl nur 26 Abgeordnete[32][51] anwesend waren und damit nach § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Bundestag nicht beschlussfähig war, da nicht die geforderte „Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend“ war. Für einen Abbruch hätten entweder eine Fraktion oder Petra Pau die Beschlussfähigkeit des Parlaments anzweifeln müssen.[52] Peter Mühlbauer und Florian Rötzer auf Telepolis: „Eigentlich hätte Petra Pau oder auch ein anderer Abgeordneter darauf hinweisen können, dass der Bundestag damit nicht beschlussfähig ist, um die Abstimmung zu unterbinden. Das scheint aber allen egal gewesen zu sein – oder man hat sich zuvor abgesprochen, die Gesetze im Schnellverfahren und ohne Beschlussfähigkeit des Bundestags durchzuboxen.“[52]

Die Opposition hätte das Gesetz noch stoppen können. Omid Nouripour von den Grünen räumte im Gespräch mit t-online.de ein: „Falls Anträge so überfallartig gestellt werden, gibt es ein breites Spektrum an Mitteln, sie zu stoppen“. Warum weder die Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, LINKEn noch der SPD davon Gebrauch machten, wisse er auch nicht.[53]

Marktteilnehmer, die Meldeamtsdaten einkaufen oder abrufen

Größte Marktteilnehmer und Tätigkeiten in den Bereichen Adresshandel, Inkasso, Scoring, Personenermittlung

Eine bundesweite Übersicht über die beteiligten Unternehmen, Institutionen, Einrichtungen gibt es aufgrund der dezentralen Struktur des Meldewesens nicht. Die Stadt Kiel gibt an, dass ca. 30 % der Abfragen von Behörden und der GEZ eingehen.[54] Von Seiten der Unternehmen werden die Abfragen maßgeblich durch Versicherungs- und Inkassounternehmen automatisiert getätigt. Das Bundeskartellamt hat den Markt für Inkasso und Forderungsmanagement untersucht.[55] Von den dort benannten Marktführern sind im Bereich der Abfrage von Meldeamtsdaten die folgenden Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Fachabteilungen aktiv:

Diese Abfrage von Meldeamtsdaten steht bei den Marktführern nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den Aktivitäten im Forderungsmanagement, Inkassogeschäft, Scoring, Adresshandel.

Kontroverse und Reaktionen

Petra Pau (Linke) sagte nach der Abstimmung, die sie selbst für beschlussfähig erklärt hatte: „Der Ausverkauf des Datenschutzes geht weiter. Und das mit Zustimmung der FDP, die sich selbst als freiheitlich und demokratisch rühmt.“[56][34]

Auf abgeordnetenwatch.de schrieb SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles: Die Änderungen hätten Union und FDP „in letzter Minute“ eingebracht, die Regierungskoalition von Union und FDP sei „wieder einmal vor der Adresslobby eingeknickt“. Mit dem Gesetz werde der Datenschutz „für Wirtschaftsinteressen geopfert“.[57][58] Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, distanzierte sich von dem neuen Meldegesetz. Sie sagte, dass im Regierungsentwurf ursprünglich „aus guten Gründen“ vorgesehen gewesen sei, dass die Bürger der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. „Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg.“ Zudem sagte sie: „Nach dem Beschluss des Bundestags sehe ich hier noch Diskussionsbedarf“.[59] Aigner unterstrich, dass der zuständige Ausschuss das von der Regierung vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und „verschärft“ habe.[60]

SPD-Chef Sigmar Gabriel bekräftigte: „Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft“. Er bezeichnet das als „gefährlichen Unsinn“. Gabriel sagte weiter: „Ich will nicht, dass meine Heimatstadt meine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann […]. Leider erfährt die Öffentlichkeit, also der betroffene Bürger, erst NACH der Verabschiedung eines solchen Gesetzes davon. Dann ist es für den Aufschrei leider schon zu spät […]. Eigentlich hatten Union und FDP versprochen, den Datenschutz zu stärken. Die Weitergabe der Daten aus den Einwohnermeldeämtern sollte nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Bürger möglich sein. Doch dann ist die Bundesregierung der Lobby der Datensammler gefolgt: Jetzt wollen Union und FDP den Verkauf von Daten immer erlauben – es sei denn der Bürger widerspricht. Und selbst bei einem glasklaren Widerspruch können Datensammler vorhandene Informationen mit denen in den Einwohnermeldeämtern abgleichen.[61][62] Auch SPD-Datenschutzexperte Johannes Kahrs kritisierte die Aktualisierungsregelung.[63]

In der Süddeutschen Zeitung bemängelte Schleswig-Holsteins Landes-Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert, dass das neue Recht „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“ ermögliche. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern, Thomas Petri, forderte die Landesregierung auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.[59] Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar meldete Bedenken an: „Damit geht ein Stück Selbstbestimmung für die Bürgerinnen und Bürger verloren“. Das Gesetz enthalte „massive Verschlechterungen“ für die Bürger, kritisierte Schaar weiter. Die Bürger müssten einer Weitergabe ihrer Daten durch Ämter an Unternehmen ausdrücklich widersprechen – statt diese schriftlich zu erlauben. Die Erfahrung zeige aber, dass nur wenige Bürger diesen Widerspruch überhaupt einlegten, sagte Schaar. Und selbst dann könnten Unternehmen, die bereits alte Daten von Bürgen hätten, diese bei den Ämtern aktualisieren – sogar wenn diese aus „dubiosen Quellen“ stammten. „Da hilft selbst kein Widerspruch.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte den Bundesrat ebenfalls auf, das vorliegende Gesetz abzulehnen.[64]

Auch der Deutsche Städtetag lehnte das neue Meldegesetz ab, da dessen Interessen nicht dahin gehe, mit Adressen zu handeln, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Helmut Dedy, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Der Schutz der Daten der Bürger sei für die Städte ein kostbares Gut. Ein Entgegenkommen gegenüber den Werbern im neuen Bundesmeldegesetz wäre „für uns problematisch“.[59]

Protest im Netz

Es begann zunächst in Internetforen, anschließend baute sich eine Empörungswelle[58] auf, dann warnten Datenschützer und anschließend „wachte auch die Opposition auf“: Der Widerstand gegen das neue Melderecht formierte sich und darauf hin kündigten die ersten Länder an, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren. Der Bundestag hatte es Ende Juni 2012 fast unbemerkt in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ beschlossen.[65] Die Berichterstattung mancher Medien, die Tweets der Piraten und die Empörung mancher Blogger lassen die Stimmung kippen.[66][28]

In der Bevölkerung löste das Bekanntwerden des kontrovers durchgeführten Gesetzesentwurfes Empörung aus, und aufgrund der immer lauter werdenden Kritik in der breiten Öffentlichkeit regte sich auch in den Bundesländern Widerstand gegen das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.[67] An der Aktion unter dem Motto „Meine Daten sind keine Ware!“ beteiligten sich mehr als 180.000 Menschen (Stand 18. Juli 2012). Mit der Aktion soll der Verkauf von Meldedaten an Firmen verhindert werden.[68] Der Online-Appell ist Teil einer Kampagne, die das Kampagnennetzwerk Campact gemeinsam mit der Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisation digitalcourage (vormals FoeBuD) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestartet hat. Die Unterzeichner fordern darin die Ministerpräsidenten auf, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass keine Meldedaten mehr weitergegeben werden dürfen, es sei denn, der Bürger habe dem ausdrücklich zugestimmt.[69]

Standpunkt der Initiatoren

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl, der gemeinsam mit Gisela Piltz (FDP) Initiator des Gesetzesentwurfes ist, sagte: „Es gibt laut höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland kein Recht, sich zu verstecken.“ Uhl bezieht sich damit wohl auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von Juni 2006, das für die Bürger lediglich ein Widerspruchsrecht verlangt, wenn die Meldebehörde seine Daten zu Werbezwecken gegen Gebühren verkaufen will. [70] Uhl verteidigte das Gesetz und bezeichnete die Widerspruchslösung als effizienteren Weg, der den Meldeämtern einen „immensen Arbeitsaufwand“ ersparen würde. Uhl bestreitet, er habe mit der Widerspruchslösung im Interesse der Werber, Adresshändler und Inkasso-Unternehmer gehandelt.[71]

Er sprach von einer Verbesserung für die Verbraucher, gegenüber der bisherigen Rechtslage. Die Neuregelung habe die gesamte Fraktion beschlossen. Gisela Piltz beteuert, sie habe als innenpolitische Sprecherin nur als eine Art Briefträger für die Änderungen fungiert.[30]

Der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin, der das Gesetz mit beschlossen hatte, schrieb in seinem Blog: „Das Verfahren ist ordnungsgemäß und parlamentarisch einwandfrei abgelaufen.“ Dass sich Unternehmen künftig ohne große Probleme die Anschrift eines Bürgers abrufen könnten, sei kein Zufall. „Es ist nicht die Aufgabe des Melderechts, die Verbindung zu einem Unternehmen abzubrechen“. Das sei die Aufgabe des Datenschutzrechts.[72]

Hans-Peter Friedrich lehnte eine Kritik an dem neuen Gesetz ab: Wer sich „inhaltlich“ mit dem neuen Gesetz auseinandersetze und dieses mit den Meldegesetzen der Länder vergleiche, der werde feststellen, dass der Datenschutz gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert werde. [...] Friedrich wollte sich auch auf Nachfrage nicht zu „seiner“ ursprünglichen Gesetzesfassung bekennen oder sich gegen die vom Bundestag beschlossenen Verschärfungen positionieren. [27]

„Wir JuLis sind enttäuscht über die Novelle des Melderechts“, sagte der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Lasse Becker. „Gerade Liberale sollten an dieser Stelle eine größere Sensibilität walten lassen.“[73]

Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach war überrascht von der Kritik: „Wieso man die Verbesserung der Datenschutzlage durch das verabschiedete Gesetz als Verschlechterung verkauft, das verstehe ich nicht.“[71]

CSU-Chef Horst Seehofer und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner kündigten an, das verschärfte Gesetz stoppen zu wollen.[27] Aus Koalitionskreisen war zu erfahren, dass die umstrittene Verschärfung des Meldegesetzes „auf ausdrücklichen Wunsch der CSU zustande gekommen“ sei. In der Koalition „zeigte man sich daher irritiert“ über die Kritik der CSU-Spitze.[27]

Widerstand in Opposition und Ländern

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, sowie Grüne und Linkspartei kündigten an, sie würden Widerstand leisten und das Gesetz im Bundesrat aufhalten.[59] Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck: „Das Melderechtsgesetz wird den Bundesrat so nicht passieren.“[63]

Voraussichtlich wird der umstrittene Gesetzentwurf für das neue Meldegesetz im Bundesrat von den Ländern gekippt werden: Nach der rot-grünen Landesregierung von Rheinland-Pfalz zeigte auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg seine Ablehnung. Bundesratsminister Peter Friedrich sagte für die Landesregierung: „Die Weitergabe von Daten ohne Ausschlussmöglichkeit des Bürgers wird nicht mitgetragen.“ Jeder Bürger müsse dem Handel mit seinen persönlichen Angaben wirksam widersprechen können.[74] Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit zeigte sich „entsetzt“ über das neue Meldegesetz.

Auch Jens Böhrnsen, Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, kündigte Widerstand an: „Ich glaube nicht, dass das Gesetz den Bundesrat unverändert übersteht“, sagte Böhrnsen, der Ende Juli 2012 den Vorsitz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übernimmt.[74] Die Grünen kündigen an, dass sie das umstrittene neue Meldegesetz blockieren werden. „Wir werden das mit den rot-grün regierten Ländern über den Bundesrat wieder kippen“, so die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Renate Künast.

Abkehr vom neuen Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens

Das am 28. Juni 2012 vom Bundestag verabschiedete neue Meldegesetz, das Unternehmen den Zugriff auf die Adressdaten der Meldeämter vereinfacht, wird nach Protesten von Opposition und Datenschützern so nicht in Kraft treten. Auch die Bundesregierung räumte ein, dass das Gesetz geändert werden sollte, allerdings wäre es ohne die Stimmen der SPD-geführten Länder ohnehin nicht durch den Bundesrat gekommen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das umstrittene Meldegesetz im parlamentarischen Verfahren wieder verändert werde, machte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin deutlich.[29] Ilse Aigner sagte zur Bildzeitung: „Aus meiner Sicht war es ein Fehler, dass der entscheidende Paragraf quasi über Nacht im Schnellverfahren geändert wurde. So wird das Gesetz nicht kommen“. Der Bundesrat werde im September 2012 den Vermittlungsausschuss anrufen und voraussichtlich die Wiederherstellung der datenschutzfreundlichen Regelungen aus dem ursprünglichen Regierungsentwurf verlangen.[75]

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom, Bernhard Rohleder, sagte: „Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt. ... Die Zeiten sind vorbei, in denen einschlägige Gesetzesvorhaben im Hauruck-Verfahren durch das Parlament getrieben werden können. Solche Projekte müssen mit der Öffentlichkeit diskutiert, transparent gemacht und im Dialog zwischen Politik und Bürgern vermittelt werden.“[76]

Voraussichtlich wird eine Allparteien-Koalition im Bundesrat das Gesetz zu Fall bringen. Danach gelten wieder die alten Ländergesetze. Allerdings sehen diese zum größten Teil überhaupt keine Regelung bei der Weitergabe von Adressdaten vor, da in den meisten Bundesländern Anschriften, Geburtsdaten und Titel herausgegeben werden, sobald ein gewerblicher Anbieter nach ihnen fragt. Ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte sei das nicht, da das Melderegister öffentlich ist.[66]

Aufklärung des Sachverhaltes

Nach Informationen des Spiegels waren die umstrittenen Änderungen des Gesetzes der damaligen Regierungsfraktion CDU/CSU/FDP schon viel früher bekannt, als diese bisher zugaben. Das Bundesinnenministerium hatte bereits Anfang April auf Wunsch von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vorgelegt: Darin sei erstmals die neue Widerspruchslösung festgeschrieben gewesen, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen, selbst wenn die betroffenen Bürger dem widersprochen hatten. Diese Änderung war bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich geworden, als der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt unabsichtlich über den Absatz 4 gesprochen hatte, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern zu diesem Zeitpunkt nur Teil der nicht öffentlich gewordenen vereinbarten Änderungen war. Dieser Fehler wurde nur deshalb nicht bemerkt, weil die Reden nur zu Protokoll gegeben wurden und nicht gehalten wurden. [77]

Siehe auch

Quellen

  1. BT-Drucksache 18/2009 vom 2. Juli 2014, dort die Änderung des Art. 4 MeldFortG (PDF; 209kB)
  2. Meldegesetz für das Land Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 1996
  3. Meldegesetz für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 8. Dezember 2006
  4. Meldegesetz für das Land Berlin von 1985 einschließlich Änderungen bis 7. September 2006 (pdf; 195 kB)
  5. Meldegesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006
  6. Meldegesetz für das Land Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2006
  7. Meldegesetz für das Land Hamburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 1996
  8. Meldegesetz für das Land Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2006
  9. Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2007
  10. Meldegesetz für das Land Niedersachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1998
  11. Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
  12. Meldegesetz für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1982
  13. Meldegesetz für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2006 (pdf; 89 kB)
  14. Vorlage:§§/Wartung/alt-Fehler
  15. Meldegesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2004
  16. Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2004
  17. Meldegesetz für das Land Thüringen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2006
  18. Infobrief der Bundesregierung: Auswirkungen der Föderalismusreform (PDF; 258 kB)
  19. BT-Drucks. 16/7205 (PDF; 94 kB) Stand der Reform des Melderechts sowie Einführung des Datenaustauschformats X-Meld (3. Dezember 2007)
  20. Tätigkeitsbericht 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit S. 157, Punkt 12 22. TB Nr. 5.2 und 6.5 Bundesmeldegesetz (PDF; 2,6 MB)
  21. 21,0 21,1 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG). Drucksache 17/7746. 16. November 2011 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, PDF, abgerufen am 9. Juli 2012).
  22. 22,0 22,1 Stefan Krempl, Sven-Olaf Suhl: Neues Bundesmeldegesetz: Experten fordern Nachbesserungen. In: heise online. 10. Mai 2012, abgerufen am 9. Juli 2012.
  23. Achim Sawall: Meldegesetz: GEZ bekommt bereits die Daten der Einwohnermeldeämter. In: golem.de. 9. Juli 2012, abgerufen am 15. Juli 2012.
  24. Kritik an neuem Melderecht wird lauter. In: meta.tagesschau.de. 7. Juli 2012, archiviert vom Original am 8. Juli 2012; abgerufen am 15. Juli 2012.
  25. Stefan Krempl, Andreas Wilkens: Schwarz-Gelb beschneidet Opt-in zur Datenweitergabe in Meldegesetz. In: heise online. 29. Juni 2012, abgerufen am 15. Juli 2012.
  26. Ämter als Adresshändler: Was bedeutet das neue Meldegesetz für mich? In: Spiegel Online. 9. Juli 2012, abgerufen am 15. Juli 2012.
  27. 27,0 27,1 27,2 27,3 Umstrittene Abstimmung: Bundesregierung distanziert sich von Meldegesetz. In: Welt Online. 9. Juli 2012, abgerufen am 9. Juli 2012.
  28. 28,0 28,1 28,2 http://www.golem.de/news/adresshandel-neues-melderecht-eine-nacht-und-nebel-aktion-1207-93000.html
  29. 29,0 29,1 29,2 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html
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  42. "Tritt Aigner jetzt aus dem Meldeamt aus?"
  43. Meldeämter mischen beim Datenhandel mit. tagesschau.de, 4. Juli 2012, archiviert vom Original am 7. Juli 2012; abgerufen am 4. Juli 2012.
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  48. Stenografischer Bericht der 187. Sitzung vom 28. Juni 2012 (PDF; 3,0 MB)
  49. Video zur 187. Sitzung vom 28. Juni 2012 TOP 21 Fortentwicklung des Meldewesens
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  71. 71,0 71,1 http://www.golem.de/news/meldegesetz-umstrittene-aenderung-war-schon-im-april-bekannt-1207-93200.html
  72. zitiert nach zdf.de: [1]
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  74. 74,0 74,1 http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen114.html
  75. http://www.zeit.de/news/2012-07/09/datenschutz-analyse-das-meldegesetz-faellt-der-koalition-auf-die-fuesse-09173607
  76. BITKOM zum neuen Meldegesetz. BITKOM, 9. Juli 2012, abgerufen am 17. Juli 2012.
  77. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Meldegesetz-Regierung-wusste-schon-lange-von-umstrittenen-Aenderungen-1641241.html

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