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Nachtclub

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Außenwerbung des „Panamerican Night Clubs“ in Los Angeles, USA

Ein Nachtclub, auch Nachtklub, Nachtbar oder Nachtlokal, englisch Nightclub, ist in der Regel ein Vergnügungsbetrieb, der bis spät in die Nacht oder bis zum frühen Morgen geöffnet ist.

Definitionen

Bar-Bereich des Berliner Nachtclubs Bel Ami
Indoorpool im Berliner Nachtclub Bel Ami

Zu den Nachtclubs gehören Bars und Lokale, die klassische Unterhaltung, wie Musik und Tanz bieten. Letztere ähneln damit Diskotheken, die heute oft unter dem Begriff „Klub“ oder „Club“ firmieren. Teilweise finden in Nachtclubs auch Theater-, Kleinkunst- oder Comedy-Vorführungen statt, ähnlich wie bei Kabaretts. Die Unterhaltungsangebote können aber auch erotischen oder sexuellen Inhalts sein, wie bei Stripclubs und Bordellen. Die Übergänge sind oft fließend.

Ein gastronomisches Angebot mit Getränken und teilweise auch Speisen ist bei allen Arten vorhanden. Dabei werden neben den üblichen oft „exklusive“, meist hochpreisige Getränke offeriert, wie zum Beispiel Sekt oder Champagner sowie meistens auch vielfältige Spirituosen-Arten. Oft sorgen Animierdamen und teils auch Barkeeperinnen (Bardamen) für einen hohen Getränkeumsatz bei den meist männlichen Gästen.

Bei Nachtclubs mit Erotik- oder Sex-Angebot gehören dazu eine gezielte Unterhaltung und Animation, wie beispielsweise Gogo-Dance, Tabledance und Liveshows mit Striptease. Teilweise werden auch Whirlpool und Sauna angeboten, sowie darüber hinaus erotische Massagen bis hin zu sexuellen Dienstleistungen im Bereich der Prostitution. Manche Nachtclubs bieten dabei auch einen Escort Service sowie Haus- und Hotelbesuche an.

Nachtclubs sind generell für beide Geschlechter zugänglich, wobei in Clubs mit Erotik-Angebot wie Tabledance oder Striptease überwiegend männliche Gäste anzutreffen sind. Etablissements mit sexuellem Angebot wie Bordellbetriebe werden nahezu ausschließlich von Männern aufgesucht.

Mit Nachtclubs werden oft Vorstellungen von einem besonderen Ambiente und einer bestimmten Atmosphäre verbunden („Dämmerlicht, obskure Dekoration, Musik, die den Boden vibrieren lässt, und teure Drinks“),[1] und sie sind oft prägend für das Nachtleben vor allem von Großstädten, wo sie teils auch für „Verruchtheit“[2] stehen.

Rechtslage in Deutschland

Nachtclubs unterliegen in Deutschland dem allgemeinen Gaststättenrecht. Die Betriebsstätte sowie der laufende Betrieb, die Betriebsleitung und die dort Beschäftigten müssen unter anderem dem Bundes-Gaststättengesetz (GastG[3]) bzw. soweit vorhanden, dem jeweiligen Landesgaststättengesetz, und den Nebenbestimmungen, wie sonstigen gewerbe- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften für Gaststätten genügen. Außer der üblichen Gaststättenkonzession für das Führen einer Gaststätte und den Ausschank von Alkohol benötigen Nachtclubs bzw. deren Betreiber in der Regel eine „Nachtlokal-Konzession“ für die Betriebsöffnung während der Nachtzeit bzw. als Ausnahmeregelung von etwaigen Sperrstunden-Regelungen zur Sicherung der allgemeinen Nachtruhe. Bei Nachtclubs mit Verzehrangebot müssen die Zubereitung der Speisen und die Lagerung der Lebensmittel den dafür maßgebenden lebensmittel-, verwaltungs- und gewerberechtlichen Vorschriften genügen.

Nachtclubs mit Bordellbetrieb unterliegen dem Prostitutionsgesetz (ProstG[4]) sowie teils auch gesetzlichen Regelungen für Bordellbetreiber.

Im Sinne des Jugendschutzes werden Nachtclubs sowie auch Nachtbars und vergleichbare Vergnügungsbetriebe als jugendgefährdende Orte angesehen. Der Gesetzgeber hat dies unter anderem im deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG[5]) berücksichtigt. Gemäß § 4 Abs. 3 JuSchG darf Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben nicht gestattet werden.

Die genannten Gesetze, Nebenbestimmungen und Vorschriften werden in Deutschland auf verschiedenen Ebenen des Staates geregelt, das heißt auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie können damit von Bundesland zu Bundesland und auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Wirkungen

Nachtszene im Hamburger Vergnügungsviertel Reeperbahn, beim Nachtclub „Dollhouse“
Außenansicht und Werbung der „Nachtbar Klax“ in Dresden
Erotik-Liveshow im „Neighbours Nightclub“ in Seattle, USA

„Stadtleben ist Nachtleben“, insbesondere von Großstädten, hieß es bereits 1905 bei dem deutschen Sexualforscher Iwan Bloch[6], und der deutsche Kulturwissenschaftler Joachim Schlör beschrieb in seiner kultur- und sozialgeschichtlichen Studie Nachts in der großen Stadt[7] die „nächtliche Straße als Ort lockender Faszination“. In seiner weiteren Studie Wenn es Nacht wird[8] sammelte Schlör literarische Texte als Beispiele für Empfindungen und Impressionen in der Großstadt bei Nacht.

Der Kölner Rundfunkredakteur und Autor Michael Kohtes unternahm in seiner Publikation Nachtleben. Topografie des Lasters[9] eine sozialpsychologische Expedition durch Kneipen, Nachtlokale und Nachtclubs, und beschrieb nächtliche Ausschweifungen als Auflehnung des „sattsam sozialisierten Menschen“ gegen die „täglichen Anforderungen des Daseins und des Denkens“, als Sehnsucht nach dem „Asyl in der Menge“ (Walter Benjamin). Kohtes wirbt dabei, so der Rezensent Hans-Joachim Ballschmieter, auch „um Verständnis für den exzessiven Lebensstil vieler Außenseiter und interpretiert diesen als Absage auch gegen jede Form bürgerlicher Heuchelei“.

In diesem Kontext sind Nachtclubs ein beliebter Schauplatz für Szenarien und Handlungen in Kunst und Kultur, insbesondere in Romanen, Kriminalromanen und erotischer Literatur, beim Film sowie in Musik- und Theater-Stücken, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Die Handlung des bekannten US-amerikanischen Films Casablanca mit den Hauptdarstellern Humphrey Bogart und Ingrid Bergman, der 1942 unter der Regie von Michael Curtiz entstand, spielt sich größtenteils in dem fiktiven Nachtclub Rick’s Café Américain im nordafrikanischen Casablanca ab.
  • Der 1993 erschienene englischsprachige Roman Strip Tease des US-amerikanischen Schriftstellers Carl Hiaasen, der als Übersetzung unter dem deutschen Titel Nachtclub herauskam, diente als Vorlage für den Film Striptease, der 1996 in den USA von Andrew Bergmann mit den Hauptdarstellern Demi Moore und Burt Reynolds gedreht wurde. Buch und Film behandeln die Geschichte einer ehemaligen FBI-Sekretärin, die sich das Geld für einen Sorgerechtsprozess um ihre Tochter als Stripteasetänzerin in dem fiktiven Nachtclub Eager Beaver verdient, wo ein Kongressabgeordneter als Gast des Clubs sie kennenlernt und ihr verfällt.
  • Die US-amerikanische Jazzsängerin und Pianistin Patricia Barber produzierte im Jahr 2000 bei Blue Note Records ihr Album Nightclub, das Jazz- und Pop-Standards enthält und eine gute Billboard-Notierung erreichte. Die einzelnen Stücke des Albums behandeln meist Beziehungen zwischen Mann und Frau, die sich teils in Nachtclubs abspielen.
  • In seinem umstrittenen Theaterstück von 1975, Der Müll, die Stadt und der Tod, legte Rainer Werner Fassbinder eine Schlüsselszene in einem Nachtclub an, wo es zur Begegnung des „reichen Juden“ mit dem dort arbeitenden Vater der Straßenhure kommt, den er für die Ermordung seiner eigenen Eltern während der NS-Zeit verantwortlich macht. Das Stück wurde 1976 unter der Regie von Daniel Schmid verfilmt; Fassbinder selbst spielte den Zuhälter der Hure.

Bekannte Nachtclubs

Bekannte Nachtclubs waren oder sind:

  • das ehemalige Batcave, in den 1980er-Jahren ein Knotenpunkt der britischen Gothic-Szene in London,
  • der Club Berghain, einer der weltweit berühmtesten Technoclubs, in Berlin-Friedrichshain
  • der Cotton Club in New York, ehemals ein bekannter Treffpunkt der lokalen „High Society“ in der Zeit der Prohibition,
  • das ehemalige hungry i in San Francisco, in den 1950er- und 1960er-Jahren ein berühmter Nachtclub und Künstlertreff,
  • das ehemalige Kit Kat in London, welches seinen Namen dem gleichnamigen Club in dem Film Cabaret entlehnte,
  • das damalige Studio 54 in New York, welches Ende der 1970er-Jahre durch seine wilden Partys und Drogenexzesse weltweit bekannt wurde,
  • das Bel Ami in Berlin, laut Playboy der „edelste Club Deutschlands“,
  • der Mudd Club, ein legendärer Nachtclub der New Yorker Undergroundszene, der von seinem Besitzer Steve Mass 2001 neu in Berlin-Mitte eröffnet wurde,
  • das Tropicana, ein Kabarett und Nachtclub in der kubanischen Hauptstadt Havanna.
  • das ehemalige Salambo auf der Großen Freiheit in Hamburg (heute: Dollhouse).

Literatur

  • Rebecca Pates u. a.: Die Verwaltung der Prostitution. Eine vergleichende Studie am Beispiel deutscher, polnischer und tschechischer Kommunen. Verlag Transcript, Bielefeld 2009 (= Gender Studies), ISBN 978-3-8376-1117-5, S. 166 ff., 202 ff.
  • Burton William Peretti: Nightclub city. Politics and amusement in Manhattan. University of Pennsylvania Press, 2007, ISBN 9780812239973 (englisch).
  • Ulrich Reinhardt (Verf.), Horst W. Opaschowski u. a. (Hrsg.): Freizeitwirtschaft. Die Leitökonomie der Zukunft. Lit Verlag, Münster 2007 (= Bd. 2 von: Zukunft, Bildung, Lebensqualität), ISBN 978-3-8258-9297-5, S. 294.
  • Hans Joachim Schneider: Kriminologie für das 21. Jahrhundert. Schwerpunkte und Fortschritte der internationalen Kriminologie. Überblick und Diskussion. Lit Verlag, Münster 2001 (= Bd. 5 von: Worte, Werke, Utopien), ISBN 3-8258-3867-6, S. 34 ff.
  • Marcel Feige (Hrsg.): Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Die käufliche Liebe in Kultur, Gesellschaft und Politik. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2003, ISBN 3-89602-520-1, u. a. S. 323 ff., 506 ff. (Aufsatzsammlung).

Weblinks

Wiktionary: Nachtclub – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jonas Ridderstråle, Kjell Nordström: Karaoke-Kapitalismus. Fitness und Sexappeal für das Business von Morgen. Redline Wirtschaft, Heidelberg 2005, ISBN 3-636-03043-4, S. 17.
  2. Horst Bosetzky: West-Berlin: Erinnerungen eines Inselkindes. 1. Auflage, Jaron-Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-89773-531-6, S. 86 ff.
  3. Gaststättengesetz vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465, 1298) (GastG)
  4. Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG)
  5. Text des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
  6. Vgl. Joachim Schlör: Nachts in der großen Stadt. München 1991, S. 206.
  7. Joachim Schlör: Nachts in der großen Stadt. Paris, Berlin, London 1840–1930. Artemis und Winkler, München 1991, ISBN 3-7608-1931-1.
  8. Joachim Schlör: Wenn es Nacht wird. Streifzüge durch die Großstadt. Reclam, Stuttgart 1994, ISBN 3-15-008951-4.
  9. Michael Kohtes: Nachtleben. Topographie des Lasters. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-458-16614-9.
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