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Polizeiinspektion

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Als Polizeiinspektion bezeichnet man in Österreich und in einigen deutschen Ländern eine Dienststelle mit einer bestimmten Mindestgröße einer Polizei (Exekutive).

Deutschland

Polizeiinspektion Ilmenau in Thüringen

Eine Polizeiinspektion (PI) ist eine untere Polizeibehörde bei einigen deutschen Landespolizeien. Ebenso bekannt sind Polizeiinspektionen bei der deutschen Bundespolizei (BPOLI).

Bayern

Bei der Polizei Bayern unterscheidet man die normale Polizeiinspektion mit der Besonderheit PI Fahndung (PIF), die Grenzpolizeiinspektion an Bundesgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) sowie die Wasserschutzpolizeistation (z. B. WSP/S) und die Polizeiinspektionen mit Wasserschutzpolizeiaufgaben, die jedoch nicht direkt der Wasserschutzpolizei (Wasserschutzpolizeidirektion - z. B. WSP/D) unterstehen.

Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische Arbeit der Schutzpolizei mit einer originären örtlich-sachlichen Zuständigkeit für einen Schutzbereich nach den jeweiligen Polizeiorganisationsvorschriften. Zu den Aufgaben zählen u.a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen). Ein Teil des Personals arbeitet rund um die Uhr.

Polizeiinspektionen wurden in den 1970er Jahren geschaffen, indem aus mehreren kleineren Polizeiwachen „Großraum-PIs“ gebildet wurden.

Der Personalkörper setzt sich vorwiegend aus Polizeivollzugsbeamten zusammen. Die Stärke beträgt meist zwischen 20 und 180 Mitarbeitern. PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes, mindestens aber ein dienstälterer Beamter des gehobenen Dienstes. Im Bedarfsfall kann der PI-Leiter von einem Dienstgruppenleiter, stellvertretenden Dienstgruppenleiter oder dem Wachleiter vertreten werden. Ein PI-Leiter kann seinerseits den Leiter einer Polizeidirektion (oder einer vergleichbaren polizeilichen Mittelbehörde) außerhalb von dessen Bürozeiten vertreten.

Vergleichbare Behörden in Deutschland

Polizeikommissariat in Hamburg

Gleiche oder ähnliche Aufgaben wie die Polizeiinspektion (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) erfüllen in anderen deutschen Ländern das Polizeirevier (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen (Großstädte), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), die Polizeistation (Hessen), das Polizeikommissariat (Hamburg, Niedersachsen), die Polizeiwache (Brandenburg) und der Polizeiabschnitt (Berlin). In Nordrhein-Westfalen bildet die Basisorganisation die Kreispolizeibehörde (Landratsamt oder in der kreisfreien Großstadt das Polizeipräsidium); eine eigene Kommunalpolizei existiert dort nicht.

Über- und Unterstellungsverhältnisse

Die PIs (und ihre Länderäquivalente) sind organisatorisch den polizeilichen Mittelbehörden unterstellt. In den meisten Ländern sind dies die Polizeidirektionen (z. B. Rheinland-Pfalz). In Niedersachsen sind den Polizeidirektionen fünf bis sechs Polizeiinspektionen unterstellt. Insgesamt gibt es in Niedersachsen 33 Inspektionen. Ausnahmen sind allein Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, die stattdessen Schutzbereiche, Polizeibezirke bzw. Polizeibezirksinspektion als Mittelbehörden eingerichtet haben. Die Fachaufsicht führt das zuständige Polizeipräsidium/Regierungspräsidium; im Saarland führt der Polizeibezirk die Fachaufsicht, in Nordrhein-Westfalen obliegt sie unmittelbar den fünf Bezirksregierungen.

Den PIs unterstellt (fakultativ) sind die Polizeikommissariate (z. B. in Niedersachsen) Polizeiwachen, Sonderwachen und Polizeistationen bzw. Polizeihauptwachen und (in Mecklenburg-Vorpommern) Polizeireviere. Untereinheiten sind die Dienstgruppen, die z. B. im Stadtstaat Berlin den Polizeiabschnitten (s.o.) direkt angegliedert sind.

In der deutschen Hauptstadt ist jedem Polizeiabschnitt ein eigener "Streifendienst VB" (Verbrechensbekämpfung) zugeordnet, der jeweils etwa zehn Dienstposten (so genannte „Zivilfahnder“) umfasst. Diese speziell ausgebildeten Angehörigen der uniformierten Schutzpolizei versehen ihre Aufgaben in Zivilkleidung, möglichst in drei- bis vierköpfigen Einsatzteams. Der "Streifendienst VB" bekämpft sämtliche Straftatbestände, von der Verfolgung eines Fahrraddiebs bis hin zum flüchtigen Bankräuber oder Drogendealer.

In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).

Österreich

Polizeiinspektion Keplergasse in Wien
Polizeiinspektion Rathaus in St. Pölten

Als Polizeiinspektionen (PI) werden in Österreich seit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps am 1. Juli 2005 zur Bundespolizei die früheren Gendarmerieposten und Wachzimmer bezeichnet. Leiter einer PI ist der Inspektionskommandant. Ihm sind ein bis drei Stellvertreter, mehrere Sachbearbeiter, sowie mehrere eingeteilte Exekutivbedienstete beigegeben. Seit Ende 2009 versehen auch sogenannte Exekutivassistenten, d.s. Beamte die von der Österreichischen Post AG bzw. der Telekom Austria abgegeben wurden, in den Polizeidienststellen (hauptsächlich) administrativen Innendienst. Sie haben keinerlei Exekutivbefugnisse. Weiters gibt es Diensthundeinspektionen (DHI), Autobahnpolizeiinspektionen (API; vormals als Verkehrsabteilungaußenstelle (VAASt) bezeichnet), Verkehrsinspektionen (VI) und Grenzpolizeiinspektionen (GPI).

Die jeweiligen PI unterstehen dienstlich dem örtlich zuständigen Stadtpolizeikommando (Städte) oder Bezirkspolizeikommando, sowie behördlich der jeweiligen Sicherheitsbehörde, wie z.B. einer Bezirksverwaltungsbehörde oder der jeweiligen Landespolizeidirektion.

In den Medien werden Polizeiinspektionen noch oft als Polizeiposten (in Ableitung aus den ehemaligen Gendarmerieposten) oder als Wachstuben bezeichnet.

Telefonisch erreichbar sind die Polizeiinspektionen vereinfacht unter der Telefonnummer 059 133. Wählt man diese Nummer, erreicht man automatisch die nächste Polizeiinspektion oder eine übergeordnete Leitstelle. Für Notrufe gilt österreichweit die Telefonnummer 133 oder die europaweit einheitliche Notrufnummer 112.

Es bestehen:

  • 9 Landespolizeidirektionen
  • 9 Landeskriminalämter
  • 9 Landesverkehrsabteilungen
  • 35 Autobahnpolizeiinspektionen
  • 83 Bezirkspolizeikommanden
  • 27 Stadtpolizeikommanden
  • 903 Polizeiinspektionen
  • 15 Verkehrsinspektionen
  • 60 Grenzpolizeiinspektionen

somit mehr als 1000 Polizeiinspektionen.

Schweiz

Bei der Schweizer Polizei gibt es Regional- und Detektivwachen.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Polizeiinspektion aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.