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Notruf
Ein Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Helfer wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder die Polizei zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt. Der Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich telefonisch, aber auch über Rufsäulen, Funk und Seenotsignale.
In allen Ländern der EU und der EFTA sowie in Russland, der Ukraine und einigen weiteren Ländern in Europa gilt die Euronotrufnummer 112.
Allgemeines
Man kann zwischen gezielten Notrufen, also dem direkten Anrufen bei einer Leitstelle, und ungezielten Notrufen wie der Abgabe des alpinen Notsignals unterscheiden, mit dem man sich bei Menschen in der Umgebung bemerkbar macht, die dann gegebenenfalls ihrerseits die erforderlichen Hilfsdienste herbeirufen. Telefone, mit denen gezielt Notrufe abgesetzt werden können, sind in öffentlichen Einrichtungen und größeren Gebäuden durch die Sicherheitszeichen Brandmeldetelefon oder Notruftelefon gekennzeichnet.
Notrufe können auch automatisiert ausgelöst werden, beispielsweise wenn sich eine Person nicht mehr meldet, wie bei einer Totmanneinrichtung oder durch die Sicherheitsuhr bei einem Hausnotrufgerät. Auch das Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung kann man als Notruf bezeichnen (siehe auch tonfrequentes Übertragungssystem). Weit verbreitet sind auch Notrufsender für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Sie tragen einen Funksender bei sich, der bei Knopfdruck einen Impuls an ein Zusatzgerät am Telefon in der Wohnung sendet, welches dann automatisch an eine vorher definierte Leitstelle den Alarm weitergibt. Solche Systeme nennt man Rufhilfe oder Hausnotruf.
Mit der Weiterentwicklung des Mobiltelefons sowie des Global Positioning System (GPS) haben sich weitere Möglichkeiten eröffnet. So gibt es Notrufsender, die in Kraftfahrzeugen eingebaut sind und bei einem Unfall durch abnormale Lageveränderungen automatisch einen Notruf an die Leitstellen der Verkehrsclubs – wie ADAC oder ÖAMTC – absetzen.
Durch die Verbreitung der Mobiltelefone hat sich ergeben, dass oft die vor Ort angebotenen Notrufsysteme kaum mehr genutzt werden, was aber andererseits dazu führt, dass die Verständigungszeiten verlängert statt verkürzt werden. So passiert es oft bei Unfällen in Tunneln, dass nicht über die Telefone der Notrufnischen, sondern über die privaten Handys langwierig alarmiert wird. Der Verzicht auf die Nutzung der Notrufnischen erschwert dabei der Überwachungszentrale die genaue Lokalisierung der Unfallstelle und verhindert bzw. verzögert zudem die Aktivierung automatischer Notfallmaßnahmen wie z. B. die Verstärkung der Beleuchtung.[1]
Notruf per Telefon
Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Tätigen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:
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Geregelter Ablauf eines Notrufes: Die 5 W-Fragen |
Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet. Die Inhalte des Notrufs sind derzeit in den deutschsprachigen Ländern nicht einheitlich. Während in Österreich immer die Frage „Wer ruft an?“ Bestandteil des Notrufes war, beschränkt man sich in Deutschland auf 5 W und klärt die Frage nach dem Anrufer bei den Rückfragen. In der Zwischenzeit hat sich in Österreich aber das normative Frageschema auf Wo, Was, Wie, Wer reduziert. Das Nennen der Rückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.
Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmte Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen. Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die orangefarbigen Warntafeln und eventuell vorhandene Kennzahlen auf den Tafeln hingewiesen werden.
Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen – Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Hier wurden international im GSM-Standard die 112 sowie die 911 (die in Nordamerika üblich ist) als Notrufnummern eingeführt. Auch ohne SIM-Karte oder PIN kann man in vielen Ländern, nicht mehr jedoch in Deutschland, diese Nummern wählen und wird daraufhin mit einer Leitstelle wie Rettungsdienst oder Polizei verbunden. Mobiltelefone vieler Hersteller erlauben sogar das Wählen dieser Nummer bei aktivierter Tastensperre. Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne betriebsbereite SIM-Karte absetzen zu können, wurde in Deutschland gesperrt, um den Missbrauch von Notrufnummern zu verhindern,[2] jedoch lassen sich Anrufe zur 112 von den meisten PIN-gesperrten Handys aus auch ohne Kenntnis des PIN-Codes der SIM-Karte tätigen.[3] Dies geht aus einer am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) hervor.[4] Nach einer Pressemitteilung des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums[5] trat diese Verordnung am 18. März 2009 in Kraft (in Deutschland Verordnung über Notrufverbindungen § 4 Abs. 8 Nr. 1 NotrufVO).
Nachdem heute die Mitarbeiter bei den verschiedenartigen Leitstellen immer qualifizierter ausgebildet werden, kann man aber auch davon ausgehen, dass man als Anrufer vom Dispatcher oder Disponenten schon gezielt nach einem bestimmten Abfrageschema, wie dem AMPDS abgefragt wird. So beginnt das Schema meist mit der Frage nach dem genauen Unfall- oder Einsatzort. Weitere Fragen sind jene nach der Rückrufnummer und dem Grund des Anrufes.
Die Notrufnummern
Land/Region | Polizei | Feuerwehr | Rettungsdienst | Sonstige |
Europa (EU) | 112 | 112 | 112 | |
Siehe auch: Euronotruf | ||||
Deutschland | 110 oder 112 | 112 | 112 |
Kassenärztlicher Notdienst 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um z. B. am Wochenende bei einem Gesundheitsproblem einen diensthabenden niedergelassenen Arzt (also keinen Notarzt) in der Nähe zu finden Sperr-Notruf 116 116 (für Medien wie Kredit- oder EC-Karten) Notfallrufnummer der Feldjäger der Bundeswehr (Militärpolizei): 0800 190 99 99 (kostenfrei aus dem Festnetz Verbindung zum zuständigen Feldjägerdienstkommando, aus dem Mobilfunknetz Verbindung zum Feldjägerdienstkommando BMVg Bonn) Bundespolizei: 0800 6 888 000 (kostenfrei, unter anderem in bahnpolizeilichen Angelegenheiten) |
Bei der Rufnummer des ärztlichen Notdienstes handelt es sich nicht um eine Notrufnummer im Sinne dieses Beitrags. Sie wird von den kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet und vermittelt ärztliche Hilfe bei nicht akut lebensbedrohenden Erkrankungen, wenn beispielsweise der Hausarzt am Wochenende nicht erreichbar ist. Gleiches gilt für die Nummer 19222. Obwohl sie in einigen wenigen Gegenden Deutschlands noch für den Notruf des Rettungsdienstes vorgesehen ist, ist sie allgemein für geplante Krankentransporte eingerichtet und somit keine Notrufnummer. Die in der DDR übliche Rufnummer 115 für die „Schnelle Medizinische Hilfe“ wurde nach der Wiedervereinigung durch die Rufnummer 112 ersetzt. Mittlerweile dient diese Rufnummer dem „Behördenruf“. | ||||
Österreich | 133 oder 112 | 122 | 144 | Notruf: Notruf für Gehörlose: 0800 133 133 (über Fax bzw. SMS aus Mobilnetzen) Ärztlicher Notdienst: 141 (Bereitschaftsdienst praktischer Ärzte außerhalb regulärer Ordinationszeiten) (in Niederösterreich auch 116 117) Alpinnotruf (Bergrettungsdienst, Höhlenrettung): 140 Vergiftungsinformationszentrale: 01 / 406 43 43 Frauenhäuser-Notruf: 05 / 77 22 Apotheken-Notruf: 14 55 Gefährliche Gebrechen: Gasnotruf: 128 Soziale Notfälle: PSI – psychosoziale Information: 01 / 313 30 147 – Rat auf Draht (Kinder- und Jugend-Telefonhilfe): 147 Telefonseelsorge: 142 KiB children care: 0664 620 30 40 (Verein für die Begleitung und Betreuung kranker Kinder) Pannenhilfe: ÖAMTC: 120 ARBÖ: 123 Hilfe im Ausland: Außenministerium Wien – Serviceline (weltweit): +43 / 1 / 901 15 4411 Juristische, medizinische und technische Nothilfe (ÖAMTC): +43 / 1 / 25 120 00 Sperrtelefone: Maestro (Bankomat): +43 / 1 / 204 88 00 MasterCard/VISA (Pay Life): +43 / 1 / 717 01 45 00 MasterCard/VISA (Card Complete): +43 / 1 / 711 11 770 Diners Club (Air Plus): +43 / 1 / 501 35 136 American Express: +49 / 69 97 97 2000 |
Die Rufnummern 120 und 123 sind keine eigentlichen Notrufnummern, sondern „öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste“ im Sinne des § 21 der Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) i. d. F. BGBl II Nr. 77/2008. Ebenso ist die Telefonnummer der Vergiftungszentrale keine Notrufnummer.[6] Die Notrufnummer 112 läuft in Österreich ausschließlich bei der Polizei auf gemäß § 18 KEM-V, Anforderungen anderer Rettungsdienste werden aber mitabgewickelt. Als Merkregel (Eselsbrücke) für die 3 gebräuchlichen Notrufnummern gilt: In alphabetischer Reihenfolge „Feuerwehr – Polizei – Rettung“ numerisch aufsteigend „122 – 133 – 144“ oder die Ähnlichkeit der Ziffern mit Dingen, die an die jeweiligen Organisationen erinnern (2: Feuerwehrschlauch, 3: Handschellen, 4: ähnelt einem Tragsessel oder einem Kreuz; das Kreuz soll an das Rote Kreuz erinnern, das in Österreich größtenteils für den Rettungsdienst verantwortlich ist). | ||||
Schweiz | 117 | 118 | 144 | Rettungsflugwacht: 1414 (Ganze Schweiz) Air-Glaciers: 1415 (Süd-Westschweiz)[7] Vergiftungen: 145 Euronotruf: 112 (internationale Notrufnummer und wird zur Polizei weitergeleitet) Bahnpolizei: 0800 117 117 Militärpolizei: 0800 552 333 Pannenhilfe: 0800 140 140 Telefonhilfe 147: 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche) |
Liechtenstein | 117 | 118 | 144 | Euronotruf: 112 (wird zur Polizei weitergeleitet) Sorgentelefon Liechtenstein: 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche) |
Australien | 000 | 000 | 000 | |
Belgien | 101 oder 112 | 100 oder 112 | 100 oder 112 | |
Bulgarien | 166 oder 112 | 160 oder 112 | 150 oder 112 | |
China | 110 | 119 | 120 | |
Dänemark | 112 oder 114* | 112 | 112 | * Über die Nummer 114 ist die Polizei landesweit für nicht dringliche Angelegenheiten erreichbar (z. B. Verbrechensmeldungen und Auskünfte). |
Estland | 110 | 112 | 112 | |
Frankreich | 17 oder 112 | 18 oder 112 | 15 oder 112 | |
Finnland | 112 | 112 | 112 | |
Griechenland | 100 oder 112 | 199 oder 112 | 166 oder 112 | |
Indien | 101 | 102 | 103 | |
Diese Nummern sind nicht unbedingt verlässlich, teilweise funktionieren sie nicht. | ||||
Irland | 999 oder 112 | 999 oder 112 | 999 oder 112 | |
Israel | 100 | 102 | 101 | |
Italien | 113 oder 112 | 115 oder 112 | 118 oder 112 | Carabinieri: 112 (Gendarmerie, ländliche Gebiete) Polizia di Stato: 113 (Staatspolizei, Städte; daneben auch Verkehrspolizei und Bahnpolizei) Bergrettung: 118 (wie sonstige Rettungsdienste) Waldbrandmeldung: 1515 (Feuerwehr: 115) Küstenwache: 1530 Pannenhilfe: 803116 (ACI Global SpA) Guardia di Finanza (Finanzpolizei): 117 (auch Bergwacht und Seenot; Meldungen über Drogenhandel, Falschgeld, Betrug in größeren Fällen) |
Japan | 110 | 119 | 119 | Diese Nummer gilt insbesondere auch für Erdbebenkatastrophen. |
Kanada | 911 | 911 | 911 | |
Kasachstan | 102 oder 112 | 101 oder 112 | 103 oder 112 | Gas-Notdienst: 104 |
Kroatien | 92 oder 112 | 93 oder 112 | 94 oder 112 | |
Bei den meisten Mobilfunkgeräten gibt es Probleme mit der Wahl einer zweistelligen Nummer. Die Nummer wird nicht gewählt oder ein Fehler wird im Display angezeigt. | ||||
Litauen | 112 | 112 | 112 | |
Luxemburg | 113 oder 112 | 112 | 112 | |
Neuseeland | 111 | 111 | 111 | |
Niederlande | 112 | 112 | 112 | * Über die Nummer 0900-8844 ist die Polizei landesweit für nicht dringliche Angelegenheiten erreichbar (z. B. Verbrechensmeldungen und Auskünfte) |
Norwegen | 112 | 110 | 113 | |
Polen | 997 oder 112 | 998 oder 112 | 999 oder 112 | |
Portugal | 112 | 117 oder 112 | 112 | |
Russland | 02 | 01 | 03 | Gas-Notdienst: 04 |
Serbien | 92 | 93 | 94 | |
In Zukunft ist eine Vereinheitlichung zur 112 geplant. | ||||
Singapur | 999 | 995 | 995 | |
Slowakei | 158 oder 112 | 150 oder 112 | 155 oder 112 | |
Slowenien | 113 oder 112 | 112 | 112 | |
Spanien | 091 (nationale Polizei), 092 (lokale Polizei) oder 112 | 080 (lokale Feuerwehr) oder 112 | 061 oder 112 | Polizei: 062 Guardia Civil 088 autonome Polizei (je nach Region) Feuerwehr: 081 oder 085 autonome Feuerwehr, 1006 Zivilschutz; Rettungsdienst: 902 202 202 Seenot |
Schweden | 112 oder 114 14* | 112 | 112 | * Über die Nummer 114 14 ist die Polizei landesweit für nicht dringliche Angelegenheiten erreichbar (z. B. Verbrechensmeldungen und Auskünfte). |
Südkorea | 112 | 119 | 119 | |
Tschechien | 158 oder 112 | 150 oder 112 | 155 oder 112 | 156: Stadtpolizei/Ordnungsamt, z. B. um ein abgeschlepptes Auto wiederzufinden oder bei Gepäckdiebstählen 0123: Pannen-Notdienst |
Türkei | 155 (Polizei), 154 (Verkehrspolizei), 156 (Gendarmerie), 153 (Ordnungsamt) | 110 | 112 | |
Ukraine | 02 oder 112 | 01 oder 112 | Call-Center für die Nummer 112 sind momentan nur in Charkow und Lemberg sowie für Anrufe von Mobiltelefonen in Betrieb.[8] | |
Vereinigte Staaten | 911 | 911 | 911 | |
Vereinigtes Königreich | 999 oder 112 | 999 oder 112 | 999 oder 112 | |
Land/Region | Polizei | Feuerwehr | Rettungsdienst | Sonstige |
Ortung des Mobiltelefon-Standorts
Wenn die Leitstelle den Anrufer in der Leitung hält, ist es möglich, mit Hilfe der Netzbetreiber den ungefähren Standort eines Mobiltelefons festzustellen. Geortet wird der Funkmast, über den das Telefon die Verbindung in das Mobilfunknetz hergestellt hat. In Städten bedienen die Funkmasten eine Funkzelle mit einem Durchmesser zwischen 100 und 1.600 m, auf dem Land kann er allerdings bis zu 35 km groß sein.[3]
In Deutschland orten seit November 2006 die Rettungsleitstellen mit einer Ortungsplattform der „Björn Steiger Stiftung Service gemeinnützige GmbH“. Im September 2009 ist diese Ortungsplattform an die Allianz OrtungsServices GmbH übergegangen.[9] Diese Ortungsplattform ermöglicht den Rettungsleitstellen eine GSM-Ortung innerhalb der Netze deutscher Mobilfunkbetreiber, mit Ausnahme von E-Plus. Da E-Plus die notwendige digitale Schnittstelle 2011 abschaltete, müssen Leitstellen nun per Fax bei E-Plus anfragen, was die Abfrage des Standorts verzögert.
Die reine GSM-Ortung kann aber, bedingt durch die Funkzellen, kilometerweit abweichen.[3] Eine exakte Ortung über diesen Service ist nur mit entsprechenden Endgeräten möglich, die über eine GPS-Unterstützung verfügen. Der Anrufer muss bei einem Notruf zwingend sein Einverständnis zur Ortung abgeben. Eine Registrierung vorab stellt keine automatische Einwilligung dar.
Routing aus dem GSM-Netz
International kann aus dem GSM-Netz normalerweise die Ziffernkombination 08 verwendet werden, um mit der zuständigen Rettungsleitstelle verbunden zu werden, ohne die lokale Notrufnummer zu kennen. Im deutschen GSM-Netz wird der Anrufer der 112 automatisch zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle verbunden. Die Weitervermittlung kann regional und je nach Netzbetreiber unterschiedlich erfolgen. Für den Notrufenden ist das allerdings unerheblich: Die Informationen werden über interne Leitungen durchgereicht. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sich bei einem Notruf für die Feuerwehr die Polizei meldet. Der Notruf 112 ist bei dem GSM-Standard entsprechenden Mobiltelefonen auch möglich, wenn die Tastensperre aktiv ist. Ist kein Heimatnetz vorhanden, dann bucht sich das Mobiltelefon für den Notruf in ein anderes Netz. Bei standardkonformen Geräten kann auch 112 + „Hörer abheben“ anstelle der PIN (Geheimzahl) beim Einschalten des Gerätes verwendet werden oder es wird eine Funktionstaste direkt nach dem Einschalten mit der Funktion „SOS“ bzw. „Notruf“ belegt, bevor die PIN eingegeben wurde. In Deutschland lässt sich allerdings nach Einschalten des Geräts ohne PIN-Eingabe aufgrund von Fehlanrufen durch kleine Kinder oder zufälliges aktivieren in der Hosentasche kein Notruf mehr absetzten. Unter Umständen kann aufgrund der unterschiedlichen Ausbreitungsbedingungen des GSM-Funknetzes eine Weitervermittlung an eine andere, eigentlich nicht zuständige Leitstelle erfolgen. Beispielsweise in gebirgsnahen Gebieten kann durch Reflexionen und Abschattungen des Funks eine Fehlvermittlung stattfinden. Besonders wichtig ist daher immer die Angabe des genauen Ortes und nicht nur z. B. der Straße – denn diese kann es ja auch im Nachbarort geben. Im grenznahen Raum wie z. B. in Liechtenstein kann die zuständige Leitstelle am zuverlässigsten erreicht werden, wenn man vor der Notrufnummer die Landesvorwahl wählt, z. B. +423 112.
Notruf bei der DGzRS per Mobiltelefon
Zusätzlich zu den üblichen Alarmierungswegen im Seenotfall (UKW-Kanal 16 und 70) kann die Seenotleitung Bremen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger mit der Seenotküstenfunkstelle Bremen Rescue Radio auch per Mobiltelefon alarmiert werden. Sie kann im Seenotfall über die im Einsatzgebiet erreichbaren deutschen Mobilfunksysteme unter der Rufnummer 124 124 angerufen werden.
Routing aus dem GSM-R-Netz
GSM-R ist das digitale Funknetz der Eisenbahnen. Bisher bestand der Zugbahnfunk aus den 1970er Jahren als analoges Funknetz der Eisenbahnen. Es wird mittlerweile Schritt für Schritt abgeschaltet. Muss ein Triebfahrzeugführer einen Notruf absetzen, so drückt er an seinem Zugfunkgerät die Notruftaste (siehe Bild). Damit wird sofort ein Gruppenruf aufgebaut, der mit einer Sirene eingeleitet wird. Dieser Ruf unterbricht bestehende Gespräche auf der gesamten Strecke zwischen zwei Knotenbahnhöfen. Der Triebfahrzeugführer gibt mit den Worten „Betriebsgefahr! Alle Züge zwischen (Betriebsstelle) und (Betriebsstelle) sofort anhalten!“ einen Notruf ab. Der zuständige Fahrdienstleiter hört diesen Notruf und ergreift Sofortmaßnahmen, wie z. B. Signale auf Halt zu stellen. Ist der Zug darüber hinaus LZB-geführt, kann der Verantwortliche durch Betätigen des LZB-Nothalts alle LZB-geführten Züge automatisch anhalten, die ihm zwischen dem Feststellen der Betriebsgefahr dem Stillstand seines Zuges entgegenkommen.
Anrufe „an alle“ sind bei GSM-R möglich.
Datenschutz beim Notruf
Wer einen Notruf tätigt, erklärt sich mit einem weitreichenden Verzicht auf den Datenschutz einverstanden.[3] So wird in den Rettungsleitstellen jedes Gespräch ohne die Zustimmung des Anrufers aufgezeichnet. Weiterhin wird eine möglicherweise aktivierte Unterdrückung der Rufnummer ignoriert, die Daten des Anschlussinhabers können ohne weiteres abgerufen werden. Erfolgt der Anruf aus einem Mobilfunknetz, lässt sich zudem der ungefähre Aufenthaltsort des Anrufers ermitteln, wobei die Ortung eines Mobiltelefon-Standorts jedoch wie oben beschrieben sehr ungenau ist. Eine Ortung des Mobiltelefons erfolgt jedoch nur nach vorheriger Zustimmung des Anrufers. Ausnahmen gelten, soweit Menschenleben in Gefahr sind bzw. es sich um einen angedrohten Suizid handelt.
Notruf per Notruftelefon
Eine weitere Möglichkeit einen Notruf abzusetzen sind Notruftelefone in Bahnhöfen, an Fernstraßen und auf öffentlichen Plätzen. An Autobahnen sollte immer die Fahrtrichtung und, falls bekannt, die Kilometerangabe mitgeteilt werden. Die Notrufsäulen an den Bundesautobahnen in Deutschland sind geovermessen und übermitteln bei einem Notruf automatisch die Geodaten zum Standort der getätigten Notrufsäule. Zur Sicherheit sollten jedoch auch hier die Fahrtrichtung und die Kilometerangabe mitgeteilt werden. Die Richtung zur nächstgelegenen Notrufsäule ist durch schwarze Pfeile an den Leitpfosten oder Leitschienen gekennzeichnet. Die Notrufsäulen sind immer paarweise gegenüber an der Autobahn angebracht, um niemanden zu verleiten, die Fahrbahn zu überqueren. Diese Notrufsäulen sind in Deutschland an den Notruf der Autoversicherer angeschlossen, in Österreich an die Straßenmeisterei der ASFINAG und in der Schweiz an die zuständige Verkehrsleitzentrale der Polizei.
Notruf per Kraftfahrzeug
1982 testete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein Auto-Notruf-System. Dabei handelte es sich um ein kleines Notfunkgerät für Kraftfahrzeuge, das bei Unfällen die Rettungszeit verkürzen und damit auch zu verminderten Unfallfolgen und zur Rettung von Menschen beitragen sollte. Das Unternehmen AEG-Telefunken entwickelte beispielsweise mit AutoNotfunk, ein Notfunkgerät, das im Armaturenbrett von Kraftfahrzeugen integriert werden konnte und bei einem Unfall wurde per Funk die jeweilige zuständige Rettungsleitstelle informiert. Das Funksignal sollte dabei von einer Relaisstation empfangen und der Standort des Kraftfahrzeugs sollte mittels Peilmasten ermittelt werden. Die hierfür notwendige Einrichtung eines bundesweiten Netzes von Peilmasten und der Ausrüstung der Rettungsleitstellen wurde auf eine Milliarde DM geschätzt. Mit dem Auto-Notruf-System sollten dabei die herkömmlichen Notrufsäulen ergänzt werden und die Antenne inklusive Montage sollte 1984 pro Kraftfahrzeug rund 500 DM kosten. Das System konnte sich aufgrund der hohen Finanzierungskosten nicht durchsetzen. Ab 2010 wird aber ein ähnliches automatisches System einschließlich GPS-Ortung und/oder Mobilfunkortung für Kraftfahrzeuge angeboten, siehe eCall.
Notruf per Fax
Für Menschen mit Hör- oder Sprachschädigung besteht oftmals ausschließlich die Möglichkeit, im Notfall Hilfe per Fax herbeizurufen, da nur wenige Leitstellen über Schreibtelefone verfügen. Die Rettungs- bzw. Feuerwehrleitstellen sind dabei sehr unterschiedlich ausgestattet. Viele verfügen mittlerweile über ein Notruf-Faxgerät, welches rund um die Uhr überwacht wird. Erreichbar sind diese Notruf-Faxgeräte je nach Leitstelle über die „normale“ Notruf-Nummer 112 oder aber über eine eigene Rufnummer. Die eingehenden Notruf-Faxe werden hier angenommen und meist vom Disponenten an den Absender rückbestätigt. In einigen Leitstellen werden die an die Notfallfaxnummern gesandten Faxe in digitaler Form (am Disponentenrechner) den Disponenten zur weiteren Bearbeitung ausgegeben. Entsprechende Vereinigungen und Interessensgemeinschaften setzten sich seit Jahren für die einheitliche Einführung von Notfall-Faxgeräten über eine einheitliche Rufnummer ein, die Politik tut sich mit einer Entscheidung aber noch schwer. Diverse Organisationen bieten im Internet einen Vordruck für ein Notfall-Fax an[10], welcher ausgedruckt und mit den persönlichen Daten versehen am Faxgerät platziert werden kann. So muss im Notfall lediglich noch die Art der gewünschten Hilfe angekreuzt und das Fax abgesendet werden.
Für den mobilen Einsatz eignen sich insbesondere faxfähige Mobiltelefone. Hiermit ist ein Faxnotruf für Gehörlose auch dann möglich, wenn sie unterwegs sind. Es gibt auch mobile Faxgeräte, die auf Papier drucken und Papier scannen können. Solche Geräte können zum Beispiel in einem kleinen Koffer oder Rucksack verstaut werden. Sie können wie ein Handy auch über das 12-Volt-Netz des Autos geladen werden.
In Österreich ist sowohl ein Notruf per Fax als auch per Short Message Service (SMS) möglich[11]. Über die Telefonnummer 0800/133 133 kann Hilfe gerufen werden, die Entgegennahme und Bearbeitung erfolgt durch die Funkstelle der Landespolizeidirektion Wien. Eine spezielle Kooperation gibt es in der Steiermark, wo der Gehörlosenverband mit der steiermärkischen Landesregierung zusammenarbeitet.
Notruf per Funk
Nach der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) in der inzwischen überholten letzten amtlichen deutschen Übersetzung von 1982, Art. 39, § 1 galt:
„Der Notanruf hat unbedingten Vorrang vor jedem anderen Verkehr. Alle Funkstellen, die ihn hören, müssen jede Aussendung, die den Notverkehr stören könnte, sofort einstellen und die Frequenz, auf welcher der Notanruf ausgesendet wird, weiter abhören …“
Grundsätzlich ist eine Alarmierung auch auf diversen Funkfrequenzen möglich. Dazu muss man jedoch über ein entsprechendes Funkgerät verfügen. Dies ist mit Kosten und Ausbildungsanforderungen verbunden. Im Sprechfunk findet der internationale Notruf „MAYDAY MAYDAY MAYDAY“ Verwendung, in Morsetelegrafie CW „SOS“. Das SOS-Signal wird ohne Pause zwischen den Zeichen wie ein langes Morsezeichen gegeben.
Notruf im CB-Funk
Im CB-Funk gilt der Kanal 9 (27,065 MHz) als Notfunkkanal. Kanal 19 (27,185 MHz) gilt normalerweise als Anrufkanal, wird aber teilweise auch als Notrufkanal angegeben. Hier sind jedoch auch häufig Babyphone zu hören. Er gilt als unzuverlässig.
Notruf im Amateurfunk
Grundsätzlich wird jede Amateurfunkfrequenz, auf der ein Notruf abgesetzt wird, automatisch zur Notfunkfrequenz. International wurden folgende Notruffrequenzen für den Amateurfunkdienst vereinbart:
Frequenzbereich | Band | Frequenz | Betriebsart | Beschreibung |
---|---|---|---|---|
Kurzwelle | 80 m | 3760 kHz | alle | Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk |
Kurzwelle | 40 m | 7060 kHz | alle | Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk |
Kurzwelle | 20 m | 14300 kHz | alle | Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk |
Kurzwelle | 17 m | 18160 kHz | alle | Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk |
Kurzwelle | 15 m | 21360 kHz | alle | Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk |
Ultrakurzwelle | 2 m | 145,500 MHz | FM | (Mobil) Anruffrequenz |
Ultrakurzwelle | 70 cm | 433,500 MHz | FM | internationale Anruffrequenz |
Die breite Streuung der Frequenzen auf mehrere Amateurbänder ermöglicht es, auch interkontinentale Verbindungen aufzubauen und so insbesondere die Meere abzudecken. Gleichzeitig sind alle Funkamateure gehalten, diese Frequenzen freizuhalten, wenn sich irgendwo in der Welt eine (Natur-)Katastrophe ereignet hat. Bereits mit Sendeleistungen im Bereich einiger Watt ist man in der Lage, weltweit andere Amateurfunkstellen zu erreichen. Man muss nur abhängig vom Funkwetter und vom Zielgebiet das passende Amateurband wählen.
Die Chance, dass auf diesen Frequenzen jemand mithört, ist größer als auf anderen Frequenzen. Zusätzlich bieten sich die Frequenzen von Relaisfunkstellen an, auf denen man einen Notruf absetzen kann. Nachteil der Relais sind die unterschiedlichen Frequenzen; die Frequenzbereiche sind in entsprechenden Bandplänen dokumentiert.
Über das Automatic Packet Reporting System (APRS) können Notrufe in Verbindung mit der aktuellen (GPS) Position ausgesendet werden. Hierzu gibt es ein spezielles „Emergency“-Symbol und einen entsprechenden Statustext. Das Mithören auf den Amateurfunkfrequenzen ist mit einem CE-gekennzeichneten Empfangsgerät (Weltempfänger, Scanner) für jedermann legal (im Gegensatz zum Mithören des BOS-Funks), nur zum Senden benötigt man ein Amateurfunkzeugnis.
Notruf im deutschen BOS-Funk
In einigen Bundesländern können in den BOS-Funknetzen Notrufe neben der normalen Ansprache der Gegenstelle auch durch Drücken der FMS-Statustaste „0“ oder je nach Region (z. B. Bayern) auch „9“ abgesetzt werden, wenn das verwendete Funkgerät mit FMS-Statusgebern ausgerüstet ist. Wenn ein Funkteilnehmer den Status „0“ oder „9“ sendet, wird bei der jeweiligen Leitstelle ein Alarm ausgelöst. Auf dem Bildschirm erscheint die Kennung des Fahrzeugs bzw. Funkteilnehmers. Gleichzeitig wird für eine kurze Zeit (meist 30–60 Sekunden) das alarmierende Funkgerät auf den Modus Senden geschaltet, sodass alle Funkteilnehmer Lautäußerungen im alarmierenden Fahrzeug mithören können.
Der allgemeine Notrufkanal im BOS-Netz ist 444 Gegensprechen/Unterband (76,155/85,955 MHz). Abhängig von der örtlichen Leitstelle erfolgt die Aktivierung mittels Tonruf 1 bzw. 2. Bei Unkenntnis des örtlichen Kanals kann über diesen Kanal ein Notruf abgesetzt werden. In der Regel läuft er dann auf einer Polizeidienststelle auf, die direkt dem Innenministerium unterstellt ist.
In der aktuellen „Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz“ ist Mayday als Notruf für Atemschutzgeräteträger vorgeschrieben.
Notruf per REGA-Funknetz (Schweiz)
In der Schweiz besteht die Möglichkeit, im 2-Meter-Band auf der Frequenz 161,300 MHz („E-Kanal“, „Emergency“- oder „Notrufkanal“) einen Notruf abzusetzen. Das Funkgerät muss dazu mit einem Tonsquelchgeber von 123 Hz ausgerüstet sein, mit welchem per Tonruf die Relaisstationen eingeschaltet werden können, welche das Signal zur REGA-Einsatzzentrale weiterleiten. Dieser „Emergency-Kanal“ hat eine gute Funkabdeckung. Durch Aussenden eines Fünftonrufs (21301) kann der Sender ohne Notrufauslösung testen, ob er von seinem Standort aus eine Funkverbindung aufbauen kann. Ein anderer Fünftonruf (21414) alarmiert die Einsatzzentrale. Über diese Funkfrequenz kann auch die Kommunikation der REGA mit dem Alarmierer/Opfer erfolgen.
Der „Notrufkanal“ steht gesamtschweizerisch jedermann (Bevölkerung, Dienststellen und Behörden) ausschließlich für die Alarmierung in Notfällen zur Verfügung. Über den Emergency- bzw. Notfunkkanal kann mittels eines vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zugelassenen Funkgerätes Hilfe in Notfällen angefordert werden. Über den Emergency- bzw. Notfunkkanal soll ein Notruf nur dann erfolgen, wenn kein Telefon (inkl. Mobiltelefone) in erreichbarer Nähe zur Verfügung steht.
Eisenbahn
Ein Notruf kann mit dem konventionellen analogen UIC-Zugfunk und dem digitalen Zugfunk GSM-R übertragen werden. Notrufe können vom Triebfahrzeugführer, vom Fahrdienstleiter, von betrieblichem Personal an der Strecke (mit GSM-R-Handgerät) oder von der Betriebszentrale ausgelöst werden.
Luftfahrt
Internationale Notruffrequenzen für die Luftfahrt sind 121,5 MHz für den zivilen und 243,0 MHz für den militärischen Luftverkehr. Der Notruf kann über ein Funksignal gesendet werden. Es ist allerdings auch möglich, die jeweilige Zentrale mit „declare emergency“ anzufunken. Sofern möglich, soll der Notruf Angaben zur Identifikation und Position des Absenders, zu Art und Umfang drohender oder eingetretener Schäden sowie zu notwendigen Hilfeleistungen enthalten. Die Frequenz 129,9 MHz wird von der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) abgehört.
Seefahrt
In der Seeschifffahrt werden Notrufe per Seenotsignal oder Funk abgesetzt, um auf gefährliche Situationen aufmerksam zu machen und Hilfeleistungen anzufordern. Der Funkverkehr kennt verschiedene Arten von Notrufen, die je nach Dringlichkeit des Notfalls zu verwenden sind. Sofern möglich, soll der Notruf Angaben enthalten zur Identifikation und Position des Absenders, zu Art und Umfang drohender oder eingetretener Schäden sowie zu notwendigen Hilfeleistungen.
- 2182 kHz Internationale Ruf- und Notruf-Frequenz See
- 2187,5 kHz DSC – Digital selective calling for distress, safety and calling
- 156,525 MHz (Kanal 70) DSC – Digital selective calling for distress, safety and calling
- 156,800 MHz (Kanal 16) Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im mobilen Seefunk
Notrufe/Notsignale können auch automatisch gesendet werden, zum Beispiel beim Kentern oder Sinken eines Schiffes mittels einer dafür konzipierten Boje. In diesem Fall wird über eine Satellitenverbindung in einer Seenotzentrale Alarm ausgelöst und von dort aus die Suche und die Rettung des Havaristen gesteuert. In der Seefahrt sind zudem pyrotechnische Seenotsignalmittel üblich. Siehe auch Mayday, Pan-pan, SOS, Seenot, Mann über Bord, Seefunk.
Notfunkbake
Es gibt ein satellitengestütztes System für Notfunkbaken, diese werden in der Seefahrt und Luftfahrt verwendet.
Notruf über das Internet per Voice over IP
Im Moment ist es nicht möglich über das Internet einen Notruf zu tätigen, ohne ein Festnetz-Gateway zu nutzen. Es existiert weder eine SIP-Adresse noch ein ENUM-Eintrag.
Notrufe in VoIP-Netzen
In den USA müssen auch VoIP-Anbieter ermöglichen, dass die Telefone ihrer Kunden unter der Notrufnummer 911 die örtliche Notrufleitstelle erreichen und dass an diese die Information über den Standort des Telefons und seine Rufnummer automatisch übermittelt werden. In mehreren europäischen Ländern und nach Beschluss der EU möglicherweise auch in allen Mitgliedsländern werden voraussichtlich ähnliche Bestimmungen erlassen, wenn die laufenden Anhörungsverfahren abgeschlossen sind.
In Deutschland ist nach derzeit geltendem Recht jeder Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dazu verpflichtet, das Routing von Notrufen zu den jeweiligen Leitstellen zu gewährleisten. Die VoIP-Anbieter versuchen jedoch oft, durch einschränkende Klauseln in ihren AGB diese Anforderung zu umgehen. Spätestens mit der Veröffentlichung der Notrufverordnung wird auch für VoIP eine einheitliche Vorgehensweise für alle Anbieter Pflicht werden.[12]
Einige Anbieter von IP-Telefonie lösen dies, indem sie bei der Anmeldung eines Teilnehmers dessen Adresse erfassen und diese der Notrufzentrale zur Verfügung stellen. Solange der Teilnehmer seinen Anschluss nur von der angemeldeten Adresse nutzt, ist somit eine Lokalisierung möglich. Die nomadische Nutzung (Benutzung an einem anderen Ort als der angemeldeten Adresse) macht natürlich diese Lokalisierung unmöglich; konsequenterweise verbieten einige Anbieter diese.
Missbrauch
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar (§ 145 StGB). Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen und anderen. In Österreich ist der Missbrauch gemäß § 1 des Bundesgesetzes vom 24. Mai 1929 gegen den Missbrauch von Notzeichen[13] strafbar. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet. Auf der anderen Seite ist jedermann zur Hilfeleistung verpflichtet und macht sich andernfalls der unterlassenen Hilfeleistung schuldig (§ 323c StGB). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Absetzen bzw. Weiterleiten eines Notrufes für jedermann jederzeit zumutbar sein dürfte. In den Feuerschutzgesetzen der Länder steht eindeutig, dass jeder verpflichtet ist, Gefahrenmeldungen unverzüglich weiterzuleiten (beispielsweise im FSHG (NRW) § 35 Meldepflicht).
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Appell: Tunnel-Notrufe statt Handys nutzen auf ORF vom 15. März 2010, abgerufen am 15. März 2010
- ↑ Heise.de: Kein Notruf ohne SIM-Karte
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 Mansmann, U.: Große Unschärfe – Handys lassen sich nicht genau lokalisieren. In: c’t. 8, 2010, S. 88f.
- ↑ bundesrat.de: Verordnung zu Notrufen im Mobilfunknetz (PDF; 108 kB)
- ↑ Pressemitteilung: Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums tritt in Kraft, 18. März 2009
- ↑ KEM-Verordnung, kundgemacht auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
- ↑ Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS: Der Sachbereich Telematik im Bevölkerungsschutz, Anhang, PDF-Datei, abgerufen am 19. Dezember 2012.,
- ↑ UEFA urges Ukraine to create 112 emergency call-center
- ↑ Allianz OrtungsServices GmbH
- ↑ Deutscher Schwerhörigenbund (DSB)
- ↑ Bundesministerium für Inneres.
- ↑ Bundesnetzagentur, Informationsseite zur NotrufV
- ↑ § 1 des Bundesgesetz vom 24. Mai 1929 gegen den Missbrauch von Notzeichen
Weblinks
- NotrufVO – Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 481) (PDF-Datei; 17 kB)
- Notrufnummern weltweit, nach Ländern sortiert
- Notruf in Deutschland – Aufbau durch die Björn-Steiger-Stiftung
- EU-Bürger müssen besser über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 informiert werden – Presseerklärung der EU-Kommission, 11. Februar 2008
- Notrufnummern-Notfallnummern der Schweiz
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