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Kriminalpolizei (Deutschland)
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Kriminalpolizei (umgangssprachlich: „Kripo“) jener Teil der Polizei (und damit der Innenverwaltung), der sich – im Gegensatz zur Schutzpolizei – grundsätzlich mit der Verfolgung von Straftaten und ihrer Verhütung beschäftigt. Ihre Angehörigen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung.
Die Organisationsformen der Kriminalpolizeien sind in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich, da die Polizeiangelegenheiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
Geschichte
Die Anfänge der Kriminalpolizei
Die ersten Anfänge der Kriminalpolizei sind in Berlin zu finden. Im Jahre 1799 wurden in Berlin sechs Polizeibeamte dem Berliner Kriminalgericht zugeordnet und durften alle zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen erforderlichen Ermittlungen und Vernehmungen durchführen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben war ihnen in Ausnahmefällen gestattet, auch ohne Uniform tätig zu werden. Faktisch waren sie die ersten Kriminalbeamten in Deutschland.
Deklaratorisch wurde die Ermittlungskompetenz der Polizei in Kriminalitätsfällen durch das Berliner Polizeireglement vom 1. April 1811 festgelegt. Die Polizeibehörde durfte in eigener Verantwortung Straftaten aufklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte bearbeiten. Im Jahre 1820 wurde in Berlin die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt, die organisatorische Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei erfolgte jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation in Preußen, was später in anderen Teilen Deutschlands übernommen wurde.
Neben Berlin wurde in Bremen (1853) und Hamburg (1875) die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen deutschen Städte über eine Kriminalpolizei. Nachdem sich in der Polizei diese Spezialisierung durchgesetzt hatte, war eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder nicht weit: 1855 wurde in Berlin anlässlich des Mordfalls Dickerhoff die erste Mordkommission aufgerufen. Im Jahre 1886 wurde in Berlin der Erkennungsdienst gegründet.
Kriminalpolizei von der Jahrhundertwende zur Weimarer Republik
Schon früh erkannte man den Bedarf für überregionale Zusammenarbeit. Folglich wurde 1897 anlässlich einer Polizeikonferenz in Berlin die Schaffung einer Zentralstelle gefordert, um eine bessere Zusammenarbeit der Länder und freien Städte zu gewährleisten. Es dauerte jedoch noch einige Jahre, bis für alle Teile Deutschlands eine Zentralstelle in Form des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes (1925 gegründet) tätig war, aus dem 1937 das Reichskriminalpolizeiamt hervorging. In Wien wurde am 7. September 1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK), der Vorläufer der heutigen Interpol, gegründet. Ihr Ziel war der verbesserte Nachrichtenaustausch und die Modernisierung der Verbrechensbekämpfung. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale Fingerabdruckkartei eingeführt und der internationale Haftbefehl geschaffen.
Wie kaum ein Zweig der inneren Verwaltung war die Kripo in der Weimarer Republik einer rasanten Modernisierungstendenz unterworfen. Dieser Modernisierungs- und Professionialisierungsdruck von Politik und Öffentlichkeit wurde sicherlich auch von spektakulären Verbrechen ausgelöst, wie etwa von Sexual-, Kinder- oder Serienmördern, kriminellen „Ringvereinen“ oder berüchtigten Einbrecherbanden, deren Fälle sowohl die Leserschaft der neuen Massenmedien als auch die Politik auf den Plan riefen, eine Modernisierung der Kriminalpolizei vehement einzufordern. Die Brüder und Geldschrankknacker Franz und Erich Sass (Berlin) oder die Serienmörder Fritz Haarmann (Hannover) und Peter Kürten (Düsseldorf) gehören hierbei zu den bekanntesten Beispielen dafür, wie Verbrechen durch den öffentlichen Diskurs wahrgenommen und kontrovers diskutiert wurden. Dementsprechend wurden alleine in den 1920er Jahren folgende Arbeitsweisen grundlegend reformiert oder ganz neu eingeführt: die Daktyloskopie, eine professionelle Analyse von Brandstellen, die Kommunikation durch Telefone und Fernschreiben, der effiziente Einsatz von Karteisystemen, Erkennungsdienst und Spurensicherung, Prophylaxe und Aufklärung, die Schaffung einer weiblichen Kriminalpolizei und nicht zuletzt ein allgemeiner Imagewechsel zum „Freund und Helfer“.
Kriminalpolizei im Nationalsozialismus
Während der Herrschaft der Nationalsozialisten war auch die deutsche Polizei gleichgeschaltet. Hatte man die Weimarer Republik noch als demütigenden Rechtsstaat empfunden, der viele formale Einschränkungen für die Kripoarbeit im „Kampf gegen das Verbrechertum“ (Kurt Daluege) vorhielt, fühlte man sich nach 1933 von solchen Fesseln in Kripokreisen regelrecht befreit. Schon das 1933 verkündete „Gewohnheitsverbrechergesetz“ erweiterte den Spielraum der Kripo gegen angebliche Gewohnheits- oder Berufsverbrecher enorm, war jedoch eine Absage an den demokratischen Rechtsstaat. Diese Entwicklung wurde von Kripolobbyisten und -theoretikern nach 1933 maßgeblich vorangetrieben, die Kripoarbeit mehr und mehr der NS-Ideologie untergeordnet.
Zudem wurde die Kripo nun grundlegend neu strukturiert und zentralisiert: Nach der Einsetzung von Heinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei 1936 wurde die Kriminalpolizei dem Hauptamt Sicherheitspolizei zugeordnet. Das bislang nur geplante Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) wurde 1936/1937 errichtet und mit entsprechenden Befugnissen versehen. Dem RKPA wurden Kriminalpolizeileitstellen (KpLSt) in Königsberg i. Pr., Stettin, Berlin (RKPA als KpLSt), Breslau, Halle an der Saale, Hannover, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, München, Dresden, Stuttgart, Hamburg, Bremen und später Wien, Reichenberg, Danzig und Posen nachgeordnet. Diesen Leitstellen waren wiederum Kriminalpolizeistellen (KpSt) nachgeordnet. Eine KpLSt nahm gleichzeitig auch die Aufgaben einer KpSt für ihren Bereich wahr. Die Zuordnung der Sitze der Dienststellen erfolgte nicht nur nach kriminalgeographischen Gesichtspunkten, sondern auch nach parteipolitischen Machtverhältnissen. Beispielsweise war die KpLSt Düsseldorf für das Ruhrgebiet zuständig, obwohl aus geographischen Gesichtspunkten Essen geeigneter gewesen wäre. Düsseldorf wurde jedoch wegen des ranghöheren Polizeiführers gewählt. Grundlage für diese Neugliederung war der am 20. September 1936 ergangenen Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei.
Auf Basis des „Grundlegenden Erlasses über die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministeriums vom 14. Dezember 1937 wurde der Verfolgungsdruck der nationalsozialistischen Kripo ausgeweitet auf angebliche „Berufsverbrecher“, auf „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Wanderarbeiter, Sinti und Roma, Prostituierte und Homosexuelle. Im sog. „Zigeuner-Grunderlaß“ vom 8. 12. 1939 wurde die Kriminalpolizei mit der Bereitstellung von Sammellagern beauftragt [1]. Theoretiker der Kriminologie oder Protagonisten der Kripo (Robert Heindl, Robert Ritter oder Paul Werner (SS-Mitglied)) versuchten, Kriminalität ausschließlich als Ergebnis von mangelnder Erbhygiene zu erklären (Kriminalbiologie) und somit die vorbeugende Verbrechensbekämpfung nur mit den Mitteln eines eliminierenden Sozialrassismus gegen alle Außenseiter und Randgruppen führen zu müssen. Der Historiker Patrick Wagner schätzt, dass vor diesem Hintergrund insgesamt rund 80.000 Menschen völlig willkürlich von der Kripo in Konzentrationslager deportiert wurden.[2] Zentrale Machtmittel dieses Erlasses waren die Polizeiliche planmäßige Überwachung und die Polizeiliche Vorbeugehaft. Alleine bei der Juni-Aktion von 1938 wurden tausende Menschen verhaftet und verschleppt. Ebenso verstrickt war die Kripo in die Massenverbrechen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD ab 1939. Angelastet werden muss der deutschen Kriminalpolizei vor allem der Völkermord an den Sinti und Roma (Porajmos).
Arthur Nebe, der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes, leitete beispielsweise zwischenzeitlich die SS-Einsatzgruppe B, die in den entsprechenden Einsatzberichten gezählten 45.467 Mordopfer zu verantworten hatte.[3] Im Weiteren wurde 1939 Geheimes Staatspolizeiamt, das Reichskriminalpolizeiamt und der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS das Reichssicherheitshauptamt unter der Führung von Reinhard Heydrich gegründet. Nebe blieb Leiter der deutschen Kripo bis 1944. Sein Nachfolger wurde am 15. August 1944 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger.
Kriminalpolizei in der Bundesrepublik
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs beschlossen die Siegermächte auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam, das Polizeiwesen in Deutschland zu entnazifizieren, entmilitarisieren, demokratisieren und dezentralisieren. Die einzelnen Militärregierungen der Alliierten bauten in ihren Besatzungszonen die Polizei entsprechend ihren Vorstellungen auf. Die Dezentralisierung hatte die Zuständigkeit der Länder zur Folge und bedeutete für die Bekämpfung der Kriminalität, dass die reisenden und überörtlichen Täter nicht mehr wirkungsvoll bekämpft werden konnten. Deshalb haben die Siegermächte erlaubt, dass der Parlamentarische Rat in den Art. 73 und Art. 87 Grundgesetz (GG) für die Kriminalpolizei eine Sonderregelung einführte: „Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern darf sich nicht auf das gesamte Polizeiwesen erstrecken, sondern ist nur auf die Kriminalpolizei bezogen.“[4] Darüber hinaus hat der Parlamentarische Rat auch die Tätigkeit der Kriminalpolizei beschrieben, nämlich: „Verhüten, Aufdecken und Verfolgen wichtiger Straftaten.“[5]
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde in Art. 73 festgelegt, dass der Bund „die ausschließliche Gesetzgebung über […] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei…“ hat. Dazu wurde im März 1951 das Gesetz über die Errichtung eines Bundeskriminalamtes geschaffen. Parallel dazu wurden in den Ländern auch Landeskriminalämter eingerichtet, die innerhalb der Länder eine Koordinierung und Informationssteuerung gewährleisten sollen.
Die voranschreitende Spezialisierung in der Kriminalpolizei machte es erforderlich, die Bandbreite der Einsatzfelder weiter zu untergliedern. Die Gliederung der Kriminalpolizei ist, wie die gesamte Polizei, Ländersache. Somit kann in jedem Land die Kriminalpolizei anders strukturiert und organisiert sein. Da der Kriminalpolizei jedoch überall die Bekämpfung der schweren Kriminalität obliegt, gibt es bestimmte Deliktsbereiche, die überall von der Kriminalpolizei bearbeitet werden. Hierzu gehören folgende Deliktsfelder:
- Kapitaldelikte (Tötungsdelikte, Brandermittlungen, Raub und Erpressung)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Vermisstensachbearbeitung
- Bandendelikte (Betäubungsmittel, Glücksspiel, organisierte Kriminalität, Falschgelddelikte)
- Delikte von und zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen
- Wirtschaftsdelikte (Wirtschaftskriminalität, Betrug, Computerkriminalität, Korruption)
- Eigentumsdelikte (Diebstahl/Einbruch) (dieses Deliktsfeld ist stellenweise auf die Schutzpolizei übertragen worden, z. B. in Baden-Württemberg)
- Staatsschutzdelikte
- Servicedienststellen wie Kriminaldauerdienst, Fahndung, Mobiles Einsatzkommando, Erkennungsdienst/Spurensicherung, Computer-Forensik, Zeugenschutz, Vermögensabschöpfung und VP-Führung
Anfang der 1990er Jahre gab es innerhalb der Polizeien der Länder den Trend, die Spezialisierung aufzuheben. Dies äußerte sich sowohl in der Ausbildung des Polizeinachwuchses als auch in der Organisationsform. In vielen Polizeien der Länder wurden der Kriminalpolizei als eigener Zweig innerhalb der Polizei die entsprechenden Laufbahngruppen aufgehoben und eine Fachausbildung abgeschafft.
Im Jahre 2004 gab es hier einen Sinneswandel: In den Innenverwaltungen der Länder wurde die Tendenz zu einer weitgehenden Generalisierung gestoppt, da die fachliche Spezialisierung einzelner Dienststellen und ihrer Kriminalpolizeibeamten für notwendig gehalten wurde.
Die Angehörigen der Kriminalpolizei (Polizeivollzugsbeamte) weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus.
Eine Berufsvertretung, die speziell für Kriminalbeamte gegründet wurde, ist der Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Deutsche Demokratische Republik
EU und international
Auf europäischer Ebene erfolgt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen durch Europol.
Auf internationaler Ebene erfolgt die polizeiliche Zusammenarbeit durch Interpol. In Deutschland agiert das BKA als Nationales Zentralbüro.
Trivia
Die Dienstmarke, mit der sich Kriminalpolizisten auswiesen, war ein häufiges Objekt der Fälschung. Ein Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs gab es in Berlin so viele „falsche Kriminalbeamte“ mit gefälschten „Blechmarken“, die harmlose Bürger durch vorgegebene Haussuchungsbefehle beraubten, dass die Berliner Zeitung von einer „Landplage“ sprach.[6]
Siehe auch
- Landeskriminalämter (LKA)
- Bundeskriminalamt (BKA)
- Weibliche Kriminalpolizei
- Amtsbezeichnungen der Kriminalpolizei
Literatur
- Friedrich Wilhelm: „Die Polizei im NS-Staat: die Geschichte ihrer Organisation im Überblick“, ISBN 3-506-77513-8.
- Imanuel Baumann: „Dem Verbrechen auf der Spur“, ISBN 3-8353-0008-3.
- Patrick Wagner: „Volksgemeinschaft ohne Verbrecher“, ISBN 3-89244-912-0.
- Polizei Berlin: „Geschichte der Kriminalpolizei in Berlin ab 1945“.
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Wilhelm, Die Polizei im NS-Staat, Paderborn 1999, ISBN 3-506-77513-8, Seite 254
- ↑ Patrick Wagner: Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Christians, Hamburg 1996, (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 34)
- ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2003, S. 430 u. 660.
- ↑ Maunz/Dürig, Kommentar zum GG, Art. 73, Rn. 157.
- ↑ Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 87, Rn. 139.
- ↑ Nicht auf jede Blechmarke hereinfallen! Hochflut an falschen Kriminalbeamten, in: Berliner Zeitung vom 14. März 1946, Ausgabe 61
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