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Pornografie
Pornografie (auch Pornographie) ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität häufig bewusst betont werden. Darstellungsformen der Pornografie sind hauptsächlich Texte, Tonträger, Bilder und Filme (siehe Pornofilme).
Herkunft des Begriffs
„Pornografie“ ist ein aus dem Altgriechischen abgeleitetes Kunstwort, zusammengesetzt aus πόρνη (pórnē, dt. „Dirne“) und γράφειν (gráphein, dt. „schreiben“). Einziger Beleg für den Gebrauch eines entsprechenden Begriffs in der antiken Überlieferung ist eine Stelle im Gelehrtengastmahl des Athenaios, wo vom πορνογράφος (pornográphos) die Rede ist, worunter beispielsweise ein Autor einer Biografie einer berühmten Hetäre oder Maler entsprechender Sujets zu verstehen sind.[1]
Der Begriff Pornografie in seiner heutigen Bedeutung wurde 1830 von Karl Otfried Müller geprägt,[2][3] der eine Bezeichnung für diverse bei den Ausgrabungen in Pompeji damals entdeckte und als äußerst obszön empfundene Kunstwerke suchte. Das betreffende Werk Müllers erschien 1850 auf Englisch[4] und von da fand der Begriff Eingang in den englischen Wortschatz.[5]
“pornography: licentious painting employed to decorate the walls of rooms sacred to Bacchanalian orgies, examples of which exist in Pompeii.”
„Pornographie: Freizügiges Gemälde zur Ausschmückung der Wände in Räumen, die bacchanalischen Orgien gewidmet sind. Beispiele sind in Pompeji vorhanden.“
Vor Müller war der Begriff schon in sozialwissenschaftlichem Zusammenhang verwendet worden, wenn es um Projekte der öffentlichen Sittlichkeit und der Reglementierung der Prostitution ging. So erschien 1769 eine Abhandlung von Nicolas Edme Restif de la Bretonne mit dem Titel „Der Pornograph: Ideen eines Herrn für ein Projekt zur Regulierung von Prostituierten, geeignet zur Verhütung des Unglücks aufgrund des öffentlichen Austausches von Frauen“.[7] Dementsprechend definierte das Oxford English Dictionary noch 1905 „Pornographie“ als „eine Beschreibung von Prostituierten oder der Prostitution als Angelegenheit der öffentlichen Hygiene“.[8]
Geschichte
„Pornografische“ Darstellungen, auch explizit der Geschlechtsorgane, reichen bis in vorantike Zeiten zurück. Auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen finden sich derartige Motive. Auch in anderen Teilen der Welt haben ähnliche Darstellungen eine lange Tradition, ein Beispiel ist die Keramik der Mochica im antiken Peru. Seit der Renaissancezeit und vor allem im 18. Jahrhundert wurden „pornografische“ Darstellungen in Form von Kupferstichen verbreitet. Die subjektive Auffassung, was als Pornografie gilt, hat sich seit der Renaissance im Übergang der Stil-Epochen erheblich verändert, ebenso die Konvention, was sittlich und ästhetisch als darstellbar gerechtfertigt erscheint. Das moderne Konzept der Pornografie existierte bis zum viktorianischen Zeitalter nicht.
Relief aus der Shunga-Dynastie, (Indien, heute im Metropolitan Museum of Art)
Gott Jupiter und Göttin Juno, von Agostino Carracci (1557–1602)
Indische Malerei (1790, aus der Kangra-Region)
Darstellung von Peter Fendi (1796–1842)
Das Aufkommen neuer Medien führte bald zur Nutzung dieser für pornografische Inhalte. Nach der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert gab es Fotos mit pornografischen Motiven; ihre Legalisierung fand in Deutschland erst nach dem Ende der 1940er Jahre statt. Mit der Entwicklung des Films wurden die Möglichkeiten der Pornografie erweitert, in dem es möglich wurde, sexuelle Handlungen in bewegten Bildern direkt abzubilden. Die ersten pornografischen Filme entstanden im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts, die Vorführung erfolgte in speziellen „Pornokinos“. Ein rasanter Anstieg in der Verbreitung kam mit der Entwicklung der Videokassette in den 1970er Jahren. Dank dieser Technologie wurde es zum einen möglich, die Filme direkt auf Video billiger zu produzieren. Zum anderen ermöglichte die Verbreitung des Videorekorders und der in deren Folge entstehenden Videotheken den privaten Konsum zuhause.[9]
Die gesamte Pornografie-Branche ist im Verlauf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem nicht unbedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Weltweit wird nach Angaben von The Economist derzeit ein taxierter Umsatz von rund 20 Milliarden Dollar pro Jahr erwirtschaftet.
Aktuelle Entwicklungen
Pornografie im Internet
Internet-Pornografie ist Pornografie, die über das Internet angeboten wird. Dieses ist durch Anonymität, Verfügbarkeit und zum Teil auch (vermeintlich) kostenlose Angebote zur Hauptverbreitungsart der Pornografie geworden. Die „Internet-Pornografie“ befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, da der Jugendschutz nicht gewährleistet werden kann und teilweise auch verbotene Inhalte verbreitet werden. Deren strafrechtliche Verfolgung stößt auf praktische Probleme. Hauptsächlich wird Internet-Pornografie über Tauschbörsen und das World Wide Web (WWW) verbreitet, wo so genannte „Pornoseiten“ einen großen Anteil an der Gesamtzahl der Webseiten ausmachen.
Eine Untersuchung in den USA stellte 2007 eine negative Korrelation zwischen der Verbreitung von Internet-Pornografie und der Zahl der Vergewaltigungen in den USA im Zeitraum 1998–2005 fest, das heißt, je höher die Verbreitung von Internet-Pornografie war, desto niedriger fiel die Zahl der Vergewaltigungen aus. Diese Korrelation war besonders stark für 15- bis 19-jährige Jungen. Der Autor der Studie, Todd D. Kendall von der Clemson University, vermutet, dass Internet-Pornografie und Vergewaltigungen Substitute sind.[10]
Pornografie insgesamt wird in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos am stärksten über pornografische Webseiten verbreitet. Das ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen § 184 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB und § 4 JMStV unzulässig. Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 18 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Webseiten die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Eine solche Zugangsbeschränkung wird jedoch von der Rechtsprechung nicht als wirksam eingestuft, vielmehr sind effektive Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.[11]
Viele Webseiten decken auch spezielle sexuelle Vorlieben ab („Fetisch-Seiten“). Strafrechtlich zu verfolgen sind sowohl die Anbieter als auch Abrufer von Kinderpornografie. Da auch diese Art der Pornografie einen gewissen Teil der Internet-Pornografie ausmacht – wenn auch einen wesentlich geringeren, als nach manchen Medienberichten zu vermuten wäre –, versuchen Politiker und Aktivisten durch Zensur die Verbreitung von Pornografie im Internet einzuschränken. Praktisch ist den Betreibern dieser Webseiten schwer beizukommen, sofern sich die Webserver, die diese Seiten im WWW verfügbar machen, im Ausland befinden und die Kommunikation mit den ausländischen Behörden auch aufgrund anderer Rechtslage im Ausland schwierig ist. Kinderpornografie ist inzwischen jedoch fast weltweit unter schwere Strafen gestellt, sodass sie im Internet kaum noch kommerziell angeboten wird; stattdessen wird sie meist unentgeltlich und „unter der Hand“ getauscht, so in IRC-Channels und anderen geschlossenen Chaträumen.
Amateurpornografie
Mit der Entstehung von Web 2.0 und User-generated Content kam es in den 2000er Jahren zum Aufstieg der Amateurpornografie (entsprechend ironisch auch als Porn 2.0 bezeichnet). Es kam zu einer „Demokratisierung der Pornografie“: Während bis dahin Pornografie von professionellen Produzenten und Darstellern hergestellt und kommerziell vertrieben wurde, wurden nun zunehmend Inhalte von Amateuren ins Internet gestellt. Insbesondere mit der Gründung der Plattform YouPorn im Jahr 2006 und den zahlreichen Nachahmern kam es zu einer massiven Verbreitung. Das Prinzip basiert darauf, dass Amateure, also Durchschnittspersonen ohne Verbindung zur kommerziellen Pornografie, sich bei sexuellen Handlungen filmen oder fotografieren und die Inhalte dann auf entsprechende Seiten hochladen.
Eine spezielle Form stellt das Sexting dar, wobei mit der Kamera eines Mobiltelefons entsprechende Aufnahmen gemacht und im Freundeskreis verschickt werden. Unter Jugendlichen ist dies stärker verbreitet. Der mit der Selbstdarstellung einhergehende Nervenkitzel kann eine Art Mutprobe darstellen. Mitunter sind durch Formen des Micropayment die Grenzen zur kommerziellen Pornografie verschwommen: die hochladende Person erhält für jede Sichtung des Fotos oder Videos einen meist geringen Geldbetrag.[12]
Alternative Pornografie
Altporn als Abkürzung für alternative Pornografie bezeichnet eine Form der Pornografie, die sich bewusst von der üblichen „Mainstream“-Pornografie abgrenzen will. Die Akteure entsprechen in ihrem Stil und Aussehen meist nicht den üblichen Klischees der Pornobranche. Kulturell verwurzelt ist Altporn eher in urbanen Gegenkulturen wie Punk, Emo, Gothic, Skate und Hip-Hop. Piercings, Tattoos und andere Formen von Body Modification sind häufig zu finden.
Altporn entstand in den 1990er Jahren, aufbauend auf dem Cinema of Transgression der 1980er Jahre. Populärste Vertreter des heutigen Altporn sind die SuicideGirls.[13][14]
Klassifikation
Softpornos, Erotik- und Sexfilme
Der häufig und gerne verwendete Begriff „Softporno“ ist nicht exakt definiert. In der Regel bezeichnet dieses Wort das, was man weitgehend unter den Erotikfilmen mit einer relativ anspruchsvollen Handlung (die meisten Filme des italienischen Regisseurs Tinto Brass, die zu Soft-Versionen geschnittenen Josefine Mutzenbacher-Pornofilme bzw. die soften Mutzenbacher-Filme mit Christine Schuberth, die Folgen der Emanuela- und Emmanuelle-Reihe) versteht. Gemeint ist mit dem Synonym selbst zumeist nur der Unterschied zu Hardcore-Filmen bzw. Pornos, die in der Regel ja auch alle gesetzlich erlaubten Formen des Geschlechtsverkehrs zeigen. Für erotische Filme, die nicht zu den Pornos zählen, gelten jedoch ganz bestimmte strenge Richtlinien. So werden der erigierte Penis und die geöffnete Vagina (bis auf ganz wenige Ausnahmen, wie im Film Romance XXX) fast nie direkt gezeigt. „Softpornos“ oder Erotikfilme fallen deswegen auch nicht unter die Pornografie im Sinne des Gesetzes.
Der Sexfilm (der ebenfalls oft als „Softporno“ bezeichnet wird) ist eine Filmgattung, bei der hauptsächlich sexuelle Handlungen dargestellt werden; im Gegensatz zum Hardcore-Film und „Porno“ wird der Geschlechtsakt jedoch nur simuliert und die Geschlechtsteile werden nicht in erregtem oder geöffnetem Zustand gezeigt. Sexfilme (einige davon werden auch bevorzugt als „Sex-Klamotte“ bezeichnet), die zumeist als weniger anspruchsvolle Art des Erotikfilms angesehen werden (Beispiele: Unterm Dirndl wird gejodelt, Beim Jodeln juckt die Lederhose, die erst in den 1980er Jahren gedrehten Folgen der Filmreihe Eis am Stiel), dürfen daher in Deutschland im frei zugänglichen Fernsehen ausgestrahlt werden, allerdings erst zu einem von den Landesmedienanstalten festgesetzten Zeitpunkt (in der Regel von 23:00 bis 3:00 Uhr). Trotzdem sind sie relativ häufig mit der Altersfreigabe FSK „ab 16 Jahren“ klassifiziert.
Hardcore bzw. Porno
Unter Hardcore oder Porno wird eine explizite Darstellung sexueller Aktivitäten verstanden, wobei die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs in aller Offenheit dargestellt werden. Hardcore und Pornografie ist jedoch nicht mit harter Pornografie zu verwechseln.
Thematisch folgen viele der für ein heterosexuelles Publikum geschaffenen Hardcore-Produktionen einem im Lauf der Pornofilm-Geschichte entstandenen Standardplot mit Oralverkehr, Vaginalverkehr in verschiedenen Stellungen und fast immer einer abschließenden Ejakulation auf den Körper, ins Gesicht oder in den Mund einer weiblichen Akteurin; dies wiederholt sich meist mehrmals pro Film mit jeweils verschiedenen Akteuren. Dazu kommen als Varianten häufig Analverkehr und lesbisch-sexuelle Handlungen. Um die meisten Szenen ist eine kurze Handlung gestrickt – fast immer hat diese jedoch nur eine Alibifunktion und man geht schnell zur eigentlichen Pornografie über. Pornos mit entsprechender Handlung nennt man auch Feature-Filme.
Filme mit durchgehender Handlung sind keine Ausnahme, allerdings auch nicht die Regel. Manche Filme erwecken den Anschein, es handele sich dabei um bei Castings entstandenes Bildmaterial. Auch andere Möglichkeiten, scheinbar Dokumentarisches zu zeigen, werden häufig genutzt, wie etwa auf der Straße angesprochene und angeblich zu einer Pornoszene überredete Personen, angebliche Szenen von Partys im Studentenmilieu, angeblich inzestuöse Familienbeziehungen und angebliche Orgien aus dem Backstage-Bereich von Rockkonzerten. Kurze Episoden mit ausschließlich pornografischen Darstellungen ohne jede Rahmenhandlung werden als Gonzo bezeichnet.
Wissenschaftliche Studien
Gesellschaftliche Verteilung des Pornografiekonsums
Geschlechterverteilung
Eine Erhebung aus dem Jahr 2006 geht von weltweit jährlich 40 Millionen Nutzern von Internet-Pornografie aus. Die Nutzung von Pornografie erfolgt überwiegend durch männliche Nutzer: 72 % der Konsumenten sind Männer, 28 % Frauen.[15]
Verschiedene Studien ergaben ähnliche Reaktionen auf pornografische Reize bei beiden Geschlechtern. Männer wie Frauen werden auf gleiche Art durch visuelle sexuelle Reize erregt, das heißt das Erregungsmuster ist vergleichbar. Bei beiden Geschlechtern führt die Darbietung pornografischer Reize zu spezifischen Änderungen in Herzschlag, Atmung und Durchblutung der Genitalien. Auch die Hirnaktivität ist bei beiden Geschlechtern ähnlich: in Studien mit funktioneller Kernspintomografie zeigten sich bei beiden Geschlechtern die gleichen Hirnareale aktiviert (bei Männern ist lediglich der Hypothalamus stärker aktiviert).[15][16]
Frauen werden jedoch durch andere Darstellungsarten in der Pornografie angesprochen als Männer. So zeigte sich, dass Frauen eher Darstellungsformen bevorzugen, die eine Projektion ermöglichen. Sowohl Männer als auch heterosexuelle Frauen schenken den weiblichen Darstellerinnen mehr Aufmerksamkeit: Frauen wollen sich mit den dargestellten Personen identifizieren und in die dargestellte Szene hineinversetzen können. Männer tendieren eher zu einer Objektivierung der dargestellten Personen. Frauen achten mehr als Männer auf Kontextreize wie etwa die Handlung des Films.[15]
Altersstruktur
Bei einer Befragung von 18–30-jährigen heterosexuellen Dänen gaben 97,8 % der männlichen und 79,5 % der weiblichen Befragten an, schon einmal pornografische Darstellungen betrachtet zu haben.[17] Eine in den Niederlanden unter 13–18-jährigen Personen durchgeführte Erhebung ergab, dass 71 % der männlichen und 40 % der weiblichen Befragten innerhalb der vorherigen sechs Monate absichtlich „eindeutig sexuelles Material”[18] konsumiert hatten.[19]
Jugendgefährdung
Der Sexualwissenschaftler Kurt Starke verneint die Ansicht, dass einfache Pornografie schädlich oder jugendgefährdend sei. In einer von dem Erotik- und Medienunternehmer Tobias Huch in Auftrag gegebenen Untersuchung einer großen Anzahl von Studien zu diesem Thema kam er zu dem Schluss, dass „eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden“ könne. Starke hält sogar das Verbot einfacher Pornografie für jugendgefährdend, da damit sexuelle Handlungen dämonisiert würden und es zu einer falschen Selbstwahrnehmung Heranwachsender kommen könne.[20]
Darstellung von Gewalt und Sexualverhalten in Mainstream-Pornografie
In einer Studie aus dem Jahre 2006 untersuchte Robert Wosnitzer die Darstellung von Gewalt, Erniedrigung und Sexualverhalten in den beliebtesten pornografischen Mainstream-Filmen.[21] Die Ergebnisse belegen einen eindeutigen Anstieg in der Darstellung von sexueller Gewalt im Vergleich zu früheren Studien. 88,2 % aller untersuchten Szenen stellten physische Aggression dar, wobei die häufigsten Gewaltakte Spanking (Hinternversohlen: 35,7 %), Gagging (Würgen: 27,7 %) und Open-hand slapping (Schläge mit offener Hand: 14,9 %) waren. Verbale Aggression, insbesondere Beschimpfungen, war in 48 % aller untersuchten Szenen vorhanden. 94 % aller Gewalthandlungen – sowohl physischer als auch verbaler Natur – waren gegen Frauen gerichtet. In vier Prozent der Fälle waren Männer Opfer von aggressiven Handlungen durch Frauen und 0,6 % von Gewaltakten durch Männer. 95,2 % der Opfer reagierten neutral oder mit Äußerungen des Vergnügens, wobei Männer im Vergleich zu Frauen viermal häufiger mit Missfallen reagierten, wenn Gewalthandlungen gegen sie gerichtet waren. Theorien des erlernten Verhaltens würden der Studie zufolge behaupten, dass die Art und Weise, in der man auf Aggression und Gewalt reagiere, die Akzeptanz für diese Handlungen erhöhen könne.
Die häufigsten Sexualakte waren Oralsex durch Frauen an Männern (90,1 %), Vaginalsex (86,2 %), Analsex (55,9 %), Oralsex durch Männer an Frauen (53,9 %), „Ass-to-mouth“ (41,1 %), gleichzeitige vaginale und anale Penetration (18,1 %) und doppelte anale Penetration (2,0 %). Pornografische Szenen endeten fast immer mit männlicher Ejakulation. Die Ejakulation fand in 96,7 % aller untersuchten Szenen außerhalb der Vagina statt und am häufigsten im Mund (58,6 %) der Frau. Diese Ergebnisse belegen, dass pornografische Mainstream-Filme die sexuellen Vorlieben und das Vergnügen von Männern priorisieren. Darüber hinaus argumentieren die Forscher, dass insbesondere physische und verbale Gewalt gegen weibliche Figuren sowie dargestellte Sexualakte wie die männliche Ejakulation im Mund der Frau und „Ass-to-mouth“ weibliche Figuren erniedrigen würden.
Pornografie und Sexualstraftaten
In verschiedenen untersuchten Ländern (Dänemark, Schweden, Westdeutschland, USA, Japan, China, Kroatien, Finnland) kam es nach der Aufhebung oder Lockerung von Pornografie-Verboten zu einem Rückgang von Sexualstraftaten. In Tschechien wurde kein Anstieg verzeichnet.[22] Japan, ein Land, das für seine umfangreiche Vergewaltigungs-, BDSM- und Bondage-Pornografie bekannt ist, weist die niedrigste Verbrechensrate im Bereich sexueller Gewaltdelikte aller Industrienationen auf.[23]
Rechtslage
Die Internationale Rechtslage zu Pornografie kennt weitgehend nur zwei Extreme – ein völliges Verbot oder eine nahezu völlige Freigabe mit einem expliziten Verbot von Kinderpornografie. In einigen wenigen Ländern sind zusätzlich Tierpornos oder Darstellungen sexueller Gewalt verboten. In vielen Ländern existieren darüber hinaus Regelungen zum Mindestalter der Konsumenten, welche jedoch selten wirklich durchgesetzt werden.
Deutschland
Definition
Die strafrechtliche Definition des Begriffs Pornografie basiert auf dem Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969. Das Gericht ging der Frage nach, ob es sich bei Schilderungen geschlechtlicher Vorgänge grundsätzlich um unzüchtige Schriften handelt, die gemäß § 184 StGB a. F. einem Verbreitungsverbot unterlagen.[24] Es kam dabei zu der Erkenntnis, dass eine solche Schrift dann nicht unzüchtig sei, „wenn sie nicht aufdringlich vergröbernd oder anreißerisch ist und dadurch Belange der Gemeinschaft stört oder ernsthaft gefährdet“ (BGHSt 23, 40).
Im Zuge der Strafrechtsreform wurde 1973 der Begriff unzüchtige Schriften durch pornografische Schriften ersetzt. Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ ( BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.
In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig[25] wörtlich oder sinngemäß eine Definition des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 1974 genannt. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität.“[26]
Wissenschaftliche Schriften können nicht pornografisch sein. Dagegen ist eine strikte Trennung zwischen Kunst und Pornografie nicht möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Mutzenbacher-Entscheidung festgestellt hat.
Eine im Jahr 2005 von einem deutschen Pornoanbieter eingereichte Verfassungsklage zur Aufhebung des § 184c StGB (heute: § 184d StGB), soweit er sich auf das Verbreiten weicher Pornografie in Tele- und Mediendiensten bezieht, wurde Ende 2009 abgewiesen.[27]
Verbreitung
Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland grundsätzlich nicht mehr verboten, sondern nur noch aus Gründen des Jugendschutzes stark eingeschränkt.
Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 StGB an Personen unter 18 Jahren. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.
Pornografie ist in Deutschland automatisch indiziert und darf deswegen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen keinesfalls zugänglich sind (wie Sexshops, Erwachsenenvideotheken: Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Staaten allerdings sehr unterschiedlich; als relativ freizügig gelten dabei vor allem die Niederlande und die skandinavischen Länder.
Der Versandhandel ist nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 verboten. Gemäß einer Legaldefinition in § 1 Abs. 4 JuSchG handelt es sich jedoch dann nicht um einen Versandhandel, wenn ein Altersverifikationssystem eingesetzt wird. Ob diese Definition des Versandhandelsbegriffs auch auf § 184 StGB anzuwenden ist, ist umstritten.[28]
Fernsehen
Pornografie darf in Deutschland nicht im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Eine modifizierte Ausnahme bieten Bezahlfernsehsender wie Sky. Da nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus. Inzwischen ist die Ausstrahlung solcher Programme nicht mehr auf das Bezahlfernsehen beschränkt, auch private, aber frei empfangbare Sender strahlen seit Kurzem solche Filme aus.
Inzwischen gibt es auch in Deutschland via Pay-TV Pornografie im engeren Sinne im sogenannten Pay-per-View-System. Dies ist deswegen möglich, weil der Ausstrahler dann nicht mehr als Fernsehsender, sondern als Mediendienst angesehen wird.
Ärger gab es 2003, als Eurosport mit einem Erotikanbieter kooperierte, um einen Abo-Dienst für Pornofilme unter der Bezeichnung Sexxxcast.TV über die Austastlücke anzubieten. Da Eurosport zum damaligen Zeitpunkt aber noch im Digitalpaket des ZDF vertreten war, entstand viel Wirbel (das ZDF drohte sogar mit Rauswurf Eurosports aus dem Digitalpaket, was am 1. Januar 2006 nach Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag trotzdem geschah) und die Kooperation wurde schon nach kurzer Zeit wieder beendet. Wiederbelebungsversuche seitens des Diensteanbieters scheiterten. Bereits Mitte April 2001 versuchte ein Unternehmen nachts auf dem Sendeplatz von r@dio.mp3 den Sexkanal Video.mp4 zu starten. Die Technik sollte genau dieselbe wie bei Sexxxcast.TV sein. Nach dem Bekanntwerden des Vorhabens setzte sich NBC Europe dagegen zur Wehr und somit kam es nicht zu einem Sendestart. Die Übertragungstechnik hierzu wird als TV Radio Cast bezeichnet.
Ein Problem für den deutschen Jugendschutz stellen frei empfangbare Sender aus Ländern dar, in denen Pornografie im Fernsehen nicht verboten ist, vor allem aus Spanien und Italien, deren Sendegebiet durch das Satellitenfernsehen aus technischen Gründen zwangsläufig und quasi unverhinderbar auch Deutschland umfasst.
Harte Pornografie
Bestimmte Arten von Pornografie unterliegen in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot. Die so genannte harte Pornografie darf weder verbreitet noch einem anderen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Darstellungen ein wahres oder ein fiktives Geschehen wiedergeben. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen, die
- Gewalttätigkeiten, also Vergewaltigungen, (§ 184a Halbsatz 1 Alternative 1 StGB, siehe auch Gewaltpornografie) oder
- sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren, (§ 184a Halbsatz 1 Alternative 2 StGB, siehe auch Tierpornografie) oder
- den sexuellen Missbrauch von Kindern, also einer Person unter 14 Jahren, (§ 184b StGB, siehe auch Kinderpornografie)
zum Inhalt haben.
Eine Verfolgung derartiger Publikationen wird in Deutschland zunehmend durch geschulte Mitarbeiter der Exekutive länderübergreifend koordiniert.
Da die Beschaffung von Kinderpornografie, welche Bilder realer Kinder zeigt, einen Markt bereitet und mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist seit 1993 in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie, die einen tatsächlichen Missbrauch zeigt, strafbar (Besitzverbot). Intention des Gesetzgebers war es auch, professionellen Händlern beizukommen, die sich stets erfolgreich damit verteidigten, ihre Video- oder Magazinsammlung sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern diene nur dem privaten Konsum.
Ein weiteres Beweisproblem war die Schwierigkeit, zwischen tatsächlichen Missbrauchsfällen und am Computer erstellten Fotomontagen zu unterscheiden. Daher wurde 1997 durch das IuKDG ebenfalls der Besitz von Kinderpornografie unter Strafe gestellt, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.
Österreich
In Österreich ist Pornografie grundsätzlich nicht verboten. Verboten ist nach dem österreichischen Pornographiegesetz nur die unzüchtige Pornografie (harte Pornografie), die nach der Rechtsprechung exzessiv aufdringliche, anreißerische verzerrte und nur das Obszöne betonende, den Wertvorstellungen der Gesellschaft in geschlechtlicher Hinsicht gröblich widersprechende Darstellung von sexuellen Handlungen“. Maßstab für diese Einschätzung ist der Durchschnittsmensch. Typisch harte Pornografie ist unter anderem Sodomie, Kinderpornografie und gewalttätige Pornografie. Verboten sind die Herstellung, Verbreitung, Ein- und Ausfuhr, Beförderung und Lagerung harter Pornografie, sofern dies in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt. Der Besitz und Konsum von verbotener Pornografie ist nicht strafbar, sofern es sich dabei nicht um kinderpornografisches Material handelt.
Relative Pornografie ist jenes pornografisches Material, das nicht unzüchtig ist und daher nicht unter den Tatbestand der harten Pornografie fällt. Der Vertrieb, die Produktion und der Besitz sind daher erlaubt, relativ pornografische Gegenstände dürfen aber nur Personen über 16 Jahren zugänglich gemacht werden. Wer wissentlich Personen unter 16 Jahren relatives pornografisches Material überlässt oder anbietet, macht sich strafbar. Dieses Verbot verfolgt den Jugendschutz.
Ein viel strengeres Verbot erfasst die Kinderpornografie. Diese ist nach § 207a StGB strafbar. Sie erfasst die bildliche Darstellung einer geschlechtlichen Handlung von Personen unter 18 Jahren, wobei der Anschein einer sexuellen Handlung mit einer minderjährigen Person für die Strafbarkeit genügt. Verboten sind einerseits die Darstellung, Verbreitung und der Handel und andererseits aber auch der Besitz und die Beschaffung. Die Betrachtung alleine ist für sich nicht strafbar.
Schweiz
In der Schweiz wird mit Gefängnis oder mit Buße (einzelne Tatbestände auch mit leichteren Strafen) bestraft, wer:
- Pornografie Jugendlichen unter 16 Jahren anbietet, zugänglich macht etc.,
- Pornografie aufführt, verbreitet etc., wenn die Zuschauer nicht vorher auf den pornografischen Charakter der Vorführung hingewiesen wurden,
- Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt hat, herstellt, einführt, in den Verkehr bringt etc. oder auch – seit 2001 – bloß besitzt. Seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Art. 135 und Art. 197 am 1. April 2002 ist in der Schweiz der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen […], die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, strafbar.
Der Tatbestand des Besitzes ist nach herrschender Lehre nicht durch das bloße Betrachten solcher Inhalte im Internet erfüllt, sondern erst durch ihr gezieltes Abspeichern. Ausgenommen ist Pornografie, die einen „schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert“ hat.[29]
Gesellschaftliche Kontroversen
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Farbdruck, die Videotechnik sowie das Internet haben die Verfügbarkeit und den Zugang zu Pornografie im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutend vereinfacht. Wissenschaftliche Studien über Auswirkungen von Pornografie auf die Psyche sind bisher eher selten. Auf weltanschaulicher und teilweise religiöser Ebene wird jedoch kontrovers diskutiert, ob sich der vereinfachte Zugang nun günstig, neutral, belastend oder sogar schädlich auf die jeweiligen Konsumenten auswirkt.
Kritiker
Der Hauptanteil der Kritiker spaltet sich in feministische und konservative Gruppen. Feministinnen und Feministen befürchten, aus der dargestellten gegenseitigen, freiwilligen sexuellen Ausbeutung könnte sich Misogynie, also ein Hass auf Frauen ergeben, weil diese zum willenlosen Spielzeug und Sexualobjekt reduziert würden. Verachtung, sexueller Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung (vgl. Gewalt und Pornografie) könnten sich aus dem dargestellten realitätsfernen Nymphomanie-Mythos ergeben.
Konservative Kritiker befürchten eher einen Abfall von den familiären Werten wegen der dargestellten hemmungslosen Promiskuität. Elternschaft stünde aufgrund der damit verbundenen Verantwortung einem solchen Lebensprinzip im Wege.
Feminismus
Von feministischer Seite (Catherine MacKinnon, Andrea Dworkin, Alice Schwarzer u. a.) wird Pornografie kritisiert, in der Frauen als passives Objekt männlicher sexueller Begierden statt als aktives Subjekt dargestellt werden. Diese Art Pornografie insbesondere mit Bezug zu BDSM soll mit der von Schwarzer initiierten PorNO-Kampagne bekämpft werden. Ebenfalls mit Besorgnis wird die Darstellung von Frauen als stets sexwillige Personen betrachtet, die mit jedermann und sofort sexuelle Beziehungen eingehen wollen. Schwarzer vertritt die Auffassung, Pornografie stelle Sexualität realitätsfern dar und „macht so die Sexualität kaputt“.
Umgekehrt wird in vielen neueren Produktionen aber auch häufig der Mann zum Lustobjekt der Frau. Ferner übersieht diese oft universell formulierte Kritik an der Pornografie die enorme Bandbreite pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierter Pornografie als auch was homo- oder bisexuelle Pornografie betrifft. Insbesondere die Existenz lesbischer BDSM-Pornografie belegt die Komplexität der in der Pornografie dargestellten Rollenverhalten.
Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstelle und installiere, ist daher eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen. So konstatiert die amerikanische Vertreterin der Queer Theory Gayle Rubin, dass die feministische Kritik an Pornografie traditionelle normative Vorstellungen von Sexualität reproduziert, nach denen – gleich einem Dominoeffekt – jegliche Toleranz gegenüber mehr oder weniger von der Norm abweichenden Sexualitätsformen zu katastrophalen gesellschaftlichen Wirkungen führe.
Kirchen
Die meisten christlichen Gemeinden und Kirchen verurteilen die Teilnahme an der Herstellung und Verbreitung wie auch den Konsum von Pornografie als Sünde. Grundlage dieser Verurteilung ist der sowohl im Alten als auch im Neuen Testament beschriebene Standpunkt, dass der außereheliche Beischlaf „Hurerei“ darstelle. Alleine der Gedanke an außerehelichen Beischlaf sei eine Sünde. Weil pornografische Filme Unzucht in ihrer reinsten Form zeigen und Gedanken an außerehelichen Beischlaf wecken würden, seien sie somit aus christlicher Sicht als verwerflich und sündhaft einzustufen.
Auch die Lehre der katholischen Kirche zur Sexualmoral verurteilt die Pornografie, so erklärte etwa Papst Johannes Paul II.: „Pornografie ist unmoralisch und im Kern asozial […]. Es liegt in der Natur der Pornografie, dass sie die wahre Bedeutung der menschlichen Sexualität als ein gottgegebenes Geschenk verneint […].“[30] Nach dem Katechismus (Deutsch, 2007, Nr. 2354) entstellt sie den Akt und „verletzt die Würde aller Beteiligten (Schauspieler, Händler, Publikum) schwer“, da sie „Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle unerlaubten Profits“ werden. „Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern.“
Medienpsychologie
Dolf Zillmann betrachtet im Lehrbuch der Medienpsychologie erotische Darstellung und Pornografie als austauschbare Synonyme, die lediglich Unterschiede in der damit verbundenen Wertung aufwiesen. Diese wertende Haltung einer Gesellschaft könne sich jedoch ständig ändern. Deshalb hält er auch die Unterscheidung zwischen Pornografie als verwerfliche „explizite Darstellungen sexueller Handlungen“ und Erotik als unverwerfliche „verschleierte Darstellungen“ für unbrauchbar. Er betont, dass die Darstellungen in der Regel gewaltfrei sind. Die Partner hätten eine freie Entscheidung und damit gleiche Rechte. Auch bei Darstellungen von Gruppensex erfolgt der Wechsel des Partners zwanglos. Er hält deshalb die feministische Theorie der Dominanz für nicht haltbar.
Dennoch nimmt er einen kritischen Standpunkt ein: „Ein erkennbarer Effekt der Pornografie-Nutzung auf die allgemeine Lebenszufriedenheit ergibt sich nicht. Das utopische Vergnügen, das die Welt der Pornografie vorgaukelt, führt im Gegenteil zu sexueller, emotionaler und genereller Unzufriedenheit“. Es spiele eine große Rolle, dass Frauen wirklichkeitsfern als bereitwillige und übermotivierte Sexpartner auftreten. Eine wichtige Sexualfantasie von Männern sei nämlich der Mythos der Nymphomanie. Pornografie wirke auf drei Ebenen:
- in der Wahrnehmung von Sexualität, insbesondere der weiblichen
- in der Nachahmung sexueller Praktiken
- in der Einstellung gegenüber sexuellen Praktiken
Aus der Darstellung von Körpern mit nur sehr geringen Abweichungen von einem Schönheitsideal und von unrealistischen körperlichen Leistungen würden Unmut und Resignation erwachsen. In Folge ergäbe sich eine gänzlich überzogene Erwartungshaltung. Kombiniert mit der Erkenntnis der eigenen Mängel seien Enttäuschungen vorbestimmt. Diese Frustration würde die Lust mindern, sich auf andere einzustellen, und intime Beziehungen austrocknen.
Mögliche „Pornografiesucht“
Exzessiver Konsum von Pornografie soll reale Beziehungen in Mitleidenschaft ziehen, etwa, weil die Wirklichkeitsferne der virtuellen Welt nicht mehr als solche empfunden und auf die Realität übertragen wird oder weil der Konsum ein Ersatz für reelle soziale bzw. sexuelle Begegnungen darstellt. In seltenen Fällen soll sie ähnlich wie die Spielsucht bei Betroffenen zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Pornografieabhängige sollen in ihrem persönlichen Sexualleben Schaden erleiden und/oder vereinsamen. In den Vereinigten Staaten gibt es auf süchtiges sexuelles Verhalten ausgerichtete Spezialkliniken. „Pornografiesucht“ wird – vor allem in den USA – zunehmend als ernstzunehmendes psychisches Problem betrachtet.
Befürworter
Im Bereich der Pornografieunterstützer lassen sich mindestens zwei Argumentationslinien unterscheiden. Zum einen werden häufig antipornografische Tendenzen kritisiert. So erklärt etwa Nadine Strossen in ihrem Buch Zur Verteidigung der Pornographie, dass antipornografische Gesetze im Sinne von MacKinnon und Dworkin „wichtige Belange von Frauen- und Menschenrechten untergraben, anstatt sie zu fördern. Es [das Buch] soll zeigen, was für eine mundtote, unfreie Gesellschaft wir zu erwarten hätten, wenn diese Art von Gesetz zur Anwendung käme.“[31] Eine solche Position muss Pornografie nicht zwingend als ein positiv zu bewertendes Kulturgut ansehen.
Andere Pornografieunterstützer nehmen hingegen explizit positiv auf Pornografie Bezug. So könne ihrer Meinung nach Pornografie dazu beitragen, sexuelle Hemmungen abzubauen und Schuldgefühle zu überwinden. Das Lustempfinden könne gesteigert und das sexuelle Repertoire bereichert werden. Sie sehen das als Teil des Schlüssels der befreienden sexuellen Revolution gerade in der westlichen Welt.
Ein positiver Bezug auf Pornografie lässt sich zudem in Teilen des sexpositiven Feminismus und der Queer-Bewegung finden. Häufig wird die Pornografie hier als Medium verstanden, in dem mit Geschlechterstereotypen und unkonventionellen Formen von Sexualität gespielt werden kann. Pornografie soll dabei tabuisierten Formen von Sexualität zum Ausdruck verhelfen und einen offensiveren Umgang mit diesen Themen ermöglichen. Entsprechend dem gesellschaftlichen Anspruch werden Pornos in diesem Bereich unter anderem in nichtkommerziellen Porno-Kollektiven produziert und auf queeren Filmfestivals und Veranstaltungen präsentiert.
Rezeption in Literatur und Geschichtswissenschaften
Susan Sontag postulierte 1969 in dem in ihrem Band Trip to Hanoi (dt. Reise nach Hanoi) enthaltenen Essay The Pornographic Imagination die Legitimität der anspruchsvollen Pornografie als eigenständiges literarisches Genre. Als Beispiele für anspruchsvolle im Gegensatz zur Trivialpornografie führt sie hierbei Pauline Réages Geschichte der O, Georges Batailles Die Geschichte des Auges und Catherine Robbe-Grillets L’Image an.
Auch die Geschichtswissenschaft beschäftigt sich mit der pornografischen Literatur, insbesondere der französischen der Zeit vor der Revolution von 1789. Die Erforschung von Schriften wie Thérèse philosophe oder Histoire de Dom B… findet vor allem im Rahmen der Neuen Kulturgeschichte statt. Der Historiker Robert Darnton weist insbesondere auf das aufklärerisch-emanzipatorische Potential der Texte hin, bei denen die sittlichen Grenzüberschreitungen oft in Gesellschafts- und Religionskritik eingebettet sind.
Siehe auch
Portal:Erotik und Pornografie – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Erotik und Pornografie
Literatur
Deutschsprachige Literatur
- Pietro Aretino, Thomas Hettche: Stellungen. Vom Anfang und Ende der Pornografie. Köln 2003, ISBN 978-3-8321-7836-9.
- Bettina Bremme: Sexualität im Zerrspiegel. Die Debatte um Pornographie. Münster 1990.
- Andrea Dworkin: Pornographie. Männer beherrschen Frauen. Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-922670-15-6.
- Werner Faulstich: Die Kultur der Pornographie: Kleine Einführung in Geschichte, Medien, Ästhetik, Markt und Bedeutung. Bardowick: Wissenschaftler-Verlag, 1994, ISBN 3-89153-028-5.
- Johannes Gernert: Generation Porno. Jugend, Sex, Internet. Fackelträger Verlag, Köln 2010. ISBN 978-3-7716-4439-0
- Anton-Andreas Guha: Sexualität und Pornographie: Die organisierte Entmündigung, Frankfurt am Main 1971.
- Lynn Hunt (Hrg.): Die Erfindung der Pornographie. Obszönität und die Ursprünge der Moderne, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 1994.
- Annette Miersch: Schulmädchen-Report: der deutsche Sexfilm der 70er Jahre. Bertz Verlag, 2003, ISBN 3-929470-12-8.
- Jakob Pastötter: Erotic Home Entertainment und Zivilisationsprozess. Analyse des postindustriellen Phänomens Hardcore-Pornographie. Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-8244-4534-4
- Dörte Richter: Pornographie oder Pornokratie? Frauenbilder in den Filmen von Catherine Breillat. AVINUS Verlag, Berlin 2004, ISBN 978-3-930064-55-7.
- Corinna Rückert: Die neue Lust der Frauen. Vom entspannten Umgang mit der Pornographie. Rowohlt. Hamburg 2004, ISBN 3-499-61686-6.
- Corinna Rückert: Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen. Eine kulturwissenschaftliche Studie (Dissertation). Peter Lang (Europäischer Verlag der Wissenschaften). Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-631-36630-2.
- Gayle Rubin: Thinking Sex: Notes for a Radical Theory of the Politics of Sexuality. In: Henry Abelove u. a. (Hg.): The Lesbian and Gay Studies Reader, New York (Routledge). 1993. (Erstveröffentlichung 1984.), dt. „Sex denken. Anmerkungen zu einer radikalen Theorie der sexuellen Politik“ in: Queer denken. Gegen die Ordnung der Sexualität (Queer Studies), hg. von Andreas Kraß, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2003, S. 31–79, ISBN 3-518-12248-7.
- Marcus Schreibauer: Das Pornographieverbot des § 184 StGB: Grundlagen – Tatbestandsprobleme – Reformvorschläge. Roderer. Regensburg 1999, ISBN 3-89783-035-3.
- Linda Williams: Hard Core. Macht, Lust und die Traditionen des pornographischen Films, Basel und Frankfurt am Main: Stroemfeld/Nexus, 1995.
- Dolf Zillmann: Pornografie. In: R. Mangold, P. Forderer, G. Bente (Hrsg.): Lehrbuch der Medienpsychologie. Hogrefe-Verlag für Psychologie, Göttingen-Bern-Toronto-Seattle 2004.
- Philip Siegel: Porno in Deutschland, belleville Verlag, München 2010, ISBN 3-923646-09-7
Nichtdeutschsprachige Literatur
- Walter Kendrick: Secret Museum: Pornography in Modern Culture, University of California Press, 1997, ISBN 0-520-20729-7.
- Nadine Strossen: Defending Pornography: Free Speech, Sex, and the Fight for Women's Rights., 2. Auflage, 2000, New York University Press, ISBN 0-8147-8149-7 (1997 deutschsprachige Übersetzung der 1. Auflage).
- Wendy McElroy: A Woman's Right to Pornography., 1995, St. Martin's Press, New York, ISBN 0-312-13626-9.
- Ellen Willis: Feminism, Moralism, and Pornography., 1983. In: Ann Snitow, Christine Stansell, and Sharon Thompson (Hrsg.), in: Powers of Desire: The Politics of Sexuality, S. 460–467. New York (Monthly Review Press), ISBN 0-85345-609-7.
- Gayle Rubin: Misguided, Dangerous and Wrong: an Analysis of Anti-Pornography Politics. in: Bad Girls and Dirty Pictures: The Challenge to Reclaim Feminism. Assiter Alison und Carol Avedon (Hrsg.), Boulder, Colorado, Pluto, 1993. 18–40, ISBN 0-7453-0523-7.
- Ann Ferguson, et al.: Forum: The Feminist Sexuality Debates, in Signs: Journal of Women in Culture and Society 10(1), 1984. (Eine Darstellung der entsprechenden amerikanischen Diskussion.) Teil 1 (PDF; 202 kB), Teil 2 (PDF).
- Legs McNeil, Jennifer Osborne and Peter Pavia: The Other Hollywood: The Uncensored Oral History of the Porn Film Industry, Regan Books, 2005, ISBN 0-06-009659-4.
- Robert Stoller: Porn: Myths for the Twentieth Century, Yale UP, Neuausgabe 1993, ISBN 0-300-05092-5.
- Linda Williams (Hrg.): Porn Studies, B&T, 2004, ISBN 0-8223-3312-0.
Weblinks
- Caroline West: „Pornography and Censorship“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)
- Zugriffsstatisken weltweit (englisch)
- seriöse Datenbanken von Pornos und Pornodarstellern (zusammengestellt für Journalisten)
- Ulrich Wille: Pornografie – aus feministischer Sicht
- Paragrafen zu Pornografie: 184, 184 a-c StGB – Neu mit Wirkung vom 1. April 2004 (und weitere)
- Erik Möller: Wirkung von Pornografie auf Jugendliche
- Marianna Beck: The Roots of Western Pornography – erster Teile einer vierteiligen Serie über Pornografie in Europa
- Erwin J. Haeberle: Der verbotene Akt – „Unzüchtige“ Fotos von 1850 bis 1950, 1985
- kritische Auseinandersetzung mit der Wirkung von Pornografie auf die Gesellschaft und den vermehrten Einsatz der selbigen in der Werbung auf frogged.de
Anmerkungen
- ↑ Athenaios Deipnosophistai 8.567b. Siehe auch Wilhelm Pape: Griechisch-deutsches Handwörterbuch. Bd. 2, Braunschweig 1914, S. 684
- ↑ John R. Clarke: Ars Erotica. Primus, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-89678-397-4, S. 12 f.
- ↑ Marion Herz: PornoGRAPHIE. Eine Geschichte. München 2005, S. 27 f.
- ↑ Handbuch der Archäologie der Kunst. Breslau 1830. Englische Ausgabe: Ancient Art and its Remains or A Manual of the Archeology of Art. London 1850
- ↑ Lisa Sigel. Governing Pleasures. Pornography and Social Change in England, 1815–1914. Rutgers University Press 2002, ISBN 0-8135-3001-6.
- ↑ An American dictionary of the English language. 1864. Lemma “Pornography”. Aus dem Oxford English Dictionary, zweite Ausgabe (1989). Lemma “pornography”.
- ↑ Le pornographe ou idées d'un honnête homme sur un projet de règlement pour les prostituées propre à prévenir les malheurs qu'occasionne le publicisme des femmes.
- ↑ Robley Dunglison. Medical lexicon. A dictionary of medical science. 1857. Lemma “Pornography”. Aus dem Oxford English Dictionary, zweite Ausgabe (1989). Lemma pornography. Siehe auch Clarke: Ars Erotica. S. 12
- ↑ Richard Corliss: That Old Feeling: When Porno Was Chic - Time Magazine
- ↑ Todd Kendall (2007): Pornography, Rape, and the Internet. (PDF; 213 kB)
- ↑ Vgl. dazu den Aufsatz „Jugendmedienschutz: Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV“ von Martin Döring und Thomas Günter, online abrufbar unter www.jugendschutz.net (PDF; 142 kB).
- ↑ Stephen Yagielowicz: The New Face of Amateur Porn - XBiz
- ↑ Tristan Taormino: The Prince of Alt-Porn - The Village Voice
- ↑ Grrls! Grrls! Grrls! The Suicidegirls claim to be purveyors of "empowered erotica," but are they really changing the sex trade, or just acting out the same old morality play? - Highbeam Business
- ↑ 15,0 15,1 15,2 Heather A. Rupp, and Kim Wallen: Sex Differences in Response to Visual Sexual Stimuli: A Review. Arch Sex Behav. 2008 April; 37(2): 206–218. (PDF)
- ↑ E. Hatfield, S. Sprecher, J. Traupmann: Men's and women's reactions to sexually explicit films: a serendipitous finding Arch Sex Behav. 1978 Nov;7(6):583-92.
- ↑ Gert Martin Hald: Gender Differences in Pornography Consumption among Young Heterosexual Danish Adults. In: Archives of Sexual Behavior. Bd. 35, Nr. 5, 2006, S. 577–585, doi:10.1007/s10508-006-9064-0 (PDF-Datei).
- ↑ sexually explicit material; material which depicts sexual activity in obvious, unconcealed ways
- ↑ Jochen Peter, Patti M. Valkenburg: Adolescents' Exposure to Sexually Explicit Material on the Internet. In: Communication Research. Bd. 33, Nr. 2, 2006, S. 177–204, doi:10.1177/0093650205285369 (PDF-Datei).
- ↑ Expertise von Starke über alle Studien und Gutachten der Sexualwissenschaft über die Wirkung von einfacher Pornografie
- ↑ R. J. Wosnitzer, A. J. Bridges: Aggression and sexual behavior in best-selling pornography: A content analysis update. Paper presented at the 57th Annual Meeting of the International Communication Association, San Francisco 2007. Seite 1:
This current study analyzes the content of the most popular pornographic videos, with the objectives of updating its depictions of aggression, degradation and sexual practices and comparing its results to both previous content analysis studies and the survey reported in The Social Organization of Sexuality (1994). The authors argue for a sampling method that can collect videos that are representative of mainstream, popular pornography on a national level, and for a definition that can best capture the sexualized aggression portrayed in such pornography. The current study indicates an unequivocal rise of aggression in pornography in both verbal and physical forms, compared to previous studies. The majority of the perpetrators are males; females are almost always the victims and they most often show pleasure after being aggressed against.
- ↑ M. Diamond, E. Jozifkova, P. Weiss (2010): Pornography and Sex Crimes in the Czech Republic. Archives of Sexual Behavior.
- ↑ Vgl. hierzu Milton Diamond und Ayako Uchiyama in „Pornography, Rape and Sex Crimes in Japan“ (International Journal of Law and Psychiatry 22 (1): S. 1–22. 1999) online unter „Pornography, Rape and Sex Crimes in Japan“:
Our findings regarding sex crimes, murder and assault are in keeping with what is also known about general crime rates in Japan regarding burglary, theft and such. Japan has the lowest number of reported rape cases and the highest percentage of arrests and convictions in reported cases of any developed nation. Indeed, Japan is known as one of the safest developed countries for women in the world (Clifford, 1980). (…)…: Despite the absence of evidence, the myth persists that an abundance of sexually explicit material invariably leads to an abundance of sexual activity and eventually rape (e.g., Liebert, Neale, & Davison, 1973). Indeed, the data we report and review suggest the opposite. Christensen (1990) argues that to prove that available pornography leads to sex crimes one must at least find a positive temporal correlation between the two. The absence of any positive correlation in our findings, and from results elsewhere, between an increase in available pornography and the incidence of rape or other sex crime, is prima facie evidence that no link exists. But objectivity requires that an additional question be asked: „Does pornography use and availability prevent or reduce sex crime?“ Both questions lead to hypotheses that have, over prolonged periods, been tested in Denmark, Sweden, West Germany and now in Japan. Indeed, it appears from our data from Japan, as it was evident to Kutchinsky (1994), from research in Europe, that a large increase in available sexually explicit materials, over many years, has not been correlated with an increase in rape or other sexual crimes. Instead, in Japan a marked decrease in sexual crimes has occurred.
- ↑ § 184 StGB.
- ↑ Z. B. Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 2008, Az.: (4) 1 Ss 312-07 (192/07) mit Verweis auf BGHSt 37, 55 (60); BGHSt32, 40 (44 ff.); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); BVerwG, NJW 2002, S. 2966 (2969).
- ↑ Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. März 1974, Az.: 1 Ss 847/73, NJW 1974, S. 1474 (zum Tatbestandsmerkmal der pornographischen Darstellung nach der Neufassung des § 184 StGB).
- ↑ Stefan Krempl: Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Alterskontrolle für Online-Pornos zurück. In: Heise online. Heise Zeitschriften Verlag, 21. Oktober 2009, abgerufen am 4. April 2010.
- ↑ Zustimmend: OLG München, Urteil vom 29. Juli 1994, Az.: 29 U 2745/04, Internetfundstelle
- ↑ Siehe im Einzelnen Art. 197 StGB.
- ↑ Address of his Holiness John Paul II to the members of the Religios Alliance against Pornography, 30. Januar 1992.
- ↑ Nadine Strossen, Defending Pornography: Free Speech, Sex, and the Fight for Women’s Rights., 2. Auflage, 2000, New York University Press, ISBN 0-8147-8149-7.
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