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Regierungssitz
Der Regierungssitz ist der Ort eines Staates, in dem die Regierung (und zumeist auch das Parlament) ansässig ist. Dies ist in der Regel die Hauptstadt des Landes (die in Monarchien auch Residenzstadt genannt wird), weswegen man nur dann ausdrücklich vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies nicht der Fall ist.
Aktuelle Situation
Derzeit hat die Regierung bei folgenden Ländern ihren Sitz nicht in der Hauptstadt:
Afrika
- Benin − Cotonou (Hauptstadt Porto Novo)
- Elfenbeinküste − Abidjan (Hauptstadt Yamoussoukro)
- Swasiland − Lobamba (Hauptstadt Mbabane)
- Tansania − Daressalam (Hauptstadt Dodoma)
Asien
- Malaysia − Putrajaya (Hauptstadt Kuala Lumpur)
- Sri Lanka − Sri Jayawardenepura (Hauptstadt Colombo)
Europa
- Niederlande − Den Haag (Hauptstadt Amsterdam)
Südamerika
Sonderfälle
Deutschland
- Deutsches Reich
Wenige Tage vor und daraufhin nach Ende des Zweiten Weltkrieges, vom 2. bis 23. Mai 1945, befand sich der Sitz der geschäftsführenden Reichsregierung unter Karl Dönitz nicht in der besetzten Reichshauptstadt Berlin.
Sie folgte auf das letzte Kabinett Adolf Hitlers und hatte ihren Sitz in Plön und Eutin, seit dem 3. Mai 1945 in Flensburg-Mürwik und dort seit dem 12. Mai im so genannten Sonderbereich Mürwik,[1] bis ihre Mitglieder schließlich am 23. Mai durch britische Truppen verhaftet wurden.
- Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland war von der Wiedervereinigung 1990 bis zum Umzug von Bundestag und Bundesregierung im Jahre 1999 Berlin die Hauptstadt und Bonn der Regierungssitz.
Heute ist Bonn die Bundesstadt und sechs Bundesministerien haben nach wie vor ihren Hauptsitz in der Stadt. Die übrigen Ressorts in Berlin unterhalten einen zweiten Dienstsitz in Bonn. Dadurch sind die Regierungsfunktionen aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes in Deutschland auf zwei Städte aufgeteilt. Obwohl Deutschland de facto noch immer zwei Regierungssitze besitzt, ist seit Abschluss des „Berlin-Umzugs“ 1999 nur die Bundeshauptstadt Berlin de jure Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung.
Gesonderter Parlamentssitz
In der Republik Südafrika sitzen die beiden Kammern des Parlaments in Kapstadt und nicht wie die Regierung in Pretoria, wobei Kapstadt im ersten Halbjahr von Januar bis Juni und Pretoria im zweiten von Juli bis Dezember als Hauptstadt fungiert.
In Chile sitzt der Nationalkongress ebenfalls nicht in der Hauptstadt Santiago, sondern in Valparaíso. Die Regierungsbeamten fliegen in beiden Ländern ebenfalls zwischen zwei Städten hin und her.
Fehlende Hauptstadt
Einige Staaten haben keine Hauptstadt, sondern nur einen Regierungssitz. In der Schweiz ist die Bundesstadt Bern und in Nauru der Ort Yaren (Distrikt) Regierungssitz des Landes.
Einzelnachweise
- ↑ Womit Flensburg also auch nicht zur Reichshauptstadt wurde. Lediglich wurde der Sonderbereich Mürwik zum provisorischen Sitz der Regierung, vgl. Broder Schwensen, in: Flexikon. 725 Aha-Erlebnisse aus Flensburg!, Flensburg 2009, Artikel: Reichshauptstadt; obwohl die Behauptung, Flensburg sei in dieser Zeit provisorische Reichshauptstadt gewesen, seltenerweise dennoch aufgestellt wird (vgl. etwa Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Flensburg, abgerufen am 6. Mai 2014).
Weblinks
- Claudia Ehrenstein, Martin Greive: Berlin und Bonn: Doppel-Regierungssitz kostet Steuerzahler Millionen, Welt Online, 3. August 2014
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Regierungssitz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |