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Bezirk

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Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lateinisch circulus ‚Kreis‘) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung.

Stadtbezirk

Ein Stadtbezirk ist die verwaltungstechnische, politische oder statistische Einteilung einer Stadt.

In Deutschland ist die Bildung von verwaltungstechnischen und politischen Stadtbezirken in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Größere Städte sind meist hierzu verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert. Die Bezeichnungen für Stadtbezirke variieren. In Berlin und Hamburg heißen sie nur Bezirke, in Hessen und Rheinland-Pfalz heißen die politischen Stadtbezirke Ortsbezirke.

In Österreich gibt es in ein paar Städten Stadtbezirke (Graz, Klagenfurt), in anderen nicht (Salzburg, Innsbruck, dort Stadtteil genannt).
In Wien gibt es Gemeindebezirke (als erste Ebene der Stadtgliederung, aber auch weitere Untergliederung).
In vielen Städten gibt es – außer Zählsprengeln – auch statistische Zählbezirke, in manchen nicht, in manchen sind die Zählbezirke auch in der Stadtgliederung verankert (etwa Linz), in manchen decken sich Zählbezirke und Stadtteile, in anderen nicht.
Manche Städte gliedern sich – wie die meisten Gemeinden – in Ortschaften (etwa Innsbruck, dort sind diese auch Stadtteile), andere nicht (Wien, Salzburg - diese bilden eine einzige Ortschaft).

In der Schweiz ist der Begriff Stadtkreis üblich.

Verwaltungseinheit

Stadtbezirke als Verwaltungseinheiten unterhalb der Stadtverwaltung werden in Großstädten eingerichtet, um sie bürgernah verwalten zu können. Beispiele sind die Berliner, Hamburger, Wiener, Pariser oder Londoner Bezirke.

Solche Stadtbezirke (auch: Verwaltungsbezirk, Gemeindebezirk) haben ein direkt gewähltes Parlament und einen eigenen „Bürgermeister“ (die Bezeichnungen und Kompetenzen sind je nach Stadt verschieden).

In Nordrhein-Westfalen gibt es nach der Gemeindeordnung Stadtbezirke mit Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. In Niedersachsen können Stadtbezirke in kreisfreien Städten oder Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern eingerichtet werden. [1]

Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft „Bezirksbeirat“ oder „Bezirksversammlung“ genannt, die nach jeder Kommunalwahl neu gebildet wird. Je nach Land wird das Gremium direkt vom Volk gewählt oder durch den Stadtrat bestellt. Der Stadtbezirk hat einen „Bezirksvorsteher“ oder „Bezirksamtsleiter“ der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist und in Berlin „Bezirksbürgermeister“ heißt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes „Bezirksamt“. Die Bezeichnungen „Bezirksbeirat“, „Bezirksvorsteher“, „Bezirksbürgermeister“ oder „Bezirksamt“ können aber von Land zu Land abweichen.

Die fehlende oder ungleichgewichtige Vertretung von einzelnen Stadtteilen oder Vierteln innerhalb der Stadtbezirke kann zu einem Demokratiedefizit und zu politischen oder sozialen Konflikten führen.

Statistische Einteilung

Sogenannte Stadtbezirke können jedoch auch kleinräumige statistische Gebiete innerhalb von Städten sein, die nichts mit der vorgenannten Selbstverwaltungseinheit Stadtbezirk zu tun haben, ein Beispiel hierfür sind die Stadtbezirke von Frankfurt am Main. Die innerstädtischen Unterteilungen mit Selbstverwaltung heißt dort stattdessen Ortsbezirk.

Neben Verwaltungsbezirken definieren Städte zum Zwecke der kleinräumigen Darstellung statistischer Daten auch Statistische Bezirke als Ebene der Kleinräumigen Gliederung.

Abgrenzung zum Stadtteil

Der Begriff Stadtteil bezeichnet vorrangig eine geographische Einteilung. In kleineren Städten werden die Begriffe häufig synonym verwendet.

Die Abgrenzung zum Begriff Stadtteil ist nicht einheitlich. Ein Stadtbezirk als Verwaltungseinheit oder statistische Einheit kann

  1. mehrere Stadt-/Ortsteile umfassen (z. B. Berlin: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg umfasst die sechs Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade). Diese Variante ist in deutschen Großstädten die Regel.
  2. identisch mit einem Stadtteil sein (z. B. München, Stadtteil und Stadtbezirk Laim).
  3. einen Teil eines Stadtteils umfassen (z. B. Frankfurt am Main, der Stadtteil Nordend gliedert sich in Nordend-Ost und Nordend-West)

Regionale, staatliche Verwaltungseinheiten

Schweiz

Hauptartikel: Bezirk (Schweiz)

In der Schweiz ist ein Bezirk eine Gebietskörperschaft der Kantone, die der administrativen Unterteilung von deren Territorium dient, mit Ausnahme der Schwyzer Bezirke aber – im Gegensatz zu den Gemeinden − ohne innere Autonomie ist. Sie wird in einigen Kantonen auch Distrikt, Kreis, Amtei oder Region, früher auch Amt oder Amtsbezirk genannt.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist Bezirk die Bezeichnung für (politische) Gemeinde.

Deutschland

In Deutschland wird der Begriff für folgende (teilweise in ihrer räumlichen Ausdehnung jedoch vergleichbare) regionale Verwaltungsebenen verwendet:

  • die in der preußischen Verwaltungsreform 1815 geschaffenen und später von anderen Ländern übernommenen Regierungsbezirke, an deren Spitze ein Regierungspräsident steht. In Niedersachsen wurden die nicht aus der preußischen Provinz Hannover, sondern aus den Ländern Oldenburg und Braunschweig hervorgegangenen Bezirke Verwaltungsbezirke genannt.
  • die 14 Bezirke der DDR und die Hauptstadt Berlin (ab 1961 in der offiziellen Funktion eines Bezirks[2]), oberstes Gremium war der Rat des Bezirks.
  • In Bayern gibt es außerdem neben den (staatlichen) Regierungsbezirken als kommunale Körperschaften sogenannte Bezirke, die mit den gleichnamigen Regierungsbezirken deckungsgleich sind. Damit gibt es für das gleiche geografische Gebiet jeweils eine Bezirksregierung, die dem Regierungspräsidenten untersteht, und eine Bezirksverwaltung, die dem direkt gewählten Bezirkstag verantwortlich ist. Ähnliches gilt für den Bezirksverband Pfalz.
    Vorläufer der heutigen bayerischen Regierungsbezirke waren seit 1808 die "Kreise". Die Einteilung in acht (nach 1945 sieben) Kreise mit ihren seitdem verwendeten Namen geht auf das Jahr 1838 zurück. Bereits seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Kreise jedoch allgemein als "Regierungsbezirke" bezeichnet. Die Verwaltungsbehörden unterhalb dieser Ebene hießen von 1862 bis 1938 "Bezirksamt" und ab 1939 "Landratsamt". "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis verwendete man als hergebrachte Bezeichnungen noch in der bayerischen Verfassung von 1946.

Österreich

Hauptartikel: Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich

In Österreich sind die 95 Politischen Bezirke (15 Statutarstädte (Stadtbezirke), 80 Landbezirke – in Vorarlberg und Niederösterreich Verwaltungsbezirke.) Verwaltungseinheiten zwischen Bundesland und Gemeinde, genießen im Gegensatz zu diesen jedoch keine Selbstverwaltungsrechte. Ihr Spitzenbeamter ist – ein ernannter – Bezirkshauptmann (bzw. in den Statutarstädten der Bürgermeister). Zudem gibt und gab es auch Politische Exposituren, die eine Art Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft sind.
Statistisch werden die österreichischen Bezirke zu 35 NUTS-3-Regionen zusammengefasst.

In Österreich gibt es außerdem (mit den Politischen Bezirken nicht immer deckungsgleiche) Gerichtsbezirke als zuständiger Sprengel eines Bezirksgerichts.

Stadtbezirke als innerstädtische Verwaltungsgliederung gibt es in Wien (dort namentlich Gemeindebezirk), in Graz, in Linz (dort Statistischer Bezirk) und Klagenfurt (namentlich nur Bezirk) – die anderen Statutarstädte gliedern sich in Katastralgemeinden (etwa Innsbruck), oder Stadtteile und Katastralgemeinden (etwa Salzburg, St. Pölten).

Südtirol

Südtirol verwendet einen zu Österreich analogen Begriff Bezirk, kennt darüber hinaus auch Bezirksgemeinschaften auf Ebene der Talschaften als Gliederungselemente.

Übersetzungen

Volksrepublik China

In der Volksrepublik China ist der Bezirk eine Gebietskörperschaft innerhalb einer Provinz.

Finnland

In Finnland bezeichnet man die Bezirke mit „seutukunta“. In der Literatur wird Bezirk (seutukunta) oft auch mit "Verwaltungsgemeinschaft" übersetzt.

Indonesien

In Indonesien gibt es unterhalb der Provinzen 357 Regierungsbezirke (Kabupaten). Sie werden auch als Verwaltungsbezirke bezeichnet, im Englischen und Niederländischen übersetzt man sie als Regentschaft. Auf der gleichen Ebene wie ein Kabupaten steht die Stadt (Kota).

Island

In Island bezeichnet man die Bezirke mit „landsfjórðungar“. landsfjórðungar bezeichnet jeweils ein Landesviertel.

Tschechien

In Tschechien gab es bis 2002 Verwaltungseinheiten, die Okresy „Bezirke“ hießen.

Ungarn

Bis 1983 gab es Bezirke in Ungarn. Von 1983 bis 2012 wurden die Bezirke mit dem Begriff Komitat bezeichnet, welcher ursprünglich von Grafschaft abstammt. Ab 2013 gibt es 175 Bezirke, davon 23 in Budapest.

Ukraine

In der Ukraine werden die Bezirke mit dem Begriff Oblast bezeichnet, welches auf russisch und ukrainisch "Gebiet" bedeutet.

Französischsprachige Staaten

In Frankreich, Belgien, Québec/Kanada, Senegal, Marokko, Haiti und anderen frankophonen Staaten werden die Bezirke „Arrondissement“ genannt und dienen als Verwaltungsbezirk und/oder Gerichtsbezirk.

Englischsprachige Staaten

In englischsprachigen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich, heißen Bezirke district, was im Deutschen oft ohne Übersetzung belassen wird (Distrikt), oder Borough, was wiederum auch für die Stadtbezirke großer Städte verwendet wird, etwa die London Boroughs.

Spanischsprachige Staaten

In einigen spanischsprachigen Ländern entspricht der Distrikt dem Municipio, der Übergang zum Landkreis ist jedoch fließend.

In Venezuela gilt die Gliederung: Estados federales (Bundesstaaten) - Municipios (Verwaltungsbezirke) - Parroquias (Gemeinden)

Weitere Bedeutungen

Daneben bezeichnen auch viele Unternehmen, Parteien, Gewerkschaften, Sportverbände etc. ihre regionalen Organisationseinheiten als Bezirke.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Niedersächsische Gemeindeordnung (zu Stadtbezirken siehe ab Seite 26 der PDF-Datei; 188 kB)
  2. Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und ihrer Organe, Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3).
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