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Innerdeutsche Grenze
Als innerdeutsche Grenze, im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch deutsch-deutsche Grenze, wird die ehemalige knapp 1400 Kilometer[1] lange Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Der Grenzverlauf zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in mehreren Konferenzen festgesetzt und bestand nach der Gründung der beiden deutschen Staaten (1949)[2] fort. Die Grenze begann im Süden am Dreiländereck Bayern, Sachsen, Böhmen und endete an der Ostsee in der Lübecker Bucht.
Die DDR bezeichnete die deutsch-deutsche Grenze im offiziellen Sprachgebrauch als Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland war häufig der Begriff „Zonengrenze“ oder „Demarkationslinie“ gebräuchlich, vor allem in den frühen Jahren, als die DDR in der Bundesrepublik oft als (Ost-)Zone bzw. SBZ („Esbezett“)[3] bezeichnet wurde. Die unterschiedlichen Bezeichnungen liegen darin begründet, dass im bundesdeutschen Sprachgebrauch verdeutlicht werden sollte, dass es sich bei der Grenze nicht um eine reguläre Grenze zwischen zwei Staaten handelte. Die DDR wurde 1972 durch den Grundlagenvertrag von der Bundesrepublik staatsrechtlich, aber nicht völkerrechtlich anerkannt und konnte daher nicht als Ausland betrachtet werden. Der Sprachgebrauch in der DDR sollte hingegen die Auffassung der DDR betonen, die innerdeutsche Grenze sei eine „Staatsgrenze“ zwischen zwei souveränen Staaten.
In der Realität wirkte diese Grenze nicht lediglich als eine landesinterne Grenze und auch nicht nur als eine Staatsgrenze, sondern gehörte während des Kalten Krieges zum „Eisernen Vorhang“. Sie war damit sowohl Teil der „Frontlinie“ zwischen zwei gegensätzlichen Militärblöcken (NATO – Warschauer Pakt) als auch Ausdruck der Diskrepanz zwischen zwei unterschiedlichen Gesellschaftssystemen (marktwirtschaftlich-kapitalistischen Staaten im Westen und planwirtschaftlich-sozialistischen Staaten im Osten) sowie die Nahtstelle zweier Wirtschaftsblöcke (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe), also die Grenze zwischen Ostblock und westlicher Welt.
Der bis zu 5 km breite Streifen entlang der Grenze, der viele Jahrzehnte lang weitgehend unberührt war, hat sich zu einem Rückzugsgebiet für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Kurz nach dem Mauerfall 1989 gründeten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Freistaat Thüringen das Naturschutzprojekt Grünes Band Deutschland, das einen großen Teil der ehemaligen Grenzgelände umfasst.
Geschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Deutsche Reich durch die Siegermächte in Besatzungszonen eingeteilt, die durch Grenzen voneinander getrennt waren. Durch Zusammenschluss als Bi- und später Trizone zu einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet entfielen die internen Grenzen in Westdeutschland. So bezog sich der Begriff „Zonengrenze“ nur noch auf die Grenze zwischen der Sowjetischen Besatzungszone und dem Besatzungsgebiet der Westalliierten in Deutschland. Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde 1949 aus der Zonengrenze die deutsch-deutsche Grenze. Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch blieben Zonengrenze und innerdeutsche Grenze weiter erhalten.
Schon ab 1952 wurde die Demarkationslinie zur Bundesrepublik seitens der DDR aufgrund der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 verstärkt abgeriegelt. Der Korridorverkehr auf den Eisenbahnstrecken, die ein kurzes Stück durch den jeweils anderen Teil Deutschlands verkehrten, wurde bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Die verstärkte Abriegelung wurde am 18. Juni 1954 mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland formell geregelt, die am 3. Mai 1956 von der Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Deutschen Bundesrepublik abgelöst wurde. Seit dem 19. März 1964 galt stattdessen die Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik, die schließlich nach mehreren Änderungen am 25. März 1982 vom Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt wurde, das bis zum Einigungsvertrag galt. (Links zu den Gesetzestexten siehe unter Weblinks.) Entlang der Grenze zu Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern bestand seit der Anordnung von 1954 auf dem Gebiet der DDR offiziell ein „Sperrgebiet“. Dieses setzte sich zusammen aus einem „10 m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze“, einem 500 Meter breiten „Schutzstreifen“ sowie einer „5 km-Sperrzone“. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint oder mit Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. Westverwandtschaft und ausländische Bürger erhielten in der Regel keine Besuchserlaubnis. Der eigentliche Grenzzaun war zunächst ein einfacher hüfthoher Stacheldrahtzaun, nach 1961 ein schwer überwindbarer doppelter Stacheldrahtzaun (als Begrenzung von Minenfeldern) beziehungsweise ein Streckmetallgitterzaun mit Selbstschussanlagen; mitunter bestand er aber auch aus einer Mauer mit oben aufliegendem runden Abschluss (wie in Berlin). Seit 1957 hieß die Demarkationslinie in der DDR offiziell „Staatsgrenze West“, im dortigen Volksmund „Grenze nach Westdeutschland“.
„Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt. Aber auch weit vor der Sperrzone wurden Personenbewegungen überwacht. Fuhr ein normaler Reisezug planmäßig in Orte, die in der Nähe der Grenze lagen, wurden „verdächtige“ Reisende während der Fahrt von der Transportpolizei, der Volkspolizei oder ca. 3000 „freiwilligen Helfern der Grenztruppen“ kontrolliert und zum Reiseziel befragt. Wurden Personen ohne Passierschein in der 5-km-Sperrzone aufgegriffen, wurden sie dem zuständigen Grenzkommando gemeldet (versuchte Republikflucht war eine Straftat). Durch diese umfassende Überwachung konnten 90 % aller „Grenzverletzer“ schon weit vor dem eigentlichen Grenzzaun abgefangen werden. Ab 1971 wurden einige Orte wie Sonneberg, Creuzburg, Gefell oder Kaltennordheim aus der Sperrzone herausgenommen.
Seit den 1960er-Jahren wurde die deutsch-deutsche Grenze durch die DDR immer stärker ausgebaut, um die Massenflucht in den Westen zu unterbinden. In der offiziellen Darstellung der DDR war es jedoch der „antifaschistische Schutzwall“, der die DDR vor Übergriffen aus dem Westen bewahren sollte. Neben den dort stationierten ca. 30.000 Grenzsoldaten der Grenztruppen der DDR, die den Befehl hatten, die Flucht mit Waffengewalt zu unterbinden (→ Schießbefehl), war die Grenze seit 1961 auf ostdeutscher Seite teilweise vermint und mit Signalzäunen und Hundelaufanlagen sowie von 1970 bis 1983 mit Selbstschussanlagen ausgestattet, die auf den geräumten Grenzstreifen der DDR hin ausgerichtet waren (sogenannter Todesstreifen).
In die Sperranlagen an der Grenze wurde eine größere Anzahl von strikt geheim gehaltenen Schleusen eingebaut. Sie wurden von den Mitarbeitern der Abteilung Verkehr beim Zentralkomitee der SED und den von ihnen eingerichteten „Westgruppen“ genutzt, um illegal Personen, vor allem Funktionäre der KPD und der SED, in beide Richtungen zu „schleusen“, Geldsendungen für die KPD und später die DKP, Informationsmaterial für Parteifunktionäre sowie Propagandamaterial in die Bundesrepublik zu bringen. Auch das Ministerium für Staatssicherheit unterhielt solche Schleusen zu nachrichtendienstlichen Zwecken. Bekannt wurde hier die Agentenschleuse im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße. Die Glienicker Brücke zwischen West-Berlin und Potsdam durfte lediglich von den Angehörigen der alliierten Streitkräfte benutzt werden. In Potsdam befanden sich die Militärmissionen der drei Westmächte für die DDR.
Viele Höfe und Dörfer störten beim Ausbau der Grenzanlagen. Deren Bewohner wurden nach und nach umgesiedelt, die Gebäude geschleift. Die Postleitzahlen der geschleiften Hofstellen und Dörfer wurden in den Verzeichnissen weitergeführt. Beispiele solcher Dörfer sind Billmuthausen (etappenweise von 1965 bis 1978 abgetragen), Erlebach (etappenweise von 1975 bis 1986) und Leitenhausen (1971) im Landkreis Hildburghausen, Bardowiek und Lenschow im Kreis Grevesmühlen, Grabenstedt, Jahrsau (1970), Kaulsroth, Liebau (1975), Korberoth, Neuhof und Stöckicht.
In einem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde 1972 eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufes vereinbart. Die deutsch-deutsche Grenzkommission nahm am 4. September 1973 ihre Arbeit mit Grenzmarkierungen bei Lübeck auf.[4] Ab dem 2. Mai 1974 unterhielt man Ständige Vertretungen in Bonn bzw. Ost-Berlin (hier: bei der DDR, nicht in der DDR), keine Botschaften oder Konsulate. Eine eigenständige DDR-Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik nicht anerkannt, das heißt ein „DDR-Deutscher“ war Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und konnte einen bundesdeutschen Pass erwerben. Die DDR war für die Bundesrepublik Deutschland Zollinland.
Es existierten 870 km Grenzzaun, dazu auf 440 km Selbstschussanlagen SM-70, 230 km Minenfelder Typ 66, 602 km Kfz-Sperrgräben und 434 Beobachtungstürme. In der DDR wurden Flüchtlinge als „Republikflüchtige“, die „abgehauen“ sind, diffamiert; ihre zurückgelassenen Familien waren Repressionen ausgesetzt.
Ein besonderer Abschnitt war die Berliner Mauer, die seit dem 13. August 1961 die drei Westsektoren Berlins umschloss und somit von der DDR im Allgemeinen und Ost-Berlin im Besonderen abschnitt. Ähnliche Mauern aus Betonelementen wurden an der deutsch-deutschen Grenze auch dort errichtet, wo sich auf der DDR-Seite grenznahe Siedlungen befanden, zum Beispiel in Mödlareuth und Dassow. Ansonsten bestand die innerdeutsche Grenze aus mehreren Metallgitterzäunen mit Signalanlagen, Gräben etc. Nachts wurde der unmittelbare Schutzstreifen beleuchtet.
1983 wurden auf Druck der Bundesregierung die Selbstschussanlagen abgebaut, Erdminen gesprengt (beides gab es nicht an der Berliner Mauer) und Hundelaufanlagen abgebaut, als Gegenleistung für von Franz Josef Strauß vermittelte Milliardenkredite.[5]
Mit der Öffnung der Grenze (Mauerfall) am 9. November 1989 unter dem Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz kam es zu einer Entwicklung, die letztlich zur Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands am 3. Oktober 1990 führte. Damit hörte die innerdeutsche Grenze auf zu bestehen und mit ihr die Deutsche Teilung.
Noch heute wird allerdings gerne die „Mauer in den Köpfen“ angeführt, wenn es um anhaltende Auseinandersetzungen zwischen Ost- und Westdeutschen geht.
Von der DDR in die Bundesrepublik flüchteten seit 1949 etwa zwei Millionen Menschen; in der gleichen Zeit siedelten etwa 200.000 Personen von der Bundesrepublik in die DDR über.
Siehe zur Vorgeschichte der Grenzziehung: Zonenprotokoll
Grenztote
Opfer-Bilanz | |||
---|---|---|---|
Vor dem 13. August 1961 |
Seit dem 13. August 1961 |
Insg. bis 1989 | |
Berliner Grenze/Mauer | 16 | 239 | 255 |
Innerdeutsche Landgrenze | 100 | 271 | 371 |
Ostsee | 15 | 174 | 189 |
Sonstige Fluchtwege (Flugzeugentführung, Warenexport, Transitwege) |
0 | 7 | 7 |
Angehörige des DDR-Grenzdienstes im Einsatz |
11 | 16 | 27 |
Sowjetische Fahnenflüchtige | 1 | 5 | 6 |
Flugzeugabschüsse im Grenzgebiet | 14 | 3 | 17 |
Total: | 157 | 715 | 872 |
Für die Zahl der Opfer der innerdeutschen Grenze gibt es unterschiedliche Angaben, Forschungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter, die ihre Arbeit 1991 einstellte, zählte insgesamt 872 Todesopfer, vorwiegend Flüchtlinge, aber auch Angehörige der DDR-Grenztruppen oder Fahnenflüchtige der sowjetischen Armee.[6]
Während die Berliner Staatsanwaltschaft von 270 nachgewiesenen Todesfällen an der innerdeutschen Grenze einschließlich Berlins infolge eines Gewaltakts der Grenzsicherungskräfte inklusive Minentoten und Selbstschussanlagen sprach, hat die zwischen 1991 und 2000 bestehende Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) 421 Verdachtsfälle auf Tötungen durch die bewaffneten Kräfte der DDR registriert. Die Arbeitsgemeinschaft „13. August“ veröffentlichte am 12. August 2003 eine Zahl von 1008 Opfern des DDR-Grenzregimes von 1949 bis 1989, geht dabei aber von einem relativ weiten Opferbegriff aus. In dieser Zahl enthalten sind zum Beispiel auch in der Ostsee ertrunkene Flüchtlinge, Opfer von Unfällen während der Flucht, Selbstmorde nach entdeckter Flucht und auch durch Flüchtlinge erschossene Grenzsoldaten sowie Todesfälle deutscher Flüchtlinge an anderen Grenzen (ČSSR, Jugoslawien etc.). 2010 wies das von der Arbeitsgemeinschaft betriebene Mauermuseum am Checkpoint Charlie 1393 Tote aus.[7] Der Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin, Klaus Schroeder, kritisierte 2010 den „sehr weiten Begriff von Maueropfer“ des Mauermuseums. Er geht aufgrund noch unerforschter Bereiche aber auch von mehr Opfern aus, als „offiziell bekannt sind“, und rechnet mit insgesamt etwa 1000 Opfern des DDR-Grenzregimes.[8]
Bekannte Fälle (unvollständig): Peter Fechter, Chris Gueffroy, Winfried Freudenberg als letztes Todesopfer der Grenze, Günter Litfin, Elke und Dieter Weckeiser, Ida Siekmann, Manfred Mäder und Michael Bittner
Siehe auch: Todesopfer an der Berliner Mauer, Liste der Todesopfer an der Berliner Mauer
Getötete Westdeutsche
Bekannte Fälle:
- Kurt Lichtenstein. An der Kreisstraße 85 zwischen Parsau-Kaiserwinkel und Brome-Zicherie (Niedersachsen) erinnert eine Gedenkstätte an den Dortmunder Journalisten und Ex-Kommunisten. Er wurde an dieser Stelle am 12. Oktober 1961 von Grenztruppen der DDR erschossen, als er mit LPG-Bauern auf DDR-Gebiet sprechen wollte. Er war nach dem Bau der Berliner Mauer der erste Mensch, der von DDR-Grenztruppen erschossen wurde. Die innerdeutsche Grenze verlief damals parallel zu der Kreisstraße.
- Michael Gartenschläger. Der Fluchthelfer wurde 1976 in Schleswig-Holstein beim Versuch, Selbstschussanlagen an der Grenze abzumontieren, von einer Spezial-Truppe der Staatssicherheit in Uniformen der DDR-Grenztruppen erschossen.
Getötete DDR-Grenzpolizisten und -soldaten
Seit Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1949 bis zu ihrem Ende 1990 fanden insgesamt 28 Grenzpolizisten und -soldaten der DDR den Tod. Fast alle kamen an der deutsch-deutschen Grenze ums Leben, einer wurde an der Grenze zur Tschechoslowakei getötet. Der erste Polizist wurde noch vor Gründung der DDR erschossen, acht starben an der Berliner Mauer. Die meisten getöteten Grenzer waren Angehörige der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der DDR. Die mutmaßlichen Täter waren neben aus der DDR fliehenden Zivilisten auch West-Berliner, Westdeutsche sowie US-Soldaten und etwa zur Hälfte aus der DDR desertierende Grenzer, NVA-Soldaten (z. B. Werner Weinhold) und ein Sowjet-Soldat. In der DDR wurden einige der „gefallenen“ Grenzer zu Helden stilisiert und beispielsweise Straßen, Pionierlager, Kasernen und Schulen nach ihnen benannt (z. B. Reinhold Huhn).
Bei einigen Fällen ist umstritten, ob sie sich tatsächlich so zugetragen haben, oder ob es sich bei ihrer Darstellung um Propaganda handelt. Ungeklärt ist ferner, in wie vielen Fällen Notwehr oder „Friendly Fire“ vorlag. Eine vollständige Liste ist unter Todesfälle unter DDR-Grenzern aufgeführt.
Grenzübergänge
- Speziell für Berlin siehe Hauptartikel: Berliner Grenzübergänge
Die Zahl der Übergänge zwischen den zwei der drei Westzonen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR variierte im Laufe der Jahrzehnte. 1952 wurden verschiedene Straßen- und Eisenbahnübergangstellen durch die DDR geschlossen. Im Zuge der Verhandlungen, die im Dezember 1972 zum Abschluss des Grundlagenvertrags führten, wurden in Folge des Verkehrsvertrags zwischen den beiden deutschen Staaten vom 26. Mai 1972 mehrere Übergänge für den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ wieder geöffnet und auf den vorhandenen Eisenbahnübergängen zusätzliche Züge eingeführt.
Straßenübergänge
Bis 1952 gab es relativ viele Straßenübergänge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, mit der Verschärfung des Grenzregimes wurden die meisten davon geschlossen. Unter anderem konnten bis dahin folgende Übergänge genutzt werden:
- Lübeck – Herrnburg
- Günthers – Motzlar
- Lauenstein – Probstzella
- Neustadt bei Coburg – Sonneberg, nur Güterverkehr
- Kirchgandern – Besenhausen, rund 2 Millionen Flüchtlinge nutzten von Kriegsende bis 1952 diesen Grenzübergang in der Nähe Friedlands
Die folgenden Übergänge konnten zwischen 1952 und 1989 für den Transitverkehr nach Berlin auf den vorgeschriebenen Transitstrecken sowie den Reise- und Güterverkehr in die DDR genutzt werden:
- Lauenburg/Elbe (Schleswig-Holstein) – Horst (Bezirk Schwerin), einziger Übergang, der im Transitverkehr nach Berlin zwischen Sonnenauf- und -untergang auch von Radfahrern genutzt werden konnte, B5/F5, für den Transitverkehr nur bis 1982, dann abgelöst vom Grenzübergang
- Gudow (Schleswig-Holstein) – Zarrentin (Bezirk Schwerin), nach Fertigstellung der Autobahn Hamburg – Berlin 1982
- Grenzübergang Helmstedt-Marienborn, Autobahn Hannover – Berlin
- Herleshausen (Hessen) – Wartha (Bezirk Erfurt), in der Nähe der mehrfach die Grenze kreuzenden und deshalb über mehrere Kilometer gesperrten Autobahn Kirchheimer Dreieck – Eisenach – Hermsdorfer Kreuz
- Töpen (Bayern) – Juchhöh (Bezirk Karl-Marx-Stadt), im Verlauf der Fernverkehrsstraße 2. Die nahegelegene Autobahn war wegen der zerstörten Saalebrücke nicht befahrbar. Nach deren Instandsetzung 1966 wurde der Übergang geschlossen und abgelöst vom Grenzübergang
- Rudolphstein (Bayern) – Hirschberg (Bezirk Gera), im Verlauf der Autobahn München – Berlin
Der folgende Übergang diente dem Reiseverkehr in die DDR sowie dem Transitverkehr nach Schweden und Polen:
- Lübeck (Schleswig-Holstein) – Selmsdorf (Bezirk Rostock), im Verlauf der Bundes- bzw. Fernstraßen 104 und 105
Die folgenden Übergänge wurden infolge des Verkehrsvertrags von 1972 für den „kleinen Grenzverkehr“ geöffnet und waren nur für den Reiseverkehr in den grenznahen Bereich der DDR zugelassen, nicht aber für Transitreisen nach Berlin:
- Bergen (Dumme) (Niedersachsen) – Salzwedel (Bezirk Magdeburg), B bzw. F 71, auch bekannt als Übergang Uelzen-Salzwedel
- Duderstadt (Niedersachsen) – Worbis (Bezirk Erfurt), B bzw. F 247, in der DDR als Grenzübergangsstelle Teistungen bekannt
- Eußenhausen – Meiningen, im Verlauf der B bzw. F 19 zwischen Mellrichstadt und Meiningen
- Rottenbach (Bayern) – Eisfeld (Bezirk Suhl), im Verlauf der B bzw. F 4
Nach dem 9. November 1989 wurde die innerdeutsche Grenze an zahlreichen Stellen wieder geöffnet, beispielsweise an den Grenzübergangsstellen Schmarsau-Schrampe, Mackenrode-Nüxei, Wolfsburg-Oebisfelde und Ellrich-Zorge. Diese neuen Grenzübergänge dienten bis zum 24. Dezember 1989 ausschließlich DDR-Bürgern zur Aus- und Wiedereinreise, danach waren sie auch für Bundesbürger geöffnet. Bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern – zum damaligen Zeitpunkt beispielsweise Österreicher – ergaben sich an diesen Grenzübergängen häufig Probleme.
Straßenübergänge an den Grenzen zu West-Berlin
Siehe: Berliner Grenzübergänge, Abschnitt „Grenzübergänge bis 1990“
Eisenbahnübergänge
Direkt nach Besetzung der jeweiligen Zonen durch die Alliierten hatte die Sowjetunion den Eisenbahnverkehr zwischen ihrer Zone und den westlichen Zonen unterbrochen. Lediglich die Strecke über Helmstedt und Marienborn wurde für die Militärzüge nach West-Berlin offengehalten, nur auf dieser Strecke gab es auch Personenverkehr. Daneben wurden einzelne Grenzübergänge weiter im Güterverkehr genutzt, die meisten Strecken blieben aber geschlossen. Im Zuge der Berlin-Blockade wurde der Personenverkehr völlig, der Güterverkehr weitgehend, eingestellt.
Nach Beendigung der Blockade wurden zwischen der westdeutschen Bahnverwaltung bzw. der am 7. September 1949 gegründeten Bundesbahn und der ostdeutschen Reichsbahn in verschiedenen Abkommen (Abkommen von Helmstedt, 11. Mai 1949, Offenbach 3. September 1949 und Kleinmachnow, 10. September) die betrieblichen Fragen des Grenzverkehrs geregelt und die Öffnung verschiedener Übergänge auch für den Personenverkehr vereinbart.
Bis 1952 wurden neben den weiter unten aufgeführten Strecken auch wieder verschiedene Strecken genutzt, die jeweils auf kurzen Abschnitten über bundesdeutschem oder DDR-Gebiet verliefen, wobei aber nur teilweise „echter“ Grenzverkehr mit Wechsel von Personen oder Gütern stattfand:
- Oebisfelde – Weferlingen – Helmstedt, nur für Lokleerfahrten von Reichs- und Bundesbahn genutzt, die Strecke kreuzte dreimal die Grenze
- Mühlhausen/Thüringen – Treffurt, Personen- und Güterverkehr, die Strecke verlief auf 1,3 km über westdeutsches Gebiet
- Vacha – Philippsthal, Güterverkehr bis 1962
- Vacha – Unterbreizbach, Personen- und Güterverkehr, die Strecke verlief auf 2 km über westdeutsches Gebiet, durch Neubaustrecke nur über DDR-Gebiet ersetzt
- Sonneberg – Neustadt bei Coburg, nur Güterverkehr
- Pressig-Rothenkirchen – Tettau, Personen- und Güterverkehr, die Strecke wechselte achtmal die Grenze, ca. 7 km verliefen auf DDR-Gebiet
- Ludwigsstadt – Lehesten, nur Güterverkehr
Ab 1952 wurden infolge des verschärften Grenzregimes nur noch folgende Übergänge und Strecken im Eisenbahnverkehr genutzt:
- Herrnburg – Lübeck, Personen- und Güterverkehr, 1952 geschlossen, 1960 wieder eröffnet
- Schwanheide – Büchen, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
- Oebisfelde – Wolfsburg, Güterverkehr, Personenverkehr erst ab 1954, auch für Leerzüge im Güterverkehr von West-Berlin
- Marienborn – Helmstedt (Niedersachsen), Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
- Ellrich – Walkenried, nur Güterverkehr
- Wartha – Bebra, ab 28. September 1963 Gerstungen – Bebra, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
- Dankmarshausen – Heringen (Werra), Personenverkehr für den Berufsverkehr der Kaligruben im Werratal, ab 1954 nur für Kalizüge der Bundesbahn im Transit, zwischen 1967 und 1969 geschlossen
- Probstzella – Ludwigsstadt, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
- Gutenfürst – Hof, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin, Personenverkehr erst ab 1954
Die westliche Bundesbahn bezeichnete diese Übergänge explizit nicht als Grenzübergänge, während die östliche Reichsbahn immer von Grenzübergangsstellen (Kurzform GÜSt) sprach.
Am 5. Dezember 1961 geriet der Ortsteil Berlin-Staaken in die Schlagzeilen der Presse, als ein DDR-Lokführer seinen Regional-Zug im damaligen Endbahnhof Albrechtshof nicht zum Stehen brachte, sondern die Grenzsperranlagen in Richtung West-Berlin durchbrach. Danach wurde diese Strecke für den Interzonenzugverkehr zwischen Berlin und Hamburg stillgelegt und die Züge über Wannsee umgeleitet.
Es verkehrten im Personenverkehr ausschließlich D-Züge. Nach dem Mauerbau 1961 verloren die Transit-Züge nach West-Berlin ihre Verkehrshalte in Bahnhöfen auf DDR-Gebiet mit Ausnahme der Grenzbahnhöfe. Umgangssprachlich Interzonenzüge genannte Züge dienten für Reisen zwischen beiden deutschen Staaten und teilweise auch dem DDR-Binnenverkehr. Ab 1972 gab es auf den Übergängen Marienborn/Helmstedt, Probstzella/Ludwigsstadt und Gutenfürst/Hof neben den D-Zügen auch je ein dem „kleinen Grenzverkehr“ dienendes Eilzugpaar, das nur an Wochenenden und nur bis zum nächsten größeren Bahnhof auf DDR-Gebiet fuhr. Ab Sommer 1989 gab es auch ein solches Zugpaar am Übergang Herrnburg – Lübeck.
Drei Tage nach Maueröffnung 1989 wurde auf dem Übergang Ellrich–Walkenried der Personenverkehr aufgenommen. Zum Fahrplanwechsel 1990 wurde zudem die wieder aufgebaute Strecke zwischen Eichenberg (DB) und Arenshausen (DR) als Grenzübergang in Betrieb genommen. Wie alle anderen Übergänge verloren sie aber bereits mit der Währungsunion ihre Funktion.
Schienenübergänge nach West-Berlin
Zwischen 1961 und 1976 erreichten alle zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin verkehrenden Reisezüge als Transitzüge die Stadt über den Bahnhof Griebnitzsee, ab 1976 auch über Staaken. Im Transit wurden die Reisenden kontrolliert, ohne dass formal eine Ein- und Ausreise stattfand. Die Züge von und nach Berlin fuhren ab bzw. bis zum Ost-Berliner Bahnhof Friedrichstraße. Dort wurde für Reisende nach Ost-Berlin und in die DDR eine große Grenzübergangsstelle eingerichtet. Im S-Bahnverkehr hielten West- und Ost-Berliner Linien dort an strikt voneinander getrennten Bahnsteigen. Im Verkehr zwischen beiden Teilen der Stadt mussten die Fahrgäste die Kontrolleinrichtungen im Bahnhof passieren. Einige internationale Züge verkehrten aus West-Berlin kommend über den Berliner Ostbahnhof (1987 bis 1998 Berlin Hauptbahnhof) weiter ins Ausland. Zwischen Friedrichstraße und Ostbahnhof waren sie nur für Transitreisende aus West-Berlin in Drittstaaten zugelassen. Im Bahnhof Friedrichstraße stiegen bei aus Osten kommenden Fernzügen zunächst Grenzpolizisten ein und kontrollierten die Insassen. Erst danach durften Reisende einsteigen, die die Grenzübergangsstelle im Bahnhof passiert hatten oder mit U- oder S-Bahn aus West-Berlin gekommen waren. Aus Westen gekommene internationale Züge wurden nach dem Fahrgastwechsel vor der Weiterfahrt kontrolliert.
Ostsee- und Elbegrenze
Eine besondere Rolle im Grenzystem der DDR spielten die Ostsee- und die Elbegrenze:
An der Ostseeküste war der gesamte Strandbereich an der Lübecker Bucht von der Grenze an der Halbinsel Priwall bis kurz vor Boltenhagen streng bewachtes Sperrgebiet. Auch der restliche Abschnitt der DDR-Ostseeküste wurde wegen der Nähe zur Bundesrepublik, Dänemark und Schweden von der 6. Grenzbrigade Küste der Volksmarine bewacht. Das Befahren des Meeres, ausgenommen der inneren Boddengewässer, mit Sportbooten war nur einem ausgewählten Personenkreis mit Sondergenehmigung (PM 18, PM 19) gestattet.
Gesperrt war auch die 93,7 km lange innerdeutsche Elbgrenze abwärts vom Wassergrenzübergang Cumlosen bei Wittenberge. Grenzübergänge über den Fluss gab es in diesem Bereich nicht.
Der genaue Grenzverlauf zwischen der DDR und der Bundesrepublik war strittig. Nach DDR-Auffassung verlief die Grenze in der Strommitte, nach Sichtweise der Bundesrepublik dagegen am Nordostufer.[9]
Übergänge für Binnenschifffahrt
Zwei Übergänge für die Binnenschifffahrt konnten sowohl für den Berlin-Verkehr als auch für Wechselverkehr DDR–Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Sie waren nur für den Gütertransport zugelassen, nicht jedoch für reine Personenschiffe.
An den Grenzen zu West-Berlin gab es Grenzübergangsstellen für die Frachtschiffahrt auf den meisten schiffbaren Wasserwegen.
Reiseformalitäten (ab 1982)
Einreise auf Einladung
Jährlich einmal oder mehrmals, bis zu einer Dauer von höchsten 30 Tagen, war die Einreise auf Einladung möglich. Zur Einreise in die DDR wurde ein „Berechtigungsschein“ benötigt. Dieser musste, spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin, von dem in der DDR ansässigen Gastgeber zunächst bei seinen zuständigen Behörden beantragt und dann in die Bundesrepublik gesandt werden. Er benötigte hierfür: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Tätigkeit, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Nummer des Reisepasses und ausstellende Behörde und gegebenenfalls noch das Autokennzeichen. In einem Formular „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ mussten sämtliche mitgeführten Gegenstände, auch die eventuellen Geschenke, die in der DDR bleiben sollten, und die westlichen Zahlungsmittel aufgeführt werden. Das Formular musste an der innerdeutschen Grenze vorgezeigt werden. Die Angaben wurden generell, in der Regel stichprobenweise, teilweise aber auch sehr gründlich, überprüft. Gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines wurde an der Grenze das Visum erteilt. In den ersten Jahren galten die Genehmigungen nur für den Wohnort des Einladenden, später für die gesamte DDR.
Andere Einreisen
Bei Todesfällen oder akuter Lebensgefahr des DDR-Bürgers wurde ein Telegramm mit amtlichem Genehmigungsvermerk des Volkspolizei-Kreisamtes zum Empfang des Visums benötigt.
Touristenreisen mussten mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt über ein Reisebüro gebucht werden, das den Berechtigungsschein beantragte. Die Vorabbuchung des oder der Hotels in einem der 41 angebotenen Städte war vorgeschrieben. Die Aufenthaltsgenehmigung galt nur für denjenigen der 14 Bezirke in dem das Hotel lag. Es bestand keine Verpflichtung zum Mindestumtausch von DM.
Für Campingreisende standen vom 1. Mai bis 30. September 24 Plätze zur Verfügung. Die Reservierung sollte 40 Tage vor Reisebeginn über ein Reisebüro erfolgen. Dieses besorgte den Berechtigungsschein, die Platzreservierung und den vorgeschriebenen Reisegutschein. Hierfür wurden 25,00 DM täglich verlangt, die 1 zu 1 gegen DM der DDR umgetauscht wurden. Die Grenzübergänge waren genau vorgeschrieben.
Zum Besuch der Leipziger Messe genügte der Reisepass und der Messeausweis zur Erlangung des Visums. Damit war die einmalige Ein- und Wiederausreise möglich. Für Tagesbesuche in den genau abgegrenzten Bereich Berlin (Ost) wurde westdeutschen Bürgern das Visum an den Sektorenübergängen unmittelbar von den DDR-Behörden erteilt. Ein Berechtigungsschein war nicht notwendig. Den Einwohnern von Westberlin wurden diese Tagesbesuche nicht gestattet.
Für Personen die ihren ständigen Wohnsitz in West-Berlin hatten, gab es besondere Vorschriften (→ Berechtigungsschein für West-Berliner). Für den im Oktober 1972 eingeführten sogenannten kleinen Grenzverkehr waren wiederum besondere Regelungen im grenznahen Verkehr maßgeblich.
Gebühren
Für das Visum wurde eine Gebühr von 15 D-Mark erhoben. Für Kinder unter 16 Jahren war es gebührenfrei.
Zusätzlich mussten je Person und Aufenthaltstag 25,00 DM in 25,00 Mark der DDR umgetauscht werden, die nicht rücktauschbar waren. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren befreit, Kinder bis zum 15. Lebensjahr mussten 7,50 DM pro Tag und Person umtauschen. War infolge von Krankheit ein verlängerter Aufenthalt als genehmigt in der DDR notwendig, wurde auf zusätzlichen Umtausch verzichtet. (diese Mindestumtauschsätze galten seit dem 13. Oktober 1980).
Meldepflichten
Der Einreisende musste sich innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft bei dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt beziehungsweise der zuständigen Meldestelle der Volkspolizei anmelden. Hier wurde die Aufenthaltsgenehmigung in den Reisepass eingestempelt. Bei der Anmeldung wurde die Vorlage der Mindestumtausch-Quittung verlangt. Vor der Rückreise musste der DDR-Besucher sich wieder bei der entsprechenden Stelle abmelden.
Die Dienststellen in den kleineren Orten waren an Wochenenden und feiertags geschlossen, daher musste hier die Einreise so geplant werden, dass die 24-Stunden-Frist in jedem Fall eingehalten wurde. In allen größeren Orten und den Städten waren die Volkspolizeidienststellen an jedem Tag geöffnet. Bei der Rückreise am Wochenende konnte die Abmeldung bereits freitags vorgenommen werden. Grundsätzlich konnte die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung vorgenommen werden, was bei längeren Besuchen jedoch in der Regel bei den Dienststellen auf Missfallen stieß, da diese Vorgehensweise nur für kürzere Aufenthalte vorgesehen war.
Zusätzlich hatte man sich bei jeder privaten Übernachtung im für jedes Wohngebäude geführten Hausbuch einzutragen. Praktisch war das nicht immer möglich (wenn zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus die das Hausbuch führende Familie verreist war). Manchmal war die Befolgung auch von der Situation der Gastgeber abhängig; je nach sozialer Kontrolle in der Nachbarschaft und beruflichen Verpflichtungen der Gastgeber wurde der Eintrag von diesen mal dringend erbeten, mal von nicht formal einladenden Gastgebern unterlaufen.
Benutzung der Übergänge
Die Wahl des Überganges war frei. Für die Ein- und Ausreise bei mehrtägigen Aufenthalten musste nicht der gleiche Übergang gewählt werden. Für die Einreise mit dem Pkw war eine besondere Genehmigung notwendig, die im Berechtigungsschein vermerkt wurde. Die Benutzung von Motorrädern zur Einreise in die DDR wurde nicht gestattet.
Kosten
Der Bau, ständige Ausbau und die jahrzehntelange Unterhaltung der schwer bewachten Grenze in Deutschland war eine große wirtschaftliche Belastung für die DDR. Baumaterial und etwa 40.000 Mann Grenztruppen – Arbeitskräfte, die keine volkswirtschaftlich produktive Arbeit leisten konnten – wurden dafür gebunden. Von 1961 bis 1964 kostete der Aufbau und Betrieb der Grenze insgesamt 1,822 Milliarden Mark der DDR, davon entfielen 400 Millionen Mark auf die Berliner Mauer. Die laufenden Kosten wurden insgesamt auf jährlich etwa 500 Millionen Mark geschätzt. Dazu kamen die dem MfS unterstehenden[10] Passkontrolleinheiten (PKE) mit etwa 38 Millionen Mark jährlich.
Mediale Rezeption
- Kinofilm Himmel ohne Sterne, 1955
- Fernsehfilm Preis der Freiheit, 1966
- Drei Stern Rot. Einmal Grenzer, immer Grenzer!, Spielfilm, Deutschland 2001 (Internationale Hofer Filmtage 2001, Festival Max-Ophüls-Preis 2002)
- Grenze, Dokumentarfilm, Deutschland 2004 (54. Internationale Filmfestspiele Berlin), Regie: Holger Jahnke.
- Halt! Hier Grenze – Auf den Spuren der innerdeutschen Grenze, Dokumentarfilm, Deutschland 2005, Regie: Christian Gierke.
- Eingeschlossen, abgeriegelt. Die Grenze durch Deutschland 1945–1990, Dokumentarfilm, Deutschland 2007, Regie: Roman Grafe.
- Mit dem Rad Geschichte erfahren. Spurensuche an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Dokumentarfilm, DVD (50 Min.), Deutschland 2009, Regie: Dietrich Zarft und Jürgen Ritter.
- Museale Aufarbeitung in Grenzmuseen wie dem Grenzmuseum Schifflersgrund in Thüringen, dem Grenzmuseum Sorge im Harz, der Grenz-Dokumentationsstätte Lübeck-Schlutup oder im Mauermuseum in Berlin.
Galerie
Ein Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes überwacht im Juni 1985 die Innerdeutsche Grenze
Grenzbefestigungsanlagen der DDR am „Point Alpha“
- Einreisestempel Ausreisestempel DDR in Reisepass BRD.jpg
Ein- und Ausreisestempel in und aus der DDR sowie von und nach Ost-Berlin (1989/1990) in westdeutschem Reisepass
Skulptur „Grenzen überwinden“ an der neuen Brücke über die Wakenitz aus örtlichen alten Schlagbäumen (2008)
Gedenkstein am ehemaligen Grenzübergang Besenhausen bei Friedland
Literatur
- Karen Meyer-Rebentisch: Grenzerfahrungen. Vom Leben mit der innerdeutschen Grenze, Schwerin 2009, ISBN 978-3-940207-17-3
- Hans-Hermann Hertle, Gerhard Sälter: Die Todesopfer an Mauer und Grenze. Probleme einer Bilanz des DDR-Grenzregimes, Deutschland Archiv 39, 2006, S. 667–676 (PDF).
- Jürgen Ritter, Peter Joachim Lapp: Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk. 8. Aufl., Berlin 2011, ISBN 978-3-86153-560-7.
- Dietmar Schultke: Die Grenze, die uns teilte. Berlin 2005, ISBN 3-89574-565-0.
- Jürgen Kleindienst (Hrg.): Von hier nach drüben. Grenzgänge, Reisen und Fluchten im Kalten Krieg 1945–1961. Zeitgut Verlag, 2001, ISBN 3-933336-13-9.
- Jürgen Kleindienst (Hrg.): Mauer-Passagen. Grenzgänge, Fluchten und Reisen 1961–1989. Zeitgut Verlag, 2004, Taschenbuch 2009, ISBN 3-933336-19-8.
- Roman Grafe: Die Grenze durch Deutschland. Eine Chronik von 1945–1990. München 2002, ISBN 3-88680-832-7.
- Robert Lebegern: Mauer, Zaun und Stacheldraht. Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze 1945–1990. Weiden 2002, ISBN 3-936545-00-6.
- Bodo Müller: Faszination Freiheit. Die spektakulärsten Fluchtgeschichten. Berlin 2000, ISBN 3-86153-216-6.
- Peter Joachim Lapp: Gefechtsdienst im Frieden. Das Grenzregime der DDR 1945–1990. Bonn 1999, ISBN 3-7637-5992-1.
- Dietmar Schultke: Keiner kommt durch. Die Geschichte der innerdeutschen Grenze 1945–1990. Berlin 1999, ISBN 3-7466-8041-7.
- Ingolf Hermann: Die Deutsch-Deutsche Grenze. Eine Dokumentation. Von Posseck bis Lehesten, von Ludwigsstadt nach Prex. Plauen 1998, ISBN 3-929039-47-8.
- Inge Bennewitz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze. Berlin 1997, ISBN 3-86153-151-8.
- Rudolf Riemer: Das zweigeteilte Deutschland 1961–1962, hrsg. vom Studienzentrum für Ost-West-Probleme e. V., München 1995 (mit Dokumentation über die Dienstvorschriften für die Grenzposten, 1958–1967).
- Werner Filmer, Heribert Schwan: Opfer der Mauer. Die geheimen Protokolle des Todes. München 1991, ISBN 3-570-02319-2.
- Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen: Die innerdeutsche Grenze. 1. Aufl., Bonn 1987.
- Hans-Dieter Behrendt: „Guten Tag, Passkontrolle der DDR.“, Schkeuditz 2008, ISBN 978-3-89819-243-9.
- Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.): Flucht aus der DDR am Beispiel „Versuchter Grenzdurchbruch zweier Schüler“, Auszug aus einer Akte des MfS. BStU für Schulen. Quellen für die Schule 2, 2., korrigierte Auflage, Berlin 2008 (PDF).
- Klaus Emmerich: Grenzen. Rechtliche und zeitgeschichtliche Aspekte. Verlag am Park, Berlin 2009, ISBN 978-3-897-93223-4.
- Peter Joachim Lapp: Die Mauer – Eine Grenze durch Deutschland. Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2011, ISBN 978-3-937967-75-2.
Weblinks
- Zeitzeugenberichte, Dokumente und Bilder zur deutsch-deutschen Grenze
- Bildarchiv (englisch) zur innerdeutschen Grenze und Berliner Mauer
- Foto-Dokumentation der Grenze auf ihrer gesamten Länge
- Wie war die Mauer wirklich?, Computeranimation der Deutschen Welle in Zusammenarbeit mit der Stiftung Berliner Mauer zum Jahrestag des Mauerfalls 2009
- Die Geschichte der Mauer – Eine Chronik in Zahlen, Bildern und Filmdokumenten
- Grenz-Bild-Archiv mit ca. 12.000 Fotos von der ehemaligen innerdeutschen Grenze und Berliner Mauer von A–Z
- Zeitzeugenberichte, Dokumente und Bilder von der deutsch-deutschen Grenze aus der Sicht des BGS
- Mauerkarte, Verlauf der innerdeutschen Grenze, eingezeichnet mit Fluchtversuchen, Maueropfern, Mauermuseen und Übergängen (basierend auf OpenStreetMap)
- Gesetzliche Regelungen der DDR zur „Staatsgrenze“
- DDR-Rechtsgrundlagen zur Staatsgrenze
- Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands vom 26. Mai 1952
- Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westdeutschland vom 18. Juni 1954
- Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. März 1964
- Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. März 1982
Einzelnachweise
- ↑ Die Angaben schwanken von 1378 km (s. Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Ausgabe von 1990, S. 469) bis 1393 km (s. Dokumente zur Deutschlandpolitik VI/4 (1975/76), Dok. Nr. 269 Kap. II.12, S. 979).
- ↑ So die geschichtswissenschaftliche Formulierung bei Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4. Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949, C.H. Beck, München 2003.
- ↑ Wilfried von Bredow, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-13618-6, S. 161.
- ↑ Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
- ↑ www.uniprotokolle.de
- ↑ Hans Sauer, Hans-Otto Plumeyer: Der Salzgitter-Report. Die Zentrale Erfassungsstelle berichtet über Verbrechen im SED-Staat. München 1991, ISBN 3-762-80497-4.
- ↑ Neue Erkenntnisse – Das Kreuz mit den Mauertoten, Der Tagesspiegel, 12. August 2010.
- ↑ DDR-Vergangenheit SED-Forscher der FU Berlin erwartet noch mehr Opfer durch Stacheldraht und Mauer, Mitteldeutsche Zeitung, 12. August 2010.
- ↑ Der Spiegel 20/1986, S. 65B–68 ([Größte Annäherung. In: Der Spiegel. (online). Fehlende(r) Parameter „ID“, „Jahr“ und „Nr“ (Hilfe). digitalisiert])
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung
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