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Infrastruktur
Eine Infrastruktur (von lateinisch infra „unterhalb“ und structura „Zusammenfügung“) ist im übertragenen Sinn ein Unterbau.
Sie umfasst alle langlebigen Einrichtungen materieller oder institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft begünstigen. Es lassen sich unterscheiden die von privater Hand geschaffene Infrastruktur und die vom Staat gestaltete Infrastruktur (Wirtschaftsordnung, Staatsunternehmen und staatliche Investitionen in Infrastruktur).
Allgemeines
Infrastruktur und Suprastruktur sind Begriffe, die erstmals von der NATO verwendet wurden. Die Infrastruktur bezeichnete ursprünglich die im Boden befindlichen Leitungen, wie Pipelines, Rohrleitungen und Kabel.
Die Planung, Erstellung und Instandhaltung bestimmter Arten der Infrastruktur wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen. Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch Steuergelder finanziert.
Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.
Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste, wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man z. B. mit „(On-)Site-“ oder „Facilitymanagement“. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff IT-Infrastruktur durchgesetzt.
Arten der öffentlichen Infrastruktur
Technische Infrastruktur
- Stoffliche Ver- und Entsorgung: Müllentsorgung, Abwasser, Wertstoffverwertung, Trinkwasser
- Energieversorgung, Elektroenergie, Gasversorgung, Fernwärme, Tankstellennetz
- Kommunikation: Rundfunk, Internet, Festnetz-Telefonie, Mobilfunk
- Verkehrsinfrastruktur: öffentlicher Verkehr mit Binnengewässern, Seeschifffahrt, Eisenbahnen (Nah- und Fernbahn), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV und Personenfernverkehr Fernbus), Luftverkehr, Flughäfen, Straßen, Navigationsfunksender für Luft- und Seefahrzeuge; sowie Individualverkehr: Straßen, Radwege, Radwanderwege, etc.
Soziale Infrastruktur
- Bildungssystem, Bildungseinrichtungen mit Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen etc.
- Dienstleistungen mit Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Pflegediensten etc.
- Gesundheitssystem mit Krankenhäusern, Rettungsdiensten
- Kulturelle Einrichtungen mit Ausstellungsräumen, Bibliotheken, Museen etc.
- Öffentliche Sicherheit mit Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei etc.
Infrastrukturrecht
Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post). Dabei handelt es sich um ein Querschnittsrecht. Das heißt, es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:
- Verfassungen, etwa das deutsche Grundgesetz (GG),
- EG-Vertrag (EGV),
- EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Entscheidungen,
- EG-Beihilfenrecht,
- EU-Wettbewerbsrecht, EU-Kartellrecht,
- Rechtsprechung des EuGH (europäischer Gerichtshof),
- Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB),
- Wettbewerbsrecht (GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG),
- Sektorspezifischen Fachgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz, Postgesetz
- Freistellungsverordnungen,
- Vergaberecht (GWB, Vergabeverordnungen – VgV),
- Rechtsprechung der Vergabesenate und Kartellsenate des BGH und der Oberlandesgerichte,
- Entscheidungen der Kartellbehörden und der EU-Kommission,
- Beschlüssen der Vergabenachprüfungsinstanzen.
Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
- Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang,
- Ausschreibungspflicht,
- Missbrauch marktbeherrschender Stellung,
- Durchleitungsentgelte,
- Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen,
- Berechtigung zum Erhebungen von Maut und Gebühr (Beleihung),
- Gebührenhöhe, Mauthöhe,
- Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren,
- Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger,
- Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Nicht-staatliche Infrastrukturinvestitionen
Infrastruktur-Anlagestrategien sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben. Diese werden teilweise auch über spezialisierte Infrastrukturfonds getätigt.
Die wirtschaftsnahen, ökonomischen Bereiche der Infrastruktur charakterisieren sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für diese Dienstleistungen zu bezahlen. Nicht-staatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z. B. einer Mautstraße oder einem Pipeline-Netz. Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb. Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
Investitionen in die soziale Infrastruktur sind häufig Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnerships (PPP) oder einer Private Finance Initiative (PFI) zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Der Staat erbringt weiterhin die Dienstleistung, während sich die eigentlichen Vermögenswerte, je nach Modell, nicht in Staatseigentum befinden und/oder von nicht-staatlichen Investoren errichtet, betrieben und unterhalten werden. Es gibt unterschiedliche Modelle, die sich nach dem Ausmaß an Verantwortung des nicht-staatlichen Investors unterscheiden. Die soziale Infrastruktur besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter zur Verfügung gestellt werden.
Charakteristische Merkmale von Infrastrukturinvestitionen
Als Investor ist es schwer, direkten Zugriff zu Investitionsobjekten zu bekommen, da die Eintrittsbarrieren hoch sind. Es entsteht ein hoher Kapitalbedarf, bevor die Investitionen Cash Flows abwerfen. Infrastrukturinvestoren operieren zudem in einem hoch regulierten Umfeld, dies erfordert fachspezifische Expertise der Manager. Der hohe Platzbedarf ist eine weitere Eintrittsbarriere, da dieser besonders in urbanen Räumen oft knapp ist. Im Infrastrukturbereich stehen nicht marktmäßige Entscheidungsmechanismen auf der Tagesordnung, da häufig ein monopolistisches oder oligopolistisches Marktumfeld vorliegt. Der Verbraucher hat häufig keinen Einfluss auf die Preisbildung, da keine Ersatzgüter zur Verfügung stehen. Infrastrukturanlagen stellen eine unverzichtbare Basisleistung für eine Gesellschaft dar. Besonders interessant scheinen Infrastrukturinvestitionen aufgrund der Performance-Merkmale zu sein. Bei relativ geringem Portfoliorisiko (gemessen an der Volatilität) kann mit einer Investition ein langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flow erwirtschaftet werden. Die Erträge stellen sich als gut kalkulierbar dar, da häufig sehr lange Konzessionen mit sehr solventen Schuldnern (Mietern), häufig dem Staat, geschlossen werden. Diese Konzessionen sind häufig von 25 bis 99 Jahren vereinbart. Es wird zudem eine geringe und unelastische Nachfrage nach den Leistungen unterstellt, da die Verbraucher auf die Einrichtungen angewiesen sind. Daher spielen auch Konjunkturzyklen nur eine untergeordnete Rolle bei einer Investitionsentscheidung. Infrastrukturinvestitionen korellieren nur in geringem Maße zu anderen Anlageklassen und weisen eine geringere Volatilität auf. Problematisch ist bei einer Investition in die Infrastruktur, dass diese nur einer interessanten Renditeerwartung gerecht wird, wenn ein hoher Fremdkapitalanteil in die Finanzierung eingebracht wird.
Literatur
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Fläche. Informationen zur Raumentwicklung 1/2, 2008, ISSN 0303-2493
- Stefan Brem, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Kritische Infrastrukturen und ihre Verwundbarkeiten. Vortrag im Rahmen der öffentlichen Vortragsreihe „Komplexe Technische Systeme“, ETH Zürich, 13. Juni 2007 (PDF, 26 S., 1.575 kB)
- Reimut Jochimsen: Theorie der Infrastruktur. Grundlagen der marktwirtschaftlichen Entwicklung. Tübingen 1966
- Deutsches Institut für Urbanistik (Hg.)(2009): Die Zukunft der städtischen Infrastrukturen. Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 47. Jg. (2008) II.
- Dirk van Laak: Der Begriff „Infrastruktur“ und was er vor seiner Erfindung besagte. In: Archiv für Begriffsgeschichte. Nr. 41 (1999), S. 280-299.
- Thomas Kluge, Jens Libbe (Hrsg.): Transformation netzgebundener Infrastruktur. Strategien für Kommunen am Beispiel Wasser. Berlin 2006 ([Difu-Beiträge] zur Stadtforschung, Bd. 45)
- Jens Libbe, Hadia Köhler und Klaus J. Beckmann: Infrastruktur und Stadtentwicklung. Technische und soziale Infrastrukturen - Herausforderungen und Handlungsoptionen für Infrastruktur- und Stadtplanung. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Urbanistik und der Wüstenrot-Stiftung, Berlin 2010
- Christian Koenig, Jürgen Kühling, Christian Theobald (Hrsg.): Recht der Infrastrukturförderung. Sellier, München/Heidelberg 2004
- Georg Hermes: Staatliche Infrastrukturverantwortung.
- Manfred Heid: Infrastrukturinvestitionen - Profil einer neuen Anlageklasse in Theorie und Praxis. Peter-Lang-Verlag, Europäische Hochschulschriften - Reihe V 3342, 2009
- J. Schäufele: Artikel zum Begriff Infrastruktur
- Univ.-Prof. Dr. em. Walter Buhr: What is infrastructure?
- Hans-Jürgen Zechlin: Staatliche Infrastrukturplanung in der Marktwirtschaft, Marburger Dissertation, 1965
- Dr. Christopher Zeiss: Privatfinanzierung staatlicher Infrastruktur. 2000
- RREEF Research: Performance Characteristics of Infrastructure Investments
- Thiago Marrara: Planungsrechtliche Konflikte in Bundesstaaten. Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel der raumbezogenen Planung in Deutschland und Brasilien. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4685-1.
- Martin Altrock, »Subventionierende« Preisregelungen - Die Förderung erneuerbarer Energieträger durch das EEG, C.H.Beck, 2002, ISBN 3-406-49624-5.
- Gabriele Braband, Strompreise zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle, C. H. Beck, 2003, ISBN 3-406-51207-0
Siehe auch
Weblinks
- Website des Forschungsverbundes netWORKS
- Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement (Leitfaden für Unternehmen und Behörden) (BMI, 25. Januar 2008 – PDF, 89 S., 1 MB)
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