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Inquisition

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Dieser Artikel behandelt das historische Phänomen Inquisition. Für die gleichnamige Thrash- bzw. Black-Metal-Band, siehe Inquisition (Band).
Wappen der Spanischen Inquisition: Neben dem Kreuz als Symbol für den geistlichen Charakter der Inquisition halten Olivenzweig und Schwert die Waage, wodurch das Gleichgewicht zwischen Gnade und Strafe angedeutet werden sollte.
Inquisitionsgericht unter Vorsitz des Hl. Dominikus in einem Fantasiegemälde von Pedro Berruguete, 1475.

Als Inquisition (lateinisch inquirere ‚untersuchen‘) werden jene spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren bezeichnet, die sich unter der Mitwirkung oder im Auftrag von katholischen Geistlichen in erster Linie der Verfolgung von Häretikern widmeten und sich dabei der Prozessform des Inquisitionsverfahrens (lat. inquisitio ‚Untersuchung‘) bedienten. Ein geistlicher Vorsitzender eines Inquisitionsgerichts wurde als Inquisitor bezeichnet.

Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis zu ihrem weitgehenden Verschwinden Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern (siehe auch: Ketzer), wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren entwickelt wurde. Die Hauptphase des Entstehens der Inquisition fällt in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Neben dem damaligen Verbrechen der Häresie konnten durch die Inquisition auch andere Straftatbestände verfolgt werden, vor allem wenn sie Fragen des Glaubens berührten wie etwa Blasphemie oder Magie. Bei der vor allem von weltlichen Herrschern mitgetragenen Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit spielte die Inquisition eine untergeordnete Rolle. Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen Häretiker mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten legitimiert.

Die mittelalterliche Inquisition besaß keine eigene übergeordnete Behörde und war keine permanent aktive Erscheinung. Sie wurde dort tätig, wo es von kirchlicher Seite als notwendig erachtet wurde und die Voraussetzungen dazu erfüllt waren. Sie kam deshalb zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Gebieten vor allem Süd- und Mitteleuropas zum Einsatz und wurde von unterschiedlichen Organen der Ständegesellschaft mit manchmal unterschiedlicher Motivation mitgetragen. Der Einsatz der Folter bei Verhören variierte, ebenso das Ausmaß der Verhängung von Todesstrafen. Den Vorsitz bei einem kirchlichen Inquisitionsverfahren führten als Inquisitoren in erster Linie Bischöfe oder Ordensgeistliche. In der Frühen Neuzeit änderte sich die Gestalt der Inquisition: Sie wurde in Spanien, Italien und Portugal institutionalisiert und in staatliche Strukturen gebettet und kam seither fast ausschließlich nur mehr im Machtbereich der dortigen Herrscher zur Anwendung. Zu Beginn der Neuzeit wurden auch Protestanten durch die Inquisition verfolgt.

Begriff

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen der Inquisition und dem ihr zugrunde liegenden Inquisitionsverfahren. Zwar wurde das Inquisitionsverfahren zunächst als innerkirchliche Verfahrensform unter Papst Innozenz III. geschaffen, es kam jedoch nicht nur im kirchlichen Bereich zur Anwendung, sondern wurde während des Spätmittelalters in verschiedenen Variationen auch die Hauptform bei Strafverfahren der weltlichen Gerichtsbarkeit, etwa im Fall der Venezianischen Staatsinquisition.

Die Inquisition wurde im Mittelalter als inquisitio haereticorum (Ketzerinquisition) bzw. als inquisitio haereticae pravitatis (Inquisition gegen ketzerische Verderbtheit) bezeichnet. Seit den 1240er Jahren wurde die Aufgabe der Inquisitoren als Amtstätigkeit begriffen und diese in der Folge mehrfach als officium inquisitionis bzw. sanctum officium (heiliges Amt) bezeichnet, weshalb seither gelegentlich auch von der Heiligen Inquisition gesprochen wird. Die neuzeitliche Römische Inquisition bezeichnete sich ab 1542 als Sacra Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis und bildete die historische Vorläuferorganisation der heutigen Glaubenskongregation.

Anwendungsbereich

Die mittelalterliche Inquisition blieb geografisch auf Zentral- und Südeuropa beschränkt und wurde dort in zeitlich unregelmäßigen Abständen und in unterschiedlichen Gebieten tätig. Ausschlaggebend für ihre Aktivität war nach Einschätzung der Kirchenleitung das Vorhandensein von Häretikern. Zum Einsatz kam die mittelalterliche Inquisition besonders in Gebieten der heutigen Staaten Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Tschechien und Polen. Die neuzeitliche Inquisition blieb im Wesentlichen auf die Einflussgebiete des Kirchenstaates sowie der spanischen und portugiesischen Herrscher konzentriert.

Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Glaubensgemeinschaften, darunter die Amalrikaner, Apostelbrüder, Beginen und Begarden, Brüder und Schwestern des freien Geistes, Flagellanten, Fraticellen, Hussiten, Joachimiten, Katharer (Albigenser), Lollarden, Protestanten, Täufer, Waldenser, aber auch kleinere Gruppen oder einzelne Personen mit abweichenden Ansichten, etwa die Heilige Jeanne d’Arc (1412–1431), der Bußprediger Girolamo Savonarola (1452–1498) oder der Naturphilosoph Giordano Bruno (1548–1600). Die neuzeitlichen spanischen sowie portugiesischen Inquisitionsbehörden gingen in erster Linie gegen zum Christentum konvertierte Juden, sogenannte Conversos, oder konvertierte Muslime, die Moriscos, vor.

Vom Kernbereich der Häresie ausgehend, konnte die Inquisition auch diesem Straftatbestand verwandte damalige Verbrechen, sofern sie den Glauben berührten, verfolgen. Dazu zählten etwa Wucher, Magie, Hexerei, Gotteslästerung oder Sittlichkeits- bzw. Sexualverbrechen. Hauptbetätigungsfeld der Inquisition blieb jedoch der Kampf gegen Häretiker. Neben der kirchlichen Inquisition konnten die genannten Verbrechen auch durch landesherrliche oder städtische Gerichte verfolgt werden.

Inquisitionsverfahren

Hauptartikel: Inquisitionsverfahren

Papst Innozenz III. (1161–1216) legte den Grundstein für die Entwicklung des Inquisitionsverfahrens, eine für das Mittelalter neue Form des Ermittlungs- und Strafprozesses. Ursprünglich vorgesehen war die Anwendung des Verfahrens zur Beseitigung innerkirchlicher Missstände. Das Inquisitionsverfahren entwickelte sich aber im Spätmittelalter, ausgehend von seiner Anwendung in der Ketzerinquisition, in verschiedenen Varianten zur vorherrschenden Prozessform sowohl in der geistlichen als auch der weltlichen Gerichtsbarkeit. Im Unterschied zum Akkusationsverfahren, der im Mittelalter bis zur Einführung des Inquisitionsverfahrens vorherrschenden Prozessform, erhob beim Inquisitionsverfahren nun nicht mehr eine Konfliktpartei Anklage, sondern ein obrigkeitlicher Ankläger, der gleichzeitig über Richtgewalt verfügte. Die Wahrheitsermittlung über den Weg rationaler Beweisführung stand im Vordergrund, wobei man sich insbesondere Zeugenaussagen bediente. Archaische Beweismittel wie Gottesurteile oder Reinigungseide waren nicht mehr zugelassen, die Prozessabläufe wurden bei Inquisitionsverfahren protokollarisch dokumentiert. Manche Elemente des Inquisitionsverfahrens stellen somit gegenüber dem Akkusationsverfahren eine Modernisierung dar.

Vorgeschichte

Das Christentum vertrat im Gegensatz zu älteren Religionen als monotheistische Offenbarungsreligion einen universellen Wahrheits- und Exklusivitätsanspruch und war als Staatsreligion des Römischen Reiches in staatliche Gefüge gebettet. Die Idee der Einheit des Staates verband sich so mit der Idee der Einheit der Kirche, wodurch „Glaubensabweichler“ nun auch in den Verdacht kamen, die römische Oberhoheit in Frage zu stellen. Häresie wurde zum Akt des „öffentlichen Aufruhrs“, der ähnlich dem Majestätsverbrechen geahndet werden konnte.

Der Umgang mit „Ketzern“ in der Frühen Kirche

Ikone: Erstes Konzil von Nicäa unter Kaiser Konstantin

Bereits im 2. und 3. Jahrhundert gab es im Christentum einen gewissen Konsens darüber, was die allgemeine christliche Lehre sei, was als Variante akzeptiert werden könne und was als Lehre einer Randgruppe anzusehen sei, vgl. Irenäus von Lyon. Dennoch gab es zu allen Zeiten Gruppen, die ihrerseits die Ansicht vertraten, dass sie die einzigen wirklichen Christen seien (Marcion, Montanismus). Manche dieser christlichen Gemeinschaften standen auch anderen Religionen nahe (Gnosis, Manichäismus). In der frühen Kirche konnten zunächst nur Bischöfe gegen Häretiker vorgehen.

Ab dem vierten Jahrhundert kamen, beginnend mit dem Konzil von Nicäa 325, die Bischöfe der damaligen christlichen Kirchen zusammen, um auf Konzilien über Fragen der Lehre zu entscheiden. Solchen Entscheiden gingen oft lange und heftige Auseinandersetzungen voraus und in einigen Fällen trennten sich Gruppen aufgrund von solchen Lehrentscheidungen von der allgemeinen Kirche (etwa beim Konzil von Chalcedon) oder wurden von dieser ausgeschlossen. Der Kirche stand zur damaligen Zeit als Sanktionsmöglichkeit nur die Exkommunikation zur Verfügung.

Kaiser Konstantin I. stellte die Verbindung zwischen weltlicher Gewalt und dem von den Konzilien beschlossenen Glaubenssatzungen her, um durch gerichtliche Verfolgung die Häresie zu bekämpfen. Die Verbannung des Arius nach dem Konzil von Nicäa lässt sich aufgrund der innigen Verwobenheit von Weltlichem und Geistlichem in jener Epoche nicht sicher als eine rein weltliche Strafe sehen. Kaiser Konstantin I. verhängte sie, weil er in Arius eine Gefahr für die Einheit des Reichs sah. Aus ähnlichen Gründen haben er und seine Nachfolger im vierten Jahrhundert auch Athanasius und zahlreiche andere orthodoxe Bischöfe verbannt.

Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, wurden Irrlehrer aufgrund eines Edikts Kaiser Theodosius’ I. aus dem Jahre 380 auch reichsgesetzlich verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht. Der erste bekannte tatsächlich hingerichtete Ketzer war Priscillian im Jahr 385. Wie umstritten dieses staatliche Verfahren innerkirchlich noch war, zeigt der massive Protest etwa Martin von Tours’ gegen das Todesurteil und gegen die daran beteiligten Bischöfe.

Der Umgang mit „Ketzern“ bis zum Einsetzen der Inquisition

Ketzerverfolgungen, Vertreibungen und Hinrichtungen gab es in Frankreich, Deutschland und Italien schon seit der Jahrtausendwende, sowohl durch weltliche Herrscher wie auch durch lokale kirchliche Autoritäten, jedoch nicht im Rahmen des Inquisitionsverfahrens, beispielsweise 1004 in der Champagne, 1022 in Orléans oder 1135 in Lüttich. Bedeutendere verfolgte Persönlichkeiten vor dem Einsetzen der Inquisition waren etwa Petrus Abaelardus (1141 der Häresie angeklagt), Heinrich von Lausanne (verfolgt bis ca. 1145), Arnold von Brescia (hingerichtet 1155), Petrus Valdes (vertrieben ca. 1183).

Gegen Ketzer ging man zunächst per Ad-hoc-Anzeige vor. Auf dem Konzil von Tours betonte Papst Alexander III. bereits die Notwendigkeit zeitlicher Strafen gegen Abweichler.

Mittelalter

Die ehemalige Katharerhochburg Carcassonne
Papst Innozenz III. in einer zeitgenössischen Darstellung
Dominikus, Legat Innozenz’ III. gegen die Katharer und Gründer des von Entstehungsbeginn an gegen Häretiker wirkenden Dominikanerordens. Gemälde von Claudio Coello, 17. Jahrhundert
Gregor IX. in einem Manuskript, ca. 1270.

Entstehungsgeschichte

Als Ursache für die Entstehung einer kirchlich organisierten Ketzerbekämpfung ist das Auftreten mehrerer christlicher Laienbewegungen am Ende des 12. Jahrhunderts zu sehen, die von der Kirche als Häresien betrachtet wurden, allen voran die Katharer, aber auch die Waldenser oder die Humiliaten. Eine derart große Menge an Ketzern hatte es bis dahin im Abendland nicht gegeben.

Die Entstehungsgeschichte der Inquisition als kirchliche Reaktion auf dieses gesellschaftliche Phänomen ist die Geschichte eines langsamen Entstehungs- und Entwicklungsprozesses, der nur ungefähr zeitlich einzugrenzen ist. Als Beginn- und Endpunkte der Entwicklung werden oft die Beschlüsse des Dritten Laterankonzils (1179) und der päpstliche Erlass Ad Extirpanda (1252) gesehen.

Erste Verurteilungen und die bischöfliche Inquisition

Papst Alexander III. (1159–1181) berief 1179 das Dritte Laterankonzil ein. §27 der Konzilsbeschlüsse bildet den ersten strengen Erlass gegen Häretiker, konkret gegen die Katharer gerichtet: Diese sowie alle, die sie verteidigten oder aufnahmen, sollten fortan als exkommuniziert gelten. Ihre Güter sollten eingezogen und ihnen auch ein kirchliches Begräbnis vorenthalten werden.

Papst Lucius III. (1181–1185) erließ im Jahr 1184 in Zusammenarbeit mit Friedrich Barbarossa die Bulle Ad Abolendam nach dem Konzil von Verona. Hierin wurde nun der Kreis der als ketzerisch gebrandmarkten Gruppen ausgedehnt: Namentlich erwähnt werden die Katharer, die Waldenser, die Humiliaten, die Arnoldisten und die Josephiner. Ferner wurde beschlossen, dass der Exkommunikation verfallen sei, wer als Laie predige. Wer dem Verbot der Laienpredigt – das Recht auf Predigt sah die Kirche nur ihren Priestern vorbehalten – nicht Folge leistete, sollte der weltlichen Gerichtsbarkeit zur Verurteilung übergeben werden. Darüber hinaus wurde bestimmt, dass in Hinkunft alle Bischöfe jeder Diözese zwei- bis dreimal jährlich ihre Pfarren besuchten, um nach Ketzern zu fahnden. Da somit die Verantwortung für die Ketzerverfolgung nun den Bischöfen übertragen wurde, spricht man ab diesem frühen Zeitpunkt der Entstehungsgeschichte der Inquisition auch von der bischöflichen Inquisition.

Etablierung des Verfahrens unter weltlicher Mithilfe

Papst Innozenz III. (1198–1216) setzte in seiner im Jahr 1199 verfassten Dekretale Vergentis in senium das Verbrechen der Häresie mit jenem der Majestätsbeleidigung gleich. 1206 entsandte er eine Gruppe von Zisterziensermönchen nach Südfrankreich, darunter Pierre de Castelnau, Diego de Acebo sowie den jungen Dominikus, um die Katharer mit den Mitteln der Predigt und des Gesprächs wieder für die Kirche zu gewinnen. Weil aber weder diese Maßnahmen noch die kirchlichen Verbote zum gewünschten Erfolg führten, rief er 1209 gegen die Katharer zum Kreuzzug (siehe: Albigenserkreuzzug). Ab 1212 begann er, die inquisitio als neue Verfahrensform zu entwickeln (siehe: Inquisitionsverfahren). Auf dem unter seinem Vorsitz 1215 tagenden Vierten Laterankonzil wurden nicht nur neuerlich die Ketzer pauschal exkommuniziert, sondern erstmals ein für alle Katholiken verbindliches Glaubensbekenntnis erlassen, damit in Hinkunft Klarheit über den rechten Glauben herrsche.

Die Kirche konnte über das Inquisitionsverfahren zwar Urteile über Ketzer aussprechen, hatte jedoch keine Blutgerichtsbarkeit, sondern war hierfür auf die Unterstützung des „weltlichen Arms“ angewiesen. Mit dem Edikt Kaiser Friedrichs II. Cum ad conservandum statuierte 1224 die höchste weltliche Gewalt es als ihre von Gott verliehene Pflicht, zum Schutz des Glaubens gegen Häretiker vorzugehen und überführte Häretiker dem Feuer zu übergeben oder auf andere Weise (Herausschneiden der Zunge) zu bestrafen.[1] In einem weiteren Edikt von 1232 wurden Häretiker zur dauerhaften Infamie unter Verlust ihres Vermögens und ihrer Rechte verurteilt, sofern sie nicht binnen eines Jahres die kirchliche Absolution erhalten konnten, und es wurden die weltlichen Amtsinhaber durch Eid und unter Androhung des Verlusts ihrer Amtsgewalt dazu verpflichtet, die von der Kirche bezeichneten Häretiker „auszurotten“ und die kaiserlich angeordneten rechtlichen Maßnahmen gegen sie zu vollstrecken.[2]

Päpstliche Inquisition und die Einführung der Folter

Papst Gregor IX. (1227–1241) beschritt erstmals einen neuen Weg in der Ketzerbekämpfung: Anstelle der eigentlich dafür zuständigen Bischöfe, die ihrer Aufgabe nur mangelhaft nachkamen, berief er 1227 erstmals eigene päpstliche Sonderbeauftragte als Inquisitoren, die in Deutschland nach Ketzern fahnden sollten, darunter Konrad von Marburg. Diese Vorgehensweise, bei der nicht die Bischöfe, sondern der Heilige Stuhl selbst aktiv wird, wird auch als päpstliche Inquisition bezeichnet. In weiterer Folge entband Gregor IX. die Bischöfe von der Untersuchungspflicht und beauftragte künftig überwiegend Dominikaner mit der Ketzerverfolgung, wenn auch viele spätere Inquisitoren Mitglieder anderer Orden oder des weltlichen Klerus waren. Besonders viele Inquisitoren ernannte Gregor IX. in den Jahren 1231–1233. Zu dieser Zeit ergingen etliche ähnlich lautende Schreiben des Papstes, alle mit dem Incipit Ille humani generis, an mehrere Dominikanerkonvente in Deutschland, Frankreich und Österreich mit dem Auftrag der Ketzerverfolgung. Bischöfe konnten ebenfalls weiterhin auf eigene Initiative hin inquisitorisch tätig werden. Der Grund für den Einsatz insbesondere der Dominikaner als Inquisitoren war, dass dieser Bettelorden bereits früh in der theologischen Bekämpfung der Ketzer aktiv geworden war und über entsprechend gute Erfahrungen verfügte.

Die 1229 nach dem Ende des Albigenserkreuzzuges unter Gregor IX. tagende Synode von Toulouse verschärfte neuerlich die Bestimmungen gegen die Ketzer und sah für die Kirchenprovinz Toulouse, in der die Katharer bisher stark vertreten waren, strenge Maßnahmen vor: Die geheimen Zufluchtsorte der Ketzer sollten aufgespürt und entdeckte Ketzer gefangen gesetzt werden, wozu auch das Mittel der heimlichen Denunziation angewandt werden sollte. Wer einen Ketzer verbarg, wurde mit dem Verlust des Vermögens oder gar mit dem Tod bedroht. Jedes Haus, in dem man einen Ketzer fände, sollte niedergerissen werden. Wer mit einem Ketzer verkehrte – sei es auch nur in einem Wirtshaus – oder ihm Almosen gab oder mit ihm verheiratet war, war ebenso verdächtig. Der auf eine Vorladung nicht Erschienene oder Flüchtige galt ohne weiteres als schuldig. Wer erschien, wurde allerdings eingekerkert. Überdies wurde für das Gebiet der Kirchenprovinz ein dichtes Netz an Visitationen angeordnet, wie es später für die Inquisition charakteristisch werden sollte.

1231 legte Papst Gregor IX. in einem neuerlichen Edikt die strafrechtlichen Bestimmungen für die Ketzerverfolgung fest.

Papst Innozenz IV. genehmigte in seiner 1252 erlassenen Dekretale Ad Extirpanda die Folter zur Wahrheitsfindung bei Inquisitionsprozessen mit der formalen Einschränkung, dass den Betroffenen keine bleibenden körperlichen Schäden zugefügt werden durften.

Regionalgeschichte

Die mittelalterliche Inquisition war in verschiedenen Regionen Süd- und Mitteleuropas in unterschiedlichem Ausmaß aktiv. Die folgende Darstellung bietet eine Übersicht zu wesentlichen Inquisitionsfällen und orientiert sich dabei an den heutigen Staatsgebieten:

Das Waldenserdenkmal in Steyr: 1397 wurden dort unter dem in Deutschland und Österreich wirkenden Petrus Zwicker an die hundert Waldenser hingerichtet
Die Hinrichtung von Templern in einer mittelalterlichen Chronik
Jeanne d’Arc bei ihrer Befragung durch den Kardinal von Winchester. Gemälde von Hippolyte Delaroche, 1824
Das Martyrium des Petrus von Verona. Gemälde von Giovanni Bellini.
Jan Hus auf dem Scheiterhaufen, Spiezer Chronik (1485)

Deutschland

Der erste Ketzerrichter in Deutschland, Konrad von Marburg, der auf der Suche nach vermeintlichen Luziferianern, wie sie Papst Gregor IX. in seinem Brief Vox in Rama beschrieben hatte, zahlreiche Hinrichtungen ausgesprochen hatte, wurde 1233 ermordet. Gegen Widerstand mancher Fürsten musste Friedrich II. Verordnungen zur Ausführung des Blutgerichts erlassen, die Karl IV. durch weitere Mandate schützen musste. Im Bistum Regensburg wurden seit 1262 durch Dominikanerinquisitoren Waldenser verfolgt.[3] Augsburg wurde 1393 von der Inquisition heimgesucht. In Nürnberg wurden im 14. Jahrhundert mehrmals Inquisitionsgerichte abgehalten, nämlich 1332–1333, 1354, 1378, 1379, 1399 und 1418, wobei unter anderem Waldenser aufgespürt wurden.[4] Unter Papst Clemens VI. wurde im Jahr 1348 Johann Schadland zum Großinquisitor für Deutschland ernannt. Er bekleidete dieses Amt bis 1364.[5] Papst Urban V. entsandte 1367 zwei Dominikanermönche als Inquisitoren für Deutschland, von denen Walter Kerlinger, der vor allem Prozesse gegen Beginen und Begarden führte, sich als besonders grausam hervortat. In Straßburg wurden in den Jahren 1317–19, 1368/69, und 1374 Inquisitionen gegen Beginen abgehalten.[5] Der Inquisitor Martin von Prag verfolgte Waldenser 1380 in Bayern, 1391 in Würzburg und Erfurt und 1399 in Nürnberg. Zwischen 1391 und 1403 wurden unter Inquisitor Petrus Zwicker in Österreich, Pommern und der Mark Brandenburg zahlreiche Waldenser hingerichtet. 1458 wirkte die Inquisition in der Neumark und in Angermünde, wobei den Taboriten nahestehende Waldenser verfolgt wurden.[6] Papst Innozenz VIII. dehnte die Inquisition 1484 durch die Bulle Summis desiderantes affectibus weiter aus. In dieser sogenannten Hexenbulle, welche der eifrige Inquisitor Heinrich Kramer entworfen hatte, bezeichnete Innozenz VIII. feierlich das Hexenwesen als etwas Reales. Heinrich Kramer veröffentlichte 1486 eine Darstellung des Inquisitionsprozesses im Hexenhammer (malleus maleficarum). Er nannte den Inquisitor Jakob Sprenger als Mitautor des Werkes, obgleich dieser nicht mit den darin erwähnten Praktiken konform ging. Mit der Reformation verschwand die Ketzerinquisition größtenteils aus Deutschland.

Österreich

Erste Ketzerverfolgungen vor dem Einsetzen der Inquisition fanden unter Herzog Leopold VI. zwischen 1207 und 1215 statt, wobei es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Katharer gehandelt haben dürfte. 1231 erging ein Aufruf Papst Gregors IX. zur Ketzerverfolgung an den Dominikanerkonvent in Friesach. Die Ergebnisse dieser möglicherweise verübten Inquisition sind unbekannt. In den Jahren um 1260 wurde auf Initiative des Passauer Bischofs Otto von Lonsdorf eine großangelegte Inquisition im Gebiet des südlichen Donauraums zwischen dem Salzkammergut und dem Wienerwald durchgeführt. Sie richtete sich hauptsächlich gegen Waldenser, die dort in über vierzig Gemeinden entdeckt wurden.[7] 1311 war die Inquisition in der österreichischen Hochburg der Waldenser, in Steyr, unter dem Passauer Bischof Bernhard von Prambach neuerlich aktiv, um ca. 1315 erfasste die Inquisition die Gebiete um Krems, St. Pölten, und Wien.[8] Zwischen ca. 1365 und 1370 fand im Raum von Steyr neuerlich eine Inquisition statt. Unter dem Inquisitor Petrus Zwicker kam es von 1391 bis 1402 neuerlich zu schweren Verfolgungen, unter anderem in Steyr, Enns, Hartberg (Stmk.), Ödenburg (Ungarn) und Wien. Im Jahr 1397 wurden dabei allein in Steyr zwischen 80 und 100 Waldenser verbrannt, woran dort ein 1997 errichtetes Denkmal erinnert.[9] Zu Beginn des 15. Jahrhunderts fanden noch gelegentlich Ketzerprozesse statt, etwa 1467 in Wien gegen Stephan von Basel, einem bedeutenden Mitglied der Böhmischen Brüder. In den 1480er Jahren wirkte der Hexeninquisitor Heinrich Kramer in Innsbruck, wo er aber gestoppt, seine Urteile aufgehoben und er des Landes verwiesen wurde. Dies war Auslöser für Kramers Rechtfertigungsschrift, den Hexenhammer.

Frankreich

In Frankreich ist die Aktivität der Inquisition in engem Zusammenhang mit den insbesondere in Südfrankreich stark vertretenen Katharern zu sehen. Nach dem Ende des gegen sie ins Leben gerufenen Albigenserkreuzzuges wurde nach dem Konzil von Toulouse 1229 über die Diözese Toulouse ein dichtes Netz inquisitorischer Untersuchungen gelegt. In jedem Ort sollten Spürtrupps die Anhänger der häretischen Gemeinschaft ausfindig machen. 1233 übertrug Papst Gregor IX. diese Aufgabe den Dominikanern. In der Folge wurden, besonders in Südfrankreich, mehrfach Inquisitionen abgehalten. In der französischen Landschaft Lauragais (zwischen Toulouse und Carcassonne) wurde 1245/46 unter den Dominikanern Bernard de Caux und Jean de Saint-Paul die weitläufigste Untersuchung durchgeführt, die die mittelalterliche Inquisition hervorgebracht hatte: Alle volljährigen Einwohner der Landschaft wurden vorgeladen, aus den überlieferten Bruchstücken dieser Untersuchung konnten 5.400 Verhöre rekonstruiert werden.[10] Mitte des 13. Jahrhunderts war Frankreich in sechs Inquisitionsbezirke unterteilt und sowohl die Dominikaner als auch die Franziskaner mit inquisitorischen Untersuchungen betraut. Bedeutende Inquisitoren waren unter anderen Robert le Bourge 1232–1244 im Gebiet der Franche-Comté bzw. in La Charité-sur-Loire, Petrus Seila, 1241/42 in die Gegend von Quercy, Jacques Fournier in der südfranzösischen Grafschaft Foix zwischen 1318 und 1326, Bernard Gui 1307–1323 unter anderem in Toulouse und Carcassonne. Instrumentalisiert wurde die Inquisition für die Zwecke des französischen Königs Philipps des Schönen bei der Vernichtung des Templerordens ab 1307. Ebenfalls politische Hintergründe hatte der Ketzerprozess gegen Jeanne d’Arc 1431.

Italien

Das für mittelalterliche Verhältnisse dichte urbane Gebiet Norditaliens, besonders der Lombardei, bildete eine gute Voraussetzung für religiöse Bewegungen aller Art. Allen voran missionierten hier, mit teilweiser Unterstützung durch lokale Machthaber, Katharer, Waldenser oder Humiliaten. Erste Hinrichtungen fanden in Italien unter dem Stadtvorsteher von Verona, dem Dominikaner Johannes von Vicenza 1233 statt. Der von Papst Gregor IX. zum Inquisitor berufene Legat Roland von Cremona wurde 1234 ermordet. Anfang der 1240er Jahre wirkten in Florenz als Inquisitoren Ruggiero Calcagni und Petrus von Verona, der 1252 von Katharern ermordet und danach heiliggesprochen wurde. Seine Nachfolge als Inquisitor trat der ehemalige Katharer Rainer Sacconi an. Unter Papst Innozenz IV. wurde Italien in acht Inquisitionsprovinzen unterteilt, Dominikaner und Franziskaner stellten für ein intensiveres Vorgehen gegen Häretiker Inquisitoren.[11] Aufgrund politischer Auseinandersetzungen des Papstes mit dem Kaiser und den Städten der Lombardei, deren Eigeninteressen vor allem der einflussreiche Ezzelino da Romano vertrat, wurde die Inquisition längere Zeit behindert. Nachdem die päpstlichen Verbündeten unter der Führung Karls von Anjou über die päpstlichen Widersacher 1268 in der Schlacht bei Tagliacozzo gesiegt hatten, war auch in Norditalien der Weg für die Ketzerverfolgung frei. 1278 wurden in Sirmione 178 führende Katharer gefasst und darauf hingerichtet. Eine große Zahl von Katharern unterwarf sich 1282 dem Inquisitor Salomone da Lucca. Nach dem Sieg Karls von Anjou 1268 begann die Inquisition im Königreich Neapel mit der Verfolgung konvertierter Juden, die unter Verdacht standen, wieder zu ihrer ursprünglichen Religion zurückgekehrt zu sein. Dabei übte sie einen solchen Druck auf die Judengemeinden aus, dass in den Jahren 1290 bis 1292 viele Judengemeinden kollektiv zum Christentum übertraten. In den Jahren um 1300 war die Inquisition in Bologna aktiv, ebenfalls gegen Katharer. Gegen Waldenser gingen in der Diözese Turin zwischen 1312 und 1395 insgesamt 13 Inquisitoren vor. Im 13. und 14. Jahrhundert wurden in Italien ferner Joachimiten, Fraticellen und Apostelbrüder verfolgt. Zur Geschichte der Inquisition in Venedig in Mittelalter und Neuzeit siehe unten

Tschechien

Bereits 1257 wurden auf Wunsch Ottokars II. zwei Franziskaner von Papst Alexander IV. als Inquisitoren für Böhmen bestellt. 1315 wurden in Prag unter Beteiligung des dortigen Bischofs 14 Häretiker verbrannt, 1318 wurden für Böhmen eine Reihe Inquisitoren ernannt, darunter der Dominikaner Colda, der Prag vorübergehend mit dem Interdikt belegte.[12] Eine größere Welle der Ketzerverfolgung fand in Südböhmen zwischen 1335 und 1353/55 unter dem Inquisitor Gallus von Neuhaus statt. Bei den von der Inquisition verfolgten Häretikern handelte es sich mehrheitlich um Waldenser, möglicherweise auch um Beginen und Begarden. Die Anhänger dieser Häresien waren in Böhmen hauptsächlich Deutschsprachige. Die Inquisition blieb bis zur hussitischen „Revolution“ in Böhmen sowie auch in Mähren aktiv.[13] Gegen die nach dem 1415 in Konstanz als Ketzer verbrannten Jan Hus benannten Hussiten und ihre Nachfolgeorganisationen konnte das Instrument der Inquisition kaum mehr wirksam eingesetzt werden. Hier wurde von Papst Martin V. im März 1420 ein eigener Kreuzzug ins Leben gerufen (siehe: Hussitenkriege). Als Inquisitor in Böhmen wirkte ferner Nicolas Jacquier zwischen 1466 und 1468.

Ziele, Organisation und Finanzierung

Gemälde Der Papst und der Inquisitor, von Jean Paul Laurens, 1882

Hauptziel der Inquisition war nach kirchlichem Verständnis die Reinerhaltung des Glaubens. Häretiker waren von ihrem Weg abzubringen, um auch ihre Seelen dem „ewigen Heil“ zuzuführen. Die Inquisitionsprozesse sollten bei Ketzern in erster Linie zu Reue und Buße führen; wo alle Mittel nichts nutzten, sollte der Unglaube jedoch auch physisch vernichtet werden. Religiöse Toleranz im modernen Sinn gab es im Mittelalter nicht, ebenso wenig auf katholischer Seite wie auf Seiten der häretischen Gruppen.

Die mittelalterliche Inquisition besaß keine übergeordnete Behörde, anders als die neuzeitliche Inquisition in Spanien, Italien oder Portugal. Sie war „keine Super-Institution nach modern-totalitärem Vorbild.“[14] Inquisitionsaufträge wurden vom Papst an Bischöfe, Legaten oder Orden vergeben, die ihrerseits in unterschiedlichem Ausmaß tätig wurden. Bisweilen strengten auch Bischöfe oder Orden (in erster Linie Dominikaner und Franziskaner) von sich aus Inquisitionen an oder sie fanden auf Anregung eines weltlichen Herrschers statt,[15] wobei in letzterem Fall politische Interessen (etwa im Fall des Prozesses gegen die Templer) eine Rolle spielen konnten. Der Grad der Organisation von Inquisitionen war unterschiedlich. Frankreich und Italien waren im 13. Jahrhundert in Inquisitionsbezirke eingeteilt, in Südfrankreich besaß die Inquisition eigene Häuser und Archive und verfügte über große Mitarbeiterstäbe.[16] Ungeordneten und überdies sehr willkürlichen Charakter hatte hingegen die Inquisition Konrads von Marburg in Deutschland. Dort waren auch niemals eigene Inquisitionsprovinzen eingerichtet. Bisweilen gab es zudem Kompetenzkonflikte zwischen päpstlichen Legaten und örtlichen Bischöfen.

Um Wissen über das Vorgehen gegen Ketzer weitervermitteln zu können, wurden von etlichen Inquisitoren eigene Handbücher erstellt, etwa der 1244 von Wilhelmus Raimundi und Petrus Durandi verfasste Ordo processus narbonensis, Bernard Guis zwischen 1309 und 1325 verfasste Practica inquisitionis haereticae pravitatis, das 1376 von Nicolaus Eymerich geschriebene Directorium inquisitorum oder nicht zuletzt auch der auf die Vernichtung der Hexerei abzielende Hexenhammer (1486) Heinrich Kramers.

Inquisitionsprozesse finanzierten sich, wie auch andere mittelalterliche Strafprozesse, aus dem Vermögen der Verurteilten. In der Bulle Ad Extirpanda wurde 1252 festgelegt, dass das Vermögen, das durch Konfiszierungen und Geldstrafen eingenommen wurde, zu Dritteln der Stadtgemeinde, den an den Untersuchungen beteiligten Amtsträgern sowie dem Ortsbischof bzw. der Inquisitionskommission zufließen sollte.[17]

Ablauf

Damit eine Ketzerinquisition für ein Gebiet stattfinden konnte, waren zunächst gewisse Voraussetzungen notwendig:

  1. Das Vorhandensein einer nennenswerten Zahl von Ketzern.
  2. Das Aktivwerden einer zuständigen Kirchenstelle zu ihrer Bekämpfung (örtlicher Bischof, einzelne päpstliche Legaten oder betraute Orden).
  3. Die Unterstützung des Vorhabens durch weltliche Machthaber zur Bereitstellung von Exekutivpersonal und Gefängnissen.

Danach ging die Inquisition in der Regel nach ähnlichem Muster vor: Zunächst wurden Geistliche, in der Regel Mönche, in die Dörfer des Zielgebietes gesandt, die dort öffentlich predigten, dabei vor der Häresie warnten, die bevorstehende Untersuchung ankündigten und mit Strafen drohten.[18] Danach wurde ein fester Termin genannt, zu dem sich mögliche Zeugen beim Inquisitor einzufinden hatten, um ihr Wissen über Häretiker preiszugeben. Der Inquisitor und sein Mitarbeiterstab (geistliche Beisitzer, Schreiber, Notare, Wachpersonal) kamen entweder in den betroffenen Ort oder fungierten von einem nahen und sichereren Zentralort aus, etwa einem Kloster, wohin Zeugen und Angeklagte vorgeladen wurden. Die Mitteilungen der Zeugen wurden schriftlich fixiert, ihre Namen wurden später dem Angeklagten gegenüber geheim gehalten. Waren im Inquisitionsgebiet bereits in früheren Jahren inquisitorische Untersuchungen abgehalten worden, konnte die Inquisitionskommission ggf. auf ein Archiv mit älteren Aussagen zurückgreifen, diese mit den neueren abgleichen und so rasch widersprüchliche Aussagen aufdecken. Nach diesen Ersterhebungen wurden die Angeklagten einvernommen. In anderen Fällen wurde ohne Unterschied die gesamte volljährige Einwohnerschaft eines Gebiets vor dem Inquisitionstribunal einvernommen, wie etwa 1245/46 im französischen Lauragais.[19] Alle Aussagen vor einem Inquisitionsgericht wurden in Anwesenheit mindestens eines Inquisitors und zweier Zeugen aufgeschrieben und notariell beglaubigt. Zur schnelleren Verhandlungsführung bzw. Filterung der Aussagen nach Relevanz konnte auf vorgefertigte Verhörprotokolle zurückgegriffen werden. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde es üblich, Geständigen eine Gnadenfrist einzuräumen (tempus gratiae), innerhalb derer mit Strafnachlass oder -freiheit zu rechnen war. Verdächtige konnten sowohl in Gruppen als auch einzeln vernommen werden. Letzteres war jedenfalls dann der Fall, wenn jemand nicht freiwillig gestand. Üblicherweise blieben Verdächtige auf freiem Fuß, bei gröberen Verdachtsfällen konnte auch Haft angeordnet werden. Die Urteile wurden nach unterschiedlicher Verfahrensdauer ebenfalls schriftlich niedergelegt und danach verkündet.

Verhörpraxis

Um bei Verhören in schwerwiegenden Verdachtsfällen zu Geständnissen zu kommen, wurden unterschiedliche Mittel eingesetzt. Das Ausmaß ihrer Härte war unterschiedlich und ihr Einsatz oblag der Entscheidung der Inquisitoren. Das gütliche Gespräch, die Konfrontation mit Zeugenaussagen oder der Rückgriff auf ältere Aktenvermerke konnte bereits Erfolg erzielen. In „hartnäckigen Fällen“ (aus der Sicht der Inquisition) konnte ein Gefängnisaufenthalt den Angeklagten zermürben. Schließlich konnte auch die Folter angedroht werden und ggf. auch zum Einsatz kommen.

Im 13. Jahrhundert fand die Folter als mögliches Verhörsmittel vermehrten Eingang sowohl in kirchlichen als auch in weltlichen Strafverfahren. Sie kann daher nicht als Besonderheit der Ketzerinquisition gesehen werden.[20]

Während des kirchlichen Inquisitionsverfahrens konnte zur Wahrheitsfindung seit dem päpstlichen Erlass Ad Extirpanda aus dem Jahr 1252 die Peinliche Befragung eingesetzt werden, unter der Auflage, dass dem Inquirierten keine bleibenden körperlichen Schäden zugefügt wurden. 1254 wurde den Inquisitoren unter Papst Alexander IV. die Aufsichtsführung bei Folterverhören gestattet. Inquisitoren wurde in diesem Zusammenhang erlaubt, sich gegenseitig für ihr Handeln die Absolution zu erteilen.[21]

Gegenüber Angeklagten konnte schon allein die Androhung der Folter Geständnisse hervorrufen. Der tatsächliche Einsatz der Folter variierte und hing vom jeweiligen Inquisitor ab. Nachweislich nicht zur Anwendung kam sie etwa während der Inquisition des Jacques Fournier in der südfranzösischen Grafschaft Foix zwischen 1318 und 1326.[22] Während der Aktivität Petrus Zwickers als Inquisitor in Stettin 1392 konnte ihre Anwendung hingegen nachgewiesen werden.[23]

Urteile

Jan Hus’ Gang zum Scheiterhaufen. Historisierende Zeichnung, Anfang 20. Jahrhundert

Ketzer, die vor der Inquisition ihrer Häresie abschworen, erhielten die Absolution und hatten normalerweise mit leichten, als Buße gedachten Strafen zu rechnen. Hierzu gehörte das meist zeitlich befristete Tragen von zumeist gelben oder blauen auf dem Gewand aufgenähten Büßerkreuzen (auch: Ketzerkreuzen, siehe: Schandmal), Geldbußen oder die Verpflichtung zu Bußgebeten oder Wallfahrten. Bei „rückfälligen“ Ketzern oder besonders schwerwiegenden Fällen konnten Gefängnis oder schließlich auch die Todesstrafe durch Verbrennen angeordnet werden.

Büßerkreuz als sichtbare Strafe für Häretiker

Die Todesstrafe durch Verbrennen (siehe: Feuertod) war bereits in vorchristlicher Zeit unter dem römischen Kaiser Diokletian der Glaubensgemeinschaft der Manichäer angedroht worden.[24] Das für die Lombardei erlassene Antiketzergesetz Kaiser Friedrichs II. aus dem Jahr 1224, das den Feuertod für schwere Fälle der Häresie bereits vorsah, wurde 1231 von Papst Gregor IX. für den kirchlichen Bereich übernommen. Die Formulierung für die Todesstrafe lautete meist, dass der Betroffene „dem weltlichen Arm“ zu übergeben sei: Die Inquisition konnte zwar Todesurteile aussprechen, deren Ausführung oblag aber den weltlichen Machthabern (siehe: Ecclesia non sitit sanguinem), die diese Urteile jedoch praktisch immer umsetzten. Das tatsächliche Ausmaß der Verhängung der Todesstrafe variierte, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Unter dem Dominikanerinquisitor Petrus Seila, der 1241/42 in der Gegend von Quercy (FR) tätig war, wurden in ca. 600 Urteilen lediglich das Tragen von Ketzerkreuzen, das Antreten von Wallfahrten und Leistungen für die Armenversorgung verordnet. Die schwerste Bestrafung bildeten Wallfahrten nach Konstantinopel. Dagegen finden sich weder Gefängnis- noch Todesstrafen in den Urteilen.[25]
  • Unter den von den Inquisitoren Bernard de Caux und Jean de Saint-Paul im Lauragais (FR) 1245/46 überlieferten 207 Urteilen finden sich ebenfalls keine Todesstrafen, dafür 23 Kerkerstrafen, dem Rest wurde größtenteils das Tragen von gelben Bußkreuzen verordnet.
  • In den insgesamt überlieferten 930 erlassenen Urteilen Bernard Guis im Gebiet von Toulouse und Carcassonne (1307–1323) gegen Ketzer wurden 42 Hinrichtungen ausgesprochen, 307 Urteile lauteten auf dauernde Kerkerhaft. Alle anderen Strafen bestanden aus unterschiedlichen Bußleistungen. Einem Drittel der Verurteilten wurde das Tragen von am Gewand aufgenähten Büßerkreuzen auferlegt.[26]
  • Während seiner Tätigkeit als Inquisitor in Steyr (Ö), verurteilte Petrus Zwicker 1397 unter über tausend Verhörten Personen 80–100 zum Tod. Daneben wurden Bußen oder das Tragen von blauen Ketzerkreuzen angeordnet.[27]

Eine seriöse und wissenschaftlich belegte Schätzung der Gesamtzahl der Todesopfer der mittelalterlichen Inquisition ist nicht möglich, da die Quellenlage hierzu nicht ausreicht. Zwar sind viele Verfolgungswellen bekannt, doch darunter sind nur in wenigen Fällen Angaben über Urteile erhalten.

Widerstand

Gegen die Inquisition regte sich vielerorts Widerstand, der sich sowohl gegen Inquisitoren als auch gegen den einfachen Klerus richten konnte. Da für Häretiker angesichts einer inquisitorischen Untersuchung sehr viel auf dem Spiel stand (Freiheit, Vermögen, Leben), schreckte man auch vor Mordanschlägen nicht zurück. Hier einige Beispiele:

  • Inquisitor Konrad von Marburg, der auch Inquisitionsprozesse gegen Adelige anstrengte, wurde 1233 bei Hof Capelle (südlich von Marburg) auf offener Landstraße von sechs Berittenen ermordet.
  • Eine mit Streitäxten bewaffnete katharische Kampfgruppe drang 1242 in die Burg des Städtchens Avignonet (Südfrankreich) ein und ermordete die Inquisitoren Guillaume Arnaud und Etienne de St. Thibery (siehe: Das Attentat von Avignonet).
  • Einem tödlichen Anschlag von Katharern fiel 1252 der Inquisitor Petrus von Verona zum Opfer.
  • Während einer Inquisitionswelle in den 1260er Jahren im österreichischen Donauraum wurden der Pfarrer von Kematen an der Ybbs sowie der Pfarrer von Nöchling samt dessen socius ermordet.[28]
  • Waldenser steckten 1395 das Pfarrhaus in Garsten in Brand, in dem der Inquisitor Petrus Zwicker untergebracht war, und befestigten am Stadttor von Steyr als Zeichen der Drohung ein angesengtes Stück Holz sowie ein blutiges Messer. Der Inquisitor überlebte.

Neuzeit

An der Schwelle zur Frühen Neuzeit begann sich das Gesicht der Inquisition zu ändern. Mit dem Protestantismus wurde die Kirche mit einer aufgrund seiner Dimension völlig neuen Art von religiösem Widerspruch konfrontiert, für den der herkömmliche Häresiebegriff nicht mehr ausreichte. Derartige Probleme ließen sich zudem mit dem Mittel der Inquisition kaum mehr in den Griff bekommen. Zwar wurde die Inquisition mittelalterlichen Zuschnitts im 16. Jahrhundert noch gegen die Reformation aktiv, doch die Erfolge waren mäßig. Die Agenden der Ketzerverfolgung übernahmen hingegen zunehmend staatliche Organe. In Frankreich wurden die kirchlichen Gerichtskompetenzen beschnitten, die königliche Gerichtsbarkeit übernahm im 16. Jahrhundert die Jurisdiktion in Ketzerfragen.

In drei Herrschaftsbereichen wurde die Inquisition neu organisiert. Auf diese Weise entstanden drei regional wirkende Organisationen: Die für die Königreiche Kastilien und Aragon eingerichtete Spanische Inquisition, die nach deren Vorbild für Portugal geschaffene Portugiesische Inquisition, sowie die im Einflussgebiet des Kirchenstaates wirkende Römische Inquisition. Auch für die Überseeterritorien der spanischen und portugiesischen Könige wurden Inquisitionsfilialen eingerichtet.

Spanische Inquisition

Ferdinand II. von Aragón und Isabella I. von Kastilien
Darstellung des Inquisitionstribunals durch Goya
Autodafé auf der Plaza Mayor in Madrid (Gemälde von 1683)
Die Inquisition in Portugal. Kupferstich von 1685.

Die Spanische Inquisition lag beinahe vollständig in der Hand der Monarchen. Die römische Kurie hatte auf ihren Verlauf nur einen sehr begrenzten Einfluss. Sie wurde auf der Basis der am 1. November 1478 von Papst Sixtus IV. erlassenen päpstlichen Bulle Exigit sincerae devotionis eingerichtet. Ferdinand II. erhielt darin die Befugnis, die Inquisition in Kastilien auszugestalten. Als er im Folgejahr Aragón erbte, dehnte er gemeinsam mit Isabella I. dieses Instrument auf die Königreiche Kastilien und Aragon aus.[29] Es ging darum, Juden (so genannte Conversos) und Mauren (Moriscos) aufzuspüren und zu bestrafen, die zwar öffentlich zum Christentum konvertiert waren, aber verdächtigt wurden, insgeheim ihre vorherige Religion weiter auszuüben, wodurch sie per Definition Häretiker waren. Papst Sixtus IV., der die Einrichtung genehmigen musste, hatte dieser gegenüber zunächst Vorbehalte. 1478 jedoch gab er nach und beauftragte zwei Dominikaner als Inquisitoren, denen weitere folgten. Ab 1488 wurde in Spanien ein eigener Rat für die Inquisition ins Leben gerufen, der Consejo de la Suprema y General Inquisicion. Erster Vorsitzender dieses Rates wurde der Generalinquisitor Tomás de Torquemada. Dieser Rat, kurz Suprema, bildete den Grundstein für die sich von hier an zu einer eigenen Behörde entwickelnden Spanischen Inquisition.[30]

Das Verfahren der Inquisition war auch in Spanien standardisiert: Angeklagte wurden zunächst verwarnt und nur dann verhört, wenn sie die Warnungen nicht beachteten. Die ersten Verhöre fanden durch Theologieprofessoren und Rechtsgelehrte statt. Als Beweise galten Zeugenaussagen bezüglich Beobachtungen und Charakter, öffentlichen Aussagen und mangelnder Frömmigkeit der Beschuldigten – großzügige Spenden an die Kirche waren dabei ein bewährter Weg, um Frömmigkeit zu beweisen. Gleichzeitig konnten Angeklagte mit solchen Spenden verhindern, dass ihr Vermögen eingezogen wurde, da es üblich war, deren Besitz bereits bei der Verhaftung einstweilig zu beschlagnahmen. Die Spanische Inquisition wandte die Folter an, wenn deutliche Hinweise auf die „Schuld“ eines nicht geständigen Beschuldigten vorlagen. Eine von der Spanischen Inquisition oftmals angewandte Form der Zermürbung war die Vorenthaltung des eigentlichen Anklagegrundes bei gleichzeitiger Gefängnishaft.

Nach älteren Berichten waren von 1478 bis 1530 neunzig Prozent der Angeklagten zum Christentum konvertierte Juden, die angeblich an ihrem früheren Glauben festhielten. In der Hälfte aller Fälle – etwa 900 allein in Toledo (zu den neueren Zahlen s. u.) – wurden sie beim so genannten Autodafé zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. In Guadalupe waren 82 Prozent der Beschuldigten zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilten hatten eine Caroja, eine Ketzermütze, zu tragen. Der Anteil der konvertierten Juden nahm mit der Zeit ab, denn die meisten waren mit dem Alhambra-Edikt 1492 vertrieben worden. Als Sephardim bezeichnen sich die Juden und ihre Nachfahren, die bis zu ihrer Vertreibung 1492 und 1513 auf der Iberischen Halbinsel lebten und die sich nach ihrer Flucht zum größten Teil im Osmanischen Reich (Bosnien) und in Nordwestafrika (Maghreb) ansiedelten.

Die Todesstrafe kam für reuige, nicht rückfällige Häretiker nicht zur Anwendung. Unter den verschiedenen möglichen Strafen war Einzug von Vermögen ein häufiges Urteil, da sich die Inquisition durch das Eigentum der Ketzer finanzierte. Wenn ein Häretiker sich weigerte umzukehren, wurde er zur Exekution den königlichen Gerichten übergeben, was bei etwa zwei Prozent der Fälle geschah. Viele überführte Häretiker entkamen jedoch während der ersten Stadien der Untersuchung und wurden nur „in effigie“ (symbolische Verbrennung einer Strohpuppe) verbrannt. Viele ältere Darstellungen, die der Spanischen Inquisition allerhand Gräueltaten zusprachen, waren Propaganda religiöser und politischer Gegner Spaniens – insbesondere seit der Französischen Revolution. Siehe: Leyenda negra.

Der Däne Gustav Henningsen hat als erster aufgrund der Daten regionaler Geschichtsforschung eine Datenbank aller überlieferten Fälle der Spanischen Inquisition zwischen 1540 und 1700 vorgelegt, die ein ungefähres Bild von der Verteilung der Urteile liefern: Von den 44.647 bekannten Prozessen, die von der Spanischen Inquisition geführt wurden, führten 1,8 Prozent zu Todesurteilen (826 Personen) und weitere 1,7 Prozent (778 Personen) zur „Verbrennung in effigie“, da die Angeklagten unbekannten Aufenthalts waren. Eine Gesamtzahl der Prozesse bzw. Todesopfer lässt sich nicht ermitteln, da nicht alle Fälle überliefert sind. Schätzungen der Todesopfer der Spanischen Inquisition allein für den Zeitraum 1481–1530 schwanken deshalb zwischen 1.500 und 12.000.[31]

1609 ließ König Philipp III. alle Moriscos aus Spanien vertreiben. Zwischen 1721 und 1725 wurden noch 160 Personen als Juden hingerichtet. Die meisten Häretiker waren aber inzwischen Gotteslästerer, Humanisten, Lutheranos und Bigamisten. Unter napoleonischer Herrschaft (1808–1812) wurde die Inquisition ausgesetzt, um dann mit der Wiedereinsetzung König Ferdinands VII. von Spanien wieder eingeführt zu werden. Am 31. Juli 1826 gab es in Valencia ein letztes Todesurteil der spanischen Inquisition. Am 15. Juli 1834 wurde die Spanische Inquisition nach 356 Jahren Bestehen unter Isabella II. abgeschafft.

Die Spanische Inquisition richtete für die neuen amerikanischen Besitzungen „Inquisitionsfilialen“ in Mexiko (1571), Lima (1571) und Cartagena de Indias (1610) ein.

Portugiesische Inquisition

Seit 1515 versuchte König Manuel I. vom Papst die Genehmigung für die Errichtung einer Inquisitionsbehörde in Portugal zu erlangen. 1536 wurden schließlich mit päpstlicher Erlaubnis drei Inquisitoren für Portugal ernannt und dem König das Recht für die Benennung eines vierten zugestanden. Der portugiesische Inquisitionsrat wurde als Consejo general bezeichnet. Im portugiesischen Mutterland wurden schließlich drei Inquisitionstribunale in Coimbra, in Lissabon und in Évora errichtet und 1560 in Goa ein für Asien zuständiges Tribunal etabliert. Die Portugiesische Inquisition konzentrierte sich in erster Linie auf jüdische Konvertiten (sog. Conversos), in Übersee vor allem auf fremdgläubige Seeleute. Zur Geschichte der Inquisition in Goa siehe unten

Römische Inquisition

Papst Paul III. (1534–1549)
Relief: Giordano Bruno vor der Inquisitionskommission
Galilei vor der Römischen Inquisition. Joseph Nicolas Robert-Fleury, 1847

Die Gründung der Römischen Inquisition (Sacra Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis bzw. Congregatio Sancti Officii) wurde durch die Bulle Licet ab initio Papst Pauls III. am 4. Juli 1542 eingeleitet.[32] Hierzu wurde im selben Jahr ein zuständiges Kollegium von sechs Kardinälen ernannt, die als Generalinquisitoren mit Sonderrechten unter anderem zur Ernennung weiterer Inquisitoren ausgestattet waren. Ihre Kompetenzen wurden im 16. Jahrhundert noch weiter ausgedehnt. Die Römische Inquisition konzentrierte sich in erster Linie darauf, das Vordringen des Protestantismus nach Italien zu verhindern. Außer der physischen Verfolgung Verdächtiger, die jedoch im Vergleich zur Spanischen Inquisition in weitaus geringerem Ausmaß zustande kam, ging die Römische Inquisition vor allem gegen Druckwerke vor, die reformatorisches Gedankengut vermittelten. Hierfür wurde ein eigener Index für verbotene Bücher erstellt, der Index Librorum Prohibitorum. Die bekanntesten durch die Römische Inquisition verurteilten Personen sind Giordano Bruno (1600) und Galileo Galilei (1633).

Das Strafmaß war im Vergleich zu allen andern bisherigen Formen der Inquisition verhältnismäßig moderat[33] und erstreckte sich vom Kirchenbesuch über Pilgerfahrten, das Tragen von Ketzerkreuzen (siehe: Schandmal), Gefängnis (üblicherweise „lebenslänglich“, was aber schon nach drei Jahren zu einer Entlassung führte, wenn der Gefangene Reue zeigte) und, wenn der Beschuldigte nicht abschwören wollte, bis zur Hinrichtung (Verbrennung am Pfahl) durch die weltlichen Behörden. In einigen Fällen, wenn der Beschuldigte gestorben war, bevor das Verfahren eingeleitet werden konnte, konnte es vorkommen, dass der Tote oder seine Überreste exhumiert und verbrannt wurden. Die Hinrichtung oder lebenslängliche Gefangenschaft war stets mit der Beschlagnahmung des Eigentums des Verurteilten verbunden. Der Ablauf der Inquisitionsverfahren der Römischen Inquisition unterschied sich nicht wesentlich von dem der mittelalterlichen Inquisition.

1798 wurde der Kirchenstaat von Napoleon annektiert und die Römische Inquisition abgeschafft. Sie wurde zwar 1814 wieder eingesetzt, besaß jedoch im 19. Jahrhundert einen bereits völlig anderen Charakter, da sie keine Exekutivmittel mehr besaß, sondern nunmehr auf die Macht des Wortes beschränkt war. Heute wird sie oft kurz Glaubenskongregation genannt.

Inquisition gegen Protestanten

Die päpstliche Bulle Pauls III. Licet ab initio vom 4. Juli 1542, gilt nicht nur als Gründungsdokument für die Römische Inquisition (siehe oben), sondern stellt auch einen Versuch des Papstes dar, den Protestantismus mit dem im Mittelalter teilweise recht erfolgreichen Instrument der Inquisition zu bekämpfen. Schon Inquisitor Jakob van Hoogstraten (†1527) verfolgte in Deutschland Protestanten. Sein Amtskollege Peter Titelmans verhandelte in Flandern 1548–1566 gegen Protestanten ca. 1.400 Häresiefälle.[34] Doch seit dem Konzil von Trient versuchte die römisch-katholische Kirche die Gegenreformation verstärkt mit Diplomatie, Missionierung sowie der Zuhilfenahme staatlicher Repressionen voranzutreiben.

Inquisition und Hexenverfolgung

Hauptartikel: Hexenverfolgung

Die weit verbreitete Annahme, die vor allem im 15.–18. Jahrhundert stattgefundenen Hexenverfolgungen gingen hauptsächlich auf das Konto der kirchlichen Inquisition, ist historisch falsch. Die weit überwiegende Anzahl der Hexenprozesse wurde vor weltlichen Gerichten verhandelt. Parallelen in der Verhandlungsführung bestehen jedoch insofern, als sich auch weltliche Gerichtstribunale zur Hexenverfolgung des juridischen Instruments des Inquisitionsverfahrens samt Folter bedienten. Obwohl der Anteil der Inquisition an der Hexenverfolgung zwar insgesamt gering ist, war sie dennoch daran nicht unbeteiligt.[35]

Deckblatt der 7. Kölner Edition des Hexenhammers (1520)

Ein Zusammenhang zwischen Häresie und Hexerei wurde von kirchlicher Seite immer wieder hergestellt: In der Ketzerei wurde bisweilen ein Werk Satans gesehen, den „in seinem Dienst“ wirkenden Häretikern konnten klischeehaft alle möglichen teuflischen Praktiken, darunter eben auch Magie angedichtet werden. Ein Beispiel hierfür liefert der von Papst Gregor IX., in dessen Dienst der Inquisitor Konrad von Marburg in Deutschland nach Luziferianern suchte, abgefasste Brief Vox in Rama aus dem Jahr 1233. Auf dem Konzil von Basel (1431–1449) wurde über eine vermeintliche Hexensekte diskutiert, die zeitgleich am Genfersee aufgedeckt worden war. Von diesem Fall ausgehend nahm sich die kirchliche Inquisition des Themas an. 1484 bestätigte Papst Innozenz VIII. in seiner Bulle Summis desiderantes affectibus offiziell die Existenz der Hexerei. In den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts wurden von dominikanischen Inquisitoren tatsächlich Hexen verfolgt. Der berühmteste kirchliche Hexenverfolger war Heinrich Kramer (1430–1505), der zu Beginn der 1480er Jahre im Elsass, am Oberrhein und im Bodenseeraum Hexenprozesse führte und nach einer deutlichen Zurückweisung in Innsbruck 1486 den Hexenhammer veröffentlichte, dem die oben genannte Bulle vorangestellt war.

Recht zurückhaltend bis ablehnend gegenüber der zeitgenössischen Hexereipanik agierten die Inquisitionsbehörden der Frühen Neuzeit. Im 16. Jahrhundert verfolgte die Spanische Inquisition (im Gegensatz zu den zeitgleich handelnden königlichen Gerichten) nur gelegentlich Hexen und Hexer. Auch von der Römischen Inquisition sind diesbezüglich nur Einzelfälle bekannt.[36]

Der Hexerei Verdächtige, gegen die ein Prozess vor einem kirchlichen Gericht geführt wurde, hatten analog zu einem Häresieprozess die Möglichkeit, durch Abschwörung und Buße härteren Strafen zu entgehen. Bei weltlichen Prozessen gab es diese Möglichkeit nicht.

Textlegitimationen

Die Inquisition bezog sich bei ihrem Vorgehen stets sowohl auf Bibelstellen, insbesondere auf das Neue Testament, als auch auf Kirchenväter in mittelalterlicher Interpretation, darunter auch auf Augustinus von Hippo, einen der einflussreichsten Theologen und Philosophen der christlichen Spätantike, der die Auffassung vertrat, dass Ketzer mit Gewalt in den Schoß der Kirche zurückgeführt werden könnten und sollten.

Neues Testament

Das Neue Testament enthält eine Reihe biblischer Urteilssätze, die von der Kirche für den Umgang mit Häretikern ausgelegt werden konnten:

Die Exkommunikation eines Glaubensabweichlers war gleichbedeutend mit dessen Übergabe an den Satan: „Im Namen Jesu, unseres Herrn, wollen wir uns versammeln, ihr und mein Geist, und zusammen mit der Kraft Jesu, unseres Herrn, diesen Menschen dem Satan übergeben zum Verderben seines Fleisches, damit sein Geist am Tag des Herrn gerettet wird“ (1 Kor 5,5 LUT). Entsprechend konnte auch der Satz des Apostels Paulus verstanden werden, der jene „die am Glauben Schiffbruch erlitten […] dem Satan übergeben habe, damit sie in Zucht genommen werden und nicht mehr lästern“ (1 Tim 1,20 LUT). Weniger der Straf- sondern der Isolationsgedanke spiegelt sich in Paulus’ Ansicht, wenn er meint: „Einen ketzerischen Menschen meide, wenn er einmal und noch einmal ermahnt ist“ (Tit 3,10 LUT).

Jesus sagt im Johannesevangelium den Abgefallenen im Gleichnis: „Wer nicht in mir bleibt, der wird weggeworfen wie eine Rebe und verdorrt und man sammelt sie und wirft sie ins Feuer und sie müssen brennen“ (Joh 15,6 LUT). Buchstäblich umgesetzt kann diese Aussage in der Anwendung des Verbrennens als Todesurteil gegen hartnäckige Häretiker gesehen werden. An anderer Stelle fordert Jesus einen Knecht zu einer Zwangsmaßnahme auf: „Geh hinaus auf die Landstraßen und an die Zäune und nötige sie hereinzukommen, dass mein Haus voll werde“ (Lk 14,23 LUT).

Augustinus

Hauptartikel: Augustinus von Hippo
Der Heilige Augustinus und der Teufel, Flügelaltarszene ca. 1430

Bischof Augustinus von Hippo führte im frühen 5. Jahrhundert in Afrika eine Auseinandersetzung mit der von ihm verurteilten Glaubensgemeinschaft der Donatisten, die sich von der römischen Kirche gelöst hatte. In mehreren Werken forderte er gegenüber Häretikern entweder gemäßigte Strenge oder Maßnahmen der weltlichen Macht bis hin zur Todesstrafe, wenn er letztere auch nicht als wünschenswert sah: Corrigi eos volumus, non necari, nec disciplinam circa eos negligi volumus, nec suppliciis quibus digni sunt exerceri (Ep. c, n. 1): „Wir möchten sie verbessert haben, nicht getötet; wir wünschen uns den Triumph der Kirchenzucht, nicht den Tod, den sie verdienen.“

Thomas von Aquin

Der bedeutende Theologe Thomas von Aquin lieferte den theoretischen Unterbau für die mittelalterliche Inquisition. Für Häretiker forderte er in seiner Summa theologica die Exkommunikation und die Todesstrafe. Von ihm stammt der Satz: „Accipere fidem est voluntatis, sed tenere fidem iam acceptam est necessitatis (Die Annahme des Glaubens ist freiwillig, den angenommenen Glauben beizubehalten notwendig)“.

Lokalgeschichte

Im Folgenden wird die Geschichte der Inquisition an unterschiedlichen Einzelschauplätzen dargestellt.

Inquisition in Goa

Der portugiesische König Johann III. setzte sich seit 1540 für die Missionierung Indiens ein, welche in Goa ihren Ausgangspunkt hatte. Um die Reinheit des Glaubens zu bewahren, bat der Jesuit Francisco de Xavier 1545 darum, die Inquisition nach Goa zu schicken.

Einige Opfer waren auch neubekehrte Portugiesen, die nach Einführung der Inquisition in Portugal nach Goa ausgewandert waren. Eines der prominentesten war der Pionier der Tropenmedizin und Leibarzt von mehreren Gouverneuren Garcia de Orta. Er wurde posthum wegen geheimer Ausübung des jüdischen Glaubens verurteilt. Seine Gebeine wurden 1580 öffentlich verbrannt.

Die Inquisition in Goa wurde 1774 durch den portugiesischen Minister Marquês de Pombal vorübergehend beendet. Nach dem Sturz Pombals wurde sie wieder eingeführt.[37]

Inquisition in Venedig

Infolge seiner historischen Sonderstellung in Italien war die kirchliche Glaubensgerichtsbarkeit in Venedig bis 1797 von der Genehmigung des Dogen abhängig und unterstand einer speziellen Aufsicht durch venezianische Behörden. Diese Sonderstellung galt allerdings nicht für die venezianischen Festlandsgebiete, die Terraferma, allerdings drängten venezianische Behörden auch hier oft darauf, eher Milde walten zu lassen.

Wie überall war es auch in Venedig zunächst Sache der Bischöfe, Abweichungen vom rechten Glauben zu verfolgen. Die Glaubensgerichtsbarkeit konnte in Venedig nur nach Genehmigung des Dogen, die für jeden Einzelfall erforderlich war, tätig werden. In der Dogenpromission von 1249 wurde die Ketzerverfolgung unter der einschränkenden Bedingung anerkannt, dass sowohl die Einleitung eines Verfahrens durch den Bischof bzw. Patriarchen wie auch das Urteil von der Zustimmung des Dogen, des Kleinen Rates und des Großen Rates abhängig ist. Erst nach längeren Verhandlungen erreichte die Kurie am 28. August 1289 eine Gesetz über Ketzergerichte, in dem festgelegt wurde, dass das kirchliche Inquisitionstribunal in Venedig aus dem Nuntius, dem Bischof und einem weiteren Geistlichen besteht und die beiden letzteren dieses Amt ohne Bestätigung des Dogen nicht ausüben durften. Vergleichbares galt für die venezianischen Besitzungen außerhalb der Stadt. Jedes Verfahren bedurfte der ausdrücklichen Zustimmung des Dogen und die von ihm eingesetzte Aufseher (Savi contro l'Ecclesia) hatten die Glaubensreinheit, den Schutz des venezianischen Eigentums und die Rechte der Regierung in Einklang zu bringen. Sie hatten die Möglichkeit, ein Verfahren auszusetzen oder ein Urteil zu kassieren. Wenn sie bei einem Prozess nicht anwesend waren, war er nichtig. Die Religionsgerichtsbarkeit wurde spätestens am 20. September 1335 dem Patriarchen entzogen und vom Großen Rat ein Blasphemiemagistrat (Sapientes haeresiarum) gewählt.

Häufig widersetzte sich Venedig der kirchlichen Inquisition, lieferte Beschuldigte nicht aus oder verweigerte die Vollstreckung von Urteilen. Es gibt zahlreiche Beispiele, dass sich "die venezianischen Behörden... in der Regel nicht direkt gegen ein Vorgehen von kirchlichen Stellen gegen unter Ketzerverdacht stehende Personen“ stellten, „jedoch verzögernd und abmildernd in den Gang des Verfahrens ein(griffen)"[38].

Die große Toleranz Venedigs in Glaubensfragen wird besonders deutlich bei der Auseinandersetzung mit dem Protestantismus. 1521 wurde zwar zum Osterfest die Bannbulle Decet Romanum Pontificem Papst Leo X. verlesen, der im gleichen Jahr eingesetzte Magistrato sopra i monasteri diente aber mehr der Überwachung der Klöster als der der Ketzer. Als im gleichen Jahr zwei Padre inquisitori im venezianischen Valcamonica Hexenjagden veranstalten wollten, wurde angeordnet, dass diese durch zwei Dottori laici zu überwachen seien, die Folter nicht angewandt werden dürfe und die Ergebnisse der Verfahren dem venezianischen Rettore von Brescia zur Überprüfung vorzulegen seien: „Man muß in Betracht ziehen, daß jene armen Leute von Valcamonica einfache Menschen mit wenig Verstand sind und daß sie viel eher Prediger mit guter Unterweisung im katholischen Glauben bräuchten als Verfolger.“[39] Das Ansinnen Kaiser Karl V. (HRR) im Jahre 1530, den Protestantismus zu verfolgen, wies Venedig mit dem Hinweis auf seine Freiheit zurück. Auf die 1545 aus Rom ergangene Forderung, die ketzerischen Bücher innerhalb von acht Tagen abzuliefern, entgegnete man, dass es Sache der weltlichen und nicht der kirchlichen Behörden sei, zu entscheiden, welche Schriften verboten werden müssen. Am 22. April 1547 erklärte jedoch der Doge Francesco Donà per Dekret die Wirksamkeit der kirchlichen Inquisition in Venedig und im Folgejahr wurden auf Scheiterhaufen inkriminierte Bücher verbrannt. 1549 veröffentliche der Nuntius Giovanni della Casa einen Katalog verbotener Bücher. Er wurde heftig befehdet. Die Festlegung des Rats der Zehn vom November 1550, dass bei Glaubensgerichten stets ein Staatsvertreter anwesend sein müsse, erscheint wie eine Antwort darauf, wurde jedenfalls in Rom so aufgefasst. Die gegen diese Festlegung des Zehnerrates gerichtete päpstliche Bulle aus dem Jahre 1551 war völlig wirkungslos. Als der Nuntius Bischof Berlingherio Gessi von Rimini sich 1607 beklagte, dass sich in bestimmten Wirtshäusern Protestanten versammelten, entgegnete der Doge, die seien schließlich zur Erholung da und einige Senatoren hätten dazu gelacht.[40]

Im 16. Jahrhundert wurden 803, im 17. Jahrhundert 125 Inquisitionsverfahren gegen Lutheraner in Venedig geführt[41], also ca. 8-13 pro Jahr. 14 Todesurteile durch Ertränken wurden in Venedig gegen Ketzer ausgesprochen und vier Todesurteile gegen Venezianer in Rom, darunter Giordano Bruno.

Nach der erzwungenen Selbstauflösung der Republik Venedig setzte Napoléon 1797 eine Gewissenspolizei ein, die insbesondere die politischen Vorstellungen der Venezianer, ihre Sitten und Vorlieben erforschen sollte. Der geforderte Bericht wurde allerdings niemals fertiggestellt. Napoléon, der den Venezianern vorgeblich Freiheit von adliger und klerikaler Tyrannei bringen wollte, ließ am 29. April 1807 von sogenannten Padri Inquisitori konfiszierte Bücher verbrennen.

Die kirchliche Glaubensgerichtsbarkeit ist nicht zu verwechseln mit der venezianischen Staatsinquisition, die insbesondere in französischen Darstellungen als blutrünstiges Monster verleumdet wird.

Gegenwart

Offizielles Ende der Inquisition

1908 wurde die Römische Inquisition als Organ des Vatikans von Pius X. umbenannt in Sacra congregatio Romanae et universalis Inquisitionis seu Sancti Officii oder kurz Sanctum Officium. Diese Kongregation wurde zum Aufsichtsorgan der lokalen Inquisitionen. Der Papst selbst trug den Titel Präfekt, nahm aber keine Tätigkeit wahr. Stattdessen ernannte er einen Kardinal zum Sekretär. Letzter Sekretär des Sanctum Officium war der zu seiner Amtszeit von einigen Theologen gefürchtete Kirchenjurist und Kardinal Alfredo Ottaviani. Papst Paul VI. restrukturierte 1965 im Rahmen einer Kurienreform auch dieses Dikasterium. Es verlor seine Sonderstellung als oberste Kongregation (lat. suprema congregatio) und wurde in „Kongregation für die Glaubenslehre“ (= doctrina fidei) umbenannt (Abk. CDF). Präfekt ist seitdem nicht mehr der Papst selbst, sondern – wie bei allen anderen Kongregationen auch – ein Kurienkardinal, zuerst Ottaviani, von 1968 bis 1981 der Kroate Franjo Šeper. Der dritte Präfekt war Joseph Kardinal Ratzinger, seit 2005 Papst Benedikt XVI., welcher nach seiner Wahl den kalifornischen Erzbischof William Levada zum Leiter der Glaubenskongregation ernannt hat. Die Kongregation besteht heute aus 25 Mitgliedern (Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe aus 14 verschiedenen Nationen). Hinzu kommen 38 Mitarbeiter und 28 Konsultoren (Berater, in der Regel Theologieprofessoren unterschiedlicher Fachrichtungen). Am 2. Juli 2012 nahm Papst Benedikt Levadas aus Altersgründen vorgebrachtes Rücktrittsgesuch an und bestimmte Gerhard Ludwig Müller zum Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre sowie zum Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, der Päpstlichen Bibelkommission und der Internationalen Theologenkommission.

Dominikaner und Inquisition heute

Im Jahr 2000 veröffentlichte das Provinzkapitel der Dominikanerprovinz Teutonia,[42] der auch Inquisitoren wie Heinrich Institoris angehörten, folgende Erklärung:

„Deutsche Dominikaner waren nicht nur in die Inquisition verstrickt, sondern haben sich aktiv und umfangreich an ihr beteiligt. Historisch gesichert ist die Mitwirkung an bischöflichen Inquisitionen und an der römischen Inquisition. Unabhängig von den vielleicht manchmal nachvollziehbaren historischen Gründen für die Mitwirkung erkennen wir heute die verheerenden Folgen dieses Tuns unserer Brüder. Wir empfinden dies als ein dunkles und bedrückendes Kapitel unserer Geschichte. Dies gilt in gleicher Weise für die nachgewiesene Beteiligung des deutschen Dominikaners Heinrich Institoris an der Hexenverfolgung. Durch das Verfassen des ‚Hexenhammers‘ (Malleus Maleficarum) unterstützte und förderte er die menschenverachtende Praxis der Hexenverfolgung. Folter, Verstümmelung und Tötung haben unendliches Leid über zahllose Menschen gebracht; deutsche Dominikaner haben dazu, neben anderen, die Voraussetzung geschaffen. Die Geschichte dieser Opfer – namenlos und vergessen – können wir nicht ungeschehen machen. Wiedergutmachung ist unmöglich. Uns bleibt die Verpflichtung zur Erinnerung. Wir wissen, dass der Geist von Inquisition und Hexenverfolgung – Diskriminierung, Ausgrenzung und Vernichtung Andersdenkender – auch heute latent oder offen in Kirche und Gesellschaft, unter Christen und Nicht-Christen lebendig ist. Dem entgegenzutreten und sich für eine umfassende Respektierung der Rechte aller Menschen einzusetzen, ist unsere Verpflichtung, die wir Dominikaner den Opfern von Inquisition und Hexenverfolgung schulden. Das Provinzkapitel fordert alle Brüder unserer Provinz auf, unsere dominikanische Beteiligung an Inquisition und Hexenverfolgung zum Thema in Predigt und Verkündigung zu machen.“

Dominikaner und Inquisition

Siehe auch

Quellen

  • Dietrich Kurze: Quellen zur Ketzergeschichte Brandenburgs und Pommerns. de Gruyter, Berlin (u.a.) 1976, ISBN 3-11-004484-6 (Veröffentlichungen der historischen Kommission zu Berlin 45, Quellenwerke 6).
  • Margaret Nickson: The Pseudo-Reinerius treatise, the final stage of a thirteen century work on heresy form the diocese of Passau. In: Archives d’ histoire doctrinale et littéraire du Moyen âge 42 (1967), ISSN 0373-5478, S. 255–314.
  • Alexander Patschovsky: Der Passauer Anonymus. Ein Sammelwerk über Ketzer, Juden, Antichrist aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Hiersemann, Stuttgart 1968 (Monumenta Germaniae Historica, Schriften 22).
  • Alexander Patschovsky (Hrsg.): Quellen zur böhmischen Inquisition im 14. Jahrhundert. Monumenta Germaniae Historica, München 1985 (Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters, 11; unveränd. Nachdr. d. 1979 im Verlag Böhlau, Weimar, ersch. Ausg.), ISBN 978-3886120710.
  • Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum. 6. Aufl., Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 2007, ISBN 3-423-30780-3.

Literatur

Bibliographie

  • Emil van der Vekene: Bibliotheca bibliographica historiae sanctae inquisitionis (Bibliographisches Verzeichnis des gedruckten Schrifttums zur Geschichte und Literatur der Inquisition). Bände 1–3. Topos, Vaduz 1982–1992, ISBN 3-289-00578-X.

Überblickswerke

  • Das Buch der Inquisition. Das Originalhandbuch des Inquisitors Bernard Gui. Aus dem Lateinischen von Manfred Pawlik, eingeführt und herausgegeben von Petra Seifert. Pattloch, Augsburg 1999, ISBN 3-629-00855-0.
  • Laurent Albaret: L’Inquisition: rempart de la foi. Gallimard, Paris 1998, ISBN 2-07-053458-8.
  • Dietrich Kurze: Anfänge der Inquisition in Deutschland. In: Peter Segl (Hrsg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich. Böhlau, Köln [u.a.] 1993, ISBN 3-412-03392-8, (Bayreuther Historische Kolloquien 7), S. 131–194.
  • Henry Charles Lea: Geschichte der Inquisition im Mittelalter. Band 1–3, Eichborn, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-8289-0375-4, [Nachdr. der Ausg. v. 1905].
  • Henry Charles Lea: Die Inquisition. (Repr.), Eichborn, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-8218-4424-8.
  • Henri Maisonneuve: L’Inquisition. Desclée [u.a.], Paris 1989, ISBN 2-7189-0418-6.
  • Jörg Oberste: Ketzerei und Inquisition im Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2007, ISBN 978-3-534-15576-7, (= Geschichte kompakt).
  • Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. Beck, München 2004, ISBN 978-3-406-50840-0.
  • Peter Segl (Hrsg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich. Böhlau, Köln [u.a.] 1993, ISBN 3-412-03392-8, (Bayreuther Historische Kolloquien 7), S. 1–28 (s.a. Winfried Trusen, ebd., S. 39–76.).
  • Hans Conrad Zander: Kurzgefasste Verteidigung der heiligen Inquisition. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2007, ISBN 978-3-579-06952-4

Römische und Spanische Inquisition

  • Peter Godman: Die geheime Inquisition: aus den verbotenen Archiven des Vatikans. 3. Aufl., Ullstein, München 2001, ISBN 3-471-79418-2.
  • Samuel G. Goodrich (Hrsg.): Records of the Spanish inquisition: translated from the original manuscripts. Goodrich, Boston 1828. online
  • Gustav Henningsen: The Database of the Spanish Inquisition. The “relaciones de causas”-project revisited. In: Heinz Mohnhaupt, Dieter Simon (Hrsg.): Vorträge zur Justizforschung. Geschichte und Theorie. Bd. 2, Rechtsprechung, Klostermann, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-465-02627-6, (Materialien und Studien 7).
  • Fritz Heymann: Tod oder Taufe: Vertreibung der Juden aus Spanien und Portugal. Jüdischer Verlag, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-633-54070-9.
  • Hubert Wolf (Hrsg.): Römische Inquisition und Indexkongregation: Grundlagenforschung: 1814–1917. 7 Bände. Schöningh, Paderborn [u.a.] 2005–2007, ISBN 3-506-72950-0.
  • Hubert Wolf (Hrsg.): Römische Inquisition und Indexkongregation: Grundlagenforschung: 1701–1813. 6 Bände. Schöningh, Paderborn [u.a.] 2009–2010, ISBN 978-3-506-76833-9.

Inquisition als Mythos und Verbrechen

  • Josif R. Grigulevic: Ketzer – Hexen – Inquisitoren. 2. Aufl., Ahriman, Freiburg (Breisgau) 2000, ISBN 3-89484-500-7, (Unerwünschte Bücher zur Kirchengeschichte, 1).
  • Michael Hesemann: Die Dunkelmänner. Mythen, Lügen und Legenden um die Kirchengeschichte. Sankt-Ulrich, Augsburg 2007, ISBN 3-86744-016-6.

Einzeluntersuchungen

  • Arnold Angenendt: Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert. Aschendorff, Münster/Westfalen 2007, ISBN 3-402-00215-9, S. 232–371.
  • Matthias Benad: Domus und Religion in Montaillou. Katholische Kirche und Katharismus im Überlebenskampf der Familie des Pfarrers Petrus Clerici am Anfang des 14. Jahrhunderts. Habilitationsschrift. Universität Frankfurt am Main 1987. Spätmittelalter und Reformation. Neue Reihe, 1. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-145562-2.
  • Riccardo Calimani: Die Kaufleute von Venedig. Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, Düsseldorf 1988, München 1990.
  • Ludwig Theodor Elze: Geschichte der protestantischen Bewegungen und der deutschen evangelischen Gemeinde in Venedig. Bielefeld 1883, Reprint o.O.o.J (2010).
  • Carlo Ginzburg: Der Käse und die Würmer. Die Welt eines Müllers um 1600. Syndikat, Frankfurt am Main 1979, ISBN 3-8108-0118-6.
  • Herbert Grundmann: Neue Beiträge zur Geschichte der religiösen Bewegungen im Mittelalter. In: Herbert Grundmann: Ausgewählte Aufsätze. Band 1: Monumenta Germaniae Historica. Schriften 25/1. Stuttgart 1976.
  • Herbert Grundmann: Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Untersuchungen über die geschichtlichen Zusammenhänge zwischen der Ketzerei, den Bettelorden und der religiösen Frauenbewegung im 12. und 13. Jahrhundert und über die geschichtlichen Grundlagen der deutschen Mystik. Historische Studien, 267. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1977 (= Ebering, Berlin 1935).
  • Herman Haupt: Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. In: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. 1, 1889, S. 285–330.
  • Herman Haupt: Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland seit der Mitte des 14. Jahrhunderts. In: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. 3, 1890, S. 337–401.
  • Franz Ilwof: Die Waldenser in Österreich. In: Österreichisch-Ungarische Revue. 12, 1892, S. 81–93.
  • Emmanuel Le Roy Ladurie: Montaillou. Ein Dorf vor dem Inquisitor 1294–1324. Propyläen, Frankfurt am Main, Berlin, Wien 1980, ISBN 3-549-07390-9.
  • Malcom Lambert: Geschichte der Katharer. Aufstieg und Fall der großen Ketzerbewegung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2001.
  • Malcom Lambert: Ketzerei im Mittelalter. Häresien von Bogumil bis Hus. Bechtermünz, Augsburg 2004, ISBN 3-8289-4886-3.
  • Werner Maleczek: Die Ketzerverfolgung im österreichischen Hoch- und Spätmittelalter. In: Erich Zöllner (Hrsg.): Wellen der Verfolgung in der österreichischen Geschichte. Schriften des Institutes für Österreichkunde, 48. Wien 1986, S. 18–39.
  • Johann Martinu: Die Waldesier und die husitische Reformation in Böhmen. Wien (u.a.) 1910.
  • Amadeo Molnár: Die Waldenser. Geschichte und europäisches Ausmass einer Ketzerbewegung. Herder, Freiburg im Breisgau, Basel, Wien 1994, ISBN 3-451-04233-9 (= Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1980, ISBN 3-525-55373-0).
  • Jörg Oberste: Der „Kreuzzug“ gegen die Albigenser. Ketzerei und Machtpolitik im Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003.
  • Jörg Oberste: Krieg gegen Ketzer? Die „defensores“, „receptatores“ und „fautores“ von Ketzern und die „principes catholici“ in der kirchlichen Rechtfertigung des Albigenserkriegs. In: Andreas Holzem (Hrsg.): Kriegserfahrung im Christentum. Religiöse Gewalttheorien in der Geschichte des Westens. Krieg in der Geschichte. Schöningh, Paderborn u.a. 2009.
  • Stefan Oswald: Die Inquisition, die Lebenden und die Toten. Venedigs deutsche Protestanten. Sigmaringen 1989.
  • Alexander Patschovsky: Die Anfänge einer ständigen Inquisition in Böhmen. Ein Prager Inquisitoren-Handbuch aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters, 3. de Gruyter, Berlin u.a. 1975, ISBN 3-11-004404-8.
  • Alexander Patschovsky: Ketzer und Ketzerverfolgung in Böhmen im Jahrhundert vor Hus. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. 32, 1981, S. 261–272 (online)
  • Sascha Ragg, Ketzer und Recht. Die weltliche Ketzergesetzgebung des Hochmittelalters unter dem Einfluß des römischen und kanonischen Rechts (MGH. Studien und Texte 37), Hannover 2006.
  • G. Rein: Paolo Sarpi und die Protestanten. Ein Beitrag zur Geschichte der Reformationsbewegung in Venedig im Anfang des siebzehnten Jahrhunderts. Helsingfors 1904, Reprint o.O.o.J (2010).
  • Saverio Ricci: Il Sommo Inquisitore. Giulio Antonio Santori tra autobiografia e storia (1532–1602). Salerno, Rom 2002, ISBN 88-8402-393-9.
  • Benjamin Scheller, Die Bettelorden und die Juden. Mission, Inquisition und Konversion im Südwesteuropa des 13. Jahrhunderts: ein Vergleich. In: Wolfgang Huschner, Frank Rexroth (Hrsg.): Gestiftete Zukunft im mittelalterlichen Europa. Festschrift für Michael Borgolte zum 60. Geburtstag. Akademie, Berlin 2008, S. 89–122.
  • Peter Segl: Häresie und Inquisition im Bistum Passau im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert. In: Ostbairische Grenzmarken. 23, 1981, S. 45–65.
  • Peter Segl: Ketzer in Österreich. Untersuchungen über Häresie und Inquisition im Herzogtum Österreich im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert. Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte, 5. Schöningh, Paderborn u.a. 1984.
  • Gerhard Söllbach (Hrsg.): Pierre des Vaux de Cernay: Kreuzzug gegen die Albigenser. Zürich 1997.
  • Marion Steinbach: Juden in Venedig 1516-1797. Zwischen Isolation und Integration. Frankfurt 1992.
  • Eric W. Steinhauer, Von der Inquisition zur Lehrbeanstandung: ein historischer Rückblick. In: Reimund Haas, Eric W. Steinhauer (Hrsg.): „Die Hand des Herrn hat diesen Weinberg angelegt und ihn gepflegt“: Festgabe für Karl Josef Rivinius SVD. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2006, S. [289]–305. Volltext
  • Winfried Trusen: Der Inquisitionsprozess. Seine historischen Grundlagen und frühen Formen. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung. 74, 1988, S. 168–230.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Constitutio contra haereticos Lombardiae (März 1224), in: MGH, Leges IV, Tomus II (Hannover 1896), S. 126–127. Nr. 100
  2. Constitutio contra haereticos (22. Februar 1232), in: MGH, Leges IV, Tomus II (Hannover 1896), S. 194–195, Nr. 157
  3. Amadeo Molnár: Die Waldenser. Geschichte und europäisches Ausmass einer Ketzerbewegung; Freiburg im Breisgau, Basel, Wien: Herder, 1994, S. 146.
  4. Angaben aus: Franz Ilwof: Die Waldenser in Österreich; in: Österreichisch-Ungarische Revue 12 (1892), S. 84.
  5. 5,0 5,1 Schreiben Avignon vom 11. Oktober 1364 Textbeilagen zu Straßburger Beginenverfolgung
  6. Johann Martinu: Die Waldesier und die husitische Reformation in Böhmen; Wien (u.a.) 1910, S. 98.
  7. Sehr ausführlich hierzu: Alexander Patschovsky: Der Passauer Anonymus. Ein Sammelwerk über Ketzer, Juden, Antichrist aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Monumenta Germaniae Historica. Schriften 22; Stuttgart: Hiersemann, 1968 (Zugleich: Dissertation an der Universität München, 1968).
  8. Vgl. Werner Maleczek: Die Ketzerverfolgung im österreichischen Hoch- und Spätmittelalter; in: Erich Zöllner (Hrsg.): Wellen der Verfolgung in der österreichischen Geschichte; Schriften des Institutes für Österreichkunde, 48; Wien 1986; S. 18–39.
  9. Vgl. die Angaben und Quellen im Artikel: Petrus Zwicker.
  10. Unter volljährig wurden alle männlichen Einwohner ab 14 und alle weiblichen Einwohner ab 12 Jahren verstanden. Die Verhörten wurden ins Kloster Saint-Sernin in Toulouse zitiert. Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 30f.
  11. Malcom Lambert: Geschichte der Katharer. Aufstieg und Fall der großen Ketzerbewegung; Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2001, S. 229.
  12. Alexander Patschovsky: Ketzer und Ketzerverfolgung in Böhmen im Jahrhundert vor Hus; in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 32 (1981), S. 261–270 und Herman Haupt: Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts; in: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1 (1889), S. 308f.
  13. Alexander Patschovsky: Ketzer und Ketzerverfolgung in Böhmen im Jahrhundert vor Hus; in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 32 (1981), S. 270 sowie Alexander Patschovsky: Die Anfänge einer ständigen Inquisition in Böhmen. Ein Prager Inquisitoren-Handbuch aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts; Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters, 3; Berlin u.a.: de Gruyter, 1975, S. 28.
  14. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 47.
  15. So beispielsweise die von Ottokar II. Přemysl angeregte Inquisition von ca. 1260 im österreichischen Donauraum. Vgl. Herman Haupt: Waldenserthum und Inquisition im südöstlichen Deutschland bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts; in: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1 (1889), S. 298.
  16. Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 47.
  17. Vgl. Ad Extirpanda, §23.
  18. Dieser schrittweise Ablauf wurde bereits in den 1220er Jahren entwickelt und kam während der Dominikanerinquisition in der Diözese Toulouse in den 1230er Jahren bereits zum Einsatz. Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 28.
  19. Vgl. entsprechende Anmerkung hierzu bei: Inquisition in Frankreich.
  20. Die Folter fand beispielsweise in den 1220er Jahren in den Statuten der oberitalienischen Städte breite Aufnahme. Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 51.
  21. Vgl. Malcom Lambert: Geschichte der Katharer. Aufstieg und Fall der großen Ketzerbewegung; Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2001, S. 229 und Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 51.
  22. Malcom Lambert: Geschichte der Katharer. Aufstieg und Fall der großen Ketzerbewegung; Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2001, S. 274 und 313.
  23. Dietrich Kurze: Quellen zur Ketzergeschichte Brandenburgs und Pommerns. de Gruyter, Berlin (u.a.) 1976, (Veröffentlichungen der historischen Kommission zu Berlin 45, Quellenwerke 6), S. 74.
  24. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 15f.
  25. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 29f.
  26. Zahlen aus: Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 55.
  27. Vgl. die Quellenangaben im Artikel: Petrus Zwicker
  28. Margaret Nickson: The Pseudo-Reinerius treatise, the final stage of a thirteen century work on heresy form the diocese of Passau. In: Archives d’ histoire doctrinale et littéraire du Moyen âge 42 (1967), S. 310.
  29. Max Sebastián Hering Torres: Rassismus in der Vormoderne. Die »Reinheit des Blutes« im Spanien der Frühen Neuzeit, S. 72. ISBN 3-593-38204-0, abgefragt am 1. November 2009
  30. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 60.
  31. Zu den in diesem Absatz angegebenen Zahlen: Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 68 und 90.
  32. Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 98.
  33. Vgl. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 106.
  34. Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 58.
  35. Vgl. hierzu: Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 110-120.
  36. Angaben aus: Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit; München 2004, S. 110–120
  37. Angaben aus: Ronald Daus: Die Erfindung des Kolonialismus. Hammer, Wuppertal 1983, ISBN 3-87294-202-6.
  38. Jörg Reimann: Venedig und Venetien 1450 bis 1650. Politik, Wirtschaft, Bevölkerung und Kultur: Mit zwei Füßen im Meer, den dritten auf dem platten Land, den vierten im Gebirge. Hamburg 2006 S. 73f
  39. Zit. n. Alvise Zorzi: Venedig. Die Geschichte der Löwenrepublik. Deutsch von Sylvia Höfer. Düsseldorf 1985 S. 378
  40. (Brief des Nuntius an Papst Paul V. zit. bei G. Rein: Paolo Sarpi und die Protestanten. Ein Beitrag zur Geschichte der Reformationsbewegung in Venedig im Anfang des siebzehnten Jahrhunderts. Helsingfors 1904. Reprint o.O.o.J (2010) Fußn. 2 S. 59
  41. B. Cecchetti: La Repubblica di Venezia e la Corte di Roma nei rapporti della Religione. Venezia 1874 S. 4ff. Siehe auch Reimann S. 71 bzw. 73 und Hans von Zwiedineck-Südenhorst: Venedig als Weltmacht und Weltstadt. Bielefeld/Leipzig 1897, 1899, 2. Auflage 1906, 3. Auflage 1925, Reprint der Ausgabe von 1899 o.O.o.J. (2010) S. 146
  42. Text online
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