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Johannes Calvin

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Calvin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu weiteren Namensträgern und Bedeutungen, siehe Calvin (Begriffsklärung).
Porträt von Johannes Calvin.
Unterschrift Johannes Calvin

Johannes Calvin (latinisiert: Ioannes Calvinus, daraus re-galliziert Jean Calvin ([ʒɑ̃ kalvɛ̃]), auch Johan Calvin, eigentlich Jehan Cauvin ([ʒɑ̃ koːvɛ̃]); * 10. Juli 1509 in Noyon, Picardie; † 27. Mai 1564 in Genf) war ein Reformator französischer Abstammung und Begründer des Calvinismus. Er gilt als Vertreter einer kerygmatischen Theologie.

Leben

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Institutio Christianae Religionis, Calvins Hauptwerk

Johannes Calvin war der zweite von vier Söhnen der Eheleute Gerard Cauvin und Jeanne geb. Le Franc. Calvins Vater stammte aus einer Schifferfamilie, hatte es aber bis zum Generalprokurator des Bischofs Charles de Hangest und des Domkapitels von Noyon gebracht. Calvins Mutter war die aus einer flämischen Familie stammende Tochter eines Gastwirts. Besonders die Mutter erzog den kleinen Jean in der römisch-katholischen Frömmigkeit. Sie starb, als er erst fünf Jahre alt war.

Calvins Vater sorgte dafür, dass sein Sohn die Lateinschule seiner Heimatstadt Noyon, das Collège des Capettes, besuchte, damit er einmal studieren könnte. Durch den Kontakt des Vaters zu der adligen Familie de Hangest-Montmort hatte er ab 1520 Umgang mit deren gleichaltrigen Söhnen. Er durfte an deren Hausunterricht teilnehmen und lernte so auch adelige Umgangsformen.

Calvin erhielt ab 1521 als Pfründe ein Viertel der Einkünfte eines Kaplans an der Kathedrale von Noyon, womit er sein Studium selbst finanzieren konnte. Im Hochsommer 1523 brach er zum Studieren nach Paris auf. Zunächst wohnte er bei seinem Onkel, dem Schlosser und Schmied Richard Cauvin; dann fand er einen Platz im Collège de la Marche. Er begann mit dem Grundstudium, dem Studium der „Sieben freien Künste“ (septem artes liberales): Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie. Doch schon nach wenigen Monaten bestimmte das Domkapitel in Noyon, dass er auf das Collège de Montaigu an der Sorbonne wechseln solle. 1528 erwarb er den Titel „Magister artium“.

Hiernach forderte sein Vater ihn auf, nicht Theologie, sondern Rechtswissenschaft zu studieren. Inzwischen war nämlich dieser in Streit mit seinem kirchlichen Arbeitgeber über die Verwaltung zweier Erbschaften geraten, in dessen Verlauf der kleine Kirchenbann über ihn verhängt worden war. Calvin ging 1528 nach Orléans, 130 km südlich von Paris, um dort Römisches Recht zu studieren. Dort gelang es dem Deutschen Melchior Volmar, Lehrer für Griechisch und Anhänger Luthers, ihn für humanistische Studien zu begeistern. Später wechselte Calvin nach Bourges. Er war ein eifriger Student, der über ein einzigartiges Gedächtnis verfügte und auch nachts las und arbeitete. Dank seines Wissens erwarb er sich grosse Anerkennung bei seinen Professoren und Mitstudenten. Er schloss das Studium als Lizentiat der Rechte ab. Die Fakultät bot ihm die Würde eines Doktors an, die er jedoch ablehnte.

Im Frühjahr 1531 verstarb sein Vater.[1] Calvin, der zu dem Sterbenden geeilt war, musste miterleben, wie diesem, der jahrzehntelang im Dienst der Kirche gestanden hatte, die Totenmesse verweigert wurde, weil er im kleinen Kirchenbann war. Anschliessend ging er wieder nach Paris.[1] Er gab die Juristerei auf und wandte sich ganz den im Trend liegenden humanistischen Studien zu. Diese betrieb er an dem 1530 von König Franz I. gegründeten Collège des trois langues (Kolleg der drei Sprachen: Hebräisch, Griechisch, Latein), das als Gegengewicht zu der konservativen, im Geist der Scholastik beharrenden Sorbonne etabliert worden war.

Im Haus seines Wohnungsgebers, des reichen Tuchhändlers Étienne de la Forge, der Martin Luthers Gedanken verbreitete, traf sich heimlich ein Kreis „Evangelischer“ Christen. Dazu gehörte auch Gérard Roussel, Prediger am Hof des Königs. Calvin, der an diesen Versammlungen teilnahm, beschäftigte sich mit der reformatorischen Lehre.

Im April 1532 veröffentlichte er als erste Frucht seiner humanistischen Studien einen Kommentar zu Senecas De clementia („Über die Milde“), der Kritik an dem grossen Humanisten Erasmus von Rotterdam übte[2], naturgemäss aber nur für ein kleines Publikum bestimmt war.

1533 führte die Schwester des Königs, Margarete von Navarra, in Paris für mehrere Monate die Regierungsgeschäfte für ihren in Madrid gefangengehaltenen Bruder. Sie stand der evangelischen Lehre nahe. Zu den biblischen Predigten ihres Beichtvaters, des Hofpredigers Gérard Roussel, kamen Tausende.

Calvins Freund Nikolaus Kop war zum neuen Rektor der Universität berufen worden. Für Allerheiligen 1533 stand eine Antrittsrede vor den Vertretern der Universität und vor kirchlichen Würdenträgern an. Calvin und sein Freund entwickelten gemeinsam diese Antrittsrede, in der die althergebrachte Scholastik als „Ketzerei“ bezeichnet, die lutherische Lehre als rechtgläubig dargestellt wurde und offen zur Akzeptanz der verfemten Evangelischen aufgerufen wurde.[1] Die Folge war ein Tumult unter den Zuhörern und eine Anzeige gegen Kop beim höchsten Pariser Gericht, dem Parlement. Kop und seine Freunde mussten fliehen. Calvin selbst seilte sich, während die Verfolger schon an die Tür klopften, an zusammengebundenen Leinentüchern aus einem Fenster zum Hof ab.

St. Nikolaus in Strassburg, wo Calvin ab 1538 predigte

Calvin flüchtete zunächst nach Angoulême zu seinem ehemaligen Mitstudenten Louis du Tillet, der inzwischen Pfarrer und Domherr an der Kathedrale von Angoulême geworden war, und verbarg sich unter dem Decknamen „Charles d’Espeville“. Im April 1534 begab er sich kurz in seine Heimatstadt Noyon, um seine Pfründe offiziell zurückzugeben. Von dort aus ging er an den kleinen Hof Margaretes von Navarra in Nérac. Hier hatten inzwischen auch andere reformatorisch denkende Persönlichkeiten Zuflucht gefunden, so Gérard Roussel sowie der Humanist und Luther-Kenner Jacques Lefèvre d’Étaples (alias „Faber Stapulensis“), Übersetzer der lateinischen Bibel (Vulgata) ins Französische und ehedem Mittelpunkt eines reformatorisch gesinnten Kreises in Paris.

Als Frucht seines Studiums, vieler Gespräche und tiefen Nachdenkens über das bisher Erlebte bildete sich offenbar während dieser Zeit Calvins bewusste Entscheidung für die Reformation heraus. Zugleich begann er in der Abgeschiedenheit seines Exils mit der Systematisierung seiner Anschauungen und leistete Vorarbeiten für die spätere Institutio.

Einerseits war es, wie bei Martin Luther, die Botschaft von der rechtfertigenden Gnade Gottes in Jesus Christus, die auch für ihn eine Befreiung gewesen war. Er selbst sagte später:

„Sooft ich mich nämlich in mich vertiefte oder das Herz zu Dir erhob, erfasste mich eine wahnsinnige Angst, von der mich keine Sühnemittelchen und keine Busswerke heilen konnten. Je näher ich mich betrachtete, umso schärfer trafen Stacheln mein Gewissen. Inzwischen trat eine erheblich hiervon abweichende Form der Lehre ans Licht, die uns zwar nicht vom christlichen Herkommen abbrachte, sondern die uns zu seiner Quelle zurückleitete. Sie gab der Heilslehre wie einer vom Schlamm gereinigten Gestalt die ursprüngliche Gestalt wieder.“

Andererseits scheute sich Calvin (möglicherweise aus Respekt vor der Institution katholische Kirche), sich von ihr zu trennen.

„Zunächst war ich dem Aberglauben des Papsttums so hartnäckig erlegen, dass es nicht leicht war, mich aus diesem Sumpf herauszuziehen. Darum hat Gott mein trotz seiner Jugend schon recht starres Herz durch eine unerwartete Bekehrung zur Gelehrsamkeit gebracht.“

Nachdem sich die Aufregung um die Kop-Affäre gelegt hatte, ging Calvin zurück nach Paris und besuchte den Kreis reformatorisch gesinnter Personen, den er von früher kannte. Auch der spanische Arzt Michael Servetus bat ihn um ein Treffen, erschien dann jedoch selbst nicht.

„Ich war bereit, in Paris mein Leben für ihn zu wagen, um ihn, wenn möglich, für unseren Heiland zu gewinnen; aber obwohl er das Opfer, das ich ihm anbot, sah, wollte er keinen Gebrauch davon machen.“

Kaum hatte sich Calvin entschieden der Reformation zugewandt, strömten ihm Menschen zu, die ihn hören wollten. Er reiste umher. In Crotelles teilte er, der kein geweihter Priester und auch kein examinierter Theologe war, zum ersten Mal das Abendmahl aus – und das in beiderlei Gestalt (Brot und Wein).

Am 18. Oktober 1534 wurden überall in Paris sowie am Schlafgemach des Königs, der gerade in Amboise weilte, antikatholische und zugleich lutherkritische Plakate entdeckt:

„Wahrhaftige Artikel über den abscheulichen, grossen und unerträglichen Missbrauch der päpstlichen Messe.“

Der König geriet in Zorn und ordnete die Verfolgung der Evangelischen an. Das Parlament führte zahlreiche Ketzerprozesse; bald darauf wurden überall Menschen auf Scheiterhaufen verbrannt, darunter auch Calvins früherer Gastgeber, Étienne de la Forge. Calvin verliess wieder einmal Paris. Mit seinem Freund Louis du Tillet gelangte er nach Strassburg, damals eine Freie Reichsstadt, und wurde dort von Martin Bucer, dem Reformator der Stadt, empfangen.

Auf seiner Flucht kam er 1535 ins evangelische Basel. Unter dem Decknamen Martianus Lucianus nahm er sich eine Wohnung. Hier, in Basel, traf er Nikolaus Kop wieder. Bei dem Humanisten Simon Grynäus, einem herausragenden Griechischlehrer der damaligen Zeit, nahm er Unterricht; drei Jahre später widmete er ihm in Dankbarkeit seinen Kommentar zum Römerbrief. Calvin vervollkommnete zur gleichen Zeit seine Fähigkeiten im Hebräischen. Er lernte Heinrich Bullinger und Guillaume Farel kennen und bekam nun auch wieder eine Verbindung zu seinem Vetter Pierre-Robert Olivétan, der die Bibel ins Französische übersetzt hatte (Bible de Genève). Olivetan bat ihn, eine Vorrede zu seiner Bibelübersetzung beizusteuern. Die Vorrede wurde Calvins erste theologische Veröffentlichung.

Hauptsächlich arbeitete er jedoch an seiner Institutio Christianae Religionis (dt. „Unterricht in der christlichen Religion“). Dabei war Calvin von der Verfolgung seiner Glaubensgenossen in Frankreich bewegt und wollte darlegen, dass sie mitnichten Ketzer und Aufwiegler seien, sondern seriöse Erneuerer des biblischen Glaubens und der wahren Kirche. Er widmete die Institutio dem französischen König Franz I. Calvin vollendete die Institutio, die zunächst sechs Kapitel umfasste, am 23. August 1535. Im März 1536 wurde sie dann beim Basler Buchdrucker Thomas Platter gedruckt und veröffentlicht. Bis 1559 wurde die Institutio fortlaufend erweitert, wuchs zu einem als bedeutend geltenden Lehrwerk des christlichen Glaubens im reformatorischen Sinne heran und wurde zunächst ins Französische, dann später in viele andere Sprachen übersetzt.

Im Winter 1535/36 zog Calvin nach Ferrara. Die gebildete Herzogin Renata von Ferrara, Schwägerin des französischen Königs, unterstützte seine humanistischen und reformatorischen Bestrebungen. Sie und Calvin blieben dauerhaft freundschaftlich miteinander verbunden.

Calvins Katheder in Strassburg
Calvins Stuhl in der Genfer Kathedrale

Im Mai 1536 war Calvin wieder in Basel. Die Institutio hatte ihn inzwischen bekannt gemacht. Da König Franz I. die Verfolgung der Evangelischen für beendet erklärt hatte, reiste Calvin noch einmal nach Noyon, ordnete verbliebene Angelegenheiten und trat mit seinem jüngeren Bruder Antoine und seiner aus der zweiten Ehe des Vaters stammenden Stiefschwester Marie die Rückreise an. Um Kriegshandlungen in Savoyen zu umgehen, wollte er über Genf nach Strassburg reisen. Der reformatorische Prediger Guillaume Farel hielt ihn in Genf fest und beschwor ihn, sich dort für die Sache der Reformation einzusetzen. Calvin erarbeitete eine Gemeindeordnung mit strenger Kirchenzucht, die das gesamte öffentliche und private Leben einer minutiösen Regulierung unterwarf und durch äusserst effiziente Überwachungsmassnahmen sowie ein rigides weltliches und geistiges Strafregiment selbst bei geringfügigen Verstössen eine Atmosphäre der Denunziation und Angst verbreitete, in der es keinerlei individuellen Spielraum mehr gab. Im Kern ging es um die Verpflichtung zur regelmässigen Beteiligung an Gottesdienst und Predigt sowie um die Unterdrückung sämtlicher privater Vergnügungen und Neigungen. Sie stiess zunächst auf heftige Widerstände. 1538 wurden er und Farel aus Genf verwiesen, da sie der gesamten Gemeinde das Abendmahl versagten. Dies war eine Protestaktion der beiden als Reaktion auf die Tatsache, dass der Genfer Rat einige Rituale und Bräuche wie zum Beispiel die Verwendung des Taufbeckens oder der Hostie bei der Abendmahlsfeier einführen wollte, um damit der verbündeten Stadt Bern zu gefallen. Infolge der Ausweisung aus Genf kam Calvin 1538 nach Strassburg, wo er eine biblische Professur innehatte und die französische Flüchtlingsgemeinde betreute. Durch Kontakt mit dem dort ansässigen Martin Bucer wurde Calvin in seiner Theologie geprägt, beispielsweise in der Prädestinationslehre, im Abendmahlsverständnis und in der Vierämterlehre. Calvin predigte und hielt Gottesdienste in den Kirchen St. Nikolaus, St. Magdalena und der Dominikanerkirche ab.[3] 1539 erhielt er das Bürgerrecht.

Johannes Calvin in späteren Jahren

Um jedoch die kirchliche und politische Ordnung zu stabilisieren, bat der Rat der Stadt Genf Calvin 1540 um seine Rückkehr in die Stadt. In längeren Verhandlungen setzte Calvin Zugeständnisse für seine Rückkehr durch, unter anderem die Zusage, eine Kirchenordnung, einen Katechismus und die Kirchenzucht einzuführen. Im September 1541 kehrte Calvin nach Genf zurück[4], und noch im gleichen Jahr entstand unter seiner Federführung die Genfer Kirchenordnung. 1542 folgte der zweite Genfer Katechismus.

In der Folgezeit kam es zwischen dem Rat der Stadt und Calvin immer wieder zu Spannungen, weil er mehr Selbständigkeit für die Kirche forderte, als der Rat zugestehen wollte. Vieles geschah aber auch im Konsens, nicht zuletzt die Verbannungen von Theologen, die eine aus Sicht Calvins und des Rats falsche Lehre vertraten. Im Oktober 1553 kam es zur Hinrichtung des spanischen Arztes Michael Servetus, der auf Veranlassung Calvins durch Beschluss des Rats der Stadt zum Tode verurteilt wurde, weil Servetus die Trinitätslehre ablehnte. Calvin war, wie auch in zahlreichen weiteren Fällen von Verbannungs- und Todesurteilen, eindeutig der Hauptverantwortliche für Servetus’ öffentliche Hinrichtung in Genf; er behauptete später, sich vergeblich für eine „milde“ Form der Hinrichtung eingesetzt haben.[5] Servetus wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt.[6]

Am 10. August 1540 heirateten Calvin und Idelette de Bure. Sie war ein Mitglied der Strassburger Flüchtlingsgemeinde, war seit kurzem verwitwet und brachte zwei Kinder mit in die Ehe. Der am 28. Juli 1542 geborene gemeinsame Sohn Jacques starb im Alter von etwa vier Wochen. Idelette de Bure starb am 29. März 1549 in Genf.[4]

1552 und 1553 setzte sich Calvin für die Freilassung der Fünf Märtyrer von Lyon ein, fünf im römisch-katholischen Lyon inhaftierte reformiert gesinnte Theologen, die kurz zuvor ihr Studium in Lausanne und Genf abgeschlossen hatten, und betreute sie brieflich auch seelsorgerlich:[7] Ihre Lehre entsprach seiner eigenen. Sie starben am 16. Mai 1553 auf dem Scheiterhaufen.

Calvins Arbeit wurde nach und nach nicht nur in Genf anerkannt, obwohl er noch bis 1555 stark umstritten war. In Kirchenkreisen war er aber nach dieser Zeit doch äusserst einflussreich. Da Calvin lange noch französischer Bürger war, konnte er zwar keinem politischen Gremium angehören, übte aber gestützt auf seine überragende Autorität, die es ihm ermöglichte, sich die politischen Gremien gefügig zu machen, gleichwohl schliesslich geradezu diktatorische Macht aus. „Vierzehn Jahre kämpfte Calvin mit dem Rat und den politischen Instanzen der Stadt [Genf] um die Macht […]. Er vermochte […] sowohl die Geistlichkeit als auch die in kirchlichen Dingen allmächtige Oberinstanz des Konsistoriums geschlossen hinter sich zu bringen. Zudem konnte er auf die Ergebenheit der […] Glaubensflüchtlinge zählen. Desgleichen verstand er sich bei einem Teil der städtischen Politiker in Respekt zu setzen. Mit dieser Hausmacht brachte er auf dem Umweg über das kirchliche Sittenregiment, die Kirchenzucht, einzelne Personen und kleinere Gruppen seiner politischen Gegner aus der altgenferischen Führungsschicht nach und nach zu Fall. Im Jahr des Augsburger Religionsfriedens, 1555, gewannen seine Anhänger in den entscheidenden politischen Gremien des Stadtstaats die Mehrheit. Seitdem war Calvin der mächtigste Mann in Genf. Nach dem Umschwung von 1555 machten seine Anhänger von der Macht, die sie legal ergriffen hatten, gegen die politische und kirchliche Opposition rigoros Gebrauch. Sie verbannten ihre Gegner, liessen Todesurteile fällen und konfiszierten das Vermögen der Missliebigen. Angehörige der wohlhabenden Schichten verliessen in Mengen die Stadt.“[8]

Bereits das 1553 ergangene Todesurteil gegen Michael Servetus war unter dem bestimmenden Einfluss Calvins zustande gekommen,[9] den der Genfer Rat „als Ankläger und, wie in anderen Fällen auch, als juristisch-theologische Sachverständigen zugleich zum Prozeß heran“[10] zog. Die Anzeige war von Calvins Privatsekretär Nicolas de la Fontaine zweifellos im Auftrage seines Herrn erhoben worden. Aus der Untersuchungshaft, die das Genfer Prozessrecht auch für den Ankläger vorsah, war er bezeichnender Weise aufgrund einer Bürgschaft von Calvins Bruder Antoine Calvin nach nur einem Tag entlassen worden.[11]

1559 gründete Calvin die Genfer Akademie, die zur Hochschule des Calvinismus wurde.

Nach jahrelanger Krankheit starb er 1564 in Genf. Sein Grab befindet sich auf dem Cimetière des Rois im Genfer Stadtteil Plainpalais.

Calvins Theologie

Ausschnitt aus einem Brief Calvins an Philipp Melanchthon vom 21. Januar 1545

Calvin war als Reformator der zweiten Generation theologisch von Luther, Melanchthon, Zwingli und Bucer beeinflusst. Jedoch setzte er auch deutlich eigene Akzente. Er war tief religiös, in seinen Anschauungen strenger als Luther und willensstark. Mit scharfem Intellekt schuf er mit seiner Institutio Christianae Religionis das geschlossenste systematische Werk der Reformation. Als sein Wirkungsfeld sah er ganz Europa. Er unterhielt eine ausgedehnte Korrespondenz und unterrichtete Tausende Theologiestudenten, die von überall her an die 1559 gegründete Akademie in Genf kamen.[12]

Die Frage, ob der Mensch Gott erkennen kann, war zu einem Problem geworden, auf das Calvin einging. Nach seiner Auffassung gewinnt der Mensch zwar aus der Betrachtung von Natur, Geschichte und seiner selbst eine gewisse Gotteserkenntnis, aber er ist zugleich Sünder, der fern von Gott ist. Deshalb ist er darauf angewiesen, dass Gott sich ihm durch sein Wort, in dessen Zentrum Christus steht, zu erkennen gibt. Dies geschieht sowohl im Alten als auch im Neuen Testament, wenn auch auf verschiedene Art und Weise (Luthers sola scriptura, allein (durch) die Schrift). Calvin folgt dem Kirchenvater Augustinus in seinem Verständnis der Sünde als Erbsünde, einer völligen, schuldhaften Trennung des Menschen von seinem Schöpfer, die nur Gott überwinden kann. Jesus Christus (solus Christus, allein Christus) hebt durch seine Person und sein erlösendes Werk diese Trennung auf und schenkt dem Glaubenden durch den Heiligen Geist Gemeinschaft mit sich und dem Vater. (Calvin denkt streng trinitarisch.) Damit ist der Glaubende, der dieses Geschenk dankbar annimmt, gerechtfertigt und geheiligt (sola fide, allein durch den Glauben). „Das Leben im Glauben ist nach Calvin gekennzeichnet durch Buße, Selbstverleugnung, Gebet, Betrachtung des zukünftigen Lebens und steht in allem“ unter der christlichen Freiheit.[O 1]

Wie die anderen Reformatoren ließ Calvin als Sakramente nur die Taufe und das Abendmahl gelten: „Dieses ist ein wirksames Zeichen. In ihm ist Christus durch den Heiligen Geist gegenwärtig und wirksam“ („Spiritualpräsenz“).[O 2] Die Predigt hat sakramentalen Charakter, denn sie macht den Glaubenden der Gemeinschaft mit Gott teilhaftig (Luther: Fides ex auditu, der Glaube kommt aus dem Hören; Röm 10,17 LUT).[13] Calvin konnte sich mit dem Vorschlag, das Abendmahl jeden Sonntag zu feiern, nicht durchsetzen.[14] Daraufhin wurde es in Genf viermal im Jahr gefeiert. Das Innere der Kirchen war betont schlicht gehalten, um die Menschen nicht vom Wesentlichen – Schriftlesung, Predigt, Gebet, gemeinsames Singen – abzulenken. Calvin förderte das Kirchenlied, hauptsächlich Psalmen, die in Strophen- und Versform gebracht und vertont wurden. So gab er 1539 erstmals den Genfer Psalter heraus.[15]

Calvins Prädestinationslehre betont, dass der Glaube Gottes unverdientes Geschenk ist (sola gratia, allein aus Gnade). Gottes freie Gnadenwahl ist sein Geheimnis. Gewissheit der Erwählung findet der Mensch nicht in sich selbst, sondern allein im Blick auf Jesus Christus (Röm 8–9 EU). Trotz seiner eigenen Warnung vor Spekulationen über Gottes Willen erlag Calvin dieser Versuchung selbst, indem er als logisches Gegenstück zur Erwählung der Einen die von Gott bewusst hergeführte Verdammnis der anderen lehrte („doppelte Prädestination“).[O 1]

Die Kirche ist für Calvin die „Mutter“ der Glaubenden. Denn in der Kirche begegnen ihnen das Wort Gottes in der Predigt und die Sakramente. Calvin war es wichtig, dass die Kirche von den weltlichen Obrigkeiten unabhängig ist. In seiner Kirchenordnung von 1541 führte er nach dem Vorbild der urchristlichen Gemeinden das Amt der Ältesten (anciens) ein. Diese Ältesten waren zugleich Mitglieder des weltlichen Rates der Stadt Genf. Zusammen mit den Pfarrern (pasteurs, ministres), die für das gottesdienstliche Leben zuständig waren, bildeten sie das Konsistorium (consistoire), also eine Synode, d. h. eine selbständige Kirchenleitung. Weitere Ämter hatten die Lehrer (docteurs) inne, die für den kirchlichen Unterricht sorgten, und die Diakone (diacres), die die Armenpflege ausübten.[16]

Calvin übte eine strenge Kirchenzucht aus, die von dem Betroffenen nicht als Strafe, sondern als Hilfe verstanden werden sollte. Die Massnahmen reichten je nach Schwere des Falles von Ermahnung bis zu Verbannung und Hinrichtung.[J 1][17] Ihre Härte mag teilweise durch die grossen Flüchtlingsströme motiviert gewesen sein. Zu den rund 10.000 Einwohnern von Genf kamen innerhalb von 30 Jahren etwa 15.000 Flüchtlinge hinzu, zumeist Hugenotten. Die Probleme, die dieser hohe Anstieg der Bevölkerung mit sich brachte, begünstigten die Entscheidung zum Einsatz besonderer und harter Massnahmen, die der Stadtrat und das Konsistorum je für sich durchsetzten.[18] Calvin war in tiefer Sorge wegen der harten Verfolgung seiner hugenottischen Landsleute und der Waldenser in Südfrankreich, die sich der Reformation angeschlossen hatten. Katholiken wurden in Genf nicht eingekerkert oder hingerichtet. Anders als die katholische Kirche sowie manche Lutheraner und Reformierte soll Calvin auch die Hinrichtung von Täufern abgelehnt haben.[19] Ob Calvin als Wegbereiter moderner totalitärer Regime zu betrachten sei, ist umstritten. Zwar gab es in Genf keine Masseneinkerkerung, -folterung und -tötung Andersdenkender in der Dimension der Schreckensherrschaft Robespierres in der französischen Revolution, aber doch ein Terrorregime durch massiven Einsatz repressiver Methoden, gelenkte Prozesse, gehäufte Anwendung von Folter, Körperstrafen, Verbannungs- und Todesurteilen und ein klar erkennbares Bestreben zur Unterdrückung der Freiheit und zur konsequenten Überwachung des Einzelnen.[20]

Calvin setzte sich für die Einheit der Kirche ein. Deshalb arbeitete er bei Einigungsversuchen auch mit katholischen Theologen zusammen. Nachdem sich das Konzil von Trient (1545–1563) scharf gegen die Reformation abgegrenzt hatte, beschränkte Calvin seine Anstrengungen darauf, eine Einigung der evangelischen Kirchen herbeizuführen.[O 3]

Der konkrete Lebensvollzug des Christen geschieht insbesondere im Beruf, wo er mit dem Nächsten verbunden ist und ihm dient. Gewisse Vorstellungen von Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit sind dem Menschen „eingeboren“. Wie sich Calvin bei der Gotteserkenntnis der natürlichen Theologie nähert so in der Ethik naturrechtlichen Gedankengängen, ohne in beiden Fällen daraus eine explizite Lehre zu machen.[O 4] Diese rudimentären ethischen Vorstellungen werden durch die Zehn Gebote und das christliche Liebesgebot bestätigt und verstärkt (sozialethische Prinzipien). Daraus folgt für Calvin, dass eine Reihe von Rechten unantastbar sind und allen staatlichen Gesetzen zugrunde gelegt werden müssen. „Zu diesen Rechten gehören das Recht auf Bekenntnisfreiheit für den wahren schriftgemäßen Glauben, auf persönliche Freiheit […], auf das persönliche Leben und Eigentum, auf Wahrung der natürlichen Ungleichheit gegen allen gleichmacherischen Zwang bei aller Gleichwertigkeit der Menschen vor Gott und dem Gesetz“. Diese Freiheitsrechte berechtigen jedoch nicht zu individualistischer Eigenmächtigkeit, vielmehr müssen sie der Gemeinschaft dienen.[J 2]

Neben der Kirche hat für Calvin der Staat wichtige sozialethische Funktionen. Die Regierenden sind „Stellvertreter“ Gottes und ihre Aufgabe ist es, „den Frieden, die Religion und die Ehrbarkeit“ durch Gesetze und Rechtsprechung zu gewährleisten. Um Missbrauch der politischen Macht auszuschließen, müssen Regierungsorgane unterschiedlichen Ranges geschaffen werden, die sich gegenseitig stützen, aber auch kontrollieren. Calvin ist der Ansicht, dass sich aus der Bibel keine Staatsform verbindlich ableiten lässt. Er hält aber eine Art konstitutionelle Aristokratie, d. h. die Verbindung von Demokratie und Aristokratie, für die beste Regierungsform. Calvin kannte den hohen Wert der Demokratie: „Es ist ein unschätzbares Geschenk, wenn Gott es erlaubt, dass ein Volk die Freiheit hat, Oberhäupter und Obrigkeiten zu wählen“.[J 3] Das Volk ist zum Kriegsdienst in gerechten Verteidigungskriegen verpflichtet. Es muss auch Tyrannen erdulden. Diese zu stürzen ist Recht und Pflicht der niederen Obrigkeiten (z. B. Adel, Stände). Nur im Grenzfall ist Widerstandsrecht auch für den Einzelnen erlaubt, nämlich dann, wenn die Obrigkeit Ungehorsam gegen Gott befiehlt.[J 4][O 2]

Staat und Kirche sind getrennt, obwohl beide zum Wohl der Menschen zusammenwirken müssen. Eine christliche Obrigkeit hat dafür zu sorgen, dass die Kirche ihren Dienst in Freiheit ausüben kann. Im Extremfall muss die Obrigkeit gefährliche Irrlehrer verbannen oder hinrichten. Sie darf jedoch nicht die Übernahme des evangelischen Glaubens zu erzwingen versuchen.[J 4]

Die Landwirtschaft setzte Calvin als selbstverständliche wirtschaftliche Betätigung voraus. Handel und Geldgeschäfte beurteilte er grosszügiger als Luther, obwohl er wie dieser Wucherzinsen und andere Formen der Preistreiberei entschieden verurteilte. Notfalls haben die Obrigkeiten regulierend einzugreifen. Das Zinsnehmen ist erlaubt. Vermögen und Kapital sind Geld gewordene Arbeit. Wie Luther verstand Calvin Arbeit als Dank des Menschen für die von Gott in Christus geschenkte Erlösung und als Dienst am Nächsten. Rein meditative Beschaulichkeit lehnten sie ab, da sie diese als nicht im Neuen Testament bezeugt sahen. Sie verwarfen Müssiggang und Betteln. Der Gedanke, wirtschaftlichen Erfolg bzw. die Fähigkeit zu strengster Pflichterfüllung als Zeichen göttlicher Erwählung zu verstehen, spielte bei Calvin nur am Rande eine Rolle. Er gewann erst in späteren, sich verweltlichenden Formen des Calvinismus wachsende Bedeutung und wurde so zum Ausgangspunkt für Max Webers Thesen zur Entstehung des Kapitalismus („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“, 1904).[J 4] Diese sind heute aber umstritten. Eine Vielzahl protestantischer Institutionen, denen Weber eine entscheidende Rolle im Prozess der Industrialisierung beimisst, bestanden bereits auf säkularer Ebene.[21] Empirische Ergebnisse zeigen, dass in vielen der von Weber angeführten Regionen kein Zusammenhang zwischen ökonomischer Entwicklung und Protestantismus besteht. Beispielsweise lag Amsterdams Wohlstand weitgehend in katholischer Hand. Katholisch dominiert war auch das früh industrialisierte Rheinland (vgl. dazu Delacroix 1996).

Für die Reformatoren folgte aus der von Gott geschenkten Erlösung eine Lebensführung, die ihrer Auffassung nach Gottes Willen entspricht: Ehrlichkeit, Fleiss, Sparsamkeit, Disziplin und, vor allem bei Calvin, Verzicht auf Vergnügungen und Luxus. Dies hatte zur Folge, dass ständig 60 bis 80 Prozent des Gewinns eines Wirtschaftsunternehmens in die Produktionserweiterung und die jeweils neuesten und effektivsten Maschinen und Herstellungsmethoden investiert werden konnten. Auf diese Weise stärkten sich Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, die Calvin hoch einschätzte, wechselseitig. Dies führte – zur grösseren Ehre Gottes – zu einem weiteren Wachstum des Gewinns, also steigendem Wohlstand, nicht nur bei den Handwerksmeistern und Unternehmern, sondern auch bei ihren Arbeitern, die durch höhere Löhne in die Lage versetzt werden mussten, das immer grösser werdende Angebot an Produkten und Dienstleistungen kaufen zu können. Andernfalls wäre der Wirtschaftskreislauf zusammengebrochen. Gleichzeitig ermöglichten vermehrte Einnahmen aus Steuern und Abgaben es dem Staat, das Bildungswesen und die Infrastruktur ständig zu verbessern.[22] Die Allmacht Gottes, die der Mensch nach Calvins Überzeugung im Glauben erfährt, lähmt ihn nicht. Im Gegenteil, sie gibt dem Glaubenden Selbstvertrauen und setzt ihn in Bewegung, wissend, dass alles Bemühen, Gottes Willen in der Welt zu verwirklichen, Stückwerk bleibt, aber der Vollendung durch Gott entgegengeht.[J 5]

Wie Calvin die kirchliche „Überlieferung in das reformatorische Denken hineinnimmt und ihm gemäß umformt, so öffnet sich ihm auf der anderen Seite vermöge der europäischen Weite seines Gesichtsfeldes die werdende moderne Welt, die er durch seine Theologie maßgebend mitgestaltet hat. […] Calvins Theologie hat ihre Kraft vor allem in der Verbindung gedanklicher Schärfe und praktisch-ethischer Gestaltbildung entfaltet und weit über die reformierten Kirchen hinaus gewirkt“.[O 5]

Calvin und die Verfolgung Andersgläubiger

Während Calvins Wirken in Genf kam es immer wieder zu schweren Körperstrafen, Ausweisungen oder sogar zu Hinrichtungen von Andersgläubigen, von denen allein für die Jahre 1542 bis 1546 38 Fälle von angeblicher Zauberei belegt sind.[23] Vor diesem Hintergrund ist die Frage, welchen persönlichen Anteil Calvin an diesen Verfolgungen hatte, seit seinen Lebzeiten Gegenstand heftigster Kontroversen. Seine Verteidiger weisen darauf hin, dass Calvin keinem der Entscheidungsgremien angehörte, das diese Urteile fällte. Darüber hinaus sind eigene Stellungnahmen von Calvin erhalten, in denen er davon Zeugnis ablegt, sich um Milderung von Strafen bemüht zu haben. Seine Ankläger, wie Stefan Zweig in seinem Buch Castellio gegen Calvin, verweisen dagegen auf erhaltene Ratsprotokolle und Predigtabschriften, die davon Zeugnis ablegen, dass Calvin, der immer wieder bei Sitzungen der verschiedenen mit den Urteilen befassten Ratsgremien gehört wurde, sich in Wort und Schrift persönlich vehement für Verfolgung und Verurteilung Andersgläubiger einsetzte und bei seinen Sonntagspredigten Ratsmitgliedern den Kirchenbann androhte, falls sie nicht in seinem Sinne stimmten.

Beim bekanntesten Opfer, dem von Calvin nach seiner Entdeckung an die weltliche Obrigkeit ausgelieferten Arztes und Theologen Michael Servetus, der 1553 auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde, spielten neben der persönlichen Abneigung zwischen Servetus und Calvin auch theologische und politische Gründe eine Rolle für dessen Verurteilung. Calvins Rolle beim Prozess war die des Experten, der behauptete, Servetus’ Häresie nachweisen zu können.[24] Die weltlichen Behörden von Genf befürchteten politische Schwierigkeiten, wenn sie ein nicht-trinitarisches Bekenntnis zugelassen hätten, verweigerten sich aber auch einem Auslieferungsgesuch aus Vienne. Deshalb drangen sie auf Härte und fühlten sich durch die eingeholten Stellungnahmen anderer reformierter Städte bestärkt. Calvin selbst verteidigte sich später damit, er habe sich nicht für die Verbrennung, sondern für die Enthauptung von Servetus ausgesprochen. Unstrittig ist, dass er durchaus der Überzeugung war, dass die Verurteilung an sich rechtens war. Die Verurteilung Servetus’, der bereits in Vienne nach seiner Flucht aus dem Gefängnis der Inquisition in effigie (lat. im Bilde) verbrannt worden war, war kein Kirchenzuchtverfahren, sondern das Urteil in einem Kriminalprozess auf der Grundlage des Reichsrechts, das die Leugnung der Trinität mit Atheismus gleichsetzte, was noch lange allgemein so beurteilt wurde.[19]

Calvins Verhalten lässt sich zum Teil damit erklären, dass die Prinzipien universeller Menschenrechte oder der religiösen Toleranz gegenüber Andersgläubigen im 16. Jahrhundert noch keine allgemeine Anerkennung erlangt hatten. Vor allem aus Kreisen humanistischer Gelehrter, so von dem Juristen Matteo Gribaldi, aber auch von Reformatoren wie dem Führer der Täuferbewegung David Joris, dem Reformator der Grafschaft Mömpelgard Peter Tossanus und dem Basler Reformator und Antistes Simon Sulzer kam mehr oder weniger offene Kritik. So war auch die Reaktion im übrigen protestantischen Lager verhalten. Einzig der nach Basel emigrierte ehemalige Calvin-Anhänger Sebastian Castellio warf Calvin öffentlich Machtgier, Machtmissbrauch und Verrat an seinen eigenen in seinem Kommentar über Senecas De Clementia formulierten Prinzipien vor. Dagegen gratulierte selbst Luthers Mitstreiter Philipp Melanchthon zunächst schriftlich Calvin zur Hinrichtung von Servetus. Als Calvin aber auch seinen Kritiker Castellio verfolgen liess, ging Melanchthon auf Distanz zu Calvin.

Calvin und die Hexenverfolgung

In wörtlicher Befolgung der Aussagen aus Ex 22,17 EU, „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen“, befürwortete Calvin die Verfolgung der Hexen und deren Hinrichtung. Er rief dazu auf, „Hexen“ aufzuspüren und gnadenlos „auszurotten“. In seinen Predigten über das erste Buch Samuel tadelte er darum jene, die die Verbrennung der Hexen ablehnten, und forderte, sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft zu verbannen.

Besonders gut dokumentiert ist Calvins Haltung in den Hexenprozessen von Peney.[25] Calvin glaubte, dass drei Jahre lang Männer und Frauen in Genf durch Zauberkünste die Pest ausbreiteten, und hielt alle durch Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträgliche Widerrufe jedoch für unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 Unglückliche nach entsetzlichen Martern vor den Häusern, die sie angeblich mit Pest behext hatten, verbrannt.

Rezeption

Hauptartikel: Calvinismus und Protestantismus
Calvin-Fenster in der Straßburger Erlöserkirche

Die Reformation bedeutete das Ende der Monopolstellung des Katholizismus, sowohl in religiöser Hinsicht als auch was die Einstellung zur Weltwirklichkeit anlangte. Durch die protestantischen Territorien und Staaten entstand ein neuer Machtfaktor, zumal die Reformation stärkste Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche hatte: Ehe und Familie, das Bildungswesen, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst. Dabei blieb das Luthertum im Wesentlichen beschränkt auf Deutschland und die skandinavischen Länder.

Noch weitaus geschichtsmächtiger als das Luthertum wurde der Calvinismus. Er stieg nach 1555 durch seine Festsetzung in ganz Westeuropa zu „einer Weltmacht“ auf.[26] Sein Zentrum verlagerte sich bald nach Calvins Tod von der Schweiz in die Niederlande einerseits, nach Schottland und England andererseits und von dort im Zuge des Ausbaus des englischen bzw. britischen Weltreichs zudem in dessen Kolonien. Calvins Glauben und Denken prägte nicht nur die Presbyterianer und Kongregationalisten, sondern hatte auch starken Einfluss auf die Kirche von England und deren Bekenntnisgrundlage, die 39 Artikel,[27] sowie Quäker, Baptisten, Methodisten und eine Reihe anderer Kirchen, vor allem in den Vereinigten Staaten.[28] Trotz unterschiedlicher Auffassungen hauptsächlich in der Abendmahls- und Prädestinationslehre sowie der Kirchenverfassung gab es einen sehr breiten Grundstock gemeinsamer protestantischer Überzeugungen und Verhaltensweisen und vielfältige Querverbindungen, auch zu den Lutheranern.

Ab dem beginnenden 17. Jahrhundert erschloss sich dem Protestantismus calvinistischer Prägung „auf dem Weg der Kolonisation ein neues, ungeheures Ländergebiet, das ihm zwei Jahrhunderte später zur Behauptung seiner Weltstellung hervorragende Dienste leisten sollte: Nordamerika.“[29] Während die Niederlande unter calvinistischer Führung ab Ende des 16. Jahrhunderts neben England das weitaus freiheitlichste Land in Europa waren,[30] wurden vor allem im angloamerikanischen Raum die starken freiheitlichen Strukturen in Calvins Staats- und Widerstandsrechtstheorie umgesetzt in die Schaffung der neuzeitlichen Demokratie und der Menschenrechte.[31] Bedeutende Akteure und Ereignisse auf diesem Weg waren insbesondere Johannes Coccejus (Föderaltheologie), Hugo Grotius, Samuel Pufendorf, Thomas Helwys, John Smyth, die Pilgerväter (Mayflower-Vertrag), Roger Williams, Thomas Hooker, William Penn, Oliver Cromwell, John Milton, John Locke, die Glorious Revolution (mit englischer Bill of Rights), die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und Verfassung der Vereinigten Staaten (samt amerikanischer Bill of Rights), Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Marquis de Lafayette,[32] Französische Revolution), Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.[33] Auch die deutsche Reichsverfassung von 1849, die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lehnen sich stark an die amerikanische Verfassung an (demokratische, republikanische und föderale Staatsform, Grundrechtekatalog, Bundesverfassungsgericht u. a.).[34]

Eine Statue von Johannes Calvin steht am Hauptgebäude der Genfer Universität (Genfer Reformationsdenkmal).

Der preussische Historiker Leopold von Ranke (1795–1886)[35] sah in Calvin den eigentlichen Gründer der USA.[36]

Gedenktag

Aktionen aus Anlass des 500. Geburtstags Calvins

Zum Gedenken an Calvins Wirken haben die Schweiz und Deutschland im Jahre 2009 Sonderbriefmarken aus Anlass seines 500. Geburtstages herausgegeben.

Das Deutsche Historische Museum in Berlin widmete Calvin im Sommer 2009 eine eigene Ausstellung (Calvinismus. Die Reformierten in Deutschland und Europa).

In verschiedensten Städten der Schweiz, Deutschlands und der Niederlande fanden Kolloquien und Studienreisen, Kurse, Ausstellungen, Vorträge und Betrachtungen aus Anlass des Calvin-Festjahres statt. Ein Überblick über viele entsprechende Angebote ist auf eigens für das Calvin-Jahr eingerichteten Webseiten für die Schweiz[38] und Deutschland[38] zu finden.

Siehe auch

Werke (Gesamt- und Auswahlausgaben sowie neuere Editionen)

Literatur

Einführungen

Einzelthemen

  • Barbara Mahlmann-Bauer: Luther gegen Eck, Luther gegen Erasmus, Castellio gegen Calvin. Die Normalform reformatorischer Streitgespräche und die Entgleisung eines innerreformatorischen Streits. In: Marc Laureys, Roswitha Simons (Hrsg.): Die Kunst des Streitens. Inszenierung, Formen und Funktionen öffentlichen Streits in historischer Perspektive. V-&-R-Unipress, Göttingen 2010, ISBN 978-3-89971-793-8, S. 167–218.
  • Josef Bohatec: Calvin und das Recht. Buchdruck- und Verlags-Anstalt, Feudingen 1934; Neudruck: Scientia, Aalen 1991, ISBN 3-511-00767-4.
  • Josef Bohatec: Calvins Lehre von Staat und Kirche unter besonderer Berücksichtigung des Organismusgedankens (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts-Geschichte. Alte Folge. Bd. 147). M. & H. Marcus, Breslau; [Fernau, Leipzig] 1937; Neudruck: Scientia, Aalen 1961.
  • Josef Bohatec: Budé und Calvin. Böhlau, Graz 1950.
  • Achim Detmers: Reformation und Judentum. Israel-Lehren und Einstellungen zum Judentum von Luther bis zum frühen Calvin (= Judentum und Christentum. Bd. 7). Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2001, ISBN 3-17-016968-8.
  • Hermann-Peter Eberlein: „Um diese Rasse auszurotten“. Calvin als Hexenverfolger. Eigenverlag, Wuppertal 2009.
  • Eva-Maria Faber: Symphonie von Gott und Mensch. Die responsorische Struktur von Vermittlung in der Theologie Johannes Calvins. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1999, ISBN 3-7887-1722-X.
  • Jörg Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen (= Münchener kirchenhistorische Studien. Bd. 2). Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln 1990, ISBN 3-17-010769-0 (zugleich Dissertation Universität Kiel 1988).
  • Marijn de Kroon: Martin Bucer und Johannes Calvin. Reformatorische Perspektiven. Einleitung und Texte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, ISBN 3-525-55337-4.
  • Heiko A. Oberman: Zwei Reformationen. Luther und Calvin – alte und neue Welt. Siedler, Berlin 2003, ISBN 3-88680-793-2.
  • Peter Opitz: Calvins theologische Hermeneutik. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1994, ISBN 3-7887-1489-1.
  • Peter Opitz (Hrsg.): Calvin im Kontext der Schweizer Reformation. Historische und theologische Beiträge zur Calvinforschung. Theologischer Verlag, Zürich 2003, ISBN 3-290-17252-X.
  • Oskar Pfister: Das Christentum und die Angst. Artemis, Zürich 1945.
  • Oskar Pfister: Calvins Eingreifen in die Hexer- und Hexenprozesse von Peney 1545 nach seiner Bedeutung für Geschichte und Gegenwart. Artemis Zürich 1947.
  • Uwe Plath: Calvin und Basel in den Jahren 1552–1556 (= Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft. Bd. 133). Basel/Stuttgart 1974; Neuauflage mit neuem Vorwort, hrsg. von Wolfgang Stemmler. Alcorde, Essen 2014, ISBN 978-3-939973-63-8.
  • Kurt Samuelsson: Religion and Economic Action: The Protestant Ethic, the Rise of Capitalism, and the Abuses of Scholarship. University Toronto Press, Toronto 1993.
  • Dieter Schellong: Wie steht es um die „These“ vom Zusammenhang von Calvinismus und „Geist des Kapitalismus“? (= Paderborner Universitätsreden. Bd. 47). Universität-Gesamthochschule, Paderborn 1995.
  • Hans Scholl (Hrsg.): Karl Barth und Johannes Calvin. Karl Barths Göttinger Calvin-Vorlesung von 1922. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1995, ISBN 3-7887-1551-0.
  • Wilhelm Schwendemann: Leib und Seele bei Calvin. Die erkenntnistheoretische und anthropologische Funktion des platonischen Leib-Seele-Dualismus in Calvins Theologie (= Arbeiten zur Theologie. Bd. 83). Calwer, Stuttgart 1996, ISBN 3-7668-3427-4.
  • Albrecht Thiel: In der Schule Gottes. Die Ethik Calvins im Spiegel seiner Predigten über das Deuteronomium. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1999, ISBN 3-7887-1735-1.
  • Stefan Zweig: Castellio gegen Calvin oder Ein Gewissen gegen die Gewalt. Frankfurt am Main 1936 und Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt 1996, ISBN 3-596-22295-8.

Fachlexika

Weblinks

 Commons: Johannes Calvin – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Francis Higman: Johannes Calvin im Historischen Lexikon der Schweiz
  2. Nach Aussage des Kirchenhistorikers Richard Stauffer. In: Rüdiger Achenbach: Geistiger Vater des reformierten Protestantismus. Teil 1 einer fünfteiligen Serie über Johannes Calvin in der Reihe Tag für Tag des Deutschlandfunks, Manuskript der Sendung vom 2. Januar 2012, gesehen am 19. Juni 2014.
  3. Calvin et Strasbourg. Archives de la ville et de l’Eurométropole de Strasbourg, archiviert vom Original am 8. September 2013; abgerufen am 17. April 2018 (français).
  4. 4,0 4,1 Reiner Rohloff: Calvin kennen lernen. 2., durchges. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-56967-2, S. 30 f., urn
    nbn:de:101:1-201406109483:{{{2}}} (Vorschau in der Google Buchsuche).
  5. Vgl. Theologisches Universal=Lexikon Zweiter Band, Verlag von R. L. Friderichs, Elberfeld 1874, S. 1251.
  6. Heribert Smolinsky: Kirchengeschichte der Neuzeit. Band I, 2. Auflage. Patmos, Düsseldorf 2008, ISBN 978-3-491-70420-6, S. 85.
  7. Brief Calvins an die Gefangenen in Lyon. In: Glaubensstimme.de, abgerufen am 16. Mai 2013.
  8. Ernst Walter Zeeden: Propyläen Geschichte Europas. Bd. 2: Hegemonialkriege und Glaubenskämpfe 1556–1648. 2. Aufl. Propyläen, Frankfurt am Main/Berlin 1980, S. 40.
  9. Zur Rolle Calvins vgl. Uwe Plath: Der Fall Servet und die Kontroverse um die Freiheit des Glaubens und Gewissens. Castellio, Calvin und Basel 1552–1556. Alcorde Verlag, Essen 2014, S. 55–88, bes. S. 75–77.
  10. Eberhard Busch (Hrsg.): Calvin-Studienausgabe. Bd. 4: Reformation und theologische Klärungen. Neukirchener, Neukirchen-Vluyn 2002, S. 152.
  11. Uwe Plath: Der Fall Servet, S. 76.
  12. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, 11. Auflage (1957), S. 323 ff.
  13. Vgl. Ernst Bizer: Fides ex Auditu (1958) (zu Luthers reformatorischer Entdeckung).
  14. Georg Plasger: Die Sakramente als göttliche Pädagogik. In: reformiert-info.de. Frühjahr 2009, abgerufen am 2. April 2010.
  15. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte. 11. Aufl. (1957), S. 324.
  16. Die Ordonnances Ecclésiastiques (1541) 1561. In: Eberhard Busch (Hrsg.): Calvin-Studienausgabe. Bd. 2: Gestalt und Ordnung der Kirche. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1997, ISBN 3-7887-1554-5, S. 227–279.
  17. Heussi, S. 325.
  18. Achim Detmers: Rezension zu Volker Reinhardt Tyrannei der Tugend. Calvin und die Reformation in Genf (2009), letzter Abschnitt, abgerufen am 2. April 2010.
  19. 19,0 19,1 Heinrich BornkammToleranz: in der Geschichte des Christentums. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 1962, Sp. 939.
  20. Vgl. Uwe Plath: Der Fall Servet und die Kontroverse um die Freiheit des Glaubens und Gewissens. Castellio, Calvin und Basel 1552–1556. Alcorde Verlag, Essen 2014.
  21. Vgl. Samuelson 1993, Tawney 1926.
  22. Eduard HeimannKapitalismus. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 3, Mohr-Siebeck, Tübingen 1959, Sp. 1136.
  23. Nach Barbara Mahlmann-Bauer: Luther gegen Eck, Luther gegen Erasmus, Castellio gegen Calvin, S. 187, Anm. 69, entfallen 20 der 58 im fraglichen Zeitraum belegten Hinrichtungen auf gewöhnliche Kriminalität.
  24. Earl Morse Wilbur: Life of Servetus. In: Harvard Theological Studies XVI, The two Treatises of Servetus on the Trinity. Cambridge Harvard University Press 1932 und Kraus Reprint Co., New York 1969, S. 23–28.
  25. Oskar Pfister: Calvins Eingreifen in die Hexer- und Hexenprozesse von Peney 1545 nach seiner Bedeutung für Geschichte und Gegenwart. Zürich 1947.
  26. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, S. 322.
  27. Calvin korrespondierte mit König Eduard VI. und englischen Theologen, darunter dem Erzbischof von Canterbury Thomas Cranmer. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, S. 329.
  28. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, S. 329, 330, 382, 422–424.
  29. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, S. 386–387.
  30. Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, S. 396 ff.
  31. W. Wertenbruch: Menschenrechte. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 4, Mohr-Siebeck, Tübingen 1960, Sp. 869.
  32. René Voeltzel: Frankreich: Kirchengeschichte. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 2, Mohr-Siebeck, Tübingen 1958, Sp. 1039.
  33. Gotthard JasperVereinte Nationen. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 1962, Sp. 1328–1329.
    G. Schwarzenberg: Völkerrecht. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 1962, Sp. 1420–1423.
  34. Karl Kupisch: Frankfurter Parlament. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 3, Mohr-Siebeck, Tübingen 1959, Sp. 1024–1028.
    W. Wertenbruch: Menschenrechte. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 4, Mohr-Siebeck, Tübingen 1960, Sp. 870–872.
    W. Weber: Verfassungen der BRD und DDR. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 1962, Sp. 1336–1339.
    Douglas K. Stevenson, American Life and Institutions. Stuttgart 1987, S. 34.
  35. Ranke forschte viel auf dem Gebiet Reformation; 1839–1847 wurde sein fünfbändiges Werk Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation veröffentlicht.
  36. David W. Hall: The Genevan Reformation and the American Founding. Lexington Books, Lanham MD 2003;
    Loraine Boettner (1901–1990): Die reformierte Lehre von der Vorherbestimmung. Originaltitel (1932: Reformed Doctrine of Predestination), Kapitel 18, Unterkapitel 7, Fussnote 335.
  37. Eintrag über Johannes Calvin im Ökumenischen Heiligenlexikon abgerufen am 19. Juni 2014.
  38. 38,0 38,1 Jean Calvin (Memento vom 6. Juni 2017 im Internet Archive), später unter johannes-calvin.org (Memento vom 6. Juni 2017 im Internet Archive), abgerufen am 15. Februar 2017.
  1. 1,0 1,1 S. 1596.
  2. 2,0 2,1 S. 1598.
  3. S. 1597.
  4. S. 1594.
  5. S. 1594 und 1598.
  • Jan Weerda: Artikel Calvin. In: Evangelisches Soziallexikon (1954), Sp. 207–212.
  1. S. 209.
  2. S. 209 f.
  3. Zitiert bei Weerda, S. 210.
  4. 4,0 4,1 4,2 S. 211.
  5. S. 211 f.
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