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Bundesversammlung (Deutschland)
Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.
Die Wahl regeln Art. 54 Grundgesetz und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.
Mitglieder der Bundesversammlung
Wahl
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (als sogenannte Mitglieder von Amts wegen) und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtage, Berliner Abgeordnetenhaus, Hamburgische und Bremische Bürgerschaft) gewählt werden. Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Bundesversammlung von 1954 wählten auch die Bundestagsabgeordneten aus Berlin (West) den Bundespräsidenten, obwohl sie im Deutschen Bundestag bis zur deutschen Wiedervereinigung kein Stimmrecht hatten.
Wie viele Mitglieder die jeweilige Volksvertretung in die Bundesversammlung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes ab, wobei nur Einwohner mit deutscher Staatsbürgerschaft berücksichtigt werden. Die Bundesregierung gibt die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 2 Abs. 1 Satz 4 BPräsWahlG). Das genaue Verfahren ist nicht durch das Gesetz festgelegt; 2009 lässt sich aber aus dem Ergebnis recht eindeutig auf das Hare/Niemeyer-Verfahren schließen.[1] 2010 und 2012 ergaben Hare/Niemeyer- und das mittlerweile bei Bundestagswahlen geltende Sainte-Laguë-Verfahren, das 2009 schon gesetzlich verankert gewesen ist, aber noch nicht angewendet worden war, mit den in Frage kommenden Bevölkerungsdaten eine identische Verteilung.[2]
Die auf ein Land entfallenden Mitglieder werden dann vom jeweiligen Landesparlament per Verhältniswahl aus den Vorschlagslisten entsprechend der für sie abgegebenen Stimmenzahlen nach dem D’Hondt-Verfahren bestimmt (Art. 54 Abs. 3 GG i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 1 BPräsWahlG). Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahl kommt die Geschäftsordnung des jeweiligen Landtags zur Anwendung; durch Bundesgesetz ist jedoch geregelt, dass jeder Abgeordnete eine Stimme hat, dass die Listen geschlossen sind und dass im Fall gleicher Ansprüche auf die letzten Sitze nach D’Hondt durch den Landtagspräsidenten gelost wird.
Viele Landesparlamente (2010 waren es 10 von 16)[3] stellen nur eine einzige, gemeinsame Vorschlagsliste auf, in der zumeist Kandidaten gemäß dem Ergebnis enthalten sind, das sich bei Wahl streng nach Fraktionszugehörigkeit ergeben würde. Damit wird dieses Ergebnis auch dann gesichert, wenn nicht alle Abgeordneten anwesend sind oder abweichend stimmen würden. An sich gilt so ein Wahlmodus als korrekt. Jedoch wird in der Praxis ein Konstrukt verwendet, das sich allenfalls bei den zu besetzenden Plätzen als Liste auffassen lässt, während Plätze für eventuelle Nachrücker fraktionsgebunden vergeben werden. Dies wird von mehreren namhaften Staatsrechtlern beanstandet.[4][5] Beim Bundesverfassungsgericht war dazu zur Bundesversammlung 2010 noch ein Organstreitverfahren aus der Bundesversammlung 2009 anhängig.[6] In der Bundesversammlung 2010 wurde ein Antrag hierzu vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert nicht zugelassen; die NPD hat deswegen ein erneutes Organstreitverfahren angekündigt.[7][8]
Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Die zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden neben den Spitzenpolitikern der einzelnen Länder auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Scheidet ein Bundestagsabgeordneter, der per Überhangmandat in den Bundestag einzog, nach Feststellung der Anzahl der Ländervertreter in der Bundesversammlung aus, so bleibt dieser Platz unbesetzt, da es für Überhangmandate keine Nachrücker gibt. Hierdurch kann es passieren, dass die Zahl der Ländervertreter größer ist als die der Bundestagsabgeordneten. Dies war 2004 der Fall.
Immunität
Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von dem Zeitpunkt, in dem sie ihre Wahl annehmen, bis zum Ende des Zusammentritts der Bundesversammlung Immunität, Indemnität und Kündigungsschutz (§ 7 Satz 1 BPräsWahlG). Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages (§ 7 Satz 2 BPräsWahlG). Am 12. Juli 2007 ist diese Zuständigkeitsregelung, der bisherigen Praxis entsprechend, in das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung eingefügt worden.[9]
Am 2. April 2004 erfolgte die Aufhebung der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder,[10] am 29. April 2004 die des Baden-Württembergers Walter Döring.[11]
Aufwandsentschädigung und Reisekosten
Bei der Bundesversammlung 2010 erhielt jeder Wahlmann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro, dazu Hotelkostenerstattung in Höhe von bis zu 170 Euro und einen Reisekostenzuschuss.[12]
Wahltermin und -ort
Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen (Art. 54 Abs. 4 Satz 1 GG), im Regelfall also alle fünf Jahre.
Im Fall vorzeitiger Beendigung der Amtszeit tritt sie spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Bundesversammlung ein. Er bestimmt dazu Ort und Zeit des Zusammentritts (§ 1 BPräsWahlG). Es entspricht parlamentarischem Brauch, die Bundestagsvizepräsidenten, den Ältestenrat und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen an der Entscheidung zu beteiligen.
In den Jahren 1979 bis 2009 wurde der Wahltermin jeweils auf den 23. Mai festgesetzt, den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Durch den Rücktritt Horst Köhlers wurde dieser Rhythmus gebrochen.
Seit 1994 ist das Berliner Reichstagsgebäude der Tagungsort der Bundesversammlung.
Ablauf der Wahl
Den Vorsitz der Bundesversammlung hat der Bundestagspräsident inne. Er übt das Hausrecht sowie die Polizei- und Ordnungsgewalt aus (§ 8 Satz 1 BPräsWahlG i.V.m. § 7 Abs. 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages)[13] Die Bundesversammlung gibt sich in der Regel keine eigene Geschäftsordnung. Es gilt sinngemäß die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (§ 8 Satz 2 BPräsWahlG).
Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten darf jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. In der Praxis einigen sich die Fraktionen schon im Voraus auf bestimmte Bewerber. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Vorschläge müssen beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden. Sie werden vom Sitzungsvorstand auf ihre Gesetzmäßigkeit geprüft. Über die Abweisung eines Vorschlags muss aber die gesamte Bundesversammlung entscheiden. Kandidaten können auch noch vor dem zweiten und dritten Wahlgang vorgeschlagen werden. Nicht vorgeschlagene Kandidaten dürfen nicht gewählt werden (§ 9 Abs. 1 und 2 BPräsWahlG). In den Bundesversammlungen 1949 und 1954 gab es noch die Möglichkeit, den Namen einer Person, die man zum Bundespräsidenten wählen möchte, spontan während des laufenden Wahlgangs einfach auf den Stimmzettel zu schreiben, ohne dass diese Person kandidiert hatte oder auch nur von dem Vorschlag wusste; diese Möglichkeit besteht seit 1959 nicht mehr.
Die Bundesversammlung konstituiert sich mit Feststellung ihrer Beschlussfähigkeit, die gegeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Nach einer kurzen einleitenden Ansprache des Bundestagspräsidenten werden Schriftführer per Handzeichen gewählt, wobei diese Aufgabe üblicherweise den Schriftführern des Deutschen Bundestages zukommt. Weiterhin wird über Anträge abgestimmt, wenn solche vorliegen.
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Dazu werden die Mitglieder einzeln zu den Wahlkabinen gerufen (in der Regel in alphabetischer Reihenfolge), wo sie den Stimmzettel ausfüllen und in die Wahlurnen einwerfen.
Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang verfehlt, ist derjenige gewählt, der in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit), gemäß Art. 54 Abs. 6 GG.
Der Vorsitzende erklärt die Bundesversammlung für beendet, wenn der Gewählte die Wahl angenommen hat. Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des Bundesrates.
Geschichte
In der Weimarer Republik wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Dagegen sieht das Grundgesetz die indirekte Wahl des Bundespräsidenten vor. Dieses Wahlverfahren führt im Vergleich mit der direkten Wahl zu einer nur mittelbaren demokratischen Legitimation des Gewählten. Diese Verringerung des Legitimationsniveaus ist Ausdruck der reduzierten Kompetenzen des Amtsinhabers: Der Bundespräsident verfügt über deutlich weniger Befugnisse als seinerzeit der Reichspräsident.
Wahltermin- und ort
Der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, war seit 1979 der traditionelle Wahltermin. Karl Carstens wählte als Bundestagspräsident den „Verfassungstag“ dieses Jahres für den Zusammentritt der 7. Bundesversammlung, auf der er selbst zum Bundespräsidenten gewählt wurde. Seine Nachfolger hielten seither am 23. Mai als Termin fest.[14] Der Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler machte jedoch für die 14. Bundesversammlung einen abweichenden Termin erforderlich. Ebenso verhielt es sich nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff, der wiederum auch einen vom Verfassungstag abweichenden Termin für die 15. Bundesversammlung festlegte.
Die erste Bundesversammlung tagte in Bonn. Die zweite Bundesversammlung 1954 trat hingegen in Berlin zusammen. Die Sowjetunion legte hiergegen Protest ein, da dieses Vorgehen ihrer Meinung nach gegen den Viermächtestatus der Stadt verstieß. Neben dem Wunsch, die offene Berlin-Frage zu demonstrieren, war auch die Solidarität mit der Bevölkerung der DDR nach dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 Motiv für die Ortswahl.
Von 1954 bis 1969 tagte die Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Dabei kam es regelmäßig zu Protesten der Deutschen Demokratischen Republik. Am 5. März 1969 ließ die Sowjetunion während der Bundesversammlung mehrere MiG-21-Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit über West-Berlin fliegen.
Erst mit dem Viermächteabkommen über Berlin wurde vereinbart, dass die Bundesversammlung künftig in Bonn tagen sollte. Von 1974 bis 1989 fand die Bundesversammlung in der Beethovenhalle in Bonn statt. Seit der Wiedervereinigung fanden alle Bundesversammlungen in Berlin statt. Seit 1994 ist das Berliner Reichstagsgebäude ihr Tagungsort.
Datum | Ort | Bundespräsident | Partei | Wahlgang | Stimmen | % | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 12. Sept. 1949 | Bonn – Bundeshaus | Theodor Heuss | FDP | II | 416 von 804 | 51,7 % |
2. | 17. Juli 1954 | Berlin – Ostpreußenhalle | Theodor Heuss | FDP | I | 871 von 1018 | 85,6 % |
3. | 1. Juli 1959 | Berlin – Ostpreußenhalle | Heinrich Lübke | CDU | II | 526 von 1038 | 50,7 % |
4. | 1. Juli 1964 | Berlin – Ostpreußenhalle | Heinrich Lübke | CDU | I | 710 von 1042 | 68,1 % |
5. | 5. März 1969 | Berlin – Ostpreußenhalle | Gustav Heinemann | SPD | III | 512 von 1036 | 49,4 % |
6. | 15. Mai 1974 | Bonn – Beethovenhalle | Walter Scheel | FDP | I | 530 von 1036 | 51,2 % |
7. | 23. Mai 1979 | Bonn – Beethovenhalle | Karl Carstens | CDU | I | 528 von 1036 | 51,0 % |
8. | 23. Mai 1984 | Bonn – Beethovenhalle | Richard von Weizsäcker | CDU | I | 832 von 1040 | 80,0 % |
9. | 23. Mai 1989 | Bonn – Beethovenhalle | Richard von Weizsäcker | CDU | I | 881 von 1038 | 84,9 % |
10. | 23. Mai 1994 | Berlin – Reichstagsgebäude | Roman Herzog | CDU | III | 696 von 1324 | 52,6 % |
11. | 23. Mai 1999 | Berlin – Reichstagsgebäude | Johannes Rau | SPD | II | 690 von 1333 | 51,7 % |
12. | 23. Mai 2004 | Berlin – Reichstagsgebäude | Horst Köhler | CDU | I | 604 von 1204 | 50,1 % |
13. | 23. Mai 2009 | Berlin – Reichstagsgebäude | Horst Köhler | CDU | I | 613 von 1224 | 50,1 % |
14. | 30. Juni 2010 | Berlin – Reichstagsgebäude | Christian Wulff | CDU | III | 625 von 1242 | 50,3 % |
15. | 18. März 2012 | Berlin – Reichstagsgebäude | Joachim Gauck | – | I | 991 von 1228 | 80,7 % |
1. Bundesversammlung (12. September 1949)
Die 1. Bundesversammlung fand am 12. September 1949 im Bundeshaus in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Erich Köhler.[15]
Bei der Wahl wurde der FDP-Vorsitzende Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Die Wahl war die Folge einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP, die die Wahl Heuss’ zum Bundespräsidenten und die Konrad Adenauers zum Bundeskanzler vorsah. Wegen der Mehrheit der Regierungskoalition (CDU/CSU und FDP, DP) wurden dem SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher kaum Chancen eingeräumt. Weitere Einzelkandidaten erhielten einige Stimmen, teilweise sogar, ohne ihre Kandidatur erklärt zu haben.
Bonn, 12. September 1949 – Gesamtstimmenzahl 804 – absolute Mehrheit 403 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Theodor Heuss | 377 | 46,9 % | FDP |
Kurt Schumacher | 311 | 38,7 % | SPD | |
Rudolf Amelunxen | 28 | 3,5 % | Zentrum | |
Hans Schlange-Schöningen | 6 | 0,7 % | CDU | |
Karl Arnold | 1 | 0,1 % | CDU | |
Josef Müller | 1 | 0,1 % | CSU | |
Alfred Loritz | 1 | 0,1 % | WAV | |
2. Wahlgang | Theodor Heuss | 416 | 51,7 % | FDP |
Kurt Schumacher | 312 | 38,8 % | SPD | |
Rudolf Amelunxen | 30 | 3,7 % | Zentrum | |
Hans Schlange-Schöningen | 2 | 0,2 % | CDU | |
Damit ist Theodor Heuss zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
2. Bundesversammlung (17. Juli 1954)
Die 2. Bundesversammlung fand am 17. Juli 1954 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Hermann Ehlers.[16]
Bei der Wahl wurde Bundespräsident Theodor Heuss mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erhielt, im Amt wiedergewählt. Heuss, der sich in den fünf Jahren seiner ersten Amtszeit viel Respekt verschafft hatte, wurde von CDU/CSU und SPD sowie seiner eigenen Partei, der FDP, unterstützt. Einziger Gegenkandidat war Alfred Weber, den die KPD ohne dessen Einwilligung vorgeschlagen hatte. Die restlichen Stimmen sind Einzelstimmen, die als stiller Protest gegen Heuss’ Wiederwahl abgegeben wurden. Als Abstimmender konnte man auch einen anderen Namen als den der vorgeschlagenen Kandidaten auf dem Stimmzettel vermerken. Beim Gottesdienst, der im Rahmen der Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm stattgefunden hat, predigte der katholische Theologe Johannes Pinsk.
Berlin, 17. Juli 1954 – Gesamtstimmenzahl 1018 – absolute Mehrheit 510 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Theodor Heuss | 871 | 85,6 % | FDP |
Alfred Weber | 12 | 1,2 % | von der KPD vorgeschlagen | |
Konrad Adenauer | 1 | 0,1 % | CDU | |
Karl Dönitz | 1 | 0,1 % | ||
Louis Ferdinand von Hohenzollern | 1 | 0,1 % | ||
Marie-Elisabeth Lüders | 1 | 0,1 % | ||
Ernst-August von Hannover | 1 | 0,1 % | ||
Franz-Josef Wuermeling | 1 | 0,1 % | ||
Damit ist Theodor Heuss wieder zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
Heuss’ Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1949 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[16][17]
3. Bundesversammlung (1. Juli 1959)
Die 3. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1959 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[18]
Bei der Wahl wurde der bisherige Ernährungsminister Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. Im Vorfeld der Wahl hatte es große Unsicherheiten in der CDU/CSU gegeben, da Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst seine Kandidatur angekündigt hatte, diese aber dann doch wieder zurückzog, weil er sah, dass er als Bundespräsident weniger Einfluss als im Amt des Bundeskanzlers hätte, und weil er Ludwig Erhard als Bundeskanzler verhindern wollte. Nach langen Diskussionen fiel die Wahl dann schließlich auf Lübke.
Carlo Schmid und Max Becker wurden keine großen Chancen eingeräumt.
In dieser Wahl hatten die Mitglieder des Landes Berlin volles Stimmrecht.[18] Erstmals wurden Stimmen, die nicht auf eingereichte Wahlvorschläge lauteten, als ungültig gewertet.
Berlin, 1. Juli 1959 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Heinrich Lübke | 517 (bei erster Auszählung wurden 516 Stimmen gezählt)[18] | 49,8 % | CDU |
Carlo Schmid | 385 | 37,1 % | SPD | |
Max Becker | 104 | 10,0 % | FDP | |
Enthaltungen | 25 | 2,4 % | ||
nicht abgestimmt | 7 | 0,7 % | ||
2. Wahlgang | Heinrich Lübke | 526 | 50,7 % | CDU |
Carlo Schmid | 386 | 37,2 % | SPD | |
Max Becker | 99 | 9,5 % | FDP | |
Enthaltungen | 22 | 2,1 % | ||
nicht abgestimmt | 5 | 0,5 % | ||
Damit ist Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
4. Bundesversammlung (1. Juli 1964)
Die 4. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1964 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[19]
Bei der Wahl wurde Bundespräsident Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD verzichtete zu Gunsten Lübkes auf einen eigenen Kandidaten und ging damit quasi in Vorleistung für die Große Koalition, die 1966 schließlich zustande kam (Lübke war Befürworter einer solchen Koalition). Dennoch gab es 187 Enthaltungen, was als Zeichen dafür gewertet wird, dass insbesondere viele Wahlleute der SPD dieser Vereinbarung skeptisch gegenüberstanden.
Berlin, 1. Juli 1964 – Gesamtstimmenzahl 1042 – absolute Mehrheit 522 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Heinrich Lübke | 710 | 68,1 % | CDU |
Ewald Bucher | 123 | 11,8 % | FDP | |
Enthaltungen | 187 | 17,9 % | ||
Damit ist Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
Lübkes Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1959 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[19][20]
5. Bundesversammlung (5. März 1969)
Die 5. Bundesversammlung fand am 5. März 1969 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel.[21]
Bei der Wahl wurde Bundesjustizminister Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. Er kandidierte als Vertreter der SPD; kurz vor der Wahl entschied sich die FDP dazu, ihn zu unterstützen, während die NPD erklärte, den CDU-Kandidaten, Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder, zu wählen. Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“, nach der Bundestagswahl wenige Monate später kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP auch im Bundestag zustande.
Die Wahl Heinemanns war die knappste in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für seinen Gegenkandidaten Gerhard Schröder waren nicht nur die Stimmen der CDU/CSU und der NPD, sondern wahrscheinlich auch von Abgeordneten des rechten FDP-Flügels abgegeben worden.
Heinemann ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit der absoluten Mehrheit der Bundesversammlungsmitglieder gewählt wurde. Erst 25 Jahre nach seiner Wahl gab es (1994) wieder einen dritten Wahlgang, in dem aber Roman Herzog mit absoluter Mehrheit gewählt wurde.
Berlin, 5. März 1969 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Gustav Heinemann | 514 | 49,6 % | SPD |
Gerhard Schröder | 501 (bei erster Auszählung wurden 499 Stimmen gezählt)[21] | 48,4 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 (bei erster Auszählung wurden 6 Enthaltungen gezählt)[21] | 0,5 % | ||
ungültige Stimmen | 3 (bei erster Auszählung wurden 2 ungültige Stimmen gezählt)[21] | 0,3 % | ||
nicht abgegeben | 13 | 1,3 % | ||
2. Wahlgang | Gustav Heinemann | 511 | 49,3 % | SPD |
Gerhard Schröder | 507 | 48,9 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 | 0,5 % | ||
nicht abgegeben | 13 | 1,3 % | ||
3. Wahlgang | Gustav Heinemann | 512 | 49,4 % | SPD |
Gerhard Schröder | 506 | 48,8 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 | 0,5 % | ||
nicht abgegeben | 13 | 1,3 % | ||
Damit ist Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
6. Bundesversammlung (15. Mai 1974)
Die 6. Bundesversammlung fand am 15. Mai 1974 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Annemarie Renger.[22]
Die Bundesversammlung wählte den stellvertretenden Bundeskanzler, Bundesaußenminister und FDP-Vorsitzenden Walter Scheel zum vierten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Scheel war nach dem Rücktritt Willy Brandts am 8. Mai 1974 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundeskanzlers beauftragt worden. Scheel war also zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Staatsoberhaupt kommissarischer Regierungschef, da Helmut Schmidt erst tags darauf formell zum Bundeskanzler gewählt wurde.
Der bisherige Amtsinhaber Gustav Heinemann hatte auf eine zweite Amtszeit verzichtet. Über die Motive Scheels, Bundespräsident zu werden, schrieb die NZZ seinerzeit: „Seine Absicht, Bundespräsident zu werden, wurde häufig und von ihm unwidersprochen mit seinem Gesundheitszustand in Verbindung gebracht.“ Die NZZ konstatierte Scheels „begreiflichen Wunsch nach Entlastung von dem Doppelamt des FDP-Parteivorsitzenden“.
Scheel kandidierte als Vertreter von SPD und FDP. Der CDU-Politiker Richard von Weizsäcker verlor diese Wahl zwar, wurde aber dann 1984 seinerseits Bundespräsident.
Nach dem Viermächteabkommen über Berlin von 1971 fanden die Bundespräsidentenwahlen ab 1974 wieder in Bonn statt. Die Wahlen, die zwischen 1954 und 1969 in West-Berlin stattgefunden hatten, wurden von der Regierung der DDR jedes Mal als Affront angesehen. Die Regierung in Ost-Berlin argumentierte, der Bundespräsident sei das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und dürfe nicht in West-Berlin gewählt werden, da diese Stadt mit ihrem Sonderstatus kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sei.
In Berlin trat die Bundesversammlung erst 20 Jahre später nach Vollendung der Deutschen Einheit wieder zusammen.
Bonn, 15. Mai 1974 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Walter Scheel | 530 | 51,2 % | FDP |
Richard von Weizsäcker | 498 | 48,1 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 | 0,5 % | ||
nicht abgegebene Stimmen | 3 | 0,3 % | ||
Damit ist Walter Scheel zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
7. Bundesversammlung (23. Mai 1979)
Die 7. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1979 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidenten waren die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten Richard Stücklen, Hermann Schmitt-Vockenhausen und Liselotte Funcke, da Bundestagspräsident Karl Carstens und Bundestagsvizepräsidentin Annemarie Renger selbst zur Wahl standen.[23]
Bei der Wahl wurde Carstens zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD stellte mit der Bundestagsvizepräsidentin und früheren Bundestagspräsidentin Annemarie Renger erstmals eine Frau auf.
Bonn, 23. Mai 1979 – Gesamtmitgliederzahl 1036 – absolute Mehrheit 519 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Karl Carstens | 528 | 51,0 % | CDU |
Annemarie Renger | 431 | 41,6 % | SPD | |
Enthaltungen | 72 | 6,9 % | ||
Ungültig | 1 | 0,1 % | ||
Keine Stimmabgabe | 4 | 0,4 % | ||
Damit ist Karl Carstens zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
8. Bundesversammlung (23. Mai 1984)
Die 8. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1984 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Rainer Barzel.[24]
Bei der Wahl wurde Richard von Weizsäcker, der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin, zum Bundespräsidenten gewählt. Weizsäcker kandidierte zum zweiten Mal; 1974 hatte er gegen Walter Scheel verloren.
Weizsäcker war der erste Bundespräsident, der bei seiner Erstwahl von beiden großen Volksparteien unterstützt wurde.
Die 1983 frisch in den Bundestag eingezogenen Grünen stellten mit der Schriftstellerin Luise Rinser eine eigene Kandidatin auf.
Bonn, 23. Mai 1984 – Gesamtstimmenzahl 1040 – absolute Mehrheit 521 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Richard von Weizsäcker | 832 | 80,0 % | CDU |
Luise Rinser | 68 | 6,5 % | von den Grünen vorgeschlagen | |
Ungültig/Enthaltungen/Nicht abgegeben | 140 | 13,5 % | ||
Damit ist Richard von Weizsäcker zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
9. Bundesversammlung (23. Mai 1989)
Die 9. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1989 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[25]
Richard von Weizsäcker wurde bei der Wahl wieder gewählt. Erneut stellte die SPD keinen Gegenkandidaten auf. Weizsäcker hatte sich vor allem mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 Respekt erworben. Auch die Grünen stellten bei dieser Wahl keinen Gegenkandidaten auf, so dass zum ersten und bisher einzigen Mal nur ein einziger Kandidat zur Wahl stand.
Bonn, 23. Mai 1989 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520 | ||||
---|---|---|---|---|
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Richard von Weizsäcker | 881 | 84,9 % | CDU |
Ungültig/Enthaltungen/Nicht abgegeben | 157 | 15,1 % | ||
Damit ist Richard von Weizsäcker wieder zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
Am Ende der Sitzung sangen die Mitglieder der Bundesversammlung, begleitet vom Buccina-Ensemble, die Nationalhymne. Eine Gruppe von Kindern, mit Beifall begrüßt und vom Gesang eines Jugendchores begleitet, überbrachte von Weizsäcker Glückwünsche.[25]
10. Bundesversammlung (23. Mai 1994)
Die 10. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1994 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[26]
Die Wahl gewann Roman Herzog, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Johannes Rau, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, verlor, konnte aber 1999 die Wahl gewinnen. Dem damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping wurde vorgeworfen, zu lange an Rau festgehalten zu haben. In Anbetracht von Raus Chancenlosigkeit hätte er Rau drängen sollen, zugunsten Hamm-Brüchers aufzugeben und damit einen Keil zwischen CDU/CSU und FDP zu treiben.
Jens Reich und der Publizist Hans Hirzel, während der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied der Widerstandsorganisation Weiße Rose, galten von vorneherein als chancenlos.
Nach einer durch das Viermächteabkommen entstandenen 25-jährigen Zwangspause wurde der Bundespräsident seit der Wiedervereinigung wieder in Berlin gewählt.
Berlin, 23. Mai 1994 – Gesamtstimmenzahl 1324 – absolute Mehrheit 663 | |||||
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Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei | Unterstützer |
1. Wahlgang | Roman Herzog | 604 | 45,6 % | CDU | |
Johannes Rau | 505 | 38,1 % | SPD | ||
Hildegard Hamm-Brücher | 132 | 10,0 % | FDP | ||
Jens Reich | 62 | 4,7 % | Grüne | ||
Hans Hirzel | 12 | 0,9 % | Republikaner | ||
2. Wahlgang | Roman Herzog | 622 | 47,0 % | CDU | |
Johannes Rau | 559 | 42,2 % | SPD | ||
Hildegard Hamm-Brücher | 126 | 9,5 % | FDP | ||
Hans Hirzel | 11 | 0,8 % | Republikaner | ||
3. Wahlgang | Roman Herzog | 696 | 52,6 % | CDU | |
Johannes Rau | 605 | 45,7 % | SPD | ||
Hans Hirzel | 11 | 0,8 % | Republikaner | ||
Damit ist Roman Herzog zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
11. Bundesversammlung (23. Mai 1999)
Die 11. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[27]
Diese Wahl gewann Johannes Rau, der fünf Jahre zuvor bei der Bundespräsidentenwahl 1994 gegen Roman Herzog verloren hatte. SPD-Parteichef Oskar Lafontaine hatte Rau das Versprechen gegeben, seine Wahl zum Bundespräsidenten zu forcieren, wenn er als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen zurücktrete. Trotz des Rücktritts Lafontaines im März 1999 blieb Rau SPD-Kandidat. Er konnte mit seiner Wahl rechnen, da SPD und Grünen zur Mehrheit in der Bundesversammlung nur sieben Stimmen fehlten und er überdies auch Sympathien in der FDP genoss.
Die CDU/CSU brachte im Bewusstsein der nicht gewinnbaren Wahl die Ilmenauer Professorin Dagmar Schipanski ins Spiel, die nach der gescheiterten Wahl Wissenschaftsministerin in Thüringen wurde.
Die Theologie-Professorin Uta Ranke-Heinemann, von der PDS zur Wahl vorgeschlagen, ist die Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann und die Tante von Johannes Raus Ehefrau, einer Enkelin Heinemanns.
Berlin, 23. Mai 1999 – Gesamtstimmenzahl 1333 – absolute Mehrheit 670 | ||||
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Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Johannes Rau | 657 | 49,1 % | SPD |
Dagmar Schipanski | 588 | 43,9 % | CDU | |
Uta Ranke-Heinemann | 69 | 5,2 % | von der PDS vorgeschlagen | |
2. Wahlgang | Johannes Rau | 690 | 51,6 % | SPD |
Dagmar Schipanski | 572 | 42,8 % | CDU | |
Uta Ranke-Heinemann | 62 | 4,6 % | von der PDS vorgeschlagen | |
Damit ist Johannes Rau zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
12. Bundesversammlung (23. Mai 2004)
Die 12. Bundesversammlung fand am 23. Mai 2004 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[28]
Bei der Wahl 2004 traten der ehemalige Direktor des IWF, Horst Köhler (CDU), und die Präsidentin der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Gesine Schwan (SPD), an. Die Art der Kandidatenauswahl von Union und FDP, die letztlich zur Nominierung Köhlers führte, wurde in der Öffentlichkeit vielfach als der Würde des Amtes nicht angemessen bezeichnet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte im Vorfeld in Teilen der CDU und der FDP den favorisierten Wolfgang Schäuble als Kandidaten nicht durchsetzen. Beide hatten eine Art Wahlkampf geführt, obwohl Köhler wegen der absoluten Mehrheit von CDU/CSU und FDP in der Bundesversammlung mit seiner Wahl rechnen konnte.
Die 604 Stimmen, die Horst Köhler erhielt, sind nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit und damit deutlich weniger als im Vorfeld erwartet. Es gab neun Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Daraus folgt, dass mindestens neun Mitglieder des CDU/CSU/FDP-Lagers für Schwan gestimmt haben (falls die Enthaltungen und ungültigen Stimmen allesamt von Mitgliedern dieses Lagers abgegeben wurden; andernfalls sogar noch mehr). Ein Mitglied aus den SPD-Reihen blieb aus Krankheitsgründen der Bundesversammlung fern. Die Anzahl der Sitze hatte sich zudem um einen vermindert, da die Bundestagsabgeordnete Anke Hartnagel (SPD) vor der Wahl verstarb und dieses Mandat nicht wiederbesetzt wurde, weil es ein Überhangmandat war.
In seiner Dankesrede erstrebte Köhler, dem Erbe Johannes Raus gerecht zu werden und sich als Mittler und vertrauensschaffende Person einzuführen. Er würdigte die Einheit Deutschlands, zudem forderte er ein „Deutschland der Ideen“ und eine kinderfreundlichere Gesellschaft.
Berlin, 23. Mai 2004 – Gesamtstimmenzahl 1204 – absolute Mehrheit 603 | ||||
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Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Horst Köhler | 604 | 50,1 % | CDU |
Gesine Schwan | 589 | 48,9 % | SPD | |
Damit ist Horst Köhler zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
13. Bundesversammlung (23. Mai 2009)
Die 13. Bundesversammlung fand am 23. Mai 2009 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Norbert Lammert.[29] Der Bundesversammlung gehörten nach Stand vom 21. Mai 2008 die 612 Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie 612 von den Landtagen gewählte Mitglieder an. Die Zahl der von den einzelnen Volksvertretungen der Länder jeweils zu wählenden Mitglieder hatte die Bundesregierung am 27. Januar 2009 festgestellt und im Bundesgesetzblatt vom 30. Januar 2009 bekannt gemacht.[30]
Horst Köhler, der seit 2004 amtierende Bundespräsident, hatte wieder für das Amt kandidiert.[31] Die SPD hatte ihre Kandidatin von 2004, Gesine Schwan, erneut nominiert. Die Linke stellte den Schauspieler Peter Sodann zur Wahl. NPD und DVU nominierten den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke.
Die Zusammensetzung der Bundesversammlung sah wie folgt aus:
Berlin, 23. Mai 2009 – Gesamtstimmenzahl 1224* – absolute Mehrheit 613 | |||||
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Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | Anteil | Parteizugehörigkeit | Unterstützer |
1. Wahlgang | Horst Köhler | 613 | 50,1 % | CDU | CDU, CSU, FDP, Freie Wähler |
Gesine Schwan | 503 | 41,1 % | SPD | SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW[32] | |
Peter Sodann | 91 | 7,4 % | parteilos | Die Linke | |
Frank Rennicke | 4 | 0,3 % | NPD | NPD, DVU | |
Enthaltung | 10 | 0,8 % | |||
Ungültig | 2 | 0,2 % | |||
Damit ist Horst Köhler zum Bundespräsidenten wiedergewählt worden. |
* Es entscheidet die absolute Mehrheit der Mitglieder. Während der Wahl waren allerdings nur 1223 Wahlberechtigte anwesend, da der Abgeordnete Wolfgang Gehrcke der Linken aus gesundheitlichen Gründen der Bundesversammlung fernbleiben musste.
14. Bundesversammlung (30. Juni 2010)
Auf Anordnung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert vom 1. Juni 2010 trat die Bundesversammlung am 30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude in Berlin zusammen.[33]
Union und FDP nominierten den CDU-Ministerpräsidenten von Niedersachsen Christian Wulff als Kandidaten. SPD und B’90/Grüne verständigten sich auf den parteilosen Joachim Gauck. Die Linke nominierte ihre Bundestagsabgeordnete Lukrezia Jochimsen (genannt Luc Jochimsen). Die NPD nominierte wie schon zur Wahl 2009 den rechtsextremistischen Liedermacher Frank Rennicke.
Am 17. Juni wurden die letzten Wahlmänner durch Länderparlamente gewählt. Die parteipolitische Zusammensetzung der Bundesversammlung war danach wie folgt[34]:
Obwohl CDU/CSU und FDP somit über 644 Mitglieder und damit über eine klare Mehrheit verfügten, kam es zu drei Wahlgängen. Die Ergebnisse lauteten im Einzelnen:
Berlin, 30. Juni 2010 – Gesamtstimmenzahl 1244* – absolute Mehrheit 623 | |||||
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Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | Anteil | Parteizugehörigkeit | Unterstützer |
1. Wahlgang | Christian Wulff | 600 | 48,2 % | CDU | CDU, CSU, FDP |
Joachim Gauck | 499 | 40,1 % | parteilos | SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SSW [35] | |
Lukrezia Jochimsen | 126 | 10,1 % | Die Linke | Die Linke | |
Frank Rennicke | 3 | 0,2 % | NPD | NPD | |
Enthaltung | 13 | 1,0 % | |||
Ungültig | 1 | 0,1 % | |||
Nicht anwesend | 2 | 0,2 % | |||
2. Wahlgang | Christian Wulff | 615 | 49,4 % | CDU | CDU, CSU, FDP |
Joachim Gauck | 490 | 39,4 % | parteilos | SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SSW | |
Lukrezia Jochimsen | 123 | 9,9 % | Die Linke | Die Linke | |
Frank Rennicke | 3 | 0,2 % | NPD | NPD | |
Enthaltung | 7 | 0,6 % | |||
Ungültig | 1 | 0,1 % | |||
Nicht anwesend | 5 | 0,4 % | |||
3. Wahlgang | Christian Wulff | 625 | 50,2 % | CDU | CDU, CSU, FDP |
Joachim Gauck | 494 | 39,7 % | parteilos | SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, NPD, SSW | |
Enthaltung | 121 | 9,7 % | |||
Ungültig | 2 | 0,2 % | |||
Nicht anwesend | 2 | 0,2 % | |||
Damit ist Christian Wulff zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
15. Bundesversammlung (18. März 2012)
Nach der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit von Bundespräsident Wulff am 17. Februar 2012 berief Bundestagspräsident Norbert Lammert die 15. Bundesversammlung für Sonntag, den 18. März 2012 nach Berlin ein. Die Bundesversammlung trat im Reichstagsgebäude zusammen.[36] Wie viele Mitglieder die Volksvertretungen der Bundesländer zur 15. Bundesversammlung zu wählen hatten, teilte die Bundesregierung im Bundesgesetzblatt mit.
Die Bundesversammlung setzte sich wie folgt zusammen:[37]
Partei | Mitglieder gesamt |
Mitglieder Bund |
Mitglieder Länder |
Anteil |
---|---|---|---|---|
CDU/CSU | 486 | 237 | 249 | 39,2 % |
SPD | 331 | 146 | 185 | 26,7 % |
Bündnis 90/Die Grünen | 147 | 68 | 79 | 11,9 % |
FDP | 136 | 93 | 43 | 11,0 % |
Die Linke | 124 | 76 | 48 | 10,0 % |
Freie Wähler | 10 | 0 | 10 | 0,8 % |
NPD | 3 | 0 | 3 | 0,2 % |
Piratenpartei | 2 | 0 | 2 | 0,2 % |
SSW | 1 | 0 | 1 | 0,1 % |
Summe | 1240 | 620 | 620 | 100 % |
Das Ergebnis lautete:
Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | Anteil (abgegebene Stimmen) |
Unterstützer |
---|---|---|---|---|
Erster Wahlgang | Joachim Gauck | 991 | 80,4 % | CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP/Freie Wähler/SSW |
Beate Klarsfeld | 126 | 10,2 % | Die Linke | |
Olaf Rose | 3 | 0,2 % | NPD | |
Enthaltungen | 108 | 8,8 % | ||
Ungültige Stimmen | 4 | 0,3 % | ||
Damit ist Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt worden. |
Literatur
- Die Bundesversammlungen 1949–2004. Eine Dokumentation aus Anlass der Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2009 (PDF; 3,3 MB). Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin 2009, ISBN 978-3-930341-79-5.
- Dokumentation. Die Bundesversammlungen 1949 bis 2010 (PDF; 5,3 MB), Deutscher Bundestag, Referat WD1, Berlin 2012 (Dokumentation aus Anlass der Wahl des Bundespräsidenten am 18. März 2012)
- Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1993, ISBN 3-631-45601-8.
Weblinks
- Bundesgesetz über die Bundespräsidentenwahl im Wortlaut
- Informationen des Deutschen Bundestages über die Bundesversammlung
- Protokolle sämtlicher Bundesversammlungen von 1949 bis 2010 (PDF; 5,3 MB)
- Aktuelle Zusammensetzung der Bundesversammlung bei Wahlrecht.de
Einzelnachweise
- ↑ Darstellung des Zuteilungsverfahrens auf www.wahlrecht.de
- ↑ Zusammensetzung der 15. Bundesversammlung auf www.wahlrecht.de
- ↑ Wahlen in den Landesparlamenten, wahlrecht.de
- ↑ Ist Köhlers Wahl ungültig?, Der Spiegel 23/2009
- ↑ „Die Wahl-Praxis ist rechtswidrig“, Spiegel online, 21. Mai 2009
- ↑ Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2010 unter anderem zu entscheiden (Az. 2 BvE 2/09)
- ↑ Alle Jahre wieder - Neuwahl des Bundespräsidenten, Pressemitteilung der NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juni 2010
- ↑ Die Wahl des Bundespräsidenten ist ungültig!, Pressemitteilung der NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 2010
- ↑ Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BGBl. 2007 I S. 1326) (PDF).
- ↑ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drs. 15/2879 (PDF; 226 kB) sowie BT-Plenarprotokoll 15/103 2. April 2004 S. 9336 D-9337A (PDF).
- ↑ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drs. 15/3007 (PDF; 214 kB) sowie BT-Plenarprotokoll 15/105 29. April 2004 S. 9542A-B (PDF).
- ↑ Artikel in der Berliner Morgenpost vom 30. Juni 2010, abgerufen am 20. Februar 2012.
- ↑ Bodo Pieroth, in: Hans D. Jarass/Bodo Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 9. Aufl. 2007, ISBN 3-406-54180-1, Art. 54 Rn. 5.
- ↑ Wolfgang Kessel, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, 1989, ISBN 3-11-011077-6, § 59 Rn. 14.
- ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode, Stenografische Berichte. Bd. 1, S. 9–11.
- ↑ 16,0 16,1 Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 2. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 21, S. 1–9.
- ↑ Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 127.
- ↑ 18,0 18,1 18,2 Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 44, S. 1–7.
- ↑ 19,0 19,1 Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 56, S. 1–8 vor S. 6663.
- ↑ Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 157.
- ↑ 21,0 21,1 21,2 21,3 Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 5. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 69, Anhang, S. 1–9.
- ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 7. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 88, Anhang, S. 1–7.
- ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 110, Sonderdruck.
- ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 10. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 128, Sonderdruck.
- ↑ 25,0 25,1 Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 11. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 149, Sonderdruck.
- ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 12. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 175, S. 3–16.
- ↑ Stenografischer Bericht. 11. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (PDF; 106 kB)
- ↑ Stenografischer Bericht. 12. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (PDF).
- ↑ Anordnung über Ort und Zeit der 13. Bundesversammlung (BGBl. 2008 I S. 807)
- ↑ Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 135) (PDF).
- ↑ „Erklärung von Bundespräsident Horst Köhler“ – Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 22. Mai 2008.
- ↑ SSW: Bundespräsidenten-Wahl: Anke Spoorendonk unterstützt Gesine Schwan
- ↑ Anordnung über Ort und Zeit der 14. Bundesversammlung (BGBl. 2010 I S. 689)
- ↑ Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung 2010, wahlrecht.de
- ↑ Bundesversammlung: Der SSW wählt Joachim Gauck. Südschleswigscher Wählerverband, abgerufen am 30. Juni 2010.
- ↑ Anordnung des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 20. Februar 2012 (BGBl. I S. 201) (PDF).
- ↑ 15. Bundesversammlung, wahlrecht.de, Stand: 6. März 2012
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