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Kinderheirat

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Kinderheirat (auch Kinderehe) bezeichnet die Eheschließung von mindestens einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit. Es handelt sich einerseits um Eheschließungen zwischen einem volljährigen, meist männlichen Ehepartner und einem Mädchen im Kindesalter. Darüber hinaus wird auch die Heirat unter nicht Volljährigen als Kinderheirat bezeichnet.[1]

Eine einheitliche internationale und damit verbindliche Definition von Kinderehe bzw. Kinderheirat gibt es jedoch nicht. Die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland und anderen europäischen Staaten weitgehend anerkannt ist, bezeichnet Kinderehe als Begriff, der für solche Ehen gelten sollte „bei denen mindestens einer der Eheschließenden das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. […]“. Dies entspricht der Definition der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Darüber hinaus umfasst der Begriff Kinderehe sowohl Eheschließungen im Konsens der Beteiligten, als auch unter Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten oder eines behördlichen/gerichtlichen Dispens.[2]

Die meisten Staaten sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor. Gesetzliche Bestimmungen werden jedoch aufgrund von traditionell-religiösen, kulturellen oder sozialen Gründen oft nicht eingehalten. Verheiratungen im Kindesalter, also vor Erreichen der offiziellen Ehemündigkeit und in Extremfällen sogar vor Beginn der Pubertät, sind bei Mädchen stärker verbreitet als bei Jungen.[3] Gründe für eine Kinderheirat können sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen, oder dass die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh durch Übertragung an den Ehemann einsparen will. Armut gilt neben einer stark patriarchalisch geprägten Gesellschaft –insbesondere in Großfamilienverbänden[4] als einer der wichtigsten treibenden Faktoren für Kinderehen.[5]

Abzugrenzen ist die Kinderverlobung, mit der Eltern für ihre Kinder Ehen „arrangieren“, die dann bei Erreichen des offiziellen Mindestalters oder später geschlossen werden, manchmal auch als gegen den Willen eines oder beider Heiratenden (Zwangsheirat).

Ethnosoziologie

Das Heiratsalter, welches traditionell geschlechtliche Beziehungen und die Fortpflanzung legitimiert, stellt eine Hauptfunktion in allen Ethnien der Welt dar. In ressourcen- und kapitalorientierten Gesellschaften wird nach der Geschlechtsreife Zeit benötigt, bis Individuen Ressourcen und Fähigkeiten besitzen, um einen konkurrenzfähigen Haushalt zu gründen. Dagegen ist in arbeitskraftabhängigen Gesellschaften aufgrund der Abhängigkeit bezüglich der Lebens- und Reproduktionsmöglichkeiten die Arbeitsproduktivität von Frauen und Kindern ausschlaggebend für frühe Eheschließungen. Insbesondere die Wertung der Jungfräulichkeit in patriarchalischen Gesellschaften führen – neben dem Polygyniegrad und der Mitgiftkonkurrenz – zur kulturspezifischen Senkung des Heiratsalters bis hin zur Kinderehe. [6]

Verbreitung und rechtliche Regelungen

Siehe auch: Ehemündigkeit

Nach Darstellung von UNICEF, die sich gegen Kinderehen einsetzt, heirateten 720 Millionen heute lebender Frauen und 156 Millionen Männer vor ihrem 18. Geburtstag, etwa 250 Millionen Frauen sogar vor ihrem 15. Lebensjahr. Hohe Raten gibt es in vor allen in Südasien und Afrika.[7]

Religionen

Der Rechts- und Islamwissenschaftler Mathias Rohe sieht Kinderheiraten gegenwärtig insbesondere in bestimmten muslimischen Milieus oder bei den Jesiden im Irak verbreitet, jedoch auch bei den (überwiegend christlichen) Roma im Balkan und im hinduistisch geprägten Indien. Dies würde zeigen, dass nicht primär die Religion Ursache sei, sondern kulturelle patriarchalische Prägungen in Verbindung mit den entsprechenden Lebensverhältnissen und mangelnder Bildung. Allerdings fänden Legitimierungen seitens der Religionen und ihrer Vertreter statt.[4]

Der Codex Iuris Canonici der katholischen Kirche sieht für die Ehe ein Mindestalter von 14 Jahren bei Mädchen und von 16 Jahren bei Jungen vor (Canon 1083, § 1), empfiehlt aber in Canon 1072 das regional übliche Mindestalter („Die Seelsorger haben darum besorgt zu sein, dass Jugendliche von der Eheschließung abgehalten werden, solange sie nicht jenes Alter erreicht haben, in welchem die Ehe nach Landessitte geschlossen zu werden pflegt.“) und erlaubt es in Canon 1083, § 2 den Bischofskonferenzen, „ein höheres Alter festzulegen“.[8]

Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt, und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren.[9] Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa: „Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil sei auf ihm, heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“[10] Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde. Die Heirat mit jungen Mädchen tritt insbesondere in ländlich-traditionellen Gegenden auf und wird dort von Traditionalisten als Sunna (nach dem prophetischen Vorbild) angesehen. Gründe für diese frühe Verheiratung können wirtschaftliche Nöte oder die Sorge um den Erhalt des guten Rufes der Familie sein.[11]

Siehe auch: Islamische Ehe

Europa

Kinderehen waren in Europa lange Zeit üblich, wobei vor allem Mädchen früh verheiratet wurden.[12] Sexualität mit Kindern wurde bis ins Mittelalter von Staat und Kirche weitgehend geduldet. Damit war auch die Kinderheirat durch den sexuellen Vollzug legitimiert. Erst im 16. Jahrhundert wurde der geschlechtliche Verkehr mit Mädchen unter 10 Jahren gesetzlich als Vergewaltigung geahndet. Bis dahin konnte durch das kanonische Recht Ehen auch mit Kleinkindern geführt werden.[13]

Die gesetzlichen Bestimmungen sind heute je nach Land unterschiedlich, ein Mindestalter von mindestens 16 Jahren ist allerdings mittlerweile üblich.

Deutschland

In Deutschland soll gemäß § 1303 BGB eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden, das heißt ein Mindestalter von 18 Jahren ist für die Ehemündigkeit vorgesehen. Auf Antrag ist jedoch eine gerichtliche Befreiung möglich, sofern das 16. Lebensjahr vollendet ist und der Ehepartner volljährig ist.[14]

Laut der Antwort der Bundesregierung (September 2016) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hat durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 die Zahl der verheirateten Minderjährigen stark zugenommen. Am 31. Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren und insgesamt 1461 Minderjährige unter 18 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert.[15] Fast die Hälfte dieser verheirateten Minderjährigen kommt demnach aus Syrien, rund 80 Prozent sind weiblich.[16] Die Bundesregierung plant ein Verbot von Kinderehen.[17] Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum Jahresende 2016 Lösungen präsentieren soll. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen das Gesetz noch vor Weihnachten beschließen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte: „Wir haben zunehmend zu tun mit dem Phänomen von Ehen mit Minderjährigen, mit jungen Mädchen. Wir glauben, dass der Justizminister hier schnell tätig werden muss.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann fasste die Koalitionspläne wie folgt zusammen: „Wir wollen keine Kinderehen. Zur Ehe gehören zwei volljährige Partner. Ich finde es unerträglich, dass schon 14-Jährige in Ehen gezwungen werden.“[18]

Griechenland

In der griechischen Region Thrakien durften 2005 muslimische Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet werden; das garantierte ein auf dem Vertrag von Lausanne (1923) basierendes Sonderrecht.[19] Westthrakien war per Diktat der Siegermächte des Ersten Weltkriegs 1920 an Griechenland gekommen. Griechenland sicherte im Vertrag von Sèvres (Griechenland – Schutz von Minderheiten) – nicht zu verwechseln mit dem Vertrag von Sèvres (Osmanisches Reich)Regulierung der Angelegenheiten der muslimischen Bürger bezüglich des persönlichen Status und des Familienrechts in Übereinstimmung mit muslimischen Gepflogenheiten sowie Schutz von Moscheen, muslimischen Friedhöfen, Waqfs und anderen muslimischen Einrichtungen und Recht aller Minderheiten zur selbständigen Gründung und Verwaltung ihrer eigenen karitativen, sozialen und religiösen Institutionen sowie Regulierungen bezüglich Minderheitenschulen zu. Der Vertrag wurde am 24. Juli 1923 parallel zu den Verhandlungen zum Vertrag von Lausanne durch ein überarbeitendes Zusatzprotokoll ratifiziert.[20]

Rumänien

Ebenso gelten in Rumänien Ausnahmeregelungen für Kinderheiraten bei den Roma. Nicolae Stefanescu-Draganesti, Präsidentin der rumänischen Menschenrechtsliga, kritisierte 2003 die aktuelle Rechtspraxis. Die EU-Gesandte für Rumänien, Baroness Emma Nicholson, forderte die Behörden in einem Fall zur Trennung des Paares auf: „Es ist notwendig, die Menschenrechte in jeder Situation zu beachten.“[21]

Asien

Afghanistan

Auf Verhältnisse in Afghanistan machte 2007 das „UNICEF-Foto des Jahres“ aufmerksam, es zeigte einen 40-jährigen Afghanen neben seiner 11-jährigen Braut.[22] Der Dokumentarfilm von Nima Sarvestani Ich war 50 Schafe wert prangerte 2010 anhand mehrerer Einzelschicksale den Handel mit Mädchen und ihre Zwangsverheiratung in Afghanistan an.[23] Im Paschtunwali, dem Rechts- und Ehrenkodex der Paschtunen (größter Volksstamm Afghanistans), ist nach Angaben des evangelikalischen Instituts für Islamfragen Kinderheirat erlaubt.[24]

Indien

In Südasien ist die Kinderheirat vor allem in ländlichen Bereichen nach wie vor verbreitet, obwohl sie gesetzlich verboten ist. Ein gesetzliches Verbot der Kinderheirat war ein Anliegen vieler indischer Sozialreformer wie Ram Mohan Roy, Ishwar Chandra Vidyasagar und Mahatma Gandhi. Bereits 1929 wurde mit dem Child Marriage Restraint Act ein Gesetz verabschiedet, das für Mädchen ein Heiratsalter von mindestens 18 Jahren und für Jungen von 21 Jahren vorschreibt.[25]Nach Angaben des Rapid Household Survey, der in ganz Indien durchgeführt wird, wurden im Bundesstaat Bihar 58,9 % der Frauen vor Erreichen des 18. Lebensjahrs verheiratet, in Rajasthan 55,5 %, in Westbengalen 54,9 %. Die niedrigsten Raten weisen Jammu und Kashmir (hoher Anteil muslimischer Bevölkerung) mit 3,4 %, Himachal Pradesh mit 3,5 % und Goa mit 4,1 % auf. In Kerala trifft dies auf 10 % zu.[26] Die ökonomisch unterentwickelten Bundesstaaten in Nordindien weisen somit deutlich höhere Raten auf.


Nepal

In Nepal ist die Kinderehe seit 1963 verboten, dennoch gelten zehn Prozent aller Mädchen vor dem 15. Lebensjahr verheiratet, 37 Prozent vor dem 18. Lebensjahr. Lediglich in Indien und Bangladesch seien die Zahlen nach einer Studie von Human Rights Watch höher.[27]

Jemen

Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt; in der Regel versteht man dort darunter ein Alter von neun Jahren.[28] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor, die auch vollzogen werden. Für Aufsehen sorgte im April 2008 der Fall der damals achtjährigen Jemenitin Nojoud Ali, die vor Gericht die Scheidung von ihrem 22 Jahre älteren Mann durchsetzte, mit dem sie zwangsverheiratet worden war. Allerdings musste sie ihrem Ex-Mann dafür eine Entschädigung von umgerechnet 500 Dollar bezahlen.[29]

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien wurde im August 2008 der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75-jährigen Scheich bekannt. Ein Berater des Justizministeriums in Saudi-Arabien forderte, den Vater des minderjährigen Mädchens vor Gericht zu stellen.[30]

Türkei

Bezüglich der Türkei stellte 2008 die UNDP-Studie „Human Development Report – Youth in Turkey“ fest, dass vor allem in ländlichen Gebieten die Furcht vor der Verletzung der Ehre eines Mädchens häufig die Grundlage für Kinderheiraten und sogar für Ehrenmorde ist.[31]

Vereinigte Staaten

In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.[32][33]


Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kinderehe, die, duden.de; abgerufen am 14. Oktober 2016
  2. Alexandra Maschwitz: Die Form der Eheschließung: Ehe im Zentrum der Interessen von Staat und Religion – eine rechtsvergleichende Untersuchung der obligatorischen und fakultativen Zivileheschließung am Beispiel Deutschlands und Schwedens, Vandenhoeck & Ruprecht 2013, S. 109; online in Google Bücher
  3. UNICEF-Bericht: Ending Child Marriage – Progress and prospects., 2014, abgerufen am 21. Juli 2015.
  4. 4,0 4,1 Experte: Kinderehen meist in patriarchalischen Kulturen, Interview mit Mathias Rohe in: Süddeutsche.de vom 9. September 2016, abgerufen am 20. Dezember 2016
  5. Artikel: Kinderehen – fünf Fragen – fünf Antworten., Stiftung Weltbevölkerung, abgerufen am 21. Juli 2015.
  6. U. Mueller, B. Nauck, Andreas Diekmann: Handbuch der Demographie 1: Modelle und Methoden, S. 401; Springer-Verlag 2013; online in Google Bücher
  7. UNICEF-Bericht: Ending Child Marriage – Progress and prospects., 2014, abgerufen am 21. Juli 2015.
  8. St. John Chrysostom, Philip Schaff (Hrsg.): Homily XVI: Rm IX. 1. — “I say the truth in Christ, I lie not”. In: Homilies On The Epistle To The Romans. 1889 (englisch; online auf clerus.org).
  9. Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
  10. Muslim: Ṣaḥīḥ. Band 2, Edition Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, Kairo 1955, S. 1038: Nr. 1422 (69); siehe dort auch S. 1039: Nr. 70–73.
  11. Institut für Islamfragen: Heiratsalter. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 2013, abgerufen am 13. September 2013.
  12. Erwin J. Haeberle: Die Sexualität des Menschen. Handbuch und Atlas. 2., erweiterte Auflage. Gruyter, Berlin, 1985, Kapitel 11.1.1: Die Geschichte der Ehe im Abendland (online auf hu-berlin.de; original 1978: The Sex Atlas).
  13. Waltraud Falardeau: Kontexte und Hintergründe sexueller Gewalt an Kindern. Ein Beitrag zur Analyse eines individuellen und gesamtgesellschaftlichen Problems Tectum Verlag 2001, S. 38; online in Google Books
  14. BGB – Einzelnorm. In: www.gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 13. Oktober 2016.
  15. 1475 Minderjährige in Deutschland sind verheiratet, 9. September 2016, spiegel.de, abgerufen am 16. September 2016
  16. Deutscher Bundestag: Drucksache 18/9595, S. 20 f.
  17. zeit.de 8. November 2016: Koalition will Kinderehen ausnahmslos verbieten
  18. Daniel Bauer: Kinderehen in Deutschland bald verboten. Tagesschau.de, 12. Oktober 2016.
  19. Uta Keseling: Das verheiratete Kind. 25. Februar 2005, abgerufen am 6. Oktober 2014.
  20. Volltext (englisch)
  21. Bukarest (rpo). Die Braut war zwölf, ihr Ehemann 15: Eine erzwungene Kinderhochzeit hat in Rumänien Empörung und Unverständnis ausgelöst., RP online vom 30. September 2003
  22. Preisträger: UNICEF Foto des Jahres 2007 – 1. Preis für Stephanie Sinclair „Kinderbräute“. In: unicef – Photo of the Year – international Award. Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, 17. Dezember 2007, abgerufen am 13. September 2013.
  23. Nima Sarvestani: Ich war 50 Schafe wert – Mädchenhandel in Afghanistan. Schweizer Radio und Fernsehen, Schweiz 2010 (53 Min.; Dokumentarfilm über Mädchenhandel und Zwangsheirat anhand von Einzelschicksalen; Video auf YouTube).
  24. Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zur Situation der Menschenrechte in Afghanistan – Menschenrechte am Hindukusch: Afghanische Frauen sind „zweitrangig“. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 11. April 2012, abgerufen am 13. September 2013.
  25. Child Marriage Restraint Act, 1929
  26. Indiatimes: Compulsory Registration of Marriages
  27. Kinderehen in Nepal: Verheiratet mit elf, Mutter mit zwölf, derstandard.at vom 16. September 2016
  28. Human Rights Watch: Yemen: Human Rights Developments. In: World Report 2001, abgerufen am 13. September 2013.
  29. Frederik Obermaier: Zwangsehen im Jemen: Acht Jahre alt und geschieden. In: Süddeutsche.de. 16. April 2008, abgerufen am 13. September 2013.
  30. Artikel: Braut in Saudi-Arabien: Widerstand gegen Kinderehe. (Memento vom 14. September 2008 im Internet Archive) In: n-tv.de. 25. August 2008, abgerufen am 13. September 2013.
  31. United Nations Development Programme: Turkey 2008 – Human Development Report – Youth in Turkey. Human Development Report (HDR), 2008, S. 45 (PDF-Datei; 1,7 MB, 148 Seiten).
  32. Paul Salopek: Early Marriage Survives in the U.S. In: Chicago Tribune. 12. Dezember 2004, abgerufen am 7. Oktober 2014.
  33. Vgl. State-by-State Marriage "Age of Consent" Laws, abgerufen am 6. Dezember 2015.
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