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Strafdivision 999

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Strafbataillon 999 ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für den Film siehe Strafbataillon 999 (Film).
Bewährungseinheiten

Bewährungsbataillon 999
999. leichte Afrika-Division

Aktiv Oktober 1942 bis 5. Mai 1945 (Kapitulation)
Land Flag of Germany 1933.svg Deutsches Reich
Streitkräfte Wehrmacht
Teilstreitkraft Heer
Truppengattung Infanterie
Grobgliederung Keine einheitliche Gliederung
Garnison Baumholder
Zweiter Weltkrieg Afrikafeldzug

Kampf gegen Partisanen auf dem Balkan
Deutsch-Sowjetischer Krieg

Die Strafdivision 999 war ein im Oktober 1942 aufgestellter Sonderverband des Heeres der deutschen Wehrmacht. Sie gehörte zu einem Gesamtsystem von Bewährungseinheiten, das den Militärstrafvollzug in den Dienst der Kriegsführung stellte. Die bisher vom Dienst in der Wehrmacht ausgeschlossenen „bedingt Wehrunwürdigen“ sollten zum Dienst herangezogen werden. „Wehrunwürdig“ war jeder, der zu einer Zuchthausstrafe verurteilt und nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte war oder dem durch militärgerichtliches Urteil die Wehrwürdigkeit entzogen war. Mit Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) vom 2. Oktober 1942 wurde die Wehrunwürdigkeit für die Dauer des Krieges aufgehoben. Von dieser Änderung waren mehrere zehntausend wehrfähige Männer betroffen. Der Verband hatte eine Gesamtstärke von etwa 37.000 Mann, wovon etwa 9000 zum Stammpersonal gehörten.[1]

Der Begriff „Strafbataillon 999“ war schon während des Krieges verbreitet, „Strafdivision 999“ wäre aber sachlich korrekt, denn eine Division hat 10.000 bis 30.000 Mann, ein Bataillon nur 300–1200 Mann. 1959 erschien ein Roman des Bestsellerautors Konsalik mit dem Titel Strafbataillon 999; das Werk wurde 1960 verfilmt.

Die Zwangsrekrutierten, insbesondere aktive Nazigegner, setzten in der Regel auch in der Wehrmacht ihre Widerstandsarbeit fort.

Der erste Einsatz der Truppe erfolgte im Frühjahr 1943 als „Afrikabrigade 999“ in der Schlacht um Tunesien mit einer Truppenstärke von 16.000 Soldaten. Viele von ihnen liefen während dieses Einsatzes zu den alliierten Truppen über.[2]

Von der Ostfront wurden sie, nachdem zahlreiche Überläufer zur Roten Armee gelangt waren, bald zurückgezogen.

In Griechenland und Jugoslawien entwickelte sich aus den Reihen der 999er ein sehr aktiver Widerstandskampf. Die im September 1944 von den Wehrmachtangehörigen Falk Harnack und Gerhard Reinhardt unter den deutschen Truppen in Griechenland ins Leben gerufene Sammlungsbewegung Antifaschistisches Komitee Freies Deutschland (AKFD), deren Kämpfer überwiegend aus 999er-Einheiten kamen, nahm aktiv am bewaffneten Widerstand in der griechischen Befreiungsarmee (ELAS) teil.[3]

Geschichte

Aufstellung der Bewährungseinheit

Ein Runderlass des Oberkommandos der Wehrmacht vom 11. April 1942 sah vor, dass nun auch Männer zum Wehrdienst herangezogen werden konnten, die ihre Wehrwürdigkeit aufgrund eines zivilgerichtlichen Urteils verloren hatten.[4] In einem Rundschreiben des Führerhauptquartiers vom 9. Dezember 1942 wird das Einziehen von Wehrunwürdigen mit einer entsprechenden Stimmung im Volk begründet. Das Schreiben spricht davon, dass die Bevölkerung kein Verständnis dafür habe, dass wehrunwürdige Personen weder zum Wehrdienst herangezogen noch für andere Dienste eingesetzt würden.[5] In der Tat konnten wehrunwürdige Personen bis dato ihre Zeit in relativer Ruhe in der Heimat verbringen.[6] Angesichts der Tatsache, dass man sie beispielsweise auch in Arbeitskommandos außerhalb der Wehrmacht hätte einsetzen können, erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass dies die bedeutendste Motivation gewesen ist, die betreffenden Personen einzuziehen.[7] Abgesehen werden muss dabei außerdem von denjenigen Männern, die noch in einer Strafanstalt oder einem Konzentrationslager inhaftiert waren. Ihr Anteil an den „Bewährungsmännern“ betrug etwa 30 bis 40 Prozent.[8] Der entscheidende Grund für den Einsatz Wehrunwürdiger lag wohl auch hier bei der großen Nachfrage an „Menschenmaterial“. Besonders die Kämpfe an der Ostfront waren sehr verlustreich; das NS-Regime sah sich offenbar gezwungen, auch auf diesen Personenkreis zurückzugreifen.

Ab April 1942 begann die Wehrmacht damit, erste sogenannte „WU-Mannschaften“ („WU“, d. h. „wehrunwürdig“) innerhalb der regulären Truppenteile aufzustellen.[9] Der Aufstellungsbefehl für einen gesonderten Verband erging am 2. Oktober 1942. Ab dem 15. Oktober 1942 wurden Wehrunwürdige zu ihm eingezogen. Wegen ihres geplanten ersten Einsatzortes erhielt die Truppe den Namen „Afrika-Division 999“. Die Nummer 999 wurde gewählt, um den Abstand zu den regulären Infanteriedivisionen auszudrücken.[10] Für die Dauer ihres Einsatzes wurden die Angehörigen des Verbands für „bedingt wehrwürdig“ erklärt. Den Männern wurde in Aussicht gestellt, dass sie ihre volle Wehrwürdigkeit zurückerlangen könnten, wenn sie sich „vor dem Feind“ bewährten.[11] Bei solchen, die direkt aus der Haft eingezogen worden waren, wurde die Reststrafe nur bis zum Kriegsende ausgesetzt.[12]

Personelle Zusammensetzung der Bewährungseinheit

Die „Bewährungsmänner“ der Bewährungstruppe 999 waren fast ausschließlich Personen, die vorher keine Angehörigen der Wehrmacht gewesen waren und ihre Wehrwürdigkeit durch ein zivilgerichtliches Urteil verloren hatten.[13] Man kann grob zwei Gruppen unterscheiden: Die eine, größere Gruppe war die der gewöhnlichen Kriminellen, die etwa 70 Prozent der 999er ausmachten. Die übrigen 30 Prozent waren meist Personen, die vermeintlich oder tatsächlich Opposition zum Nationalsozialismus praktiziert hatten und deshalb verfolgt wurden.[14] Paragraph 13e des Wehrgesetzes regelte den Verlust der Wehrwürdigkeit für diejenigen, die wegen „staatsfeindlicher Betätigung“ verurteilt worden waren.[15] Zwischen den beiden Gruppen gab es viele Überschneidungen und Grenzfälle. Eine Straftat konnte beispielsweise auch politisch motiviert gewesen sein. Einige vom NS-Strafrecht als Verbrecher eingestufte Personen würden nach heutigen Maßstäben nicht als kriminell betrachtet werden, z. B. was Verstöße gegen die Nürnberger Gesetze anging.[16] Ein Teil der Männer wurden direkt aus dem Strafvollzug zur Truppe transportiert.[17] Nicht eingezogen werden sollten u. a. Homosexuelle und Landesverräter. Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen waren Juden, Zigeuner und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.[18] Eine vergleichsweise sehr geringe Anzahl der Männer waren ehemalige Wehrmachtsoldaten, die durch ein militärgerichtliches Urteil ihre Wehrwürdigkeit verloren hatten. Obwohl für sie eigentlich die Bewährungstruppe 500 vorgesehen war, kamen sie zur Bewährungstruppe 999 (aufgrund gewisser „Sonderbestimmungen“, die unbekannt sind).[19]

Unter den politischen 999ern waren Angehörige aus fast allen Gruppierungen vertreten, die vom Nationalsozialismus als feindlich betrachtet wurden. Es befanden sich dort unter anderem Kommunisten, Sozialdemokraten, Geistliche und auch Zeugen Jehovas. Außerdem wurden auch vereinzelt abtrünnige Nationalsozialisten eingezogen.[20] Kalkül bei der Aufstellung dieser Truppe war es, „politisch Unzuverlässige“ besser überwachen und ggf. „aussondern“ zu können.[21] Das Zusammenführen mit den Kriminellen konnte dabei bedingen, dass etwaige unangepasste Einstellungen neutralisiert wurden. Nicht selten kam es beispielsweise vor, dass oppositionelle Konspirationen Politischer innerhalb der Einheiten von kriminellen Kameraden verraten und dadurch vereitelt wurden.[22] Für das Stammpersonal der Einheit wurden bevorzugt Männer ausgewählt, die von den verantwortlichen Stellen als politisch zuverlässig eingeschätzt wurden. Viele von ihnen waren vor dem Krieg bereits in nationalsozialistischen Organisationen aktiv. Im weiteren Verlauf des Krieges wurde es jedoch als Strafversetzung interpretiert, wenn Soldaten zum Stammpersonal der 999er transferiert wurden.[23]

Insgesamt hatte die Bewährungstruppe 999 etwa 28.000 „bedingt wehrwürdige“ Angehörige, zuzüglich des Stammpersonals von etwa 9000 Mann.[24] Mit einer Gesamtstärke von 37.000 Soldaten war dieser Verband also zahlenmäßig stärker als die Bewährungstruppe 500.

Einsatzorte und Charakter der Einsätze

Der erste Aufstellungsort des Verbands war der Truppenübungsplatz Heuberg in der Nähe des Ortes Stetten am kalten Markt. Ab dem 17. Dezember 1943 wurden die Bataillone 999 nur noch auf dem Truppenübungsplatz Baumholder (im heutigen Rheinland-Pfalz) aufgestellt.[25] Erstmals zum Einsatz kommen sollte die Truppe in Nordafrika, weshalb sie zunächst als „Afrika-Brigade 999“ bezeichnet wurde. Allerdings wurde sie am 1. Januar 1943 zuerst als Besatzungstruppe nach Belgien geschickt. Von dort wurde sie am 12. Februar 1943 nach Südfrankreich verlegt. Ab dem 9. März 1943 begann man damit, die 999er über Italien nach Tunis zu überführen.[26] Nach der Niederlage der Achse in Nordafrika (Kapitulation am 13. Mai 1943) wurde die Truppe neu aufgestellt, verstärkt und nach Griechenland und auf den Balkan verlegt. Dort wurde sie wiederum als Besatzungstruppe eingesetzt bzw. wurde bei der Partisanen­bekämpfung und zum Festungsbau verwendet.[27] Drei Infanterie-Festungsbataillone 999 wurden außerdem an der Ostfront zum Einsatz gebracht, während eines im Westen stationiert war.[28] Darüber hinaus wurden zwei Baupionier-Bataillone 999 aus frontuntauglichen Männern gebildet.[29] Die Verbände in Afrika und an der Ostfront erlitten sehr hohe Verluste. Die Afrika-Brigade 999 wurde im Mai 1943 aufgerieben, die drei in der Sowjetunion eingesetzten Festungs-Infanteriebataillone 999 im August 1944.[30] Trotzdem hatten die meisten Verbände der Bewährungstruppe 999 zumindest zeitweise deutlich risikoärmere Einsatzgebiete als die der Bewährungstruppe 500, sodass man davon ausgehen kann, dass der Dienst bei den 999ern im Vergleich weniger Todesopfer forderte.[31] Die Wehrmachtführung bewertete den Einsatz der Bewährungstruppe 999 zunächst sehr positiv. Die Divisionskommandeure der Afrika-Brigade 999 waren der Meinung, „daß die ehemaligen Wehrunwürdigen sich […] hervorragend geschlagen haben.“[32] Diese Sichtweise änderte sich, als sich im weiteren Verlaufe des Krieges herausstellte, dass insbesondere die „politischen“ 999er als unzuverlässig angesehen werden mussten. Die 3. Abteilung der 999 kam im Februar 1943 in Griechenland zur Partisanenbekämpfung zum Einsatz, was insbesondere die politischen zu Massendesertationen nutzten. Die Abteilung wurde deshalb am 18. Juni 1943 zur Sicherung der Insel nach Rhodos verlegt, wo sie am 9. Mai 1945 geschlossen in britische Kriegsgefangenschaft ging.

Behandlung der Soldaten und unangepasstes Verhalten in der Truppe

Die Bewährungsbataillone 999 waren in Teilbereichen regulären Einheiten gleichgestellt. Das Stammpersonal war dazu aufgefordert, den Soldaten militärisch korrekt gegenüberzutreten, da von ihrem „ehrlichen Bewährungswillen“ ausgegangen werden sollte. Beschimpfungen, Misshandlungen und Quälereien waren zwar zu unterlassen,[33] Zeitzeugen berichten jedoch, dass diese Bestimmungen ignoriert wurden, sodass man feststellen kann, dass der Dienst in dieser Truppe insgesamt deutlich härter war als in regulären Einheiten.[34] Bei „straffem Dienst“ gab es starke Einschränkungen bei der Gewährung von Urlaub und Ausgang. Der Briefverkehr unterlag zumindest während der Ausbildung strengerer Zensur als bei regulären Einheiten.[35]

Dies wurde in einer Sonderverordnung verfügt, die es für die Bewährungstruppe 500 nicht gab.[36] Außerdem waren sowohl Verpflegung als auch Kleidung der Rekruten mangelhaft bzw. nicht ausreichend.

Mahnmal auf dem „Russenfriedhof“ in Stetten am kalten Markt

Man kann bei vielen Soldaten der Einheit von einem tatsächlich vorhandenen „Bewährungswillen“ ausgehen. Das gilt besonders für die „Kriminellen“.[37] Tatsächlich gab es nicht wenige Fälle, in denen die volle Wehrwürdigkeit zurückerlangt wurde.[38] Das Verhältnis zwischen den „politischen“ und „kriminellen“ Soldaten war schlecht, da die „Kriminellen“ häufiger als Denunzianten in Erscheinung traten.[39] Aufgrund der hohen Anzahl von „Politischen“ in der Bewährungstruppe 999 spielte antifaschistischer Widerstand trotzdem eine wichtige Rolle. In aller Regel äußerte sich dieser in der Form der Desertion.[40] Besonders während der Einsätze auf dem Balkan und in Griechenland gelang es einigen 999ern, zu den örtlichen Partisanenverbänden überzulaufen. Auch bei den Bataillonen, die an der Ostfront stationiert waren, kam es zu Fällen, bei denen 999er zur Roten Armee überliefen.[41] Im Verlaufe des Krieges häuften sich derartige Vorkommnisse immer mehr, sodass sich die Wehrmachtführung gezwungen sah, viele „politische“ 999er aus der Truppe zu entfernen. Sie wurden zurückgeführt und zum Teil anschließend im KZ Buchenwald interniert. Die immer stärker werdende Unzuverlässigkeit der Bewährungstruppe 999 war vermutlich der Auslöser dafür, dass die Ersatz-Brigade 999 am 18. September 1944 aufgelöst wurde. Das bedeutet, dass die bereits bestehenden Bataillone nicht mehr verstärkt wurden.[42] Die endgültige Auflösung der Einheit, die zu diesem Zeitpunkt nur noch aus fünf Mann bestand, erfolgte am 1. Mai 1945.[43] Wie auch bei der Bewährungstruppe 500 wurde unangepasstes Verhalten oft mit der Todesstrafe geahndet. Allein während der Ausbildung auf dem Heuberg wurden 37 Soldaten hingerichtet, in Baumholder waren es 29 Männer. Auch in den Einheiten, die im Felde standen, wurden Todesurteile vollstreckt.[44] Über die Anzahl 999er, die insgesamt hingerichtet wurden, liegen bisher keine Angaben oder Schätzungen vor.[45]

Kommandeure

999. Afrika-Division

Divisionsangehörige

(In Klammern die Dauer der Dienstzeit)

Literatur

  • Hans Burckhardt, Günter Erxleben: Strafdivision 999. Erlebnisse und Berichte aus dem antifaschistischen Widerstandskampf. Deutscher Militärverlag, Berlin 1965.
  • Hans Burckhardt, Günter Erxleben, Kurt Nettball: Die mit dem blauen Schein. Über den antifaschistischen Widerstand in den 999er Formationen der faschistischen deutschen Wehrmacht (1942–1945). 2. berichtigte Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
  • Hans-Peter Klausch: Die Geschichte der Bewährungsbataillone 999 unter besonderer Berücksichtigung des antifaschistischen Widerstandes. 2 Bände. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1987, ISBN 3-7609-5245-3 (Pahl-Rugenstein-Hochschulschriften Gesellschafts- und Naturwissenschaften 245), (Zugleich: Oldenburg, Univ., Diss., 1987).[49]
  • Hans-Peter Klausch: Die 999er. Von der Brigade „Z“ zur Afrika-Division 999. Die Bewährungsbataillone und ihr Anteil am antifaschistischen Widerstand. Röderberg-Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-87682-818-X.
  • Ursula Suhling: 999er–Strafsoldaten – deportiert vom Hannoverschen Bahnhof. Hamburger Antifaschisten in Wehrmachts-Uniform. VSA, Hamburg 2014. ISBN 978-3-89965-613-8.[50]

Filme

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans-Peter Klausch: Die Bewährungstruppe 500. Bremen 1995, S. 81.
  2. Christian Blees: Die Soldaten mit dem blauen Schein. – „Wehrunwürdige“ in der Strafdivision 999; Deutschlandradio, Feature com 26. Mai 2009 (Manuskript)
  3. Ausstellung „Wer waren die 999er?“ der AG der 999 im DRAFD e. V.
  4. Hans-Peter Klausch: Die Geschichte der „Bewährungsbataillone“ 999 unter besonderer Berücksichtigung des antifaschistischen Widerstandes. Köln 1987 (Pahl-Rugenstein-Hochschulschriften Gesellschafts- und Naturwissenschaften Bd. 245), S. 64
  5. Hans-Peter Klausch: „Wehrunwürdige“: die Bewährungsbataillone 999 und das Problem der Desertion als eine Form des antifaschistischen Widerstands. In: Fietje Ausländer (Hrsg.): Verräter oder Vorbilder? Bremen 1990, S. 157–179 (DIZ-Schriften Bd. 2), S. 160–161
  6. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 63.
  7. Klausch, Wehrunwürdige; S. 159.
  8. Klausch, Bewährungsbataillone, S. 851.
  9. Hans-Peter Klausch: Der Truppenübungsplatz Baumholder – Aufstellungsort der Bewährungstruppe 999. In: Hans-Georg Meyer (Hrsg.): Die Zeit des Nationalsozialismus in Rheinland-Pfalz. Mainz, S. 112–122., hier S. 113.
  10. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 80.
  11. Rudolf Absolon: Wehrgesetz und Wehrdienst. Boppard am Rhein 1960 (Schriften des Bundesarchivs Bd. 5), S. 115.
  12. Fritz Wüllner: Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung. Baden-Baden 1991, S. 716.
  13. Hans-Peter Klausch: Die 999er. Frankfurt am Main 1986, S. 25.
  14. Klausch, Wehrunwürdige; S. 163.
  15. Reichsministerium des Innern (Hrsg.): Reichsgesetzblatt. Teil 1. Jg. 1935. Berlin 1935, S. 610.
  16. Klausch, Wehrunwürdige; S. 163; Klausch, Bewährungsbataillone; S. 106.
  17. Franz W. Seidler: Die Militärgerichtsbarkeit der Deutschen Wehrmacht. München [u. a.] 1991, S. 81.
  18. Manfred Messerschmidt: Die Wehrmachtjustiz 1933–1945. Paderborn 2005, S. 383.
  19. Klausch, 999er; S. 25.
  20. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 106; Garbe, Detlef: Zwischen Widerstand und Martyrium. München 1999 (Studien zur Zeitgeschichte Bd. 42), S. 393.
  21. Klausch, Baumholder; S. 113.
  22. Messerschmidt, S. 386–387.
  23. Seidler, Militärgerichtsbarkeit; S. 81.
  24. Klausch, 500; S. 81.
  25. Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939–1945; Bände 9 und 13; Osnabrück 1974, 1976, Bd. 13, S. 200–203.
  26. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 261–266, S. 268.
  27. Klausch, Baumholder; S. 113.
  28. Tessin, Bd. 13, S. 200–204.
  29. Klausch, Baumholder; S. 117.
  30. Tessin, Bd. 13, S. 200–203.
  31. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 854–855.
  32. zitiert nach: Klausch, Bewährungsbataillone; S. 377.
  33. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 171–172.
  34. Jörg Kammler et al.: Ich habe die Metzelei satt und laufe über. Fuldabrück 1997 (Kasseler Quellen und Studien Bd. 6), S. 188; Klausch, Wehrunwürdige; S. 167.
  35. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 185–186.
  36. Klausch, 500; S. 166.
  37. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 153–154; S. 125–126.
  38. Klausch, Wehrunwürdige; S. 169.
  39. Messerschmidt, S. 385–387.
  40. Klausch, 500; S. 218.
  41. Gerhard Paul: „Die verschwanden einfach nachts“. In: Norbert Haase u. a. (Hrsg.): Die anderen Soldaten. Wehrkraftzersetzung, Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt am Main 1997, S. 139–156, S. 143, S. 150.
  42. Klausch, Bewährungsbataillone; S. 696–697, S. 694, S. 996–997.
  43. Klausch, Baumholder; S. 121.
  44. Messerschmidt, S. 388–390.
  45. Klausch, 500; S. 490, Anm. 72.
  46. Vgl. Hans-Peter Klausch: Hermann Bode (1911–1944): Ein Braunschweiger Stadtverordneter im Kampf gegen Faschismus und Krieg; Berlin 2003. Wolfram Wette: Die Verratenen; in: Die Zeit vom 24. April 2008. Helmut Kramer: Hermann Bode: Ein Braunschweiger Stadtverordneter im Kampf gegen Nationalsozialismus und Krieg; in: Lebendige kritische Gemeinde. Kirche von Unten. Alternatives aus der / für die Braunschweiger Landeskirche, Heft 127, Oktober 2009, S. 7–11.
  47. Bernd-Rainer BarthSchnitzler, Karl-Eduard von. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 2.
  48. Lebenslauf Fritz Wandels auf Stadtwiki Reutlingen mit angegebenen Belegstellen
  49. Siehe auch: Bedingt würdig. In: Der Spiegel 20/1988 vom 16. Mai 1988.
  50. Enthält eine Liste von 407 namentlich erfassten Opfern mit Haftstrafen und Lebensdaten.
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