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Zeugen Jehovas

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Weltzentrale der Zeugen Jehovas im Stadtteil Brooklyn von New York City

Die Zeugen Jehovas (Eigenbezeichnung: Jehovas Zeugen,[1] engl.: Jehovah’s Witnesses[2]) sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert.[3] Sie bezeichnen ihre innere Verfassung als „theokratische Organisation“.[4] Sie gingen aus der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung hervor, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA von Charles Taze Russell gegründet wurde.[5]

Sie sind besonders durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit, das Nichtbegehen von Feier- oder Festtagen wie beispielsweise Weihnachten oder Geburtstage und ihre Ablehnung von Bluttransfusionen bekannt. Die Missionstätigkeit führen sie unter anderem durch das kostenfreie Verteilen der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! sowie der Neuen-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift aus. Diese und weitere Print- und audiovisuelle Medien produzieren die Zeugen Jehovas durch eine eigene spendenfinanzierte, gemeinnützige Verlagsunternehmung im Rahmen der Wachtturm-Gesellschaft.

Den Namen Jehovas Zeugen verwendet die Religionsgemeinschaft seit 1931, gestützt auf Jes 43,10–12 EU. Davor waren sie als Ernste Bibelforscher oder Internationale Bibelforscher-Vereinigung bekannt. Der Begriff „Russelliten“ wurde von Gegnern der Bibelforscher geprägt und gehörte nie zum Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft. Als Eigenbezeichnung im deutschsprachigen Raum verwenden sie den Namen „Jehovas Zeugen in [Landbezeichnung]“. Ortsansässige Gemeinden, als Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, verwenden die Bezeichnung „Jehovas Zeugen, Versammlung [Stadtbezeichnung]“.[3]

Mitgliederzahlen

Missionstätigkeit der Zeugen Jehovas in 239 Ländern und Territorien
  • Zeugen Jehovas nicht offiziell tätig
  • Zeugen Jehovas offiziell tätig
  • Zahl der in der Mission aktiven Zeugen Jehovas 1945–2013

    Die Religionsgemeinschaft veröffentlicht jährlich Statistiken über die missionarischen Aktivitäten. Im Jahr 2013 gab es nach eigenen Angaben weltweit 113.823 Versammlungen mit 7,965 Millionen regelmäßig im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas. Davon sollen 164.885 Personen in Deutschland, 21.015 in Österreich, 18.646 in der Schweiz, 2.043 in Luxemburg und 92 in Liechtenstein tätig sein.[6] Das Außenministerium der Vereinigten Staaten gab in seinem Bericht zur Lage der weltweiten Religionsfreiheit 2010 an, es gebe in Deutschland ungefähr 206.000 und in Österreich 24.600 aktive und inaktive Mitglieder.[7][8]

    1999 wurde die Zahl der Personen, die die Gemeinschaft in Deutschland verlassen haben, für zurückliegende Jahrzehnte auf insgesamt 20.000 geschätzt.[4] Valide Zahlen werden von der Religionsgemeinschaft nicht veröffentlicht.

    Nach der eigenen Statistik werden durch die intensive Mission weltweit jährlich etwa 290.000 Gläubigentaufen vorgenommen. Wird die Anzahl der Taufen ins direkte Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl gesetzt, so ergibt dies einen nominalen Zuwachs von ungefähr 3,6 % im Jahr 2012. Werden die Gesamtmitgliederzahlen der einzelnen Jahre direkt verglichen, wodurch Todesfälle, Ausschlüsse und Austritte berücksichtigt werden, ergibt sich ein effektiver Zuwachs von ungefähr 1,9 % im Jahr 2012 gegenüber 2011.[9] Nach Ansicht des amerikanischen Sozialwissenschaftlers und Religionssoziologen Rodney Stark und des Wirtschaftswissenschaftlers Laurence R. Iannaccone deute die Differenz zwischen nominalem und effektivem Zuwachs auf eine verhältnismäßig hohe Fluktuation hin. Gleichwohl sind die Zeugen Jehovas eine der am schnellsten wachsenden Religionsgemeinschaften der Welt.[10] Laut den Zeugen Jehovas findet diese Mehrung vor allem in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt, während in den westlichen Industrieländern die Mitgliederzahlen in etwa stabil blieben.[9]

    Faktoren des Erfolgs

    In einem Beitrag für das Journal of Contemporary Religion werteten Rodney Stark und Laurence Iannaccone die bis zum Jahr 1995 verfügbaren Jahresberichte der Zeugen Jehovas als großen Erfolg auf dem globalen „Markt der Religionen“ und führen dies auf folgende Faktoren zurück:[11]

    • Kulturelle Kontinuität – ihre Missionsbemühungen seien in christlich vorgeprägten Gebieten stets erfolgreicher als beispielsweise in traditionell muslimischen Gegenden.
    • Legitime Autorität – zwar sei die theokratische Organisation der Zeugen Jehovas stark hierarchisch, doch gebe es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen einfachen Mitgliedern und Ältesten (siehe Organisation). Der Aufstieg in eine Führungsposition, zum Beispiel zum Ältesten, sei jederzeit möglich und ist in diesem Sinne demokratisch.
    • Es steht – durch die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder – jederzeit und kostenlos eine „labor force“ (dt. Arbeitskräftepotenzial) zur Verfügung.
    • Eine Fertilitätsrate, die die Mortalitätsrate der Mitglieder übersteigt.
    • Eine effektive Sozialisation junger Mitglieder, die nicht durch Konversion zu den Zeugen Jehovas kamen, sondern über ihre Eltern Mitglieder geworden sind.
    • Günstiges Umfeld – die Zeugen Jehovas seien zumeist dort besonders erfolgreich, wo die Mobilisierung durch ihre konventionellen Konkurrenten, wie etwa die Volkskirchen, gering ausfällt.
    • Enge soziale Vernetzungen mit der gesellschaftlichen Umwelt über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinaus.
    • Ein mittleres Maß an Spannung zur gesellschaftlichen Umwelt durch rigide Vorschriften („strictness“), gegen die zu verstoßen Sanktionen nach sich zieht. Dadurch würden Trittbrettfahrer („free riders“) von der Gruppe ferngehalten, die vom intensiven Gemeinschaftsleben profitierten, ohne die damit verbundenen Kosten mitzutragen. So sollen von den Mitgliedern enorme zeitliche Investitionen und erhebliche Opfer verlangt werden, zum Beispiel im Sexualverhalten, beim Verzicht auf den Kontakt mit ehemaligen Zeugen Jehovas, auf Tabak, Drogen, Bluttransfusionen, Geburtstage und andere Feste, welche nicht mit ihrem Glauben vereinbar sind. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft sei daher niederschwellig möglich. Gleichzeitig dürfe diese Spannung zur Umwelt nicht so stark werden, dass Konvertiten abgeschreckt würden, weswegen es bei den Zeugen Jehovas zum Beispiel keine strengen Kleidervorschriften gebe.

    Dass die Glaubenssätze der Zeugen Jehovas teilweise empirisch überprüfbar waren, sehen Stark und Iannaccone dagegen als einzigen Faktor, der Misserfolg begünstigen würde. Das Nichteintreffen der vorhergesagten Parusie im Jahre 1975 habe die Wachstumsrate merklich geschmälert. Doch seitdem auf konkrete Vorhersagen verzichtet wird, sei diese Gefahr für ihr weiteres Wachstum eliminiert (Siehe auch Kontroversen).

    Lehre

    Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben von ihrem Verständnis der Bibel ab.[12][13] Demnach enthält die Bibel die von Gott durch Inspiration offenbarte religiöse Wahrheit, welche Grundlage der gesamten Lehre sei. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist. Gleichwohl sehen sie sich in der Tradition aller christlichen Gruppen, die in der Vergangenheit versuchten, ihr Leben konsequent an der Heiligen Schrift und am urchristlichen Vorbild auszurichten, etwa der Waldenser.[14]

    Gottesbild

    Jehovas Zeugen beten zum „allmächtigen und ewigen Gott“ Jehova. Nach ihrem Bibelverständnis hat er das Universum und das Leben erschaffen. Seine Haupteigenschaften seien Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit. Jehova wird als unsichtbarer Geist gesehen, der unabhängig vom Menschen existiert und ein persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe. Das Prinzip der Dreifaltigkeit lehnen sie ab.[15] Sie sehen Jesus als „einen Gott“ im Sinne eines mächtigen Geschöpfs an, das jedoch nicht wesenseins mit dem allmächtigen Gott sei. Den Heiligen Geist betrachten sie als Gottes wirksame Kraft und nicht als eigenständige Person. Gebete dürften allein an Gott und nur durch Jesus Christus als „Fürsprecher“ gerichtet werden.

    Jesus Christus

    Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Damit vertreten sie die Präexistenzlehre. Er wird somit nicht als „ewig“, jedoch nach seiner Wiedererweckung vom menschlichen Opfertod als unsterblich gesehen und sei als Sohn Gottes seinem Vater untergeordnet. Nur aufgrund der Erlösung der Menschheit durch den Tod Jesu, des persönlichen Glaubens an den Wert dieses Opfers und eines nach Gottes Maßstäben ausgerichteten Lebens könne der Gläubige Vergebung von Sündenschuld erlangen.

    Die Auferstehung Jesu war nach Auslegung der Zeugen Jehovas nicht leibhaftig. Sie glauben, dass sein menschlicher Leib entmaterialisiert worden sei und er mit einem nichtmateriellen, „geistigen Leib“ auferstand. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.[16]

    Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Die Verwendung dieses oder ähnlicher Gegenstände für religiöse Handlungen oder als Symbol lehnen sie als „Götzendienst“ ab (2 Mos 20,4,5 ELB; 1 Kor 10,14 ELB).[17]

    Der „treue und verständige Sklave“

    In der Theologie der Zeugen Jehovas spielt Gottes „treuer und verständiger Sklave“, eine Gleichnisfigur aus Mt 24,45 Elb, eine zentrale Rolle. Jesus benutze ihn, um Informationen über die Erfüllung biblischer Prophezeiungen und zeitliche Anweisungen über die Anwendung biblischer Prinzipien im Alltagsleben zu geben.[18] Dies sei Gottes einziger Weg, seine Botschaften an die Menschen zu kommunizieren. In den Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft wird er als Informationskanal („channel“)[19] beschrieben. Die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas beschrieb sich anlässlich eines Treffens am 6. Oktober 2012 selbst als dieser „treue und verständige Sklave“.[20]

    Eschatologische Vorstellungen

    Zu ihren eschatologischen Lehren gehört der Glaube an die buchstäbliche Wiederherstellung des Paradieses auf der Erde.

    Leben nach dem Tod

    Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine „unsterbliche Seele“. Sie vertreten einen annihilationistischen Standpunkt und negieren daher ein ewiges Leben aller Menschen und die Existenz einer Hölle. Die Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe gilt den Zeugen Jehovas als heilsnotwendig,[21] sie sehen sich als Substitution Israels als „Heilsvolk Gottes“.[22] Die Zeugen Jehovas vertreten eine doppelte Erlösungslehre: Sie glauben, dass ein Teil der von Gott als „treu“ befundenen Menschen nach dem Tod unsterbliches Leben im Himmel erhalten wird, die anderen würden nach Harmagedon auf der Erde zu ewigem Leben wiedererweckt. Dabei wird die Zahl der „144.000, versiegelt aus jedem Stamm der Söhne Israels“ (Offb 7,4-8 Elb), als die der Zeugen Jehovas gedeutet, die im Himmel leben werden. Die „große Volksmenge“ aus Offb 7,9 Elb sei die Gesamtheit derer, die ewiges Leben auf der Erde erhalten.[23]

    Die „letzten Tage“ – von 1914 bis zum Eingreifen Gottes

    Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus Christus 1914 unsichtbar wiedergekehrt sei, die Herrschaft über das „Königreich Gottes“ im „Himmel“ in Form einer „theokratischen Regierung“ übernommen habe und damit die „letzten Tage“ begonnen hätten. Christus habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel auf die Erde verbannt.

    Die „letzten Tage“, die von verstärkten destruktiven Aktivitäten des Teufels gekennzeichnet seien, sollen eine unbestimmte Zeit andauern und in einem globalen, von Gott durch Jesus Christus geführten Endzeitkrieg Harmagedon gipfeln. Nach ihrer Überzeugung sind Jehovas Zeugen die einzige Organisation, die in diesem Krieg unter dem besonderen Schutz „Jehovas“ stehe.[24] In diesem Krieg sehen sie sich als Unbeteiligte, da es nur Gott und seinem Sohn zustehe, zu richten und Krieg zu führen (Röm 12,17–19 ELB). Nach diesem Krieg soll eine Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen.

    Über den Zeitpunkt, an dem die „letzten Tage“ enden und damit die Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen soll, machen die Zeugen Jehovas heute keine genauen Angaben mehr. Ursprünglich prophezeite Russell das Ende der „Zeiten der Heiden“ für Oktober 1914. Es sollten alle politischen und kirchlichen Herrschaften fallen und durch das Reich Gottes auf Erden ersetzt werden.[25] Sein Nachfolger Rutherford deutete diese Aussage um: 1914 sei die Königsherrschaft Christi unsichtbar im Himmel angebrochen, die Generation der 1914 lebenden Gläubigen würde aber ihr sichtbares Erscheinen miterleben.[26] In seinem 1920 erschienenen Buch „Millions now living will never die!“ sagte er für 1925 die Wiederauferstehung der biblischen Erzväter als Zeichen der beginnenden Endzeit voraus.[27] In den 1960er Jahren richteten die Zeugen Jehovas den Fokus ihrer Berechnungen auf das Jahr 1975 (Siehe auch Kontroversen).[28]


    Die Millenniumsherrschaft und das Paradies auf Erden

    Nach Harmagedon sollen die Menschen unter einer tausendjährigen Herrschaft des Königreiches Gottes, welches durch Jesus als König und seine 144.000 Mitregierenden repräsentiert wird, zur Vollkommenheit geführt werden. Hierdurch sollen die Menschen geistig und körperlich gesunden. Danach finde eine Endprüfung statt, indem Satan für eine begrenzte Zeit aus dem „Abgrund“[Siehe 1] freigelassen werden würde (Offb 20,7-10 EU). Diejenigen, die sich aufgrund des negativen Einflusses durch den freigelassenen Satan erneut gegen die Souveränität Jehovas stellen, würden nach Abschluss der Prüfung zusammen mit Satan und seinen Dämonen vernichtet. Damit sei das verloren gegangene irdische und geistige Paradies endgültig wiederhergestellt.

    Umgang mit Blut

    Jehovas Zeugen lehnen jede Art des „Gebrauchs von Blut“ als Nahrungsmittel- oder als Medikamentenzusatz und seit 1944 auch als Bluttransfusion ab. Fleisch darf nach dem einfachen Ausbluten gegessen werden, obwohl noch geringste Mengen an Blut im Gewebe vorhanden sind. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1 Mos 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („… euch […] zu enthalten […] von Blut …“, NWÜ und ELB) gestützt (siehe Jakobusklauseln). Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso verworfen wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen und ähnlichem) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Sie sind auch mit der Entnahme von Blut für Diagnosezwecke einverstanden. Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas einen weltweiten „Krankenhausinformationsdienst“ und „Krankenhaus-Verbindungskomitees“ eingerichtet.[29]

    Ärzte müssen die Ablehnung einer Bluttransfusion durch einen volljährigen Zeugen Jehovas akzeptieren. Die Frage, ob den Zeugen Jehovas angehörende Eltern Bluttransfusionen für ihre minderjährigen Kinder ablehnen dürfen, war insbesondere im Falle lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Inzwischen hat sich in Deutschland eine ständige Rechtsprechung dahingehend herausgebildet, dass in solchen Fällen das Kindeswohl vorgeht. Gestützt wird dies auf § 1666 BGB, wonach das Familiengericht die zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Oberlandesgericht Celle formuliert bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1666 BGB wie folgt:

    „Es kann keinem ernsthaften Zweifel unterliegen, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn ein Kind lebensnotwendig auf die Verabreichung von Blut und Blutprodukten angewiesen ist, die Eltern aber die Zustimmung zu dieser Behandlung aus religiösen Gründen verweigern.“[30]

    Verweigern die Eltern in einer solchen Situation die Zustimmung zur Bluttransfusion, so erteilt das Familiengericht an ihrer statt die Einwilligung gegenüber dem Arzt, welcher die Bluttransfusion somit vornehmen darf.

    Die 17. Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestags stellte fest, innerhalb der Religionsgemeinschaft deute sich eine vorsichtige Relativierung ihrer Haltung an:

    „Zwar wird am prinzipiellen, biblisch begründeten Verbot der Bluttransfusion festgehalten. Daneben wird aber die umfassende medizinische Betreuung nicht in Frage gestellt und die Hoffnung geäußert, daß sich aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Technik zunehmend Eingriffsmöglichkeiten eröffnen werden, die eine Bluttransfusion nicht erfordern. Schließlich wird die prinzipielle Rechtsposition akzeptiert, daß auch gegen den Willen von Eltern Bluttransfusionen bei Kindern durchgeführt werden können.“[31]

    Aussagen zur Bibel

    Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet.[32][33][34][35] In ihrem Schriftverständnis glauben die Zeugen an die Verbalinspiration der Bibel.[13][36][37] Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „die Rechtfertigung der Souveränität Jehovas und die endgültige Erfüllung seines Vorsatzes bezüglich der Erde durch sein Königreich unter Christus“.[38] Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

    Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen der deutschen Ausgabe in den 1970er Jahren kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffenderem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, werden heute noch andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft verteilt.[39]

    Gottesdienst und Praxis

    Zusammenkünfte

    Zusammenkunft in einem Königreichssaal

    Die Zusammenkünfte finden meist in eigenen Versammlungsstätten statt, die Königreichssaal genannt werden. In diesen Zusammenkünften werden religiöse Ansprachen gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben sind. Es werden Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt, Vorträge gehalten sowie in Form von Fragen und Antworten biblische Themen mit Hilfe eigener Literatur und der Bibel behandelt. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen zwei Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

    Es finden an zwei Tagen in der Woche Zusammenkünfte statt, die jeweils 1 ¾ Stunden dauern. Sie werden von männlichen Zeugen Jehovas geleitet. An bestimmten Programmteilen sind auch Frauen beteiligt, jedoch nicht in Form eines Vortrages.

    Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die als „Kongresse“ bezeichnet werden. Je nach Art und Dauer des Kongresses kommen zwischen 500 bis mehrere 1000 Personen zusammen. Diese Kongresse werden je nach Größe in eigens erbauten Kongresssälen, angemieteten Fußballstadien oder Messegeländen gehalten.

    Taufe

    Zeugen Jehovas praktizieren die Gläubigentaufe, ohne dafür eine Altersgrenze zu bestimmen. Damit jemand als Taufanwärter zugelassen werden kann, muss er bereits als „ungetaufter Verkündiger“[Siehe 2] anerkannt sein. Der Religionssoziologe Rodney Stark und Prof. Laurence R. Iannaccone stellten fest, dass sich nur relativ wenige unter 16-jährige als Verkündiger qualifizieren.[40][41][42][43] Äußert ein ungetaufter Verkündiger den Wunsch, sich taufen zu lassen, werden mit ihm Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ein ausreichendes Verständnis der Lehre sowie grundlegende Bibelkenntnis vorhanden sind. Außerdem soll dabei geklärt werden, ob seine Bewerbung auf den eigenen freien Willen gegründet und er sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst ist.[44]

    Die Taufen werden üblicherweise bei den sogenannten „Kongressen“, d.h. gemeinsamen "Gottesdiensten" mehrerer Versammlungen aus einer Region, vollzogen. Vor der eigentlichen Taufe werden hier öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit einem „JA“ beantworten muss:

    1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
    2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

    Danach werden die Täuflinge vollständig im Wasser untergetaucht. Eine Taufformel wird dabei nicht gesprochen. Die Taufe durch Untertauchen stellt bei den Zeugen Jehovas die einzige schriftgemäße Form der christlichen Taufe dar. Sie bildet den Abschluss der Eingliederung in die Gemeinschaft und den offiziellen Beginn der Mitgliedschaft in religionsrechtlicher Hinsicht. Hauptsächlich stellt sie jedoch eine öffentliche Ernennung (Ordination) zum Christen dar.

    Abendmahl

    Christliche Feiertage wie Weihnachten und Ostern lehnen die Zeugen Jehovas wegen der heidnischen Wurzeln dieser Feste als „Götzendienst“ ab.[45] Ihre einzige religiöse Feier ist das Abendmahl, das auch „Gedächtnismahl“ oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Bei der Festsetzung des Tages orientieren sich Zeugen Jehovas am jüdischen Mondkalender, wie er ihrer Meinung nach in biblischer Zeit in Verwendung war, sodass der Tag der Abendmahlsfeier im gregorianischen Kalender kein festes Datum hat. 2011 zum Beispiel fiel der Tag auf den 17. April, 2012 dagegen auf den 5. April nach Sonnenuntergang.

    Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, die Sinn und Nutzen von Jesu Tod erklären soll. Danach werden Rotwein und ungesäuertes Brot, die Symbole für das Blut und den Leib Jesu Christi, von Anwesendem zu Anwesendem gereicht. Es ist jedem freigestellt, etwas von diesen Symbolen zu sich zu nehmen. Die meisten Anwesenden verstehen sich als bloße Gedächtnismahlbeobachter und nehmen sich nichts. Die es tun, nennt man Gedächtnismahlteilnehmer.[46][Siehe 3] Sie zeigen dadurch an, dass sie sich der in der Offenbarung des Johannes erwähnten Gruppe von 144.000 Menschen (Offb 7,4 ELB) zugehörig fühlen (siehe auch „Leben nach dem Tod“ und Millenniumsherrschaft). Die Einsammlung der 144.000 soll zu Pfingsten im Jahr 33 beim ersten Abendmahl begonnen haben und gilt nach Ansicht der Zeugen Jehovas als nahezu abgeschlossen.

    Evangelisation und Mission

    Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Haus- und Wohnungstüren (nachgestellte Szene)

    Für Jehovas Zeugen ist ihr Glaube untrennbar mit seiner Verkündigung verbunden. Eine rein passive Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft gibt es daher nicht. Die Evangelisation an Haustüren und öffentlichen Plätzen, die sie als Predigtdienst oder Predigtwerk (früher auch als „Felddienst“) bezeichnen, ist daher das Markenzeichen der Zeugen Jehovas.[47] Dabei hinterlassen sie bei Interesse kostenfrei Literatur oder bieten ein Bibelstudium an. Vor 1991 wurde die Literatur zum Selbstkostenpreis abgegeben. Pro Monat investiert ein durchschnittlich aktiver Zeuge Jehovas etwa 17 Stunden seiner Freizeit in diese Tätigkeit.[48]

    Seit 1943 betreiben sie ein weltweites Missionarswerk. Die Missionare werden hierfür in einer sogenannten „Gileadschule“ ausgebildet. Missionare setzen 130 bis 140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein und werden dabei in Ländern eingesetzt, in denen die Zeugen Jehovas nicht so stark vertreten sind.

    Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

    Bei den Zeugen Jehovas wird die Exkommunikation als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnet und soll als Meidung praktiziert werden. Nach ihrer Ansicht belegen unter anderem die Bibelstellen 1 Kor 5,11–13 ELB und 2 Joh 1,8–11 ELB, dass der Gemeinschaftsentzug schon bei den Urchristen üblich war. Diese Sanktion trifft getaufte Mitglieder, die sich eines schweren Fehlverhaltens gegen die Glaubensgrundsätze der Religionsgemeinschaft schuldig gemacht haben und nicht „bereuen“ oder die die Wachtturm-Gesellschaft nicht als Autorität anerkennen (Abtrünnigkeit).[49] Meist verlassen die Betroffenen vor ihrem Ausschluss von sich aus die Gemeinschaft.[50]

    Gemeinschaftsentzug bedeutet in der Praxis, dass soziale Kontakte mit dem Ausgeschlossenen nicht mehr gestattet sind. Eine Ausnahme bilden im gleichen Haushalt lebende enge Familienangehörige. In der Literatur wird auf die Verpflichtung hingewiesen, weiterhin für einen im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen zu sorgen, auch wenn er ausgeschlossen sei. Allerdings solle keine „geistige Gemeinschaft“ im Sinne von gemeinsamer Anbetung mehr mit ihm gepflegt werden.[51][52] Sollte der ausgeschlossene Angehörige nicht im gleichen Haushalt leben, wird empfohlen, den Kontakt auf das Nötigste zu beschränken, es soll auch nicht nach Vorwänden gesucht werden, mit diesen in Kontakt zu treten.[51]

    Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte ohne aktive Beteiligung am Versammlungsgeschehen besuchen. Sie haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren, falls sie das gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel soll von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.[53] Die Rückkehr ist auch nach schwersten Vergehungen möglich, selbst wenn diese von staatlichen Gerichten als Verbrechen verurteilt wurden. Nach der Wiederaufnahme kann ein Rückkehrer normal am Versammlungsgeschehen teilnehmen.


    Verhältnis zum Staat

    Zeugen Jehovas betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1–7 ELB). Daher halten sie sich an die staatlichen Gesetze, solange diese nicht eine Handlung fordern, die nach ihrem Bibelverständnis nicht im Einklang mit Gottes Geboten ist (vgl. Apg 5,29 ELB). Zum Beispiel weigern sie sich, Militärdienst zu leisten (→ Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas).

    Joh 17,16 ELB sehen sie als Aufforderung, sich politisch neutral zu verhalten, daher beteiligen sie sich nicht an politischen Aktivitäten wie zum Beispiel Demonstrationen, Wahlen oder Revolutionen und nehmen keine politischen Ämter ein. Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleichkommen (Fahnengruß, Singen der Nationalhymne etc.).

    Ausbildung und Beruf

    Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich viele Hochschulen seit den 60er Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten.[54] Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist jedoch dem Einzelnen überlassen.[55] Bei allen Überlegungen solle das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[56]

    Ehe und Familie

    Die Ehe wird als heilig angesehen. Scheiden lassen darf man sich nur wegen Ehebruchs. Ob ein Ehepaar sich scheiden lässt oder trennt, entscheiden die Partner nach ihrem Gewissen.[57][58][59] Die Literatur der Zeugen Jehovas weist darauf hin, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und sich die Frau ihm unterzuordnen hat. Diese Lehre wird unter anderem mit 1 Kor 11,3 ELB begründet.[60] Nach demselben Prinzip sollen sich Kinder ihren Eltern unterordnen. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, Polygamie, das Zusammenleben ohne Trauschein und die Ausübung von homosexuellen Handlungen gelten als Sünden und können zum Gemeinschaftsentzug führen. Von Eheschließungen mit Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, wird abgeraten.

    Organisation

    Logo der Wachtturm-Gesellschaft

    Geistliche Leitung

    Als geistliche Leitungsinstanz fungiert die sogenannte „leitende Körperschaft“, ein Gremium bestehend aus derzeit acht Männern, das in der New Yorker Weltzentrale tagt.[61] Hierarchisch sind darunter die Zweige unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Zweige sind in Zonen aufgeteilt, die von temporär ernannten Zonenaufsehern besucht werden.

    Die Mitglieder der leitenden Körperschaft bilden in unterschiedlicher Zusammensetzung sechs Komitees:[62]

    1. Das Personalkomitee ist zuständig für die Mitarbeiter im Hauptbüro und in den Zweigbüros.
    2. Das Verlagskomitee kümmert sich um den Druck und Versand von Literatur sowie um finanzielle und juristische Belange der rechtlichen Körperschaften.
    3. Das Dienstkomitee koordiniert die weltweite Evangelisierung und andere Angelegenheiten in Verbindung mit den Versammlungen, Pionieren, Ältesten und reisenden Aufsehern.
    4. Das Lehrkomitee entscheidet, welche geistliche Belehrung bei Kongressen und in den Zusammenkünften der Versammlungen dargeboten wird, und betreut die Pionierschule und andere Bibelschulen.
    5. Das Schreibkomitee beaufsichtigt das Verfassen von Druckschriften und die Übersetzungstätigkeit und beantwortet Lehrfragen.
    6. Das Komitee der Koordinatoren, dem jeweils ein Vertreter der anderen Komitees angehört, koordiniert die Arbeit der verschiedenen Komitees und kümmert sich um dringende Angelegenheiten, wie etwa Hilfeleistung bei Katastrophenfällen.

    Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesandt und im Bedarfsfall von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Allgemeines Zentralorgan ist die Zeitschrift Der Wachtturm. Interne Mitteilungen für den Bereich des Missionswerks werden durch das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt Unser Königreichsdienst an getaufte Zeugen Jehovas ausgegeben.

    Zweigniederlassungen – Rechtliche Organisation und Aufgaben

    Druckmaschine im deutschen Zweigbüro in Selters/Taunus

    Weltweit gibt es 116 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird. In einigen Zweigen (wie beispielsweise in Deutschland, England, Finnland und Italien) wird auch gedruckt. Die Hauptaufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf die Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Eine Unterabteilung des Zweigkomitees ist die Dienstabteilung, die als Vertreter der leitenden Körperschaft im Land betrachtet wird. Sie hat dieselben Aufgaben wie das Dienstkomitee, jedoch national begrenzt. Die Dienstabteilung ist unter anderem für Berichte der Kreisaufseher zuständig, die er nach der Besuchswoche verfasst. Des Weiteren ist die Dienstabteilung für die Rechtsfälle in den Versammlungen zuständig, was bedeutet, dass das lokale Rechtskomitee mit dem Dienstkomitee zusammenarbeitet. Normalerweise wird nach einem Rechtsfall nur ein Bericht geschrieben. Stellt sich heraus, dass der Fall mit Kindesmissbrauch in Verbindung steht, wird die Dienstabteilung sofort informiert.

    Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand oder Ähnliches) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Religionsgemeinschaft identisch ist. In Deutschland ist dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft), deren Verwaltungszentrum sich in der Gemeinde Selters im Taunus befindet. Der Sitz der Zeugen Jehovas in Deutschland (KdÖR) befindet sich in Berlin und wird „Jehovas Zeugen in Deutschland, KdÖR“ genannt. Diese Körperschaft ist das ausführende Organ in Deutschland, das sich der Wachtturm-Gesellschaft bedient, um die Gemeinden zu betreuen. Jeder getaufte Zeuge Jehovas mit deutschem Wohnsitz, der einer Gemeinde angeschlossen ist, ist durch die Taufe automatisch Mitglied der KdÖR.[3] In Österreich haben die Zeugen Jehovas seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft.[63] Das Verwaltungszentrum von „Jehovas Zeugen in Österreich“ befindet sich im 13. Wiener Gemeindebezirk. Die „Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz“ hat ihren Hauptsitz in Thun.

    Eine Teilgliederung der Wachtturm-Gesellschaft ist der „Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas“. Er hat das Ziel, für Sondervollzeitdiener wie Sonderpioniere, Reisende Aufseher, Missionare oder Bethelmitarbeiter zu sorgen. Durch diesen Orden wird gewährleistet, dass alle Sondervollzeitdiener weltweit den gleichen Status genießen, da sie in gemeinsamer Lebensführung apostolische Aufgaben übernehmen. Die Ordensmitglieder erhalten ein geringes Entgelt zur Deckung von Unkosten. Der Orden selbst verfügt über keine eigenen Mittel.[64]

    In Deutschland ist der rechtliche Träger des Ordens die Wachtturm-Gesellschaft. Alle Ordensmitglieder unterliegen dem Gehorsams- und Armutsgelübde, das unter anderem die Erwerbstätigkeit ausschließt. Der Orden ist als eine geistliche Genossenschaft[65] zu sehen und daher nicht sozialversicherungspflichtig. Die Mitglieder des Ordens werden krankenversichert, und am Ende der Dienstzeit wird die Rentenversicherung für den Dienstzeitraum nachgezahlt. Arbeitslosengelder werden nicht eingezahlt. Sollte ein Ordensmitglied im Laufe seines Dienstes alt werden, so trägt der Orden die Fürsorge für ihn.

    Gemeinden

    Die Gemeinden werden Versammlungen genannt und von einer „Ältestenschaft“ geleitet und vertreten.[66] Eine Ältestenschaft besteht aus „Ältesten“, die vom Zweigbüro ernannt wurden. Das Zweigbüro kann zur Unterstützung der Ältestenschaft sogenannte „Dienstamtgehilfen“ ernennen.[67] Nach ihrer Auslegung der Bibeltexte 1 Tim 2,11–12 ELB und 3,1–13 ELB können ausschließlich Männer Älteste und Dienstamtgehilfen werden.

    Immobilien

    Die Versammlungsstätten (Königreichssäle, Kongresssäle) und Zweigniederlassungen mit Druckereigebäuden werden überwiegend von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurden ein nationales und ein internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Die dadurch vorhandene Infrastruktur wird auch genutzt, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten zu leisten (in Deutschland geschah das zum Beispiel bei den Hochwasserkatastrophen an der Elbe). Katastrophenbetreuung wird durch den eingetragenen Verein „Humanitäres Hilfswerk der Zeugen Jehovas e. V.“ koordiniert. Finanziert werden die Bauprogramme durch freiwillige Spenden und Darlehen. Die Verwaltung der Königreichssäle liegt in Deutschland grundsätzlich bei einer der Versammlungen, die den Saal benutzen.[3]

    Geschichte

    Charles Taze Russell

    Der Ursprung der Zeugen Jehovas findet sich in der Gruppe um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde und Mitglied der Kongregationalistenkirche und des späteren Bibellesekreises war.[68]

    Enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, begann Charles Taze Russell 1869 ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne. Im Jahre 1870 gründete er mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel.

    Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson Homer Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die „unsichtbare Wiederkunft Christi“ bereits 1874 stattgefunden habe. Russell unterstützte die Zeitschrift finanziell und als redaktioneller Mitherausgeber.

    Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zu einem Zerwürfnis über den Wert des Loskaufsopfers kam. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion’s Watch Tower and Herald of Christ’s Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich erscheint.

    Im Februar 1881 wurde die Zion’s Watch Tower Tract Society unter der Leitung von William H. Conley zusammen mit Joseph Russell und Charles T. Russell gegründet. Dabei spendete William H. Conley $ 3.500 (70 %) des Gründungskapitals von $ 5.000, Joseph Russell spendete $ 1.000 (20 %) und Charles T. Russell $ 500 (10 %). Als sich Charles T. Russell gegen Ende des Jahres 1882 immer mehr dem Thema der Zeitprophezeiungen widmete, entschied Conley, dass er Russells Entwürfe nicht mehr durch große Geldbeträge unterstützen würde. Die Zion’s Watch Tower Tract Society wurde 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen, und Russell übernahm die Leitung.

    Als Russell im Wachtturm lehrte, dass der Neue Bund ausschließlich ins kommende Zeitalter gehöre, spalteten sich die Freien Bibelforscher 1909 von Russells Organisation ab, da sie darin ein Abweichen von der biblischen Lehre sahen.[69]

    Als Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstorben war, folgte ihm am 6. Januar 1917 Joseph Franklin Rutherford als Präsident der Watch Tower Society nach.[70] Rutherford organisierte die Bewegung zentralistisch und entdemokratisierte die Entscheidungswege.[4] Dies führte zu einer weiteren Abspaltung, aus der die Ernsten Bibelforscher und die Laien-Heim-Missionsbewegung entstanden.

    Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente der Abgrenzung gegenüber den anderen Bibelforschern und befriedigte den Wunsch der „Wachtturm-Gesellschaftsanhänger“, eine biblische Basis für die Benennung ihrer Gemeinschaft zu finden. Begründet und in der publizierten Literatur thematisiert (unter anderen in Rutherfords Buch „Jehova“) wurde dies exegetisch mit dem Hinweis auf Jes 43,10–12 ELB: „ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ). Heute erinnert an die alte Bezeichnung nur noch der Titel „International Bible Students Association“ (Kurzform „IBSA“) der britischen Körperschaft.

    Nach Rutherfords Tod 1942 übernahm Nathan Homer Knorr das Amt des Präsidenten der Muttergesellschaften. Unter ihm erfolgte die Gründung einiger edukativer Einrichtungen für die weltweite Mission. 1946 initiierte er die Arbeiten an der Neuen-Welt-Übersetzung, die seit ihrer Herausgabe 1961 von Zeugen Jehovas bevorzugt verwendet wird.[71] Unter seiner Amtszeit wurden auch die ersten Schritte unternommen, die geistliche Leitung der Zeugen Jehovas von der administrativen Leitung der verschiedenen Organisationen zu trennen, was seinen Abschluss im Jahre 2000 fand, als die letzten Glieder der „leitenden Körperschaft“ der Zeugen Jehovas ihre Ämter in der Wachtturmgesellschaft aufgaben.[72] Nachdem Knorr am 8. Juni 1977 einem Gehirntumor erlegen war, übernahm erst Frederick Franz (1977–1992), dann Milton Henschel (1992–2000) und seit 2000 Don A. Adams das Amt des Präsidenten. Im Unterschied zu seinen Vorgängern ist Adams kein Mitglied der „Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas“ und hat somit keine religiöse Leitungs-, sondern eine reine Verwaltungsfunktion.

    Zeugen Jehovas in Deutschland

    Das Zentralorgan Der Wachtturm erschien erstmals 1897 in deutscher Sprache. In Deutschland gab es seit 1903 mit Eröffnung eines Büros in Elberfeld (heute Wuppertal) eine erste organisatorische Einrichtung der Religionsgemeinschaft. 1908 wurde durch Russell dort ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft als Zentrale eröffnet. 1921 erhielt die Gemeinschaft die offizielle Rechtsfähigkeit und 1922 die förmliche Gemeinnützigkeit zugesprochen. 1923 wurde das Zweigbüro nach Magdeburg verlegt. 1926 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Vereinigung, Deutscher Zweig im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen.[73]

    KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

    In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Zeugen Jehovas unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung, Kriegsdienst zu leisten, den Hitlergruß zu entbieten oder in anderer Weise am Führerkult teilzunehmen, verfolgt. Sie wurden in Konzentrationslager eingesperrt und kamen teilweise darin um. Zahlreiche Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich weiterhin aktiv missionarisch und antimilitaristisch betätigten, wurden hingerichtet. Beispielsweise wurde die Herner Krankenschwester Helene Gotthold unter anderem wegen „Wehrkraftzersetzung“ Ende 1944 in Berlin-Plötzensee enthauptet.

    1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone in Wiesbaden-Dotzheim eröffnet. In den 1980er Jahren erfolgte die Umsiedlung nach Selters mit der Errichtung eines neuen Verwaltungs- und Druckzentrums mit Bedeutung für den europäischen Raum.

    In der DDR erhielten die Zeugen Jehovas zunächst eine Zulassung zur „gottesdienstlichen Betätigung“. Im August 1950 wurde ihnen unterstellt, dass ihre Vereinigung „Boykotthetze“ gegen demokratische Einrichtungen betreibe und dass ihre Mitglieder „Spione“ einer imperialistischen Macht seien. Sie wurden daraufhin verboten, und das Büro in Magdeburg musste geschlossen werden. In einem Schauprozess[74] am 3. und 4. Oktober 1950 wurden hohe Zuchthausstrafen verhängt.[75] Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5000 Zeugen Jehovas in Justizvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Es starben 60 inhaftierte Zeugen Jehovas infolge Misshandlung, Unterernährung, Krankheit oder hohen Alters. Ein Teil der Betroffenen (etwa 325) waren „Doppeltverfolgte“, die bereits im Nationalsozialismus in Konzentrationslagern oder Gefängnissen eingesperrt waren.[76][77][78][79][80][81] Einige Monate nach dem Fall der Berliner Mauer wurden die Zeugen Jehovas am 14. März 1990 in der DDR wieder staatlich anerkannt.[82]

    Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit wurde 2005 vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) in Berlin beanspruchen können.[83] Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2006 abgelehnt worden war,[84] verlieh der Berliner Senat ihnen am 13. Juni 2006 diesen Status.[85] Dem folgten mittlerweile 13 Bundesländer,[86] während Baden-Württemberg[87] und Bremen[86] die Anerkennung als KdöR verweigern. In beiden Fällen haben die Zeugen Jehovas bei den zuständigen Gerichten Klage eingereicht.[88]

    Die Zeugen Jehovas sind heute in Deutschland in der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas in Deutschland“ mit Sitz in Berlin-Köpenick öffentlich-rechtlich korporiert. Diese ist rechtlich ein Zweig der Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania mit Sitz in Brooklyn, New York City. Die Wachtturm-Gesellschaft in Selters im Taunus hat für die Religionsgemeinschaft die Funktion einer Verwaltungs- und Organisationseinrichtung.

    Die Mitgliederzahl hat sich nach dem Ersten Weltkrieg nennenswert nach oben entwickelt. Im Jahre 1918 betrug die Zahl der Mitglieder ungefähr 5500, und sie wuchs in den folgenden Zwanziger- und Dreißigerjahren auf ungefähr 25.000 an. Mit Ausnahme der USA hatte zu der Zeit kein anderes Land so viele Mitglieder. Durch den Zweiten Weltkrieg, die NS-Verfolgung und die Teilung Deutschlands ging die Zahl der Mitglieder zurück und stieg danach auf den heutigen Stand von 167.107 Mitgliedern (Stand 08/2011) [89] an (zu den Mitgliedszahlen siehe auch „Verbreitung“).

    Zeugen Jehovas in Österreich

    Die Zeugen Jehovas bezeichnen das Jahr 1911 als Beginn ihrer Präsenz in Österreich, als Russell zu einem Vortrag nach Wien kam. Nachdem am 27. Oktober 1921 etwa 2000 Personen zu einer Veranstaltung erschienen waren, wurden regelmäßig Vorträge erst in Wien und ab Februar 1922 auch in anderen österreichischen Städten gehalten. Das erste ständige Büro der Zeugen Jehovas wurde 1923 eröffnet, Ende 1930 erfolgte eine behördliche Eintragung als „Verein zur Verbreitung der Bibel und bibelerklärender Literatur“. 1935 wurde dieser Verein behördlich aufgelöst und öffentliche Versammlungen verboten. Im Jahre 1938 gab es etwa 550 aktive Mitglieder. In den Jahren 1938–1945 waren die Zeugen Jehovas wie in Deutschland der Verfolgung ausgesetzt, etwa ein Viertel kam in der Haft um oder wurde hingerichtet.

    Im Jahre 1947 erfolgte die Eintragung der „Wachtturm-Gesellschaft“ als Verein. Im September 1978 stellten die Zeugen Jehovas einen Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft; der Antrag wurde allerdings vom zuständigen Ministerium jahrelang nicht bearbeitet. Am 10. Januar 1998 wurde das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) verabschiedet, woraufhin die Zeugen Jehovas am 20. Juli 1998 zumindest als "staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft" eingetragen wurden. Sie strebten jedoch weiterhin eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft an und legten am 27. Februar 1998 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben und Österreich unter anderem mit der Begründung verurteilt, dass das Verhalten der österreichischen Regierung durch die Verschleppung des Verfahrens einen Eingriff in das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit bedeutete und damit eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Zeugen Jehovas vorgenommen wurde.[90][91] Schließlich erteilte das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Zeugen Jehovas am 7. Mai 2009 die Anerkennung als Religionsgemeinschaft.[92][93] Im Jahre 2008 bekannten sich 20.723 Personen als zugehörig, es gab 296 Versammlungen (Gemeinden) mit jeweils 50-120 Mitgliedern.[94]

    Diskriminierung und Verfolgung

    Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Verstößen gegen Menschenrechte befassen, wie zum Beispiel Amnesty International, UNHCR oder die Schweizerische Flüchtlingshilfe, weisen in ihren Berichten darauf hin, dass Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses in verschiedenen Ländern Angriffen und Verfolgung ausgesetzt sind. Zum Beispiel berichten die Schweizerische Flüchtlingshilfe und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass in Eritrea seit dem Jahr 2008 eine systematische und intensivere Repression der Regierung zu beobachten ist. Bei Razzien werden unter anderem Mitglieder der Zeugen Jehovas gesucht und teilweise ohne Angabe von Gründen verhaftet. Gemäß der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wird mit Zwangsarbeit, Misshandlungen und Folter versucht, die Zeugen Jehovas dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben und sich der orthodoxen Kirche anzuschließen.[95][96]

    Ökumene

    Die Mitgliedschaft oder Zusammenarbeit mit ökumenischen Organisationen wie dem Weltkirchenrat lehnen die Zeugen Jehovas aufgrund der großen Lehrunterschiede ab und beurteilen solche Bemühungen von ihrer Seite aus von vornherein als ergebnislos.

    Kontroversen

    Kritik an Jehovas Zeugen wird oft von Angehörigen anderer christlicher Gruppierungen oder ehemaligen Mitgliedern (oft „Aussteiger“ genannt) wie z. B. Raymond Franz geäußert. Es werden vor allem die Plausibilität der Lehren, die Methoden und die innere Struktur der Glaubensgemeinschaft in Frage gestellt. In Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor Publikationen ehemaliger Mitglieder gewarnt und jegliche Kritik zurückgewiesen.[97] Manche Kritikpunkte wurden von Gerichten und Religionswissenschaftlern bestritten.[98][99]

    Bezeichnung als Sekte

    Teilweise werden die Zeugen Jehovas als Sekte bezeichnet, was sowohl wertfrei als auch pejorativ gemeint sein kann. In der kirchenhistorischen Konfessionskunde werden die Zeugen Jehovas zu den biblisch-apokalyptischen Sekten gezählt.[100]

    Zeugen Jehovas lehnen den Begriff ‚Sekte‘ als eine negative Zuschreibung ab. Sie betrachten ihrerseits alle anderen christlichen Kirchen als „Sekten der Christenheit“.[101]

    Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift

    Kritiker wie z. B. Bruce M. Metzger sind der Meinung, dass in bestimmten Passagen der Neuen-Welt-Übersetzung eine Tendenz zur Manifestierung spezifischer dogmatischer Inhalte der Zeugen Jehovas durch gezielte Konjekturen feststellbar sei.[102][103][104][105][106][107] Andere Bibelwissenschaftler wie z. B. Jason BeDuhn heben die Genauigkeit der Neuen-Welt-Übersetzung gegenüber anderen Bibelübersetzungen heraus.[108]

    Unterdrückung von Rede- und Gedankenfreiheit

    Wegen der Ansprüche auf Loyalität und Gehorsam, die die Wachtturmgesellschaft erhebt, der Intoleranz gegenüber abweichenden religiösen Überzeugungen und Praktiken[109] und wegen der Praxis des Ausschlusses und der anschließenden Meidung von Mitgliedern[110][111][112] beschreiben Kritiker die Führung der Religionsgemeinschaft als autokratisch und totalitär.[113][114][115] Nach Aussage des Soziologen Andrew Holden wird Mitgliedern, die sich entschließen, die Religionsgemeinschaft zu verlassen, nur selten ein würdiger Austritt gewährt. Nicht nur würde ihre Exkommunikation öffentlich bekannt gemacht, sie würden auch als „geistig krank“ (mentally diseased) und als „Apostaten“ verdammt.[116] Der Historiker James Irvin Lichti weist die Beschreibung der Zeugen Jehovas als „totalitär“ zurück.[117] Der Soziologe Rodney Stark stellt fest, dass der Zwang tendenziell informell sei, denn er gehe von engen Freundschaftsbindungen innerhalb der Gruppe aus. Die Zeugen Jehovas würden sich „eher als Teil der Machtstruktur denn als ihr unterworfen“ verstehen.[118]

    In den Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft wird davon abgeraten, die Glaubenslehren in Frage zu stellen, da der Gesellschaft als „Gottes Organisation“ vertraut werden müsse.[109][119][120][121] Es wird empfohlen, „unabhängiges Denken zu vermeiden“, da es angeblich von Satan beeinflusst sei[122][123] und Uneinigkeit verursache.[124] Sie streichen heraus, dass Einigkeit im Glauben zur Einheit der Gläubigen helfe.[125] Die Wachtturmgesellschaft lehrt die Mitglieder, Anpassungen der Glaubenslehre willig zu akzeptieren, da es nach eigener Aussage dumm wäre, zu glauben, dass Erwartungen, die etwas angepasst werden müssten, die gesamte Wahrheit in Frage stellen würden („foolish to take the view that expectations needing some adjustment should call into question the whole body of truth“).[126][127] Nach dem Urteil von Kritikern kultiviere die Wachtturmgesellschaft ein System fraglosen Gehorsams, indem sie individuelle Entscheidungsfindung verächtlich mache.[128][129] Kritiker werfen der Wachtturmgesellschaft vor, die Zeugen Jehovas geistig zu dominieren,[130] ihre Informationen zu kontrollieren[111][131][132] und sie mental zu isolieren, was nach Ansicht des ehemaligen Mitglieds der Leitenden Körperschaft Raymond Franz alles Elemente von „Gedankenkontrolle“ seien.[133]

    Nach Holdens Meinung ist die Darstellung der Mitglieder als Opfer von Gehirnwäsche unzutreffend, da die meisten Mitglieder von millenaristischen Glaubensgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas ihre Entscheidung bewusst und informiert getroffen hätten.[134] Zu einer ähnlichen Feststellung kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren zu den Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland. Die Beschränkungen, die den Mitgliedern auferlegt werden, würden sich nicht grundsätzlich von Beschränkungen unterscheiden, die andere Religionsgemeinschaften dem Privatleben ihrer Mitglieder auferlegen. Vorwürfe der Gedankenkontrolle beruhten auf bloßen Vermutungen und würden durch die Tatsachen nicht bestätigt.[135] Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass die von ihnen angestrebte Einheit der Gläubigen deren Individualität oder Phantasie beschneiden würde.[125]

    Nicht eingetretene Prophezeiungen

    In ihren Veröffentlichungen machten Russell und die Zeugen Jehovas für die Jahre 1878, 1881, 1914, 1918, 1925 und 1975 konkrete Aussagen über Ereignisse, von denen sie glaubten, sie wären in der Bibel prophezeit worden und stünden „über jedem Zweifel” oder seien „von Gott bestätigt”.[136][137][138] Das Ausbleiben der vorhergesagten endzeitlichen Ereignisse führte jedes Mal zu Glaubwürdigkeitskrisen, in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre etwa gingen Missionstätigkeit und Wachstum der Zeugen Jehovas statistisch signifikant zurück.[139] Die Religionsgemeinschaft überwand diese Krisen jeweils, indem sie einige ihrer Glaubenslehren aufgab oder änderte:[140] So wurde eine kirchliche Organisation aufgebaut, die man bis 1881 angesichts des scheinbar unmittelbar bevorstehenden Weltendes nicht für nötig befunden hatte. Auch wurde die Lehre konzipiert, Christus sei 1914 im Himmel inthronisiert worden. 1918 wurde der Tod, den erleiden zu müssen die Mitglieder der Religionsgemeinschaft gar nicht geglaubt hatten, nun als ein Segen definiert, da man die Schrecken Harmageddons nicht miterleben müsse. Zudem entwarf man das doppelte Erlösungskonzept (144.000 im Himmel und die „große Volksmenge“ auf der Erde). Vor allem aber radikalisierte sich dadurch die ablehnende Haltung der Glaubensgemeinschaft gegenüber der sie umgebenden, zunehmend als satanisch verstandenen Welt. Insofern trugen die nicht eingetretenen Prophezeiungen dazu bei, die Identität der Zeugen Jehovas auszubilden und zu bewahren.[141]

    Die Wachtturmgesellschaft weist Vorwürfe zurück, sie sei ein falscher Prophet.[142] Anders als die Propheten des Alten Testaments seien ihre Bibelinterpretationen nicht inspiriert oder unfehlbar.[143][144][145] Ihre Vorhersagen würden nicht den Anspruch erheben, „Worte Jehovas“ zu sein.[142] In ihrem Streben nach Gottes Königreich hätten Zeugen Jehovas Versuche unternommen, einzuschätzen, wann es kommen könnte, und hätten es dabei wie Jesu frühe Jünger nicht geschafft, die Warnung ihres Meisters zu beherzigen, dass sie „weder den Tag noch die Stunde kennen“ (Mt 25,13 Elb).[146] George D. Chryssides ist der Ansicht, mit Ausnahme der Aussagen über die Jahre 1914, 1925 und 1975 könne der Wandel in Ansichten und Daten der Zeugen Jehovas größtenteils auf Änderungen im Verständnis der biblischen Chronologie und nicht auf irrige Prophezeiungen zurückgeführt werden.[147]

    Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch

    Kritiker bemängeln die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas bei sexuellem Missbrauch. Ihrer Ansicht nach mache diese es den Mitgliedern schwer, Missbrauch zu melden. Einige Missbrauchsopfer behaupten, von Gemeindeältesten angewiesen worden zu sein, Stillschweigen zu bewahren, um sowohl die Beschuldigten als auch die Organisation vor Schande zu bewahren.[148][149][150][151]

    Im Juni 2012 wurde die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas von einer Jury in Oakland, Kalifornien, für mitschuldig am Missbrauch eines zur Tatzeit neunjährigen Mädchens befunden[152] mit der Begründung, dass die Religionsgemeinschaft die Mitglieder der örtlichen Gemeinde nicht darüber informiert hatte, dass der in der Gemeinde aktive Täter wegen zweier Sexualdelikte vorbestraft war. So sei das ebenfalls der Gemeinde angehörende Mädchen der Gefahr bewusst ausgesetzt worden.[153][154] Die Zeugen Jehovas kündigten eine Berufung an,[155] bestreiten, dass es eine Verschwiegenheitspflicht gebe, und verweisen auf einen Artikel auf ihrer offiziellen Webseite, in dem sie die von ihnen empfohlene Vorgangsweise bei Missbrauchsvorwürfen darstellen.[156] Laut diesem Artikel können die Ältesten unter Berufung auf die Bibel (Dtn 19,15 EU) innerhalb der Gemeinschaft nur Maßnahmen ergreifen, wenn es für die Anschuldigungen Zeugen gibt. Jedes Mitglied, das für schuldig befunden werde, sei sofort von jedem verantwortungsvollen Amt innerhalb der Organisation zu entbinden. Bereue es nicht, sei das Mitglied auch aus der Gemeinschaft auszuschließen.[157] Bereue es jedoch „aus tiefstem Herzen“ und führe „über Jahrzehnte“ ein aufrechtes Leben, könne es danach auch wieder mit Ämtern betraut werden. Die Ältesten sollen demnach aber auch nicht bestätigte Vorwürfe der übergeordneten Zweigstelle berichten und, wenn es das Gesetz erfordert, den Behörden melden. Unabhängig davon sei es das Recht des Opfers oder jedes Anderen, der um die Anschuldigungen wisse, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen.

    Siehe auch

    Literatur

    Weblinks

     Portal:Christentum – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Christentum

    Wikinews Wikinews: Zeugen Jehovas – in den Nachrichten
     Commons: Zeugen Jehovas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Anmerkungen

    1. Ein Zustand der Handlungsunfähigkeit vergleichbar mit einem Gefängnis. In diesen sollen Satan und seine Dämonen in Harmagedon versetzt werden.
    2. Als ungetaufter Verkündiger wird eine ungetaufte Person bezeichnet, die unter Anleitung eines getauften Mitglieds regelmäßig am Missionierungswerk der Religionsgemeinschaft teilnimmt, verbunden mit dem Ziel, schon vor der Taufe praktische Erfahrung im christlichen Dienst zu sammeln und den eigenen Taufwunsch zu reflektieren. Es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden vormitgliedschaftlichen Sonderstatus innerhalb der Glaubensgemeinschaft; er ist nicht auf Lebensdauer angelegt.
    3. 2010: 18.706.895 Beobachter, 11.202 Teilnehmer.

    Einzelnachweise

    1. Offizielle Webseite von Jehovas Zeugen in Deutschland. Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R., abgerufen am 11. März 2013 (deutsch).
    2. Jehovah’s Witnesses – Official Website. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 11. März 2013 (englisch).
    3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. (Hrsg.): Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, Jahrgang 2009, Berlin 20. Juli 2009, S. 1 Sp. 2 (§ 1 ff., online (PDF; 57 kB), abgerufen am 5. Mai 2012).
    4. 4,0 4,1 4,2 Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
    5. Charles Taze Russell. Encyclopædia Britannica, Inc., abgerufen am 12. April 2013 (englisch): „Charles Taze Russell, … , founder of the International Bible Students Association, forerunner of the Jehovah’s Witnesses.“
    6. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2014, s. 176-187,Wachtturm Bibel-und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, E.V., Selters/Taunus, 2014
    7. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (englisch).
    8. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (englisch).
    9. 9,0 9,1 Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2013. Selters/Taunus 2013, S. 178 f ([1]).
    10. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133 und 147, doi:10.1080/13537909708580796.
    11. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133–157, doi:10.1080/13537909708580796 (eine deutsche Zusammenfassung bei Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 26 ff (Online, abgerufen am 18. April 2011).).
    12. Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 7 (online, abgerufen am 18. April 2011).
    13. 13,0 13,1 In: Theologische Realenzyklopädie. Band 36, Walter de Gruyter, New York/Berlin 2004, S. 662.
    14. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 709.
    15. Vasilios Makriedes: Kurzinformation Religion: Zeugen Jehovas. In: Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. Abgerufen am 3. August 2009.
    16. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich?. Selters 2005, S. 218–219.
    17. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich?. Selters/Taunus 2005, S. 204.
    18. Watch Tower Society (Hrsg.): Organized to Do Jehovah’s Will. 2005, S. 16.
    19. In: The Watchtower. 1. August 2002, S. 13.
    20. Annual Meeting Report: “Food at the Proper Time”. In: jw.org. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, Inc., 9. November 2012, abgerufen am 13. November 2012 (englisch).
    21. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 710.
    22. Merit Petersen: „Der schmale Grat zwischen Duldung und Verfolgung. Zeugen Jehovas und Mormonen im Dritten Reich.“ In: Manfred Gailus, Armin Nolzen (Hg.): Zerstrittene «Volksgemeinschaft». Glaube, Konfession und Religion im Nationalsozialismus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, S. 127
    23. Joseph F. Zygmunt: Prophetic Failure and Chiliastic Identity. The Case of Jehovah’s Witnesses. In: American Journal of Sociology 75, Heft 6 (1970), S. 929.
    24. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
    25. Charles Taze Russell: The Battle of Armageddon. In: Studies in the Scriptures. Band 3, 1897, S. XII.
    26. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Band 3, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    27. J.F. Rutherford: Millions now living will never die! International Bible Students Association, Brooklyn 1920, S. 80, zitiert nach Robert Crompton: Counting the Days to Armageddon. The Jehovah’s Witnesses and the Second Presence of Christ. James Clarke & Co., London 1996, S. 100
    28. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V. (Hrsg.): Ewiges Leben in der Freiheit der Söhne Gottes. Wiesbaden 1967, S. 30.
    29. Eva Knipfer, Renate Bratke: Klinikleitfaden Intensivpflege. 4. Auflage. Elsevier, 2008, ISBN 978-3-437-26910-3, Kapitel 2.6.1: Besonderheiten einer Auswahl von Religionsgemeinschaften, S. 84.; Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 711.
    30. OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 1994 – 17 W 8/94 mit Verweis auf BayObLG München, 25. September 1975, BReg 1 Z 55/75, FamRZ 1976, 43 und OLG Hamm, 10. Oktober 1967, 3 Ss 1150/67, FamRZ 1968, 221
    31. Endbericht der Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. (PDF; 6,5 MB) In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. 9. Juni 1998, abgerufen am 19. August 2009 (S. 93).
    32. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    33. Gabriele Yonan edited by Hans Hesse: History, Past, and Present. Jehovah’s Witnesses in Germany. In: Edition Temmen (Hrsg.): Persecution and resistance of Jehovah’s Witnesses during the Nazi regime, 1933–1945. Bremen 2001, ISBN 978-3-86108-750-2, S. 337.
    34. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses. Portrait of a contemporary religious movement. Routledge, New York 2002, ISBN 978-0-415-26610-9, S. 40 f.
    35. Theodor Ahrens: Vom Charme der Gabe. Theologie interkulturell. Otto Lembeck, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-87476-548-0, S. 255.
    36. M. James Penton; University of Toronto Press (Hrsg.): Apocalypse Delayed. The Story of Jehovah’s Witnesses. 1997, ISBN 978-0-8020-7973-2, S. 172.
    37. Was lehrt die Bibel wirklich? Kapitel 15: Wie Gott angebetet werden möchte. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 6. Mai 2012 (deutsch).
    38. Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. Band 1, A–J, Selters 1990.
    39. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch 2006. Selters/Taunus, S. 10-1.
    40. Gerhard Besier und Erwin Scheuch: Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 268.
    41. S. Murken und S. Namini, C. Zwingmann & H. Moosbrugger: Religiosität: Messverfahren und Studien zur Gesundheit und Lebensbewältigung. Neue Beiträge zur Religionspsychologie. Waxmann, Münster 2004, ISBN 3-8309-1428-8, S. 307.
    42. Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehova’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 139, doi:10.1080/13537909708580796 (Online).
    43. Vergl. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. S. 7, Par. 14, Abs. 2 (PDF).
    44. Statut (StRG). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, 27. Mai 2009, S. 1 ff. § 14 Absatz 1–3 (In der Neufassung, Online).
    45. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 710.
    46. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 709 f.
    47. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 709.
    48. Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136 f. und 148, doi:10.1080/13537909708580796 (Online).
    49. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): In: Studienausgabe des Wachtturms. 15. Juli 2011, S. 15ff (Hier findet sich eine Stellungnahme).
    50. Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136, doi:10.1080/13537909708580796 (Online).
    51. 51,0 51,1 Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird. In: Der Wachtturm. 15. Dezember 1981, S. 27 Abs. 9 bis S. 30 Abs. 26.
    52. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V (Hrsg.): Sich nicht aus der Bahn werfen lassen, wenn sich ein Kind von Jehova abwendet. In: Der Wachtturm. 15. Januar 2007, S. 20.
    53. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 112.
    54. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Bildung, die einem bestimmten Zweck dient. In: Der Wachtturm. 1. November 1992, S. 20 Abs. 18.
    55. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute. 1989, S. 179.
    56. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute – Praktische Antworten. 1989, S. 178.
    57. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen von Lesern – Wie ernst sollten Christen eine Verlobung nehmen?. In: Der Wachtturm. 15. August 1999, S. 31.
    58. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist. In: Der Wachtturm. 1. November 1988, S. 31.
    59. Warum wird die Ehe als heilig angesehen? In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 8. Mai 2004, abgerufen am 2. August 2009.
    60. Mann und Frau: Eine würdige Rolle für beide. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 15. Januar 2007, abgerufen am 2. August 2009.
    61. Wachtturm 15. Juli 2013, S. 26
    62. Wachtturm 15. Mai 2008, S. 29
    63. Jehovas Zeugen werden zur staatlich anerkannten Religionsgesellschaft. In: bmukk.gv.at. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 8. Mai 2009, abgerufen am 29. Juni 2009.
    64. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. S. 5, Par. 9 (PDF).
    65. B 12 AL 1/08 R
    66. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. S. 5, Par. 8 (Online).
    67. Versammlungsordnung (VersO). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. S. 2, Par. 3 Abs. 3 u. 4 (Online).
    68. George D. Chryssides: Exploring New Religions: The Jehovah’s Witnesses. Continuum International Publishing Group, 2001, ISBN 978-0-8264-5959-6, S. 94 (englisch).
    69. Charles T. Russell: The Mediator of the New Covernant. In: Zion’s Watch Tower. 1. Januar 1907, S. 9 f.
    70. Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999, ISBN 978-3-486-56404-4, S. 36.; vgl. Jonathan Wright: Shapers of the great debate on the freedom of religion. Greenwood Publishing Group, 2005, ISBN 978-0-313-31889-4, S. 184 (englisch).
    71. Beckford 1975, S. 47–52
    72. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V (Hrsg.): Eine besondere Bekanntmachung. In: Der Wachtturm. 15. Januar 2001, S. 31.
    73. Peter Noss u. Erich Geldbach: Zeugen Jehovas. In: Vielfalt und Wandel: Lexikon der Religionsgemeinschaften im Ruhrgebiet. Klartext-Verlagsges., 2009, ISBN 978-3-89861-817-5, S. 400.
    74. Deutschland (Demokratische Republik). Oberstes Gericht: Annotationen zu den Zeugen Jehovas – Aus der Urteilsbegründung im Zeugen Jehovas-Prozess (1950). In: Entscheidungen des obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik in Strafsachen. 1, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951, DNB 456443967 (Urteil des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950, Aktenzeichen 1 Zst. (I) 3/50)).
    75. Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip Verlag, März 2000, ISBN 978-3-8051-0243-8, S. 223ff.
    76. Johannes S. Wrobel: Jehovah’s Witnesses in Germany. Prisoners during the Communist Era. In: Religion, State & Society. 34, Nr. 2, 19. August 2006, S. 170 f., doi:10.1080/09637490600624824.
    77. Vgl. hierzu Gerhard Besier: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 21, Duncker&Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10605-9, S. 69–326.
    78. Hans Hermann Dirksen: „Keine Gnade den Feinden unserer Republik“. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945–1990. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 10, Duncker&Humblot, Berlin 2001, ISBN 978-3-428-11075-9.
    79. Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur. Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Observierung und Unterdrückung durch das Ministerium für Staatssicherheit. In: Europäische Hochschulschriften. Band 980, Peter Lang, Frankfurt/Main 2003, ISBN 978-3-631-51620-1.
    80. Gabriele Yonan (Hrsg.): Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Edition Corona. Niedersteinbach 2000.
    81. Gerald Hacke: Zeugen Jehovas in der DDR. Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. In: Hannah-Arendt-Institut: Berichte und Studien. Nr. 24, Dresden 2000, ISBN 978-3-931648-26-8.
    82. Staatliche Anerkennung in der DDR. (PDF) Abgerufen am 6. Juli 2008 (deutsch).
    83. Verfahrensgang: VG Berlin (25. Oktober 1993, 27 A 214.93), OVG Berlin (14. Dezember 1995, 5 B 20.94), BVerwG (26. Juni 1997, 7 C 11.96), BVerfG (19. Dezember 2000, 2 BvR 1500/97), BVerwG (16. Mai 2001, 7 C 1.01), OVG Berlin (24. März 2005, 5 B 12.01), BVerwG (1. Februar 2006, 7 B 80.05)
    84. BVerwG 7 B 80.05 Urteil des BVerwG vom 1. Februar 2006
    85. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e. V.“ Senatskanzlei Berlin, 13. Juni 2006, abgerufen am 20. Juni 2008 (deutsch).
    86. 86,0 86,1 Anne-Christin Klare: Bremen will Zeugen Jehovas nicht anerkennen. In: WESER-KURIER. Bremer Tageszeitungen AG, 13. Februar 2012, abgerufen am 24. Juni 2012 (deutsch).
    87. Thomas Traub: Baden-Württemberg verweigert Körperschaftsstatus. Die Zeugen Jehovas zwischen Bibeltreue und Rechtstreue. In: Legal Tribune Online. Wolters Kluwer Deutschland GmbH, 24. Januar 2011, abgerufen am 24. Juni 2012 (deutsch).
    88. Rainer Wehaus: Zeugen Jehovas lassen Klage ruhen. In: Stuttgarter Nachrichten. Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH, 21. Januar 2012, abgerufen am 25. Juni 2012 (deutsch).
    89. http://www.jehovaszeugen.de/Statistik.18.0.html
    90. CASE OF RELIGIONSGEMEINSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS AND OTHERS v. AUSTRIA. European Court of Human Rights, 31. Oktober 2008, abgerufen am 19. Juli 2012.
    91. Silmbroth: Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas u. a. gg. Österreich. Anerkennung einer Religionsgemeinschaft. In: Österreichisches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): Newsletter Menschenrechte 2008/4. S. 232-234.
    92. Antrag Nr. 1 auf gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft. (PDF; 934 kB) Jehovas Zeugen in Österreich, 25. September 1978, abgerufen am 19. Juli 2012.
    93. BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, Jahrgang 2009, Teil II. (PDF) In: Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundeskanzleramt Österreich, 3. Februar 2009, abgerufen am 19. Juli 2012.
    94. Religionen in Österreich. Bundeskanzleramt Österreich, abgerufen am 20. November 2012.
    95. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern. (PDF) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 413 – Analyse nichtislamischer Herkunftsländer, 31. August 2011, S. 18-19; 23-24, abgerufen am 20. Dezember 2011.
    96. Alexandra Geiser: Eritrea: Situation der Zeugen Jehovas. (PDF) Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, 17. Januar 2011, S. 1–5, abgerufen am 20. Dezember 2011.
    97. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. Juli 1994, S. 12.
    98. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 114–123.
    99. Michael Krenzer: Welch eine triste Epoche, in der es leichter ist ein Atom zu spalten als ein Vorurteil – Religiöse Minderheiten in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. In: Religion – Staat – Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen. 6, Nr. 2, 2005, S. 177–262.
    100. Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 31, de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-016657-6, S. 99.
    101. Horst Robert Balz, Gerhard Krause: Sekten. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 31, de Gruyter, Berlin/New York 2000, ISBN 3-11-016657-7, S. 96–101.
    102. Penton, M. J.; University of Toronto Press (Hrsg.): Apocalypse Delayed, 2nd. 1997, ISBN 0-8020-7973-3, S. 174–176.
    103. Samuel Haas, O. H. Hauptmann: Escorial Bible I.j.4: Vol. I; the Pentateuch. In: Society of Biblical Literature (Hrsg.): Journal of Biblical Literature. 74, Nr. 4, Dezember 1955, S. 283, doi:10.2307/3261682 (”This work indicates a great deal of effort and thought as well as considerable scholarship, it is to be regretted that religious bias was allowed to colour many passages“).
    104. See Ankerberg, John and John Weldon: The New World Translation of the Jehovah’s Witnesses. Ankerberg Theological Research Institute, 2003, abgerufen am 11. September 2012 (englisch).
    105. Rhodes Ron; Zondervan (Hrsg.): The Challenge of the Cults and New Religions, The Essential Guide to Their History, Their Doctrine, and Our Response. 6. September 2001, ISBN 978-0-310-23217-9, S. 94.
    106. Bruce M Metzger: Jehovah’s Witnesses and Jesus Christ. In: Theology Today. April 1953, S. 74 (siehe auch Metzger: The New World Translation of the Christian Greek Scriptures. In: The Bible Translator. Juli 1964.).
    107. Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). 36, De Gruyter, Berlin – New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660.
    108. Jason BeDuhn; University Press of America (Hrsg.): Truth in Translation: Accuracy and Bias in English Translations of the New Testament. 2003, ISBN 0-7618-2556-8.
    109. 109,0 109,1 James A. Beckford; Basil Blackwell (Hrsg.): The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 89, 95, 103, 120, 204, 221.
    110. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 22.
    111. 111,0 111,1 Osamu Muramoto: Bioethics of the refusal of blood by Jehovah’s Witnesses: Part 1. Should bioethical deliberation consider dissidents’ views?. In: Journal of Medical Ethics. 24, Nr. 4, August 1998, S. 223–230., doi:10.1136/jme.24.4.223, PMID 9752623.
    112. Alan Rogerson: Millions Now Living Will Never Die: Study of Jehovah’s Witnesses. Constable, 1969, ISBN 978-0-09-455940-0, S. 50.
    113. Overseers of Jehovah’s People. In: The Watchtower. 15. Juni 1957 ("Let us now unmistakably identify Jehovah’s channel of communication for our day, that we may continue in his favor … It is vital that we appreciate this fact and respond to the directions of the “slave” as we would to the voice of God, because it is His provision.").
    114. Following Faithful Shepherds with Life in View. In: The Watchtower. 1. Oktober 1967, S. 591 („Make haste to identify the visible theocratic organization of God that represents his king, Jesus Christ. It is essential for life. Doing so, be complete in accepting its every aspect … in submitting to Jehovah’s visible theocratic organization, we must be in full and complete agreement with every feature of its apostolic procedure and requirements.“).
    115. Loyal to Christ and His Faithful Slave. In: The Watchtower. 1. April 2007, S. 24 („When we loyally submit to the direction of the faithful slave and its Governing Body, we are submitting to Christ, the slave’s Master.“).
    116. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 163.
    117. The Routledge History of the Holocaust. Routledge, 2010, abgerufen am 11. Oktober 2012 (englisch): „Labeling the Jehovah’s Witnesses as totalitarian trivializes the term totalitarian and defames the Jehovah’s Witnesses.“
    118. Stark and Iannoccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow So Rapidly: A Theoretical Application. (PDF) In: Journal of Contemporary Religion. 1997, S. 142–143, abgerufen am 30. Dezember 2008.
    119. „Exposing the Devil’s Subtle Designs“ und „Armed for the Fight Against Wicked Spirits“. In: The Watchtower. 15. Januar 1983.
    120. Serving Jehovah Shoulder to Shoulder. In: The Watchtower. 15. August 1981, S. 28.
    121. Jehovah’s Theocratic Organization Today. In: The Watchtower. 1. Februar 1952, S. 79–8.
    122. Avoid Independent Thinking. In: The Watchtower. 15. Januar 1983, S. 27 („From the very outset of his rebellion Satan called into question God’s way of doing things. He promoted independent thinking. … How is such independent thinking manifested? A common way is by questioning the counsel that is provided by God’s visible organization.“).
    123. Avoid Independent Thinking. In: The Watchtower. 15. Februar 1979, S. 20.
    124. In: The Watchtower. 1. Mai 1964, S. 277–278 ("It is through the columns of The Watchtower that Jehovah provides direction and constant Scriptural counsel to his people, and it requires careful study and attention to details in order to apply this information, to get a full understanding of the principles involved, and to assure ourselves of right thinking on these matters. It is in this way that we „are thoroughly able to grasp mentally with all the holy ones“ the fullness of our commission and of the preaching responsibility that Jehovah has placed on all Christians as footstep followers of his Son. Any other course would produce independent thinking and cause division.").
    125. 125,0 125,1 In: The Watchtower. Nr. 8/15, August 1988.
    126. Allow No Place for the Devil!. In: The Watchtower. 15. März 1986, S. 19.
    127. Watchtower Bible and Tract Society (Hrsg.): Why have there been changes over the years in the teachings of Jehovah’s Witnesses?, „Jehovah’s Witnesses“, Reasoning From the Scriptures. S. 205.
    128. James A. Beverley; Burlington (Hrsg.): Crisis of Allegiance. Welch Publishing Company, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 25–26, 101 („For every passage in Society literature that urges members to be bold and courageous in critical pursuits, there are many others that warn about independent thinking and the peril of questioning the organization … Fear of disobedience to the Governing Body keeps Jehovah’s Witnesses from carefully checking into biblical doctrine or allegations concerning false prophecy, faulty scholarship, and injustice. Witnesses are told not to read books like this one.“).
    129. James A. Beckford; Basil Blackwell (Hrsg.): The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 204, 221 ("The habit of questioning or qualifying Watch Tower doctrine is not only under-developed among the Witnesses: it is strenuously combated at all organizational levels.).
    130. James A. Beverley; Welch Publishing Company (Hrsg.): Crisis of Allegiance. Burlington, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 25–26, 101.
    131. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. 2002, ISBN 0-415-26609-2 Verlag=Routledge, S. 153.
    132. Alan Rogerson: Millions Now Living Will Never Die. Constable, 1969, S. 2 („In addition to the prevalent ignorance outside the Witness movement, there is much ignorance within it. It will soon become obvious to the reader that the Witnesses are an indoctrinated people whose beliefs and thoughts are shaped by the Watchtower Society.“).
    133. R. Franz: In Search of Christian Freedom. S. chapter 12.
    134. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. x, 7.
    135. ECHR Point 130, 118. Abgerufen am 22. Oktober 2012 (englisch).
    136. James A. Beverley; Burlington (Hrsg.): Crisis of Allegiance. Welch Publishing Company, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 86–91.
    137. In: The Watchtower. 15. Januar 1959, S. 39–41.
    138. Robert Crompton: Counting the Days to Armageddon. James Clarke & Co, Cambridge 1996, ISBN 0-227-67939-3, S. 9, 115.
    139. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart und Weimar 2000, S. 708; Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 143 f.
    140. James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Basil Blackwell, Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 219–221.
    141. Joseph F. Zygmunt: Prophetic Failure and Chiliastic Identity. The Case of Jehovah’s Witnesses. In: American Journal of Sociology 75, Heft 6 (1970), S. 926–942.
    142. 142,0 142,1 Why So Many False Alarms?. In: Awake!. 22. März 1993, S. 3–4 (Fußnote)..
    143. Watch Tower Bible & Tract Society (Hrsg.): Revelation – It’s Grand Climax. 1988, S. 9.
    144. Reasoning From the Scriptures – Have not Jehovah’s Witnesses made errors in their teachings?. Watchtower Bible and Tract Society, False Prophets, S. 137.
    145. To Whom Shall We Go but Jesus Christ?. In: Watchtower. 1. März 1979, S. 23 (the “faithful and discreet slave” has alerted all of God’s people to the sign of the times indicating the nearness of God’s Kingdom rule. In this regard, however, it must be observed that this “faithful and discreet slave” was never inspired, never perfect. Those writings by certain members of the “slave” class that came to form the Christian part of God’s Word were inspired and infallible [the bible], but that is not true of other writings since.).
    146. Keep Jehovah’s Day Close in Mind. In: The Watchtower. 1. September 1997, S. 20–21.
    147. George Chryssides: They Keep Changing the Dates. In: A paper presented at the CESNUR 2010 conference in Torino. CESNUR Center of Studies on New Religions, abgerufen am 5. November 2012 (englisch).
    148. Bootie Cosgrove-Mather: Another Church Sex Scandal. In: CBS News. CBS Interactive, 29. April 2003, abgerufen am 2. September 2012 (englisch).
    149. Cutrer, Corrie: Sex Abuse: Witness Leaders Accused of Shielding Molesters. In: Christianity Today. Christianity Today, 5. März 2001, abgerufen am 2. September 2012 (englisch).
    150. Jana Wendt: The Year in Review. In: 9news. ninemsn Pty Ltd, 27. November 2005, abgerufen Format invalid (englisch).
    151. Secret database protects paedophiles. In: Panorama. BBC News, 2003, abgerufen Format invalid (englisch).
    152. Jehovah’s Witnesses ordered to pay more than $20 million to woman who said she was sexually abused. NBCNEWS, 2012, abgerufen Format invalid (englisch).
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    155. Jehovah’s Witnesses to appeal jury verdict in California case. Abgerufen Format invalid (englisch).
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