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Wort-Gottes-Feier

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Die Wort-Gottes-Feier ist eine liturgische Feier in der römisch-katholischen Kirche.

Herkunft

Das Zweite Vatikanische Konzil empfahl in seiner Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium im Dezember 1963, eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der Hochfeste, an Wochentagen im Advent oder in der Fastenzeit und an den Sonn- und Feiertagen zu feiern. Dort, wo kein Priester zur Verfügung steht, soll sie ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs leiten.[1][2]

Der liturgische Ablauf wurde durch dieses Konzilsdokument nicht festgelegt. Die Instruktion Inter Oecumenici (Nr. 37), herausgegeben von der Ritenkongregation und dem Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution am 24. September 1964, empfahl, dass der Wortgottesdienst in etwa die Form eines Wortgottesdienstes in der Messe haben solle. In der Muttersprache sollen Epistel und Evangelium aus der Tagesmesse vorgetragen werden. Wenn der Gottesdienst von einem Diakon geleitet wird, solle dieser eine Homilie halten, wenn der Leiter kein Kleriker ist, soll er eine vom Bischof oder vom Pfarrer angegebene Homilie verlesen. Die Feier solle mit Fürbitten und dem Vater unser schließen. Ein Handreichung liegt für die Bistümer der deutschsprachigen Schweiz vor.[3] Für Österreich, Deutschland und das Bistum Bozen-Brixen gibt es sogenannte „Werkbücher“ für Werktage[4] und Sonn- und Feiertage.[5] Es gibt in der Schweizer Handreichung Abweichungen zu den anderen deutschsprachigen Regelungen sowohl in Bezug auf den Ablauf als auch auf die Gebete.

Im deutschen Sprachraum waren in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Wortgottesdienste als gottesdienstliche Versammlungen ohne Priester an Sonntagen mit ähnlichem Ablauf in Diasporagebieten verbreitet. Ab 1965 gestattete der Heilige Stuhl für die DDR dabei auch eine Kommunionfeier. Diese Gottesdienste wurden als „Stationsgottesdienst“ bezeichnet. Die Erlaubnis wurde 1967 auf die ganze römisch-katholische Kirche ausgedehnt.

In der DDR war es dazu Praxis, dass ein sogenannter Diakonatshelfer die konsekrierten Hostien jeweils aus der pfarrlichen Messfeier zu den Stationsgottesdiensten mitbrachte.[6]

Ablauf

Auch für die Wort-Gottes-Feiern gilt die liturgische Grundordnung, wie sie im Gotteslob (1975) bereits in der Kommunionfeier (Nr. 370) dargestellt war. Ihre Gestaltung ist daher bis zum Evangelium angelehnt an die Form des Wortgottesdienstes der heiligen Messe. Nach einem der Wort-Gottes-Feier eigenen Teil, der in einem Lobpreis endet, folgt ein dritter Teil, der mit den Fürbitten fortfährt und der Vesper ähnelt.

Im neuen Gotteslob befindet sich der Ablauf der Wort-Gottes-Feier unter den Nummern 668 bis 671. Beim Ablauf wird zwischen einer Wort-Gottes-Feier an Sonn- oder Feiertagen und an Wochentagen unterschieden. Im Ablauf kursiv Gedrucktes ist dem Sonntag oder Feiertag vorbehalten (in Klammern Schweizer Alternative).

Übersicht

  • Antwort der Gemeinde
    • Elemente zur Auswahl
    • nur wenn eine Kommunionfeier folgt: Hinweis auf die eucharistische Gemeinschaft – Bereitung des Altares – Übertragung und stille Anbetung
    • nur, wenn eine Kommunionfeier folgt: Einladung zur Kommunion – Kommunion – {Kommuniongebet} – Schlussgebet

Einzelheiten

  • Litaneigebet (Schweiz): Litanei von der Gegenwart Gottes;[7] Bruder-Klausen-Litanei, Anrufung des Mensch gewordenen Wortes, Gebet Höre, der Herr ist einzig, Jesuslitanei, Heilig-Geist-Litanei.
  • Eröffnungsgebet: entweder das Tagesgebet der Tagesliturgie, oder – im Jahreskreis – ein Perikopengebet, das sich schon auf das Evangelium bezieht.
  • Lobpreis: In Deutschland und Österreich werden sieben verschiedene Lobpreise (A–G) vorgeschlagen. Im Gotteslob wird unter Nr. 670 H 9 nur der Lobpreis B „Lobpreis des dreieinen Gottes“ aufgeführt. In der Schweiz gibt es in dieser Funktion neun Gebete, die nur zum Teil mit den deutschen Gebeten übereinstimmen.
  • Kommuniongebet: Nur in der Schweiz folgt der Kommunion ein hymnischen Gebet, beginnend mit „Gepriesen bist Du“, endend mit „durch Jesus Christus“. Eine Sammlung dieser Gebete wurde als eigene Handreichung herausgegeben. Das Kommuniongebet ähnelt den kürzeren deutschen Schlussgebeten.

Theologischer Grundgedanke

Die Wort-Gottes-Feier ist ein dialogisches Geschehen zwischen Gott und den Menschen. Jesus Christus wird im Wort Gottes gegenwärtig, und ihm wird in der Feier in Gebet und Gesang eine Antwort gegeben. Daher besteht die Feier aus vier Teilen:

  • der Eröffnung,
  • der Verkündigung des Wortes Gottes,
  • der Antwort der Gemeinde
  • und dem Abschluss.[8]

Zwei grundlegende Linien sollen deutlich gemacht werden. Die absteigende Linie (Gott spricht durch das Wort zum Menschen) und die aufsteigende Linie (die Antwort der Gemeinde an Gott). Die aufsteigende Linie (Antwort der Gemeinde) wird in der Feier besonders durch eine Auswahl von Antwortmöglichkeiten betont.

Eine anschließende Kommunionfeier (mit Hostien aus dem Tabernakel) ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in Notfällen gestattet (etwa wenn in einer Gemeinde einen Monat lang keine heilige Messe gefeiert werden kann). Eine solche Feier erscheint Winfried Haunerland hingegen möglich[9]. Die Abhaltung einer solchen Feier ist in jedem Fall an die Zustimmung des Ortsbischofs gebunden.[10] Ein entsprechender Hinweis war im Gotteslob (1975) in Nr. 370[11] zu finden, jedoch nach Ausführung der DBK aus dem Jahr 2006[12] nicht mehr im Gotteslob von 2013.

Der Wort-Gottes-Feier mit Kommunionfeier ähnliche Gottesdienstformen

Begleitpublikationen (Auswahl)

Liturgische Bücher

  • Wort-Gottes-Feier. In: Gotteslob Nr. 668–671. Katholische Bibelanstalt Stuttgart 2013, ISBN 978-3-89889-204-9.
  • Deutsches Liturgisches Institut: Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Brixen. Trier 2004, ISBN 978-3-937796-02-4.
  • Deutsches Liturgisches Institut: Versammelt in Seinem Namen. Werkbuch für Gottesdienste an Wochentagen. Tagzeitenliturgie – Wort-Gottes-Feier – Andachten. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Brixen. Trier 2008, ISBN 978-3-937796-07-9.
  • Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag, herausgegeben vom Liturgischen Institut in Freiburg im Auftrag der Bischöfe der deutschsprachigen Schweiz. 2. Auflage. Paulusverlag, Freiburg (Schweiz) 2015, ISBN 978-3-7228-0862-8.
  • Feierliche Kommuniongebete für die Wortgottesdienstfeier mit Kommunion – Ergänzungsheft zum Feierbuch Die Wortgottesfeier. Paulusverlag, Freiburg (Schweiz) 2007, ISBN 978-3-7228-0724-9.

Musikalische Handreichungen

Einzelwerke:

  • Hymnus: Dir gebührt unser Lob. Text: nach Hymnarium Valcidonense 11./12. Jh., Melodie: Michael Heigengruber 2003. In: Benediktinisches Antiphonale 1: Dir gebührt unser Lob. Vier-Türme-Verlag, Münsterschwarzach.
  • Lobpreis: Lobpreis für den Sonntag. Text: Apostolische Konstitutionen 3. Jahrhundert, Melodie: Ludger Stühlmeyer. In: Arbeitshilfen des Referates für Liturgische Bildung des Erzbistums Bamberg, Bamberg 2002.
  • Zeichenhandlung: Herr, mein Beten steige zu dir auf wie Weihrauch. Text: nach Ps. 141,2, Melodie und Satz: Matthias Kreuels. In: Gotteslob Nr. 98.

Sammlungen:

  • Patrick Dehm: Nachklänge. Musikalische Abendgebete. Schwabenverlag, Ostfildern 2006, ISBN 978-3-7966-1287-9.
  • Walter Hirt: Antwortpsalmen und Rufe vor dem Evangelium. Eine Handreichung für den Gottesdienst (Lesejahre A, B, C). Bonifatius Verlag, Paderborn 2013, ISBN 978-3-89710-550-8.

Literatur

  • Kongregation für den Gottesdienst: Direktorium „Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester“. Mit einer Einführung der Deutschen Bischofskonferenz. 2. Juni 1988 (VAS 94), Bonn 1990.
  • Werner Bauer: Wort-Gottes-Feier. In: Gottesdienst, Information und Handreichung der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. 26. Jg., 1992, Nr. 12, S. 89–91 (online (Memento vom 6. Januar 2014 im Internet Archive)).
  • Winfried Haunerland: Verbot ist keine Lösung – zur Kommunionausteilung in Wort-Gottes-Feiern. In: Anzeiger für die Seelsorge 6/2017, S. 11 ff.
  • Albert Gerhards: Nun sag, wie hast du’s mit der Kommunion – Die Gretchenfrage der Wort-Gottes-Feier. In: Anzeiger für die Seelsorge 6/2017, S. 20 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sancrosanctum Concilium Nr. 35,4.
  2. Deutsche Bischofskonferenz: Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern – Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie. 1999, Nr. 31–33
  3. Bischöfe der deutschsprachigen Schweiz: Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag, Paulusverlag, 2015.
  4. Liturgische Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz (sic!), des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Bixen: Versammelt in Seinem Namen. Trier 2008.
  5. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Bixen: Wort-Gottes-Feier. Deutsches liturgisches Institut, Trier 2004.
  6. Winfried Haunerland: Verbot ist keine Lösung – zur Kommunionausteilung in Wort-Gottes-Feiern, Abschnitt Feierkonsequenzen. In: Anzeiger für die Seelsorge 6/2017, S. 15.
  7. Huub Oosterhuis, Gotteslob 557, KG 804.
  8. Gotteslob (2013) Nr. 668,1.
  9. Winfried Haunerland: Verbot ist keine Lösung – zur Kommunionausteilung in Wort-Gottes-Feiern, Abschnitt Feierkonsequenzen. In:: Anzeiger für die Seelsorge 6/2017, S. 14.
  10. Die deutschen Bischöfe 62, Nr. 36, 10. Auflage 2010, S. 32
  11. Gotteslob 1975, Nr. 370: „Die christliche Gemeinde lebt von der sonntäglichen Versammlung. Wenn in dieser nicht die Eucharistie gefeiert werden kann, soll eine Kommunionfeier gehalten werden. Der Leiter einer solchen Versammlung muß vom Bischof beauftragt sein. Er braucht eine entsprechende Ausbildung […] Man kann die Kommunionfeier als Wortgottesdienst mit anschließender Kommunion bezeichnen.“
  12. DBK: Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag, 2006 : „Alle anderen Gottesdienstformen, die an die Stelle der hl. Messe treten, sind am Sonntag nur in einer Notsituation gestattet. Eine sinnvolle Form ist dann die Wort-Gottes-Feier. In ihr wird Jesus Christus durch sein Wort in der Gemeinde gegenwärtig. Alle, die dieses Wort gläubig hören und annehmen, empfangen für ihren Weg der Nachfolge Orientierung und eine stärkere Christusverbundenheit.“
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