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ZDF-Fernsehrat

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Marlehn Thieme, Vorsitzende des Fernsehrates

Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze.

Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Des Weiteren wählt der Fernsehrat 8 der 14 Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrats, diese dürfen keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören. Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer.[1]

Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vorberaten.

Wie durch das Bundesverfassungsgericht 2014 bestätigt wurde, muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. Diese Staatsferne des Fernsehrats soll entsprechend den Angaben des Gerichts durch eine Neuzusammensetzung erreicht werden, bei der Vertreter des Bundes und der Exekutiven der Länder nur noch maximal ein Drittel der Räte bestimmen.[2]

Am 8. Juli 2016 wählte der Fernsehrat aus seiner Mitte Marlehn Thieme zur Vorsitzenden,[3][4] die damit Ruprecht Polenz (2002–2016) im Amte ablöst[5]. In das auf zwei Jahre gewählte Präsidium wurden zudem Wilhelm Schmidt als erster Stellvertretender Vorsitzender sowie als weitere Stellvertreter Cornelia Füllkrug-Weitzel und Achim Dercks gewählt.[3]

Zusammensetzung bis 2016

Sitzungssaal des ZDF Fernsehrates

Vor der Verkleinerung 2016 auf 60 Mitglieder setzte sich der Fernsehrat nach § 21 des früheren ZDF-Staatsvertrages aus 77 Mitgliedern zusammen, dazu gehörten:

a. 31 Vertreter der Länder, des Bundes und der Parteien

  • 16 Vertreter der Regierungen der Länder, die jeweils von der zuständigen Landesregierung entsandt wurden,
  • 3 Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden,
  • 12 Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, die von ihrem Parteivorstand entsandt werden,

b. 5 Vertreter der Religionsgemeinschaften

Die weiteren unten aufgeführten Vertreter wurden auf Vorschlag der dort bezeichneten Verbände und Organisationen durch die Ministerpräsidenten berufen. Die Verbände und Organisationen hatten in ihre Vorschläge die dreifache Zahl der auf sie entfallenden Vertreter aufzunehmen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bestimmte, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorschlagsliste einzureichen war. Frauen sollten angemessen berücksichtigt werden. Soweit dem Fernsehrat mindestens zwei Vertreter einer Organisation oder eines Verbandes angehörten, sollte jeweils auch eine Frau in den Fernsehrat berufen werden.

c. 25 von den Ministerpräsidenten nach Vorschlag ausgewählte Vertreter von Verbänden

d. 16 von den Ministerpräsidenten berufene Räte aus den Bereichen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2014

Im März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „die Regelungen zur Zusammensetzung des Fernsehrats gemäß § 21 ZDF-StV […] in verschiedener Hinsicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG“ verstoßen.[6] Im Juni 2015 beschlossen die Regierungen der Bundesländer daraufhin eine Neufassung des ZDF-Staatsvertrags, in dem die Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums neu geregelt wurde. Der Vorgabe des Verfassungsgerichts folgend wurde die Zahl der als Vertreter von staatsnahen gewerteten Mitglieder auf maximal ein Drittel reduziert, Parteienvertreter wurden abgeschafft. Die Gesamtstärke des ZDF-Fernsehrats wurde von 77 auf 60 reduziert. Nach der Zustimmung durch die 16 Länderparlamente trat der novellierte ZDF-Staatsvertrag am 1. Januar 2016 in Kraft.[7]

Grund des Verfahrens war eine Normenkontroll-Klage der Ländern Rheinland-Pfalz und Hamburg auf Prüfung der Verfassungsgemäßheit des ZDF-Staatsvertrags, Anlass der Klage war die „Causa Brender“: Eine Verlängerung von Brenders Vertrag als ZDF-Chefredakteur wurde vom – überwiegend mit Unions-Politikern besetzten – ZDF-Verwaltungsrat abgelehnt; dies führte im Jahr 2010 zu Debatten über die politische Beeinflussbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.[8] Im Zusammenhang mit dem Streit um seine Vertragsverlängerung stellte Brender dar, wie parteipolitischer Einfluss auf die journalistische Arbeit ausgeübt wurde. Zu Beginn seiner Amtszeit sei es noch üblich gewesen, dass Politiker bei einfachen Redakteuren anriefen, um Druck auf die Berichterstattung auszuüben. „Ich habe damals zum Beispiel zufällig erfahren, dass der damalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer durch einen Anruf in der Redaktion versucht hat, einen ihm unliebsamen Bericht zu verhindern. […] Ich habe daraufhin in den bekannterweise mit zahlreichen Politikern besetzten ZDF-Aufsichtsgremien gedroht, weitere Anrufe zu veröffentlichen. Danach war Ruhe.“ Brender berichtete davon, nachdem im Oktober 2012 bekannt geworden war, dass der (kurz darauf zurückgetretene) CSU-Pressesprecher Hans Michael Strepp Kontakt mit ARD- und ZDF-Redakteuren aufgenommen hatte, was einige der Kontaktierten sowie ZDF-Chefredakteur Peter Frey als Versuche von Einflussnahme durch die CSU empfunden hatten.[9] Nach Brenders Aussage waren die Versuche der Einflussnahme durch Politiker regelmäßig üblich.[10]

Kritiker sind jedoch nach der Novellierung des Staatsvertrags der Meinung, dass der Staat nach wie vor einen zu großen Einfluss ausübe, die Position der Regierungsparteien gegenüber der Opposition sei zu stark, wichtige Repräsentanten der Gesellschaft fehlten.[11]

Andreas Paulus formulierte in der Urteilsverkündung des Gerichts eine abweichende Meinung: Das Urteil werde seinen eigenen Maßstab nicht gerecht, dass sich die Meinungen der Gesellschaft im Rundfunkrat abbilden sollten. Seiner Meinung nach ist die Beteiligung von Mitgliedern der Exekutive grundsätzlich schädlich, eine Drittelquote zu hoch. „Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element ebendieser Vielfaltsgewährleistung um.“[12] Paulus kritisierte im Urteilstext ebendies Urteil als „einen utopischen, kaum überprüfbaren Maßstab für die Ausübung des erteilten Mandats“ für die ZDF-Gremien.

Mitglieder des Fernsehrates der XVI. Amtsperiode (2020–2024)

Der Fernsehrat setzt sich aus folgenden 60 Mitgliedern zusammen (Stand: 10. Juli 2020):

16 Vertreter der Länder

2 Vertreter des Bundes

5 Vertreter der Religionsgemeinschaften

37 weitere Vertreter

Mitglieder des Fernsehrates der XV. Amtsperiode (2016–2020)

Der Fernsehrat setzt sich aus folgenden 60 Mitgliedern zusammen (Stand: 4. Februar 2020):[13]

16 Vertreter der Länder

2 Vertreter des Bundes

5 Vertreter der Religionsgemeinschaften

37 weitere Vertreter

Ausschüsse

Aus den Mitgliedern des Fernsehrats werden die folgenden dauerhaften Ausschüsse gebildet:

  • Richtlinien- und Koordinierungsausschuss
  • Ausschuss für Finanzen, Investitionen und Technik
  • Programmausschuss Chefredaktion
  • Programmausschuss Programmdirektion
  • Programmausschuss Partnerprogramme
  • Ausschuss Telemedien

Neben diesen festen Ausschüssen können weitere nicht dauerhafte Ausschüsse gebildet werden, deren Aufgaben Programmberatung, Sachberatung oder Prüfung von Beschwerden sein können.

Weblinks

 Commons: ZDF-Fernsehrat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ZDF Presse und Information: ZDF-Fernsehrat verbessert Kommunikation mit Zuschauern bei Programmbeschwerden. 4. März 2016, abgerufen am 14. Juli 2016.
  2. Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich. Pressemitteilung Nr. 26/2014 vom 25. März 2014. Urteil vom 25. März 2014. 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11. In: bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 14. Juli 2016 (ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig; dokumentiert auch die Abweichende Meinung des Richters Paulus).
  3. 3,0 3,1 ZDF Presse und Information: ZDF-Fernsehrat wählt Marlehn Thieme zur neuen Vorsitzenden. In: presseportal.zdf.de/pressemitteilung. 8. Juli 2016, abgerufen am 14. Juli 2016.
  4. Biografie. Marlehn Thieme. Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates. In: presseportal.zdf.de/biografie, abgerufen am 14. Juli 2016.
  5. ZDF Presse und Information: Ruprecht Polenz scheidet aus ZDF-Fernsehrat aus. 8. Juli 2016, abgerufen am 14. Juli 2016.
  6. Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich. Pressemitteilung Nr. 26/2014 vom 25. März 2014. Urteil vom 25. März 2014. 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11. In: bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 14. Juli 2016 (ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig; dokumentiert auch die Abweichende Meinung des Richters Paulus).
  7. Joachim Huber: Wechsel im ZDF-Fernsehrat – Ende der Parteikratie? In: Tagesspiegel. 17. Januar 2016, abgerufen am 1. Juni 2016.
  8. Lisa Caspari: Konservative Politiker gehen dreister vor als andere. In: zeit.de. 25. Oktober 2012.
  9. Lisa Caspari: CSU-Drohanruf: "Konservative Politiker gehen dreister vor als andere". In: Die Zeit. Hamburg 2012-10-25, ISSN 0044-2070 (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-10/csu-zdf-brender-beeinflussung).
  10. Meedia Redaktion: Eklat um Brender: Wo steht das ZDF? › Meedia. 23. Februar 2010, abgerufen am 20. November 2016.
  11. Die Politik regiert weiter mit. (http://www.tagesspiegel.de/medien/neuer-zdf-staatsvertrag-die-politik-regiert-weiter-mit/11442026.html).
  12. Vgl. Bundesverfassungsgericht (BverfG): 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014, Absatz-Nr. 41
  13. Vgl. die Aufstellung des ZDFs 2016 im Abschnitt Weblinks.
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