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Zweiter Weihnachtsfeiertag
Der Zweite Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember ist in den meisten europäischen Staaten ein gesetzlicher Feiertag zwischen den Jahren.
Verbreitung
Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie etwa ab dem 8. Jahrhundert eine Oktav, eine einwöchige Festzeit, in der aber die in diese Zeit fallenden bestehenden Heiligenfeste erhalten blieben.[1]
Vor der Reformation gab es in den einzelnen deutschen Herrschaften je nach dem jeweiligen Landesfürsten bis zu fünf Weihnachtsfeiertage. Vereinzelt wurde auch noch nach der Reformation von fünf Weihnachtsfeiertagen gesprochen.[2]
Der 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie der Republik Zypern. In Spanien ist er nur in Katalonien und den Balearen[3] ein Feiertag, in Frankreich nur in den zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörenden Regionen, den heutigen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle. Auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und in Teilen der Schweiz wird der 26. Dezember als Feiertag angesehen, doch besteht dort keine landesweit geltende Regelung. In den übrigen europäischen Ländern ist er kein gesetzlicher Feiertag.
Liturgie
In den evangelischen Kirchen steht am zweiten Weihnachtsfeiertag (Christfest II)[4] nicht mehr die Geburtsgeschichte Jesu im Zentrum, sondern die Fleischwerdung (Inkarnation) des Wortes nach Johannes. Als Evangelium werden Joh 1,1–14 LUT, als Epistel Hebr 1,1–6 LUT und aus dem Alten Testament Jesaja 11,1–9 LUT gelesen. Diese Praxis mit der Betonung des zweiten Feiertages hat den Stephanustag verdrängt.[5]
In der Liturgie der römisch-katholischen, der altkatholischen, der anglikanischen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird die Inkarnation am ersten Weihnachtsfeiertag gefeiert, wo in der Heiligen Messe „Am Tage“ das Evangelium von der Fleischwerdung des göttlichen Wortes verlesen wird. Der 26. Dezember wird hingegen – wie bereits vor Einführung der Weihnachtsoktav im 8. Jahrhundert – als Gedenktag des heiligen Stephanus begangen und ist Teil der Festoktav mit dem Gedenken an die comites Christi (Begleiter des Christuskindes).[5]
Weitere Tagesbenennungen
Im Vereinigten Königreich und weiteren Staaten des Commonwealth of Nations wird am 26. Dezember der Boxing Day begangen.
Weblinks
- Zweiter Weihnachtsfeiertag. In: Liturgisches Lexikon bei Herder.de
- 2. Weihnachtstag – Der gesetzliche Feiertag am 26. Dezember. In: Sat.1.de
Einzelnachweise
- ↑ Philipp Harnoncourt: Weihnachtsoktav. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche (LThK). 3. Auflage. Band 10, Herder, Freiburg im Breisgau 2001.
- ↑ Sion. Eine Stimme in der Kirche für unsere Zeit. Eine rel. Zeitschrift ... eine Hausbibliothek für Geistliche und fromme katholische Familien. Hrsg. durch einen Verein von Katholiken u. red. von Thomas Wiser u. W. Reithmeier. Kollmann, 1869, S. 172.
- ↑ Max Adler: 2. Weihnachtsfeiertag in Spanien – Ein ganz normaler Werktag? Strandgazette, 26. Dezember 2014.
- ↑ Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und Evangelische Kirche der Union (Hrsg.): Evangelisches Gottesdienstbuch, Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands. 5. Auflage. Verlagsgemeinschaft Evangelisches Gottesdienstbuch, Berlin 2012, ISBN 978-3-7859-0933-1.
- ↑ 5,0 5,1 Karl-Heinrich Bieritz: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. 2. Auflage. Union-Verlag, Berlin 1988, ISBN 3-372-00012-9, S. 175.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zweiter Weihnachtsfeiertag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |