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Hans von Dohnanyi

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Hans von Dohnanyi (Deutsche Briefmarke, 2002)

Hans von Dohnanyi [doˈnaːni] (Taufname Johann von Dohnányi [ˈdohnaːɲi], * 1. Januar 1902 in Wien; † 9. April 1945 im KZ Sachsenhausen) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Hans von Dohnanyi wurde 1938 als Reichsgerichtsrat nach Leipzig versetzt. Er wurde als Widerstandskämpfer kurz vor Kriegsende hingerichtet. Er ist eines von mehreren prominenten Mitgliedern der Familie Dohnányi.

Leben

Hans von Dohnanyi wurde als Sohn des ungarischen Komponisten Ernst von Dohnányi [ˈdohnaːɲi] und dessen Frau, der Pianistin Elisabeth Kunwald, geboren. Nach der Trennung seiner Eltern wuchs er in Berlin auf. Er besuchte dort gemeinsam mit Dietrich und Klaus Bonhoeffer das Grunewald-Gymnasium. Von 1920 bis 1924 studierte er in Berlin Rechtswissenschaft. 1925 promovierte er zum Dr. jur. mit dem Thema Der internationale Pachtvertrag und der Anspruch der Tschechoslowakei auf das Pachtgebiet im Hamburger Hafen über den Moldauhafen.

Nach dem ersten Staatsexamen 1924 („vollbefriedigend“) heiratete er 1925 Christine Bonhoeffer, die Schwester seiner Schulfreunde Dietrich und Klaus Bonhoeffer und Tochter von Karl Bonhoeffer. Mit der Heirat verdeutschte er die Aussprache und Schreibung seines Familiennamens, indem er die Wortbetonung auf das „a“ verschob (im Ungarischen auf der ersten Silbe) und den Akut entfernte (der im Ungarischen Vokallänge anzeigt). Mit seiner Frau hatte er drei Kinder, Bärbel (* 1926), Klaus (* 1928) und Christoph (* 1929). Für ihre drei so kurz hintereinander geborenen Kinder und angesichts des vielbeschäftigten Vaters gab sie ihren Beruf auf.[1] Klaus von Dohnanyi war von 1981 bis 1988 Erster Bürgermeister von Hamburg, Christoph wurde ein erfolgreicher Dirigent.

1928 bestand Hans von Dohnanyi die zweite juristische Staatsprüfung („gut“). Nach kurzer Tätigkeit beim Hamburger Senat begann 1929 seine Laufbahn beim Reichsjustizministerium als persönlicher Referent mehrerer Justizminister mit der Dienstbezeichnung Staatsanwalt und seit 1934 als Regierungsrat. 1932 war er zwischenzeitlich Adjutant des Reichsgerichtspräsidenten Erwin Bumke und bearbeitete in dieser Funktion die Klage des Landes Preußen gegen das Reich, die Preußen nach dem vom Reich geführten Preußenschlag erhoben hatte.

Nach dem „Röhm-Putsch“ suchte von Dohnanyi – ausgelöst wohl durch die planmäßige Ermordung angeblicher Verschwörer auf Befehl der Regierung ohne Gerichtsverfahren und Urteil – Kontakt zu Kreisen des Widerstands. Er fertigte für sich Aufzeichnungen über Verbrechen des Regimes an, um nach einem Umsturz Beweismittel für einen rechtsstaatlichen Prozess zur Hand zu haben.

Doch in der Vorphase der Formulierung der Nürnberger Gesetze nahm von Dohnanyi, in seiner Eigenschaft als Referent des NS-Reichsjustizministers Franz Gürtner, neben diesem und Roland Freisler sowie Fritz Grau an der 37. Sitzung der Strafrechtskommission teil, „als erstes bedeutendes Brainstorming zu bezeichnen, das die Konzeption der Nürnberger Gesetze sowie seine Ausführungsbestimmungen in wesentlichen Aspekten vorbereitete“.[2] Auf der Sitzung kritisierte er, dass mit dem dort ausgearbeiteten Gesetzentwurf „nicht das übergeordnete Ziel der 'Rassengesetzgebung' – nämlich die Garantie eines grundsätzlichen 'Rassenschutzes' erreicht würde.“[3]

Als jedoch seine zunehmend kritische Haltung zur NS-Rassenpolitik 1938 bekannt wurde, versetzte ihn der Minister als Reichsgerichtsrat an das Reichsgericht.

Kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs forderte Hans Oster ihn für das von Wilhelm Canaris geleitete Amt Ausland/Abwehr des Oberkommandos der Wehrmacht an, das alsbald zu einem Zentrum des Widerstands gegen Adolf Hitler wurde.

Ende November 1941 wurde er vom Reichsgericht entlassen. Dohnanyi ermöglichte 1942 den als Juden verfolgten Berliner Rechtsanwälten Fritz Arnold und Julius Fliess mit ihren Familienangehörigen als getarnten Agenten des Amtes Ausland/Abwehr die Flucht in die Schweiz. Insgesamt 13 Personen konnten durch die von Dohnanyi veranlasste Verfälschung der so genannten Operation U-7 ungehindert ausreisen. Bei einem geheimen Besuch in der Schweiz hatte Dohnanyi die Aufnahme der Flüchtlinge vorbereitet.

Im März 1943 beteiligte sich von Dohnanyi an Attentat und Putschversuch Henning von Tresckows gegen Hitler. Die in Smolensk in Hitlers Flugzeug geschmuggelte Bombe versagte aber.

Am 5. April 1943[4] wurde Dohnanyi festgenommen (unter dem Vorwurf angeblicher Devisenvergehen, unter anderem Geldgeschäften mit Jauch & Hübener). Heeresrichter Karl Sack verschleppte das Verfahren gegen ihn absichtlich. 1944 wurde Dohnanyi in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert. Nachdem das Attentat vom 20. Juli 1944 auf Hitler und der Umsturzversuch gescheitert waren, wurden am 22. September 1944 geheime Aufzeichnungen Dohnanyis gefunden[5] und am 5. April 1945 auch ein geheimes Tagebuch von Canaris in einem Panzerschrank im Wehrmachtbunker Zossen. Damit verschärfte sich die Beweislage gegen Dohnanyi (und auch gegen Dietrich Bonhoeffer, Ludwig Gehre, Hans Oster und Karl Sack) erheblich. Hitler befahl Ernst Kaltenbrunner, der ihm die Sachlage darstellte, die Beschuldigten hinrichten zu lassen. Der beauftragte den Abteilungsleiter im Reichssicherheitshauptamt Walter Huppenkothen damit. Huppenkothen reiste nach Sachsenhausen und fungierte dort als Ankläger eines für den 6. April 1945 einberufenen Sondergerichts, dem ein SS-Richter vorsaß und dem weitere SS-Leute angehörten – auch der Kommandant des Konzentrationslagers. Es gab keinen Protokollführer und keine Verteidiger für Dohnanyi. In dem Schnellverfahren wurde der krank auf einer Trage liegende Dohnanyi zum Tode verurteilt; am 9. April wurde er erhängt.

Juristische Aufarbeitung

Der Vorsitzende des Standgerichts Otto Thorbeck und der Ankläger Walter Huppenkothen wurden nach dem Ende des NS-Regimes in der Bundesrepublik Deutschland wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Nachdem der Bundesgerichtshof 1952 zunächst zwei Freisprüche des Schwurgerichts aufgehoben hatte,[6] wechselte er 1956 im dritten Revisionsverfahren seine Ansicht. Er hob die Verurteilung Thorbecks und Huppenkothens auf und sprach sie vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord durch die Beteiligung am Standgerichtsverfahren frei,[7] weil das Standgericht ordnungsgemäß errichtet gewesen sei und nach dem damals geltenden Recht geurteilt habe; man könne den Angeklagten nicht vorwerfen, dieses Recht gebeugt zu haben.

Besonderes Unverständnis rief die Begründung des Bundesgerichtshofs für diese Verurteilung hervor. Demnach war Grund für die Verurteilung nicht die Beteiligung an der Hinrichtung, sondern der Tatbestand, dass Huppenkothen es versäumt hätte, vor der Tötung von Wilhelm Canaris, Ludwig Gehre, Hans Oster und Karl Sack die Bestätigung des Urteils durch den obersten Gerichtsherrn, in diesem Fall Ernst Kaltenbrunner, einzuholen. Mit Kaltenbrunners Unterschrift wäre das Handeln Huppenkothens nach Auffassung des BGH von 1956 also rechtmäßig gewesen. Vom Vorwurf einer unrechtmäßigen Tötung von Dohnanyis wurde Huppenkothen außerdem freigesprochen, weil im Zweifel für den Angeklagten nicht festgestellt werden könne, dass der Gerichtsherr dieses „Urteil“ doch bestätigt habe.[8]

1995 distanzierte sich der Bundesgerichtshof erstmals von dieser seiner Rechtsprechung aus dem Jahre 1956, dies in einem Urteil zur Richtertätigkeit in der ehemaligen DDR. Das Urteil gegen Dohnanyi und andere wurde durch das zum 1. September 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgehoben.

Günter Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofs von 2000 bis 2008, sagte 2002 anlässlich eines Festaktes zum 100. Geburtstag von Hans von Dohnanyi: „Für dieses Urteil“ (aus dem Jahr 1956) „des Bundesgerichtshofs, an dem im übrigen ein Richter mitgewirkt hat, der im Dritten Reich Beisitzer eines Sondergerichts und später Oberkriegsgerichtsrat war, muß man sich schämen.“ Außerdem führte er aus: „Die Täter wurden letztendlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs 1956 von diesem Justizmord freigesprochen mit einer Begründung, die zur Folge hatte, daß kein einziger der Richter, die während der Nazi-Herrschaft 50.000 Todesurteile gefällt hatten, zur Rechenschaft gezogen wurde.“[9]

Andenken

Der Staat Israel hat Hans von Dohnanyi am 26. Oktober 2003 als „Gerechten unter den Völkern“ geehrt, weil er unter eigener Lebensgefahr die Familien Arnold und Fliess rettete. Sein Name wurde an der Gedenkstätte Yad Vashem eingemeißelt.[10]

In Leipzig wurde ihm zu Ehren die Dohnanyistraße nach ihm benannt[11], ebenso in Leverkusen[12], Karlsruhe und Oranienburg.

Dokumente

  • Winfried Meyer (Hrsg.): Verschwörer gegen Hitler: „Mir hat Gott keinen Panzer ums Herz gegeben.“. Briefe aus Militärgefängnis und Gestapohaft 1943–1945. DVA, München 2015, ISBN 978-3-421-04711-3.

Literatur

  • Elisabeth Chowaniec: Der „Fall Dohnanyi“ 1943–1945. Widerstand, Militärjustiz, SS-Willkür. Oldenbourg, München 1991, ISBN 3-486-64562-5.
  • Marikje Smid: Hans Dohnanyi – Christine Bonhoeffer – Eine Ehe im Widerstand gegen Hitler. Gütersloher Verlagshaus, 2002, ISBN 3-57905382-5.
  • Andrea Tam: Der Fall Hans von Dohnanyi. Von der Verurteilung zur Rehabilitierung. In: Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande. ISSN 0035-0974, Bd. 37, Nr. 2, April–Juni 2005, S. 197–215.
  • Jochen Thies: Die Dohnanyis. Eine Familienbiographie. Propyläen, Berlin 2004, ISBN 3-549-07190-6. S. 114–218.
  • Siegfried Mielke (Hrsg.) unter Mitarbeit von Marion Goers, Stefan Heinz, Matthias Oden, Sebastian Bödecker: Einzigartig – Dozenten, Studierende und Repräsentanten der Deutschen Hochschule für Politik (1920–1933) im Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Lukas, Berlin 2008, ISBN 978-3-86732-032-0, S. 314–319.
  • Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts. Band 4: 1933–1945. Ost-Berlin 1971, S. 266.
  • Fritz Stern und Elisabeth Sifton: Keine gewöhnlichen Männer, Dietrich Bonhoeffer und Hans von Dohnanyi im Widerstand gegen Hitler. C. H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65373-5.

Weblinks

 Commons: Hans von Dohnanyi – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Alexander Solloch: Klaus von Dohnanyi zum 85. (Memento vom 24. Oktober 2013 im Internet Archive) In: NDR.de, 19. Juni 2013.
  2. Alexandra Przyrembel, „Rassenschande“: Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus, Göttingen, 2005, S. 138, vgl. auch Wolf Gruner, Deutsches Reich 1933-1937, München, 2008, S. 346 m. Anm. 4, Entwurf des Protokolls der Sitzung (BArch R22/852, Bl. 75).
  3. Alexandra Przyrembel, „Rassenschande“: Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus, Göttingen, 2005, S. 142; Kaveh Nassirin, Martin Heidegger und die Rechtsphilosophie der NS-Zeit: Detailanalyse eines unbekannten Dokuments (BArch R 61/30, Blatt 171), komplette Version des FAZ-Artikels Den Völkermördern entgegengearbeitet? v. 11. Juli 2018, academia.edu, 2018, pdf, S. 5 (Memento vom 18. November 2018 im Internet Archive)
  4. Ferdinand Schlingensiepen: Dietrich Bonhoeffer. DTV, München 2010, ISBN 978-34-2334609-2, S. 328.
  5. Günter Brakelmann: Dietrich Bonhoeffers Tätigkeit in der Konspiration 1939–1945. In: ders., Traugott Jähnichen (Hrsg.): Dietrich Bonhoeffer – Stationen und Motive auf dem Weg in den politischen Widerstand (= Zeitansage. Bd. 2). Lit, Münster 2005, ISBN 978-3825889456, S. 111–158, hier S. 151 (online).
  6. Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen im Jahr 1952: BGH, 12.02.1952 – 1 StR 658/51.
  7. BGH, 19.06.1956 – 1 StR 50/56.
  8. Ingo Müller: Der Niedergang des Strafrechtssystems im Dritten Reich. In: Heribert Ostendorf, Uwe Danker (Hrsg.): Die NS-Strafjustiz und ihre Nachwirkungen. Nomos, Baden-Baden 2003, ISBN 3-8329-0136-1, S. 20.
  9. Günter Hirsch: 100. Geburtstag von Hans von Dohnanyi. Ansprache. In: Bundesgerichtshof.de, 8. März 2002.
  10. Yad Vashem to Recognize Hans von Dohnanyi as a Righteous Among the Nations. Pressemitteilung, Yad Vashem, 20. Oktober 2003 (englisch).
  11. André Loh-Kliesch: Dohnanyistraße. Abgerufen am 21. Februar 2017.
  12. [1] Leverkusener Straßenverzeichnis
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