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Kurswert

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Kurswert von Zahlungsmitteln, für den Kurswert von Wertpapieren siehe Börsenkurs.

Unter Kurswert (englisch market value) versteht man im Finanzwesen einen aktuellen Wert, den ein Finanzinstrument zu einem bestimmten Zeitpunkt aufweist oder zu dem es am Erfüllungstag abgerechnet wird. Gegensatz ist der Nennwert.

Allgemeines

Gesetzliche Zahlungsmittel besitzen lediglich einen Nennwert, zu dem sie in Zahlung genommen werden müssen. Alle übrigen Finanzinstrumente, die einen Nennwert besitzen, haben zusätzlich auch einen im Regelfall vom Nennwert abweichenden Kurswert. Während der Nennwert den auf dem Finanzinstrument angegebenen Wert darstellt, liegt dem Kurswert ein aktueller Kurs zugrunde, der als Börsenkurs durch Notierung an der Börse oder außerbörslich auf dem Geld-, Kapital- oder Devisenmarkt durch Kursfeststellung zustande kommt. Die Abweichung zwischen Nenn- und Kurswert erklärt sich durch Angebot und Nachfrage auf dem betreffenden Markt. Der Kurswert ergibt sich durch Multiplikation des Nennwerts mit dem aktuellen Kurs:

Eine US-Dollar-Banknote mit dem Nennwert „100 US-Dollar“ besitzt mithin bei einem Devisenkurs von 0,8785 (1 US-Dollar / Euro) einen Kurswert von 87,85 Euro.

Arten

Zu den Finanzinstrumenten mit Kurswert gehören Zahlungsmittel (Geldersatzmittel), Wertpapiere (Aktien und Anleihen), Devisen, Sorten und Edelmetalle. Bei Transaktionen in Fremdwährung wird der Kurswert zusätzlich durch den Wechselkurs bestimmt. Die Schwankungen des Kurswertes bedeuten für den Inhaber dieser Finanzinstrumente ein Kursrisiko, das er mit Hedgegeschäften absichern kann. Hierzu stehen insbesondere Termingeschäfte (beispielsweise Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte) zur Verfügung.

Wertkonvention

Der Kurswert stellt bei der Beleihung von Kreditsicherheiten eine wichtige Wertkonvention dar, auf der die Ermittlung der Beleihungsgrenze von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten beruht. Sich häufig verändernde Kurswerte führen deshalb insbesondere bei Effektenlombardkrediten zu Wertschwankungen bei der Sicherheitenbewertung durch Kreditinstitute, die nach Art. 224 Abs. 1 Capital Requirements Regulation (CRR) im Extremfall täglich durchzuführen ist. Durch Kurswertrückgang kann es zu Überschreitungen des Beleihungsauslaufs kommen, wofür die Kreditbedingungen mit der Klausel der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein Nachbesicherungsrecht vorsehen.

Bilanzierung

Der Kurswert entspricht bei der Bilanzierung dem handelsrechtlich benutzten Begriff „Börsen- oder Marktpreis“, der nach dem strengen Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens am Bilanzstichtag zugrunde zu legen ist, wenn dieser niedriger als der Buchwert dieser Finanzinstrumente liegt.[1]

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kurswert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.