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Bodo Ramelow

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Bodo Ramelow (2017)

Bodo Ramelow [ˈboːdo ˈʁaməlo] (* 16. Februar 1956 in Osterholz-Scharmbeck) ist ein deutscher Politiker und ehemaliger Gewerkschafter. Seit dem 5. Dezember 2014 ist er Ministerpräsident des Freistaates Thüringen und damit der erste Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes, der der Partei Die Linke angehört.

Zuvor war er von 2001 bis 2005 sowie von 2009 bis 2014 als Fraktionsvorsitzender der Linken Oppositionsführer im Thüringer Landtag. Von 2005 bis 2009 war er Mitglied des Bundestages.

Herkunft und Familie

Bodo Ramelow wuchs in Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) und Nieder-Wiesen (Rheinhessen) in einem evangelischen Elternhaus mit drei Geschwistern auf.[1] Als Ramelow elf Jahre alt war, starb sein aus Kricheldorf bei Salzwedel stammender leiblicher Vater Erwin[2] an den Folgen einer Kriegsverletzung.[3] Seine Mutter war eine alleinerziehende Hauswirtschaftsleiterin aus der traditionsreichen lutherischen Familie Fresenius; ein Ahne war Johann Philipp Fresenius.[1]

Ramelow ist seit November 2006 in dritter Ehe mit der Italienerin Germana Alberti vom Hofe verheiratet,[4] einer Supervisorin und Organisationsentwicklerin bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Er ist Protestant[1] und hat zwei erwachsene Söhne aus erster Ehe.

Ausbildung und Beruf

Ramelow beendete 1971 die Hauptschule mit dem Hauptschulabschluss. Als Kind hatte er Legasthenie und konnte nach eigenen Angaben nicht ordentlich schreiben.[5] In Gießen erlernte er in den Jahren 1971 bis 1974 bei Karstadt[2] den Beruf Kaufmann im Einzelhandel.[3] An den Kaufmännischen Schulen Marburg erwarb Ramelow 1975 die Mittlere Reife und 1977 die kaufmännische Fachhochschulreife.

Er arbeitete ab 1977 als Substitut zur Einarbeitung bei der Karstadt AG sowie beim früheren Kaufmarkt HaWeGe in Marburg-Cappel. Später wurde Ramelow Filialleiter bei der Jöckel Vertriebs GmbH Marburg. Eine Ausbilder-Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung („AdA-Schein“) legte Ramelow Ende der 1970er Jahre ab. Von 1981 bis 1990 war Ramelow Gewerkschaftssekretär in Mittelhessen, von 1990 bis 1999 Landesvorsitzender der Gewerkschaft HBV (heute ver.di) in Thüringen und von 1992 bis 1999 Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Zukunft in Erfurt.

Politische Laufbahn

Aufstieg in der Thüringer Landespolitik

Am Tag der Arbeit 1994 trat Bodo Ramelow neben Gregor Gysi, Gerhard Jüttemann, Gabi Zimmer und Heinrich Fink auf der zentralen Maifeier der PDS in Erfurt als Redner auf. Im Januar 1997 gehörte er zu den Initiatoren und Erstunterzeichnern der Erfurter Erklärung, eines Aufrufs von knapp 40 Künstlern, Intellektuellen, Gewerkschaftern und Politikern für mehr soziale Gerechtigkeit und einen Politikwechsel durch engere Zusammenarbeit von SPD, Grünen und PDS.[6]

Thüringer Landtagswahl 1999

1999 kandidierte Ramelow, der im April 1999 der PDS beitrat, auf der Landesliste der Partei für die Landtagswahl in Thüringen 1999 auf Platz zwei nach der ehemaligen Landesvorsitzenden Gabi Zimmer. Er wurde somit erstmals in den Thüringer Landtag gewählt, wo er von 1999 bis 2001 stellvertretender PDS-Fraktionsvorsitzender war und schließlich am 14. November 2001 zum Vorsitzenden der Landtagsfraktion gewählt wurde. Aufgrund seines „smarten“ Auftretens und der Frische die er in die bis dahin „auf sich konzentrierte Partei“ brachte wurde er in dieser Zeit scherzhaft als „Ein-Mann-Opposition“ bezeichnet.[7] Im Jahr 2002 wurde er außerdem Mitglied im Beirat der Thüringer Aufbaubank (TAB).

Thüringer Landtagswahl 2004

Am 20./21. September 2003 nominierte die Thüringer PDS in Lobenstein mit Bodo Ramelow erstmals einen eigenen Kandidaten für das Amt des Thüringer Ministerpräsidenten. Am 7. Februar 2004 wählte ihn seine Partei auf Platz eins der Landesliste für die anstehende Landtagswahl 2004. Bei der Landtagswahl am 13. Juni 2004 erreichte die PDS mit 26,1 % der Stimmen ihr bis dahin bestes Ergebnis in Thüringen, Ramelow gewann im Wahlkreis Erfurt I ein Direktmandat. Das Wahlziel, die CDU-Mehrheit zu beenden, erreichte er aber nicht. Ramelow wurde daraufhin wieder zum Vorsitzenden der PDS-Fraktion im Thüringer Landtag gewählt.

Bundespolitik 2004 bis 2009

Bodo Ramelow gehörte ab 2004 dem Bundesvorstand der Linkspartei an und wurde am 13. Dezember 2004 zum Wahlkampfleiter der damaligen PDS für die Bundestagswahl 2005 bestimmt.[8]

Ramelow errang am 18. September 2005 ein Mandat für den 16. Deutschen Bundestag auf der Landesliste der Thüringer Linkspartei. Das Direktmandat im Bundestagswahlkreis Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis verfehlte er mit 29,4 % gegen Volker Blumentritt von der SPD (31,8 %). Ramelow wurde am 30. September 2005 zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ohne Fachbereich gewählt. Er war auch „Religionsbeauftragter“ seiner Fraktion.[9] Nach seiner Wahl in den Bundestag schied er zum 17. Oktober 2005 aus dem Thüringer Landtag aus. Sein Nachfolger als PDS-Fraktionsvorsitzender wurde dort Dieter Hausold.

Ab Juni 2005 war Ramelow Chefunterhändler der Linkspartei.PDS bei den Gesprächen zur Verschmelzung mit der WASG.[10] und wurde so breiteren Kreisen in der WASG bekannt. Dort stieß seine harte, aber sachliche Verhandlungsweise nicht nur auf Gegenliebe. Einzelne Kritiker bezeichneten seine Vorgehensweise als autoritär, während andere ihm zugutehielten, dass Einigungen unter Zeitdruck nur durch straffe Führung erreichbar seien. Besonders engagierte er sich in der Frage der Fusion der verschiedenen Jugendstrukturen beider Seiten. Entsprechende Verhandlungen innerhalb der PDS-Jugendstrukturen waren vor seinem Engagement jahrelang im Sande verlaufen.

Im Mai 2008 gab Bodo Ramelow das Amt des Wahlkampfleiters der Linken ab und wurde Beauftragter des Bundesvorstandes für Föderalismus.

Thüringer Landtagswahl 2009

Die Spitzenkandidaten der Partei Die Linke für die ostdeutschen Landtagswahlen 2009 – Bodo Ramelow (Thüringen), Kerstin Kaiser (Brandenburg) und André Hahn (Sachsen) – mit dem Bundesvorsitzenden Lothar Bisky in Dresden (2009)

Am 2. Dezember 2007 wurde Ramelow beim Landesparteitag der Thüringer Linken einstimmig als Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2009 nominiert. Während des Wahlkampfes wurde publik, dass Ramelow in seinem Berliner Bundestagsbüro wissentlich eine frühere hauptamtliche Mitarbeiterin der DDR-Staatssicherheit beschäftigte. Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 erhielt seine Partei gegenüber 2004 1,3 Prozentpunkte mehr, blieb aber unter der 30-Prozent-Marke[11]. Ramelow selbst erhielt erneut ein Direktmandat, dieses Mal im Wahlkreis Erfurt III. Sein Erststimmenergebnis war das knappste aller Wahlkreise: er erhielt 34 Stimmen mehr als die Justizministerin Marion Walsmann (CDU).[12]

Das Landtagswahlergebnis 2009 machte zwei Koalitionen möglich, nämlich eine schwarz-rote oder eine rot-rot-grüne Koalition. SPD und Grüne bekräftigten ihre vor der Wahl geäußerte Abneigung gegen Ramelow als Ministerpräsidenten; Ramelow plädierte gegen eine Wahl des SPD-Spitzenkandidaten Christoph Matschie zum Ministerpräsidenten.[13] Am 17. September erklärte Ramelow schließlich seine Bereitschaft, für eine mögliche rot-rot-grüne Koalition auf das Ministerpräsidentenamt zu verzichten, wenn auch Matschie verzichte und Linke, SPD und Grüne „gleichberechtigt einen Personalvorschlag machen“ würden.[14] Sein Vorstoß stieß auch bei seiner eigenen Parteiführung auf Kritik.[15]

Den Entschluss Matschies, eine Koalition mit der CDU zu bilden, kritisierte Ramelow scharf. Als die CDU-Kandidatin Christine Lieberknecht bei der Wahl zur Ministerpräsidentin überraschend im ersten und zweiten Wahlgang durchfiel, beschloss Ramelow, im dritten Durchgang gegen sie anzutreten. Er erhielt 27 Stimmen, Lieberknecht wurde mit 55 Stimmen gewählt. Am 3. November 2009 wurde Ramelow wieder zum Fraktionsvorsitzenden gewählt, nachdem dieses Amt nach der Landtagswahl – im Hinblick auf eine zunächst noch mögliche Beteiligung Ramelows an der Landesregierung – zunächst wieder Dieter Hausold bekleidet hatte.

Ministerpräsident von Thüringen

Bodo Ramelow (2013)

Bei der Landtagswahl in Thüringen 2014 verbesserte Ramelow sein Wahlkreisergebnis, verlor das Direktmandat im Wahlkreis Erfurt III aber an Marion Walsmann (CDU). Er zog über den ersten Platz auf der Landesliste seiner Partei in den Thüringer Landtag ein.[16] Nach Bildung einer rot-rot-grünen Koalition erreichte Ramelow am 5. Dezember 2014 im Thüringer Landtag bei der Wahl des Ministerpräsidenten im zweiten Wahlgang die nötige absolute Mehrheit mit 46 von 91 Stimmen. Bodo Ramelow ist damit deutschlandweit der erste Ministerpräsident, der der Partei Die Linke angehört.

In den ersten 100 Tagen nach Ramelows Wahl wurde beim regionalen Fernsehsender Salve TV die vierzehntägliche Sendung „Ramelow & Co“ produziert, in der Ramelow die Ereignisse der je letzten beiden Wochen schilderte und kommentierte. Kritisiert wurde das Fehlen einer sichtbaren redaktionellen Rahmung oder kritischer Rückfragen. Für den Vorsitzenden der Versammlung der Landesmedienanstalt, den SPD-Bundestagsabgeordneten Steffen Lemme, handelte es sich um „Staatsfernsehen“,[17] ebenso für den Chef der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Jürgen Brautmeier.[18] Der Medienrechtler Johannes Weberling bezeichnete das Format als verbotene politische Werbung, die das Landesmediengesetz aushöhle.[19] Eine Prüfung durch die Thüringer Landesmedienanstalt kam jedoch zu dem Schluss, dass das Sendeformat nicht gegen das Medienrecht verstößt.[20]

Im Sinne einer Trennung von Amt und Mandat legte Bodo Ramelow zum 31. März 2015 – ebenso wie Ministerin Birgit Klaubert – sein Abgeordnetenmandat im Thüringer Landtag nieder.[21]

Politische Forderungen und Positionen

Sozialpolitik

Ramelow äußerte im Rahmen des Landtagswahlkampfes in Thüringen 2014, er setze sich für eine „sozial gerechte Steuerpolitik“ ein.[22] Zu seinen wirtschaftspolitischen Positionen gehören (Stand 2014) die Bildung eines Beschäftigungssektors für Langzeitarbeitslose, der Kampf gegen Billiglöhne und die Förderung von Unternehmen mit familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen. Im Bildungssektor setzt Ramelow auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung mit einem ersten kostenfreien Betreuungsjahr, will Gemeinschaftsschulen stärken und Zugangsregelungen zum Hochschulstudium neu regeln. Er lehnt die Privatisierung von sozialstaatlichen Einrichtungen ab.

DDR-Geschichte und deren Aufarbeitung

Die DDR war in den Augen Ramelows weder ein Rechtsstaat noch ein Unrechtsstaat. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR sei besser als die arbeitsrechtlichen Regelungen in Westdeutschland gewesen. Dass es an der innerdeutschen Grenze einen Schießbefehl gegeben habe, sei nicht belegt. In einer Erklärung präzisierte er später, „Unrechtsstaat“ sei ein „nicht justiziabler Begriff“. Man müsse außerdem die Vorgaben stets von der Rechtsanwendung trennen.[23]

In der Zeitung Neues Deutschland sprach sich Ramelow für eine historische Auseinandersetzung aus, die die Geschichte der DDR und der alten Bundesrepublik auf gleiche Weise angeht: „Ehrliche Aufarbeitung muss beide Seiten in den Blick nehmen, weil sich die beiden politischen Systeme in Ost und West stets gegenseitig bekämpft und letztlich doch auch beeinflusst haben. Man kann nicht die eine Seite ohne den Blick auf die andere Seite verurteilen oder loben.“[24]

Ein kritischer Umgang mit Geschichte bedeute für ihn auch, „eine Aufhebung des KPD-Verbots, die Rehabilitierung der Berufsverbote-Opfer und einen sofortigen Stopp der sogenannten ‚Blauhemd-Prozesse‘ wegen des Tragens von FDJ-Symbolen zu fordern“. Ramelow forderte zudem, „die gekürzten Renten von Menschen im damaligen Staatsapparat der DDR“ zu thematisieren.[25] Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, kritisierte diese Äußerungen und warf Ramelow vor, „die Unterdrückung eines ganzen Volkes“ zu relativieren.[26]

Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz

Ramelow bei der Kundgebung Dresden Nazifrei am 13. Februar 2010

Ramelow war am 13. Februar 2010 an einer Demonstration gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostpreußen in Dresden beteiligt. Ihm wurde von den sächsischen Justizbehörden danach vorgeworfen, die Gegendemonstration maßgeblich mitorganisiert und den Aufmarsch widerrechtlich behindert zu haben, und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz wurde eingeleitet. Im Oktober 2010 wurde Ramelows Immunität vom Thüringer Landtag aufgehoben.[27] Nach eigener Darstellung war Ramelow lediglich als Vermittler zwischen den Gegendemonstranten und der Polizei aktiv. Das Verfahren sollte durch Strafbefehl vom 14. April 2014 mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 170 Euro geahndet werden. Gegen diesen Strafbefehl legte Ramelow jedoch Einspruch ein, so dass dieser nicht rechtskräftig wurde (ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich). In Folge dessen sollte das Verfahren im Mai 2014 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt werden, wobei das Amtsgericht allerdings nicht auf Ramelows Bedingung einging, dass die Justizkasse seine Anwaltskosten übernimmt. Mangels wirksamer Zustimmung des Angeklagten musste das Amtsgericht das Verfahren weiterführen und, weil seit September 2014 eine neue Legislatur begonnen hatte, einen neuen Antrag auf Aufhebung der Immunität Ramelows als Abgeordneter stellen. Dies geschah am 3. Dezember 2014, zwei Tage vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hob daraufhin die Immunität Ramelows erneut auf.[28]

Ramelow sieht in dem Verfahren einen Versuch zur Einschüchterung der Zivilgesellschaft. Proteste gegen Demonstrationen mit rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalten dürften nicht kriminalisiert werden.[29][30][31] Heribert Prantl verteidigte Ramelow in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung und resümierte: „Eine Justiz, die sich als Gegner der Zivilgesellschaft begreift, hat nicht verstanden, was Rechtspflege ist.“[32] Dagegen verteidigte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) das Vorgehen der Justiz. Der Leipziger Volkszeitung sagte er‚ eine der Errungenschaften der friedlichen Revolution sei die Unabhängigkeit der Justiz. Die werde auch in Sachsen gewahrt.[33]

Im April 2015 stellte die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren wegen Geringfügigkeit endgültig ein. Die Kosten für Ramelows Anwalt sowie weitere Auslagen im Zusammenhang mit dem Verfahren, um die Ramelow mit dem Gericht noch gestritten hatte, wurden von der Staatskasse übernommen.[34]

Verstoß gegen Neutralitätspflicht

Anfang Juni 2016 erlitt Ramelow vor dem Thüringer Verfassungsgericht eine juristische Niederlage gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er gegen seine Neutralitätspflicht als Regierungschef verstoßen und das Grundrecht der NPD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat. Ramelow hatte in einem Interview mit dem MDR in der Thüringer Staatskanzlei dazu aufgerufen, in Kommunalparlamenten keine gemeinsame Sache mit der NPD zu machen. Die Staatskanzlei hatte daraufhin das vollständige Interview über ihre offiziellen Accounts in sozialen Netzwerken weiterverbreitet. Dies sei laut den Richtern einer amtlichen Verlautbarung gleichgekommen; Ramelow habe seine „Amtsautorität in Anspruch“ genommen und „die Grenzen der Zulässigkeit“ überschritten. Der 2017 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesene NPD-Verbotsantrag der Bundesländer habe bei der Urteilsfindung keine Rolle gespielt.[35]

Nach der Niederlage kündigte Ramelow an, die Kommunikationsstrategie und -wege in der Staatskanzlei zu überdenken und am NPD-Verbotsverfahren festhalten zu wollen.[35]

Überwachung durch Verfassungsschutzbehörden

Ramelow begann ab 2003 einen jahrelang andauernden medienwirksamen Streit mit dem Verfassungsschutz, der ihn wegen seiner Kontakte zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) beobachtet hatte.[36] Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz unter Helmut Roewer habe über Ramelow eine Akte wegen seiner Kontakte zur DKP in den 1980er Jahren in Westdeutschland angelegt. Laut der Thüringer Datenschutzbeauftragten Silvia Liebaug sei Ramelows Akte von 1996 bis 1999 geführt worden. Nach seinem Einzug in den Landtag habe das Innenministerium die Beobachtung jedoch eingestellt.[37]

2003 bat Ramelow das Bundesamt für Verfassungsschutz um Auskunft über das zu seiner Person vorliegende Material, um die Rechtmäßigkeit seiner Beobachtung und die seiner Partei klären zu lassen. Unzufrieden mit der Antwort, leitete er gerichtliche Schritte ein. In einem Urteil vom 13. Februar 2009 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster weithin das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, nach dem eine Datenerhebung zu Ramelow aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht zu vertreten und rechtswidrig sei, weil der Kläger nicht als Angehöriger der linksextremistischen, bzw. orthodox kommunistischen Flügel innerhalb der Linkspartei hervorgetreten sei, bezeichnete jedoch zugleich die Zusammenschlüsse innerhalb der Linkspartei, namentlich die Kommunistische Plattform (KPF), das Marxistische Forum (MF) und die Linksjugend Solid als verfassungsfeindlich.[38][39] Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschied in einem parallel laufenden Verfahren am 17. September 2007, dass die Sperrung von Verfassungsschutzakten über Ramelow rechtswidrig war.[40]

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster auf und erklärte:

„Die Erhebung von Informationen über Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war in der in Rede stehenden Zeit rechtmäßig, verstieß insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“

Als Begründung wurde seine Tätigkeit als führender Funktionär der Partei Die Linke genannt, bei der auch die Vorinstanz Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sah. Die Gefahren bei der Beobachtung von Parlamentsmitgliedern seien gemindert durch die lediglich offene Beobachtung und gerechtfertigt durch das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.[41][42]

Ramelow bezeichnete das Urteil als „Sieg für den Schnüffelstaat“.[43] Mit Beschluss vom 17. September 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einer Leitsatzentscheidung die Überwachung Ramelows und der Mitglieder seiner Bundestagsfraktion für unzulässig. Es hob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf und forderte das Bundesverwaltungsgericht auf, seine Entscheidung zu korrigieren.[44] Eine erneute Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor.

Auszeichnungen

Herausgeberschaft

  • Bodo Ramelow u. a. (Hrsg.): It’s the Internet, stupid!: die Linken und die „Schienennetze“ des 21. Jahrhunderts. VSA-Verlag, Hamburg 2011, ISBN 978-3-89965-470-7.
  • Bodo Ramelow (Hrsg.): Made in Thüringen?: Nazi-Terror und Verfassungsschutz-Skandal. VSA-Verlag, Hamburg 2012, ISBN 978-3-89965-521-6.
  • Bodo Ramelow (Hrsg.): Schreddern, Spitzeln, Staatsversagen: wie rechter Terror, Behördenkumpanei und Rassismus aus der Mitte zusammengehen. VSA-Verlag, Hamburg 2013, ISBN 978-3-89965-550-6.

Literatur

  • Hans-Dieter Schütt: Gläubig und Genosse. Gespräche mit Bodo Ramelow. Karl-Dietz Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-320-02074-9.
  • Robert Lorenz: Techniker der „kalten Fusion“. Das Führungspersonal der Linkspartei. In: Tim Spier u. a. (Hrsg.): Die Linkspartei. Zeitgemäße Idee oder Bündnis ohne Zukunft? VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-14941-7, S. 275–323.
  • Stefan Wogawa: Die Akte Ramelow. Ein Abgeordneter im Visier der Geheimdienste. Karl-Dietz-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-320-02126-9, (PDF)
  • Stefan Wogawa: Ein gewisser Herr Ramelow. Der Akte zweiter Teil. Eckhaus Verlag, Weimar 2014, ISBN 978-3-945294-03-1.
  • Landolf Scherzer: Der Rote. Macht und Ohnmacht des Regierens. Aufbau Verlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-351-03621-8.
  • Stefan Wogawa (Hg.): "Es reicht nicht, Opposition zu sein". Bodo Ramelow in 162 Zitaten. THK Verlag, Arnstadt 2016, ISBN 978-3-945-068-07-6

Weblinks

 Commons: Bodo Ramelow – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Bodo Ramelow: Biografie auf: BodoRamelow.de, abgerufen am 9. März 2015.
  2. 2,0 2,1 Laura Himmelreich: Ein Linker mit Marx und Gott, in: Stern Nr. 38, 11. September 2014, S. 17.
  3. 3,0 3,1 Steffen Winter: Der Quantenspringer. In: Der Spiegel, 14. April 2014.
  4. Stefan Reinecke: Landtagswahl in Thüringen: Ich, sagt Bodo Ramelow. In: taz, 25. August 2014.
  5. http://chrismon.evangelisch.de/artikel/2014/ich-kann-mich-nicht-erinnern-wann-ich-einmal-aufgegeben-haette-30780> Dirk von Nayhauß, Fragen an das Leben: "Ich kann mich nicht erinnern, wann ich einmal aufgegeben hätte", in: chrismon Januar, 01.2015, S. 50.
  6. Erfurter Erklärung, Zeitschrift für Sozialistische Politik und Wirtschaft (spw), Ausgabe 1/97
  7. Matthias Wyssowa: Ein Mann setzt auf Rot. faz.net, 3. August 2014, abgerufen am 6. August 2014
  8. Neues Deutschland: »Wir sind klein, stabil und frech« (Memento vom 1. September 2009 im Internet Archive), 14. Dezember 2004
  9. Angaben zu Ramelow auf der Seite zu seiner Abgeordnetentätigkeit, abgerufen am 6. Mai 2014
  10. die tageszeitung: Was bisher geschah, 15. September 2005
  11. MDR aktuell: Ramelow ist Spitzenkandidat der Thüringer Linken, 3. Dezember 2007.
  12. Wahlkreis Erfurt III: Endgültiges Ergebnis beim Landeswahlleiter
  13. Focus Online: Thüringen: Die künftige Landesregierung ist völlig offen, 31. August 2009.
  14. Berliner Zeitung: Ramelow will Rot-Rot-Grün durch Verzicht retten (Link nicht mehr abrufbar), 17. September 2009.
  15. Focus Online: Ramelow will für Rot-Rot-Grün auf Ministerpräsidentenposten verzichten, 18. September 2009.
  16. http://www.wahlen.thueringen.de/datenbank/wahl1/wahl.asp?wahlart=LW&wJahr=2014&zeigeErg=WK&wknr=026
  17. Ein Privatkanal für Bodo Ramelow. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
  18. »Ramelow & Co.« als Negativ-Beispiel vorgeschlagen. In: Neues Deutschland, 4. Februar 2015.
  19. Medienrechtler: „Ramelow & Co.“ ist verbotene politische Werbung. In: Thüringer Allgemeine.
  20. Thüringer Ministerpräsident verstößt nicht gegen Medienrecht.
  21. Ramelow und Klaubert geben Landtags-Mandat ab. Ostthüringer Zeitung, 15. März 2015, abgerufen am 5. April 2015.
  22. Wo wollen wir hin? bodo-ramelow.de, abgerufen am 27. November 2014.
  23. DDR-Geschichte: Linke-Politiker Ramelow provoziert mit Zweifel an Schießbefehl
  24. Neues Deutschland: Ramelow: Auch Geschichte im Westen aufarbeiten, 24. November 2014
  25. Der Heilige Gral und die Staatskanzlei. In: Neues Deutschland. 24. November 2014, abgerufen am 27. November 2014.
  26. Frank Schauka: Vorwurf aus Berlin: Ramelow relativiert den Unrechtsstaat DDR. In: Thüringer Allgemeine. 27. November 2014, abgerufen am 27. November 2014.
  27. Justizausschuss hebt Immunitaet von Ramelow auf. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Leipziger Volkszeitung. 1. Oktober 2010, archiviert vom Original am 13. Dezember 2014; abgerufen am 25. Juli 2011. i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/nachrichten.lvz-online.de
  28. Beck Online: Thüringer Landtag hebt Ramelows Immunität auf. Abgerufen am 23. Januar 2015.
  29. Ramelow droht Verfahren in Dresden (Memento vom 10. Dezember 2014 im Internet Archive) auf MDR 9. Dezember 2014, abgerufen am 10. Dezember 2014
  30. Gericht will Immunität von Ramelow aufheben lassen bei F.A.Z., 9. Dezember 2014, abgerufen am 10. Dezember 2014
  31. Verfahren wegen Demo-Blockade: Gericht will Ramelows Immunität aufheben lassen auf Spiegel online, 9. Dezember 2014, abgerufen am 10. Dezember 2014
  32. Süddeutsche Zeitung: Ermittlungsverfahren gegen Bodo Ramelow. Keine Posse, sondern Bosheit, vom 10. Dezember 2014
  33. Archivlink (Memento vom 10. Dezember 2014 im Internet Archive)
  34. Sachsen stellt Verfahren ein und bezahlt Ramelow-Anwalt (Memento vom 12. April 2015 im Internet Archive) am 9. April 2015 auf der Webseite des MDR Thüringen, abgerufen am 10. April 2015
  35. 35,0 35,1 Verstoß gegen Neutralitätspflicht; Ramelow verliert vor Thüringer Verfassungsgericht gegen NPD (Memento vom 8. Juni 2016 im Internet Archive) bei mdr.de, 8. Juni 2016 (abgerufen am 8. Juni 2016).
  36. Hubertus Knabe: Honeckers Erben. Die Wahrheit über DIE LINKE. Propyläen Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-549-07329-2. S. 366f.
  37. PDS-Fraktion im Thüringer Landtag: Bodo Ramelow: Schwarzer Tag für den Datenschutz in Thüringen (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive), Pressemitteilung, 10. Januar 2003
  38. Hans-Jürgen Lange, Jens Lanfer: „Verfassungsschutz: Reformperspektiven zwischen administrativer Effektivität und demokratischer Transparenz.“ Vol. 21. Springer-Verlag, 2015. S. 56f.
  39. Schriftliche Urteilsbegründung, Az. 20 K 3077/06
  40. die tageszeitung: Ramelow-Akten: Sperrung illegal, 18. September 2007.
  41. Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung (Memento vom 16. Mai 2011 im Internet Archive) vom 21. Juli 2010.
  42. Hans-Jürgen Lange, Jens Lanfer: „Verfassungsschutz: Reformperspektiven zwischen administrativer Effektivität und demokratischer Transparenz.“ Vol. 21. Springer-Verlag, 2015. S. 57.
  43. Hans-Jürgen Lange, Jens Lanfer: „Verfassungsschutz: Reformperspektiven zwischen administrativer Effektivität und demokratischer Transparenz.“ Vol. 21. Springer-Verlag, 2015. S. 57f.
  44. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013, 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08
  45. Bodo Ramelow erhält Abraham-Geiger-Plakette [1]
  46. Politikaward Gewinner 2015. Abgerufen am 29. März 2016.
  47. Bodo Ramelow erhält Israel-Jacobson-Preis , Jüdische Allgemeine vom 12. März 2018
Vorlage:Navigationsleiste Ministerpräsidenten von ThüringenVorlage:Navigationsleiste Fraktionsvorsitzende der Die Linke Thüringen
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