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Geheimprozess

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Ein Geheimprozess ist ein Gerichtsverfahren, das sich vor allem durch seine völlige Abschottung gegenüber der Öffentlichkeit und durch die starke rechtliche Benachteiligung des Angeklagten auszeichnet. Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal autoritär regierter Staaten und von Diktaturen. In modernen Rechtsstaaten sind Geheimprozesse gesetzlich ausgeschlossen, in Deutschland beispielsweise durch die Strafprozessordnung. In vielen totalitären Staaten gehören Geheimprozesse auch heute noch zur staatlichen Unterdrückung.

Charakteristik

Ein Geheimprozess dient in der Regel nicht der Gerechtigkeitsfindung, sondern der Durchsetzung der Interessen der herrschenden Gruppierung gegenüber politischen oder sonstigen Gegnern. Er ist im Allgemeinen weder für die Öffentlichkeit zugänglich, noch wird darüber in den Medien berichtet. Das Urteil bzw. die Urteilsbegründung werden häufig nicht veröffentlicht. Oft gibt es auch keine formelle Anklage oder der Angeklagte erhält keinen Einblick in die Klageschrift. Häufig wird dem Angeklagten rechtlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt verweigert oder ihm ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, der ineffektiv oder sogar im Sinne der Anklage handelt. Er kann auch keine Zeugen zu seiner Entlastung benennen. Üblicherweise hat der Verurteilte keine Chance, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, es also von einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen.

Geschichte

Geheimprozesse waren ein beständiges Element der meisten autoritären oder Unrechtsregime der Neuzeit. Auch im Mittelalter gab es Geheimprozesse, wie die Feme. Das bekannteste Beispiel aus der neueren Zeit sind die Stalinistische Säuberungen unter Stalin. Obwohl vor allem die Moskauer Schauprozesse bekannt wurden, verurteilte man die meisten Opfer in geheimen Prozessen. Dazu gehörten neben tausenden anderen Michail Tuchatschewski und andere Offiziere der Roten Armee, deren Hinrichtung erst nach der Ausführung bekanntgegeben wurde. Der vorsitzende Richter der Moskauer Schauprozesse, Wassili Ulrich, leitete auch eine große Anzahl von Geheimprozessen, die teilweise nur einige Minuten dauerten.

Die DDR führte ebenfalls Geheimprozesse durch. Das bekannteste Beispiel sind die Waldheimer Prozesse, die auch zu einem kleinen Bruchteil als öffentliche Schauprozesse abliefen. Werner Teske wurde 1981 in einem Geheimprozess zum Tod verurteilt und erschossen, die Todesursache verheimlichten die Behörden sogar gegenüber seiner Familie.

Laut Angaben von Amnesty International von 2006 gehörten Geheimprozesse zu diesem Zeitpunkt unter anderem in China, dem Iran, Usbekistan, Oman, Nigeria und Äthiopien zur gängigen Justizpraxis.

Abgrenzung zu Prozessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen ist der Ausschluss der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Dies ist regelmäßig bei Jugend- und Sexualdelikten der Fall, um die Interessen der Opfer zu schützen, aber auch bei Staatsschutzverfahren bzw. Landesverrats- und Hochverratsverfahren, wenn Sachverhalte der Geheimhaltung unterliegen. Rechtliche Grundlage ist die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), §§169-175. Ein Beispiel für die übliche Praxis des Öffentlichkeitsausschlusses war der Landesverratsprozess 1991 gegen Gabriele Gast, die als Regierungsdirektorin im Bundesnachrichtendienst jahrzehntelang für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR spioniert hatte.

Diese Prozesse werden üblicherweise nicht als Geheimprozesse, sondern eine besondere Form rechtsstaatlich konformer Verfahren angesehen.

Solche Verfahren mit Geheimdienstbezug werden in der Presse zum Teil als „geheimer Prozess“ oder „Geheimprozess“ bezeichnet. Im Jahr 2002 wurde beispielsweise gegen den Bundesnachrichtendienst-Mitarbeiter Norbert Juretzko ein Strafverfahren durchgeführt, bei dem ebenfalls die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Juretzko wurde im Nachspiel der Affäre um den hochrangigen BND-Mitarbeiter Volker Foertsch wegen Veruntreuung von Agentenhonoraren angeklagt. Erst nach Erscheinen von Juretzkos Buch Bedingt Dienstbereit 2005 wurde erstmals über das Verfahren berichtet. Der Berliner Tagesspiegel schrieb[1] über den Fall: „Der Prozess fand im Landgericht München hinter verschlossenen Türen statt, bis heute darf Juretzko nicht über die Verhandlung reden.“ Der Münchner Merkur berichtete zum gleichen Thema: „Foertsch wurde rehabilitiert und Juretzko in einem Geheimprozess verurteilt, weil er den BND um Geld geprellt haben soll.“[2]

Grenzfälle

Die Abgrenzung zwischen rechtlich konformen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit einerseits und einem möglicherweise rechtswidrigen Geheimprozess andererseits ist im Einzelfall von außen nicht immer leicht zu beurteilen. Ein Beispiel dafür waren die Strafprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit des Staates Israel gegen seinen Bürger Mordechai Vanunu, der das israelische Atomwaffenprogramm öffentlich machte.[3] Da es dem politischen Beobachter in Ermangelung des Zugriffs auf alle Fakten nicht möglich ist, eine endgültige Bewertung dieses Prozesses vorzunehmen, ist eine rechtliche Einordnung in diesem Fall schwierig.

Einzelnachweise

  1. Verraten und verkauft: Prozess gegen Ex-Agenten., Der Tagesspiegel, Berlin, 27. April 2006
  2. Eitle Dilettanten auf Schnitzeljagd – Wie ein Ex-Agent durch Enthüllungen mit dem BND abrechnet Münchner Merkur Online, 8. Mai 2006
  3. Atomexperte Vanunu wieder angeklagt, (nicht mehr online verfügbar) Tagesschau, 17. März 2005
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