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Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige oder erlaubte Höchstgeschwindigkeit, auch Geschwindigkeitsbegrenzung, ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, der nicht überschritten werden darf. Umgangssprachlich ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff Tempolimit gebräuchlich.
Sie kann generell per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen sowie im Luftraum.
Ziele
Tempolimits entstanden erst nach der Erfindung des Automobils. Obgleich auch Pferdegespanne gefährliche Geschwindigkeiten erreichen können, dachte man damals noch nicht an eine Grenze. In der Anfangszeit des Automobils hatten die meisten Staaten keine entsprechenden Regelungen. Stattdessen gab es in einigen Gegenden Regelungen zum wirtschaftlichen Schutz der klassischen Pferdegespanne, welche Automobile auf selbst für die damalige Zeit sehr niedrige Geschwindigkeiten, mit denen sie wirtschaftlich nutzlos waren, begrenzten. Erst im Laufe der Zeit wurden diese Begrenzungen aufgehoben.
Spätere Tempolimits dienen in erster Linie dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. Die kinetische Energie (Bewegungsenergie) eines Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, sowie der Bremsweg sind proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Damit kann durch eine niedrigere Geschwindigkeit sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen deutlich verringert werden.[1] Daher werden oft, insbesondere an Unfallschwerpunkten wie Kreuzungen, Tempolimits eingerichtet. Es gibt Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass Tempolimits die Verkehrssicherheit hauptsächlich durch ihre Koordinierungsfunktion erhöhen – ähnlich der Vorschrift, auf einer bestimmten Straßenseite zu fahren. Geschwindigkeitsbegrenzungen können dazu beitragen, die Varianz der gefahrenen Geschwindigkeit zu verringern, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls weiter reduziert wird.[2]
Heute sollen Tempolimits zunehmend auch dem Umweltschutz dienen. Hierzu zählt etwa der Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Temporäre Begrenzungen gelten im Rahmen eines Ozonalarms, da auch der Ausstoß von Schadstoffen mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional zunimmt.
Generelles Tempolimit
Situation in den einzelnen Ländern
Hinweisschilder an den Staatsgrenzen vom Ausland kommend:
Während sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten außerorts und auf Autobahnen europaweit teilweise deutlich unterscheiden, liegt die Begrenzung innerorts fast überall bei 50 km/h. Ausnahmen hiervon bilden die Ukraine und Polen, in denen 60 km/h gelten, in Polen jedoch nur zwischen 23:00 und 5:00 Uhr. Die Slowakei senkte im Februar 2009 und Serbien im Dezember 2009 das bis dato innerorts geltende Tempolimit von 60 km/h auf 50 km/h.
Europa
Übersicht
1985 lag in mehreren europäischen Staaten die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts noch bei 60 km/h: Belgien, Bulgarien, Tschechoslowakei, Dänemark, Frankreich, Jugoslawien, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn. In der Schweiz war diese Beschränkung bis zum 31. Dezember 1983 gültig.
In den europäischen Ländern gelten derzeit folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Alle Werte in km/h | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Land | PKW und Motorräder | PKW mit Anhänger | ||||||
![]() Ortsgebiet |
![]() ![]() Land-/Schnell- bzw. Expressstraße |
![]() Autobahn |
![]() Ortsgebiet |
![]() ![]() Land-/Schnell- bzw. Expressstraße |
![]() Autobahn | |||
Vorlage:FI-AL | Åland | 50 | 70/90 | - | 50 | 70/90 | ||
Albanien | 40 | 80/90 | 110 | 60/70 | 80 | |||
Belgien | 50 | 90/120 | 120 | 50 | 70/90 | 120 | ||
Bosnien und Herzegowina | 50 | 80/100 | 130 | 50 | 80 | 80 | ||
Bulgarien | 50 | 90 | 140 | 50 | 70 | 100 | ||
Dänemark | 50 | 80/90 | 130 | 50 | 70 | 80 | ||
![]() |
Deutschland | 50 | 100/∞[A 1] | ∞[A 2] | 50 | 80/100[A 3] | 80/100[A 3] | |
Färöer | 50 | 80 | - | 50 | 80 | |||
Finnland | 50 | 80/10018 | 12018 | 50 | 80 | 80 | ||
Frankreich | 50 | 90 (80[A 4])/110 (100[A 4]) | 110[A 4]/130 | 50 | 90 (80[A 4][A 5])/110 (100[A 4][A 5]) | 110[A 4][A 5]/130 | ||
Griechenland | 50 | 90[A 6] | 130[A 7] | 80 | 80 | |||
Grönland | 50 | 80 | - | 50 | 80 | |||
Irland | 50 | 80/100[A 8] | 120 | 80 | 80 | |||
Island | 50 | 80/90[A 9] | - | 50 | 80 | - | ||
![]() |
Isle of Man | 48 | ∞ | - | 48 | ∞ | - | |
Italien | 50 | 90[A 4]/110/130[A 10] | 110[A 4]/130/150[A 11] | 50 | 70 | 80 | ||
Kroatien | 50 | 90/100 | 130 | 80 | 80 | |||
Lettland | 50 | 90 | - | ? | ? | |||
Luxemburg | 50 | 90/110 | 110[A 4]/130 | 50 | 90/75[A 4] | 90/75[A 4] | ||
Malta | 50 | 80 | - | 60 | ||||
Niederlande | 50 | 80/100 | 130[A 12] | 80 | 90 | |||
Norwegen | 50 | 80/90[A 13] | 90/100[A 14] | 80 | 80 | |||
Österreich | 50 | 100 | 130 | 50 | 100[A 15]/80[A 16]/70[A 17]/80[A 18] | 100[A 19]/80[A 20] | ||
Polen | 50/60[A 21] | 90/100/120[A 22] | 140[A 23] | 70 | 80 | |||
Portugal | 50 | 90/100 | 120 | 70/80 | 100 | |||
Rumänien | 50 | 90/100 | 130 | 80 | 100 | |||
Russland | 60 | 90 | 110 | 60 | 70 | 90 | ||
Schweden | 40-60 | 70-90/100 | 110-120 | 80 | 80 | |||
Schweiz | 50 | 80/100 | 120[A 24] | 50 | 80 | 80 | ||
Serbien | 50 | 80/100 | 120 | |||||
Slowakei | 50 | 90/130 | 130[A 25] | 90 | 90 | |||
Slowenien | 50 | 90/110 | 130 | 80 | 80 | |||
![]() |
Spanien | 50 | 90/100 | 120[A 26] | 50 | 70/80 | 80 | |
Tschechien | 50 | 90/130 | 130[A 27] | 80 | 80 | |||
Ukraine | 60 | 90/110 | 130 | |||||
Ungarn | 50 | 90/110 | 130 | 70 | 80 | |||
Vereinigtes Königreich | 48 | 96/112 | 112 | 48 | 80/96 | 96 | ||
Zypern | 50 | 65/80 | 100 | 50 | 65/80 | 100 |
Einzelne Staaten
- Deutschland
- Zur Situation in Deutschland siehe Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr (Deutschland)
- Schweiz
- Zur Situation in der Schweiz siehe Tempolimite in der Schweiz
- Österreich
- unabhängig vom Transportmittel gelten im Straßenverkehr besondere Höchstgeschwindigkeiten für Großviehtransporte: 50/70/80/80. Als Großvieh gelten: Pferde, Esel, Maultiere, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine (auch bei Privattransporten).
Andere Kontinente
- In Australien gilt ein Limit von 100, 110 oder 120 km/h auf Highways, Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h. Im Northern Territory gab es bis 2007 außerorts keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, seitdem gilt jedoch Tempo 110 oder 130 km/h.[3]
- In Brunei gilt auf Autobahnen 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 50 km/h als Tempolimit.
- In der Volksrepublik China gilt seit 1. Mai 2004 auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h, vorher lag es bei 110 km/h. Autostraßen (kuaisu gonglu) haben meistens ein Limit von 100 km/h. Freilandstraßen (China National Highways, die aber keine Autobahnen sind) haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- Im Iran gelten innerorts 50 km/h. Auf Stadtautobahnen 110 km/h, falls nicht anders beschildert. Auf Landstraßen mit Gegenverkehr tagsüber 95 km/h, nachts 85 km/h, ohne Gegenverkehr 110 km/h. Auf Autobahnen gilt 120 km/h und für Busse und Lastwagen 110 km/h.
- In Kanada darf man je nach Provinz auf Highways 100 oder 110 km/h fahren. Die Limits sind in km/h ausgeschildert.
- In Namibia und Südafrika gelten innerorts 60 km/h, auf befestigten Straßen außerhalb von Ortschaften 120 km/h, auf unbefestigten Straßen außerhalb von Ortschaften 100 km/h. Für Lastkraftwagen gelten außerorts 80 km/h, für Busse 100 km/h.
- In Neuseeland gelten 50 km/h innerorts und 100 km/h auf Landstraßen und Autobahnen. Fahrschüler dürfen generell maximal 70 km/h fahren. Lastwagen haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Schulbusse von 80 km/h.
- In Peru gilt auf der Autobahn (Panamericana in Lima) 120 km/h, auf Landstraßen gilt 80 km/h und in Ortschaften 30 km/h.
- In Südkorea gilt auf Autobahnen derzeit 110 km/h. Jedoch plant die koreanische Regierung ein Projekt zur Etablierung eines „intelligenten Autobahnsystems der nächsten Generation“, auf der man zukünftig mit bis zu 160 km/h sicher und mit weniger Lärm fahren können soll. Dazu soll bis zum Jahr 2016 eine 30 km lange Teststrecke gebaut werden[4].
- In den USA gilt je nach Bundesstaat auf Interstate Highways (vergleichbar Autobahnen) ein Tempolimit zwischen 89 und 137 km/h (55 bis 85 mph). Auf „normalen“ Highways (vergleichbar Landstraßen) sind 89 km/h (55 mph), teilweise auch 105 km/h (65 mph), erlaubt.
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt auf Autobahnen 120 km/h (zwischen Abu Dhabi und Dubai 160 km/h), auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 60 km/h als Tempolimit.
Straßen ohne generelles Tempolimit
In fast allen Staaten gibt es ein generelles Tempolimit für alle Straßentypen. Auf einigen Straßen wurde bis heute kein generelles Tempolimit eingeführt. Das bekannteste Beispiel sind die deutschen Autobahnen.
Auf der Isle of Man kennen selbst Nebenstraßen kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74.000 Einwohner fassenden Insel von 1993 bis 2003 112 Tote und 1042 (circa 1,4 % der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Ein Ende 2004 eingebrachter Vorschlag zur Einführung von Tempolimits stieß auf überwiegende Ablehnung und wurde nicht weiter verfolgt.
Kein generelles Tempolimit eingeführt haben zudem Afghanistan, Bhutan, Burundi, Haiti, Libanon, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Somalia, der indische Bundesstaat Uttar Pradesh und Vanuatu. In einigen dieser Länder bestehen aber durchaus punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In Tibet und im Northern Territory in Australien gab es bis 2007 kein generelles Tempolimit. Ebenso hatte der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verkehrsteilnehmer waren – wie etwa auf deutschen Autobahnen auch – trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen trotz fehlender Schilder zu verhängen; die Grenze hierfür lag oftmals bei 90 mph (145 km/h).
Ruanda besaß bis vor wenigen Jahren ebenfalls kein Tempolimit. 1996 zählte Ruanda zu den Ländern mit der geringsten Verkehrssicherheit weltweit, die Gründe hierfür waren allerdings sehr vielfältig. So fuhren nicht wenige Verkehrsteilnehmer alkoholisiert und es war normal, geltende Verkehrsregeln schlichtweg nicht zu beachten. Es herrschte also eine allgemeine Mentalität der Rücksichtslosigkeit. Das gesamte Straßennetz befand sich zudem in einem desolaten Zustand. Im Zuge eines umfassenden Programms zur Bekämpfung dieser Situation wurden 2001 auch Tempolimits - 40 km/h innerorts und 80 km/h über Land - eingeführt.
Aktuelle Tendenzen
In den letzten Jahren wurde in einigen Ländern eine Erhöhung des Tempolimits auf Autobahnen diskutiert bzw. in Versuchen erprobt, in einzelnen Staaten wurde die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen oder auf ausgewählten Strecken daraufhin erhöht.
- In Dänemark sind seit April 2004 auf etwa zwei Dritteln der Autobahnen 130 km/h statt 110 km/h erlaubt.[5]
- In Großbritannien brachte der Politiker Philip Hammond 2011 eine Anhebung des seit 1965 geltenden Tempolimits von 70 mph (etwa 112 km/h) auf 80 mph (rund 128 km/h) auf Autobahnen ins Gespräch, der Vorschlag wurde aber nicht umgesetzt.[6]
- In Italien wurde 2013 auf einigen dreispurigen Autobahnen mit Seitenstreifen das Tempolimit per Beschilderung von 130 auf 150 km/h erhöht.[7] Sonst gilt landesweit 130 km/h auf den Autobahnen.[8]
- In Österreich wurde 2006 auf der Tauern-Autobahn ein Versuch mit 160 km/h gestartet, aber nach wenigen Monaten wieder beendet. Variable Geschwindigkeitsanzeigen erlaubten bei guten Wetter- und Verkehrsverhältnissen bis zu 160 km/h, bei schlechtem Wetter aber auch nur 80 km/h. Heute gilt dort wieder Tempo 130, das Thema 160 km/h wird in Österreich derzeit nicht mehr verfolgt.[9]
- In den Niederlanden wurde nach einer einjährigen Testphase auf einigen Autobahnabschnitten das Tempolimit generell von 120 auf 130 km/h angehoben. Dies betrifft ungefähr die Hälfte des Autobahnnetzes.[10]
- In Polen wurde zum 1. Januar 2011 das Tempolimit auf Autobahnen von 130 auf 140 km/h angehoben, auf autobahnähnlichen Schnellstraßen von 110 auf 120 km/h.[11]
- In Schweden wurden ab September 2008 auf rund 300 km Autobahn 120 km/h eingeführt. Aber auf vielen regionalen Landstraßen (mehr als 5000 km) war das Tempolimit 2008–2009 von 90 auf 80 km/h gesenkt.[12]
- Israel hat im Januar 2011 seine Tempolimits auf einigen Schnellstraßen auf bis zu 110 km/h erhöht, mit der Begründung, dass das israelische Straßennetz dies aufgrund seiner Fortschritte in puncto Sicherheit erlaube.
- Die Ukraine setzte im März 2009 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts (ohne Autobahnen) von 90 auf 110 km/h hoch.
- Im US-Bundesstaat Texas wurde im Oktober 2012 die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Schnellstraßenabschnitts auf umgerechnet 137 km/h (85 mph) angehoben. Dies betrifft bislang nur einen 66 km langen Teil des mautpflichtigen State Highway 130, der in Höhe der Stadt Austin als Umgehung fungiert und den vorhandenen Interstate Highway 35 entlasten soll. In Texas ist somit die bislang höchste in den USA legal zu fahrende Geschwindigkeit vorzufinden.[13]
Ausschilderung von Tempolimits
Über generelle Tempolimits hinausgehende Tempolimits werden durch entsprechende Zeichen angezeigt. Fast überall auf der Welt wird hierzu ein kreisrundes Schild mit rotem Rand benutzt. In den Vereinigten Staaten und Kanada werden jedoch viereckige Zeichen verwendet.
Während in den meisten Ländern die Limits in km/h angezeigt werden, werden sie in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben. Da Großbritannien dieselben Schilder wie das europäische Festland benutzt, kommt es bei Kontinentaleuropäern gelegentlich durch den fehlenden Hinweis auf die Maßeinheit zu Irritationen. Die Geschwindigkeit wird in der Regel als ganzes Vielfaches von fünf oder zehn angegeben, im deutschsprachigen Raum sind Zehnerschritte üblich.
Die Zeichen können durch unterhalb angebrachte Zusatzschilder in ihrer Gültigkeit beschränkt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Eine Beschilderung kann entweder dauernd oder zeitlich begrenzt – etwa an Baustellen – sein. Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf der Fahrbahn markiert werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“ oder durch ein anderes geschwindigkeitsregelndes Verkehrsschild (z. B. Ortsschilder). In einigen Ländern endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso wie Verbote an der nächsten Kreuzung oder Einmündung (z. B. Tschechische Republik).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben. Das in der Schweiz in Ortschaften existierende Zeichen «Generelle Höchstgeschwindigkeit» hat eine ähnliche Funktion wie das Zonenzeichen. In Schweden gibt es keine Beschilderung mit „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, nur Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Der Beginn des Ortsgebietes ist in Schweden auch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschildert.
Missachtung, Opfer und Kontrolle
Geschwindigkeitsbegrenzungen stoßen bei vielen Verkehrsteilnehmern auf wenig Akzeptanz. Allerdings wird das Fahren mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit in vielen Statistiken als häufigste[14] oder zweithäufigste Ursache für tödliche Unfälle aufgeführt.
Um ein Einhalten des Tempolimits zu gewährleisten sowie zur Ermittlung und Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchgeführt. Diese nutzen heute oftmals Hilfsmittel wie Radargeräte, Laserpistolen oder Abschnittskontrollen. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollzogen. Um den erzieherischen Effekt gegenüber der Bestrafung in den Vordergrund zu stellen, werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Straßenverkehrs
Schienenverkehr
Im Schienenverkehr wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Zugfahrt global sowie für jeden einzelnen Streckenabschnitt im Buchfahrplan festgelegt. Darüber hinausgehende weitere Einschränkungen werden durch Signale angezeigt (etwa Langsamfahrstellen oder Langsamfahrt) oder durch Befehle dem Triebfahrzeugführer mitgeteilt (etwa Fahren auf Sicht).
Für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Die meisten Bahnen haben zudem technische Einrichtungen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überwachen, zum Beispiel in Deutschland durch die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) oder durch die Linienzugbeeinflussung. Mit dem European Train Control System ist ein europaweiter Standard vorgesehen.
Für Rangierfahrten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei Ansage des freien Fahrwegs von 40 km/h.
See- und Küstenschifffahrt
In der Seeschifffahrt werden Geschwindigkeitsbeschränkungen in Küstennähe nicht nur zum Kollisionsschutz, sondern auch zur Vermeidung von Schäden durch Wellenschlag und Sog verhängt. Die Begrenzung auf Kanälen und in Flussmündungen ist meist nach Schiffstypen gestaffelt.
Auf die Einhaltung achten der Kapitän und gegebenenfalls der Lotse. Sofern ein zu schnelles Schiff noch innerhalb der Hoheitsgewässer gestellt wird, drohen Bußgelder und zivilrechtliche Ansprüche.
Auf freier See besteht kein Tempolimit.
Luftfahrt
In der Zivilluftfahrt ist für den Sichtflug in Deutschland in den meisten Lufträumen unter 3000 m (Luftraum D, E unter FL 100 und G) aus Sicherheitsgründen (Kollisionsvermeidung) eine Höchstgeschwindigkeit von 250 Knoten (circa 460 km/h) vorgeschrieben. Im kontrollierten Sichtflug und Instrumentenflug ist dank Radarführung durch die Flugverkehrskontrolle eine höhere Geschwindigkeit möglich - physikalisch bedingt bis knapp unter der Schallmauer (für moderne Verkehrsflugzeuge). In diesem Bereich befinden sich üblicherweise die Jets der kommerziellen Luftfahrt im Reiseflug. Eine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit ist wegen des Überschallknalls im deutschen Luftraum für die zivile Luftfahrt nicht gestattet.
Im Gegensatz hierzu ist ein Durchbrechen der Schallmauer für militärische Luftfahrzeuge in großer Höhe (über FL 360, das entspricht 10.800 m) mit Radarführung möglich. Dabei sind dicht besiedelte Regionen zu vermeiden. Diese Flüge dienen überwiegend Systemtests nach der Wartung von Kampfflugzeugen.
Anders als bei Fahrzeugen senkt ein Tempolimit in der Luftfahrt nicht in allen Fällen den Treibstoffverbrauch. Flugzeuge arbeiten am wirtschaftlichsten in einer großen Flughöhe, da hier die Luft dünner und damit der Luftwiderstand geringer ist. Um trotz der dünnen Luft den notwendigen Auftrieb zu erhalten, müssen die Flugzeuge jedoch schneller fliegen als in niedriger Höhe. Dadurch steigt im wirtschaftlichsten Reiseflug eines Airliners seine Mindestgeschwindigkeit in die Nähe der Höchstgeschwindigkeit. Ein Tempolimit würde die Flugzeuge zu niedrigeren Flughöhen zwingen und damit den Kraftstoffverbrauch erhöhen.
Anmerkungen
- ↑ bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung kein Tempolimit, sondern Richtgeschwindigkeit 130 km/h
- ↑ kein Tempolimit, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h; Haftungsteilung bei Unfällen, wenn Fahrer schneller als 130 km/h war, siehe BGH Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 62/91
- ↑ 3,0 3,1 unter bestimmten Voraussetzungen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern (vgl. Pferdeanhänger)
- ↑ 4,00 4,01 4,02 4,03 4,04 4,05 4,06 4,07 4,08 4,09 4,10 bei Regen
- ↑ 5,0 5,1 5,2 bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW bis 3,5 t und einer Summe der zulässigen Gesamtmassen des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t
- ↑ für Motorräder 80 km/h
- ↑ für Motorräder 90 km/h
- ↑ auf Nationalstraßen
- ↑ bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90 km/h; auf Schotteroberflächen: 80 km/h
- ↑ für Motorräder 110 km/h
- ↑ zweistreifige Richtungsfahrbahn: 130; dreistreifige Richtungsfahrbahn: 150 (nur bei entsprechender Beschilderung)
- ↑ zum 1. September 2012 wurde die Höchstgeschwindigkeit in den Niederlanden auf 130 km/h erhöht, siehe hier
- ↑ nur auf einigen ausgeschilderten Schnellstraßen
- ↑ 100 km/h auf zwei Strecken in Ostnorwegen. Formaler Standardlimit auf Autobahnen in Norwegen ist 80, aber 90 oder 100 ist gewöhnlich.
- ↑ PKW mit leichtem Anhänger
- ↑ wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt
- ↑ außerorts, wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
- ↑ auf Schnellstraßen (Autostraßen), wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
- ↑ PKW mit leichtem Anhänger oder mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt
- ↑ wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
- ↑ 50 km/h von 5 bis 23 Uhr, 60 km/h von 23 bis 5 Uhr
- ↑ auf einbahnigen Kraftfahrstraßen und zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 100 km/h; auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 110 km/h; sonst 90 km/h. Zum 1. Januar 2011 wurde eine Erhöhung auf 120 km/h beschlossen
- ↑ Erhöhung auf 140 km/h ab 2011 beschlossen, siehe hier
- ↑ LKW und Gelenkbusse: 80 km/h; Reisebusse: 100 km/h
- ↑ Erhöhung auf 160 km/h auf einigen Strecken geplant, siehe hier
- ↑ Aufgrund des Ölpreisanstiegs erfolgte in der Zeit vom 7. März 2011 bis zum 30. Juni 2011 eine temporäre Absenkung auf 110 km/h. Siehe hier
- ↑ Erhöhung auf 160 km/h auf einigen Strecken ab 2009 geplant, siehe hier (PDF; 327 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.) (1984): Abschätzung der Auswirkungen einer Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, Bergisch Gladbach.
- ↑ Lave (1985): "Speeding, Coordination, and the 55 MPH Limit," in: The American Economic Review, 75(5), S. 1159-1164.
- ↑ http://www.roadsafety.nt.gov.au/transport/mvr/licensing/publications/handbook/section3.pdf. S. 54.
- ↑ Kim Tae-gyu: 160km-An-Hour Highway Planned. In: The Korea Times. 2. August 2007, abgerufen am 29. August 2010 (english, Pläne des koreanischen Ministeriums für Infrastruktur und Transport).
- ↑ auto, motor und sport vom 29. April 2005: "Mehr Speed, weniger Tote" (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ Focus Money Online vom 30. September 2011 "Schneller Fahren für die Konjuktur" (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ Handelsblatt vom 24. Juli 2013 Tempolimit auf Italiens Autobahnen (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ ADAC: Ratgeber Reise "Italien" - Abschnitt Geschwindigkeit"(abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ auto, motor und sport vom 27. Juni 2005: "Tempo 160 - erste Bilanz" (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ WAZ vom 5. September 2012 "Niederlande erhöhen Tempolimit auf 130 km/h (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ auto, motor und sport vom 11. Januar 2011: Kurzmeldung "Neue Tempolimits: Polen erlaubt mehr" (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ Utvärdering av nya hastighetsgränssystemet (Schwedish) (PDF; 1,3 MB)
- ↑ Autobild.de vom 25. Oktober 2012: ""Highspeed" auf dem Highway" (abgerufen am 6. März 2013)
- ↑ Verkehrsunfallstatistik Hamburg 2001
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