Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Grosser Rat (Bern)
Der Grosse Rat (fr. Grand Conseil) ist das Kantonsparlament des Kantons Bern und damit dessen gesetzgebende Behörde. Er tritt jährlich zu fünf Sessionen im Berner Rathaus zusammen, welche in der Regel zehn Tage dauern. Die 160 Mitglieder des Rates «werden alle vier Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt» (letztmals am 30. März 2014). Der Grosse Rat wird im Proporz (Verhältniswahlrecht) gewählt.[1]
Aufgaben
Die Amtsperiode des Grossen Rates beginnt mit dem 1.Juni des Jahres der Gesamterneuerungswahlen - aktuell am 1.Juni 2014 - und dauert vier Jahre, endet also am 31.Mai 2018.
Jährlich tritt der Grosse Rat zu fünf Sessionen in Bern zusammen, die bis zu zwei Wochen andauern können. Beratungen finden in Deutsch (Mundart oder Schriftdeutsch) und Französisch statt unter Anwesenheit von Simultandolmetschern. In Sitzungen von Ausschüssen hingegen wird nicht gedolmetscht; hier sind die deutschsprachigen Ratsmitglieder verpflichtet, Schriftdeutsch zu sprechen. Protokolle werden grundsätzlich in der Sprache der protokollführenden Person verfasst, ein Votum aber stets in der Amtssprache wiedergegeben, in der sie abgegeben wurde.
Der Grosse Rat erlässt Gesetze und Dekrete und genehmigt internationale Verträge sowie interkantonale Verträge, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Regierungsrates fallen.
Er wählt den Grossratspräsidenten, den Regierungspräsidenten, den Staatsschreiber, den Präsidenten von Obergericht und Verwaltungsgericht sowie weitere Gerichtsmitglieder, sofern diese nicht der Volkswahl unterstehen.
Der Grosse Rat ist die oberste Aufsichtsbehörde über den Regierungsrat, Gerichte und Verwaltung. Des Weiteren entscheidet er über Gegenstände, die der Volksabstimmung unterliegen, entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen den obersten kantonalen Behörden und beschliesst Amnestien und Begnadigungen.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen gibt es im Kanton Bern kein obligatorisches Finanzreferendum ab Ausgaben einer bestimmten Höhe. Der Grosse Rat kann also frei entscheiden. Vielmehr ist es so, dass im Kanton Bern die Entscheidungsgewalt über neue Ausgaben einmaliger Art bis zur Höhe von 1 Million Franken und neue wiederkehrenden Ausgaben bis zu 200'000 Franken in den Händen des Regierungsrates liegt (Artikel 89 Kantonsverfassung).[2]
Hingegen räumt Artikel 62 ein fakultatives Finanzreferendum ein, welches jedoch erst ab einmaligen Ausgaben von über zwei Millionen Franken oder wiederkehrenden Ausgaben über 400'000 Franken ergriffen werden kann. Ein Referendum gilt im Kanton Bern als zustande gekommen, wenn die schriftliche Zustimmung von 10'000 Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten erfolgt ist.
Nach Artikel 57 der Kantonsverfassung können 30'000 Stimmberechtigte jederzeit eine vorgezogene Neuwahl des Grossen Rates verlangen. Über eine solche Vorlage ist innerhalb von 3 Monaten abzustimmen. Wird die Vorlage angenommen, so sind unverzüglich Neuwahlen durchzuführen.[3]
Wählbarkeit
Mitglieder des Grosses Rats dürfen nicht zugleich Mitglieder des Regierungsrates, kantonaler richterlicher Behörden oder Personen der zentralen oder dezentralen kantonalen Verwaltung sein.
Wahlkreise
Gemäss Kantonsverfassung geschieht die Verteilung der Mandate entsprechend der Einwohnerzahl. Für den Berner Jura gilt insbesondere, dass ihm mindestens 12 Mandate zustehen. Weiter heisst es, dass für die französischsprachige Minderheit im Wahlkreis Biel-Seeland eine angemessene Vertretung sicherzustellen ist.
Konkret geregelt wird die Wahlkreisaufteilung im Gesetz über die Politischen Rechte.[4]
Der Kanton wurde bis zur Wahlkreisreform[5] 2010 in 8 Wahlbezirke unterteilt; mit der Reform wurde die Anzahl der Wahlkreise auf 9 erhöht und es gab einen teilweisen Neuzuschnitt der Grenzen (Artikel 24b); des Weiteren wird die Mindestzahl von 12 Vertretern für den Wahlbezirk Berner Jura festgelegt sowie der garantierte Anspruch der französischsprachigen Bevölkerung im Wahlbezirk Biel-Seeland gemäss ihrem prozentualen Bevölkerungsanteil (Artikel 24c). Die genaue Zahl an Mandaten pro Wahlkreis wird per Regierungsratsbeschluss veröffentlicht und festgehalten. (Artikel 24d). Letztmals geschah dies am 15.Mai 2013 basierend auf den Bevölkerungszahlen vom 31.Dezember 2011. (In Klammern die Zahlen der letzten Festlegung von 2009)
Wahlkreis | Anzahl Vertreter |
---|---|
Berner Jura | 12 (12) |
Biel-Seeland | 26 (25) |
Oberaargau | 12 (12) |
Emmental | 15 (15) |
Mittelland-Nord | 22 (20) |
Bern | 20 (20) |
Mittelland-Süd | 20 (22) |
Thun | 17 (17) |
Oberland | 16 (17) |
Mitglieder
Jedes Ratsmitglied ist verpflichtet, sich vereidigen zu lassen. Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde abzulegen, verzichtet auf sein Amt.
Unvereinbarkeiten
Dem Grossen Rat darf nicht angehören, wer gleichzeitig Mitglied im Regierungsrat oder einer kantonalen richterlichen Behörde ist; ebenso sind Angestellte der kantonalen Verwaltung und Mitarbeiter der Finanzkontrolle von einem Amt als Grossrat ausgeschlossen.
Entschädigung
Regelung bis Mai 2014
Jedes Ratsmitglied erhält eine Jahrespauschale von 2000 Franken. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Grossen Rates, der parlamentarischen Organe, der Ausschüsse und Fraktionen gibt es zudem ein Sitzungsgeld von 170 Franken für einfache, 270 Franken für Doppelsitzungen und 370 Franken für Dreifachsitzungen. Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten zudem eine Jahrespauschale von 3400 Franken. Für Reisen gibt es eine Aufwandsentschädigung von 70 Rappen pro Kilometer, wobei hier Reise- und Übernachtungsspesen enthalten sind.
Zudem bezieht der Ratspräsident zusätzlich eine Entschädigung von 10000 Franken, der 1.Vizepräsident von 2000 Franken, der 2.Vizepräsident von 1000 Franken. Auch die Vorsitzenden der einzelnen Kommissionen werden zusätzlich entschädigt mit jeweils 5000 Franken pro Jahr. Hinzu kommen noch weitere Entschädigungen für Fraktionspräsidenten und Mitglieder des Büros.
Regelung ab Juni 2014
Die geänderte Fassung der Geschäftsordnung des Grossen Rates sieht eine grundsätzliche Erhöhung der Entschädigungen vor. Jedoch entfällt die bisherige Jahrespauschale für jedes Ratsmitglied.
Neu beträgt das Sitzungsgeld 230 Franken pro Tag. Für jede weitere Sitzung an einem Tag - es werden maximal vier entschädigt - kommen jeweils 100 Franken hinzu. Dazu zählen Sitzungen des Grosses Rates, der Ratsorgane oder deren Abordnungen und der Fraktionen.
Für fraktionslose Mitglieder wird weiterhin eine zusätzliche Jahrespauschale von 3500 Franken gezahlt.
Änderungen gab es zudem bei den jährlichen Entschädigungen für Sonderfunktionen. Der Grossrataspräsident erhält weiterhin pauschal 10000 Franken pro Jahr, der 1.Vizepräsident künftig 5000 Franken, der 2.Vizepräsident 3500 Franken. Die weiteren Mitglieder des Ratsbüros erhalten 2500 Franken. Für die Präsidenten der Kommissionen bleibt es bei weiterhin 5000 Franken im Jahr.
Aktueller Mitgliederstand
Stand vom 1.September 2014
Während der Legislaturperiode 2014–2018 zurückgetretene Mitglieder
Name | Wohnort | Rückzugstag | Nachfolger |
---|---|---|---|
Urs Muntwyler | Bern | 30. Juni 2014 | Bruno Vanoni |
Daniel Steiner-Brütsch | ---- | 30. September 2014 | Christine Grogg-Meyer |
Heinz Siegenthaler | ---- | 31. Oktober 2014 | Jan Gnägi |
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Aargau | Appenzell Ausserrhoden | Appenzell Innerrhoden | Bern | Basel-Landschaft | Basel-Stadt | Freiburg | Genf | Glarus | Graubünden | Jura | Luzern | Neuenburg | Nidwalden | Obwalden | St. Gallen | Schaffhausen | Solothurn | Schwyz | Thurgau | Tessin | Uri | Waadt | Wallis | Zug | Zürich
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Grosser Rat (Bern) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |