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Königreich Hannover

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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Entwicklung des Königreiches Hannover (1814–1866), Vorgängerstaat war das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (1697–1803/14). In der Nachfolge siehe Provinz Hannover (1866–1946) und Land Hannover (1946), vgl. Hannover (Begriffsklärung).

Vorlage:Infobox Bundesstaat des Deutschen Bundes

Das Königreich Hannover entstand 1814 auf dem Wiener Kongress als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg. Zunächst, bis 1837, war der König gleichzeitig der König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland. Als in jenem Jahr der neue König Ernst August die liberale Verfassung von 1833 wieder abschaffte, führte dies zum Protest der Göttinger Sieben, einem der großen politisierenden Ereignisse des Vormärz. Nach dem Krieg von 1866, den Hannover an der Seite Österreichs verloren hatte, annektierte Preußen das Königreich Hannover und gliederte es als Provinz Hannover seinem Staatsgebiet ein. 1946 wurde das Land Hannover wiedergegründet. Es fusionierte bald danach mit den kleineren Nachbarländern Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Oldenburg zum neuen Land Niedersachsen, das sowohl die Hauptstadt als auch wesentliche Teile der Staatssymbolik vom Land Hannover übernahm.

Geschichte

Das Leineschloss in Hannover war die Residenz der Könige von Hannover von 1837 bis 1866.

Gründung

Auf dem Wiener Kongress erklärte sich das von Napoleon I. aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“) am 12. Oktober 1814 selbst zum Königreich Hannover. Dank des Verhandlungsgeschicks des hannöverschen Kabinettministers am Englischen Hof, Graf Ernst zu Münster, gelang auf dem Wiener Kongress auch eine Arrondierung des Territoriums. Dem Königreich Hannover wurden die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, das Hochstift Hildesheim, die Stadt Goslar, Bereiche des Untereichsfelds und das Fürstentum Ostfriesland zugeteilt.

Die seit 1714 bestehende Personalunion zwischen „Kurhannover“ und Großbritannien setzte sich noch bis zum Tod König Wilhelms IV. 1837 fort.

Unruhen und Revolution von 1848

Eine Verfassung, in der nur eine beratende Stimme des Parlaments, der Ständeversammlung des Königreichs Hannover, bei der Gesetzgebung vorgesehen war, wurde 1819 eingeführt.[1] Als Parlament wurde die aus zwei gleichberechtigten Kammern bestehende Ständeversammlung des Königreichs Hannover ins Leben gerufen. Zu den Landständen gehörten Vertreter des Adels, des Klerus, der Städte und einige freie Bauern aus den einzelnen Landschaften. Nachdem 1833 unter der Regierung Wilhelm IV. ein liberales Staatsgrundgesetz in Kraft getreten war, wurden Reformbewegungen erleichtert.[2] Durch Ackerreformgesetze 1831/1833 und 1842 wurden die Grundlasten der Bauern abgelöst. Die Beseitigung gewerbebehindernder Zölle wirkte sich positiv auf die sich langsam anbahnende Industrialisierung aus.

Die welfische Personalunion mit England endete 1837, da in England als ältestes und damit erbberechtigtes Kind Viktoria die Regierung antreten konnte, während sie in Hannover als Frau nicht erbberechtigt war und hier Ernst August den Thron bestieg.

Dieser schaffte, beraten von Justus Christoph Leist, bei seinem Amtsantritt 1837 das liberale Staatsgrundgesetz von 1833 wieder ab. Hannover wurde nach der alten Verfassung von 1819 wieder absolutistisch regiert. Der Protest von sieben Professoren der Universität Göttingen, der Göttinger Sieben, darunter die Brüder Grimm, im Verfassungskonflikt erregte großes Aufsehen in Deutschland und trug zur Förderung der liberalen Bewegung in Deutschland bei. Im Namen der Stadt Osnabrück reichte der Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister der hannoverschen Märzregierung unter Graf Bennigsen, Johann Carl Bertram Stüve, beim Deutschen Bund Beschwerde gegen den Verfassungsbruch ein.

Die Revolution von 1848 führte vorübergehend zu einer Liberalisierung. Diese wurden aber von König Georg V. (1851–1866) unter dem Einfluss des preußischen Bundestagsgesandten Otto von Bismarck rückgängig gemacht. Die Regierungszeit Georgs V. war durch einen hohen Verschleiß an Ministern gekennzeichnet.

Politische Bünde

Banknote der Hannoverschen Bank über 100 Taler von 1857

Das Königreich Hannover war Mitglied des Deutschen Bundes seit dessen Gründung 1815. Hannover trat zunächst nicht dem Deutschen Zollverein bei, sondern bildete 1834 zusammen mit dem Herzogtum Braunschweig den Steuerverein und wurde erst 1854 Mitglied im Zollverein.

Von 1855 bis zum Ende der Posthoheit von Hannover 1866 verausgabte das Königreich eigene Briefmarken. Mit der Hannoverschen Bank verfügte das Königreich Hannover ab 1856 über eine eigene Notenbank.

Annexion durch das Königreich Preußen

1866, im Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich, verlor das Königreich Hannover seine Unabhängigkeit. Die hannoversche Armee musste nach anfänglichen Erfolgen in der Schlacht bei Langensalza gegenüber den preußischen Truppen am 29. Juni 1866 kapitulieren. Preußen entthronte die Welfen, annektierte das Königreich Hannover und machte es zur Provinz Hannover. Das hannoversche Militär ging im preußischen X. Armee-Korps auf.

Das Privatvermögen der Welfen wurde von Bismarck als so genannter Reptilienfonds zur Beeinflussung von Presseberichten und des immer geldbedürftigen bayerischen Königs Ludwig II. genutzt, ohne darüber dem Reichstag Rechenschaft abzulegen. Nach Sebastian Haffner (1985 und 2001) erhielt Ludwig II. für seine Privatschatulle 4.720.000 Goldmark aus dem Welfenfonds für die Zustimmung des Königreichs Bayern zur Gründung des Deutschen Reiches 1871.

Nachleben des Königreichs Hannover

Die hannoversche und welfische Gesinnung ging im Land trotz der Einverleibung nach Preußen nicht unter, bestärkt durch die weit verbreitete Ansicht, dass es sich bei der Annexion um einen ungesetzlichen Akt gehandelt habe. Es bildete sich als politische Partei die Deutsch-Hannoversche Partei (DHP), die für eine Neubildung des Landes Hannover und eine Rehabilitierung des Welfenhauses eintrat. Über das Kaiserreich hinaus bis in die Weimarer Republik hinein war sie mehrfach im Reichstag vertreten.

Mit der Hochzeit des Welfenprinzen Ernst August von Braunschweig-Lüneburg und der Hohenzollernprinzessin Viktoria Luise von Preußen am 24. Mai 1913 und der anschließenden Einsetzung Ernst Augusts zum regierenden Herzog von Braunschweig im November desselben Jahres schien eine Aussöhnung der beiden dynastischen Häuser in greifbare Nähe gerückt, wiewohl Hannover preußische Provinz blieb. Sie wurde aber von den bald darauf einsetzenden Umwälzungen in Europa am Ende des Ersten Weltkriegs überholt, die zur Abschaffung der Monarchie in Deutschland führten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1946 mit Auflösung der preußischen Provinz Hannover das Land Hannover errichtet, das sich als Nachfolger des Königreiches Hannover verstand. Sein Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf war treibende Kraft bei der Gründung des Landes Niedersachsen, die noch im selben Jahr erfolgte.

Das niedersächsische Wappen (Niedersachsenross) leitet sich sowohl vom Wappen des ehemaligen Königreichs Hannover als auch von demjenigen des Herzogtums Braunschweig ab. Die alte königliche Haupt- und Residenzstadt Hannover hat bis heute ihre Hauptstadtfunktion behalten. In vielen kommunalen Verwaltungsgrenzen spiegeln sich die Verwaltungsstrukturen aus hannoverscher Zeit wieder, auch wenn diese Grenzen häufig durch Verwaltungsreformen verwischt oder aufgehoben wurden. Neben der Namensgebung vieler Straßen, Bauwerke (Waterloosäule in Hannover), Plätze und Orte (Georgsmarienhütte) sind auch Institutionen wie die Universität Göttingen nach hannoverschen Monarchen benannt. Sowohl in der evangelischen Landeskirche Hannover als auch in den römisch-katholischen Bistumsgrenzen sind die Grenzen Hannovers teilweise bis heute erkennbar. Die VGH Versicherungen wird von den althannoverschen Landschaften getragen, die bis heute fortbestehen. Bis heute sind in Großbritannien und Staaten des Commonwealth mehrere Orte, Plätze und Straßen nach Hannover benannt.

Politik und Verwaltung

Wappen und Symbole

Das Wappen des Königreichs Hannover hat einen Haupt- und einen Mittelschild mit Herzschild. Das quadrierte Wappen (Hauptschild) zeigt im ersten und vierten Feld in Rot drei übereinander schreitende goldene blaubewehrte Leoparden mit ausgeschlagenen blauen Zungen (Wappen von England); im zweiten Feld in Gold ein roter blaubewehrter Löwe mit ausgeschlagener blauer Zunge, umgeben von einer doppelten durch schmale rote Leisten gebildeten auswärts mit untergelegten roten Lilien gezierten viereckigen Einfassung. (Wappen von Schottland); im dritten Felde in Blau eine goldene Davidsharfe mit silbernen Saiten. (Wappen von Irland). Im gespaltenen Mittelschild vorn in Rot zwei übereinander schreitende goldene blaubewehrte bewehrte Leoparden mit ausgeschlagenen blauen Zungen. (Braunschweig) und hinten das goldenen mit roten Herzen bestreuten Feld mit einem blauen rotbewehrter Löwen mit ausgeschlagener roter Zunge (Lüneburg); eine rote eingepfropfte Spitze mit einem silbernen reitendes Pferd. (Niedersachsen): Im Mittelschild ein roter Herzschild mit der aufgesetzten deutschen Kaiserkrone. (ehemaliges Reichserbschatzmeisteramt) Auf dem Hauptschild die Königskrone. Ein rotes Band mit dem Wahlspruch in goldener Schrift des St.-Georgsordens „Nunquam retrorsum“; Schildhalter, auf einem roten fliegendem Band stehend, sind rechts ein goldener gekrönter hersehender Löwe und links ein silbernes Einhorn. Die Devise in goldener Schrift im weißen Band „Suscipere et finire“ (dt.: Beginnen und Beenden) wird rechts von einem Lorbeerzweig und links von einem Eichenzweig begleitet. Mittig steckt ein grünes Kleeblatt. Unter den Schild hängen der St.-Georgs-Orden und der Guelphenorden. Die Landesfarben sind weiß und gelb.

Könige von Hannover

König von Hannover und König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland
Georg III. (George III, König von Großbritannien und Irland seit 1760) 1814–1820 Enkel Georgs II.
Georg IV. (George IV) 1820–1830 Sohn Georgs III.
Wilhelm IV. (William IV) 1830–1837 Sohn Georgs III.
König von Hannover[3]
Ernst August I. 1837–1851 Sohn Georgs III.
Georg V. 1851–1866 Sohn Ernst Augusts I.
1866 wurde das Königreich Hannover vom Königreich Preußen annektiert. Bis zur Gründung des Landes Hannover 1946 bildete es die preußische Provinz Hannover.

Justiz

Vorbildlich und weithin berühmt waren die Reformen der Justizstrukturen im Königreich Hannover, die vor allem Otto Albrecht von Düring vorangetrieben hatte. Mit den verschiedenen Zügen der Gerichtsbarkeiten, Gerichtsbezeichnungen und Instanzen wurden sie nach der preußischen Annexion Hannovers für ganz Preußen übernommen und später auf dessen Betreiben im ganzen Deutschen Reich umgesetzt. Der oberste Gerichtshof das Königreichs Hannover war weiterhin das bereits 1711 errichtete Oberappellationsgericht in Celle.

Verwaltungsgliederung

Zur Verwaltung des Königreichs Hannover wurden 1816 sechs Mittelbehörden gebildet, die zunächst Provinzialregierung und ab 1823 Landdrostei hießen. Den Landdrosteien wurden die historischen Territorien des Königreichs, auch Provinzen genannt, wie folgt zugeordnet:[4]

Daneben wurde als weitere Mittelbehörde des Königreichs 1816 die „Berghauptmannschaft am Oberharz“ eingerichtet, die ab 1823 Berghauptmannschaft Clausthal hieß und den hannoverschen Anteil am Oberharz umfasste.[5]

Die untere Verwaltungsebene bestand aus einer Vielzahl von Städten, Ämtern, Amtsvogteien, Klosterämtern, Stiftsgerichten und Patrimonialgerichten.[4] Erst mit der Justizreform am Anfang der 1850er-Jahre wurden Justiz und Verwaltung getrennt. 1852 bestanden daraufhin im Königreich Hannover 45 selbständige Städte und 175 Ämter. Bei einer erneuten Verwaltungsreform wurde 1859 die Zahl der Ämter auf 102 verringert.[6]

Nachdem das Königreich Hannover 1867 zur preußischen Provinz Hannover geworden war, blieben die Landdrosteien zunächst bestehen, lediglich die Berghauptmannschaft Clausthal wurde 1868 aufgelöst. 1885 wurden die Landdrosteien in Regierungsbezirke umbenannt.[7]

Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Religion

Verfassungsreformen der Religionsgemeinschaften

Durch die napoleonische Eroberung 1803 und die Annexion des Kurfürstentums Hannover (1807) zunächst durch Jérôme Bonapartes Königreich Westphalen und dann als Teil von Napoléon Bonapartes erstem Französischen Kaiserreich in den Jahren 1810 bis 1814 erlangten alle Männer, auch die jüdischen, gleiches Bürgerrecht. Mit der Niederlage der Bonapartes wurde der vorherige Zustand wieder hergestellt.

1842 Schaffung von Landrabbinaten

Neue Gesetze stellten 1842 hannöversche Juden anderen Bürgern gleich und verpflichteten Juden zugleich, jüdische Gemeinden zu bilden, wo das nicht schon geschehen war. Diese Gemeinden hatten dann die staatlichen Auflagen für jüdischen Religionsunterricht in privaten oder öffentlichen Schulen zu erfüllen und alle anderen religiösen Aufgaben (Unterhalt von Friedhöfen und Synagogen, Abhalten von Gottesdiensten, Durchführen von Hochzeiten und Bar Mizwahs) zu gewährleisten.

Für das ganze Königreich wurden vier Landrabbinen bestellt, die jeweils einen eigenen Bezirk zu versorgen hatten. Dies waren das Landrabbinat Aurich (für Ostfriesland), das Landrabbinat Hildesheim (für das Kerngebiet des alten Kurfürstentums Hannovers), das Landrabbinat Osnabrück (für das ehem. Hochstift Osnabrück) und das Landrabbinat Stade (für die ehemaligen Herzogtümer Bremen-Verden, seit 1823 als Landdrostei Stade) reorganisiert.

Die Landrabbinen erfüllten zugleich religiöse und staatliche Aufgaben. Hannover war damit eines der wenigen Länder im Deutschen Bund, wo das Judentum gleich den christlichen Konfessionen eine staatlich anerkannte und überwachte Organisation hatte. Die Landrabbinen standen zu den jüdischen Gemeinden und ihren Mitgliedern und Mitarbeitern in einem ähnlich halbstaatlichen, autoritären Verhältnis wie damals noch lutherische Pastoren zu ihren Gemeinden in Hannover. Die Organisation der Landrabbinate blieb auch nach der preußischen Annexion 1866 erhalten, obwohl die preußischen Behörden in den altpreußischen Gebieten alles daran setzten, zentrale jüdische Verbände zu verhindern, und ihnen jede staatliche Anerkennung verweigerten.

Durch die Trennung von Staat und Religion gemäß der Reichsverfassung von 1919 wurden die halbstaatlichen Aufgaben der Landrabbinen (Schulaufsicht) abgeschafft und ihre Funktion auf das rein Religiöse beschränkt. Die Landrabbinatsverfassung wurde durch Willkürakt im Zuge der Novemberpogrome 1938 aufgehoben.

1848 Schaffung gewählter evangelischer Kirchenvorstände und Synoden (1864/1869)

Die lutherische Kirche war die Staatskirche Hannovers mit dem König als summus episcopus. Ab 1848 bestimmte ein Gesetz, dass in jeder lutherischen und reformierten Gemeinde, die in weiten Landesteilen verwaltungsmäßig lutherischen Konsistorien unterstanden, die männlichen großjährigen Mitglieder einen Kirchenvorstand zu wählen hatten, der dann gemeinsam mit dem Pastor die Gemeinde und ihre Angelegenheiten leiten sollte. Dieser Akt entsprang der liberalen Gesetzgebung der Zeit und war recht revolutionär für die bis dahin obrigkeitlich geführte lutherische Staatskirche Hannovers. Der hannöversche Kultusminister Carl Lichtenberg (1862-1865) gewann 1864 eine Mehrheit in der Ständeversammlung (hannöversches Parlament) für sein Gesetz zum Aufbau einer lutherischen Landeskirche mit Selbstverwaltungsorganen ihrer Mitglieder (hannöversche Landessynode). Das Gesetz verfügte zwar nicht die Trennung von Staat und Kirche, aber den Aufbau einer Kirchenverwaltung, die nicht als Arm der regulären Staatsverwaltung fungierte, sondern in der Kirchenmitglieder mitbestimmten. Die Landessynode trat allerdings erst 1869 nach der preußischen Annexion Hannovers zum ersten Mal zusammen.

Am 19. September 1866, König Georg V. von Hannover war bereits im Exil, beschlossen die sechs Konsistorien im Lande, mit jeweils regionaler Zuständigkeit, ein hannöversches Landeskonsistorium zu gründen und mit Vertretern der regionalen Konsistorien zu besetzen. Die regionalen Konsistorien waren ein lutherisch-reformiertes Simultankonsistorium in Aurich (für Ostfriesland) und die lutherischen Konsistorien in Hannover (für das kurhannöversche Kerngebiet), in Ilfeld im Harz (für die ehem. Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für das ehem. Hochstift Osnabrück), in Otterndorf (für das Land Hadeln, bestand 1535–1885) sowie in Stade (bestand 1650–1903, bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, dann einschließlich Hadelns). Am Tag darauf annektierte Preußen Hannover. So gelang es die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers institutionell so auszubauen, dass es zu keiner Eingliederung in die unierte damalige Evangelische Landeskirche in Preußen kam.

Literatur

  • Mijndert Bertram: Das Königreich Hannover – Kleine Geschichte eines vergangenen deutschen Staates. Hahn, Hannover 2003, ISBN 3-7752-6121-4.

Weblinks

 Commons: Königreich Hannover – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Text der Verfassung von 1819.
  2. Text der Verfassung von 1833.
  3. 1837 erbte Ernst August I. nach dem Tode von Wilhelm IV. den hannoverschen Thron. Damit endete die 123-jährige Personalunion der Könige von Großbritannien/Irland und Hannover, denn in England, wo im Gegensatz zum welfischen Erbrecht weibliche Thronfolge möglich ist, bestieg Wilhelms Nichte Viktoria den Thron.
  4. 4,0 4,1 Jansen, Curt Heinrich Conrad Friedrich: Statistisches Handbuch des Königreichs Hannover, 1824, S. 3.
  5. Berghauptmannschaft Clausthal. (pdf; 21 kB) HGIS Germany, 2007, abgerufen am 8. August 2011.
  6. Jörn Koch: Einkreisung kreisfreier Städte. (PDF; 1,7 MB) 2006, S. 11, abgerufen am 7. September 2011: „Kapitel II.2“
  7. Ausführlich: Blazek, Matthias: Von der Landdrostey zur Bezirksregierung – Die Geschichte der Bezirksregierung Hannover im Spiegel der Verwaltungsreformen. ibidem, Stuttgart 2004, ISBN 3-89821-357-9.
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