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Ereignisse
- Vor 500: Haifa (Chaifa), palästinische Hafenstadt, an der Bucht von Akko am Fusse des Karmel, zuerst im Talmud erwähnt, im Mittelalter fast ohne Juden, neue jüdische Ansiedlung im 19. Jhdt.
- Um 500: Midrasch Ester (auch: Haggadat Megilla, Midrasch Ahasweros), besteht aus zwei verschiedenartigen Teilen, die im oder nach dem 12. Jhdt. miteinander verbunden wurden, der ältere Teil entstanden in Palästina um 500, der jüngere erst im 11. Jhdt. (?) – (Erstdruck Pesaro 1519)
- Um 500: Abschluss des Babylonischen Talmuds (Talmud bavli / bawli; „Talmud“ hebräisch = "Belehrung", "Studium", "Lehre"; die vier Hauptautoren (der Erstfassung? Rolle der Saboräer nicht endgültig geklärt) sind: 1) Abba Areka / Abba Arikha = Raw / Rab (ca. 160-247); 2) Samuel (Jarchinai) = Mar (gest. 254?); 3) Rab (Rav) Aschi (gest. um 427); 4) und Ravina / Rab(b)ina / Rabina II. (gest. 499): die im 5. Jahrhundert abgeschlossene schriftliche Fixierung der gesetzesgelehrten Tradition des Judentums, besonders der Auslegungen, Anwendungen und Weiterbildungen des mosaischen Gesetzes (Tora). Der Talmud ist sehr viel umfangreicher als die Bibel; vollständige Ausgaben kommen auf fast 10 000 Seiten in einem Dutzend Bände (Zählungen ergaben 2,5 Mill. Wörter). Der Talmud entstand im Lauf mehrerer Jahrhunderte als Zusammenfassung der Mischna (Sammlung der mündlichen Gesetzesüberlieferung; „Mischna“ = hebräisch „Wiederholung“; bei der Mischna handelt es sich um den Teil der Tora, den Gott nach jüdischer Tradition Moses am Berg Sinai mündlich geoffenbart hat und der in der Folgezeit auch zunächst nur mündlich weitergegeben (pentateuchische Vorschrift, der schriftlichen Tora nichts abzuziehen und nichts zuzufügen – Dtn. 4,2; 13,1 – daher jahrhundertelanges Verbot der Abfassung von Gesetzesbüchern, "Schreibverbot" und Erhaltung des wachsenden halachischen Stoffes nur im Gedächtnis der Gelehrtenjünger), in den beiden ersten nachchristlichen Jahrhunderten schliesslich aber doch kodifiziert wurde; ihre endgültige Form gefunden hat die in Hebräisch abgefasste Mischna im 2. nachchristlichen Jhdt. unter redaktioneller Federführung von Jehuda ha Nasi; sie ist im babylonischen und im palästinischen Talmud identisch) und der Gemara (Erläuterungen und Erörterungen zur Mischna in aramäischer Sprache; aramäisch „Gemara“ = Abschluss, Vollendung; gemar im babylonischen Aramäisch auch "lernen", das "Lernen der Tradition" bzw. die "traditionelle Lehre" selbst im Gegensatz zur sebara, der Ableitung neuer Lehren; bei der Gemara handelt es sich um die umfangreichen Diskussionen unter jüdischen Gelehrten insbesondere in den Hochschulen Palästinas und Babyloniens; ausgehend von den meist rein juristischen Fragestellungen wurden Verbindungen zu anderen Gebieten wie Medizin, Naturwissenschaft, Geschichte oder Pädagogik hergestellt; auch wurde der eher sachliche Stil der Mischna mit diversen Fabeln, Sagen, Gleichnissen, Rätseln etc. angereichert; die Gemara war zwischen dem 5. und 8. Jhdt. unserer Zeit abgeschlossen; anders als die einheitliche Mischna weicht die Fassung der Gemara in der babylonischen und der palästinischen Talmudausgabe voneinander ab). Der Talmud ist teils in hebräischer, teils in aramäischer Sprache abgefasst. Es gibt zwei Überlieferungsschulen; der ältere und wesentlich kürzere palästinische oder Jerusalemer Talmud (Talmud Jeruschalmi; das Werk palästinischer Gelehrter als Ergebnis der Arbeit an der Mischna über zwei Jahrhunderte hinweg; hier gilt Rabbi Jochanan/Yochanan = Jochanan b. Nappacha als wichtigster Autor; die schon sehr früh verbreitete Bezeichnung "Jerusalemer Talmud" ist irrführend; das Werk entstand nicht in Jerusalem, das gar in talmudischer Zeit ein den Juden verbotenes Gebiet war) wurde vom jüngeren und umfassenderen babylonischen Talmud fast verdrängt. Der babylonische Talmud ist Kanon und repräsentiert den Talmud schlechthin. Der Talmud ist in sechs „Ordnungen“ („seder“) eingeteilt, Schischa Sedarim, abgekürzt SchaSs / Schas (einer der Namen des Talmud) (die "Ordnungen" wiederum enthalten zwischen 7-12 Traktate / masechet" / Massechet (Gewebe, Text), Bezeichnung für die insgesamt 63 Einzelbücher der Mischna; die Traktate wiederum sind in Abschnitte / Kapitel = „päräq“ / Perek, Pl. Perakim eingeteilt, diese in Einzelregelungen / einzelne Lehrsätze = „mischna“, Pl. Mischnajot bzw. "Halacha", Pl. Halachot genannt – das Ganze nannte und nennt man ebenfalls Mischna):
- 1. Ordnung: Seraim / Zera'im ("Saaten", "Samen"): die vorgeschriebenen Benediktionen, Landwirtschaft, Pflichtabgaben von Bodenerzeugnissen an Priester, Leviten und Arme, Brachjahr des Ackers und Schonzeit der Früchte
- 1.1 Brachot / Berachot / Berakhot („Segen“, „Segenssprüche“; umfasst 9 Kapitel): Benediktionen und andere Gebetsvorschriften, landwirtschaftliche Vorschriften, Nennung des Gottesnamens bei der Begrüssung; enthält auch ein "Traumbuch" (bT 55a-57b, hat aber bereits palästinische Quellen); einziger Mischnatraktat der Ordnung Zeraim, zu dem es Gemara gibt, offenbar, weil die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Gesetze nur in Palästina galten
- 1.2 Pe’ah / Pea („Ecke“; 8 Kapitel): Ackerecken / Ackerwinkel für Arme, Armenrecht allgemein; Nachlese; Vergessenes; der Armenzehnte; der reisende Arme
- 1.3 Demaj / Dammai / Demai („Zweifelhaftes“; 7 Kapitel): zweifelhaft Verzehntetes, Früchte verzehntet oder nicht; wann nachverzehnten?
- 1.4 Kilajim / Kilaim ("zweierlei", "Heterogenes", "Verschiedenartiges", "Mischungen"; 9 Kapitel): behandelt die unerlaubte Vermischung verschiedener Arten einer Gattung, besonders Pflanzen (Mischsaaten) und Tiere (Tierkreuzungen), Mischgewebe (Vermischungen auf drei Gebieten verboten: Tiere: Tiere verschiedener Art sollen sich nicht begatten (Nutzung aber erlaubt). Nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen ("Ochse und Esel" bezieht sich an allen Stellen auf alle Tiere). Pflanzen: Die Felder sollen nicht mit zweierlei Art besät werden. Bäume sollen nicht gepfropft werden, um die Art zu verbessern. Im Weinberg dürfen keine anderen Pflanzen angebaut werden (Nutzung eines derartigen Ertrags streng verboten). Kleider/Gewebe: Beim Vermischen von Geweben verbietet die Tora nur das Vermischen von Wolle und Flachs/Leinen (und zwar in einem Kleidungsstück; gemeinsam dürfen sie durchaus getragen werden, z.B. Wollpullover über Leinenhemd). Ein solch gemischtes Gewebe heisst Schatnes (Schaatnes). Wer das Verbot streng befolgt, bezieht es auch auf Sofas, Lehnstühle und andere Polstermöbel); über Bastarde (bzw. Mamserim)
- 1.5 Schwiit /Schewiit / Schebiit ("Siebtes", "Siebentes Jahr"; umfasst 10 Kapitel): das siebente Jahr, Sabbatjahr; Schemitta / Schmitta, "Erlass", im pentateuchischen Gesetz Brach- (Ruhe-)jahr des Bodens, alle sieben Jahre wiederkehrend (nach sieben Sabbatjahren ein Jubeljahr); Brachjahr (Erlassjahr): Im Judentum hat die Zahl Sieben ein ganz besonderes Gewicht. Der siebte Tag ist der heilige Ruhetag; das siebte Jahr (Brachjahr) ist das Jahr, in dem das Land brachliegt. Die Gesetze für das Brachjahr sind umfangreich und kompliziert. Vor allem haben wir es hier mit drei Dingen zu tun: 1) dem Verbot, den Boden im siebten Jahr zu bebauen; 2) dem Verzicht auf die Ernte und Früchte dieses Jahres; 3) dem Schuldenerlass am Ende des siebten Jahres; Prosbul, Erklärung vor Gericht = pros boulen, dass man die Schulden jederzeit zurückfordern darf; die Vorschriften zum Brachjahr sind eng verbunden mit denen des Jobeljahrs. – Jobeljahr/Jubeljahr: Das Jobeljahr findet nach sieben siebenjährigen Zyklen einmal alle 50 Jahre statt. In diesem Jahr wird das gekaufte Land seinem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, hebräische Sklaven werden freigelassen und Tagelöhner entlassen, der Boden wird nicht bebaut, und man verzichtet wie im siebten Jahr auf die Ernte. Das Gesetz über das Jobeljahr gilt aber erst wieder, wenn ganz Israel im eigenen Lande wohnt. Das Jobeljahr wird durch Schofarblasen angekündigt
- 1.6 Trumot / Terumot ("Abgaben", "Heben", "Hebe-Gaben"; 11 Kapitel): über die Hebe / Priesterhebe, Abgaben an Priester (Kohanim) und Leviten
- 1.7 Ma’aserot / Maasrot / Maaserot / Masserot / Maaser Rischon (Maasser "Zehent" / bzw. "erster Zehnter"; 5 Kapitel): Zehnte, Verzehntung, Steuerabgaben an die Leviten ohne Land
- 1.8 Ma’aser scheni / Maaser Scheni: zweiter Zehnt(er), Abgabe des zweiten Zehnten; umfasst 5 Kapitel; zweiter Zehnter bzw. dessen Geldwert in Jerusalem zu verzehren; der Weinberg im vierten Jahr; Wegschaffung (bi'ur) des Zehnten
- 1.9 Challah ("Erstlingskuchen", "Teig"; 4 Kapitel): Teighebe (Challa, Teighebe/ Brothebe: Absonderung der Erstlingsgabe vom Brotteig, nur in Israel geboten, und nur, wenn sich das ganze Volk dort eingestellt hat. Wurde aber bereits auch im Ausland befolgt, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Die Challa wird nach dem Kneten vom Teig abgesondert. Sie besteht nur aus dem Teig einer der fünf Getreidesorten und Wasser. Die Mindestmenge, von der man eine Challa absondern muss, beträgt etwa 1 700 Gramm. Dazu spricht man eine Benediktion. Ist die Teigmenge geringer (aber mindestens 1 200 Gramm), sondert man zwar Challa ab, spricht aber in diesem Fall keine Benediktion. Die heute abgesonderte Menge entspricht der Grösse einer Olive (etwa 27 Gramm). Sie wird im allgemeinen verbrannt. Am Schabbat und an Feiertagen wird keine Challa abgesondert. Die Absonderung der Challa ist eine Pflicht der Hausfrau. In Bäckereien, Konditoreien und öffentlichen Küchen muss ein Mann diese Aufgabe übernehmen, wenn es im ganzen Betrieb keine Frau gibt. Das Gebot über die Absonderung der Challa ist eines von drei Geboten, die nur für Frauen gelten (1. Absonderung der Challa, 2. die Nida und 3. das Lichteranzünden am Sabbatabend)
- 1.10 Orlah / Orla ("Vorhaut", "Unbeschnittenes"; 3 Kapitel): „Vorhaut“ der Bäume, Baumbeschneidung, über dreijährige Schonzeit für Baumfrüchte etc. (Lev 19,23-25) (Orla, "Vorhaut"; "Wenn ihr in das Land kommt und einen Fruchtbaum pflanzt, sollt ihr seine Früchte behandeln, als ob sie seine Vorhaut wären. Drei Jahre lang sollen sie für euch etwas Unbeschnittenes sein, das man nicht essen darf. Im vierten Jahr sollen alle Früchte als Festgabe für den Herrn geheiligt sein ( = sie werden zur "vierten Pflanzung" und dürfen in Jerusalem gegessen oder ausgelöst werden). Erst im fünften Jahr dürft ihr die Früchte essen und den Ertrag für euch ernten" (3. Mose 19)
- 1.11 Bikkurim („Erstlinge“; 3 Kapitel): Darbringung der Erstlingsfrüchte (an Schawuot); viele Mischna- und Talmudtexte fügen ein 4. Kapitel an über den Zwitter (androgynos)
- 2. Ordnung: Moed ("Festzeiten", "Festtag"): Vorschriften über Sabbat, Fest- und Fasttage
- 2.1 Schabbat (Sabbat), 24 Kapitel (an dieser Stelle einige grundsätzliche Informationen zum Schabbat aus innerjüdischer Perspektive: Schabat ("Ruhe", "Pause"), der 7. Tag = Ruhetag, der am Freitagabend beginnt. Grundsätzliches: Das Gebot, den Schabbat heiligzuhalten, ist eines der Zehn Gebote, eine der Säulen des jüdischen Glaubens. Es besteht ein ewiger Bund zwischen dem Volk Israel und dem Schabbat. Er basiert auf zwei Grundsätzen, der Ruhe und der Heiligkeit. Die Besonderheit des jüdischen Schabbats kommt sowohl in der Ruhe nach den Mühen und Aufregungen der Woche und in der geistigen Dimension zum Ausdruck, die die Tagesordnung des Schabbats prägt. An einem Tag in der Woche lässt man alles Weltliche, alle materiellen Dinge und das tägliche Rennen hinter sich. Es ist ein Tag, der ganz auf geistige Werte ausgerichtet ist, deren Abglanz auch noch in der Woche nachschimmert. Wer den Schabbat heiligt, bezeugt damit die Erschaffung der Welt durch Gott. Der Schabbat ist das Gedenken des Schöpfungswerkes und bildet damit das Fundament für den monotheistischen Glauben. Wer vor dem Schabbatbeginn seine Arbeit beendet, bezeugt vor aller Welt, dass er Gottes Beispiel folgt. Ein weiterer Grund, warum Juden den Schabbat heilighalten, ist der, dass sie damit des Auszugs aus Ägypten gedenken. An jedem Schabbat erinnern sie sich an das Wunder des Auszugs aus Ägypten, das Wunder der Erlösung und des Auszugs aus der Finsternis ins Licht, aus der Knechtschaft in die Freiheit. Demzufolge besitzt der Schabbat nicht nur einen universalen, sondern auch einen nationalen Wert ersten Ranges. Ein weiterer Gesichtspunkt, der das Wesen des Schabbats zum Ausdruck bringt, ist das Festigen der Familienbande. Am Schabbat sind die sozialen Unterschiede aufgehoben, alle sind gleich. Schabbat ist der einzige Tag in der Woche, der einen Namen trägt. Die anderen Wochentage werden nur durch Zahlen bezeichnet. Erew Schabbat Am Schabbatabend stellt sich nicht die Frage "Wohin heute abend?" Man geht nach Hause und bleibt bewusst zu Hause und geht nicht aus. Die ganze Familie versammelt sich um den Schabbattisch. Kerzen, eine weisse Tischdecke, ein festlich gedeckter Tisch, der Kiddusch, Lieder zum Schabbat, Worte aus der Tora und zum Nachdenken: Das alles zusammen führt zum Entstehen einer besonderen Schabbatstimmung. Hier ist auch die Zeit für Gespräche. Für die Ehepartner ist der Freitag Abend der Zeitpunkt für den Geschlechtsverkehr (positives Gebot). Dieser ist Zeichen einer totalen Annahme und Bejahung der Einzigartigkeit und Spiritualität des Schabbats. Gleichzeitig sind das physische Wohlbefinden, das Ausbleiben von Druck und die Musse am Schabbat die perfekte Umgebung, um ein so hohes Mass an Intimität und Offenheit zum Partner zu erlangen. Die Vereinigung wiederum bereichert und vertieft das Gefühl des Wohlbefindens und das Selbstwertgefühl. Noch vor Schabbatbeginn muss der Wochenabschnitt studiert werden ("zweimal die Mikra und einmal den Targum"). "Erew Schabbat" bezieht sich auf den ganzen Freitag, bevor es Abend wird. Sobald die Dämmerung kommt, bezeichnet man ihn nicht mehr als "Erew Schabbat", sondern als "Leil-Schabbat", d.h. Schabbatabend. Bei den übrigen Völkern beginnt der neue Tag um Mitternacht, bei den Juden beginnt der neue Tag jedoch mit der Abenddämmerung: "Es wurde Abend, und es wurde Morgen: zweiter Tag." Der Jude/die Jüdin sollen sich auf den Schabbat vorbereiten und alles, was für den Schabbat benötigt wird, vor seinem Beginn vollenden. Nach der Halacha muss man sich zum Schabbat baden, das Haar und die Fingernägel schneiden und besondere, nur dem Schabbat vorbehaltene Kleider tragen. Im Haus selbst muss alles aufgeräumt und sauber sein, auf dem Tisch ein schönes Tischtuch liegen und der Tisch mit schönem Geschirr gedeckt sein. Je nach Vermögen muss jede Familie ein aufwändigeres Mahl als sonst während der Woche üblich zu Ehren des Schabbats vorbereiten. Das Anzünden der Kerzen. Im jüdischen Haus wird der Schabbat mit dem Anzünden der Kerzen begrüsst, und das ist eine Pflicht, die die Hausfrau am Freitagabend erfüllen muss. Die Kerzen werden ungefähr eine halbe Stunde vor Schabbatbeginn angezündet, und deshalb muss die Zeit zum Anzünden der Kerzen genau eingehalten werden, die in jeder Stadt verschieden ist - in Jerusalem werden die Kerzen zum Beispiel vierzig Minuten vor Sonnenuntergang angezündet. Eine Frau, die die Kerzen erst nach Schabbatbeginn anzündet, hat nicht nur das Gebot des Anzündens nicht erfüllt, sie hat darüber hinaus auch noch den Schabbat entweiht (Verbot, Feuer anzuzünden). Das Anzünden der Kerzen ist eines der drei der Frau auferlegten Gebote. Ist keine Frau im Haus, muss der Mann oder jemand anders aus der Familie die Kerzen an ihrer Stelle anzünden. In bezug auf die Kerzen, die man anzündet, gibt es zwei Bräuche: a) zwei Kerzen (weil das Gebot für den Schabbat in den beiden Versionen des Dekalogs in zwei verschiedenen Fassungen überliefert ist: eine Kerze für das "Gedenke" 2. Mos. 20,8, eine für das "Hüte" 5. Mos 5,12; das Zünden von zwei Kerzen ist die häufigere Tradition); b) eine Zahl an Kerzen, die der Zahl der Familienmitglieder entspricht. Sobald die Kerzen angezündet sind, darf die Frau keine Tätigkeit mehr ausüben, die am Schabbat verboten ist. Männer, die die Kerzen im allgemeinen nicht anzünden, begrüssen den Schabbat mit dem "Lied zum Schabbat" (Psalm 92) während des "Gebets zum Empfang des Schabbats" in der Synagoge. Die Kerzenleuchter werden auf den Tisch gestellt, um den sich die Familie zum Sabbatmahl versammelt. Die Sabbat-Challot (mit Mohn bestreute Weissbrotzöpfe) sind schon vorher auf den Tisch zu legen, noch bevor man die Kerzenleuchter daraufstellt. Die Leuchter werden weder berührt noch bewegt. Ist der Sabbattisch zu klein, darf man die Leuchter auch auf ein anderes Möbelstück im Esszimmer stellen. Die Kerzen sollten gross genug sein, damit sie während der ganzen Sabbatmahlzeit brennen. Auf das Anzünden der Kerzen folgt der Segensspruch: "Gelobt seist Du, Adonai, unser Gott, König der Welt, der uns mit seinen Geboten geheiligt und uns befohlen hat, das Sabbatlicht anzuzünden". Baruch ata Adonai Elohenu, melech ha olam, ascher kidschanu bemitzwotaw weziwanu lehadlik ner schel schabat. Damit wird der Schabbat begrüsst. Von diesem Augenblick an muss die Frau alle Schabbatverbote beachten, und dazu gehört auch das Anzünden von Feuer; deshalb – entgegen der sonst üblichen Reihenfolge - erst das Anzünden, dann der Segensspruch. Daher erklärt sich, warum die Frau bei der Benediktion das Gesicht mit den Händen bedeckt, die Handflächen den Lichtern zugewandt, und die Kerzen erst nach dem Segensspruch anblickt. Damit erfüllt sie das Gebot, über eine Handlung vor ihrer Ausführung die Benediktion zu sprechen, indem sie "so tut als ob". Nach dem Anzünden der Kerzen gehen die Familienangehörigen zum Minchagebet, zur "Begrüssung des Sabbats", in die Synagoge. U.a. singt man das Lied "Lecha dodi" ("Auf, mein Freund, der Braut entgegen, Königin Sabbat wollen wir empfangen"; von Rabbi Salomo Alkabetz, ein berühmter Kabbalist). Der Schabbat wurde als Ehrengast betrachtet und erhielt den Kosenamen "Sabbatkönigin" oder die "Braut", die ihr Schicksal mit dem des Bräutigams vereint. Mit Bräutigam ist hier das Volk Israel gemeint, das die Braut, d. h. den Schabbat, heiratet. Zur Sabbatmahlzeit versammeln sich alle Familienmitglieder und Gäste um den Tisch. (Es ist ein alter, schöner jüdischer Brauch, das Gebot der Gastfreundschaft besonders am Sabbat und an Feiertagen zu verwirklichen.) Die am Tisch Versammelten singen das vierstrophige Lied "Seid willkommen, Engel des Dienstes". Jede Strophe wird dreimal gesungen. Kiddusch: Den Satz "Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig" erklärten die Weisen mit "Gedenke seiner über Wein". Deshalb kennzeichnet man den Beginn des Sabbats mit dem Kiddusch und sein Ende mit der Hawdala. Den Kiddusch in der Sabbatnacht spricht man über einem Glas Wein oder Most. Nur wenn kein koscherer Wein zur Verfügung steht oder das Weintrinken vom Arzt verboten wurde, darf man den Kiddusch auch über zwei Challot sprechen. Wer den Kiddusch spricht, steht, und auch die um den Tisch Versammelten sollten wenigstens während eines Teils des Kiddusch stehen, wenn möglich bei den Sätzen "Vollendet", bezeugen sie doch die Erschaffung der Welt durch Gott. Wie jede Zeugenaussage spricht man sie deshalb im Stehen. Der, der den Kiddusch spricht, sagt den Segensspruch über den Weinstock und einen weiteren über die Heiligkeit des Sabbats. Die übrigen Familienmitglieder brauchen ihrerseits keinen Kiddusch zu sprechen, wenn sie ihm zuhören und nach den beiden Segenssprüchen "Amen" sagen. Der Kiddusch ist Sinnbild zweier Elemente, auf denen der Sabbat beruht, einmal gedenkt er der Schöpfung und zum anderen des Auszugs aus Ägypten. Auch ist der Kiddusch eine Art Dank dafür, dass Gott die Juden als Bannerträger auserwählt hat, die den Sabbat halten und damit auch den universalen Gedanken über die Schöpfung zum Ausdruck bringen. Das Wunder des Auszugs aus Ägypten bildet das Fundament der nationalen jüdischen Existenz. Die Sabbatabendmahlzeit: Beim Kiddusch liegen auf dem Sabbattisch zwei Challot (jiddisch Barches, von berachah, weil der sabbatliche Segen darüber gesprochen wird), mit Mohn bestreute Weissbrotzöpfe, die ein besonderes Tuch bedeckt. Diese beiden Challot sind das sogenannte "Doppelbrot" (der Ausdruck rührt daher, dass nach biblischem Bericht Gott zu Ehren des Sabbats zwei Rationen Manna für die Kinder Israel in der Wüste vom Himmel fallen liess). Zwei Gründe, warum die Challot zugedeckt sind: Der erste Grund ist der, dass das Manna "wie in einer Dose lag", d. h. oben und unten von Tau bedeckt war. Deshalb werden die Challot so auf den Tisch gelegt, dass sich die Tischdecke unter ihnen und die Decke über ihnen befindet. Der zweite Grund hat etwas mit der Art und Weise zu tun, wie die Segenssprüche gesagt werden. Demzufolge muss erst über das aus Weizen hergestellte Gebäck und erst dann über die Frucht des Weinstocks die Benediktion gesprochen werden (da in dem Satz, der die sieben Arten aufzählt, der Weizen vor dem Weinstock steht). Da vor dem Kiddusch jedoch nicht mit dem Essen begonnen, noch sonst etwas geknabbert werden darf, bedeckt man die Challot und tut, als lägen sie nicht auf dem Tisch. Der Kiddusch wird also zuerst über den Weinstock und dann über die Challot mit der Benediktion "der du Brot aus der Erde hervorbringst" gesprochen (Baruch ata Adonai Elohenu melech haolam hamozi lechem min haarez). Das "Doppelbrot ist ein fester Bestandteil jeder der drei Mahlzeiten, die für den Sabbat vorgeschrieben sind. Man muss den Sabbat nämlich mit mindestens drei Mahlzeiten ehren: Die erste Mahlzeit ist die in der Sabbatnacht; die zweite und dritte am Sabbat selbst. Nach dem Kiddusch am Sabbatabend wäscht man sich die Hände zur ersten Sabbatmahlzeit. Als erster wäscht sich der Familienvater die Hände, als letzter das jüngste Kind. Das Familienoberhaupt nimmt die Decke von den Challot, legt die Hand auf sie, kennzeichnet mit dem Messer die Stelle, an der er die ihm am nächsten liegende Challa anschneiden möchte, sagt laut den Segensspruch "der du hervorbringst" und schneidet die Challa an der angegebenen Stelle an. Dann streut er auf die Challascheibe Salz und isst davon. Anschliessend verteilt er Challascheiben an alle Anwesenden. Sie selbst brauchen über das Brot nicht noch einmal getrennt den Segensspruch zu sprechen. Für die Mahlzeit sollen so grosse Portionen wie nur möglich serviert werden. Sie soll auch ein Fisch- und ein Fleischgericht umfassen, damit das Gebot "Und du sollst den Sabbat ein Vergnügen nennen" (Jesaja 58,3) befolgt wird. Ausser in der Nahrung zeigt sich der geistige Wert des Sabbats in Gesang und Wort. Die Lieder für den Schabbat-Abend, wie sie in Gebetbüchern und Sonderbänden stehen, gehören zu den besten Werken der jüdischen Dichter, angefangen von den Verfassern der Kabbala bis zu den grossen Dichtern des Mittelalters. Jede ethnische Gruppe hat ihre eigenen Texte und Melodien. Zwischen den einzelnen Gängen diskutiert man die Tora, insbesondere den Wochenabschnitt. Auch die Kinder sollen sich darauf vorbereiten und ihre Meinung sagen. Sabbatmahlzeit: Wie am Sabbatabend, so darf man auch am Sabbat selbst nichts essen, ohne vorher Kiddusch zu sagen. Am Sabbatmorgen besteht der Kiddusch nur aus einem Segensspruch, dem über den Wein. Dem werden jedoch einige Verse über den Tag selbst vorausgeschickt (Halten des Sabbats, Sabbat als Zeichen u.a.). Die "dritte Mahlzeit": Die Mahlzeit am Nachmittag vor Ausgang des Schabat. Nach dem Minchagebet wäscht man sich die Hände und isst die "dritte Mahlzeit" des Schabats. Diese Mahlzeit dient nicht nur, den Magen zu füllen, sondern hat eine geistige Dimension. Worte aus der Tora, Gesang zur geistigen Erbauung und vielleicht auch einige Gedanken, während draussen die Abenddämmerung beginnt - das alles verleiht der Mahlzeit ihre besondere Prägung. Nach Aussage der heiligen Bücher erfolgt die endgültige Erlösung des jüdischen Volkes an einem Sabatnachmittag. In die Melodien dieser Stunde mischen sich Träume und Trauer, Sehnsucht und Hoffnung. Nach dem gemeinsamen Tischgebet, bei dem der Aufgeforderte den Segensspruch über ein "Glas des Segens" sagt, bleibt das volle Glas bis nach dem Abendgebet am Sabbatausgang stehen. Dieses Glas Wein dient nach dem Abendgebet zur Hawdala am Sabbatausgang (Motza´e Shabat). - (Melawei Malka, "Begleiten der Königin". In der jüdischen Tradition ist der Schabbat eine Königin, die einmal in der Woche zu Besuch kommt. Deshalb wird sie vor ihrer Abreise mit einer besonderen Mahlzeit am Schabatausgang geehrt. Das ist der so genannte "Melawei Malka". Diese Mahlzeit wird aber auch "König Davids Mahlzeit" genannt, nach einer Erzählung der Weisen: David wollte wissen, wann sein Ende komme. Gott antwortete, an einem Schabat werde er sterben. Von jenem Zeitpunkt an bis zu seinem Tode ass König David jede Woche nach dem Schabatausgang eine feierliche Mahlzeit, mit der er Gott für eine weitere Lebenswoche dankte, die ihm geschenkt worden war. Für diese Mahlzeit gibt es besondere Gesänge, die u.a. auch dem Andenken an den Propheten Elija gewidmet sind. Der Prophet Elija, der einst die Erlösung verkünden wird, schreibt die Verdienste der Israeliten in ein besonderes Buch. Deshalb denkt der fromme Jude an jedem Schabatausgang an ihn und verherrlicht ihn); -- Ge- und Verbote: Man darf den Schabat nicht durch irgendeine Tätigkeit entweihen noch durch etwas, was seiner Heiligkeit widerspricht. Verboten sind: die 39 Hauptarbeiten und ihre Ableitungen (säen, pflügen, ernten ... vgl. Mischna Schabbat VII, 2), "Werktägliches" überhaupt. Keine Hausarbeit am Schabbat (backen, kochen ... ), überhaupt keine körperliche Arbeit. Man zündet kein Licht (Feuer) an, schaltet kein (auch kein elektrisches) Licht ein (also auch nicht rauchen). Auch kein Licht ausschalten. Nicht fahren am Schabbat. Man geht nicht aus und sieht nicht fern. Es ist verboten, an den Strand zu fahren. Kein Fussball oder andere Ballspiele. Werktägliche Dinge, Geschäfte, kaufen und verkaufen, Arbeit, gewöhnliches Studium, Streben nach materiellen Dingen, sind am Schabat verboten. Die Beschäftigung damit, das Sprechen darüber usw. Geld sollte nicht einmal berührt werden. Ebenso die Lektüre von Börsenkursen, von Geschäftsbriefen, Rechnungen usw. Schreiben überhaupt ist am Schabat verboten. Aktives Bewegen von werktäglichen Dingen (diese Gegenstände nennt man Mukze, d. h. während des Schabats Abgesondertes) ist am Schabat verboten. Z. B. Federhalter, Geld, Kraftwagen, Hammer, Säge. Auch nicht berührt oder gebraucht werden Dinge der Gruppe "Mukze aus Abscheu": Scherben, Steine, Sand, Abfall. Man trägt keine Gegenstände von einer Wohnung in die andere, sogar der Tallit verbleibt den ganzen Schabat über in der Synagoge. "Niemand verlässt seinen Ort am Schabat!": Man verlässt seinen Ort nicht mehr als ca. 1 km, oder, wenn man rechtzeitig am Freitag vor Sonnenuntergang zwei Mahlzeiten vorbereitet und an entsprechendem Ort "versteckt" und man sich damit an diesem Ort angesiedelt hat, maximal zwei Kilometer (d. h. vom Ort des Verstecks noch einmal maximal einen Kilometer). Allerdings darf man sich an diesem Schabat in der entgegengesetzten Richtung nicht mehr als einen Kilometer vom Wohnort entfernen. Am Schabat geht man nicht wie an einem Wochentag. Man vermeidet lange Schritte, Hetze, übermässige Hast, unnötige Eile und alles, was den normalen Gang in der Woche kennzeichnet. Verboten ist auch das Öffnen des Regenschirms. Rettung aus Lebensgefahr: Das Leben ist der höchste Wert im Judentum. Davor treten praktisch alle anderen Dinge zurück. Der Mensch darf jedes Gesetz übertreten, wenn ihn die Gefahr um sein Leben dazu zwingt. Nur drei schwere Sünden sind davon ausgenommen: Götzendienst, Blutvergiessen und Blutschande. Bei Lebensgefahr wird der Schabat nicht etwa aufgehoben, weil man ihn dann entweihen darf, sondern weil die Rettung aus Lebensgefahr ein Gebot ist. Wird am Schabat jemand unter Trümmern begraben oder läuft er Gefahr, zu verbrennen oder zu ertrinken, oder hatte er einen Unfall oder wird er von einem Feind angegriffen, befiehlt die Tora, auch und gerade am Schabat alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um ihn zu retten. Selbst wenn es sich um einen Zweifelsfall handelt, darf man den Schabat entweihen. -- Hawdala, "Trennung", "Unterschied", die Zeremonie der Trennung von Schabbat und dem Rest der Woche, die Rückkehr aus dem Heiligen in das Profane. So wie man zum Sabatbeginn das Gebot der Sabatheiligung mit dem Kiddusch über Wein befolgt, erfüllt man das Gebot der Hawdala am Sabbatausgang ebenfalls über (einem Becher oder Glas) Wein. Falls jedoch kein Wein zur Verfügung steht, kann man jedes andere Getränk dafür verwenden, vorausgesetzt, es hat einen bestimmten Wert und wird normalerweise in dem betreffenden Land getrunken, wie Milch, Bier usw. Man füllt das Glas bis zum Rand, bis es zum Zeichen der Fülle überläuft, und zündet eine besondere geflochtene Kerze mit mindestens zwei Dochten, ähnlich einer Fackel, an. Auch legt man die Riechdose (Büchse mit wohlriechenden Gewürzen: Bessamim) oder wohlduftende Hölzer bereit. Die Kinder werden mit einbezogen, indem sie die Fackel halten dürfen. Man sagt vier Segenssprüche: 1. Dank für den Wein, 2. Dank für den Genuss des Duftes, 3. Dank für die Lichter des Feuers (die Fingerspitzen werden kurz an die Flamme gehalten; das Licht spiegelt sich in den Nägeln), 4. Die Hawdala selbst: "Gelobt seist Du, Ewiger, unser Gott, Herrscher der Welt, der zwischen Heiligem und Profanem, zwischen Licht und Finsternis, zwischen Israel und den Völkern, zwischen dem siebenten Tag und den sechs Werktagen unterscheidet. Gelobt seist Du, Gott, der zwischen Heiligem und Profanem unterscheidet." Danach trinkt man den Wein und löscht die Kerze mit dem restlichen Wein aus dem Glas. In der Zeit vom Schabatausgang bis zur Hawdala isst man nichts. Die Zeremonie endet mit dem Wunsch "Gut´ Woch" oder "Schawua tow"; -- historisch Schabbat, deutlicher als alle anderen jüdischen Gebote und Bräuche der nichtjüdischen Umwelt ins Auge fallend, vom "Heidentum" verspottet, von Christentum und Islam mit Veränderungen übernommen; -- einige spezielle Schabbatot: Schabat Bereschit = der erste Schabat nach Sukkot; Schabat des allerersten Tora-Abschnitts; - Schabat ha-Gadol (der grosse Schabat): Schabat vor Pesach (im Monat Nissan; mehrere verschiedene Erklärungen, warum er der "grosse" Schabat heisst); - Schabat Sachor, der Purim vorausgehende Schabbat wird Sachor genannt und bedeutet "Schabbat der Erinnerung" (an das, was Amalek dem jüdischen Volk angetan hat); Schabat Chason und Schabat Nachamu, die Schabatot vor und nach dem 9. Aw, mit Jesajas Straf- bzw. Trostpredigt als Haftara; Schabat Tschuwa / Schuwa: Busse-Sabbat zwischen Neujahr und Versöhnungsfest)
- 2.2 Erubin/Eruwin („Vermischungen“; 10 Kapitel): Schabbatbereiche, Schabbatgrenzen, handelt vom Eruw, Eruw = hebr. „Vereinigung“, eine Konstruktion zur Erleichterung der strengen Sabbatbestimmungen; z. B. theoretische Verbindung der privaten mit den öffentlichen Bereichen von Haus und Hof, um innerhalb eines ganzen Stadtgebietes das Tragen von Gegenständen – sonst nur im Hause erlaubt – zu ermöglichen; durch Ablegen von Speise am Ende des Sabbatwegs (2000 Ellen) gründet man einen "Wohnsitz", von dem aus man einen weiteren Sabbatweg gehen darf; durch die fiktive Vermischung der Höfe darf man von einem Privatbereich in einen anderen tragen, nachdem in einer der Wohnungen eine aus gemeinsamen Beiträgen hergestellte Speise deponiert worden ist
- 2.3 Pes(s)achim ("Pesachlämmer", "Pesachopfer"; 10 Kapitel): handelt vom Pessach u. vom Pesachopfer; Wegschaffen des Sauerteigs; Zubereitung der ungesäuerten Brote; die bitteren Kräuter; am Rüsttag erlaubte Arbeiten; Schlachtung des Pesachlammes und seine Zubereitung; Ordnung des Pesachmahles etc.; Fol. 49 a f. verächtliche Betrachtungen über das "gemeine Volk": "Die Rabbanan lehrten: Stets verkaufe ein Mensch alles, was er besitzt, und heirate die Tochter eines Schriftgelehrten, denn er ist dessen sicher, dass, wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, seine Söhne Schriftgelehrte sein werden; er heirate aber nicht die Tochter eines Mannes aus dem gemeinen Volke, denn wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, sind seine Söhne Leute aus dem gemeinen Volke ... heirate er nicht die Tochter eines Mannes aus dem gemeinen Volke, denn sie sind ein Greuel und ihre Frauen sind ein Greuel, und von ihren Töchtern heisst es: verflucht sei, wer mit einem Tiere schläft; es wird gelehrt: Rabbi sagte: Ein Mann aus dem gemeinen Volke darf kein Fleisch essen, denn es heisst: das ist die Lehre inbetreff des Viehs und des Geflügels; wer sich mit der Tora befasst, darf Fleisch von Vieh und Geflügel essen, wer sich mit der Tora nicht befasst, darf kein Fleisch von Vieh und Geflügel essen; R. Eleazar sagte: Einen Mann aus dem gemeinen Volke darf man metzeln an einem Versöhnungstage, der auf einen Sabbat fällt; seine Schüler sprachen zu ihm: Meister, sage doch: schlachten! Dieser erwiderte: Dies erfordert einen Segensspruch, jenes erfordert keinen Segensspruch ... R. Schemuel b. Nachmani sagte im Namen R. Jochanans: Einen Mann aus dem gemeinen Volke darf man wie einen Fisch zerreissen. R. Schemuel b. Jitzchak sagte: Vom Rücken aus; es wird gelehrt: R. Akiba erzählte: Als ich noch ein Mann aus dem gemeinen Volke war, sprach ich: Wer gibt mir einen Schriftgelehrten her, ich würde ihn wie ein Esel beissen; seine Schüler sprachen zu ihm: Meister, sage doch: wie ein Hund. Dieser erwiderte: Jener beisst und zerbricht auch den Knochen, dieser beisst und zerbricht den Knochen nicht; es wird gelehrt: R. Meir sagte: Wenn jemand seine Tochter an einen Mann aus dem gemeinen Volke verheiratet, so ist es ebenso, als würde er sie binden und vor einen Löwen legen; wie der Löwe auf sein Opfer tritt und frisst, ohne Scham zu haben, ebenso verfährt ein Mann aus dem gemeinen Volke; er schlägt sie und vollzieht den Beischlaf, ohne Scham zu haben; es wird gelehrt: R. Eliezer sagte: Brauchten sie uns nicht geschäftlich, so würden sie uns erschlagen haben; R. Chija lehrte: Wenn jemand in Gegenwart eines Mannes aus dem gemeinen Volke sich mit der Tora befasst, so ist es ebenso, als würde er seiner Verlobten in seiner Gegenwart beiwohnen ... grösser ist der Hass der Leute aus dem gemeinen Volke gegen einen Schriftgelehrten, als der Hass der weltlichen Völker gegen Israel, und noch grösser als ihrer ist der ihrer Frauen ... etc. "
- 2.4 Scheqalim / Schekalim ("Schekel", "Steuern"; 8 Kapitel): über die Tempelsteuer (halber Schekel) zur Unterhaltung des Heiligtums (2. Tempel); Opferbüchsen im Tempel, Bundeslade, Reinigung des Tempelvorhangs, Kostbarkeit des Vorhangs vor dem Heiligtum; dieser Traktat enthält nur im T. Jeruschalmi eine Gemarah
- 2.5 Joma (aramäisch „der Tag“ = Versöhnungstag; 8 Kapitel): handelt vom Versöhnungstag; Vorbereitung des Hohenpriesters; Auslosung der beiden Böcke; drei Sündenbekenntnisse des Hohenpriesters und sein dreimaliges Eintreten in das Allerheiligste; Verbote für den Versöhnungstag; wodurch versöhnt wird: Sündopfer, Schuldopfer, Tod, Versöhnungstag, Busse (vgl. noch beim Kalender/Hillel II.)
- 2.6 Sukka(h) („Laubhütte“), auch Plural: Sukkot; umfasst 5 Kapitel: über die Laubhütte und das Laubhüttenfest; Herstellung und Beschaffenheit der Festhütte; vom Essen und Schlafen in ihr; der Feststrauss / Lulab, Etrog; das Wasserschöpfen; die 24 Priesterabteilungen, ihre Arbeit bei den Opfern, ihr Anteil an den Opferstücken und Schaubroten (vgl. noch beim Kalender/Hillel II.)
- 2.7 Betza (Beza / Betsa) („Ei“, nach dem Anfangswort) / oder (seltener) Jom tob, Festtag, genannt; umfasst 5 Kapitel: über Arbeit am Schabbat und Festtag, über Sabbatspeise; Kauf von Lebensmitteln an Festtagen, Beförderung von Nahrungsmitteln, Verbot, Feuer zu machen, usw.
- 2.8 Rosch ha-Schana: Neujahr, Neujahrsfest, 4 Kapitel; 4 x Neujahr: Nissan, Elul, Tischri, Schwat; Bezeugung und Heiligung des Neumonds, Schofarblasen; Ordnung der Lobsprüche am Neujahrsfest: zehn Malkhijjot, Bibelverse, in denen das Königreich Gottes erwähnt wird; zehn Zikhronot, Bibelverse über das Gedenken Gottes; zehn Schofarot, Verse, in denen das Schofar erwähnt wird (vgl. noch beim Kalender / Hillel II.)
- 2.9 Ta’anit / Taanit ("Kasteiung", "Fasten") / auch Plural Taanijot: Fasten, Fasttag, Fastenvorschriften u. ä.; wann beginnt man um Regen zu beten, wann um Regen zu fasten? Die siebentägigen Fasten und die dazugehörigen Gebete; an welchen Tagen kein Fasten; wann wird sonst noch gefastet; Choni der Kreiszieher (berühmte Anekdote, Choni zieht einen Kreis auf der Erde, stellt sich hinein und schwört, nicht mehr aus diesem Kreis zu weichen, bis Regen fällt, der dann auch kommt: erst zu wenig, dann zu viel, dann die richtige Menge ... ); wann bricht man bei beginnendem Regen das Fasten ab; 17. Tammuz, 9. Ab, 15. Ab
- 2.10 Megillah / Megilla („Buchrolle“; 4 Kapitel): Estherrolle, Schriftrollen, Schriftlesung, über die Vorlesung der Megillat Esther zu Purim, Details zum Purim-Fest und über die Auslegung der Esther-Rolle; vom Verkauf heiliger Sachen; welche Texte dürfen nicht öffentlich vorgelesen, welche dürfen nicht übersetzt werden; im Traktat findet sich auch (7b) die bekannte, zum exzessiven Feiern auffordernde Stelle, es sei ein Gebot, an Purim so viel (Alkohol) zu trinken bis man nicht mehr unterscheiden kann zwischen "verflucht sei Haman" und "gesegnet sei Mordechai"
- 2.11 Mo’ed qatan / Moed Katan / Moed Qatan ("Halbfeiertag"; 3 Kapitel), qatan, klein, unterscheidet den Traktat Moed von der gleichnamigen Ordnung, manchmal nach dem Anfangswort auch Maschqin genannt, "man bewässert"; über die Zwischenfeiertage, Tage zwischen dem 1. und 7. Tag des Pesach- bzw. zwischen dem 1. und 8. Tag des Sukkotfestes, an denen bestimmte Arbeiten erlaubt sind; der Traktat enthält als eine Seltenheit die wenigen poetischen Texte, die uns die Talmudim überliefert haben: verschiedene Trauerlieder profaner Natur
- 2.12 Chagiga ("Festfeier", "Festopfer"; 3 Kapitel): die drei Wallfahrtsfeste, behandelt die Hauptpflichten an den drei Hauptfesten (schalosch regalim) Pessach, Schawuot und Sukkot (die zur Zeit des Tempelbestandes von ganz Israel in Jerusalem begangen wurden); Dinge, über die man nicht jeden belehrt; Meinungsunterschiede hinsichtlich der Smicha; die rituelle Händewaschung; 7 Stufen der Reinheit und Reinheitsvorschriften
- 3. Ordnung: Naschim („Frauen“): rituelle Frauengesetze, Ehe und Eherecht (Verlöbnis, Vertrag, Bruch, Scheidung, Schwagerehe), Gelübde und Nasirat
- 3.1 Jebamot/Jewamot („Schwägerinnen“, auch vokalisiert als Jawmut / Jabmut, Schwagerschaft; manchmal Naschim, Frauen, genannt; 16 Kapitel): behandelt Schwagerehe, Leviratsehe, Eheverbote (Leviratsehe, Jibbum, gesetzlich vorgeschriebene Ehe einer kinderlosen Witwe mit dem Bruder des verstorbenen Mannes, Dt. 25, Thema der biblischen Tamar- / Gen. 38, und Ruth-Geschichte; Leviratsehe konnte durch Chaliza (Chaliza / Chaluza = "Ausziehen", nämlich des Schuhs) abgelöst werden, welche Zeremonie später die Leviratsehe gänzlich ersetzt hat); darüber hinaus Aufnahme von Ammonitern usw. in die Gemeinde; Stellung der Proselyten; Weigerung einer Unmündigen, bei ihrem Mann zu bleiben; Bezeugung des Todes eines Ehemanns
- 3.2 Ketub(b)ot (Heiratsverträge, Eheurkunden; eigentlich: "das Geschriebene", "Hochzeitsverschreibungen"; 13 Kapitel): handelt über den Ehevertrag, Kidduschin, formelles Verlöbnis, bei dem der Ehevertrag (ketuba) unterschrieben wird, womit die Frau bereits rechtskräftig verheiratet ist, obwohl sie noch nicht mit dem Mann zusammenleben darf, bevor nicht die Heimführung, die tatsächliche Hochzeit (nissuin) unter der chuppa, stattgefunden hat (vgl. weiter bei Kidduschin, 3. Ordnung, 7. Traktat); Ketubba ist sowohl der Ehevertrag als auch die in ihm der Frau für den Fall der Scheidung oder des Todes des Mannes ausgesetzte Summe; weiter: über die Heirat von Jungfrauen; Strafgeld bei Vergewaltigung eines Mädchens; Pflichten des Manns und der Frau gegeneinander; Besitz der Frau; Erbrecht nach der Frau; Rechte der Witwe
- 3.3 Nedarim ("Gelübde"; 11 Kapitel): über Gelübde (hierin das "Patriotismus-Gebot" für den Juden, Staatstreue ist religiöse Vorschrift, ist Gesetz wie von Gott, Nedarim 28b); Aufhebung von Gelübden; Qorban; vier von vornherein ungültige Gelübde; Notlügen; Deutung von Gelübden; welche Gelübde kann ein Gelehrter erlassen? Wer kann einer Frau oder Tochter die Gelübde aufheben, welche Gelübde?
- 3.4 Nazir / Nasir („Nasiräer“; 9 Kapitel), auch: Nezirut, "Nasiräergelübde": über das Nasiräat, den Nasiräer und sein Gelübde / Asketentum zur Zeit des Tempels; Nasir = "Geweihter", Nasiräer, der ein freiwilliges Gelübde abgelegt hat, auf eine gewisse Zeit sich des Weines zu enthalten und sein Haupthaar nicht zu scheren, sondern lang wachsen zu lassen (Nu 6); auch über Nasiräergelübde von Frauen und Sklaven
- 3.5 (3.6) Gittin („Scheidebriefe“, "Scheidungsurkunden"; 9 Kapitel): Scheidungsrecht (Ehescheidung, Ausstellung des Get) (einige Erläuterungen: Get, Plural Gittin; Sefer keritut, der Scheidebrief des Mannes an die Frau. Die Frau muss mit der Scheidung einverstanden sein. Sie kann auch Bedingungen in bezug auf Unterschrift und monatliche Alimentenzahlungen stellen, bevor sie die Scheidungsurkunde akzeptiert. – Aguna = "Angekettete", eine verlassene Ehefrau, deren Ehemann sich weigert, eine religiöse Scheidung, einen Get, zu gewähren (es gab Fälle, in denen versucht wurde, den Mann durch – teils jahrelange – Haft zum Einverständnis mit der Scheidung zu zwingen. Die "Aguna" darf nach der Halacha nicht wieder heiraten, solange der Tod des Mannes nicht erwiesen ist (ein grosses Problem, z. B. bei im Kriege Verschollenen). Eine religiöse Scheidung gibt es nur mit Zustimmung des Ehemannes. Frauen ohne Get (Scheidebrief) sind aus religiöser Sicht trotz ziviler Scheidung nach wie vor an ihren Ehemann gebunden. Sie können innerhalb der Orthodoxie nicht wieder heiraten, und wenn sie es ausserhalb tun, werden etwaige Kinder aus dieser Ehe nicht als legitim anerkannt. Männer können dagegen erneut heiraten, ohne dass ihnen oder möglichem Nachwuchs Konsequenzen drohen. – Mamser, Mamserim: Nachkomme(n) aus einer halachisch verbotenen Beziehung, etwa aus bestimmten blutsverwandten Beziehungen, oder das aussereheliche (nicht das uneheliche) Kind einer jüdischen Frau mit einem Juden. Mamser gelten zwar als Juden, sind auch in allen rechtlichen Belangen gleichberechtigt, dürfen aber keinen Juden untadeliger Herkunft, sondern nur andere Mamser oder aber Proselyten heiraten. Auch ihre Kinder und Kindeskinder gelten für immer als Mamserim); in Gittin finden sich auch die Geschichte von Kamza und Bar-Kamza zur Veranschaulichung von grundlosem Hass (ssinat chinam) sowie die Traditionen über die beiden grossen Aufstände der Jahre 66-70 und 132-135 (55b-58a)
- 3.6 (3.5) Sota(h) ("die Ausschweifende", "untreu Werdende"): die des Ehebruchs verdächtige Frau; 9 Kapitel; Gesetze über den Ehebruch (vgl. Nu. 5); Durchführung des Eifersuchtsordals vor dem grossen Gerichtshof; Unterschiede zwischen Israeliten und Priestern in Rechten und Strafen; wann gibt man das "Eifersuchtswasser" nicht zu trinken? Nur auf hebräisch zu sagende Formeln; Tötung eines Kalbes durch Genickbruch, wenn ein Mörder unbekannt bleibt/nicht gefunden wird (dieser Brauch hörte später mit dem Überhandnehmen der Mordfälle auf); im Anhang: Vorzeichen des Messias
- 3.7 Qidduschin / Kidduschin („Antrauung“, "Verlöbnis"; wörtlich: "Heiligungen"; 4 Kapitel): behandelt die Antrauung/Verlöbnis und andere Ehefragen (Was ist im Grundsatz die orthodoxe Lehre von der Ehe, wie gestaltet sich eine jüdische Hochzeit? Wenn ein Mann eine Frau heiraten will, muss er sie in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen erwerben, und danach wird sie seine Frau. Mit einem von den drei folgenden Dingen kann eine Frau erworben werden: 1. mit Silber (oder Geld; auf hebräisch das gleiche Wort: Kessef), 2. mit einer Urkunde (so genannte Eheurkunde), Schetar, oder 3. durch Beischlaf, Biah (die Weisen untersagten diese Form der Besitznahme). Diese Dinge werden überall als Eheschliessung oder Anlobung bezeichnet. Und eine Frau, die auf eine dieser drei Arten erworben wurde, wird als geheiligt oder angelobt bezeichnet. Der Ring Von den drei Formen der Besitznahme hat sich heute nur noch die durch Silber / Geld erhalten. Die Höhe des Betrages ist nicht festgelegt, heute gilt als üblich die Anheiligung / Besitznahme durch einen einfachen Goldring. Das Anlegen des Ringes ist ein zentrales Element bei der Chuppa und der Eheschliessung. Dieser Akt symbolisiert nicht etwa die Eheschliessung, sondern er vollzieht sie. Aus diesem Grund muss der Bräutigam den Ring gekauft haben, sonst ist die Eheschliessung nicht rechtsgültig. Der Vorschrift gemäss müssen beide Ringe den gleichen Wert haben, und es muss ein Goldring ohne Schmucksteine oder eine sonstige Verzierung sein, und er muss aus einem Stück gegossen sein. Der Mann heiligt durch seine Eheschliessung die Frau, er wird umgekehrt nicht durch sie geheiligt: Er ist der Mann (hebr. = Besitzer), und sie ist seine ihm angetraute Frau. Der Bräutigam sagt bei seiner Eheschliessung: "Du bist mir mit diesem Ring geheiligt, nach dem Glauben Moses und Israels." Danach ist sie jedem anderen Mann verboten. Die Verlobung Früher gab es eine klare Trennung zwischen der Verlobung (= Eheschliessung) und der Heirat (= die Frau zieht in das Haus ihres Mannes ein). Heute findet beides zur gleichen Zeit in einer Zeremonie statt. Die Verlobung (Erusin = Anloben) ist heute eine gegenseitige Verpflichtung, zu gegebener Zeit einander zu heiraten. Diese Verpflichtung wird im Rahmen eines "Abkommens" aufgesetzt, in dem die Verpflichtungen der Schwiegereltern festgehalten werden, deren Kinder heiraten. In diesen "Bedingungen" ist das Hochzeitsdatum festgelegt sowie auch, wer für die Kosten der Hochzeit und die Bedürfnisse des jungen Paares aufkommt. Diese Bedingungen sind im allgemeinen bindend. Die Eheschliessung ist nur dann gültig, wenn beide Partner ihre volle Zustimmung dazu gegeben haben. Wenn die "Bedingungen" unterschrieben werden, zerbricht man einen Teller - so wie der Bräutigam später bei der Hochzeit ein Glas zerbricht. (Im Unterschied dazu: Schidduch = vorläufige Entscheidung einer Verhandlung um eine mögliche Ehe, insbesondere in vorwiegend ostjüdischen Familien; enthält auch Tenaim: Bestimmungen, die bei einer Entlobung erfüllt werden müssen. Anlässlich der Zusammenkunft beider Familien zur Unterzeichnung der Tenaim findet selbstverständlich eine kleine Feier statt, die auch eine bestimmte Zeremonie begleitet.) Später wurde aus Erusin > Kidduschin, heiligende Bestimmung; und die Eheschliessung heisst Nissuin. Der Schabbat vor der Chuppa Am Schabbat vor der Hochzeit ehrt man den Bräutigam durch das Aufrufen zur Toralesung und meistens zum Maftir, danach liest er dann die Haftara. In der Synagoge singt man zu seinen Ehren Lieder, und die Frauen werfen von der Frauengalerie Süssigkeiten auf ihn herab, damit das Leben des jungen Paares versüsst wird. In vielen Gemeinden ist es üblich, dass die Braut bei dieser Gelegenheit nicht in der Synagoge anwesend ist, denn das Paar sieht sich mehrere Tage vor der Hochzeit nicht. In einigen Gemeinden sieht es sich erst am Hochzeitstag selbst in dem Augenblick wieder, in dem der Bräutigam sich anschickt, das Gesicht der Braut mit dem Brautschleier zu verdecken. Am Schabbat vor der Hochzeit findet ein grosser Kiddusch statt, bei dem der Bräutigam aus der Tora zitiert. In der Zwischenzeit leisten die Freundinnen der Braut, die zu Hause geblieben ist, Gesellschaft. Dieser Schabbat heisst ihr zu Ehren "Schabbat der Braut". Der Bräutigam wird dagegen an seinem Hochzeitstag als König betrachtet, und deshalb begleitet man ihn am Tag seiner Hochzeit auch genauso, wie man einen König begleiten würde. Der Tag der Hochzeit Der Tag der Hochzeit wird dem Datum entsprechend festgelegt, das für den ersten Geschlechtsverkehr des jungen Paares in der Hochzeitsnacht geeignet ist (entsprechend der Menstruation der Braut; sie muss in der Hochzeitsnacht rein sein). Andere Gesichtspunkte (ob der Festsaal frei ist, Verwandte aus dem Ausland anreisen können, Prüfungen abgelegt sind o. Ä.) spielen dabei erst in zweiter Linie eine Rolle. Bevor die Braut unter die Chuppa tritt, muss sie sich in der Mikwe gereinigt haben. Für Braut und Bräutigam ist der Hochzeitstag wie ein Versöhnungstag, an dem sie ein ganz neues Kapitel ihres Lebens beginnen. Es ist ein Tag, an dem sie vor sich Rechenschaft ablegen, an dem sie füreinander Verantwortung übernehmen. Entsprechend der Halacha fastet das junge Paar am Tag seiner Hochzeit, um sich einerseits ganz auf Ernst und Bedeutung der Hochzeit zu konzentrieren, und andererseits, um sich daran erinnern zu lassen, dass es jetzt an der Zeit ist, die Jugend hinter sich zu lassen und die Ehe als neue Menschen zu beginnen. Der Mensch wird erst dann als Mensch bezeichnet, wenn der Mann die Frau gefunden hat; denn vorher haben sie noch nicht das Stadium der Vollkommenheit erreicht. Die Vorschriften für das Fasten verlangen vom Bräutigam und von der Braut, dass sie bis nach der Eheschliessung fasten. Findet die Hochzeit allerdings in den späten Abendstunden statt, dürfen sie, sobald die ersten Sterne am Himmel zu sehen sind, eine leichte Mahlzeit essen. (An bestimmten Tagen muss das Paar überhaupt nicht fasten; an bestimmten Tagen findet überhaupt keine Hochzeit statt.) Es ist üblich, dass die Eltern der Braut dem Bräutigam am Hochzeitstag einen neuen Tallit schenken, in den er sich am Tag nach der Hochzeit für das Morgengebet einhüllt. Der Bräutigam schenkt seiner Braut an diesem Tag seinerseits ein Gebetbuch, auf dessen Rücken ihre Initialen eingeprägt sind, einen Blumenstrauss (den er zur Hochzeit mitbringt) und eine kleine Flasche Parfüm. Die Ketubba Als erster Akt am Hochzeitsabend wird die Ketubba, d.h. der Ehevertrag, von zwei Zeugen (die nicht zur Familie gehören dürfen) und dem Bräutigam unterschrieben. Das muss vor der Hochzeit stattfinden; denn es ist verboten, mit einer Frau allein zu bleiben, ohne dass eine Ketubba ihre Rechte sichert. Die Ketubba ist eine Urkunde, die die Rechte der Frau aufführt, zu denen sich der Ehemann verpflichtet (3 Rechte): 1. Unterhalt (Sch´era), 2. Bekleidung (Kesuta), 3. Geschlechtsverkehr (Onata). Sie regelt auch die Versorgung der Frau mit dem Vermögen des Mannes im Falle einer Scheidung oder beim Tod des Ehemannes. Die Hochzeit selbst Nach der Unterschrift unter die Ketubba beginnt sogleich die Hochzeit selbst. Die Braut sitzt auf ihrem Brautstuhl; zu ihrer Seite stehen die beiden Mütter. Den Bräutigam begleiten die beiden Väter, während er auf sie zugeht, um ihr Gesicht für die Zeremonie unter der Chuppa und den Weg dorthin zu bedecken. Die Brautführer werden als "Schuschbinim" bezeichnet. Da der Bräutigam am Tag seiner Hochzeit einem König gleicht, geht er nicht allein, sondern erhält zu Ehren des Tages eine Begleitung, genau wie auch die Braut. Diese Brautführer sind in der Regel die Eltern: zwei Väter für den Bräutigam und zwei Mütter für die Braut. Der Bräutigam geht zur Braut wie Gott auf den Sinai in einer Feuerwolke herniederstieg. Die Brautführer und die Gäste halten während der Hochzeitszeremonie Kerzen in den Händen. Der Bräutigam, von den beiden Brautführern begleitet, die Kerzen in den Händen haltend, schreitet zum Brautstuhl, auf dem die Braut sitzt. Er ergreift den Schleier auf ihrem Kopf mit beiden Händen und bedeckt damit ihr Gesicht, damit bringt der Bräutigam seinen Besitzanspruch auf seine Partnerin zum Ausdruck. Der Rabbiner sagt zur Braut den gleichen Segen, den Rebekka während ihrer Hochzeit mit Isaak hörte: "Du, unsere Schwester, werde Mutter von tausendmal Zehntausend!" Vom Brautstuhl schreitet der Bräutigam zur Chuppa, und während er schon unter ihr steht, wird die Braut zu ihm geführt. Es ist ein weit verbreiteter Brauch, dass die Braut mit ihren Brautführern den Bräutigam siebenmal umkreist, bevor sie sich neben ihn stellt. Nach dem Segensspruch über den Wein sagt der Rabbiner den Segensspruch für die Verlobung. Braut und Bräutigam nehmen einen Schluck Wein. Danach werden zwei Zeugen aufgerufen, um der Eheschliessung selbst beizuwohnen, wenn sich der Bräutigam an die Braut wendet und zu ihr sagt: "Du bist mir mit diesem Ring nach der Religion Moses und Israels geheiligt". Damit streift er ihr den Ring über den Zeigefinger ihrer rechten Hand (keinen anderen Finger!) Nun liest der Rabbiner die Ketubba vor, und der Bräutigam legt sie mit der rechten Hand in die rechte Hand der Braut. Dann sagt der Rabbiner die sieben Segenssprüche der Eheschliessung: 1. Frucht des Weinstocks, 2. alles zu seiner Ehre erschaffen, 3. den Menschen gebildet, 4. den Menschen nach seinem Bilde, 5. die unfruchtbar war, in ihr versammeln sich ihre Kinder in Freude, 6. dass sich die Liebenden freuen, 7. Dank an Gott. Braut und Bräutigam trinken nach den sieben Segenssprüchen nochmals einen Schluck Wein, und der Bräutigam zertritt das Glas mit dem rechten Fuss (in einigen Gemeinden zertritt er es zu einem anderen Zeitpunkt), denn gerade bei der Gründung der eigenen privaten Familie betont man die Verbindung und Identifizierung mit dem Haus Israel als Ganzem, dessen Symbol - der Tempel - immer noch zerstört ist und dessen Bewohner grösstenteils immer noch zerstreut in der Diaspora leben. Das Glas ist Ausdruck der Identifizierung mit der Zerstörung und der Unvollkommenheit. Nach anderen symbolisiert das Glas die Zerbrechlichkeit der Ehe. Die Eheschliessungszeremonie endet damit, dass sich das Paar in ein Zimmer zurückzieht, in dem es allein ist. Die Zeugen der Eheschliessung begleiten Braut und Bräutigam bis zu diesem Zimmer, in dem sie sich zum ersten Mal als Mann und Frau gegenüberstehen. Hier essen sie auch ihre erste leichte Mahlzeit nach dem Fasten und nach der Erregung durch die Ereignisse um die Hochzeit. Erst nachdem die beiden eine Zeit lang allein waren, ist die Eheschliessungszeremonie beendet. In den orientalischen Gemeinden ist dies erst nach dem Hochzeitsmahl in der Hochzeitsnacht der Fall. Es sollte hervorgehoben werden, dass der Geschlechtsverkehr in der Hochzeitsnacht im Judentum als eine Pflicht gilt wie jede andere, die beide Parteien erfüllen müssen. Angesichts dessen sieht die Halacha vor, dass das junge Paar seine Kontakte fortsetzen darf, selbst wenn nach der ersten Berührung jungfräuliches Blut fliesst. Nach den ersten Kontakten in der Hochzeitsnacht gilt die Frau als unrein für vier bzw fünf Tage, danach beginnt sie ggf. mit der rituellen Reinigung (vgl. Nida). Das Judentum betont auch die Bedeutung, sich mit Braut und Bräutigam an ihrem Hochzeitstag zu freuen, und diese Freude ist eine Pflicht. Sie kommt nicht in einem aufwändigen Festmahl, noch in einem lauten Orchester zum Ausdruck, sondern in der aufrichtigen Freude, durch Gesang und Tanz vor der Braut. Zur Hochzeit gehört auch die Pflichtmahlzeit, in deren Verlauf Torakommentare und erneut die "sieben Segenssprüche" von den Anwesenden zu hören sind. Diese Mahlzeit kann auch später, im engeren Familienkreis, stattfinden und wird im Verlaufe von sieben Tagen wiederholt (z. B. Familie des Bräutigams, der Braut, Arbeitskollegen, Kommilitonen usw.: Schewa Jamim Hamischte). Dort kann man sich viel intensiver um seine Gäste kümmern und seinerseits von ihnen Freundschaft und Anerkennung empfangen. Eine "Hochzeitsreise" kennt die jüdische Tradition nicht. Entsprechend den Vorschriften über die Reinhaltung der Familie darf der junge Ehemann seine Frau nach der Hochzeitsnacht nicht anrühren)
- 4. Ordnung: Nesikin / Neziqin ("Schäden", "Beschädigungen"): Zivil- und Kriminalrecht, halachische (Edujjot) und agadische (Awot/Sprüche der Väter, als einziger nicht-gesetzlicher Traktat der Mischna) Traditionen
- 4.1 Baba qamma / Bawa Kamma ("erste Pforte", "erstes Tor" [des ursprünglich einheitlichen Traktats Nesikin mit 30 Kapiteln; die drei "Pforten" / Babot bildeten nur einen, gleichfalls wie die Ordnung Neziqin genannten Traktat; nur wegen seiner Grösse ist der Traktat schon in talmudischer Zeit dreigeteilt worden, und zwar rein mechanisch in drei "Pforten" zu je zehn Kapiteln ohne Rücksicht auf dadurch getrenntes Zusammengehöriges]; Baba qamma umfasst 10 Kapitel): Schadensrecht einschl. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Beschädigung durch den stossenden Ochsen, die nicht zugedeckte Grube, durch Abweiden und Feuer; Abschätzung des Schadens, Ersatz; bedenklicher Ankauf; Abfälle, die dem Fabrikanten bzw. dem Handwerker gehören
- 4.2 Baba mezia / Bawa Metzia / Baba Metsia ("mittlere Pforte", "mittleres Tor"; 10 Kapitel): Fundrecht, Anvertrautes, Kauf, Verkauf, Miete, Darlehen; Pfandnehmen; Lohnforderungen; Ansprüche, die sich aus dem Einsturz eines Baus ergeben, etc.
- 4.3 Baba batra / Bawa Batra ("letzte Pforte", "letztes Tor"; 10 Kapitel): Besitzteilungsfragen, Erbschaftsrecht, Ersitzung (chazaqa); Mobilien, Immobilien (Nutzen, Verkaufen, Messen von Grundstücken), Ausstellung von Urkunden; Bürgschaft; Geschenke bei der Hochzeit; enthält auch einen Traktat über Wunder und Visionen (bT 73a-75b)
- 4.4 Sanhedrin (aus griech. synhedrion, „Gerichtshof“; 10 Kapitel): Strafrecht und Gerichtswesen, Grundsätze des Glaubens; Gericht von drei Männern; kleiner Sanhedrin von 23 Mitgliedern, grosser Sanhedrin von 71 Mitgliedern; Auswahl der Schiedsrichter; Zeugenschaft; wer kann weder Richter noch Zeuge sein; Unterschied zwischen Zivil- und Kriminalprozessen; Arten der Todesstrafe; der ungehorsame Sohn; der Einbrecher; der Rückfällige; Hinrichtung ohne Urteil; wer hat keinen Anteil an der kommenden Welt; der widerspenstige Lehrer (zaqen mamre) und der falsche Prophet
- 4.5 Makkot („Schläge“; 4 Kapitel): Regelungen zur Prügelstrafe; Lohn der Gebote
- 4.6 Schebuot / Schewuot ("Schwüre", "Eide"; 8 Kapitel): über das Schwören, Wichtigkeit des Eides und seine Diskussion, Arten der Eide; vier Arten der Hüter (mit oder ohne Lohn, Entlehner, Mieter)
- 4.7 Edujot/Edujjot ("Zeugnisse", "Bekundungen"; 8 Kapitel): Zeugenschaft, 100 Sätze älterer Autoritäten / Zeugnisse späterer Lehrer über die Sätze früherer Meister, auch Bechirta, "Auswahl", genannt; ausserdem 40 Fälle, in denen die Schammaiten erleichtern, die Hilleliten erschweren (die meisten Sätze stehen in der Mischna noch an anderer Stelle gemäss der Sachordnung)
- 4.8 Aboda zara / Awodah Sara („Götzendienst“; 5 Kapitel): Fremdkult, (Fernhalten vom) Götzendienst, Absonderung vom griechisch-römischen Heidentum, Umgang mit Götzendienern
- 4.9 Abot (("Aus)Sprüche der) "Väter“) / (Pirke) Awot ("Abschnitte", "Kapitel" der Väter“; 5 Kapitel): Der Traktat Abot, zu dem es eine Parallelsammlung in den kleinen Talmud-Traktaten gibt (die Abot de Rabbi Natan), enthält zu Beginn die tannaitische Traditionskette von Mosche an bis zum Ende der tannaitischen Zeit und im übrigen Wahlsprüche und Maximen der Schriftgelehrten und Tannaiten, gehört sachlich also nicht in diese Rechtssammlung; er ist in der Tat erst später (um 300?) eingefügt worden; wurde dann oft im Sinne der jeweiligen Tendenzen in der jüdischen Ethik kommentiert; enthält grosse Weisheit; viel gelesen; volkstümlichstes Stück der Mischna; Bestandteil der Liturgie; als einziger Mischna-Traktat rein haggadisch; hier findet sich auch (Jehuda ben Tema) die Einteilung der Lebensalter des Mannes: mit 5 Jahren Beginn des Bibelunterrichts (Tora), mit 10 Mischna-Studium, mit 13 Gebotpflichtigkeit, mit 15 Talmud-Studium (Gemara), mit 18 Ehe, mit 20 Beruf, mit 30 Vollkraft, mit 40 volle Einsicht, mit 50 Rat, mit 60 Alter, mit 70 Greisenalter, mit 80 hohes Alter / Erreichen des höchsten Ziels, mit 90 gebeugtes Alter, mit 100 zum Tode bereit ("als wäre er schon gestorben, dahingegangen und geschwunden von der Welt"); "Nicht das Lernen ist das Wichtigste, sondern das Tun." (Abot 1,17); "Nicht liegt es an dir, das Werk zu vollenden, aber du bist auch nicht frei, von ihm abzulassen." (Rabbi Tarphon, Abot 2, 16); - erst in späterer Zeit kam Kapitel 6 dazu, die Lobrede auf das Gesetz (qinjan tora, der "Erwerb der Tora"), die nicht zur Mischna gehört
- 4.10 Horajot ("Lehren", "Entscheidungen"; 3 Kapitel): irrtümliche Entscheidungen (der Gerichtshöfe), Korrekturen der Urteile und ihre Sühne
- 5. Ordnung Kodaschim / Qodaschim / Kadaschim ("Heiliges", "Heiligkeiten"): kultische Anweisungen, vor allem zum Thema Opfer; Opfer- und Schächtgesetz (an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise: Opfer = Korban, "Darbringung", Hauptbestandteil des altisraelitischen Gottesdienstes (Lev 1-7) bis zur Zerstörung des 2. Tempels; Ablehnung des heidnischen Menschenopfers (Lev 18,21, Jer 7,31); Opfergabe: a) tierische (Sewach = Schlacht-Opfer, daher Misbeach = Schlachtungsstätte = Altar); b) pflanzliche (Mincha = Speise-, Nessech = Trank-Opfer); Arten des Opfers: allgemeines täglich immerwährendes (Tamid), sabbatliches und festtägliches Opfer (nach besonderem Ritual), für den einzelnen Sünd- (Chattat), Schuld- (Ascham), Dank- (Toda) Opfer; ältester und häufigster Typ: Brand-Opfer (Ola = Ganzverbrennung); gewisse Opfer-Gaben fielen den Priestern zu, vom Dank-Opfer hielt auch der Geber eine Opfer-Mahlzeit; prophetische Stimmen gegen Äusserlichkeit des Opfer-Dienstes (Hos 6,6); nach dem Tempelfall Ersatz des Opfers durch das Gebet; fortgesetzte Opfer-Darbringung bei Falascha und Samaritanern; - Schächten / Schechita: das rituelle Schlachten von Tieren im Judentum (und auch im Islam); bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist; die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig; mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen grossen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die grossen Blutgefässe sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet; in der Tora steht geschrieben „Du sollst von Deinem Grossvieh und Kleinvieh schlachten, so wie ich Dir befohlen habe“, Dtn 12,21; da zu den Worten „wie ich Dir befohlen habe“ in der ganzen Bibel kein weiterer Hinweis zu finden ist, Regelung in der mündlichen Lehre, festgehalten im Talmud (Traktat Chulin 1-2), in Maimonides' Mischne Tora (Sefer Keduscha) und in Karos Schulchan Aruch (Jore De'a 1-28); das Schächtgebot – sehr umstritten - soll ein äusserst humanes, das Leid des Tieres schonendes Verfahren sein; das halachisch korrekte Schächten besteht aus einem Halsschnitt, der bei Säugetieren durch Luftröhre und Speiseröhre, bei Vögeln durch eine von beiden gehen muss. Der Schnitt muss durch Hin- und Herfahren ohne die geringste Unterbrechung mit einem scharfen, glatten und schartenfreien Messer ausgeführt werden; verboten ist: a) die kleinste Pause bei der Durchführung des Schnitts (hebr. Schehija); b) das Drücken des aufliegenden Messers in den Hals (hebr. Derassa); c) das Stechen des Messers in den Hals (hebr. Chalada); d) das Ausführen des Schnitts ausserhalb der für Schechita bestimmten Grenzen am Hals (hebr. Hagrama); e) das Losreissen der Halsgefässe durch den Schnitt (hebr. Ikur); der Schlachter (hebr. Schochet) selbst muss eine Ausbildung abgeschlossen haben, die sowohl praktische als auch „geistige“ Aspekte seiner Arbeit umfasst; das Schlachtmesser muss scharf wie eine gute Rasierklinge sein und darf keinerlei Scharten o. ä. aufweisen; auch der Schlachtprozess selbst ist festen Regeln unterworfen; erste Voraussetzung ist, dass das Tier im Judentum koscher (bzw. im Islam halal ist); mit einem einzigen Schnitt ist nun die Kehle zu durchschneiden, wobei beide Halsschlagadern, beide Halsvenen, die Luftröhre, die Speiseröhre sowie beide Vagus-Nerven durchtrennt werden müssen; diese Technik führt für gewöhnlich den Tod binnen 3-4 Sekunden herbei; das Tier muss vollständig ausbluten, da der Genuss von Blut verboten ist; Schechita beschreibt nicht allein den Prozess der Schlachtung selbst, sondern auch die anschliessende Kontrolle des Tieres und des Fleisches; so müssen im Judentum z. B. alle Blutrückstände beseitigt werden, was gewöhnlich durch Waschen und Salzen geschieht; ausserdem müssen Fleisch und Organe auf eventuelle Unregelmässigkeiten (z. B. Krebsgeschwüre) untersucht werden, welche das Fleisch treif, d. h. nicht koscher, machen würden; Fisch unterliegt nicht dem Gesetz von Schechita; der Talmud lehrt dies im Traktat Chullin 27b, und auch der Schulchan Aruch geht auf diesen Sachverhalt im Abschnitt Hilchot Schechita 1 ein; hier ist nur das Faktum entscheidend, dass es sich um eine von der Tora als koscher genannte Fischart handelt; - Schächter: untersteht der Aufsicht des Rabbiners. Der Schächter ist Besitzer eines Diploms, das es ihm erlaubt, Grossvieh (Ochsen, Kühe) oder Kleinvieh (Schafe, Lämmer) zu schlachten; einige Schächter haben eine Genehmigung, ausschliesslich Geflügel zu schlachten; dem Schächter zur Seite steht der Menaker; er allein ist zuständig für das Entfernen des Talgfettes (Chelev) des Viehs, denn er kennt den Unterschied zwischen dem als Speise verbotenen Talgfett eines Tieres und seinem erlaubten Fett (das die Därme umgibt); der Menaker versteht sich auch auf das Entfernen der Hüftsehne, jenem Teil der Flanke eines Tieres, dessen Genuss ebenfalls verboten ist; - Bedika: die jüdisch-rituelle Fleischbeschau; der Schächter, der für die Schechita zuständig war, führt auch die Untersuchung durch, d. h. er ist gleichzeitig auch Fleischbeschauer
- 5.1 Zebachim / Sevachim / Sewachim: Opferschlachtung, Schlachtopfer, Gesetze zu den Tieropfern; 14 Kapitel; über die erforderliche Intention; wodurch ein Schlachtopfer untauglich wird und bei welchen Versehen es trotzdem tauglich bleibt; Blutsprengen, Vogelopfer, Vorrang von bestimmten Opfern gegenüber anderen; Reinigung der Gefässe; Anteil der Priester an den Opfern; Verbrennung von Stieren und Böcken; Geschichte der Opferstätten
- 5.2 Menachot: Speiseopfer, Darbringung von Speiseopfern; 13 Kapitel
- 5.3 Chullin ("Profanes" = profane Schlachtung): Schächtvorschriften (s. o. 5. Ordnung), Speisevorschriften; 12 Kapitel; Schechita; reine und unreine Tiere; nicht Fleisch in Milch kochen; Abgaben von Geschlachtetem an die Priester; Erstlinge von der Schafschur; Gesetz vom Vogelnest
- 5.4 Bechorot / Bekhorot: Erstgeburten, Gesetze über die (männlichen) Erstgeburten von Vieh und Menschen; 9 Kapitel (zur Auslösung des Sohnes/Pidjon ha-Ben: Wenn der erstgeborene Sohn dreissig Tage alt geworden ist, muss man ihn vom Priester "auslösen". "Erstgeborener" (Bechor) in dieser Hinsicht ist jener Sohn, der als Erster aus dem Schoss seiner Mutter kommt (durch dessen Geburt die Frau zur Erstgebärenden wird) und das Licht der Welt erblickt. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Säugling nicht der Erstgeborene seines Vaters ist - aber der seiner Mutter - , muss er ausgelöst werden. Der Sohn muss nicht ausgelöst werden, wenn der Vater ein Cohen oder Levit oder seine Mutter die Tochter eines Cohens oder Levits ist. Auch wenn ein Kind zum Beispiel durch einen Kaiserschnitt auf die Welt gekommen ist, muss es nicht ausgelöst werden. Nach Schwangerschaftsunterbrechungen besteht eine besondere Situation, hier hole man die Entscheidung eines Rabbiners ein. Die Pflicht, den Erstgeborenen auszulösen, ist die zweite Pflicht seines Vaters (die erste ist die Beschneidung). Wurde der Säugling aus irgendeinem Grund nicht von seinem Vater ausgelöst, muss er es später selbst nachholen - genau wie er auch die Beschneidung selbst nachholen muss, wenn sein Vater ihn nicht beschnitten hat. Alle Erstgeborenen sind dem Herrn geheiligt (im tradierten Erbrecht gebührt dem Erstgeborenen der doppelte Anteil). Wenn ein erstgeborener Sohn auf die Welt kommt, löst man ihn symbolisch aus - wegen der Tatsache, dass der Cohen, der Priester, die Aufgabe übernommen hat, die eigentlich diesem Erstgeborenen zugedacht war. Damit er der Familie rechtmässig zusteht, muss man ihn deshalb vom Cohen auslösen, der seinen Platz eingenommen hat. Der Säugling muss mit Geld ausgelöst werden (mit fünf Silbermünzen, deren Reinsilbergewicht mindestens 117 Gramm beträgt; solche Münzen gibt es, geprägt von der Bank Israel; es können auch andere reine Silbermünzen verwendet werden). Die Auslösungszeremonie (Überreichung der fünf Münzen an den Cohen als "Lösegeld", begleitet von Segenssprüchen; die Zeremonie kann auch ohne den anwesenden Säugling durchgeführt werden) findet während einer Pflichtmahlzeit (Se´udat Mizwa) statt und muss tagsüber durchgeführt werden (es gibt Ausnahmen; z. B. zur Umgehung des Schabbat, an dem man keine "Geschäfte" macht), sie findet im allgemeinen in den Nachmittagsstunden statt, und die anschliessende Mahlzeit zieht sich dann bis in den Abend hin); weiter enthält der Traktat Aussagen über Fehler, die einen Menschen zum Priesterdienst untauglich machen; über Erbrechte des Erstgeborenen; über Rechte des Priesters hinsichtlich des Lösegelds; über den Zehnten vom Vieh
- 5.5 Arachin / Arakhin („Schätzungen“; 9 Kapitel): Schätzungen von (dem Tempel) gelobten Werten; Verpflichtung des Erben; Pfändung, wenn das Äquivalent nicht bezahlt wird; Lösung des ererbten, erkauften oder verkauften Ackers; ummauerte Städte
- 5.6 Temurot („Vertauschungen“) bzw. Temura ("Vertauschung"): über Ersatzleistungen, Opfertiere bzw. den Umtausch derselben (Lev. 27,10); umfasst 7 Kapitel
- 5.7 Keritot / Keretot ("Ausrottungen", "Abtrennungen"; 6 Kapitel): behandelt die göttliche Strafe des Karet (Ausrottung), die auf vorsätzliche Verletzung der religiösen und ethischen Grundgebote steht (Sabbatentweihung, Unzucht u. a.; insges. 36 verschiedene Übertretungsfälle, wobei Vorsatz erforderlich ist); die Strafe wird als im Alter von 20-50 Jahren erfolgender "natürlicher" Tod ohne Nachkommen gedeutet
- 5.8 Meila / Meïla / Me'ila („Veruntreuung“, "Vergreifen" [am Geheiligten]): Veruntreuung des Geheiligten, von Tempeleigentum; Sakrileg; umfasst 6 Kapitel
- 5.9 Tamid („beständig“, „täglich“): das ständige (2 x täglich) Opfer; 7, ursprünglich 6 Kapitel (spätere Unterteilung von Kapitel 6); Nachtwache der Priester im Heiligtum; das Aufräumen des Altars; die verschiedenen Aufgaben der Priester; die Darbringung des Opferlamms; das Morgengebet; das Räucheropfer; der Hohepriester beim Opferdienst; der Priestersegen und die Gesänge der Leviten
- 5.10 Middot („Masse“; 5 Kapitel): behandelt Masse und Einrichtung des Tempels zu Jerusalem und seiner Geräte; keine Gemarah
- 5.11 Qinnim / Kinnim ("Nester", "Vogelnester"; 3 Kapitel): über das Opfern von Tauben (Lev. 12,8 u.ö.), die arme Wöchnerinnen und Arme überhaupt bei bestimmten Verfehlungen darbringen und das auch als freiwilliges Brandopfer möglich ist; Komplikationen, wenn Vögel, die verschiedenen Personen oder zu verschiedenen Opferarten gehören, durcheinander geraten
- 6. Ordnung: Toharot /Teharot / Taharot ("Reinheiten", "Reinigungen"): Vorschriften über Rein und Unrein, über rituelle Reinigung
- 6.1 Kelim („Geräte“; 30 Kapitel): über die rituelle Unreinheit der Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Geräte, Gefässe etc.)
- 6.2 Ohalot („Zelte“), auch: Ahilot ("Bezeltungen"), 18 Kapitel: über die Verunreinigung von Räumen, Verunreinigung durch Berührung eines Leichnams (bzw. Verunreinigung von Personen und Dingen, die sich mit dem Leichnam unter einem Dach / im selben "Zelt" befinden); welche Öffnungen hindern bzw. fördern das Vordringen der Unreinheit? Auffinden von Leichnamen; Gebeinstätten; Häuser von Heiden
- 6.3 Negaim („Plagen“; 14 Kapitel): handelt von der Plage des Aussatzes = Hautkrankheiten; Aussatz bei Menschen, Kleidern, Häusern
- 6.4 Para(h) („junge Kuh“; 12 Kapitel): Sühne durch die Asche einer roten Kuh (Num 19)
- 6.5 Tehorot / Toharot ("Reinheiten", euphemistisch für: Unreinheiten; umfasst 10 Kapitel): leichte Verunreinigungen bis Sonnenuntergang; nicht rituell geschlachtete Tiere (nebela); Grade der Verunreinigung durch Berührung von Unreinem; zweifelhafte Unreinheit; Verunreinigung durch Flüssigkeiten; Verunreinigung von Öl und Wein beim Pressen und Keltern
- 6.6 Miqwaot / Mikwaot („Tauchbäder“; 10 Kapitel): Tauchbäder, rituelle Waschungen, über Bad und Mikwe (Mikwe = Sammlung (des Wassers) = Tauchbad, Ritualbad, seit der ältesten Zeit bis in die Gegenwart in jeder orthodoxen Gemeinde vorhanden und vorgeschrieben; religiöse Kultbäder, besonders für Frauen nach Geburt oder Menstruation vorgeschrieben, aber auch für Braut und Bräutigam vor ihrer Hochzeit sowie von Kandidaten vor deren Konversion zum Judentum; Mikwe darf nur "lebendes" (= quellendes = Fluss-) oder in Gruben gesammeltes Regen-Wasser enthalten und muss mindestens 3 Kubik-Ellen = ca. 800 Liter Wasser umfassen; Mikwe dient auch zum Eintauchen neuer Gefässe vor dem Gebrauch)
- 6.7 Niddah / Nidda ("die Menstruierende", "Unreinheit der Frau"): über Menstruation und Blutfluss, behandelt die Reinigungsvorschriften für die Frau (hier einige erklärende Anmerkungen zum Thema aus innerjüdischer Sicht: Nida = "menstruierende Frau" = die rituelle Unreinheit der Frau. Die Frau ist während ihrer Menstruation (Minimum: fünf Tage) aus ritueller Sicht unrein. Erst nachdem ihre Unreinheit beendet ist - d.h. nach dem Abzählen von "sieben reinen Tagen" und der Reinigung in der Mikwe - , darf sie Geschlechtsverkehr haben. Eine Frau, die bei sich oder in ihren Kleidern einen Tropfen Blut entdeckt - gleich welcher Färbung und sei er auch nur von der Grösse eines Senfkorns - , und zwar zur Zeit der erwarteten Menstruation oder ausserhalb dieser Zeit, während der Schwangerschaft, beim Stillen oder sonstwann, darf nicht mit ihrem Mann in Berührung kommen. Für sie gelten alle Vorschriften für ihre rituelle Unreinheit, die Nida. Dieses Wort bedeutet: entfernen, sich absondern, denn sie muss sofort von ihrem Mann Abstand halten und darf nicht in körperlichen Kontakt mit ihm kommen. Für orthodoxe Juden gibt es Betten mit speziellen Vorrichtungen, so dass das Ehebett während der Zeit der Nida auseinandergezogen werden kann und sichergestellt ist, dass auch während des Schlafs keine ungewollte Berührung geschieht. Die Tora verurteilt einen Mann und eine Frau, die während der Nidda miteinander Verkehr haben, sehr streng, und sie droht ihnen mit der Todesstrafe. Die Frau ist dem Mann nicht nur verboten, wenn sie Blut entdeckt, sondern auch von der "Periode" (= mindestens 24 Stunden vorher) an, die der regelmässigen Menstruation vorausgeht. Jede gesunde Frau hat normalerweise eine feste Menstruation, die auf eine der folgenden Arten festgelegt wird: 1. Bei einigen Frauen setzt die Menstruation an einem festen Tag im Monat ein. 2. Bei einigen Frauen nach einer festen und bestimmten Zeit, auch wenn sie nicht immer zum gleichen Zeitpunkt beginnt (zum Beispiel nach dreissig Tagen), und es ist gleichgültig, ob es nun der Fünfte oder der Zehnte des Monats ist. 3. Bei einigen Frauen setzt die Menstruation in einer zunehmenden und dann wieder abnehmenden Häufigkeit ein. 4. Bei einigen Frauen gelten die Vorschriften über die rituelle Unreinheit nicht in regelmässigen Abständen, sondern bei festen körperlichen Anzeichen, denen die Frau entnimmt, dass ihre Menstruation kurz bevorsteht, zum Beispiel Schmerzen an bestimmten Stellen, Schwäche in den Knien, sonstige Schwäche und Müdigkeit, Schluckauf, Niesen und Ähnliches. Sollten sich diese Anzeichen regelmässig wiederholen, können auch sie zu einem Festlegen der Menstruation dienen. Die Frau muss demnach jeden Verkehr mit ihrem Mann aufgeben, sobald sie eines der oben erwähnten Anzeichen bemerkt. Wie reinigt sich die Frau von der Nida? 1. Warten, bis die Menstruation vorüber ist. 2. Die rituellen Reinigungsvorschriften befolgen (sorgfältige Waschung, überprüfen, ob Blutung wirklich beendet, Anziehen weisser Unterwäsche, Auswechseln der Bettlaken). 3. Die sieben reinen Tage zählen (dabei zweimal täglich weiter untersuchen). 4. Mikwe: Am Ende der sieben reinen Tage geht die Frau noch vor Sonnenuntergang in die Mikwe, um sich auf das Reinigungsbad selbst vorzubereiten, das stattfindet, sobald am Himmel die ersten Sterne zu sehen sind. Zur Vorbereitung zählen Haarwäsche, sorgfältiges Kämmen, Reinigung der Fingernägel, evtl. Entfernen des Nagellacks, Ablegen von Schmuck und Haarnadeln, Putzen der Zähne, evtl. Entfernen von Schmutzflecken, die zwischen ihrem Körper und dem Wasser eine "Trennwand" bilden könnten. Ist ihr Körper schliesslich völlig sauber, geht sie in das Tauchbad und taucht vollkommen unter, weder Bücken noch Hinsetzen, sondern eine Hockstellung einnehmen, damit das Wasser alle Körperteile umhüllt. Nach einem entsprechenden Segensspruch taucht sie ein zweites Mal in derselben Weise unter. Der Abend nach dem Reinigungsbad wird als "Leil-Onata" bezeichnet, d.h. es ist die Nacht, in der sich ihr Mann ihr wieder nähern darf. Der Mann muss seine Frau, die sich für ihn jeden Monat aufs Neue reinigt und heiligt, mit Aufmerksamkeit, Liebe und Zuvorkommenheit behandeln. Die Frau darf ihrerseits nicht das Reinigungsbad aufschieben, selbst am Schabbat oder Feiertag. Gibt es durchaus objektive Schwierigkeiten und hält sich ihr Mann darüber hinaus in einer anderen Stadt auf, darf sie das Reinigungsbad auf den Tag danach verschieben, keinesfalls damit jedoch einen ganzen Monat lang warten, selbst wenn ihr Mann nicht zu Hause ist. Die Schwangere, die Wöchnerin und die Stillende: Während der Schwangerschaft und während der Zeit, in der die Frau ihr Kind stillt, ist sie dem Mann erlaubt. Wenn sich hingegen in dieser Zeit Blutflecken zeigen, gelten alle rituellen Reinigungsvorschriften für die Frau. Aber grundsätzlich braucht die Frau in diesem Zustand nicht das Auftreten der Menstruation zu befürchten, und aus diesem Grund muss sie sich auch nicht eine Nacht vor dem gewöhnlichen Termin von ihrem Mann trennen. Nach der Geburt gilt der bisherige Monatszyklus nicht mehr; sie muss einen neuen festlegen, der sie in ihrem Verhalten leitet. Bedeutung der rituellen Reinigungsvorschriften: Die Frau ist ihrem Mann also zwölf bis dreizehn Tage im Monat verboten. Zwar ist eine solche Trennung nicht leicht, da es sich aber um eine Vorschrift aus der Bibel handelt, gaben die frommen jüdischen Vorfahren und viele Fromme bis heute geben ihr Leben, um sie zu befolgen. Es gab Fälle, in denen sich ein Ehepaar über einen längeren Zeitraum hinweg jeden Kontaktes enthielt, nur weil es in ihrer Nähe keine Mikwe gab - und dies alles, um nur ja nicht gegen die rituellen Reinigungsvorschriften für die Familie zu verstossen, die ein Eckpfeiler jeder jüdischen Familie sind. Selbst wenn es auf den ersten Blick so aussieht, als wäre das Befolgen dieser Vorschriften sehr schwierig, so muss gesagt werden, dass ihre praktische Verwirklichung sehr viel Zufriedenheit verleiht. In der nichtjüdischen Welt träumt man sehnsüchtig von der Hochzeitsreise; dank der rituellen Reinigungsvorschriften begibt sich jede jüdische Familie einmal im Monat auf eine Hochzeitsreise. Wegen der Wartezeit ist das Ehepaar füreinander bereit und blickt hoffnungsvoll dem Augenblick entgegen, in dem es sich wieder vereinigen kann. Zweifelsohne trägt diese Lage zu einer gegenseitigen Verwirklichung und zur Entstehung tiefer Werte in den Beziehungen des Ehepaares bei. Der Kontakt wird nicht zur Routine, zu etwas Alltäglichem, und das sorgfältige Befolgen der rituellen Reinigungsvorschriften für die Familie führt zur Entstehung einer positiven Spannung, die die körperlichen Beziehungen auf eine höhere Ebene hebt); der Traktat Nidda umfasst 10 Kapitel über Blutfluss, Wöchnerin, Menstruierende; über samaritanische, sadduzäische und nichtisraelitische Frauen; verschiedene Lebensalter; Pubertät bei Mädchen/Heranwachsenden usw.; einziger Mischnatraktat der Ordnung Toharot, zu dem es Gemara gibt, vermutlich, weil man diese Gesetze in Babylonien nicht beachtete
- 6.8 Makschirin / Machschirin / Makhschirin ("Geeignetes", "geeignet", nämlich: unrein zu machen; umfasst 6 Kapitel): Verunreinigung durch Flüssigkeiten; auch: Maschkin / Maschqin ("Flüssigkeiten") genannt: nach Befeuchtung mit einer von sieben Flüssigkeiten können trockene Nahrungsmittel durch Berührung mit etwas Unreinem unrein werden
- 6.9 Zabim / Sawim ("Blutflüssige"): Ausflussbehaftete (m. + w.), über die Bestimmungen Lev. 15; umfasst 5 Kapitel; vom Zählen der sieben reinen Tage, bis der Zab wieder als rein gilt; Fragen bei der Prüfung des Ausflusses; Verunreinigung durch einen Zab (mit unreinem Ausfluss Behafteter); Vergleich mit verschiedenen Arten von Unreinheiten; Aufzählung der Dinge, die Hebe untauglich (pasul) machen
- 6.10 Tebul jom / Tewul Jom ("gebadet / untergetaucht [aber unrein] auf Tageszeit"; "der am selben Tag ein Tauchbad genommen hat"; 4 Kapitel): Status eines Gereinigten zwischen Tauchbad und Sonnenuntergang (so lange ist er unrein); Profanes darf er berühren; Hebe, Challa und Geheiligtes macht er jedoch untauglich / pasul, wenn auch nicht unrein; wie wirkt sich die Berührung eines Teils auf das Ganze aus?
- 6.11 Jadajim („Hände“; 4 Kapitel): Unreinheit der Hände, rituelle Unreinheit, die auf die Hände begrenzt ist; Händereinigung; wodurch werden die Hände verunreinigt? Schriften, die die Hände unrein machen, d. h. zum biblischen Kanon gehören: Debatte über Hoheslied und Kohelet; das Aramäische in Esra und Daniel; Unterschiede zwischen Pharisäern und Sadduzäern
- 6.12 Uqtzin / Ukzin / Uqtsin („Stengel“, „Stiele“ [der Frucht]; 3 Kapitel): das Unreinwerden von Nebenprodukten bzw. Abfallprodukten bei Früchten; Stiele, Schalen und Kerne, die Unreinheit übertragen können.
- 1. Ordnung: Seraim / Zera'im ("Saaten", "Samen"): die vorgeschriebenen Benediktionen, Landwirtschaft, Pflichtabgaben von Bodenerzeugnissen an Priester, Leviten und Arme, Brachjahr des Ackers und Schonzeit der Früchte
- Man unterscheidet zwei Gattungen des talmudischen Stoffes: Halacha (Gesetz und Diskussionen über das Gesetz, die den weitaus grösseren Teil einnimmt) und Haggada = Agada ( = Belehrung, Unterhaltung, Erbauung, Geschichte und Sage, Ethik; sie findet sich nur in den beiden Kommentarschichten, nicht aber in der ausschliesslich aus Halacha bestehenden Mischna); beide sind nicht voneinander geschieden und gehen häufig unvermittelt ineinander über. Durch die Mischna mit ihrer systematischen Anordnung des Gesetzesstoffes ist eine inhaltliche Gliederung auch des ganzen Talmud vorbereitet, aber die Gemara schweift oft vom Gegenstand ab und schliesst andere Erörterungen an, die zum Teil thematische, zum Teil nur äusserliche Verwandtschaft mit der behandelten Materie haben: Dadurch ergibt sich zugleich der inhaltliche Reichtum, die Unerschöpflichkeit des Talmud, wie auch die Schwierigkeit, ihn ganz zu übersehen. Hauptform des Talmud ist die Diskussion, der Dialog; er überliefert die allmähliche Herausbildung des Gesetzes in den Gelehrtenschulen Palästinas und Babyloniens. Die Halacha wird direkt oder vermittels hermeneutischer Regeln aus der Bibel abgeleitet; manches gilt zugleich als uralte mündliche Tradition, mosaisches Gesetz, das in der Tora nicht niedergeschrieben wurde. Während die Mischna Kodex ist, trägt der Talmud als Ganzes enzyklopädischen Charakter und gibt mittel- oder unmittelbar über alle Lebensäusserungen des Judentums am Ausgang des Altertums Auskunft; der in ihm vereinigte Stoff ist zugleich Bibelerklärung wie selbständiges, vom biblischen unabhängiges Gut, vieles nur zeit- und landesgebunden, vieles von übernationalem dauerndem Wert. Der erste Druck des Talmud stammt von Daniel Bomberg, einem aus Antwerpen gebürtigen Christen, der zwischen 1516 und 1539 in Venedig tätig war. Die von Bomberg eingeführte Folio-Zählung wird heute noch benutzt. Der erste Druck der Mischna datiert aus 1492 und erschien in Neapel. – Natürlich bleiben viele Überlieferungen ausserhalb der Mischna erhalten, die sogenannten Baraitot (baraita, wörtlich die "draussen befindliche" Lehre, kurz für aramäisch matnita baraita), die dann aber in der späteren Schultradition der Amoräer aufgegriffen wurden und so zum Teil erhalten blieben. Eine Parallelsammlung zur Mischna aus dem 3.-4. Jhdt. n. Chr. und (ca. 4-fach) umfangreicher als diese ist die (entstehungsgeschichtlich recht undurchsichtige; Redaktion aber sicher in Palästina) Tosefta / Tossefta (aramäisch tosefta, evtl. tosifta; Plural tosafata; hebr. tosefet, Plural tosafot, in der Bedeutung: "Hinzufügung", "Ergänzung"), die parallel zur Mischna und auch fast ganz nach demselben Ordnungsmuster erstellt worden ist, sie hat allerdings nicht denselben autoritativen Rang wie die Mischna erreicht (auch wenn viele Inhalte im Talmud mit verwertet wurden). – Kleinere Talmudtraktate: Sowohl zum palästinischen wie zum babylonischen Talmud gibt es noch eine Anzahl von Traktaten, die ausserhalb des talmudischen Ordnungsrasters geblieben sind ("kleine Talmudtraktate", / "kleinere Talmudtraktate" / "ausserkanonische Traktate" (da sie nicht die Autorität des eigentlichen babylonischen Talmuds besitzen) / "kleine Traktate" ("klein" eher im Sinn geringerer Autorität, nicht notwendig im Sinn eines geringeren Umfangs), gewöhnlich abgedruckt am Ende der Ordnung Neziqin; man teilt die kleineren Traktate in zwei Gruppen: 7 selbständige Schriften und 7 thematische Sammlungen von Halachot zu bestimmten Themenkreisen (u. a. Proselyten, Sklaven, Schreiben von Thorarollen); oft bezeichnet man nur diese zweite Gruppe als "kleine Traktate" im eigentlichen Sinn). Unter den kleineren Talmudtraktaten befinden sich ausser den „Abot de R. Natan“ / Awot Rabbi Nathan (Paralleltraktat zu den Sprüchen der Väter) mehrere Traktate von religionsgeschichtlich hohem Quellenwert: „Soferim“ und „Sefär Torah“ über Schreibvorschriften und Schriftlesung der Bibel, „Ebäl rabbati“ / Ewel rabbati bzw. „Smachot“ / Semachot über Trauerbräuche (wörtlich: "Freuden", ein Euphemismus für Trauerfälle), „Abadim“ über Sklavenrecht, „Kutim“ über die Samaritaner. – Dezisoren (hebräisch Possekim, „Entscheider“): die rabbinischen Autoritäten vom Abschluss des Talmud bis zur Gegenwart, die das für die religiöse Praxis verbindliche Gesetz (Halacha) erschliessen und unter verschiedenen Überlieferungen und Lehrmeinungen die Entscheidung (Pessak) treffen. Einteilung: Kadmonim (die frühesten), bis zum 10. Jhdt. (Saadja); Rischonim (die ersten), bis zum 15. Jhdt. (Alfassi, Maimonides); Acharonim (die letzten), 16.-18. Jhdt. (Jakob b. Ascher, Josef Karo, Mose Isserles); Literaturformen: Kodizes; Responsen; elementare Pflege des Talmud-Studiums im Cheder, eindringende in der Jeschiwa; Talmud wird dem abgeschlossenen Judentum im Mittelalter zum religiösen Fundament, Quelle der Bildung, Nahrung des Geistes, Ursache der Erhaltung in äusserlich trübster Zeit
- Nach 500 (?): Pesiqta Rabbati / PesR (auch: Pesiqta gedola, Pesiqta rabbeta): "Vermischtes", palästinische Homiliensammlung zu verschiedenen Schriftlesungen (verschiedene jüdische Feste und "ausgezeichnete" Sabbate betreffend), die "grosse" genannt, weil sie eine grössere Zahl von Homilien als die Pessikta de Raw Kahana enthält; viele Teile des Textbestands wesentlich älter, kein einheitliches Werk
- Nach 500: Mar Sutra (Exilarch), auch Mar Sutra II., geb. um 495, gest. um 520, war Exilarch, d. h. Führer der baylonischen Judenschaft, zu Beginn des 6. Jahrhunderts; sein Leben findet sich vielfach legendarisch ausgeschmückt, wobei vieles des ebenfalls legendarisch verklärten Lebens des deutlich späteren Bostanai auf ihn übertragen wurde; Mar Sutra war Sohn des den Verfolgungen durch den Perserkönig Peroz I. zum Opfer gefallenen Exilarchen Huna, führte - bereits als Fünfzehnjähriger zum Exilarchen eingesetzt - den siegreichen jüdischen Aufstand gegen die Perser und erkämpfte eine kurze Unabhängigkeit der persischen Juden in einem kleinen, unabhängigen Staat mit der Hauptstad Machusa; bereits sieben Jahre später wurden Mar Sutra und sein Grossvater, Mar Chanina, von den Persern gefangen genommen und hingerichtet; ihre Leichen wurden an der Brücke von Machusa gut sichtbar befestigt; unter Kobad I. (518-531) waren die dortigen Juden wieder strengen Verfolgungen ausgesetzt; einige Familienmitglieder des Exilarchenhauses hatten fliehen können; Mar Sutras Sohn, der den gleichen Namen wie der Vater trug (Mar Sutra bar Mar Sutra = Mar Sutra III.), wurde wegen seiner hervorragenden Gelehrsamkeit Resch Pirka (Vorsitzender eines Gelehrtenkollegiums) in Palästina.
- Nach 500: in Palästina entstehen die grossen und kleinen Hekhalot (Hechalot); die Schriften über die "Thronhallen" oder himmlischen "Paläste" sind die wichtigsten Texte der Merkaba-Literatur, die den mystischen Aufstieg zum Thronwagen (Merkaba) Gottes vorbereitet bzw. einfach schildert; der Weg durch die sieben Himmel und sieben Thronhallen im siebenten Himmel, bis der Mystiker vor dem göttlichen Thron steht, ist voller Gefahren, die man nur überwindet, wenn man die rechten Formeln weiss (viel von diesen Zaubertexten ist in Griechisch); ein Grossteil der Texte ist der himmlischen Liturgie gewidmet; sie zitieren Hymnen, die die Engel bzw. die vier Lebewesen singen, die den göttlichen Thron tragen; diese Lieder enden gewöhnlich mit dem dreifachen Heilig von Jes 6,3; die feierliche und monotone Einförmigkeit der Hymnen soll sicher auch die Ekstase fördern
- Nach 500 (?): Tanna de-be Elijahu (auch: Seder Elijahu), ethischer Midrasch, will zum rechten Lebenswandel (derekh erets) ermahnen, verherrlicht das Gesetzesstudium; verschiedene Varianten, umstrittene Kapiteleinteilungen; die Ausgabe S. Haida, Prag 1677, ist keine Ausgabe des eigentlichen Textes, sondern, wie der Verfasser selbst mitteilt, habe er angesichts des verderbten überlieferten Textes Elia gebeten, ihm nach Gebet und Fastenübung den Text nochmals zu offenbaren!
- Nach 500: Sefer Hekhalot (von Hugo Odeberg als 3 Henoch ediert): Himmelsreise des R. Jischmael unter Führung Henochs, der im Himmel zu Metatron umgewandelt wurde
- Nach 500: Midrasch Rut / Rut Rabba / RutRabba (Erstausgabe Pesaro 1519)
- Nach 500: (erster Teil von:) EstRabba, Kommentar zu Ester 1-2
- Nach 500 bis ca. 1300: mittelalterliches Hebräisch, viele Begriffe wurden aus dem Griechischen, Spanischen, Arabischen und aus anderen Sprachen entlehnt
- Nach 500: Kopfbedeckung bei Juden. In talmudischer und nachtalmudischer Zeit bei Männern nur zu traurigen und feierlichen Anlässen, bei Frauen immer; später für Männer beim Beten und Lernen allgemein (ausser bei bestimmten Reformgemeinden). Die Kippa (jiddisch: Jarmulke); signalisiert Gottesfurcht und Bescheidenheit vor Gott; es ist verboten, mehr als 4 Ellen (2,40 m) mit entblösstem Haupt zu gehen; im Laufe der Zeit ist die Kippa zu einem Erkennungszeichen des Juden geworden, der den Sitten Israels treu ist und die Erfüllung aller Pflichten auf sich genommen hat; orthodoxe Frauen tragen (bis heute) Perücken ("Scheitel" = Bezeichnung für die Perücke, die die verheiratete Frau vom Mädchen unterscheidet; Verhüllen des Kopfhaares der Ehefrau – durch Schleier, Kopftuch, im alten Polen durch die Haube = Kupka, seit ältester Zeit jüdische Sitte); - im alten Israel war die Kopfbedeckung für Männer kein religiöses Erfordernis, nur bei besonderen Anlässen üblich; bei Frauen hingegen der hauptverhüllende Schleier, da entblösstes Haupthaar Zeichen der Dirne
- Nach 500 (?): Jannai (auch: Jannaj), einer der ältesten namentlich bekannten jüdischen liturgischen Dichter (Paitanim), dessen Dichtungen z. T. in der Genisa von Kairo wieder aufgefunden wurden. Er lebte in Palästina, seine Lebenszeit wird verschieden (frühestens nach 300, spätestens nach 700) angegeben, wobei eine spätere Datierung (nach 500) am wahrscheinlichsten ist. Jannai schuf gattungsmässig, stilistisch und technisch (Endreim, Strophenbau) die Basis für den klassischen Pijjut und vermerkte als erster seine Autorschaft durch Namensakrostichon. Als Gattung dominiert bei ihm Qerobah (poetische Ausschmückung des Schmone essre) bzw. Qeduschta (spezielle Form der Qerobah). Jannai ist der erste Dichter, der Qerobot verfasst hat, und zwar zu sämtlichen Wochenabschnitten des dreijährigen Lesezyklus. Seine Sprache ist noch roh und ungeschliffen, inhaltlich häufig nicht über die Halacha hinausgehend. Die zahlreichen von ihm erhaltenen poetischen Stücke waren unter dem Namen Machsor Jannaj verbreitet.
- Nach 500: Paris. Seit dem 6. Jhdt. Juden in eigenem Viertel nachgewiesen. Talmudisten im 12. Jhdt. bekannt als "Weise von Paris". 1394 endgültig vertrieben.
- Nach 500 bis nach 600: Die Saboräer / Savoraim (aramäisch Saworaë, "Erklärer"; sabar: nachdenken, prüfen, schlussfolgern), die letzten Redaktoren des Talmud; die so genannten Lehrer folgten den Amoräern, ergänzten und harmonisierten den bereits weitgehend abgeschlossenen Talmud-Text, waren bezüglich Traktat- und Kapitelanfängen echte Redaktoren, fügten besondere Ergänzungen (Sugiot) hinzu, zeichnen vielleicht auch verantwortlich für einen (grösseren oder kleineren) Teil der anonymen Aussagen; vieles bezüglich ihrer Geschichte und ihres Anteils am grossen Werk ist (und bleibt vielleicht für immer) unklar
- Nach 500: Awele Zion („die um Zion Trauernden“), jüdische Sekte des Mittelalters
- Nach 500 (?): Midrasch Elle ezkera (auch: Asara Haruge Malchut), aggadischer Midrasch; er ist benannt nach Ps 42,5 EU: Derer will ich gedenken und beschreibt die Hinrichtung von zehn berühmten Tannaiten: Rabban Simons ben Gamaliel II., des Hohenpriesters Jischmael, Akibas, Chananjas ben Teradjon, Jehudas ben Baba, Jehudas ben Dama, Chutspits, Chananjas ben Chakhinai, Jeschebabs, Eleazars ben Schammua. Der Bericht ist ungeschichtlich, die zehn Männer lebten zu verschiedenen Zeiten und konnten nicht gleichzeitig hingerichtet werden. Die Zahl 10 ist nachgeschoben, um eine Verbindung mit den zehn Brüdern Josefs zu konstruieren. Diese Schrift gehörte im Mittelalter neben der Aqedat Isaak zur Grundlage der jüdischen Martyrologie und ist daher in zahlreichen Manuskripten und Versionen erhalten.
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