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Liste abhängiger Gebiete

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Datei:Trust and Non-Self-Governing Territories.djvu
UN-Liste der Trust and Non-Self-Governing Territories (amtliches Dokument)

Diese Liste abhängiger Gebiete umfasst Territorien, die weder eigenständige Staaten noch „normale“ Bestandteile eines Landes sind. Es handelt sich somit um Gebiete, die aufgrund ihrer geographischen Lage oder ihres rechtlichen Status (Treuhandverwaltung, Besetzung, langfristige Verpachtung) entweder nicht vollständig zum Mutterland gehören oder in einer besonderen Beziehung zu ihm stehen bzw. eine außerordentliche Verwaltungsstruktur im Vergleich zum Rest des Landes haben (z. B. Hongkong und Macao innerhalb der Volksrepublik China). Manchmal beschränkt sich der Unterschied dieser Gebiete zum Hauptstaatsgebiet auch nur in der Ausgabe eigener Briefmarken oder auf gewisse Steuer- und Zollprivilegien.

Australien

Die Außengebiete Australiens werden von verschiedenen Ministerien und Organisationen des Bundes verwaltet.

Einige Gebiete mit besonderer Lage werden nicht vom Bund verwaltet, sondern sind Bestandteile von australischen Bundesstaaten:

Volksrepublik China

Hongkong und Macao sind Sonderverwaltungszonen.

Dänemark

Die Färöer und Grönland sind Teil des dänischen Königreichs mit innerer Autonomie.

Frankreich

Hauptartikel: Französische Überseegebiete

Frankreichs Anspruch auf Adelieland, das zu den Französischen Süd- und Antarktisgebieten zählt, wird international nicht akzeptiert. Madagaskar beansprucht alle Gebiete der Iles Eparses bis auf Tromelin für sich, Mauritius erhebt Anspruch auf Tromelin, die Komoren auf Mayotte, Vanuatu auf den Ostteil von Neukaledonien, Suriname auf den Südwestteil von Französisch-Guayana.

Neuseeland

  • Zwei sich selbstverwaltende Gebiete in freier Assoziation mit Neuseeland: CookinselnNiue

Die Cookinseln werden von Deutschland als selbständiger Staat angesehen, d. h. es bestehen diplomatische Beziehungen.

  • Ein sich selbstverwaltendes Territorium: Tokelau
  • Neuseelands Ansprüche auf das Ross-Nebengebiet werden international nicht anerkannt.

Die Inselgruppen der New Zealand Outlying Islands, darunter die Antipodeninseln, Aucklandinseln, Bountyinseln, Campbellinseln, Chathaminseln, Snaresinseln und Kermadecinseln, sind keine abhängigen Gebiete, sondern unmittelbare Bestandteile des Staatsgebiets Neuseelands.

Niederlande

Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind gleichberechtigte Teile des niederländischen Königreichs mit eigener Verfassung und innerer Autonomie.

Bonaire, Saba und Sint Eustatius sind Besondere Gemeinden der europäischen Niederlande.

Norwegen

BouvetinselJan MayenSpitzbergen - norwegische Gebietsansprüche in der Antarktis: Königin-Maud-Land und Peter-I.-Insel

Die Ansprüche auf die beiden Gebiete in der Antarktis werden international nicht anerkannt, Russland genießt gemäß Spitzbergenvertrag in Spitzbergen vertragliche Sonderrechte.

Portugal

Die Azoren und Madeira im Atlantik bilden zwei autonome Regionen Portugals.

Spanien

Vélez de la Gomera ist mittlerweile auch mit dem Festland verbunden.

Vereinigte Staaten

Hauptartikel: Außengebiete der Vereinigten Staaten

Haiti beansprucht Navassa für sich, die Marshallinseln Wake, Kuba die Guantánamo-Bucht.

Vereinigtes Königreich

Hauptartikel: Britische Überseegebiete und Kronbesitz

Das Vereinigte Königreich besitzt eine Vielzahl von Überseeterritorien mit sehr differenzierten Selbstverwaltungsrechten:

Guernsey, Jersey und Man sind als Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt.

Mit Akrotiri und Dhekelia unterstehen zwei Stützpunktgebiete auf Zypern britischer Staatshoheit.

Die Ansprüche auf das Antarktisterritorium werden international nicht anerkannt, Argentinien beansprucht darüber hinaus die Falklandinseln und Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln für sich, Spanien Gibraltar, Mauritius und die Seychellen das Britische Territorium im Indischen Ozean.

Weitere Staaten

Gebiete mit Sonderstatus

Siehe auch

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