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Reichskanzler
Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches. In dieser Rolle stand er dem Kabinett – von 1871 bis 1918 der sogenannten Reichsleitung, von 1919 bis 1945 der Reichsregierung – vor. Von November 1918 bis August 1919 führten die Regierungschefs den Titel Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten bzw. Reichsministerpräsident.
Diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzlertradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.
Der Reichskanzlertitel wurde darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen Ministern verliehen, so etwa wurde dieser in Österreich-Ungarn von 1867 bis 1871 vom k. u. k. Außenminister Friedrich Ferdinand von Beust und in Russland vom Fürsten Gortschakow geführt. Im Deutschen Reich nach 1871 entwickelte sich daraus eine fortlaufende Tradition, die bis heute im Titel des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland nachwirkt. In Österreich wurde der Kanzlertitel in der Ersten Republik 1919 wieder aufgegriffen und wird seit Ende des Zweiten Weltkriegs in der Zweiten Republik fortgeführt.
Norddeutscher Bund und deutsches Kaiserreich
Der Gründung des Deutschen Reiches 1871 war – ebenfalls schon unter Hegemonie des größten und bedeutsamsten deutschen Staates Preußen – 1867 die Bildung des Norddeutschen Bundes vorangegangen. Dieser hatte als Bundesinstitutionen einen aus Vertretern der Gliedstaaten gebildeten Bundesrat unter dem Vorsitz (Bundespräsidium) des Königs von Preußen, eine parlamentarische Bundesvertretung, die aber bezeichnenderweise Reichstag genannt wurde, und eine rudimentäre Bundesexekutive, an deren Spitze in Personalunion der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck als „Bundeskanzler“ stand. Rein technisch gesehen führte der preußische Außenminister die Geschäfte des Bundesrats und war somit der Vorgesetzte des Kanzlers. Deshalb bekleidete Bismarck zugleich das Amt des Kanzlers, des preußischen Ministerpräsidenten und des Außenministers.
Die Wahl des „Kanzler“-Begriffs signalisierte die scheinbar geringere Wertigkeit dieses Bundesorgans gegenüber den Regierungen der Einzelstaaten, denn der neue „Kanzler“ des Bundes sollte – anders als die Regierungschefs der Bundesglieder – eben kein vollwertiger Ministerpräsident sein. Zudem symbolisierte der Kanzlertitel, wie in der preußischen Tradition etwa von Hardenbergs, auch eine starke monarchisch-bürokratische und damit letztlich antiparlamentarische Komponente. In beidem unterschied sich die 1867/71 geschaffene Exekutive des Bundes bzw. des Reiches ganz bewusst vom deutschen „Reichsministerium“ der Revolutionsjahre 1848/49, an dessen Spitze – von der deutschen Nationalversammlung gewählt – ein „Reichsministerpräsident“ gestanden hatte.
Diese Konstruktion des „Bundeskanzlers“ wurde 1871 auf die Leitung der Exekutive des nun unter Einschluss der süddeutschen Staaten gebildeten Kaiserreiches übertragen. Auch hier suggerierten die nunmehr verwendeten Termini des „Reichskanzlers“ (statt eines „Reichs-Ministerpräsidenten“) und der „Reichsleitung“ (statt eines „Reichs-Ministeriums“ oder einer „Reichsregierung“) eine (scheinbare) geringere Wertigkeit der Reichsexekutive gegenüber den Regierungen der Bundesstaaten. Weder der Reichskanzler noch die Chefs der ihm unterstellten Reichsressorts führten deshalb bis 1918 einen Ministertitel. Faktisch waren jedoch die meisten Angehörigen der Reichsleitungen dennoch Minister, da die Reichsämter in der Regel in Personalunion mit den entsprechenden preußischen Ministerien verwaltet wurden. Im Range eines (seinem Monarchen verantwortlichen) Ministers auf Reichsebene stand jedoch allein der Reichskanzler, während die Leiter der Reichsressorts keine eigenständigen Minister, sondern strikt weisungsabhängige „Staatssekretäre“ waren.
Der Reichskanzler war zwischen 1871 und 1918 allein dem Deutschen Kaiser – und nicht etwa dem Reichstag – verantwortlich. Der Kaiser als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches berief und entließ den Reichskanzler. Der Kanzler hatte ohne (preußisches) Mandat auch kein Recht, vor dem Reichstag zu erscheinen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde 1871 der erste Reichskanzler, und seither wurde es Tradition, das Amt des Reichskanzlers mit dem des preußischen Ministerpräsidenten zu koppeln. Ausnahmen bildeten lediglich die preußische Ministerpräsidentschaft Albrecht von Roons von Januar bis November 1873 und die schlecht funktionierende Amtszeit Botho Wendt zu Eulenburgs von März 1892 bis Oktober 1894 unter Reichskanzler Leo von Caprivi; der Grund hierfür war die vom Norddeutschen Bund geerbte Unterstellung des Kanzlers unter die preußische Regierung.
Weimarer Republik
Mit der Novemberrevolution von 1918 wurde nicht nur das deutsche Kaisertum gestürzt, sondern auch die Institutionen des Reichskanzlers und der Reichsleitung kurzfristig durch einen revolutionären „Rat der Volksbeauftragten“ abgelöst. Im Februar 1919 wurde erneut ein Kabinett auf Reichsebene gebildet, und zwar aufgrund des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt. Es sah die Bildung eines Reichsministeriums vor, womit die Regierung insgesamt gemeint war. Der Vorsitzende dieser Reichsregierung erhielt dann den Titel eines Reichsministerpräsidenten (auch Präsident des Reichsministeriums). Doch während die Bezeichnungen der „Reichsregierung“ und ihrer Ressortchefs als „Reichsminister“ seither im Deutschen Reich bis 1945 fortwährend in Gebrauch blieben, konnte sich der Titel eines „Reichsministerpräsidenten“ im öffentlichen Sprachgebrauch nicht durchsetzen. Bereits im August 1919 kehrte der Chef der deutschen Reichsregierung zum unterdessen unverrückbar eingebürgerten Titel eines „Reichskanzlers“ zurück, obwohl der eigentliche inhaltliche Grund für diese Bezeichnung – dessen ursprünglich den Länderregierungschefs formal nachgeordnete Stellung – mit der Reichsverfassung von 1919 nicht mehr gegeben war.
Auch in der Weimarer Republik (1919–1933) wurde der Reichskanzler vom deutschen Staatsoberhaupt – nunmehr dem Reichspräsidenten – ernannt und entlassen, doch war er zugleich dem Reichstag gegenüber verantwortlich. Der Reichskanzler konnte aufgrund dieser Konstruktion allerdings auch ohne parlamentarische Mehrheit regieren, sofern es nicht ausdrücklich zu einem förmlichen Misstrauensvotum kam. Zudem konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 der Weimarer Verfassung sogenannte Notverordnungen erlassen.
Herrschaft des Nationalsozialismus
Als Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, endete alsbald faktisch auch die parlamentarische Regierungsform; Hitler richtete sehr schnell eine Parteidiktatur ein und wurde zum Alleinherrscher ohne jede Verantwortlichkeit. Nach dem Tode des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg ließ Hitler Anfang August 1934 per Gesetz[1] die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers zu seinen Gunsten zusammenlegen und das Volk darüber abstimmen. Als neues Staatsoberhaupt führte er seinen Titel „Führer und Reichskanzler“ bis zu seinem Suizid am 30. April 1945.
Hitler besaß verfassungsrechtlich nicht das Recht, auf einfachem testamentarischen Wege seine Nachfolge zu bestimmen, doch hatte er auf diese Weise am 29. April 1945 seinen engen Gefolgsmann Joseph Goebbels zu seinem Nachfolger als Reichskanzler bestimmt. Dies zeigte keine politische Wirkung, da das Reich damals bereits zu großen Teilen von den Alliierten besetzt war und Goebbels schon einen Tag nach Hitler, am 1. Mai 1945, ebenfalls Selbstmord beging. Der von Hitler auf dieselbe zweifelhafte Weise zum neuen Reichspräsidenten bestimmte Großadmiral Karl Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai 1945 Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung der Geschäftsführenden Reichsregierung, wobei dieser den Titel des Reichskanzlers nicht mehr führte. Diese letzte nationalsozialistische Reichsexekutive, die weder über Legitimität noch über reale Macht verfügte, wurde am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet und Schwerin von Krosigk am 5. Juni 1945 auch formell abgesetzt.
Nachwirkungen
Deutsche Demokratische Republik
In der DDR war der Amtstitel des Regierungschefs zunächst – in Anlehnung an die kurze demokratische Weimarer Tradition von 1919 – „Ministerpräsident“, wobei dieser Titel allerdings sehr bald durch den eines „Vorsitzenden des Ministerrats“ verdrängt wurde, der sich an sowjetische Traditionen beziehungsweise einer Räterepublik anlehnte. Im November 1989 kam aber der ursprüngliche Titel wieder in Gebrauch.
Bundesrepublik Deutschland
Die Amtsbezeichnung des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 – in bewusster Anlehnung an die Tradition sowie der staatsrechtlichen Kontinuität und völkerrechtlichen Identität des deutschen Staates zum Norddeutschen Bund und Deutschen Reich – „Bundeskanzler“.
Liste der Regierungschefs des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches
Norddeutscher Bund
Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett | Ursache für das Ende der Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|---|---|---|
Bundeskanzler | ||||||
Graf Otto von Bismarck (1815–1898) | 1. Juli 1867 | 3. Mai 1871 | parteilos (konservativ) | – | Bildung des Deutschen Reichs |
Deutsches Kaiserreich
Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett | Ursache für das Ende der Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|---|---|---|
Reichskanzler | ||||||
Fürst Otto von Bismarck (1815–1898) | 4. Mai 1871 | 20. März 1890 | parteilos (konservativ) | (I.) | Rücktritt | |
Graf Leo von Caprivi (1831–1899) | 20. März 1890 | 26. Oktober 1894 | parteilos | (I.) | Vom Kaiser entlassen | |
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1819–1901) | 29. Oktober 1894 | 17. Oktober 1900 | parteilos | (I.) | Rücktritt | |
Fürst Bernhard von Bülow (1849–1929) | 17. Oktober 1900 | 14. Juli 1909 | parteilos | (I.) | Rücktritt | |
Theobald von Bethmann Hollweg (1856–1921) | 14. Juli 1909 | 13. Juli 1917 | parteilos (ordoliberal) | (I.) | Rücktritt | |
Georg Michaelis (1857–1936) | 14. Juli 1917 | 1. November 1917 | parteilos | (I.) | Rücktritt | |
Graf Georg von Hertling (1843–1919) | 1. November 1917 | 30. September 1918 | Zentrum | (I.) | Vom Kaiser entlassen | |
Prinz Max von Baden (1867–1929) | 3. Oktober 1918 | 9. November 1918 | parteilos (liberal) | (I.) | Übergabe der Kanzlerschaft an Friedrich Ebert |
Weimarer Republik
Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett | Ursache für das Ende der Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|---|---|---|
Reichskanzler | ||||||
Friedrich Ebert (1871–1925) | 9. November 1918 | 10. November 1918 | SPD | – | Novemberrevolution | |
Vorsitzende des Rates der Volksbeauftragten | ||||||
Friedrich Ebert (1871–1925) | 10. November 1918 | 11. Februar 1919 | SPD | – | Wahl zum Reichspräsidenten | |
Hugo Haase (1863–1919) | 10. November 1918 | 29. Dezember 1918 | USPD | – | Rücktritt | |
Philipp Scheidemann (1865–1939) | 29. Dezember 1918 | 7. Februar 1919 | SPD | – | – | |
Reichsministerpräsident | ||||||
Philipp Scheidemann (1865–1939) | 13. Februar 1919 | 20. Juni 1919 | SPD | (I.) | Rücktritt wegen Uneinigkeit über den Versailler Vertrag | |
Gustav Bauer (1870–1944) | 21. Juni 1919 | 14. August 1919 | SPD | (I.) | – | |
Reichskanzler | ||||||
Gustav Bauer (1870–1944) | 14. August 1919 | 26. März 1920 | SPD | (I.) | Vertrauensverlust nach dem Kapp-Putsch | |
Hermann Müller (1876–1931) | 27. März 1920 | 8. Juni 1920 | SPD | I. | Zentrumspartei übernimmt Mehrheit nach Unterzeichnung des Versailler Vertrages durch Müller. | |
Konstantin Fehrenbach (1852–1926) | 25. Juni 1920 | 4. Mai 1921 | Zentrum | (I.) | Uneinigkeit der Parteien im Streit um die Annahme des Londoner Ultimatums für Reparationszahlungen | |
Joseph Wirth (1879–1956) | 10. Mai 1921 | 22. Oktober 1921 | Zentrum | I. | Neue Regierungsbildung als Protest gegen die Zwangsabtrennung Oberschlesiens an Polen. | |
Joseph Wirth (1879–1956) | 26. Oktober 1921 | 14. November 1922 | Zentrum | II. | Ermordung Walther Rathenaus durch Rechte und Scheitern einer Koalition der demokratischen Kräfte dagegen. | |
Wilhelm Cuno (1876–1933) | 22. November 1922 | 12. August 1923 | parteilos (konservativ) | (I.) | Der Streikaufruf Cunos gegen die Reparationszahlungen treibt Deutschland in den Ruin, die SPD stellt ein Misstrauensvotum. | |
Gustav Stresemann (1878–1929) | 13. August 1923 | 3. Oktober 1923 | DVP | I. | Ende des 1. Stresemann-Kabinetts nach Umsturzversuchen deutscher Kommunisten, die von Sachsen und Thüringen aus operieren: „Deutscher Oktober“[2] | |
Gustav Stresemann (1878–1929) | 6. Oktober 1923 | 23. November 1923 | DVP | II. | Umsturzversuche rechter Kräfte im Hitlerputsch (9. November 1923) und Kabinettskrise danach | |
Wilhelm Marx (1863–1946) | 30. November 1923 | 26. Mai 1924 | Zentrum | I. | Ende Kabinett Marx I | |
Wilhelm Marx (1863–1946) | 3. Juni 1924 | 15. Januar 1925 | Zentrum | II. | Ende Kabinett Marx II | |
Hans Luther (1879–1962) | 15. Januar 1925 | 5. Dezember 1925 | parteilos (nationalliberal) | I. | Auseinanderbrechen der Koalition nach Anerkennung der im Versailler Vertrag festgelegten Westgrenze im Locarno-Pakt | |
Hans Luther (1879–1962) | 20. Januar 1926 | 12. Mai 1926 | parteilos (nationalliberal) | II. | Rücktritt des zweiten Kabinetts Luther nach einem Misstrauensvotum des Reichstags wegen der Einführung einer modifizierten kaiserlichen Flagge | |
Otto Geßler (1875–1955) — kommissarisch | 12. Mai 1926 | 17. Mai 1926 | DDP | – | Vorwurf der Nähe zu rechtsgerichteten Kreisen und Großindustrie / Aufdeckung eines frühen geheimen Aufrüstprogramms gegen den Versailler Vertrag in der Lohmann-Affäre | |
Wilhelm Marx (1863–1946) | 17. Mai 1926 | 17. Dezember 1926 | Zentrum | III. | Ende Kabinett Marx III | |
Wilhelm Marx (1863–1946) | 19. Januar 1927 | 12. Juni 1928 | Zentrum | IV. | Ende Kabinett Marx IV | |
Hermann Müller (1876–1931) | 28. Juni 1928 | 27. März 1930 | SPD | II. | Scheitern der Koalition an Reformwünschen der arbeitgeberfreundlichen DVP zur 1927 eingeführten Arbeitslosenversicherung. Weigerung der SPD, auf eine viertelprozentige Erhöhung der Beiträge zur Versicherung zu verzichten. | |
Heinrich Brüning (1885–1970) | 30. März 1930 | 7. Oktober 1931 | Zentrum | I. | Bekämpfung der Wirtschaftskrise durch Deflationspolitik (Politik des Sparens). | |
Heinrich Brüning (1885–1970) | 9. Oktober 1931 | 30. Mai 1932 | Zentrum | II. | Verschlimmerung der wirtschaftlichen und innenpolitischen Situation trotz Hoover-Moratorium und erfolgreichen Verhandlungen bei der Konferenz von Lausanne | |
Franz von Papen (1879–1969) | 1. Juni 1932 | 17. November 1932 | Zentrum (ab 3. Juni 1932 parteilos) | (I.) | Kabinett der Barone. Durchführung des Preußenschlags (Absetzung der SPD-geführten Regierung in Preußen). Versuchter Staatsstreich scheitert am Widerstand der Reichswehr unter Schleicher. | |
Kurt von Schleicher (1882–1934) | 3. Dezember 1932 | 28. Januar 1933 | parteilos | (I.) | Schleicher versucht als „sozialer General“ eine Annäherung an die gemäßigten Kräfte (Soziales Bündnis) und die Spaltung der NSDAP. Vorhaben misslingt, Unterstützer wenden sich ab, Hindenburg ernennt unter Druck Hitler zum Reichskanzler. |
Zeit des Nationalsozialismus
Name (Lebensdaten) | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett | Ursache für das Ende der Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|---|---|---|
Reichskanzler | ||||||
Adolf Hitler (1889–1945) | 30. Januar 1933 | 1. August 1934 | NSDAP | (I.) | – | |
Führer und Reichskanzler | ||||||
Adolf Hitler (1889–1945) | 2. August 1934[3] | 30. April 1945 | NSDAP | (I.) | Selbsttötung | |
Reichskanzler | ||||||
Joseph Goebbels (1897–1945) | 30. April 1945 | 1. Mai 1945 | NSDAP | (I.) | Selbsttötung | |
Leiter der Geschäftsführenden Reichsregierung | ||||||
Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (1887–1977) | 2. Mai 1945 | 5. Juni 1945 | NSDAP | (I.) | Von den Alliierten abgesetzt |
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934
- ↑ Deutsches Historisches Museum: Der „deutsche Oktober“ 1923
- ↑ Jugendlexikon Nationalsozialismus. Rowohlt Verlag, 1982, S. 72; vgl. Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934 vom 2. August 1934, auf: documentArchiv.de (Hrsg.)
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